Brüssel, den 22.2.2017

SWD(2017) 85 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Länderbericht Österreich 2017

Begleitunterlage zur

MITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK UND DIE EUROGRUPPE

Das Europäische Semester 2017: Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1176/2011

{COM(2017) 90 final}
{SWD(2017) 67 final bis SWD(2017) 93 final}


Inhalt

Zusammenfassung1

1.Wirtschaftslage und -aussichten5

2.Fortschritte bei den länderspezifischen Empfehlungen13

3.Reformprioritäten17

3.1.Öffentliche Finanzen und Besteuerung17

3.2.Finanzsektor25

3.3.Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik29

3.4.Investitionen37

3.5.Sektorbezogene Politik44

A.Übersichtstabelle48

B.MIP-Scoreboard56

C.Standardtabellen57

Quellenverzeichnis62

TABELLENVERZEICHNIS

1.1.Wirtschaftliche, finanzielle und soziale Schlüsselindikatoren – Österreich12

2.1.Länderspezifische Empfehlungen 2016 - Bewertungsübersicht15

B.1.MIP-Scoreboard für Österreich56

C.1.Finanzmarktindikatoren57

C.2.Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren58

C.3.Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren (Fortsetzung)59

C.4.Leistungsindikatoren der Produktmärkte und Politikindikatoren60

C.5.Grünes Wachstum61

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1.1.Reales BIP-Wachstum, Beiträge, Produktionslücke5

1.2.Finanzierungssalden der Unternehmen5

1.3.Gesamt- und Kern-HVPI (harmonisierter Verbraucherpreisindex)6

1.4.Erwerbsbevölkerung und Arbeitslosenquote (15-64 Jahre)6

1.5.Arbeitsproduktivität8

1.6.Handelsbilanz und Exportmarktanteil8

1.7.Wohnimmobilienpreise und Mietkosten9

1.8.Verhältnis Wohnimmobilienpreise zu Einkommen und Mieten9

1.9.Gesamtstaatlicher Schuldenstand und Defizit10

1.10.Steuer- und Abgabenbelastung (Anteil an den Arbeitskosten in %, 2015)10

1.11.Spitalsentlassungen und Spitalsbetten, 201411

3.1.1.Die Wirkung der kalten Progression in Österreich18

3.1.2.Einnahmen aus periodischen Immobiliensteuern (2014)19

3.1.3.Anteil der Wohneigentümer je Dezil des verfügbaren Äquivalenzeinkommens19

3.1.4.Öffentliche Gesundheitsausgaben (2014)23

3.2.1.Gruppeninterne Liquiditätstransfers an MOSOE-Tochtergesellschaften26

3.2.2.Nettogewinne der österreichischen Tochtergesellschaften in MOSOE27

3.3.1.Arbeitsmarkt – Schlüsselindikatoren29

3.3.2.Arbeitslosenquote nach Geburtsland30

3.3.3.Arbeitslosenquote nach Bildungsstand30

3.3.4.Regionale Streuung der Arbeitslosigkeit31

3.3.5.Beschäftigungsquote nach Qualifikation und Geburtsland (2015)32

3.3.6.Ergebnisse der PISA-Studie 2012-2015 in Naturwissenschaften – Anteil der leistungsstarken und leistungsschwachen Schüler33

3.4.1.Indikator für die Reglementierungsstrenge im Jahr 2016 in Österreich und der EU38

3.4.2.Wachstumsstarke Unternehmen im prozentualen Verhältnis zu allen aktiven Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern40

3.4.3.Risikokapital in % des BIP41

3.5.1.Entwicklung der FuE-Intensität in den Unternehmen und im öffentlichen Sektor44

3.5.2.Emissionsminderungsziele der Europa 2020-Strategie45

VERZEICHNIS DER KÄSTEN

2.1.Beitrag des EU-Haushalts zum Strukturwandel in Österreich16

3.3.1.Integration von Flüchtlingen36

3.4.1.Investitionspolitische Herausforderungen und Reformen in Österreich43

3.5.1.Ausgewählte Highlights47

Zusammenfassung

Im vorliegenden Bericht wird die österreichische Wirtschaft vor dem Hintergrund des Jahreswachstumsberichts der Europäischen Kommission vom 16. November 2016 beurteilt. Darin fordert die Kommission die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen bei drei zentralen Elementen der Wirtschaftspolitik zu intensivieren, nämlich bei der Investitionsförderung, der Fortsetzung der Strukturreformen und der Sicherstellung einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik. Dabei sollten die Mitgliedstaaten vor allem auf größere soziale Gerechtigkeit achten, um auf ein inklusiveres Wachstum hinzuarbeiten.

Österreichs Wirtschaftswachstum nimmt dank des stärkeren privaten Konsums und höherer Investitionen an Fahrt auf. Nachdem vier Jahre lang eher moderate Zuwächse verzeichnet worden waren, beschleunigte sich das Wachstum 2016 auf 1,5 % und dürfte 2017 und 2018 1,6 % erreichen. Mit der Steuerreform 2016 wurde der private Konsum stimuliert, da die Haushalte ihr höheres verfügbares Einkommen für zusätzliche Ausgaben nutzten. Darüber hinaus hat die verbesserte Inlandsnachfrage zu höheren Unternehmensinvestitionen, insbesondere in Maschinen und Ausrüstung, geführt und den Nichtwohnungsbau angekurbelt. Auch der Umstand, dass nach jahrelangen gedämpften Investitionen Erneuerungen notwendig waren, hat in Kombination mit günstigen Finanzierungsbedingungen zum Aufschwung im Jahr 2016 beigetragen. Nach dieser dynamischeren Phase dürften sich die Investitionen in den kommenden beiden Jahren wieder verlangsamen.

Österreichs Arbeitslosenquote ist zwar gestiegen, bleibt jedoch im Vergleich zur restlichen EU niedrig. Österreich ist nach wie vor ein attraktives Zielland für ausländische Arbeitskräfte und verzeichnet einen kontinuierlichen Zustrom aus der EU und aus Drittländern. Gepaart mit dem längeren Erwerbsleben älterer Arbeitskräfte (aufgrund von Einschränkungen bei der Frühpensionierung) und der zunehmenden Erwerbsbeteiligung von Frauen trägt dies zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots und des Potenzialwachstums bei. Auch die Beschäftigungsquote ist gestiegen, wenn auch etwas langsamer als das Arbeitskräfteangebot. Aus diesem Grund hat sich die Arbeitslosenquote im zweiten und dritten Quartal 2016 bis auf 6,1 % erhöht und liegt damit geringfügig über dem bisherigen Höchststand des Jahres 2004. Der Anstieg der Beschäftigungsquote nach der Krise geht in erster Linie auf Teilzeitbeschäftigung und weniger auf Vollzeitarbeitsplätze zurück. Arbeit wird also auf eine größere Zahl an Arbeitskräften aufgeteilt. Zwar wird damit die Arbeitslosigkeit bis zu einem gewissen Grad begrenzt, doch es stagniert auch die Arbeitsproduktivität je Arbeitnehmer (wobei jedoch die Produktivität je geleisteter Arbeitsstunde gestiegen ist).

Die über dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets liegende Inflation treibt das Lohnniveau an und untergräbt die preisliche Wettbewerbsfähigkeit. Seit der Krise wird die Inflation in Österreich von einer robusten Nachfrage nach tourismus- und unternehmensorientierten Dienstleistungen angekurbelt. Gleichzeitig beeinträchtigen jedoch die steigenden Löhne in Kombination mit dem langsameren Produktivitätswachstum die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Exporteure.

Die öffentlichen Finanzen dürften sich angesichts der auslaufenden Bankenhilfsmaßnahmen erholen. Nach der Finanzkrise stieg der gesamtstaatliche Schuldenstand Österreichs deutlich an und erreichte 2015 aufgrund der Auswirkungen der Hilfsmaßnahmen für den Bankensektor einen Höchststand von 85,5 % des BIP. Nachdem im Fall HETA (der „Bad Bank“ der früheren Hypo Alpe Adria Bank) eine Einigung erzielt werden konnte, dürfte die Umstrukturierung des Bankensektors nun reibungslos und ohne erhebliche Risiken verlaufen. Der gesamtstaatliche Schuldenstand dürfte bis 2018 schrittweise auf unter 80 % des BIP sinken.

Insgesamt hat Österreich bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2016 einige Fortschritte erzielt. Zur Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wurden einige Fortschritte in Bezug auf das Gesundheitswesen und begrenzte Fortschritte in Bezug auf das Pensionssystem erzielt. Hingegen wurden bei der Koppelung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung keine Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte sind im Hinblick auf die Reform der Finanzbeziehungen zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen zu verzeichnen. Insgesamt hat Österreich in diesen Bereichen einige Fortschritte erzielt.

Österreich hat einige Fortschritte bei der Verbesserung der Erwerbsbeteiligung der Frauen sowie der Bildungsergebnisse benachteiligter junger Menschen erzielt. Insgesamt kann Österreich in diesen Bereichen einige Fortschritte verzeichnen.

Bei der Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit des Gesundheits- und des Pensionssystems und der Straffung der Finanzbeziehungen zwischen den verschiedenen Ebenen des Staates sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Auch bei der Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen – durch den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen – und bei Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsergebnisse benachteiligter junger Menschen konnte Österreich einige Fortschritte erzielen. Im Hinblick auf den Abbau von Investitionshindernissen im Dienstleistungssektor wurden nur begrenzte Fortschritte erreicht: Es wurden lediglich ein knapper Entwurf zur Änderung der Gewerbeordnung und einige Maßnahmen für Vereinfachungen in der Verwaltung vorgelegt.

Im Rahmen der Strategie Europa 2020 hat Österreich seine Ziele hinsichtlich des Anteils an Absolventen mit Tertiärabschluss und der Senkung der Quote früher Schul- und Ausbildungsabgänger bereits erreicht. Das Land ist außerdem auf einem guten Weg, seinen angestrebten Anteil erneuerbarer Energien und seine Energieeffizienzziele zu erfüllen. Bei der Erhöhung der Beschäftigungsquote, der Steigerung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung, der Verminderung der Treibhausgasemissionen und der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich.

Die Hauptergebnisse der Analyse in diesem Bericht und die damit zusammenhängenden politischen Herausforderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Der neu vereinbarte Finanzausgleich zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch der haushaltspolitische Rahmen ist nach wie vor komplex und bietet wenig Anreize für Kosteneffizienz. Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 wird das System der Zuweisungen zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen etwas vereinfacht. Zudem schafft es eine Rechtsgrundlage für Benchmarks und Ausgabenüberprüfungen und trägt der Absicht Rechnung, die Verantwortlichkeiten der subnationalen Gebietskörperschaften zu reformieren. Allerdings verfügen diese immer noch über weit mehr Ausgabenzuständigkeiten als Einnahmenbefugnisse, und die allgemeine Organisationsstruktur bleibt übermäßig zersplittert (siehe auch Abschnitt 3.1).

Trotz der Steuerreform 2016 ist die Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit relativ hoch und wachstumsfreundlichere Einnahmequellen werden zu wenig genutzt. Wie schon in der Vergangenheit hat die jüngste Steuerreform vor allem die Auswirkungen der Inflation ausgeglichen, während die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit immer noch deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt. Demgegenüber sind die Einnahmen aus periodischen Immobiliensteuern außerordentlich niedrig, was vor allem auf die veraltete Steuerbemessungsgrundlage zurückgeht.

Mittel- bis langfristig stellen die Ausgaben für Pensionen und Gesundheitsversorgung aufgrund der rasch alternden Bevölkerung ein mittleres Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar. Im Pensionssystem geht dies teilweise darauf zurück, dass das tatsächliche Pensionsantrittsalter trotz der jüngsten Pensionsreformen relativ niedrig bleibt. Zudem ist das gesetzliche Pensionsalter der Frauen besonders niedrig und wird nicht vor 2024 an das der Männer angeglichen. Dies gibt Anlass zur Sorge im Hinblick auf die Tragfähigkeit und Angemessenheit der Pensionen. Zur Dämpfung der öffentlichen Ausgaben für Pensionen wäre es hilfreich, das gesetzliche Pensionsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Im Bereich der Gesundheitsversorgung dürften sich die im Finanzausgleichsgesetz 2017 vorgesehenen strengeren Ausgabenobergrenzen zwar positiv auswirken, sie werden jedoch zur Gewährleistung der Tragfähigkeit nicht ausreichen (siehe auch Abschnitt 3.1).

Dem Gesundheitssystem mangelt es aufgrund des sehr großen Spitalssektors und der unzureichend genutzten ambulanten Versorgung an Effizienz. Die zersplitterte Organisations- und Finanzierungsstruktur des Gesundheitssystems trägt nicht zur Kosteneffizienz bei. Das System ist geprägt von einem unverhältnismäßig großen Spitalssektor mit unausgeschöpftem Einsparpotenzial, etwa durch eine bessere Nutzung der ambulanten Versorgung und eine verbesserte öffentliche Auftragsvergabe. Im Finanzausgleichsgesetz 2017 sind Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgung außerhalb der Spitäler vorgesehen, was die Kosteneffizienz mittelfristig verbessern könnte. Allerdings hängt der Erfolg dieser Initiative auch von der Reform der Finanzierungsvereinbarungen zwischen Gesundheitsdienstleistern und Sozialversicherungsträgern ab (siehe auch Abschnitt 3.1).

Die Entwicklungen im Bankensektor deuten auf eine langsame aber stetige Erholung hin, müssen jedoch weiterhin genau beobachtet werden. Die Kapitalausstattung der österreichischen Banken bleibt unter dem Niveau der Banken vergleichbarer EU-Mitgliedstaaten, und ihre Fähigkeit, auf dem heimischen Markt Gewinne zu erwirtschaften, steht unter Druck. Was ihre Tätigkeiten in Mittel- und Osteuropa angeht, so haben sich Aktiva-Qualität und Rentabilität in zahlreichen Märkten verbessert, doch gewisse Risiken bleiben bestehen. Gleichzeitig macht die Zunahme bei Immobilienpreisen und Wohnbaudarlehen deutlich, dass makroprudenzielle Maßnahmen notwendig sind (siehe auch Abschnitt 3.2).

Der Arbeitsmarkt funktioniert in Österreich besser als in den meisten EU-Ländern, doch bestehen nach wie vor Herausforderungen. Trotz der vergleichsweise hohen Erwerbsbeteiligung von Frauen deuten mehrere Indikatoren immer noch auf ungenutztes Arbeitskräftepotenzial und deutliche geschlechtsspezifische Ungleichheiten hin. Zu diesen Indikatoren zählen die Teilzeitbeschäftigungsquote und das geschlechtsspezifische Gefälle bei Einkommen und Pensionen. Während die erweiterten und gezielten Maßnahmen, um Menschen zu einer Beschäftigung zu verhelfen, gute Ergebnisse liefern, ist es für ältere Arbeitnehmer, niedrig Qualifizierte und Menschen mit Migrationshintergrund (besonders in Drittländern geborene Frauen) immer noch schwierig, Arbeit zu finden. Angesichts des jüngsten Zustroms von Migranten nach Österreich und der steigenden Zahl anerkannter Flüchtlinge ist es umso wichtiger, diese Menschen erfolgreich in den Arbeitsmarkt und das Bildungssystem zu integrieren (siehe auch Abschnitt 3.3).

Die Bildungsergebnisse in Österreich sind im Ländervergleich nach wie vor im Mittelfeld angesiedelt. Die Grundkompetenzen in Lesen, Schreiben und Rechnen verschlechtern sich weiter, was sich negativ auf das Qualifikationsniveau in Österreich und den Anspruch des Landes, zu einem Innovationsführer in Europa aufzusteigen, auswirkt. Österreich steht vor Herausforderungen, um den steigenden Bedarf an IT-Spezialisten und Menschen mit IKT-Kompetenzen zu befriedigen. Der sozioökonomische Status der Eltern und ihr etwaiger Migrationshintergrund beeinflussen die Bildungsergebnisse ihrer Kinder nach wie vor stark. Schüler der ersten Migrantengeneration zeigten im Jahr 2015 mit dreimal größerer Wahrscheinlichkeit als einheimische Schüler Leistungsschwächen in naturwissenschaftlichen Fächern und verließen die Schule dreimal häufiger vor Abschluss der Sekundarstufe II (siehe auch Abschnitt 3.3).

Die sozialen Standards bleiben insgesamt hoch, doch einige Gruppen sind stärker von Armut bedroht, und Ungleichheiten nehmen zu. Der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen an der Bevölkerung zählt zu den niedrigsten aller EU-Mitgliedstaaten. Aufgrund der Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt – die sich im ausgeprägten geschlechtsspezifischen Einkommens- und Pensionsgefälle widerspiegeln – sind jedoch Frauen ab 65 Jahren deutlich stärker von Armut bedroht als Männer der gleichen Alterskategorie, wodurch die allgemeine Einkommensungleichverteilung noch verstärkt wird. Zudem ist der Anteil der von Armut bedrohten Personen in bestimmten Gruppen, etwa bei Kindern von im Ausland geborenen Eltern und bei Langzeitarbeitslosen, höher (siehe auch Abschnitt 3.3).

Verkrustungen auf den Dienstleistungsmärkten und bei den reglementierten Berufen wirken sich nachteilig auf den Wettbewerb aus und hemmen Investitionen. Hohe Zugangsschranken und strenge Regeln für die Ausübung von wichtigen Gewerben und Berufen – etwa besondere Anforderungen an Beteiligungen und zahlreiche vorbehaltene Tätigkeiten und Beschränkungen für interdisziplinäre Unternehmen – hemmen die unternehmerische Dynamik und die Investitionstätigkeit. Die restriktiven Rahmenbedingungen im Dienstleistungssektor sind für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht zuträglich. Dies wirkt sich auch auf andere Wirtschaftsbereiche aus, für die der Dienstleistungssektor einen wichtigen Beitrag liefert (siehe auch Abschnitt 3.4).

Regulatorische und administrative Hürden behindern das Unternehmenswachstum und die Schaffung von Start-ups. Niedrige Zinsen, eine gesteigerte Verbrauchernachfrage und notwendige Erneuerungen von Ausrüstung haben zu höheren Investitionen geführt. Strukturelle Hürden sind jedoch immer noch hoch und hemmen Investitionen in Unternehmensgründungen und -expansionen. Diese unzureichenden Unternehmensinvestitionen behindern die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Nutzung neuer Chancen im Zusammenhang mit digitalen Technologien. Österreichs kleinen und mittleren Betrieben und Start-ups fehlt es an diversifizierten Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere was Eigenkapitalfinanzierungen angeht. Die derzeitigen steuerlichen Vorschriften tragen nicht ausreichend zum Investitionsklima bei (siehe auch Abschnitt 3.4).

1.    Wirtschaftslage und -aussichten

BIP-Wachstum

Österreichs Wirtschaft lässt das seit 2012 verzeichnete schwache Wachstum nach vier Jahren hinter sich. Im Anschluss an die Finanzkrise begann in Österreich eine Phase gedämpften Wachstums mit einem BIP-Wachstum, das zwischen 0 % und 1 % schwankte und erst 2015 den oberen Wert erreichte. In ihrer Winterprognose 2017 geht die Kommission für 2016 und die kommenden Jahre von einem stabilen Wachstum von rund 1,5 % aus (siehe Abbildung 1.1). Hauptgrund für die Steigerung ist der zunehmende private Konsum, der von der seit 2016 wirksamen Einkommensteuerreform merklich profitiert und nun erstmals seit 2012 einen positiven Wert verzeichnet. Dies hat auch zu vermehrten Investitionstätigkeiten geführt, die sich ab dem letzten Quartal 2015 erholt und im Laufe des Jahres 2016 an Fahrt aufgenommen haben.

