In folgenden Bereichen wurde eine Reihe legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen erwogen: Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternurlaub, Urlaub für pflegende Angehörige und flexible Arbeitsregelungen.
Nach Bewertung der Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz der einzelnen Optionen wurde folgende bevorzugte Kombination von Optionen ermittelt:
Mutterschaftsurlaub: nichtlegislative Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der aktuellen Rechtsvorschriften zum Kündigungsschutz, Sensibilisierung für die Entlassung schwangerer Frauen und politische Orientierungshilfe im Hinblick auf erfolgreiche Übergänge zwischen Mutterschaftsurlaub und Beschäftigung (einschließlich Stillmöglichkeiten und -pausen)
Vaterschaftsurlaub: Einführung eines individuellen Anspruchs auf eine 10-tägige Freistellung, die mindestens in Höhe des Krankengelds vergütet wird
Elternurlaub: individueller nicht übertragbarer Anspruch auf eine 4-monatige Freistellung, die mindestens in Höhe des Krankengelds vergütet wird und für jedes Kind bis zum Alter von 12 Jahren gewährt wird; Recht auf flexible Inanspruchnahme (in Teilen oder als Teilzeiturlaub)
Urlaub für pflegende Angehörige: Einführung eines individuellen Anspruchs auf eine 5-tägige Freistellung pro Jahr, die mindestens in Höhe des Krankengelds vergütet wird
Flexible Arbeitsregelungen: Recht von Eltern mit Kindern bis zu 12 Jahren bzw. von Pflegepersonen, für einen festgelegten Zeitraum eine flexible Regelung in Bezug auf die Arbeitszeit, die Arbeitszeiteinteilung oder den Arbeitsort zu beantragen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die beantragten Änderungen zu gewähren.
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