Brüssel, den 19.12.2017

SWD(2017) 467 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Begleitunterlage zum

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates

zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011, (EU) Nr. 528/2012, (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426 und (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42/EG, 2009/48/EG, 2010/35/EU, 2013/29/EU, 2013/53/EU, 2014/28/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/31/EU, 2014/32/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU, 2014/68/EU und 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

{COM(2017) 795 final}
{SWD(2017) 466 final}
{SWD(2017) 468 final}
{SWD(2017) 469 final}
{SWD(2017) 470 final}


Zusammenfassung

Folgenabschätzung zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte

A. Handlungsbedarf

Warum? Um welche Problematik geht es?

Die EU-Harmonisierungsvorschriften gelten für Produkte im Wert von über 2 400 Mrd. EUR im Jahr. Das entspricht 69 % des Gesamtwerts der Erzeugnisse des verarbeitenden Gewerbes in der EU. Nicht konforme Produkte sind für die Bürgerinnen und Bürger potenziell gefährlich, schädigen die Umwelt und führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Die Ursachen dafür sind letztlich wenig bekannte Vorschriften, die geringe Abschreckung und die äußerst ineffizienten Durchsetzungssysteme. Dieses Problem dürfte sich durch den wachsenden Online-Handel und die zunehmenden Einfuhren aus Drittländern noch verschärfen.

Was soll mit dieser Initiative erreicht werden?

Mit dieser Initiative soll die Anzahl nicht konformer Produkte auf dem Binnenmarkt durch folgende Maßnahmen verringert werden: 1) Vertiefung der Kooperationsverfahren, 2) Ausbau der Kapazitäten für die operative Durchsetzung, Verbesserung von Effizienz und Aufstockung der Ressourcen, 3) Ausbau des Instrumentariums für die Durchsetzung, 4) Förderung der Konformität und bessere Verfügbarkeit von konformitätsbezogenen Informationen.

Worin besteht der Mehrwert des Tätigwerdens auf EU-Ebene? 

Die Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union liegt in der Hand der Mitgliedstaaten, deren juristische Zuständigkeit allerdings an ihren Grenzen endet. Die diesbezüglichen Tätigkeiten müssen so koordiniert werden, dass eine EU-weit einheitliche Durchsetzung gewährleistet ist und wirksam gegen Nichtkonformität vorgegangen wird.

B. Lösungen

Welche gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen wurden erwogen? Wird eine Option bevorzugt? Warum? 

Folgende Optionen wurden in Erwägung gezogen: 1) das Basisszenario, 2) eine Optimierung der vorhandenen Instrumente und Kooperationsmechanismen, 3) eine gesteigerte Abschreckungswirkung zusätzlich zu den Durchsetzungsinstrumenten und einer intensivierten EU-Koordinierung sowie 4) eine weiter ausgebaute zentrale Durchsetzung auf EU-Ebene für bestimmte Fälle. Die bevorzugte Option umfasst einen Mechanismus für die gegenseitige Unterstützung der Behörden, ein EU-Netz für Produktkonformität, das dazu dient, gemeinsame Durchsetzungsmaßnahmen zu koordinieren und praktisch zu unterstützen sowie das Leistungsniveau der Mitgliedstaaten in einem Peer-Review zu bewerten, eine systematischere Veröffentlichung von beschränkenden Maßnahmen, eine Einziehung der Kosten für die Kontrolle im Fall von nicht konformen Produkten, die verpflichtende Benennung eines Beauftragten für Konformitätsinformationen in der EU durch die Hersteller, eine Aufwertung der Beratungstätigkeit der Produktinfostellen, die digitale Veröffentlichung von Konformitätsinformationen sowie ein Web-Portal für freiwillige Maßnahmen.

Wer unterstützt welche Option? 

Unter den Interessenträgern herrscht Einigkeit, dass es einer stärkeren Koordinierung, eines breiteren und wirksameren Einsatzes der Ressourcen und effizienterer Instrumente zur Verbesserung des Durchsetzungsrahmens für Kontrollen im Binnenmarkt und für Einfuhren in die EU bedarf.

C. Auswirkungen der bevorzugten Option

Worin bestehen die Vorteile der bevorzugten Option bzw. der wesentlichen Optionen? 

Diese Initiative würde ein wirksameres Durchgreifen gegen nicht konforme Produkte im gesamten Binnenmarkt und eine wirksamere Kontrolle der Einfuhren bewirken. Die Nutzer der Produkte würden besser vor unverhältnismäßigen Risiken geschützt, die damit für die Umwelt, die öffentliche Gesundheit sowie für die Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbunden sind. Die Unternehmen würden von einer Hilfestellung auf dem Gebiet der Produktkonformität, von gerechteren Wettbewerbsbedingungen und von weniger unlauterem Wettbewerb profitieren.

Welche Kosten entstehen bei der bevorzugten Option bzw. den wesentlichen Optionen? 

Einige Wirtschaftsakteure müssen eventuell Anpassungen vornehmen, damit sie Konformitätsinformationen digital bereitstellen oder einen Beauftragten in der EU benennen können. Für die Kommission bzw. den EU-Haushalt würden insbesondere durch die Einrichtung eines EU-Netzes für Produktkonformität Kosten (in Höhe von 18 Mio. EUR jährlich) entstehen. Mit negativen ökologischen oder sozialen Auswirkungen wird nicht gerechnet.

Worin bestehen die Auswirkungen auf Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen?

Der Vorschlag würde den Unternehmen, einschließlich der KMU, dabei helfen, die negativen Folgen von unlauterem Wettbewerb und Uneinheitlichkeit zu verringern.

Hat die Initiative nennenswerte Auswirkungen auf die nationalen Haushalte und Behörden?

Die Mitgliedstaaten müssten sich auf neue Verfahren einstellen, könnten durch die vereinfachten Kooperationsverfahren aber auch Kosten einsparen.

Gibt es andere nennenswerte Auswirkungen? 

Für eine gebührende Wahrung der Grundrechte und der Grundsätze von Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit wird bei der Feinabstimmung der Befugnisse der nationalen Behörden und der Durchsetzungsmaßnahmen zu sorgen sein.

D. Folgemaßnahmen

Wann wird die Maßnahme überprüft?

Über die regelmäßige Überwachung hinaus wird etwa voraussichtlich fünf Jahre nach dessen Einführung bewertet, wie sich der neue Rechtsrahmen bewährt hat.