Abb. 1.1:Reales BIP-Wachstum, Beiträge, Produktionslücke

Quelle: Europäische Kommission

Investitionen

Nach mehreren Jahren relativer Stagnation nahmen die Investitionen 2016 zu. Insgesamt blieben die Investitionen in Österreich während der Krise relativ stabil und schwankten um 22 % des BIP, verloren also nur einen Prozentpunkt (Pp.) gegenüber dem Vorkrisenwert. Nachdem sich die Investitionstätigkeit im Jahr 2015 erholt hat, wird sie Prognosen zufolge weiter zunehmen, wenn auch mit absteigender Tendenz (2016 um 3,6 %, 2017 um 2,4 % und 2018 um 2,0 %). Diese Erholung wird von Mehrausgaben in den Bereichen Ausrüstung und Nichtwohnungsbau angekurbelt, womit die aufgeschobenen Ersatzinvestitionen nun teilweise aufgeholt werden. Trotz günstiger Finanzierungsbedingungen und einer starken Nachfrage bleiben die Investitionen in Wohnimmobilien gedämpft, was die Wohnimmobilienpreise in die Höhe treibt. Die Unternehmen haben ihren Finanzierungsüberschuss seit der Krise gesteigert, und die Kreditvergabe an Unternehmen als Prozentsatz des BIP ist stetig gesunken (siehe Abbildung 1.2). Allerdings ist dies vor allem in den vergangenen Jahren auf einen passiven Verschuldungsabbau zurückzuführen, d. h. das Wachstum bei Unternehmenskrediten wurde von BIP-Wachstum und Inflation überholt. Dividendenzahlungen gehen zwar zurück, sind aber immer noch hoch. Es ist also nicht ein Mangel an Finanzierungsmitteln, der die Investitionstätigkeit hemmt, sondern vielmehr ein Mangel an Möglichkeiten in einem Umfeld wirtschaftlicher und politischer Unsicherheit und gedämpfter Inlandsnachfrage (siehe auch Abschnitt 3.4).

Abb. 1.2:Finanzierungssalden der Unternehmen

Quelle: Europäische Kommission

Inflation

Die Inflation ist in Österreich immer noch höher als in den anderen Ländern des Euro-Währungsgebiets, was das Preisgefälle verstärkt. Die Gesamtinflation ist seit 2012 deutlich rascher gestiegen als im Euro-Währungsgebiet, und die Kerninflation wächst bereits seit 2010 stärker (siehe Abbildung 1.3). In Österreichs wichtigem und erfolgreichem Tourismussektor steigen die Preise für Unterkünfte und gastgewerbliche Dienstleistungen stetig an. Damit konnte in den vergangenen Jahren die dämpfende Wirkung der niedrigen Ölpreise ausgeglichen werden, sodass die Inflation stets positiv blieb. Die HVPI-Inflation erreichte 2015 den niedrigen Stand von 0,8 % und dürfte 2016 auf 1,0 % klettern, bevor sie 2017 aufgrund der steigenden Ölpreise 1,8 % erreichen und sich damit mehr als verdoppeln dürfte.

Abb. 1.3:Gesamt- und Kern-HVPI (harmonisierter Verbraucherpreisindex)

Quelle: Europäische Kommission

Arbeitsmarkt

Zwar nehmen die Beschäftigungszahlen stetig zu, doch auch die Arbeitslosigkeit erhöht sich weiter. Die Wirtschaft kann die wachsende Erwerbsbevölkerung nicht vollständig aufnehmen (siehe Abbildung 1.4), was unter anderem auf den anhaltenden Zustrom ausländischer Arbeitskräfte zurückzuführen ist. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass sich die Migration positiv auf die demografische Entwicklung und das Potenzialwachstum auswirken wird. Weitere Ursachen für das Wachstum der Erwerbsbevölkerung sind die längere Lebensarbeitszeit (infolge des eingeschränkten Zugangs zu Früh- und Invaliditätspensionen) und die steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen. Ein Großteil des steigenden Arbeitskräfteangebots kann dank des stetigen Beschäftigungswachstums immer noch absorbiert werden, doch die Arbeitslosigkeit hat vor allem unter niedrig Qualifizierten zugenommen. Der Einfluss von Flüchtlingen und Asylsuchenden auf die Erwerbsbevölkerung dürfte vergleichsweise begrenzt sein (siehe auch Abschnitt 3.3).

Abb. 1.4:Erwerbsbevölkerung und Arbeitslosenquote (15-64 Jahre)

Quelle: Europäische Kommission

Soziale Entwicklungen

Die Ungleichverteilung ist bei Einkommen gering, bei Vermögen jedoch hoch. Laut den Daten für 2015 war die Ungleichverteilung bei den verfügbaren Einkommen in Österreich mit einem Gini-Koeffizienten von 0,27 mit am niedrigsten in der EU( 1 ). Das Einkommen der reichsten 20 % der Haushalte war 4,0-mal höher als das der ärmsten 20 % der Haushalte (S80/S20), was weit unter dem EU-Durchschnitt von 5,2 liegt( 2 ). Im Gegensatz dazu zählt Österreich EU-weit zu den Ländern mit der höchsten Ungleichverteilung bei den Nettovermögen( 3 ) (EZB, 2016). Die Vermögensungleichverteilung fällt weit deutlicher und gravierender aus als die Einkommensungleichverteilung, da die Unterschiede bei den Markteinkommen über das Steuer- und das Sozialsystem wirksam verringert werden. In Österreich wird die Ungleichverteilung bei den Markteinkommen vor Steuern und Sozialtransfers (0,50) geringfügig durch das Steuersystem (0,48) und großteils durch soziale Umverteilung (0,27) ausgeglichen. Diese Gini-Koeffizienten blieben im Zeitraum 2010 bis 2015 weitgehend unverändert. Beim Vergleich der verschiedenen Gesellschaftsschichten zeigt sich, dass das reale Medianeinkommen von 2007 bis 2015 trotz der Wirtschafts- und Finanzkrise um insgesamt 9,6 % gestiegen ist. Allerdings nahmen die realen Einkommen der Geringverdiener (unterste 10 %) mit nur 0,5 % so gut wie nicht zu. Generell ging das reale Pro-Kopf-Einkommen der Haushalte in diesem Zeitraum zurück, während das reale BIP-Wachstum pro Kopf stagnierte.( 4 ) Darüber hinaus hat die Schaffung von vorwiegend gering bezahlten und Teilzeitarbeitsplätzen in den vergangenen Jahren die Segmentierung des Arbeitsmarktes und die Einkommensungleichverteilung noch verschärft.

Die soziale Lage bleibt insgesamt gut, wenngleich einige Gruppen stärker von Armut bedroht sind. Der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen an der Bevölkerung zählt mit 18,3 % zu den niedrigsten in der EU und liegt deutlich unter dem EUDurchschnitt von 23,7 %. Allerdings sind 15,1 % der Frauen im Alter ab 65 Jahren von Armut bedroht, was deutlich über dem Anteil der Männer derselben Alterskategorie (10,7 %) liegt. Gründe dafür sind das hohe geschlechtsspezifische Lohn- und Pensionsgefälle sowie das Pensionssystem, in dem sich die Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt niederschlagen. Mögliche weitere Reformen könnten auch auf die Lage bestimmter Gruppen abzielen, etwa der Kinder von im Ausland geborenen Eltern, deren Armutsgefährdungsquote bei 34,6 % und damit über dem EU-Durchschnitt von 33,2 % liegt (siehe auch Abschnitt 3.3).

Produktivität

Die Produktivität in Österreich bleibt hoch, verteilt sich jedoch auf eine steigende Zahl von Arbeitskräften. Die Produktivität je Beschäftigten stieg bis 2007 an (siehe Abbildung 1.5), fiel jedoch während der Krise stark ab. Seither verbleibt sie auf niedrigerem Niveau, während der EUDurchschnitt kontinuierlich gestiegen ist. Allerdings hat die Produktivität je geleisteter Arbeitsstunde in Österreich seit 2000 konstant zugenommen und ist – anders als im EUDurchschnitt – auch während der Krisenjahre nicht gesunken. Grund dafür ist, dass der Beschäftigungszuwachs seit der Krise zur Schaffung von mehr Teilzeit- als Vollzeitarbeitsplätzen geführt hat. Insgesamt entwickelt sich die Produktivität in Österreich gut und wächst über dem EU-Durchschnitt. Da jedoch die Löhne seit 2008 schneller wachsen als die Produktivität je geleisteter Arbeitsstunde, fällt Österreich im Euro-Währungsgebiet bei der preislichen Wettbewerbsfähigkeit und dem Abbau von Ungleichgewichten geringfügig zurück. Die totale Faktorproduktivität Österreichs, die den technologischen Fortschritt und die Innovationsfähigkeit berücksichtigt, geht seit 2011 stetig zurück und bleibt unter den Vorkrisen-Niveaus, während der Durchschnitt des EuroWährungsgebiets seit 2013 wieder steigt. Das schwache Wachstum der totalen Faktorproduktivität spiegelt sich auch im seit 2011 schwachen BIP-Wachstum Österreichs wider.

Abb. 1.5:Arbeitsproduktivität

Quelle: Europäische Kommission

Außenwirtschaftliche Position

Österreichs Leistungsbilanz und Nettoauslandsvermögensstatus bleiben im positiven Bereich. Dank der wichtigen Tourismusindustrie und der ständig steigenden Ausfuhren von unternehmensorientierten Dienstleistungen verzeichnet Österreich seit vielen Jahren Leistungsbilanzüberschüsse. Trotz der wichtigen Rolle der Exportindustrie für die österreichische Wirtschaft trägt die Warenhandelsbilanz nur geringfügig zum Leistungsbilanzüberschuss bei und hat sich erst in jüngster Zeit von ihrem negativen Wert infolge der Finanzkrise erholt. Österreichs Exportmarktanteil geht seit 2007 kontinuierlich zurück, und zwar sowohl insgesamt als auch relativ im Vergleich zu anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften (siehe Abbildung 1.6), wenngleich der Rückgang ausgedrückt in Volumen weniger stark ausfällt. Österreichs Handelstätigkeit außerhalb der EU ist immer noch stark auf die Märkte in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, einschließlich Russland, ausgerichtet. In jüngster Zeit hat auch der USamerikanische Markt für Österreich an Bedeutung gewonnen, während es in rasch wachsenden Märkten in Asien und Südamerika weniger stark vertreten ist. Was die Sektoren betrifft, so weisen die Haushalte und die nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften einen Finanzierungsüberschuss auf, der das Finanzierungsdefizit der finanziellen Kapitalgesellschaften und des Gesamtstaats mehr als ausgleicht. Insgesamt verbessert sich der seit 2013 positive Nettoauslandsvermögensstatus weiter (siehe Abbildung 1.6).

Abb. 1.6:Handelsbilanz und Exportmarktanteil

Quelle: Europäische Kommission

Immobilienmarkt

Der starke Anstieg der Wohnimmobilienpreise der letzten Jahre hat sich seit Mitte 2015 noch beschleunigt. Österreich zählt zu den europäischen Ländern, in denen die Wohnimmobilienpreise seit der Finanzkrise stetig gestiegen sind, und dies entgegen dem Trend in vielen anderen Ländern Europas (siehe Abbildung 1.7). Der vierteljährliche Wohnimmobilienpreisindex deutet seit dem dritten Quartal 2015 auf ein beschleunigtes Wachstum hin; damals betrug der Anstieg im Jahresvergleich 9,3 % und erreichte 2016 im ersten Quartal 13,4 %, im zweiten Quartal 8,9 % und im dritten Quartal 5,2 %. Anders als 2012, als der Preisanstieg bei Wohnimmobilien in erster Linie auf die Hauptstadt Wien zurückzuführen war, tragen nun auch die anderen größeren Städte des Landes zu den steigenden Preisen bei. Seit 2011 steigen die Wohnimmobilienpreise rascher als die Mietkosten und die Einkommen, was ein immer höheres Preis-Miete-Verhältnis und PreisEinkommen-Verhältnis zur Folge hat und auf eine starke Überbewertung hindeutet. Das PreisEinkommen-Verhältnis ist in Österreich seit der Krise so stark gestiegen wie in kaum einem anderen EU-Land, wohingegen die Mehrheit der Mitgliedstaaten sinkende Werte verzeichnet (siehe Abbildung 1.8). Da sich dieser Trend in den ersten Monaten des Jahres 2016 beschleunigte, wurde Österreich im Dezember vom Europäischen Ausschuss für Systemrisiken gewarnt (siehe Abschnitt 3.2).

Abb. 1.7:Wohnimmobilienpreise und Mietkosten

Quelle: EZB, Statistik Austria, OeNB

In Österreich steigen sowohl die Miet- als auch die Wohnimmobilienpreise sehr viel schneller als die Gesamtinflation. Falls die steigenden Lebenshaltungskosten die Ausgaben für Konsumgüter dämpfen, könnte dies ein Risiko für den privaten Konsum darstellen. Auch das Wachstum bei Hypothekardarlehen beschleunigt sich, allerdings ist das Verhältnis der Hypothekenschulden zum BIP insgesamt immer noch relativ niedrig.

Abb. 1.8:Verhältnis Wohnimmobilienpreise zu Einkommen und Mieten

Quelle: Europäische Kommission, EZB

Die Konzentration von Wohneigentümern in den höheren Einkommensdezilen trägt zur Risikominderung bei (Abbildung 3.1.3), da einkommensstärkere Haushalte über die finanziellen Mittel verfügen, um auf sich verändernde Marktbedingungen zu reagieren. Gegenüber den Veränderungen bei den Wohnimmobilienpreisen fällt die Entwicklung beim Wohnraumangebot und bei den Wohnbauinvestitionen moderat aus. Zur Steigerung des Wohnraumangebots plant die Regierung mehrere Maßnahmen, darunter Investitionserleichterungen und die Bereitstellung von Grundstücken für sozialen Wohnbau.

Öffentliche Finanzen

Die öffentlichen Finanzen dürften sich in den kommenden Jahren angesichts der immer geringeren Auswirkungen der Bankenhilfsmaßnahmen erholen. Der öffentliche Schuldenstand stieg 2009 aufgrund der Verstaatlichung der österreichischen Bank Kommunalkredit stark an und nahm 2014 und 2015 mit der Schaffung der Abbaugesellschaft HETA für die ehemalige Hypo Alpe Adria Bank erneut erheblich zu (siehe Abbildung 1.9). 2016 wurde mit den HETA-Gläubigern eine Einigung über die von Kärnten übernommenen Haftungen erzielt, wodurch das Risiko weiterer Kosten durch Bankenhilfsmaßnahmen deutlich gesenkt wurde. Der öffentliche Schuldenstand erreichte 2015 mit 85,5 % den Höhepunkt, dürfte jedoch in den kommenden Jahren merklich sinken, wenn die in den Staatskonten erfassten Vermögenswerte der verstaatlichten Banken wie geplant schrittweise veräußert werden. Doch auch ohne Berücksichtigung dieser Vermögenswerte hätte der Schuldenstand 2016 rund 75 % des BIP betragen und wäre somit deutlich über dem Schwellenwert von 60 % gelegen. Die außerplanmäßigen Ausgaben der Jahre 2015 und 2016 im Zusammenhang mit Flüchtlingen haben zum staatlichen Defizit beigetragen, sind jedoch im Vergleich zu den Bankenhilfsmaßnahmen moderat ausgefallen.

Abb. 1.9:Gesamtstaatlicher Schuldenstand und Defizit

Quelle: Europäische Kommission

Trotz der Einkommensteuerreform 2016 ist die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit im Vergleich zu anderen europäischen Ländern nach wie vor hoch. Vor der Steuerreform zählte die Steuer- und Abgabenbelastung( 5 ) in Österreich mit 49,5 % (für einen alleinstehenden, kinderlosen Durchschnittsverdiener) zu den höchsten der EU. Mit der Reform ist dieser Wert auf 46,7 % gesunken, und Österreich konnte im EU-Vergleich einige Plätze gutmachen (siehe Abbildung 1.10). Im Jänner 2017 kündigte die Regierung an, eine von der Inflation abhängige, automatische Indexierung der Steuerklassen einzuführen, um die Wirkung der kalten Progression zu mindern. Gemeinsam mit den Maßnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber um jährlich rund 1 Mrd. EUR wird dies die Bemühungen unterstützen, die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit weiter zu verringern. Die Analyse in Abschnitt 3.1 zeigt, dass in der Vergangenheit regelmäßig Steuerreformen umgesetzt wurden, um den Effekt der steigenden Abgabenlast aufgrund der kalten Progression zu mindern.

Abb. 1.10:Steuer- und Abgabenbelastung (Anteil an den Arbeitskosten in %, 2015)

Quelle: OECD

Gesundheitswesen

Österreichs Gesundheitssystem ist von einem großen, kostspieligen Spitalssektor geprägt, der gemeinsam mit der projizierten Alterung der Bevölkerung die langfristige Tragfähigkeit des Systems gefährdet. Im Allgemeinen ist die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung gut, doch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gibt Österreich einen relativ hohen Anteil des BIP für das Gesundheitswesen aus. Auch der Anteil der Ausgaben für Spitäler an den gesamten Gesundheitsausgaben zählt zu den höchsten in der EU. Die Zahl der Entlassungen und der Spitalsbetten pro Kopf ist deutlich höher als in den anderen europäischen Ländern mit Ausnahme Deutschlands (siehe Abbildung 1.11). Angesichts der alternden Gesellschaft steht Österreich vor großen finanziellen Herausforderungen, da die Kosten für Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege und Pensionen in Zukunft erheblich steigen dürften (siehe auch Abschnitt 3.1).

Abb. 1.11:Spitalsentlassungen und Spitalsbetten, 2014

Quelle: OECD

Österreich erfüllt seine Ziele im Rahmen der Strategie 2020 in Bezug auf tertiäre Bildung und frühe Schul- und Ausbildungsabgänger und erzielt dabei weit bessere Ergebnisse als der EU-Durchschnitt, doch nationale und internationale Tests zeigen Schwächen bei den Grundkompetenzen auf. Die schwachen Ergebnisse bei einigen der Grundkompetenzen (Lesen und Naturwissenschaften) haben sich in der letzten OECD-Schulleistungsstudie (PISA) 2015 weiter verschlechtert. So betrug etwa der Anteil der leistungsschwachen Schülerinnen und Schüler in Naturwissenschaften im Jahr 2015 20,8 %, während der Anteil der leistungsstarken Schülerinnen und Schüler nur im Mittelfeld lag. Diese Ergebnisse tragen nicht zu dem Ziel Österreichs bei, zu einem Innovationsführer aufzusteigen (siehe auch Abschnitt 3.3).

Digitalisierung

Österreich strebt danach, ein Innovationsführer in Europa zu werden, bleibt jedoch bei Schlüsselaspekten der Digitalisierung seiner Wirtschaft und Gesellschaft im Mittelfeld. Im Jänner 2017 nahm Österreich die Digital Roadmap Austria an, seine nationale Strategie für die digitale Zukunft bis 2025. Auch im Regierungsprogramm 2017-2018 wird die Digitalisierung als eine der wichtigsten Prioritäten genannt. Österreichische Unternehmen erzielen in vielen Aspekten der Digitalisierung gute Ergebnisse, und Behörden bieten eine Reihe von elektronischen Verwaltungslösungen an. Jedoch liegt Österreich in Bereichen wie Investitionen in digitale Kompetenzen, elektronischer Handel, elektronische Vergabeverfahren und Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze in ländlichen Gebieten nur im EU-Durchschnitt oder darunter (siehe auch Abschnitte 3.4 und 3.5).

Tabelle 1.1:Wirtschaftliche, finanzielle und soziale Schlüsselindikatoren – Österreich

(1) Summe der Schuldverschreibungen, anderen Investitionen und Reserven
(2, 3) Inländische Bankengruppen und Einzelbanken.

(4) Inländische Bankengruppen und Einzelbanken, ausländisch (EU und nicht-EU) kontrollierte Tochterunternehmen und Zweigstellen.

(*) kennzeichnet BPM5 und/oder ESVG95

Quelle: Europäische Kommission, EZB.

2.    Fortschritte bei den länderspezifischen Empfehlungen

Die Fortschritte bei der Umsetzung der 2016 an Österreich gerichteten Empfehlungen( 6 ) müssen in einer längerfristigen Perspektive seit Einführung des Europäischen Semesters im Jahr 2011 betrachtet werden. Österreich hat seither mehrere Reformen durchgeführt.

Durch eine verstärkte finanzpolitische Überwachung und die Umsetzung gezielter Maßnahmen konnte Österreich die Mehrheit seiner (teilweise) verstaatlichten Banken bis 2016 soweit umstrukturieren, dass die verbleibenden Risiken sich in Grenzen halten und Altlasten betreffen. Dank mehrerer makroprudenzieller Maßnahmen wurde auch das Risiko im Zusammenhang mit der Qualität ausländischer Vermögenswerte gesenkt.

Das Finanzausgleichsgesetz 2017 hat zur Vereinfachung der Finanzbeziehungen zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen beigetragen. Mit der Vereinbarung wurden auch mehrere neue Elemente eingeführt, die die Effizienz und Anpassungsfähigkeit des haushaltspolitischen Rahmens Österreichs steigern könnten. Dennoch bleibt der Rahmen übermäßig komplex und weist nach wie vor ein Missverhältnis zwischen einer begrenzten Steuerautonomie und umfangreicheren Ausgabenzuständigkeiten auf.

Zur Senkung der steuerlichen Belastung der Arbeit wurden mehrere Maßnahmen ergriffen, darunter die Einkommensteuerreform 2016 und die Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber. Trotzdem weist Österreich eine der höchsten Steuer- und Abgabenbelastungen in Europa auf.

Österreich konnte das tatsächliche Pensionsantrittsalter erhöhen, indem es den Zugang zu Frühpensions- und Invaliditätspensionsregelungen ab 2014 einschränkte. Eine frühere Angleichung des Pensionsalters der Männer und der Frauen und eine Koppelung des gesetzlichen Pensionsalters an die Lebenserwartung wurden mehrmals empfohlen, jedoch nicht umgesetzt.

Die Gesundheitsreform von 2013 umfasste mehrere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen, darunter einen Ausgabendämpfungspfad bis 2016. Im Finanzausgleichsgesetz 2017 wurden strengere Ausgabenobergrenzen bis 2021 vorgesehen und Schritte hin zu einer Stärkung der ambulanten Versorgung außerhalb der Spitäler gesetzt. Allerdings sind die Organisations- und Finanzierungsstrukturen des Gesundheitswesens immer noch äußerst komplex, und die Gewährleistung der mittel- bis langfristigen Tragfähigkeit bleibt eine Herausforderung.

Die Erwerbsbeteiligung der Frauen hat in den vergangenen Jahren zugenommen, doch dies geht hauptsächlich auf Teilzeitbeschäftigung zurück. Frauen würden stärker vom Arbeitsmarkt profitieren, wenn das geschlechtsspezifische Lohn- und Pensionsgefälle verringert würde und Kinderbetreuungs- und Langzeitpflegeeinrichtungen ausgebaut würden.

Es wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsergebnisse benachteiligter Jugendlicher ergriffen – auch für Jugendliche mit Migrationshintergrund – doch die Bildungsergebnisse haben sich bisher eher verschlechtert denn verbessert.

Österreich hat zur Steigerung des Wettbewerbs und der Investitionen im Dienstleistungssektor einige Anstrengungen unternommen, um Rechts- und Verwaltungsvorschriften abzubauen. Die Maßnahmen waren insbesondere auf Verwaltungsvereinfachungen ausgelegt (etwa durch die Einführung eines elektronischen Gewerberegisters). Dadurch wurden die Befolgungskosten gesenkt und einige negative Auswirkungen der Reglementierung abgeschwächt, ohne jedoch das zugrunde liegende Problem der restriktiven Reglementierung anzugehen. Auch infolge von Urteilen nationaler Gerichte und EUVertragsverletzungsverfahren hat Österreich einige regulatorische Hürden beseitigt. Kürzlich wurde ein Vorschlag für eine geringfügige Überarbeitung der Gewerbeordnung vorgelegt. Zudem hat sich Österreich aktiv an der gegenseitigen Evaluierung reglementierter Berufe auf EU-Ebene, die von 2014 bis 2016 stattfand, beteiligt. Der Aktionsplan, den Österreich in diesem Rahmen vorlegte, war jedoch nicht ambitioniert und hat bisher zu keinen systematischen Bemühungen für eine Beseitigung administrativer und regulatorischer Hürden über Berufe und Gewerbe hinweg geführt.

Insgesamt hat Österreich bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2016 einige( 7 ) Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte wurden im Hinblick auf die erste Empfehlung bei der Gewährleistung der Tragfähigkeit des Pensions- und des Gesundheitssystems sowie der Straffung des haushaltspolitischen Rahmens erzielt. Im Hinblick auf die zweite Empfehlung wurden einige Fortschritte bei der Verbesserung der Erwerbsbeteiligung der Frauen und der Bildungsergebnisse benachteiligter junger Menschen erzielt. In Bezug auf die dritte Empfehlung wurden begrenzte Fortschritte beim Abbau regulatorischer Hürden für Investitionen im Dienstleistungsbereich erzielt.

Tabelle 2.1:Länderspezifische Empfehlungen 2016 - Bewertungsübersicht

* Die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist nicht Gegenstand dieser Gesamtbewertung der ersten Empfehlung.

Quelle: Europäische Kommission

3.    Reformprioritäten

3.1.    Öffentliche Finanzen und Besteuerung

3.1.1.Haushaltspolitischer Rahmen

Im Finanzausgleichsgesetz 2017 wurden einige Schritte unternommen, um die Komplexität des haushaltspolitischen Rahmens zu verringern. 2016 einigten sich die Vertreter des Bundes, der Länder und der Gemeinden auf ein neues Finanzausgleichsgesetz, das die finanziellen Beziehungen zwischen den verschiedenen Ebenen des Staates ab Jänner 2017 für 5 Jahre regeln wird. Mehrere Transferzahlungen zwischen den Gebietskörperschaften wurden abgeschafft und in das allgemeine System der Einnahmenaufteilung integriert. Außerdem wurden erste Maßnahmen ergriffen, um die Einnahmenaufteilung selbst aufgabenorientierter zu gestalten: Ab 2018 werden den Gemeinden die Mittel für Kinderbetreuungseinrichtungen auf der Grundlage der erbrachten Dienstleistungen statt der Einwohnerzahl zugewiesen. Ab 2019 wird das gleiche System auch für die Pflichtschulen gelten. Mit dem Gesetz wurde zudem eine einheitliche Formel für die Berechnung der Obergrenzen für Verbindlichkeiten und Haftungen je Gebietskörperschaftsebene eingeführt und ein generelles Verbot von Finanzspekulationen umgesetzt. Dennoch bleibt unklar, welche Verantwortlichkeiten jeder Teilsektor in Bezug auf die Verbindlichkeiten anderer Sektoren übernimmt.

Mit dem neuen Gesetz wurden auch mehrere Elemente zur Stärkung der Effizienz und Anpassungsfähigkeit des haushaltspolitischen Rahmens Österreichs eingeführt. Es wurde eine Gesetzesgrundlage für regelmäßige Aufgaben- und Ausgabenüberprüfungen in einzelnen Bereichen geschaffen, in deren Rahmen Fortschritte, Ergebnisse, Einsparungspotenziale und mögliche Aufgabenumverteilungen betrachtet werden. Bis Ende 2018 wird ein Benchmarking-System entwickelt, um die Leistungen der Bundesländer in mehreren Bereichen vergleichbar zu machen und so für mehr Effizienz zu sorgen und das Monitoring zu verbessern. Zu diesen Bereichen gehören Verwaltung, Spitäler, Langzeitpflege und Pflichtschulen. Bund, Länder und Gemeinden haben sich zudem verpflichtet, die Verteilung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu reformieren, worüber bis Ende 2018 eine Einigung erzielt werden muss. Die Reform wird auf die Entflechtung von Kompetenzen sowohl im legislativen als auch im exekutiven Bereich abzielen und in weiterer Folge auch Änderungen der Finanzierungsvereinbarungen umfassen. Mit der Rechtsgrundlage für Ausgabenüberprüfungen und Benchmarks wird die Anpassungsfähigkeit des haushaltspolitischen Rahmens erhöht, und die Reform der Zuständigkeiten könnte helfen, die Komplexität des Systems an der Wurzel anzugehen. Wie wirksam diese Maßnahmen sein werden, hängt jedoch von ihrer gewissenhaften Umsetzung ab.

Das Finanzausgleichsgesetz 2017 trägt wenig zur Korrektur des Missverhältnisses zwischen der Steuerautonomie und den Ausgabenzuständigkeiten der verschiedenen staatlichen Ebenen bei. Das neue Gesetz erhöht die Steuerautonomie auf subnationaler Ebene geringfügig und räumt den Ländern das Recht ein, die Tarife für die Wohnbauförderungsbeiträge ab 2018 eigenständig festzulegen. Zwar könnte diese Maßnahme die Einkünfte der Bundesländer aus autonomen Steuern von 500 Mio. EUR auf rund 1,5 Mrd. EUR erhöhen, doch im Vergleich zu deren Gesamtbudget von rund 30 Mrd. EUR im Jahr 2015 wäre dies immer noch ein geringer Betrag. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz die jährlichen Transferzahlungen zu Ländern und Gemeinden um 300 Mio. EUR erhöht, was ihre Ausgabenkapazitäten weiter steigert und das Missverhältnis zu ihren Steuererhebungsrechten noch verschärft.

Im Hinblick auf die Umsetzung der nationalen haushaltspolitischen Regeln erschwert der komplexe Österreichische Stabilitätspakt 2012 die wirksame Überwachung auf subnationaler Ebene. Mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 wurden mehrere numerische Regeln für die Budgets der Gebietskörperschaften eingeführt. Diese Regeln sehen unter anderem vor, dass die Länder und Gemeinden einen bestimmten Anteil des gesamtstaatlichen strukturellen Haushaltsdefizits nicht überschreiten dürfen. Zu diesem Zweck sollten sie ab 2017 ein Kontrollkonto betreffend den strukturellen Haushaltssaldo führen, in dem Abweichungen von den Zielen erfasst werden. In ähnlicher Weise wurde das Ausgabenwachstum auf subnationaler Ebene denselben Regeln unterworfen, die auch auf EU-Ebene gelten (Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Rates). Die Umsetzung sowohl des Kontrollkontos betreffend den strukturellen Haushaltssaldo als auch der Ausgabenregel gestaltet sich auf subnationaler Ebene, insbesondere in den Gemeinden, sehr schwierig und bindet viele Ressourcen. Angesichts der derzeit heterogenen Rechnungslegungsvorschriften und -verfahren der subnationalen Gebietskörperschaften (die Vorschriften werden erst ab 2020 vollständig harmonisiert sein) und der komplexen zwischenstaatlichen Transferzahlungen und Förderungen ist dies umso schwieriger. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch der Fiskalrat, der seit 2013 das Mandat besitzt, die Tragfähigkeit und Qualität der Budgetpolitik zu prüfen (Fiskalrat, 2016).

3.1.2.Besteuerung

Trotz der Steuerreform 2016 bleibt die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit vergleichsweise hoch. Mit der im Jänner 2016 umgesetzten Steuerreform wurde die Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit verringert. Die Tarifstufen der Einkommensteuer wurden angepasst und der Eingangssteuersatz deutlich gesenkt. Die Steuer- und Abgabenbelastung für eine alleinstehende Person mit durchschnittlichem Einkommen wurde damit von 49,5 % um 2,8 Prozentpunkte auf 46,7 % verringert. Mit der Reform wurden auch Beschäftigungsanreize geschaffen, indem die Niedriglohnfalle für Zweitverdiener deutlich reduziert wurde (von 43,9 % auf 37,7 %)( 8 ).

Abb. 3.1.1:Die Wirkung der kalten Progression in Österreich

(1) Die gestrichelten Werte stellen die Kommissionsprognosen dar.

Quelle: OECD, Europäische Kommission

Dennoch zählt die Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit in Österreich auch nach der Reform noch zu den höchsten der EU und liegt weit über dem EU-Durchschnitt von 40,6 %. Ebenso ist die Niedriglohnfalle für Zweitverdiener mit 37,7 % deutlich höher als der EU-Durchschnitt von 33,5 %.

Ohne eine Indexierung der Steuerklassen nimmt die Steuer- und Abgabenbelastung der Einkommen aufgrund der kalten Progression mit der Zeit zu. Im Steuersystem Österreichs ist derzeit kein Mechanismus vorgesehen, um die Steuerklassen automatisch an die Inflation anzupassen. Daher gehen Steuerzahler, deren Löhne infolge der steigenden Inflation angepasst werden, nach und nach in höhere Steuerklassen über und haben somit höhere Steuerverbindlichkeiten. Bis zu einem gewissen Grad wurde die Wirkung der kalten Progression durch die Steuerreformen der vergangenen Jahre abgeschwächt, jedoch wurde die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit nicht strukturell verringert. Daher schwankt die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit in Österreich seit den frühen 2000er-Jahren zwischen 47 % und 49 % und liegt stets weit über dem EU-Durchschnitt (Abbildung 3.1.1). Im Jänner 2017 einigte sich die Regierung auf eine automatische Indexierung der beiden niedrigsten Tarifstufen, wenn die aufgelaufene Inflation 5 % erreicht. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme ließe sich die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit ab 2019 nachhaltiger senken.

Abb. 3.1.2:Einnahmen aus periodischen Immobiliensteuern (2014)

Quelle: OECD

Österreich verfügt über Spielraum, die Steuerlast weg von der Arbeit hin zu periodischen Immobiliensteuern zu verschieben. Die Einnahmen aus periodischen Immobiliensteuern sind in Österreich deutlich niedriger als im Rest der EU: 2014 betrugen sie 0,2 % des BIP, während der EU-Durchschnitt bei 1,6 % des BIP lag (Abbildung 3.1.2.).

Abb. 3.1.3:Anteil der Wohneigentümer je Dezil des verfügbaren Äquivalenzeinkommens

(1) Als Wohneigentümer gelten endgültige Eigentümer und Eigentümer, die ein Darlehen zurückzahlen.
(2) EUROMOD-Simulation der Leistungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten (inklusive Sozialversic
herungsbeiträgen) von Einzelpersonen und Haushalten. Die Simulationsrechnungen stützen sich auf repräsentative Umfragedaten aus der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC).

Quelle: Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle auf Basis des EUROMOD-Modells.

Empirischen Studien zufolge wirken periodische Steuern auf unbewegliches Vermögen am wenigsten wachstumsverzerrend (Arnold et al., 2011), und eine Verlagerung der Steuer- und Abgabenbelastung weg vom Faktor Arbeit hin zu Verbrauch oder Immobilien würde sich positiv auf das BIP und die Beschäftigung auswirken (Europäische Kommission, 2013). Zwar müsste eine solche Verlagerung in einer Weise gestaltet werden, die es erlaubt, mögliche negative Verteilungseffekte zu vermeiden, doch im Fall Österreichs würden sich diese in Grenzen halten, da der Anteil der Wohneigentümer an der Gesamtbevölkerung relativ niedrig ist (Abbildung 3.1.2.) und sich auf die höheren Einkommensdezile konzentriert (Abbildung 3.1.3). Zudem gehören periodische Immobiliensteuern in Österreich zu den wenigen auf subnationaler Ebene erhobenen Steuern, wodurch sich die entsprechenden Einnahmen erhöhen und die Transferabhängigkeit der Gebietskörperschaften verringern würde. Aus diesem Grund wurde mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die über das Mandat verfügt, bis Mitte 2017 eine Reform der Grundsteuer vorzuschlagen. Darüber hinaus zählt Österreich zu den wenigen Mitgliedstaaten, die keine Erbschaftssteuern erheben, da diese 2008 ausgesetzt wurden.

Die veraltete Bemessungsgrundlage für periodische Steuern auf unbewegliches Vermögen hat geringe Einnahmen und verzerrende Verteilungseffekte zur Folge. Die in Österreich geltenden Steuersätze für periodische Immobiliensteuern sind relativ hoch und erreichen je nach Gemeinde bis zu 1 % (EU-Durchschnitt 2012: 0,36 %) (Europäische Kommission, 2014)( 9 ). Allerdings ist die Bemessungsgrundlage außerordentlich niedrig, da die letzte Feststellung von Grundstückswerten zu Steuerzwecken 1973 erfolgte und die festgelegten Werte kaum mit den heutigen Marktwerten übereinstimmen. Dieses Missverhältnis beeinträchtigt die Einnahmen, beschränkt die stabilisierende Rolle, die Immobiliensteuern auf dem Immobilienmarkt einnehmen können, und hat womöglich regressive Verteilungseffekte zur Folge, da sich der Marktwert von Immobilien im Land sehr unterschiedlich entwickelt hat. Mit der Steuerreform 2016 wurden mehrere Maßnahmen zur Aktualisierung des zu Steuerzwecken festgestellten Grundstückswerts eingeführt, um den Marktwert besser widerzuspiegeln. Die neue Bemessungsgrundlage kommt jedoch nur beim unentgeltlichen Erwerb zur Anwendung und gilt nicht für periodische Steuern.

3.1.3.Ausgaben im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung

In Österreich besteht ein mittleres Risiko für die mittel- bis langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, das hauptsächlich auf die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung zurückgeht. Nach einer Analyse der Schuldentragfähigkeit durch die Kommissionsdienststellen (Europäische Kommission 2017a, aktualisiert nach der Winterprognose 2017 der Kommission) dürfte sich Österreichs öffentlicher Schuldenstand unter Annahme einer unveränderten Politik von 2016 bis 2027 um 18 Pp. des BIP auf 65,5 % des BIP verringern. Um die Schuldenquote von 60 % des BIP bis 2031 zu erreichen, wäre eine kumulierte schrittweise Verbesserung des strukturellen Primärsaldos von 0,5 % des BIP über 5 Jahre erforderlich (ab dem auf die Prognosen folgenden Jahr, derzeit 2019). Dies liegt in erster Linie am derzeit ungünstigen Schuldenstand und geringfügig auch an einem mittelfristigen Effekt der Bevölkerungsalterung. Langfristig deuten die Prognosen auf eine notwendige Haushaltsanpassung von 2,2 % des BIP hin, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, weshalb für Österreich von einem mittleren Risiko für die Tragfähigkeit auszugehen ist. Hauptgrund dafür ist, dass sich die Ausgaben im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung langfristig stärker auswirken dürften (2,5 % des BIP).

3.1.4.Pensionen

Im Vergleich zum Rest Europas sind Österreichs öffentliche Ausgaben für Pensionen relativ hoch und dürften angesichts der rasch alternden Bevölkerung signifikant steigen. Laut dem Bericht über die Bevölkerungsalterung 2015 (Europäische Kommission, 2015a) wird Österreich im Zeitraum 2013-2060 voraussichtlich zu den EU-Mitgliedstaaten mit dem höchsten projizierten Anstieg der Pensionen zählen. Dem Bericht zufolge werden Österreichs Pensionsausgaben bis 2060 um 0,5 Pp. des BIP steigen (EU-Durchschnitt: Rückgang von 0,2 Pp.).

Die Pensionszuschüsse aus dem Staatsbudget nehmen weiter zu. Das Finanzministerium geht in seinem Budgetbericht 2017 und seinem Strategiebericht 2017-2020 (BMF, 2017) davon aus, dass sich die staatlichen Zuschüsse zur Pensionsversicherung (ohne Beamtenpensionen) im Zeitraum 2015 bis 2020 um 30,3 % erhöhen werden (von 10,2 Mrd. EUR 2015 auf 13,3 Mrd. EUR 2020). Zudem wird erwartet, dass die Ausgaben für die Beamtenpensionen (einschließlich der Ausgaben für Langzeitpflege) im selben Zeitraum um 15,6 % steigen werden (von 9 Mrd. EUR 2015 auf 10,4 Mrd. EUR 2020).

Die steigende Lebenserwartung und das niedrige tatsächliche Pensionsalter sind hauptverantwortlich für die höheren Pensionsausgaben. Aufgrund der anhaltend niedrigen Geburtenraten und steigenden Lebenserwartung sind bis 2040 signifikante Veränderungen in der Altersstruktur der österreichischen Bevölkerung zu erwarten. Die Bevölkerung über 65 Jahren wird voraussichtlich von 1,6 Mio. im Jahr 2015 auf 2,8 Mio. im Jahr 2016 wachsen. Demgegenüber dürfte die Zahl der potenziellen Arbeitnehmer nach 2025 schrittweise sinken, sodass im Jahr 2060 das prozentuale Verhältnis der Bevölkerung ab 65 Jahren zur Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren 0,5 betragen wird (Altenquotient). Gleichzeitig wird aufgrund des niedrigen tatsächlichen Pensionsantrittsalters erwartet, dass der Anteil der gesamten Pensionsempfänger an der Bevölkerung ab 65 Jahren (Durchdringungsquote) bis 2060 weit über dem EU-Durchschnitt bleiben wird, auch wenn sich die Lücke verkleinern dürfte (148 % zu 133 % im Jahr 2013, 116 % zu 105 % im Jahr 2060). Der ab 2020 schrittweise Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bei gleichzeitiger Zunahme der Zahl der Pensionsempfänger wird sich dämpfend auf das Wirtschaftswachstum auswirken und die Struktur der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben verändern.

Zwar hat sich das tatsächliche Pensionsantrittsalter aufgrund verschiedener Pensionsreformmaßnahmen seit 2014 erhöht, es bleibt jedoch relativ niedrig. Der eingeschränkte Zugang zu Invaliditätspensionen, die höhere Transparenz durch das individuelle Pensionskonto, höhere Abschläge bei Antritt der Frühpension und höhere Leistungen bei einem längeren Erwerbsleben haben zu einer Erhöhung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters geführt. In der ersten Jahreshälfte 2015 stieg das tatsächlichen Pensionsantrittsalter im Vergleich zum selben Zeitraum des Jahres 2014 um 13 Monate ( 10 ) und in der ersten Jahreshälfte 2016 um weitere 2 Monate, sodass es nun bei 60 Jahren und 3 Monaten liegt (BMASK, 2016). ( 11 ) Im Vergleich zum EU-Durchschnitt, der 2014 63 Jahre und 6 Monate für Männer und 62 Jahre und 6 Monate für Frauen betrug, ist diese Zahl jedoch niedrig. Bei den Männern besteht immer noch eine deutliche Lücke zum gesetzlichen Pensionsalter von 65 Jahren. Bei den Frauen zählt das gesetzliche Pensionsalter von 60 Jahren zu den niedrigsten in der EU, und es wird erst ab 2024 an jenes der Männer angepasst. Im Regierungsprogramm 2017-2018 ist eine weitere Harmonisierung des Beamtenpensionssystems mit dem allgemeinen Pensionssystem (ASVG) vorgesehen.

Frauen erhalten aufgrund ihrer niedrigeren Erwerbsbeteiligung, dem hohen geschlechtsspezifischen Lohnunterschied und den damit zusammenhängenden geringeren Pensionsbeiträgen weniger angemessene Pensionen. Österreich steht weiterhin vor Herausforderungen im Hinblick auf die Angemessenheit der Pensionen für Frauen, insbesondere der Altersgruppe ab 65 Jahren. Das Pensionsgefälle hat sich von 35 % im Jahr 2008 auf 39 % im Jahr 2015 erhöht.

3.1.5.Gesundheitswesen

Da die öffentlichen Gesundheitsausgaben Österreichs auf mittlere und lange Sicht von einem bereits hohen Niveau weiter stark steigen dürften, stellen sie ein Problem für die Tragfähigkeit dar. Mit 7,9 % des BIP gehören die öffentlichen Gesundheitsausgaben Österreichs zu den höchsten in der EU, in der der Durchschnitt nach den Daten von 2014 bei 7,2 % des BIP liegt. Laut dem Bericht über die Bevölkerungsalterung 2015 werden die Ausgaben für das Gesundheitswesen zwischen 2013 und 2060 voraussichtlich um 1,3 Prozentpunkte des BIP steigen, was deutlich über dem für die EU erwarteten durchschnittlichen Anstieg um 0,9 Prozentpunkte des BIP liegt. Zusammen mit dem prognostizierten Anstieg der Ausgaben für Pensionen und Langzeitpflege stellt dieser erwartete Anstieg auf mittlere und lange Sicht ein mittleres Risiko für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar.

Die mit der Gesundheitsreform 2013 und dem Finanzausgleichsgesetz 2017 gesetzten finanziellen Ziele reichen nicht aus, um die Tragfähigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Mit der Gesundheitsreform 2013 wurde der jährliche Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben für die Periode 2013-2016 auf 3,6 % begrenzt und damit höhenmäßig an das von der Regierung geschätzte künftige nominale BIP-Wachstum gekoppelt. Zwar wird diese Ausgabenobergrenze eingehalten (GÖG und BMGF, 2016), doch war sie nicht ehrgeizig genug und bewirkte keine wesentlichen Änderungen an der bestehenden Tendenz. Der gemeinsame, im Juli 2016 veröffentlichte Monitoringbericht (Rechnungshof, 2016) hat dies für Krankenversicherungsträger bestätigt. Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 wurden strengere finanzielle Zielvorgaben eingeführt. So wird die Obergrenze für den Anstieg der Gesundheitsausgaben schrittweise von 3,6 % im Jahr 2016 auf 3,2 % im Jahr 2021 gesenkt. Diese neuen Zielvorgaben werden sich voraussichtlich positiv auf die Eindämmung der Gesamtausgaben und die Effizienzförderung auswirken. Dennoch bestehen laut den Prognosen des Berichts über die Bevölkerungsalterung 2015, in dem man sogar von geringeren Zuwachsraten bei den Gesundheitsausgaben im gleichen Zeitraum ausgeht, mittlere Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Daher wird Österreich auch bei Erreichen der finanziellen Zielvorgaben weiterhin einem Tragfähigkeitsproblem gegenüberstehen.

Trotz der hohen Ausgaben liegen die Ergebnisse des Gesundheitssystems in etwa im EU-Durchschnitt, was auf ungenutztes Effizienzpotenzial schließen lässt. Bezüglich des Zugangs zum österreichischen Gesundheitssystem scheint es keine Probleme zu geben: Laut der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen rangiert Österreich stets unter den Mitgliedstaaten, die nach eigenen Angaben den niedrigsten Anteil an – aufgrund der Kosten, der Entfernung oder der Wartezeiten – nicht erfolgter medizinischer Versorgung aufweisen. Neueste Erkenntnisse auf lokaler Ebene weisen jedoch auf Ineffizienzen und lange Wartezeiten in bestimmten Bereichen hin (Stadtrechnungshof Wien, 2017a/b). Die Lebenserwartung liegt sowohl für Frauen als auch für Männer mit 84 bzw. 79,1 Jahren über dem EU-Durchschnitt von 83,6 bzw. 78,1 Jahren. Dennoch liegt die Zahl der gesunden Lebensjahre in Österreich deutlich unter dem EU-Durchschnitt (57,8 Jahre für Frauen und 57,6 Jahre für Männer gegenüber einem EU-Durchschnitt von 61,8 bzw. 61,4 Jahren). Diese Zahlen zeigen, dass Österreicher zwar länger leben als der EU-Durchschnitt, dafür aber tendenziell weniger Jahre bei guter Gesundheit sind. Insgesamt weist das österreichische Gesundheitswesen eine gute Bilanz auf, die aber nicht in vollem Umfang die hohen Kosten widerspiegelt.

Hauptverantwortlich für die hohen Ausgaben im Gesundheitswesen ist der große Spitalssektor, während die kostengünstigere ambulante Versorgung einen zu geringen Anteil ausmacht. Mehrere Indikatoren weisen auf eine übermäßige Inanspruchnahme der Krankenhausversorgung in Österreich hin. Die Zahl der verfügbaren Betten in der Akutversorgung (535 Betten je 100 000 Einwohner im Jahr 2013) liegt 50 % über dem EU-Durchschnitt (356 Betten). Gleichzeitig gehört die Zahl der Spitalsentlassungen stationärer Patienten( 12 ) je 100 000 Einwohner (26,6) zu den höchsten in der EU und liegt mehr als 50 % über dem EU-Durchschnitt (16,5), obgleich der durchschnittliche Aufenthalt für eine Heilbehandlung (6,5 Tage) in etwa dem EU-Durchschnitt von 2013 entspricht. Dementsprechend liegt die Zahl der Entlassungen nach ambulanter Behandlung unter dem EU-Durchschnitt (6 595 in Österreich gegenüber 7 031 in der EU im Jahr 2013). Damit gehören die öffentlichen Ausgaben Österreichs für den Spitalssektor zu den höchsten in der EU (Abbildung 3.1.4), während das Land bei den öffentlichen Ausgaben für ambulante medizinische Behandlungen (1,5 % des BIP) unter dem EU-Durchschnitt (2,2 %) liegt.

Abb. 3.1.4:Öffentliche Gesundheitsausgaben (2014)

Quelle: Europäische Kommission

Der finanzielle und organisatorische Aufbau des Gesundheitssektors ist komplex und fragmentiert. Der österreichische Steuerzahler trägt sowohl direkt – durch Pflichteinzahlungen in die Sozialversicherung – als auch indirekt – durch die Abgabe von Steuern – zum Gesundheitssystem bei. Während die ambulante Versorgung hauptsächlich über die Sozialversicherungsträger finanziert wird, die direkte Vereinbarungen mit den Leistungserbringern haben, ist die Finanzierung stationärer Behandlungen komplexer. Die öffentlichen Spitäler werden aus neun Landesgesundheitsfonds finanziert, die Beiträge von Bund, Ländern und Gemeinden sowie den Sozialversicherungsträgern erheben. Für jede einzelne Gebietskörperschaft gibt es verschiedene Beitragsformen, die verschiedenen Rechtsvorschriften unterliegen und sich auf verschiedene Fonds beziehen. Generell führt die Komplexität des Systems dazu, dass kein Akteur die vollständige Kontrolle über die Finanzierung hat und keine starken Anreize zur Kostenreduzierung bestehen. Darüber hinaus sind die Zuständigkeiten für die Verwaltung und Finanzierung nicht vollständig aufeinander abgestimmt, sodass die Länder zwar den Großteil der öffentlichen Spitäler besitzen und betreiben, aber weniger als die Hälfte zur Finanzierung des Spitalssektors beitragen. Durch diese Struktur erhalten die Länder nur schwache Anreize, die Effizienz im Spitalssektor oder im Gesundheitssystem voranzutreiben und Leistungen auf die kostengünstigere ambulante Gesundheitsversorgung zu verlagern.

Das Finanzausgleichsgesetz 2017 enthält Maßnahmen, um die Anreize für Spitäler, ambulante Fälle als stationäre Fälle zu behandeln, abzubauen und damit die Effizienz zu fördern. Das Abrechnungssystem für Spitäler, das auf den 1997 eingeführten leistungsorientierten Diagnosefallgruppen basiert, galt bislang nur für stationäre Fälle. Da die Abrechnung der Spitalsambulanzen nach einer anderen, weniger großzügigen Regelung erfolgte, gab es für Spitäler einen Anreiz, ambulante Fälle als stationäre Fälle zu behandeln. Seit 2017 gilt das Abrechnungssystem nach leistungsorientierten Diagnosefallgruppen auch für Ambulanzen. Dies dürfte die Verlagerung der Überkapazitäten aus der stationären in die ambulante Versorgung begünstigen und zu einer entsprechenden Abnahme der Bettenzahl in der Akutversorgung führen.

Durch das Finanzausgleichsgesetz 2017 wird die Bereitstellung extramuraler ambulanter Behandlungen gestärkt. Um Patienten eine wirksame Alternative zu den Spitalsleistungen zu bieten, wurde ein rechtlicher Rahmen für die Planung ambulanter interdisziplinärer Primärversorgungszentren geschaffen. Somit können auch zwischen Primärversorgungsträgern Netzwerke geschaffen werden, was für dünn besiedelte Gebiete besonders wichtig ist. Im Vergleich zu den traditionellen Einzelpraxen würden die neuen Zentren ein breiteres Behandlungsspektrum und patientenfreundlichere Bedingungen bieten. Auch wenn die Einrichtung der Versorgungszentren dem Bereich der lokalen ambulanten Versorgung zuzurechnen ist (wozu auch Einzelpraxen gehören), wurde die Umsetzung von 75 Versorgungszentren bis 2021 vereinbart und wurden 200 Mio. EUR dafür vorgesehen. Bislang lag die schleppende Entwicklung der extramuralen ambulanten Versorgung auch an den zwischen den Leistungserbringern und den Sozialversicherungsträgern geschlossenen Verträgen( 13 ), die Pauschalen mit Einzelleistungsvergütungen kombinieren. Der Erfolg der interdisziplinären Primärversorgungszentren hängt von der Umsetzung neuer Vergütungssysteme ab, bei denen Ärzte und Sozialversicherungsträger einbezogen werden.

Der österreichische Spitalssektor macht zu wenig Gebrauch von wirksamen öffentlichen Vergabeverfahren wie z. B. EU-weiten Ausschreibungen, der Bündelung der Auftragsvergabe und nichtpreislichen Vergabekriterien. In Gesundheitssystemen wie dem österreichischen, die sich insbesondere auf institutionelle Akteure wie Spitäler stützen, bringt eine wirksame öffentliche Auftragsvergabe die größten Vorteile. Laut der TED-Datenbank der EU greifen österreichische Spitäler in öffentlicher oder kirchlicher Trägerschaft nur wenig auf EU-weite Ausschreibungen zurück. Der Wert von EU-weiten, vom österreichischen Gesundheitssektor veröffentlichten Ausschreibungen im Gesundheitsbereich entspricht 0,23 % des BIP, gegenüber einem EU-Durchschnitt von 0,62 %. Das entspricht einem Gesamtbetrag von 0,78 Mrd. EUR. Im Vergleich dazu weist Schweden, das eine ähnlich große Bevölkerung hat, einen Gesamtbetrag von 3,59 Mrd. EUR auf. Noch ein weiteres Problem stellt sich in diesem Zusammenhang: Bei einer erheblichen Anzahl von Ausschreibungen ist nur ein Angebot eingegangen (bei 41 % der Ausschreibungen zu bildgebenden Geräten im medizinischen Bereich in den Jahren 2012 bis 2015), was ein Zeichen für mangelnden Wettbewerb ist. Indem österreichische Spitäler ihre Ausschreibungen nicht aggregieren, entgehen ihnen zudem Größenvorteile, bei der Beschaffung standardisierter Vorleistungen wie bei der Amortisation kostspieliger Sachverständigengutachten für komplexe Produkte. Darüber hinaus zogen österreichische Spitäler in 54 % der Ausschreibungen im Zeitraum 2012 bis 2015 den Preis als einziges Vergabekriterium heran, was auf eine mangelnde Entwicklung der Ausschreibungspraktiken schließen lässt.

3.1.6.Langzeitpflege

Österreichs Gesellschaft altert, sodass die Kosten für die Langzeitpflege erheblich steigen dürften. In Bezug auf die Langzeitpflegekosten im Verhältnis zum BIP liegt Österreich im EU-Durchschnitt. Es ist jedoch eines der Länder mit dem höchsten prognostizierten Anstieg: So wird davon ausgegangen, dass sich die Kosten von 1,4 % des BIP im Jahr 2013 auf 2,7 % des BIP im Jahr 2060 verdoppeln (erwarteter Anstieg um 1,3 Prozentpunkte des BIP gegenüber 1,1 Prozentpunkten im EU-Durchschnitt).

3.2.    Finanzsektor

Die Kapitalisierung des Bankensektors hat sich 2016 verbessert, doch gibt es nach wie vor Schwachstellen. Die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung (darunter auch die Kapitalisierung der MOSOE-Tochtergesellschaften)( 14 ) verbesserte sich weiter und erreichte im Juni 2016 16,5 %. 2015 waren es noch 16,3 %. Die harte Kernkapitalquote (CET 1) kletterte im Juni 2016 auf 13,2 % und lag damit um 0,4 Prozentpunkte höher als noch im Dezember 2015. Trotz der Bemühungen um eine Stärkung ihrer Eigenkapitalpuffer weisen die größten österreichischen Bankengruppen immer noch niedrigere Kapitalquoten als vergleichbare europäische Wettbewerber auf. Dies geht auch aus den Ergebnissen des EU-weiten Stresstests hervor, den die Europäische Bankenaufsichtsbehörde 2016 durchführte. Eine der beiden für den Stresstest ausgewählten österreichischen Banken (Erste Group Bank und Raiffeisen) war unter den Banken mit den schwächsten Ergebnissen. Die beiden Banken hatten zu Beginn des Stresstests niedrigere Kapitalquoten und verzeichneten hohe Kreditverluste, insbesondere bei ihren MOSOE-Geschäften. Aufgrund ihres traditionellen Geschäftsmodells verfügen österreichische Banken unterdessen weiterhin über geringere Verschuldungsquoten als ihre europäischen Mitstreiter.

Zur Erhöhung der Risikotragfähigkeit und der allgemeinen Widerstandsfähigkeit des Bankensektors hat Österreich 2016 mehrere makroprudenzielle Maßnahmen umgesetzt. Nach einer Empfehlung des österreichischen Finanzmarktstabilitätsgremiums hat die Finanzmarktaufsicht sieben Banken als „andere systemrelevante Institute“(A-SRI) ermittelt und die für A-SRI geltenden Puffer auf 1 % bzw. 2 % (je nach Bankengruppe) festgesetzt.( 15 ) Die A-SRI-Puffer werden zwischen dem 1. Juni 2016 und dem 1. Jänner 2019 schrittweise eingeführt. Seit dem 1. Jänner 2016 hat die Finanzmarktaufsicht zudem für 12 Banken einen Systemrisikopuffer von 1 % bzw. 2 % (je nach Bankengruppe)( 16 ) umgesetzt. Dieser wird für direkt von der EZB beaufsichtigte Institute zwischen dem 1. Jänner 2016 und dem 1. Jänner 2019 schrittweise eingeführt. Für Institute, die nicht direkt von der EZB beaufsichtigt werden, hat die Aufsicht einen Systemrisikopuffer von 1 % ab 1. Jänner 2016 festgelegt, der ohne Übergangszeit angewandt wird.( 17 ) Von dem A-SRI-Puffer und dem Systemrisikopuffer findet nur der jeweils größere Anwendung.

Der Anstieg der Immobilienpreise sowie die jüngsten Tendenzen bei den Hypothekardarlehen zeigen, wie wichtig makroprudenzielle Maßnahmen sind. Angesichts des Zuwachses bei Hypothekardarlehen, insbesondere im Laufe des letzten Jahres, und der Anzeichen für eine Überbewertung der Immobilienpreise in einigen Teilen des Landes hat das Finanzmarktstabilitätsgremium die Einführung zusätzlicher makroprudenzieller Instrumente gefordert. Im Juni 2016 empfahl das Gremium dem Finanzministerium, eine Rechtsgrundlage für die Einführung von Obergrenzen für das Verhältnis zwischen Kredithöhe und Objektwert, Verschuldung und Einkommen oder Schuldendienst und Einkommen für neue Immobiliendarlehen auszuarbeiten. Im September 2016 veröffentlichte das Finanzmarktstabilitätsgremium eine Aussendung zu nachhaltigen Kreditvergabestandards in der Immobilienfinanzierung, die für die Aufrechterhaltung von Stabilität und Wachstum essenziell sind. Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken, der im Jahr 2016 eine vorausschauende EU-weite Bewertung von Anfälligkeiten in Bezug auf den Wohnimmobiliensektor durchgeführt hat, warnte Österreich darüber hinaus vor Anfälligkeiten in diesem Bereich. Diese Warnung wurde am 16. Dezember 2016 veröffentlicht.

Die österreichischen Banken weisen nach wie vor liquide Bilanzen auf. Durch den Einlagenzuwachs, der mittlerweile stärker ist als das Kreditwachstum, konnten die Banken ein solides Finanzierungsprofil wahren. Die Abhängigkeit der Banken von Refinanzierungen am Interbankengeldmarkt war moderat, aber die Entwicklungen im Zusammenhang mit der HETA Asset Resolution, der „Bad Bank“ der früheren Hypo Alpe Adria, haben das Vertrauen der Anleger erschüttert und zu einem Anstieg der Finanzierungskosten für von Banken begebene vorrangige unbesicherte Schuldtitel bewirkt. Nachdem die Gläubiger dem Rückkaufangebot des Landes Kärnten zugestimmt hatten, gingen die Kosten für diese Instrumente allerdings zurück. Die grenzüberschreitende konzerninterne Finanzierung der größten österreichischen Banken mit internationaler Ausrichtung ist seit 2011 mit zunehmender Verbesserung des Finanzierungsprofils der MOSOE-Tochtergesellschaften kontinuierlich gesunken (Abbildung 3.2.1). Durch den Anstieg der Finanzierungsmittel auf dem lokalen Markt infolge der Zunahme der Kundeneinlagen, aber auch durch einen geordneten Schuldenabbau konnte die Finanzierungslücke der MOSOE-Tochtergesellschaften weiter geschlossen werden. Folglich ging das Kredit-Einlagen-Verhältnis dieser Tochtergesellschaften von 96,7 % im Jahr 2014 auf 81,0 % im dritten Quartal 2016 zurück.

Abb. 3.2.1:Gruppeninterne Liquiditätstransfers an MOSOE-Tochtergesellschaften

Anmerkung: Nur Liquiditätstransfers an Kreditinstitute.

Quelle: OeNB (Österreichische Nationalbank)

Trotz der jüngsten positiven Entwicklungen bleiben die Banken bezüglich ihrer Fähigkeit zur Erzielung von Gewinnen auf dem inländischen Markt weiter unter Druck. Im derzeitigen Niedrigzinsumfeld können die österreichischen Banken, die genau wie die deutschen Banken stark auf Zinserträge setzen, nach wie vor nur begrenzt Nettozinserträge erwirtschaften. Zwar haben mehrere Kreditinstitute kostensenkende Maßnahmen auf dem inländischen Markt durchgeführt, doch verfügen die Banken insgesamt immer noch über ein sehr dichtes Filialnetz. Die Aufwand-Ertrags-Quote österreichischer Banken ging von 69,7 % im Jahr 2014 auf 66,2 % im Jahr 2015 zurück. Allerdings liegt sie noch immer über der Aufwand-Ertrags-Quote der MOSOE-Tochtergesellschaften, die von 53 % im Jahr 2014 auf 51 % im Jahr 2015 schrumpfte. Die Rendite auf das durchschnittliche Eigenkapital auf nicht konsolidierter Ebene erreichte im Juni 2016 4,9 % und lag damit rund 0,9 Prozentpunkte niedriger als im gleichen Zeitraum 2015. Die Rentabilität wird nach wie vor hauptsächlich durch niedrigere Rückstellungen für Kreditausfälle als in den Vorjahren unterstützt. Insgesamt ging das Betriebsergebnis im ersten Halbjahr 2016 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2015 aufgrund rückläufiger Nettozinserträge, geringerer Gebühren- und Provisionseinkünfte sowie niedrigerer Handelserträge zurück. Auch die Verringerung der Bankenabgabe im Jahr 2017 wird sich positiv auf die Rentabilität auswirken.

Trotz eines rückläufigen Trends geben die an private Haushalte vergebenen Fremdwährungskredite weiterhin Anlass zur Sorge. Der stetige Rückgang der insbesondere auf Schweizer Franken lautenden Fremdwährungskredite an österreichische Haushalte ist eine logische Folge mehrerer aufsichtsrechtlicher Maßnahmen, die die österreichischen Aufsichtsbehörden seit 2008 zur Eindämmung der Fremdwährungskredite ergriffen haben. Kredite in Schweizer Franken machen rund 96 % der an den Privatsektor vergebenen Fremdwährungskredite aus. Ende 2015 belief sich das noch ausstehende Volumen der von österreichischen Banken an private Haushalte vergebenen Fremdwährungskredite auf 24,4 Mrd. EUR, was rund 14,7 Mrd. EUR weniger waren als noch 2008. Etwa zwei Drittel dieser Kredite sind „endfällige Darlehen“, von denen die meisten an Rückzahlungsvehikel gekoppelt sind, die sensibel auf Entwicklungen an den Finanzmärkten reagieren. Rund 80 % der noch ausstehenden Fremdwährungskredite an Privathaushalte werden ab 2021 fällig.

Abb. 3.2.2:Nettogewinne der österreichischen Tochtergesellschaften in MOSOE

* Daten des 3. Quartals; nicht vergleichbar mit den Jahresdaten.

Quelle: OeNB (Österreichische Nationalbank)

Das Engagement des österreichischen Bankensektors in der MOSOE-Region ist 2015 leicht gestiegen. Gemäß den Daten der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) belief sich das Gesamtengagement der österreichischen Banken in den MOSOE-Ländern im Juni 2016 auf 187,6 Mrd. EUR. Damit lag es zwar über dem Wert von 2014 (184,8 Mrd. EUR), aber rund 12 Mrd. EUR unter dem Wert von 2008. Aufgrund der Eigentumsübertragung der MOSOE-Tochtergesellschaften der UniCredit Bank Austria an die UniCredit-Gruppe ging das Engagement der österreichischen Banken in der MOSOE-Region deutlich zurück (dies wird jedoch in den Daten von Juni 2016 noch nicht widergespiegelt). Das Engagement gegenüber der Region macht rund 64 % der konsolidierten Auslandsforderungen der in Mehrheitsbesitz stehenden österreichischen Banken aus. Das Engagement gegenüber der MOSOE-Region ist nach wie vor breit gefächert, wobei die Aktivitäten in den EU-Mitgliedstaaten dominieren. Es gab ein erhebliches Engagement gegenüber den EU-Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa. Am höchsten war es gegenüber der Tschechischen Republik und der Slowakei. In den letzten Jahren wurden die Geschäfte mit der Ukraine, Russland und der Türkei zunehmend durch die ungünstigen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen sowie den internationalen Warenkreislauf beeinträchtigt.( 18 )

Auch wenn sich die verbesserte Aktiva-Qualität und Rentabilität positiv auf die MOSOE-Geschäfte ausgewirkt haben, gibt es immer noch mehrere Herausforderungen. In den meisten MOSOE-Ländern ist die Anzahl an notleidenden Krediten aufgrund der Bemühungen zur Bereinigung der Bilanzen im Jahr 2015 entweder unverändert geblieben oder erheblich zurückgegangen (wie in Bulgarien, Rumänien und Slowenien). Unterdessen hat sich die Aktiva-Qualität der in der Ukraine und in Russland tätigen Tochtergesellschaften 2015 weiter verschlechtert. Die Rentabilität der MOSOE-Geschäfte hat sich im Jahr 2015 deutlich verbessert, doch haben die Tochtergesellschaften in der Ukraine und Kroatien Verluste verzeichnet, während die russischen Tochtergesellschaften rentabel geblieben sind (Abbildung 3.2.2). Das aggregierte Nettoergebnis nach Steuern der MOSOE-Tochtergesellschaften (ohne das Ergebnis der Tochtergesellschaften der UniCredit Bank Austria in MOSOE) belief sich im Juni 2016 auf 1,4 Mrd. EUR. Im Vorjahr lag es noch bei 0,9 Mrd. EUR. Die in mehreren Ländern (z. B. Ungarn und Kroatien) auf den Weg gebrachten Gesetzgebungsinitiativen zur Konvertierung der Fremdwährungskredite, insbesondere in Schweizer Franken, in die Landeswährung oder eine andere ausländische Währung wirkten sich zunehmend auf die in den MOSOE-Ländern tätigen österreichischen Banken aus. Trotz rückläufiger Zahlen ist der Bestand an im Ausland gewährten ausstehenden Fremdwährungskrediten nach wie vor erheblich. Das Gesamtvolumen der von den österreichischen Tochtergesellschaften vergebenen Fremdwährungskredite belief sich im Juni 2016 auf rund 32,7 Mrd. EUR. Dieser Rückgang im Vergleich zu 2015, als es noch 69,3 Mrd. EUR waren, ist auf die Eigentumsübertragung der MOSOE-Tochtergesellschaften der UniCredit Bank Austria an die UniCredit-Gruppe zurückzuführen.

3.2.1.Verstaatlichte Banken

Nach einem ersten erfolglosen Angebot haben die HETA-Gläubiger ein zweites Vergleichsangebot des Landes Kärnten angenommen. Im September 2016 legte Kärnten den HETA-Gläubigern ein zweites Angebot zum Erwerb bestimmter HETA-Schuldtitel vor, für die Kärnten als Ausfallsbürge haftet (Beihilfeentscheidung siehe Kommission, 2016b). Das Angebot, für dessen Annahme eine Zweidrittelmehrheit der HETA-Gläubiger erforderlich war, wurde im Wert von 10,7 Mrd. EUR oder 98,71 % aller HETA-Schuldtitel von den Gläubigern angenommen. Der Bund übernimmt einen wesentlichen Beitrag, sodass Kärnten nur einen geringen Anteil von bis zu 1,2 Mrd. EUR der Gesamtkosten beitragen wird. Die Finanzierung erfolgt über einen Kredit der Finanzierungsagentur des Bundes (ÖBFA). Da alle HETA-Verbindlichkeiten bereits in den Büchern des Staates berücksichtigt waren, ist nicht davon auszugehen, dass die Umsetzung des Angebots zusätzliche Kosten für den Staat verursachen wird.

Die verbleibenden Vermögenswerte der drei öffentlichen Abbauvehikel werden nach und nach mit verschiedenen Zeitfenstern und insgesamt begrenzten Risiken veräußert. Die Verbindlichkeiten von HETA, KA Finanz und Immigon wurden dem gesamtstaatlichen Schuldenstand zugerechnet, wodurch sich dieser im Zeitraum 2009-2015 deutlich erhöhte (siehe Abbildung 1.10 und Kommission, 2016c). Die wertgeminderten Aktiva der drei Vehikel werden im Laufe der Zeit veräußert, um die jeweiligen Verbindlichkeiten zu decken und eine entsprechende Senkung des gesamtstaatlichen Schuldenstands zu erreichen. Im Falle von HETA beliefen sich die wertgeminderten Aktiva Ende 2015 auf rund 14,3 Mrd. EUR. Die Abwicklung der HETA-Vermögenswerte soll bis 2020 abgeschlossen sein; der Großteil der Vermögenswerte dürfte aber bereits bis zum Jahr 2018 verkauft sein. Die Vermögenswerte wurden unterschiedlichen Bewertungen unterzogen, wobei die letzte Bewertung im April 2016 durch die Finanzmarktaufsicht erfolgte. Da dieser Bewertung ein eher konservativer Ansatz zugrunde gelegt wurde, ist das Risiko, dass die Erträge niedriger ausfallen als die Erwartungswerte, begrenzt. Die wertgeminderten Aktiva der aus der Spaltung der Österreichischen Volksbanken-AG hervorgegangenen Abbaugesellschaft Immigon beliefen sich Ende 2015 auf rund 3 Mrd. EUR. Die Liquidation soll bis 2017 abgeschlossen sein. Im Falle von KA Finanz ist der Zeitraum für die Abwicklung der verbleibenden Vermögenswerte in Höhe von 12,9 Mrd. EUR deutlich länger. Da das Rating der Vermögenswerte jedoch relativ positiv ist, ist das Gesamtrisiko begrenzt.

3.3.    Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik

3.3.1.Arbeitsmarkt

Trotz steigender Arbeitslosigkeit gehört der österreichische Arbeitsmarkt nach wie vor zu den leistungsstärksten in der EU. Aufgrund einer schwächelnden Wirtschaftsleistung hatte der Arbeitsmarkt in letzter Zeit einige Schwierigkeiten, das größere Arbeitskräfteangebot zu absorbieren. Obwohl die Arbeitslosenquote Österreichs zu den niedrigsten in Europa gehört, lag sie mit 6,1 % im dritten Quartal 2016 so hoch wie seit 1968 nicht mehr. Allerdings liegt dieser historische Höchststand nur knapp über dem ehemaligen Höchststand von 2004, und die Arbeitslosenquote ist seit dem erneuten Anziehen des BIP-Wachstums im Sommer 2016 nicht weiter angestiegen. Zugleich leiden immer noch einige Gruppen der Erwerbsbevölkerung, insbesondere ältere Arbeitskräfte, Geringqualifizierte, Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund unter den schwächeren Arbeitsmarktergebnissen.

Das steigende Arbeitskräfteangebot hat sich positiv auf das Wachstumspotenzial und die demografische Entwicklung ausgewirkt, wurde aber noch nicht vollständig vom Arbeitsmarkt absorbiert. Die Zuwanderung von Arbeitskräften und eine stärkere Aktivierung älterer Arbeitskräfte sowie von Frauen haben zu einer Ausweitung des Arbeitskräfteangebots geführt. Im Zeitraum 2000-2015 hatte Österreich eine der höchsten Nettomigrationsraten in der EU. Jährlich wanderten etwa 42 000 Menschen mehr nach Österreich ein, als Menschen auswanderten. Weiters war Österreich eines der Hauptziele für entsandte Arbeitnehmer: 2014 nahm das Land netto etwa 60 000 solcher Arbeitnehmer auf. Seit dem Jahr 2000 hat die Einwanderung die Auswirkungen der demografischen Alterung mehr als ausgeglichen; die Erwerbsbevölkerung ist um 370 000 (6,9 %) gewachsen. Die Erwerbsquote bei älteren Arbeitskräften stieg von 47,2 % im Jahr 2000 auf 62,9 % im Jahr 2015. Bei den Frauen stieg die Quote im selben Zeitraum von 65,1 % auf 74,0 %. Zudem war das reale Wirtschaftswachstum von weniger als 1 % im Zeitraum 2012-2015 zu schwach, um das steigende Arbeitskräfteangebot zu absorbieren.

Ein steigendes Arbeitskräfteangebot steht nicht notwendigerweise im Widerspruch zu einer niedrigeren Arbeitslosigkeit. Nach den Rekordarbeitslosenzahlen im Jahr 2004 war die Arbeitslosenquote trotz der bereits einsetzenden Ausweitung des Arbeitskräfteangebots bis zum Jahr 2011 rückläufig. Und obgleich die Arbeitslosenquote 2011 wieder zu steigen begann, blieb die Langzeitarbeitslosenquote mit 1,7 % im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 4,5 % im Jahr 2015 relativ niedrig, und die Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt blieb hoch. Dies erklärt sich auch durch die hohe Saisonabhängigkeit von Wirtschaftszweigen wie dem Tourismus und dem Bauwesen. Die meisten der in den letzten Jahren geschaffenen Arbeitsplätze sind Teilzeitarbeitsplätze (die Vollzeitbeschäftigung hat erst vor Kurzen wieder angezogen) und die Mehrheit der neuen Stellen sind im Niedriglohnsektor angesiedelt.

Abb. 3.3.1:Arbeitsmarkt – Schlüsselindikatoren

Quelle: Europäische Kommission

Abb. 3.3.2:Arbeitslosenquote nach Geburtsland

Quelle: Europäische Kommission

Der aktuelle Anstieg der Arbeitslosigkeit konzentriert sich auf bestimmte Gruppen. So sind insbesondere außerhalb der EU geborene Menschen betroffen: Ihre Arbeitslosenquote lag 2015 bei 12,6 %, gegenüber einer Quote von 4,6 % für im Inland geborene Personen (siehe Abbildung 3.3.2). Besonders stark von dem Anstieg betroffen waren auch Geringqualifizierte, von denen im Jahr 2015 11,2 % arbeitslos waren; die Arbeitslosenquote für alle Qualifikationsniveaus lag hingegen bei 5,7 %. Dagegen ist die Arbeitsmarktlage für Besserqualifizierte weiterhin gut. Menschen mit geringen Qualifikationen sind außerdem am stärksten von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht (siehe Abbildung 3.3.3). Prognosen zufolge werden Angebot und Nachfrage für Geringqualifizierte noch weiter auseinanderdriften (Cedefop, 2015). Zwar soll sich die Zahl der Arbeitskräfte mit den geringsten Qualifikationen verringern, doch dürfte die Anzahl an Arbeitsplätzen für solche Erwerbspersonen noch viel stärker schrumpfen.

Abb. 3.3.3:Arbeitslosenquote nach Bildungsstand

Anmerkung: Arbeitslosenquote der 20-64-Jährigen (in % der Erwerbsbevölkerung), nicht saisonbereinigt.

Quelle: Europäische Kommission

Die Arbeitsmarktentwicklung unterscheidet sich auch von Region zu Region. Im Vergleich zu 2004, als die Arbeitslosigkeit auf Rekordniveau lag, hat sich die regionale Streuung der Arbeitslosigkeit in Österreich verschärft (siehe Abbildung 3.3.4). Im regionalen Vergleich der Arbeitslosenzahlen zeigt sich ein Ost-West-Gefälle, wobei die Arbeitslosigkeit im Osten des Landes (Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland) in den letzten Jahren stärker gestiegen ist. Besonders stark angestiegen ist die Arbeitslosigkeit (insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit) in Wien. In ihrem Programm 2017-2018 schlägt die Regierung mehrere Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität auf dem österreichischen Arbeitsmarkt vor.

Mit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit sind die Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen leicht gestiegen. Das Budget für aktive und passive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wird voraussichtlich von 6,1 Mrd. EUR im Jahr 2012 auf 8,6 Mrd. EUR Jahr 2017 steigen. Als Reaktion auf die steigenden Arbeitslosenzahlen ergriff die Regierung im September 2016 eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsmarktpolitik. Das Personal des Arbeitsmarktservice Österreich wurde aufgestockt, die Fachkräftestipendien wiedereingeführt, das Angebot für Grundausbildungen oder berufsspezifische Weiterbildungen erweitert und eine Ausbildungsgarantie für Menschen bis zum Alter von 25 Jahren eingeführt. Ferner werden die Lohnnebenkosten im Zeitraum 2016-2018 in mehreren Schritten um knapp 1 Mrd. EUR gesenkt. Zudem sind weitere Senkungen in Form eines Beschäftigungsbonus im Regierungsprogramm 2017-2018 angekündigt.

Abb. 3.3.4:Regionale Streuung der Arbeitslosigkeit

Anmerkung: Die Streuung berechnet sich als Variationskoeffizient (zwischen 0 und 1) der Arbeitslosenquoten in den NUTS2-Regionen.

Quelle: Europäische Kommission

Auch wenn immer mehr und gezielte Aktivierungsmaßnahmen gute Ergebnisse erzielen, ist es nach wie vor schwierig, älteren Arbeitskräften zu einer Beschäftigung zu verhelfen. Die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte ist aufgrund der auf diese Zielgruppe ausgerichteten staatlichen Maßnahmen kontinuierlich gestiegen. Dennoch waren im dritten Quartal 2016 lediglich 49,7 % der Menschen im Alter von 55 bis 64 Jahren beschäftigt. Österreich liegt damit unter dem EU-Durchschnitt von 55,6 %. Die Beschäftigungsquote älterer Frauen (41,5 % im dritten Quartal 2016) lag nach wie vor deutlich unter der der Männer (58,3 %). Bei den über 50-Jährigen ist das Risiko, arbeitslos zu werden, vergleichsweise geringer, aber wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren, bleiben sie in der Regel für einen relativ langen Zeitraum arbeitslos. Im Laufe der letzten Jahre hat die österreichische Regierung verstärkt Anstrengungen unternommen, um aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für diese Zielgruppen zu ergreifen. Die Arbeitgeber werden angehalten, altersfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen und ältere Arbeitskräfte zu beschäftigen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Beschäftigungsfähigkeit dieser Zielgruppe zu erhöhen und ältere Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten. Im Regierungsprogramm 2017-2018 ist zudem eine Beschäftigungsinitiative vorgesehen, durch die jährlich bis zu 20 000 neue Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose über 50 geschaffen werden sollen. Ferner kündigte die Regierung in diesem Programm an, die geltenden Bestimmungen im Bereich des Kündigungsschutzes ändern zu wollen, um die Einstellung älterer Arbeitskräfte zu erleichtern.

Das Arbeitsmarktpotenzial von Frauen wird nicht hinreichend ausgeschöpft. Das zeigt sich an der hohen Teilzeitquote und am großen Lohngefälle zwischen Männern und Frauen. Zwar liegt die Beschäftigungsquote von Frauen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren über dem EU-Durchschnitt (70,8 % gegenüber 65,3 % im zweiten Quartal 2016), doch sinkt die Quote unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente auf ein durchschnittliches Niveau (55,1 % gegenüber einem EU-Durchschnitt von 55,3 % im Jahr 2015). Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist weiterhin groß (22,2 % im Jahr 2014, gegenüber einem EU-Durchschnitt von 16,1 %), es ist aber im Vergleich zu 2010, als es noch bei 24 % lag, leicht zurückgegangen. Die überdurchschnittlich hohe Anzahl an Frauen in Teilzeitbeschäftigung ist nicht rückläufig und ist größtenteils auf Betreuungspflichten zurückzuführen. Im Jahr 2015 gaben 52,2 % der jungen österreichischen Frauen (im Alter von 15 bis 39 Jahren) in Teilzeit die Betreuung von Kindern oder älteren Menschen als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung an. Damit liegt das Land weit über dem EU-Durchschnitt von 33,6 %.

Trotz Verbesserungen liegt die Kinderbetreuungsquote immer noch unter der Barcelona-Zielvorgabe für Kinder unter 3 Jahren. Die Zahl der Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren hat sich erhöht. Dennoch bleibt sie mit 25,5 % im Jahr 2015/2016 hinter der Barcelona-Zielvorgabe für diese Altersgruppe (33 %) zurück. Weiters gibt es immer noch erhebliche regionale Unterschiede. So liegt die Quote beispielsweise in Wien bei 45,1 %, in Oberösterreich bei 14,5 %, in der Steiermark bei 13,4 % und in Kärnten bei 20,6 % (Statistik Austria, 2016). Darüber hinaus liegt der Anteil der Kinder, die offiziell 30 Stunden oder länger betreut werden, für sämtliche Altersgruppen von 0 bis 12 Jahren weit unter dem EU-Durchschnitt. Eine landesweite Bedarfsanalyse für zusätzliche Betreuungsplätze gibt es bislang nicht. Frauen unterbrechen ihre berufliche Laufbahn nach wie vor für einen relativ langen Zeitraum nach der Entbindung. Gefördert wird dies noch durch das relativ großzügige Modell des Kinderbetreuungsgeldes. Der Anteil der Personen, die durch Familienangehörige bei sich zu Hause oder im Haus der Angehörigen gepflegt werden, ist relativ hoch. Die überwiegende Mehrheit der Pflegenden sind Frauen im erwerbsfähigen Alter. Es gibt keine hochwertigen aktuellen Daten über den Anteil der informellen Pflege an der Gesamterbringung der Langzeitpflegeleistungen oder über den Anteil von Frauen im erwerbsfähigen Alter, die informelle und/oder unbezahlte Pflege leisten.

Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund nimmt zu, doch wird ihr Arbeitsmarktpotenzial nicht hinreichend ausgeschöpft. Rund 9,3 % der österreichischen Bevölkerung wurden außerhalb der EU geboren. Mit einer Beschäftigungsquote von 60,6 % im Jahr 2015 sind sie deutlich seltener in einer Beschäftigung als im Inland Geborene, deren Beschäftigungsquote bei 76,4 % lag. Dagegen liegt die Beschäftigungsquote der Menschen, die in einem anderen EU-Land geboren wurden, auf einem ähnlichen Niveau wie das der einheimischen Bevölkerung. Seit 2011 hat sich die Kluft vergrößert: Während die Beschäftigungsquote der in Österreich geborenen Menschen um 0,6 Prozentpunkte gestiegen ist, ist die der außerhalb der EU geborenen Menschen um 3,6 Prozentpunkte zurückgegangen. Die Beschäftigungsquoten von außerhalb der EU geborenen Menschen sind für sämtliche Qualifikationsniveaus niedriger als die der im Inland Geborenen (siehe Abbildung 3.3.5); einige Gruppen scheinen aber vor besonderen Herausforderungen zu stehen. Die Beschäftigungsquoten von Frauen variieren je nach Herkunftsland. Frauen, die in einem anderen EU-Land geboren wurden, haben ähnliche Beschäftigungsquoten wie die im Inland geborenen Frauen (69,5 % gegenüber 72,2 % im Jahr 2015), während die Quote bei außerhalb der EU geborenen Frauen deutlich niedriger ist (47,6 %).

Abb. 3.3.5:Beschäftigungsquote nach Qualifikation und Geburtsland (2015)

Quelle: Europäische Kommission

Außerhalb der EU Geborene sind häufig unterbeschäftigt und laufen stärker Gefahr, im Falle einer Beschäftigung überqualifiziert zu sein. Daten des Ad-hoc-Moduls der Arbeitskräfteerhebung 2014 (Statistik Austria, 2015a) zufolge gaben 23,5 % der im Ausland geborenen Personen in Österreich an, für ihren aktuellen Arbeitsplatz überqualifiziert zu sein. Bei den im Inland Geborenen waren dies nur 8,8 %. Insbesondere bei bestimmten Gruppen von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern kommen unzureichende Deutschkenntnisse, ein bisweilen relativ niedriger Bildungsgrad und die fehlende Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationsnachweisen erschwerend hinzu. Laut der oben genannten Umfrage erwarben etwa 75 % der Drittstaatsangehörigen ihre Qualifikationen außerhalb Österreichs, aber nur etwa 25 % von ihnen stellten einen entsprechenden Antrag zur Anerkennung der Qualifikationen. Das jüngst angenommene Anerkennungsgesetz enthält verschiedene Instrumente, die die Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen erleichtern. Der Rechtsanspruch auf Anerkennung und auf ein Bewertungsverfahren dürfte zu einer besseren Arbeitsmarktintegration von Drittstaatsangehörigen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen führen und ihnen dabei helfen, rascher einen ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.

3.3.2.Sozialpolitik

Die soziale Lage ist insgesamt gut. Der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen an der Bevölkerung war im Jahr 2015 rückläufig. Mit 18,3 % zählte er in diesem Jahr zu den niedrigsten in der EU, in der der Durchschnitt bei 23,7 % lag. Es gibt nach wie vor erhebliche geschlechtsspezifische Unterschiede bei Bezahlung, Arbeitszeit und Dauer des Erwerbslebens. Dies wirkt sich auf die Angemessenheit der Pensionen aus und führt zu einer erheblichen Differenz zwischen der Armutsgefährdungsquote bei Frauen im Alter von 65 Jahren und darüber (15,1 %) sowie bei Männern derselben Altersgruppe (10,7 %). Wenngleich das tatsächliche Pensionsantrittsalter kontinuierlich steigt, würde eine Vereinheitlichung des Pensionsalters für Männer und Frauen durch eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen, gepaart mit entsprechenden beschäftigungsfördernden Maßnahmen, dazu führen, dass die geschlechtsspezifischen Unterschiede beim Arbeitsentgelt und bei den Pensionen abgebaut und das Armutsrisiko für Frauen im Alter von 65 Jahren und darüber verringert würde. Darüber hinaus gibt die Lage bestimmter armutsgefährdeter Gruppen in Österreich nach wie vor Anlass zur Sorge. Dies gilt insbesondere für Kinder von im Ausland geborenen Eltern, deren Armutsquote bei 34,6 % und damit über dem EU-Durchschnitt von 33,2 % liegt, sowie für Langzeitarbeitslose.

3.3.3.Bildungswesen

Im Bereich der Vermittlung von Grundkompetenzen erzielt die Schulbildung in Österreich nur durchschnittliche Ergebnisse; der sozioökonomische Status hat nach wie vor erheblichen Einfluss. Wie aus der internationalen OECD-Schulleistungsstudie PISA 2015 hervorgeht (siehe Abbildung 3.3.6), hat sich die Leistung der 15-Jährigen in den Bereichen Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften im Vergleich zu 2012 verschlechtert. Der Anteil der leistungsschwachen Schüler betrug 21 % in den Naturwissenschaften und 22 % in den Bereichen Lesen und Mathematik. Der Anteil der leistungsstarken Schüler ging im Bereich Naturwissenschaften von 10 % im Jahr 2006 auf 8 % im Jahr 2015 zurück. Diese Entwicklungen könnten das künftige Innovationspotenzial hemmen. Die Bildungsergebnisse bei Menschen mit Migrationshintergrund blieben weit hinter denen der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund zurück. Der Anteil der leistungsschwachen Schüler in Naturwissenschaften zählt in Österreich sowohl bei Einwanderern der ersten Generation als auch bei Einwandererkindern – auch nach Bereinigung um den sozioökonomischen Status – zu den höchsten in der EU. Im Zeitraum 2012-2015 stieg der Anteil der leistungsschwachen Schüler in Naturwissenschaften in Österreich um 5 Prozentpunkte (stärker als in Finnland und Deutschland), wohingegen er z. B. in Dänemark und Schweden sank.

Abb. 3.3.6:Ergebnisse der PISA-Studie 2012-2015 in Naturwissenschaften – Anteil der leistungsstarken und leistungsschwachen Schüler

Quelle: OECD (2016) PISA 2015, Tabelle 1.2.2a.

Beim Angebot für den naturwissenschaftlichen Unterricht gibt es große Unterschiede zwischen begünstigten und benachteiligten Schulen. Darüber hinaus haben auch die Klassenwiederholungen und der Absentismus zugenommen. Bei der Lesekompetenz hat Österreich das geschlechtsspezifische Gefälle halbiert, doch sowohl in Mathematik als auch in Naturwissenschaften schneiden Jungen nach wie vor besser ab als Mädchen.

Die jüngsten Maßnahmen zielen auf eine Verbesserung des Qualifikationsniveaus ab. Das kürzlich erlassene Ausbildungspflichtgesetz für Jugendliche bis 18 Jahre schafft einen Rahmen für die Verbesserung der Qualifikationen benachteiligter junger Menschen. Überdies soll durch geplante standardisierte Formen von Teilqualifikationen das Bildungsniveau der Lernenden verbessert werden. Zwar erreicht die Beteiligung am lebenslangen Lernen in Österreich mit 14,4 % fast den EU-Benchmark von 15 %. Dennoch fördert die Initiative „Bildungsberatung Österreich“ die Ausweitung und Weiterentwicklung der kostenlosen Bildungs- und Berufsberatung für Erwachsene (Cedefop, 2016), um deren Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.

Die Regierung hat begonnen, das erste Paket der im November 2015 beschlossenen Bildungsreform umzusetzen. Durch die Koppelung des letzten Pflichtjahres im Kindergarten an die ersten beiden Jahre in der Volksschule findet ein reibungsloserer Übergang statt. So kann ein umfassenderer Informationsaustausch zwischen den Trägern und bei Bedarf eine stärker maßgeschneiderte Unterstützung der Schüler, einschließlich der sprachlichen Förderung, erfolgen. Die Bildungsergebnisse werden im „Bildungskompass“ festgehalten, und das Benotungssystem in den Volksschulen wurde angepasst. Im Regierungsprogramm 2017-2018 wird vorgeschlagen, die Autonomie der Schulen zu erhöhen und die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung im Rahmen eines Pilotprojekts auszubauen, in dem die Kindergartenpflicht ab dem Alter von 4 Jahren erprobt wird. Die Zahl der Plätze in Ganztagsschulen hat sich im Zeitraum 2007-2016 mehr als verdoppelt (von 77 000 auf rund 160 000). Etwa 40 % der Schulstandorte bieten nun ganztägige Schulformen, aber in nur 5 % der Schulen gibt es verschränkten Ganztagsunterricht (OECD, 2016a). Österreich verfügt bereits über ein Investitionsprogramm in Höhe von 375 Mio. EUR, um die Zahl der Ganztagsschulen zwischen 2015 und 2019 zu erhöhen. Weitere 750 Mio. EUR wurden vom Bund für die kommenden 8 Jahre bereitgestellt, wobei in den ersten beiden Jahren insbesondere die Zahl der Schulen mit verschränktem Unterricht ausgebaut werden soll. Durch eine Vereinfachung der Verwaltung dieser Mittel können die Länder diese leichter in vollem Umfang nutzen, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war.

Österreichische Lehrkräfte setzen noch nicht hinreichend auf digitale Lehrmethoden. Gemäß dem österreichischen Bildungsbericht 2015 nutzen fast alle Lehrkräfte (90 %) – unabhängig von ihrem Alter – digitale Medien und das Internet für die Vorbereitung der Unterrichtsstunden; im Unterricht selbst werden diese aber weitaus weniger häufig eingesetzt. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Lehrkräfte nicht ausreichend mit den einschlägigen digitalen Lehrmethoden vertraut sind. Nach der neuen Digitalisierungsstrategie im Regierungsprogramm 2017-2018 sollen alle Schulen bis 2020/21 mit Breitband und drahtlosem Internetzugang ausgestattet sein. Weiters soll eine digitale Grundbildung in die regulären Lehrpläne der Primarstufe und der Sekundarstufe I aufgenommen werden.

Österreich hat Schwierigkeiten, der wachsenden Nachfrage nach IKT-Spezialisten, Arbeitskräften mit IT-Kompetenzen und E -Unternehmern nachzukommen. Mit 4 % liegt der Anteil der IKT-Spezialisten unter österreichischen Arbeitskräften nur etwa im EU-Durchschnitt. Die Freude und das Interesse der Schüler an naturwissenschaftlichen Fächern hat sich seit 2006 weiter verschlechtert und liegt nunmehr im europäischen Schlussfeld. Auch wenn das Interesse an naturwissenschaftlichen Themen erneut angestiegen ist und sich nun wieder im OECD-Durchschnitt befindet (BIFIE, 2016), trägt diese Motivationslücke nicht zum Ausbau der Humanressourcen in den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwissenschaften und Mathematik bei, der für den Aufstieg des Standorts Österreich zum Innovationsführer erforderlich ist. Bildung und digitale Kompetenzen sind eines der 12 Leitprinzipien der Digital Roadmap Österreichs.

Die Finanzierung des Hochschulwesens ist nach wie vor ein Problem, das Österreich daran hindert, bessere Bildungsergebnisse zu erzielen. Die Quote der Tertiärabschlüsse in Österreich lag im Jahr 2015 ebenso wie der EU-Durchschnitt bei 38,7 %. Damit hat Österreich seine nationale Europa-2020-Zielvorgabe von 38 % erreicht. Im Vergleich zu anderen Ländern hat Österreich einen höheren Anteil an Studien der ISCED-Stufe 5 (OECD, 2016b). 2014 verzeichnete Österreich je 1 000 Einwohner in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen 22,5 Hochschulabsolventen in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik, Ingenieurwesen, Fertigung und Bau, und lag damit über dem EU-Durchschnitt von 18,7 Absolventen. Es hat jedoch einen geringeren Anteil an Absolventen auf höheren Qualifikationsniveaus (d. h. Master-Abschlüsse und Promotionen) als die Länder, mit denen es im Führungsanspruch im Bereich der Innovation gleichziehen will. Dem starken Zuwachs an Studierenden in den letzten Jahren wurde nicht durch eine entsprechende Aufstockung des Personals und der Mittel entsprochen (EUA, 2016). Ein Konzept für die kapazitätsorientierte Finanzierung von Studienplätzen ist im Regierungsprogramm 2017-2018 vorgesehen und soll bis 2019 umgesetzt werden. Im Universitätsentwicklungsplan der Regierung für den Zeitraum 2016-2021 wurde bereits auf eine Finanzierungslücke in Höhe von 500 Mio. EUR sowie auf die für den Zeitraum 2016-2018 regulär zur Verfügung stehenden 600 Mio. EUR hingewiesen, mit denen die kapazitätsorientierte Studienplatzfinanzierung umgesetzt werden soll. Der zusätzlich für das Hochschulwesen bereitgestellte Betrag in Höhe von 116 Mio. EUR reicht nicht aus, um dies zu decken. Eine angemessene Finanzierung und ein günstiges Verhältnis zwischen Studierenden und Hochschulpersonal sind die Voraussetzungen dafür, dass Österreich dem Exzellenzanspruch in seinem Hochschulwesen gerecht werden kann. Darüber hinaus hat Österreich 2016 eine Strategie erarbeitet, um die soziale Dimension im Hochschulwesen zu verbessern und damit die zur Verfügung stehenden Humanressourcen besser einzusetzen.

3.4. Investitionen

3.4.1.Allgemeine Investitionslage

2016 gab es wieder einen Investitionszuwachs, aber die Investitionen von KMU und im Dienstleistungssektor schwächeln weiterhin. Nach einer längeren Stagnationsphase infolge der Krise sind die Investitionen im Jahr 2016 um 3,6 % angestiegen, allerdings dürfte sich der Zuwachs 2017 und 2018 (mit voraussichtlich 2,4 % bzw. 2,0 %) wieder verlangsamen. Im Quartalsvergleich legten die Investitionen laut dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) im vierten Quartal 2015 zu (0,8 %), erreichten im ersten Quartal 2016 ihren Höhepunkt (1,3 %) und gingen anschließend in den beiden folgenden Quartalen wieder zurück (1,2 % im zweiten Quartal und 0,9 % im dritten Quartal). Dieser solide Investitionszuwachs im Jahr 2016 ist hauptsächlich auf starke Investitionen der Unternehmen in Ausrüstungen zurückzuführen, die ihren Rückstand bei notwendigen Ersatzinvestitionen aufholen. Nur für eine Minderheit der Unternehmen (39 %) ist der Ausbau der Geschäftstätigkeit das Hauptmotiv für Investitionen. Als wichtigster Faktor wurden die Digitalisierung und die erwarteten Verbesserungen der Marktbedingungen genannt. Im verarbeitenden Gewerbe und dem Export sind umfangreiche Investitionen geplant, während die Unternehmen im Dienstleistungssektor (außer Tourismus) sowie kleine und mittlere Unternehmen im Allgemeinen zögerlicher sind (WKÖ, 2016). Für ein nachhaltiges Wachstum und zur Absorbierung des steigenden Arbeitskräfteangebots ist eine Steigerung der Investitionen durch österreichische Unternehmen, insbesondere in die Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit, unerlässlich (siehe Abschnitt 3.3).

3.4.2.Rechtsrahmen im Dienstleistungssektor

Österreich gehört nach wie vor zu den Mitgliedstaaten mit den höchsten regulatorischen Hürden im Dienstleistungssektor. In Österreich entfallen 50 % des BIP und 45 % der Beschäftigung unmittelbar auf marktbestimmte Dienstleistungen( 19 ) (Europäische Kommission, 2016d, S. 2-3). Zudem werden rund 35 % der Wertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe in Österreich durch Dienstleistungs-Vorleistungen erbracht (ECSIP, 2014, S. 59). Bessere unternehmensorientierte Dienstleistungen hätten daher ebenfalls positive Auswirkungen auf die Produktivität des verarbeitenden Gewerbes in Österreich. Bei zentralen unternehmensorientierten Dienstleistungen, etwa von Anwälten, Buchhaltern, Architekten und Ingenieuren, ist die österreichische Rechtsordnung restriktiv und – mit Ausnahme der Vorschriften für Rechtsanwälte und Buchhalter – deutlich restriktiver als der EU-Durchschnitt (Europäische Kommission, 2016e/f; siehe Abbildung 3.4.1)( 20 ). Die Zahl der Gewerbe, die einer bestimmten Zugangsanforderung unterliegen, ist in Österreich mehr als doppelt so hoch wie beispielsweise in Deutschland. Diese starke Reglementierung ging mit einer sinkenden lohnbereinigten Arbeitsproduktivität und einer negativen Allokationseffizienz in diesem Bereich einher (Europäische Kommission, 2016a, S. 67). Sie hemmt außerdem die Beschäftigung und trägt zu Lohnungleichheiten bei. Rund 22 % der österreichischen Erwerbspersonen arbeiten unmittelbar in reglementierten Berufen.

Abb. 3.4.1:Indikator für die Reglementierungsstrenge im Jahr 2016 in Österreich und der EU

Quelle: Europäische Kommission

Die österreichische Regierung hat Ende 2016 eine Überarbeitung der Gewerbeordnung angekündigt, die willkommene Verbesserungen umfasst, aber die wichtigsten Hindernisse nicht beseitigt. Die Gewerbeordnung reglementiert den Zugang zu und die Ausübung von rund 540 Gewerben. Neben den Aspekten zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren werden mit dem Überarbeitungsentwurf bei 19 Teilgewerben spezifische Zugangsanforderungen beseitigt, die jedoch für 80 reglementierte Gewerbe bestehen bleiben (ggü. beispielsweise 41 in Deutschland). Diese umfassen auch Gewerbe, die üblicherweise mit geringen Konsumentenrisiken einhergehen. Die geplante Reform erweitert auch die Rechte eines Gewerbetreibenden in anderen Gewerben, die dieser ausüben kann, ohne eine zusätzliche Gewerbeberechtigung beantragen zu müssen. Da man derzeit über separate Gewerbeberechtigungen verfügen muss, gibt es ein Drittel mehr Gewerbeberechtigungen als Gewerbeberechtigungsinhaber. Die Erweiterung dieser Rechte wird dieses Problem mindern, aber nicht beseitigen.

Bei den sonstigen Bemühungen zur Senkung der Zugangs- und Ausübungshindernisse bei unternehmensorientierten Dienstleistungen und reglementierten Berufen gibt es keine Fortschritte. Österreich hat noch nicht von der gegenseitigen Evaluierung der reglementierten Berufe Gebrauch gemacht, um die regulatorischen Hürden systematisch zu senken. Ein Zahlenbeispiel: Würde man die Reglementierung für Patentanwälte in Österreich auf den EU-Durchschnitt herabsenken, könnte dies zu einem zahlenmäßigen Anstieg der Unternehmen um rund 1 % und zu einer Senkung der Bruttobetriebsrate für diesen Beruf um 3 % führen, wodurch sich die Vorleistungskosten der Kunden verringern würden (Europäische Kommission, 2016f). Die Beschränkungen für interdisziplinäre Gesellschaften zwischen reglementierten Berufen, die insbesondere Architekten, Ingenieure und Patentanwälte/Markenvertreter betreffen, bleiben in Österreich bestehen. Die Bemühungen zur systematischen Überprüfung derartiger Beschränkungen hatten im November 2015 begonnen, allerdings haben sie trotz einer konkreten Nachfrage von Unternehmerseite nach interdisziplinären Dienstleistungen aus einer Hand keine Veränderungen bewirkt. Eine ähnlich begrenzende Wirkung kann durch Kapitalbeteiligungs- oder Rechtsformanforderungen sowie Ausschließlichkeitsbindungen entstehen, wie es sie in Österreich insbesondere für Architekten, Ingenieure und Patentanwälte/Markenvertreter gibt. Berufe wie Architekten, Ingenieure, Buchhalter, Steuerberater, Patentanwälte/Markenvertreter und Fremdenführer verfügen in Österreich ebenfalls über einen besonders weiten Gewerbeumfang mit Tätigkeiten, die ihnen vorbehalten sind. In Kombination mit Zugangsanforderungen oder hohen Qualifikationsauflagen kann sich dies hemmend auf Wettbewerb und Investitionen in diesen Tätigkeitsfeldern auswirken.

3.4.3.Investitionen in Unternehmensgründungen und Expansionen

Analog zur sich erholenden Wirtschaft steigt auch die Quote der Unternehmensgründungen in Österreich, wenn auch von einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Im Durchschnitt schafften österreichische Jungunternehmen 2,4 Arbeitsplätze in ihrem ersten Jahr und 7,4 Arbeitsplätze in den ersten drei Jahren (BMWFW, 2015, S. 7). Dies zeigt, wie wichtig Unternehmensgründungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen sind. Die Rahmenbedingungen für die Neugründung eines Unternehmens sind in Österreich traditionell schwierig. Im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 10,8 % im Jahr 2013, dem letzten Jahr mit EU-weiten Daten, betrug die Gründungsquote( 21 ) Österreichs 7,4 % (Europäische Kommission, 2016i). In letzter Zeit ist die Zahl der Unternehmensgründungen um 3,5 % im Zeitraum 2015-2016 angestiegen (WKÖ, 2017), was zum Teil auf die allgemeine Erholung der Wirtschaft zurückzuführen ist. Im Rahmen der Umsetzung der Strategie 2015 „Land der Gründer“ (BMWFW, 2015) kündigte Österreich im Juli 2016 ein Paket von Maßnahmen an, das die Gründung neuer Unternehmen u. a. durch finanzielle Unterstützung sowie Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren erleichtern soll.

Österreichische Start-ups haben zwar gute Überlebenschancen, stoßen aber bei der Expansion auf Schwierigkeiten. Mit 74 % im Jahr 2013 liegt die Überlebensrate der Unternehmen in Österreich über dem EU-Durchschnitt von 65 % im selben Zeitraum (Europäische Kommission, 2016i). Allerdings liegt der Anteil wachstumsstarker Betriebe mit mindestens 10 Mitarbeitern in Österreich mit 7,3 % deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 9,2 % (siehe Abbildung 3.4.2). Da die Produktivität eines Unternehmens eng mit der Unternehmensgröße zusammenhängt, stellt dieser Mangel an wachstumsstarken Unternehmen Österreich vor ein Produktivitätsproblem. Weiters haben Studien gezeigt, dass Start-up-Unternehmen, die den Übergang zu größeren Unternehmen schaffen, im Verhältnis sehr viel mehr neue Arbeitsplätze schaffen (Europäische Kommission 2016g). In der österreichischen Wirtschaft entfielen jedoch nur rund 2,1 % der Arbeitsplätze auf wachstumsstarke innovative Unternehmen, während der EU-Durchschnitt bei 3,3 % lag (2014; (Europäische Kommission, 2016i).

Unternehmensgründungen und Unternehmenswachstum werden durch eine Kombination aus regulatorischen und kulturellen Hindernissen gebremst. In Österreich dauert eine Unternehmensgründung 8 Tage (das zweitlängste Verfahren im EU-Vergleich) und kostet durchschnittlich 305 EUR. Damit erfüllt das Land nicht die vom Rat im Jahr 2011 gesetzten EU-Ziele von 3 Tagen und 100 EUR (die Zahlen beziehen sich auf Unternehmen mit beschränkter Haftung) (Europäische Kommission, 2016h). Bei den Mehrkomponenten-Indikatoren für die Rahmenbedingungen für wachstumsstarke innovative Unternehmen (Europäische Kommission, 2016i) schneidet Österreich hinsichtlich des Unternehmergeistes schlechter ab als der EU-Durchschnitt (0,32 im Vergleich zu 0,42). So ist die Angst vor dem Scheitern beispielsweise ein wichtiger Faktor, der potenzielle Unternehmer in Österreich abschreckt. Das Land ist auch eines der wenigen europäischen Länder, in denen Insolvenzverfahren (und damit auch die Möglichkeit für einen Unternehmer für eine zweite Chance) in den letzten Jahren komplizierter geworden sind (Europäische Kommission, 2016j, S. 58)( 22 ). Mit Ausnahme der Unternehmen mit der Rechtsform „Societas Europaea“ ist es darüber hinaus im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften immer noch nicht möglich, den Firmensitz aus Österreich ins Ausland oder aus dem Ausland nach Österreich zu verlegen. Mangels eines geeigneten Rechtsrahmens ist es sowohl für österreichische Unternehmen als auch für Unternehmen aus anderen europäischen Ländern schwieriger und kostspieliger, grenzübergreifend zu expandieren und die Geschäftsmöglichkeiten des Binnenmarkts zu nutzen.

Abb. 3.4.2:Wachstumsstarke Unternehmen im prozentualen Verhältnis zu allen aktiven Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern

Quelle: Europäische Kommission

Österreich hat mit der Umsetzung steuerlicher Anreize begonnen, um die Investitionstätigkeit anzukurbeln. Angesichts der Auswirkungen der Besteuerung und anderer Abgaben auf Investitionsanreize hat Österreich Ende 2016 und Anfang 2017 eine Reihe von Maßnahmen angekündigt. Dazu gehört die teilweise Subventionierung der Sozialversicherungsbeiträge innovativer Start-up-Unternehmen für die ersten drei Mitarbeiter und die ersten drei Jahre, wodurch eine große Hürde für die Schaffung von Arbeitsplätzen durch kleine Unternehmen gesenkt wird (siehe auch Abschnitt 3.3). Österreich plant weiters, im Rahmen der Investitionszuwachsprämie insgesamt 175 Mio. EUR für KMU bereitzustellen, die ihre Investitionen in Anlagegüter im Vergleich zu den drei vorangegangenen Jahren gesteigert haben. Schließlich kündigte Österreich an, zur Förderung der Investitionstätigkeit Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern günstigere Abschreibungsmöglichkeiten zu gewähren. Solche Unternehmen können für Investitionen in Anlagegüter im Jahr 2017 eine zusätzliche Abschreibung in Höhe von 30 % geltend machen.

3.4.4.Privatsektorfinanzierung

In Österreich bestehen hinsichtlich der Bankdarlehen kurzfristig keine Engpässe, allerdings wäre eine intensivere Eigenkapitalfinanzierung den Investitionen im Privatsektor förderlich. Die österreichischen Unternehmen finanzieren sich üblicherweise über Bankkredite( 23 ) und lediglich 7 % geben an, dass der Zugang zu Krediten Schwierigkeiten bereiten kann (Europäische Kommission, 2016k). Ein System mit einer größeren Vielfalt an Finanzierungsmöglichkeiten würde es erlauben, mehr österreichische Unternehmen, Projekte und Geschäftsmodelle finanziell zu unterstützen, und es breiteren Gesellschaftsschichten ermöglichen, an wachstumsintensiven Projekten und Firmen teilzuhaben. Ein solches System könnte auch die rückläufigen Mikrofinanzierungen (Unternehmenskredite unter 25 000 EUR) ausgleichen (Europäische Kommission, 2016l, S. 11). Durch das 2015 verabschiedete Alternativfinanzierungsgesetz hat sich der Crowdfunding-Bereich merklich entwickelt, was zeigt, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen die Finanzierungsmöglichkeiten positiv beeinflussen können. Das soziale Unternehmertum und (Familien-)Stiftungen sind weitere potenzielle Finanzierungsquellen.

Risikokapitalfinanzierungen sind in Österreich nach wie vor selten und in erster Linie dem öffentlichen Sektor vorbehalten. Im Anschluss an die Finanzkrise sind die Investmentvolumen von Risikokapital- und Private-Equity-Fonds (als Anteile am BIP) in Österreich um mehr als zwei Drittel gesunken und seither nicht wieder gestiegen. Auch die Verfügbarkeit von Risikokapital liegt in Österreich nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt (0,051 % des BIP im Jahr 2015 gegenüber 0,063 % in der EU) (Europäische Kommission, 2016m). Dabei stellt die Mobilisierung von Eigenmitteln innerhalb Österreichs die größte Schwäche dar: Die Zuflüsse von Risikokapital übersteigen die Abflüsse deutlich, was darauf schließen lässt, dass genügend geeignete Projekte für Investitionen vorhanden sind. Wegen der schwachen privaten Finanzierung entfällt ein großer Teil der Risikokapitalfinanzierung auf den öffentlichen Sektor. Um die Risikokapitalfinanzierung im Privatsektor zu fördern, hat Österreich eine Reihe von Maßnahmen angekündigt. So sollen eine Risikokapitalprämie eingeführt, das Volumen des von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft gewährten Garantien erhöht, ein österreichischer Private-Equity-Wachstumsfonds eingerichtet (der mit 30 Mio. EUR ausgestattet wird und eine Hebelwirkung von 100 Mio. EUR entfalten soll) und eine Mittelstands-Finanzierungsgesellschaft gegründet werden.

Abb. 3.4.3:Risikokapital in % des BIP

Quelle: Europäische Kommission

Die öffentlichen Kapitalmärkte sind für KMU und Midcap-Unternehmen nicht ausreichend zugänglich. Diese Märkte spielen im Hinblick auf Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger, etwa über Börsengänge, eine wichtige Rolle. Die gesetzlich bedingten hohen Verwaltungslasten, die unzureichende Forschung zu börsennotierten KMU in Österreich und die dadurch verursachte geringe Sichtbarkeit börsennotierter Unternehmen für potenzielle Investoren führen allerdings zu Engpässen, die das Wachstum junger Branchensegmente hemmen. Multilaterale Handelssysteme (MTF) sind besonders gut geeignet, um KMU den Zugang zu den öffentlichen Kapitalmärkten zu erleichtern. Jedoch bietet die Wiener Börse lediglich Namensaktien, was das Wachstum hemmt (BMWFW, 2016, S. 47). Ein weiteres Instrument für KMU ist die indirekte Aktienmarktbeteiligung über börsennotierte Holdinggesellschaften.

3.4.5.Investitionen in den digitalen Wandel

Die österreichischen Unternehmen sind bei einigen Digitaltechnologien führend (z. B. bei der elektronischen Rechnungsstellung), bei anderen (z. B. beim elektronischen Handel) den vergleichbaren Unternehmen aber unterlegen. Die Digitalisierung ist einer der von den österreichischen Unternehmen am häufigsten angeführten Gründe für Neuinvestitionen (WKÖ, 2016). Im Durchschnitt liegt Österreich hinsichtlich der in den Unternehmen eingesetzten Digitaltechnik etwas vor den anderen Mitgliedstaaten (Europäische Kommission, 2017b). Beim Einsatz elektronischer Rechnungsstellungssysteme sind die österreichischen Unternehmen den übrigen europäischen Unternehmen eindeutig voraus. Dies ist auf Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung seitens der österreichischen Behörden zurückzuführen und zeigt, welche wichtige Rolle staatliche Verfahrensweisen bei der Förderung der Einführung digitaler Technologien spielen können. Dagegen sind nur 15 % der österreichischen KMU im Online-Verkauf tätig. Damit liegen sie trotz der Verbesserung um 1 Prozentpunkt von 2015 auf 2016 immer noch unter dem EU-Durchschnitt. Zwar stützen sich 41 % der österreichischen Unternehmen in der Wertschöpfungskette auf elektronischen Datenaustausch (EU-Durchschnitt: 36 %), doch lediglich 10 % verwenden Cloud-Dienste (EU-Durchschnitt: 13,5 %).

Österreich hat damit begonnen, seine Rechtsvorschriften auf die Herausforderungen und Möglichkeiten digitaler Geschäftsmodelle abzustimmen. Digitale Geschäftsmodelle, wie Modelle der kollaborativen Wirtschaft, können den österreichischen Verbraucherinnen und Verbrauchern beträchtliche Preisvorteile und breiter gefächerte Produktpaletten bieten. Sie ermöglichen außerdem einem größeren Personenkreis eine produktive Teilhabe an der Wirtschaft als herkömmliche Geschäftsmodelle. Die Annahme digitaler Geschäftsmodelle hinkt in Österreich hinter dem EU-Durchschnitt hinterher: Nur 2 % der österreichischen Verbraucher waren in der kollaborativen Wirtschaft aktiv und 81 % haben noch nie davon gehört (der EU-Durchschnitt beträgt 5 % bzw. 73 %) (ING, 2015, S. 5). Den österreichischen Nutzern dieser Dienste scheint besonders die Frage der Haftung Kopfzerbrechen zu bereiten (TNS, 2016, S. 23), während sich die öffentlichen Behörden auf Besteuerungsfragen konzentrieren (Europäische Kommission 2016n, S. 42 ff) ( 24 ). Die Schaffung moderner gesetzlicher Rahmenbedingungen für digitale Geschäftsmodelle ist eines der 12 Leitprinzipien der Digital Roadmap Austria (BKA, BMWFW, 2017).

3.5. Sektorbezogene Politik

3.5.1.Innovationspolitik

Bei der öffentlichen und privaten FuE-Finanzierung belegt Österreich unter den Mitgliedstaaten den zweiten Platz, doch seine Innovationsleistung spiegelt dies bisher nicht wider. Die FuE-Ausgaben als Prozentsatz des BIP beliefen sich in Österreich 2015 auf 3,07 % (Eurostat); dies ist der zweithöchste Wert in der EU. Österreich zählt dank höherer FuE-Ausgaben der öffentlichen Hand sowie der Unternehmen zu den EU-Ländern mit der seit dem Jahr 2000 am stärksten gestiegenen FuE-Intensität. Allerdings hat sich die Entwicklung der FuE-Intensität – wie in anderen vergleichbaren Mitgliedstaaten – in den letzten Jahren insbesondere bei den öffentlichen Ausgaben verlangsamt. Trotz des insgesamt hohen Ausgabenniveaus bleibt die finanzielle Förderung der Grundlagenforschung gering, und in Bezug auf forscherische Spitzenleistungen, ein Bereich, in dem Österreich nahe dem EU-Durchschnitt rangiert (2013 betrug der Anteil der meistzitierten Veröffentlichungen 11,7 % gegenüber einem EU-Durchschnitt von 10,5 %), besteht Spielraum nach oben. Die Erhöhung der Hochschulfinanzierung um 615 Mio. EUR für den Zeitraum 2016-2018 ist eine wesentliche Maßnahme. Im Jahr 2013 machten von privaten Unternehmen kofinanzierte öffentliche FuE-Aufwendungen – die ein Indikator für die öffentlich-private Zusammenarbeit im FuE-Bereich sind – 0,042 % des österreichischen BIP aus, während der EU-Durchschnitt bei 0,052 % lag. Österreichs Innovationsleistung ist in bestimmten Bereichen verbesserungsfähig. Das gilt insbesondere für den Umsatzanteil neuer, innovativer Produkte (der 2012 mit 9,8 % unter dem EU-Durchschnitt von 12,4 % lag), die Lizenz- und Patenteinkünfte aus dem Ausland (die 2014 mit 0,25 % unter dem EU-Durchschnitt von 0,54 % lagen) und den Beitrag der Ausfuhren von Mittel- und Hochtechnologieprodukten zur Handelsbilanz (der 2015 mit 57,4 % nur leicht über dem EU-Durchschnitt von 56,1 % lag).

Seit sich Österreich im Jahr 2011 Innovationsführerschaft zum Ziel gesetzt hat, wurden eine Vielzahl von Initiativen und Programmen aufgelegt, deren Gesamtwirkung aber noch nicht geprüft worden ist. Im Jahr 2011 hat Österreich eine nationale Gesamtstrategie zur Stärkung seines Forschungs- und Innovationssystems (Der Weg zum Innovation Leader) beschlossen. Zu den jüngeren Folgemaßnahmen der Strategie zählen der 2015 veröffentlichte Forschungsaktionsplan und die am 1. Jänner 2015 in Kraft getretenen neuen Richtlinien über die Förderung von Forschung, Technologie und Innovation. Des Weiteren wurde die Forschungsprämie im Jänner 2016 von 10 % auf 12 % erhöht, womit dem Übergang von einer direkten zu einer indirekten Förderung, etwa durch steuerliche Anreize, Rechnung getragen wurde. Anfang 2017 hat Österreich angekündigt, es werde die Prämie ab Jänner 2018 auf 14 % erhöhen. Außerdem wurden in den vergangenen Jahren immer mehr Initiativen gestartet, um den Wissenstransfer und die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen (darunter die Hochschulforschung) und Unternehmen zu verbessern. Die laufende Bewertung der bisherigen Auswirkungen der Forschungsprämie könnte Erkenntnisse dazu liefern, wie sie noch weiter verbessert werden könnte.

Abb. 3.5.1:Entwicklung der FuE-Intensität in den Unternehmen und im öffentlichen Sektor

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Quelle: Europäische Kommission

3.5.2.Telekommunikationssektor

Österreich steht vor besonderen Herausforderungen, wenn auch die ländlichen Gebiete vom Breitbandnetz der nächsten Generation erfasst werden sollen. Im Jahr 2016 waren 89 % der österreichischen Haushalte an das Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetz (NGA, next generation access) angeschlossen (mehr als im EU-Durchschnitt). In den ländlichen Gebieten hat Österreich die Abdeckung des Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes zwischen 2015 und 2016 von 26 % auf 41 % erhöht und damit die „digitale Kluft“ zwischen den ländlichen und städtischen Gebieten verringert. Hinsichtlich der Bereitstellung eines angemessenen Zugangs zu digitaler Wirtschaft und Gesellschaft für Bürger und Unternehmen in ländlichen Gebieten wird jedoch nur der EU-Durchschnittswert erreicht. Um die mit dem Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in ländlichen und bergigen Gebieten verbundenen hohen Kosten finanzieren zu können, hat Österreich 2016 mit der Umsetzung einer ehrgeizigen Finanzierungsmaßnahme begonnen, bei der aus Frequenzvergabeeinnahmen (Spectrum Release Plan) die sogenannte „Breitbandmilliarde“ bereitgestellt werden soll. Im Jänner 2017 kündigte Österreich an, es wolle seine nationalen Ausbau- und Verfügbarkeitsziele für das Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetz noch erweitern und bis 2020 insbesondere den Anschluss aller Schulen, KMU und 75 % der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Ferner ist Österreich dabei, eine 5G-Strategie für Ende 2017 auszuarbeiten, und will 2018 mit der Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G beginnen, um bis 2020 alle Landeshauptstädte abzudecken.

3.5.3.Energie, Klima und Ressourcen

Österreich ist nur bei zwei der drei Energie- und Klimaschutzziele der Europa 2020-Strategie auf dem richtigen Weg. Im Hinblick auf die erneuerbaren Energien ist das Land gerüstet, sein 2020-Ziel zu erfüllen, und hinsichtlich des Energieeffizienzziels unternimmt es zusätzliche Anstrengungen. Doch obwohl Österreich 2015 sein Jahresziel in Bezug auf die Senkung der Treibhausgasemissionen (Schätzungen der EUA zufolge) erfüllte, gehört es zu den fünf Mitgliedstaaten, die ihr 2020-Ziel verfehlen dürften ( 25 ).

Abb. 3.5.2:Emissionsminderungsziele der Europa 2020-Strategie

Quelle: Europäische Kommission

Bei Ausbau und Betrieb der Strom- und Gasnetze Österreichs kommt es weiter entscheidend auf eine aktive regionale Zusammenarbeit an. Das im Jänner 2016 erlassene neue Energie-Infrastrukturgesetz wird derzeit umgesetzt. Das Gesetz gibt den Rahmen für die beschleunigte Genehmigung von Energie-Infrastrukturprojekten vor und setzt die in der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 (TEN-E-VO) vorgesehene einzige Anlaufstelle (zuständige Behörde) ein. Im Hinblick auf die Fertigstellung des 380-kV-Hochspannungsrings in Österreich wurden mit dem positiven Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfungen auf regionaler Ebene bescheidene Fortschritte erzielt. Die geltenden nationalen Regelungen für das Engpassmanagement und die Abgrenzung der Gebotszonen in Mitteleuropa spiegeln die tatsächlichen Engpässe nicht unbedingt angemessen wider, wodurch grenzüberschreitende Stromflüsse zunehmend behindert werden. Hier fehlt eine zwischen allen betroffenen Nachbarstaaten vereinbarte regionale Lösung. Die rasche Umsetzung der geplanten grenzüberschreitenden Kapazitäten – insbesondere mit Deutschland, Italien und der Schweiz – ist nach wie vor eine Priorität. Hinsichtlich der Erdgas-Infrastruktur konsolidiert die nunmehr stärker regional ausgerichtete Netzplanung die Schlüsselstellung Österreichs als wichtiges Transitland. Ein weiterer Ausbau der Verbindungsleitungen ist geplant.

Die österreichische Wirtschaft könnte noch stärker von einer effizienteren Ressourcennutzung profitieren. Österreichs Ressourcenproduktivität (das Maß dafür, wie effizient die materiellen Ressourcen zur Produktion von Wirtschaftswohlstand eingesetzt werden) hat sich leicht verbessert (von 1,60 EUR/kg im Jahr 2011 auf 1,80 EUR/kg im Jahr 2015), blieb aber unter dem EU-Durchschnitt von 2,18 EUR/kg (Eurostat, 2016). Dies könnte auf das hohe Einkommen des Landes und seine exportorientierte verarbeitende Industrie zurückzuführen sein. Im Hinblick auf den Übergang zur Kreislaufwirtschaft gibt es in Österreich keine übergreifende Strategie. Jedoch haben verschiedene staatliche Stellen in den letzten Jahren Maßnahmen und Initiativen im Zusammenhang mit Öko-Innovation und – zu einem gewissen Grad – mit der Kreislaufwirtschaft auf den Weg gebracht. 2012 hat Österreich einen Aktionsplan verabschiedet, mit dem seine Gesamtressourceneffizienz bis 2020 gegenüber dem Jahr 2008 um 50 % verbessert werden soll. Dieses Ziel wird nicht erreicht werden, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden, denn bei einer unveränderten Politik wird sich die Ressourcenproduktivität pro Jahr voraussichtlich nur um 1,2 % erhöhen.

3.5.4.Öffentliches Auftragswesen und elektronische Verwaltung

Österreich hat eine der niedrigsten Quoten für die Ausschreibung öffentlicher Aufträge auf EU-Ebene und schneidet auch bei der gemeinsamen Auftragsvergabe mehrerer öffentlicher Auftraggeber schlecht ab. Im Jahr 2015 belief sich der Anteil der von den österreichischen Behörden und Einrichtungen nach dem EU-Vergaberecht ausgeschriebenen öffentlichen Aufträge für Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen (einschließlich Versorgungsleistungen und Verteidigungsgüter) auf nur 2,2 % des BIP. Die österreichischen Ausschreibungen sind damit nicht nur gegenüber dem Jahr 2014 leicht zurückgegangen (um 0,1 Prozentpunkte), sondern erreichen außerdem nur rund die Hälfte des EU-Durchschnittswerts von 4,17 %. Österreichische Vergabebekanntmachungen sind zuweilen unvollständig; so war bei 32 % der Ausschreibungen des Jahres 2016 das tatsächliche Auftragsvolumen nicht angegeben. Darüber hinaus hat Österreich im Jahr 2016 nur 5 % seiner Aufträge über zentrale Beschaffungsstellen gebündelt ausgeschrieben. Hier ist gegenüber 2011 keine Verbesserung festzustellen, und der Wert liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 9 % (Europäische Kommission, 2016o). Die Grundsätze der guten öffentlichen Vergabepraxis gelten auch für öffentlich-private Partnerschaften und Mischverträge über Mietleistungen und öffentliche Bauaufträge.

Österreich schneidet bei der Bereitstellung elektronischer Behördendienste für Unternehmen und Bürger gut ab, hat aber bei der Einführung eines elektronischen Beschaffungswesens mit Problemen zu rechnen. Der überwiegende Teil (98 %) der am meisten in Anspruch genommenen öffentlichen Dienstleistungen ist – insbesondere über die Plattform „Digitales Österreich“ – online verfügbar. 58 % davon sind für mobile Endgeräte ausgelegt. Auch in Bezug auf die Benutzerfreundlichkeit erzielen diese Dienstleistungen aufgrund ihrer Support- und interaktiven Rückmeldefunktionen Bestnoten. Österreich plant die Einführung eines „Rechts auf elektronischen Verkehr“ mit den Behörden. Es beabsichtigt außerdem, die bestehende elektronische Identitätskarte zu einem elektronischen Identitätsnachweis (Bürgerkarte) auszuweiten und den Zugang zu elektronischen öffentlichen Dienstleistungen für mobile Geräte weiter zu verbessern. Im Jänner 2017 kündigte Österreich an, es werde die Plattform „data.gv.at“ bis 2020 auf offene Daten aus dem privaten Sektor erweitern und sämtliche öffentlichen Daten als offene Daten zur Verfügung stellen. Allerdings hat Österreich die Bestimmungen zum elektronischen Beschaffungswesen der Auftragsvergabe-Richtlinien aus dem Jahr 2014 ( 26 ) noch nicht vollständig umgesetzt. Einzelne Behörden (z. B. das Land Niederösterreich und die Stadt Wien) haben damit begonnen elektronische Beschaffungssysteme einzuführen, die aber nicht einheitlich sind. Die österreichischen Behörden haben die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass Bieter in der gesamten EU trotz mehrerer technischer Lösungen an Ausschreibungen teilnehmen können. Dazu müssten sie die Grundsätze des E-Government-Aktionsplans – wie den Grundsatz der „einmaligen Erfassung“ der Daten zum (erfolgreichen) Bieter und den Grundsatz „standardmäßig interoperabel“ – umsetzen und auf harmonisierte technische Normen zurückgreifen.

Anhang A

Übersichtstabelle

Verpflichtungen

Zusammenfassende Bewertung ( 27 )

Länderspezifische Empfehlungen (CSR) 2016

CSR 1: Sicherstellen, dass die Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel in den Jahren 2016 und 2017 nicht über die aufgrund der Budgetauswirkungen des außergewöhnlichen Flüchtlingszustroms 2015 zugestandene Abweichung hinausgeht und zu diesem Zweck 2017 eine jährliche Budgetanpassung von 0,3 % des BIP erreichen, es sei denn, das mittelfristige Haushaltsziel kann mit geringerem Aufwand eingehalten werden. Die Tragfähigkeit des Gesundheitssystems gewährleisten und ebenso jene des Pensionssystems, indem das gesetzliche Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt wird. Die budgetären Beziehungen und Zuständigkeiten der verschiedenen Regierungsebenen vereinfachen, rationalisieren und straffen.

Bei der Umsetzung der ersten Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt (diese Gesamtbewertung der ersten Empfehlung umfasst keine Bewertung der Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts):

Sicherstellen, dass die Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel in den Jahren 2016 und 2017 nicht über die aufgrund der Budgetauswirkungen des außergewöhnlichen Flüchtlingszustroms 2015 zugestandene Abweichung hinausgeht und zu diesem Zweck 2017 eine jährliche Budgetanpassung von 0,3 % des BIP erreichen, es sei denn, das mittelfristige Haushaltsziel kann mit geringerem Aufwand eingehalten werden.

Die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts wird im Frühjahr bewertet werden, wenn die endgültigen Daten für 2016 vorliegen.

Die Tragfähigkeit des Gesundheitssystems gewährleisten.

Einige Fortschritte. In Bezug auf die Gewährleistung der Tragfähigkeit des Gesundheitssystems sind einige Fortschritte zu verzeichnen: Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 wurden strengere Ausgabenziele festgelegt. Die ambulante Versorgung außerhalb der Spitäler wurde gestärkt, indem ein rechtlicher Rahmen für interdisziplinäre Primärversorgungszentren geschaffen und deren Finanzierung festgelegt wurde. Die Anreize für Spitäler, ambulant behandelbare Fälle stationär zu behandeln, wurden abgebaut.

Begrenzte Fortschritte. In Bezug auf die Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit des Pensionssystems sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen, da die finanziellen Anreize für eine Weiterarbeit über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus das tatsächliche Pensionsantrittsalter voraussichtlich nur geringfügig erhöhen werden.

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung koppeln.

Keine Fortschritte. In Bezug auf die erste Empfehlung, die Tragfähigkeit des Pensionssystems zu erhöhen, indem das gesetzliche Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt wird, wurden keine Fortschritte erzielt. Die österreichische Regierung plant keine Maßnahmen, um das gesetzliche Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln.

Die budgetären Beziehungen und Zuständigkeiten der verschiedenen Regierungsebenen vereinfachen, rationalisieren und straffen.

Einige Fortschritte. In Bezug auf die Vereinfachung, Rationalisierung und Straffung der budgetären Beziehungen und Zuständigkeiten der verschiedenen Regierungsebenen wurden einige Fortschritte erzielt. Das Finanzausgleichsgesetz 2017 enthält einige Maßnahmen zur Erhöhung der Steuerautonomie der subnationalen Gebietskörperschaften; dennoch verbleibt ein erhebliches Missverhältnis zwischen Steuererhebungsrechten und Ausgabenzuständigkeiten. Das System der Mittelübertragung zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen wurde etwas vereinfacht und die Einnahmenaufteilung wurde aufgabenorientierter gestaltet. Durch die Einführung der Rechtsgrundlage für regelmäßige Ausgabenüberprüfungen und ein Benchmarking-System wurden die Effizienz und Anpassungsfähigkeit des haushaltspolitischen Rahmens gesteigert. Die verschiedenen Teilsektoren des Staates haben sich verpflichtet, ihre jeweiligen Zuständigkeiten zu reformieren.

CSR 2: Die Erwerbsbeteiligung von Frauen verbessern. Maßnahmen treffen, um die Bildungsergebnisse benachteiligter junger Menschen, insbesondere jener mit Migrationshintergrund, zu verbessern.

Bei der Umsetzung der zweiten Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt:

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen verbessern.

Einige Fortschritte. In Bezug auf den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Das Recht der Teilzeitbeschäftigten, über die im eigenen Unternehmen angebotenen Vollzeitstellen informiert zu werden, wurde umgesetzt. Die Informationsmaßnahmen zu den Vor- und Nachteilen der Vollzeit- und der Teilzeitbeschäftigung wurden durchgesetzt. Die insgesamt bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen zu beobachtende Verbesserung geht hauptsächlich auf Teilzeitbeschäftigung zurück. Es wurden keine neuen Maßnahmen getroffen, die auf eine wesentliche Erhöhung der Vollzeitbeschäftigung von Frauen abzielen.

Maßnahmen treffen, um die Bildungsergebnisse benachteiligter junger Menschen, insbesondere jener mit Migrationshintergrund, zu verbessern.

Einige Fortschritte. In Bezug auf die Notwendigkeit, die Bildungsergebnisse benachteiligter junger Menschen, insbesondere jener mit Migrationshintergrund, zu verbessern, wurden einige Fortschritte erzielt. Diese bestehen in der schrittweisen Umsetzung der im November 2015 beschlossenen Bildungsreform, mit der 750 Millionen EUR für die kommenden 6 Jahre zur Erhöhung der Anzahl der Ganztagsschulen bereitgestellt werden. Der Bereich frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung sowie Volksschulen wurde bereits reformiert. Maßnahmen zur Erhöhung der Autonomie der Schulen und zur Verbesserung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sollen noch vor April 2017 angenommen werden. Diese Maßnahmen haben sich bislang jedoch nicht auf die Bildungsergebnisse ausgewirkt.

CSR 3: Im Dienstleistungsbereich administrative und regulatorische Hürden für Investitionen abbauen, etwa restriktive Zulassungsanforderungen und Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsform und der Beteiligungsverhältnisse sowie Hindernisse für die Gründung interdisziplinärer Unternehmen.

Bei der Umsetzung der dritten Empfehlung hat Österreich begrenzte Fortschritte erzielt:

Im Dienstleistungsbereich administrative und regulatorische Hürden für Investitionen abbauen, etwa restriktive Zulassungsanforderungen und Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsform und der Beteiligungsverhältnisse.

Begrenzte Fortschritte: Österreich hat im November 2016 einen Entwurf zur Änderung der Gewerbeordnung vorgelegt. Mit dieser Änderung werden die Zugangsbeschränkungen für 19 Teilgewerbe aufgehoben, die Ersteintragungsgebühren abgeschafft und die Möglichkeiten für die Ausübung von Nebentätigkeiten ohne zusätzliche Gewerbeberechtigung erhöht (15 bis 30 % gegenüber derzeit rund 10 %). Die hohe Zahl der reglementierten Gewerbe bleibt jedoch unverändert, und nach geltendem Recht ist noch immer für jedes der 459 freien Gewerbe eine separate Gewerbeberechtigung erforderlich. Österreich hat zudem damit begonnen, die Zulassungsverfahren für Betriebsanlagen zu vereinfachen. Für Anlagen mit geringem Risiko sollen vereinfachte Verfahren gelten, die Fristen für die Erteilung von Zulassungen werden verkürzt, es wird eine einzige Anlaufstelle für verschiedene Arten von Genehmigungen eingerichtet und die Veröffentlichungspflichten werden verringert. In Bezug auf andere Beschränkungen für den Zugang und die Ausübung reglementierter Berufe wurden lediglich geringfügige Änderungen umgesetzt.

sowie Hindernisse für die Gründung interdisziplinärer Unternehmen.

Keine Fortschritte. Die im November 2015 angestoßenen Bemühungen zur Beseitigung von Beschränkungen für interdisziplinäre Unternehmen wurden anschließend wieder eingestellt.

Europa 2020 (nationale Ziele und Fortschritte)

Angestrebte Beschäftigungsquote: 77-78 %

Beschäftigungsquote der 20-bis-64-Jährigen:

74,4 % (2012),

74,6 % (2013),

74,2 % (2014) und

74,3 % (2015).

Angesichts des derzeitigen Trends der Beschäftigungsquote in Österreich bleibt es schwierig, das nationale Ziel von 77-78 % bis 2020 zu erreichen.

FuE-Ziel: 3,76 % des BIP

Bei der Steigerung der FuE-Intensität hat Österreich weiterhin Fortschritte erzielt. Die FuE-Ausgaben als Prozentsatz des BIP erhöhten sich von 2,97 % (2013) auf 3,06 % (2014) und 3,07 % (2015); dies ist der zweithöchste Wert in der EU. Wenn das ehrgeizige 2020-Ziel erreicht werden soll, müssen die Fortschritte jedoch noch beschleunigt werden.

Nationales Treibhausgasemissionsziel:

-16 % im Jahr 2020 gegenüber dem Stand von 2005 (ohne unter den Emissionshandel fallende Wirtschaftszweige)

Obwohl Österreich 2015 sein Jahresziel in Bezug auf die Senkung der Treibhausgasemissionen (Schätzungen der EUA zufolge) erfüllte, gehört es zu den fünf Mitgliedstaaten, die ihr 2020-Treibhausgasemissionsziel verfehlen dürften. Laut den jüngsten Prognosen Österreichs wird das Emissionsziel für Sektoren, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen, voraussichtlich um 4 Prozentpunkte verfehlt (Verringerung der Emissionen um 12 % bis 2020 (basierend auf den Emissionswerten von 2005) im Vergleich zu einer angestrebten Verringerung um 16 %). Wenn Österreich sein Ziel erreichen will, wird es daher zusätzliche Maßnahmen ergreifen müssen, es sei denn, es wendet die in der Lastenteilungsentscheidung vorgesehenen Flexibilitätsmechanismen an.

Für 2020 angestrebter Anteil der erneuerbaren Energien: 34 %

Österreich ist hinsichtlich der Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen weiterhin auf dem richtigen Weg, um sein 2020-Ziel zu erfüllen. Der Anteil der erneuerbaren Energie am Energieverbrauch betrug 2015 in Österreich 33,6 % (Näherungswert) und lag damit bereits nahe am Zielwert für 2020 (34 %)( 28 ). Innerhalb der EU liegt Österreich in Bezug auf den Anteil an Energie, der aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird, an vierter Stelle.

Energieeffizienzziel:

Österreichs Energieeffizienzziel für 2020 liegt bei 31,5 Mio. t RÖE (Primärenergieverbrauch) bzw. 25,1 Mio. t RÖE (Endenergieverbrauch).

Obwohl das Land bereits zusätzliche Anstrengungen unternimmt, stieg der Primärenergieverbrauch von 30,45 Mio. t RÖE im Jahr 2014 auf 31,33 Mio. t RÖE im Jahr 2015. Auch der Endenergieverbrauch stieg von 26,74 Mio. t RÖE im Jahr 2014 auf 27,37 Mio. t RÖE im Jahr 2015. Österreich hat sich ein ehrgeiziges Ziel für die Energieeffizienz gesetzt, das gegenüber einer soliden und aktualisierten Energieverbrauchsprognose eine reale Verringerung um 20 % vorsieht. Zur Erreichung dieses Ziels sind umfassende Umsetzungs- und Überwachungsmaßnahmen vorgesehen. Beim Primärenergieverbrauch wäre eine Weiterführung der bisherigen Verringerungskurve (2005-2014) ausreichend, um unter dem für 2020 festgelegten Höchstwert von 31,5 Mio. t RÖE zu bleiben. Beim Endenergieverbrauch würde dies jedoch nicht ausreichen, um den Zielwert für 2020 (25,1 Mio. t RÖE) zu erfüllen.

Zielquote für frühe Schul- und Ausbildungsabgänger: 9,5 %

Österreichs Quote liegt bereits unter der Europa 2020-Zielvorgabe:

8,5 % (2011),

7,6 % (2012),

7,3 % (2013),

7,0 % (2014),

7,3 % (2015).

In Bezug auf junge Menschen mit Migrationshintergrund müssen die Bemühungen zur Senkung der Quote früher Schul- und Ausbildungsabgänger allerdings aufrechterhalten werden.

Zielquote für Tertiärabschlüsse: 38 %

Die Zielquote ist bereits erreicht; 2015 lag sie bei 38,7 %.

Zielwert für die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen: -235 000

Im Bezugsjahr 2008 lag die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen bei 1 699 000. 2015 waren es 1 551 000, also 147 000 Personen weniger, sodass noch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um das Ziel zu erreichen.

Anhang B

MIP-Scoreboard

Tabelle B.1:MIP-Scoreboard für Österreich

b: Zeitreihenbruch. e: Schätzung.
Anmerkung: Hervorgehoben sind Werte, bei denen die im Warnmechanismus-Bericht der Kommission festgelegten Schwellen über- oder unterschritten werden. Im Falle des realen effektiven Wechselkurses und der Lohnstückkosten be
ziehen sich die ersten Schwellen auf die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets.

Quelle: Europäische Kommission, Eurostat und Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (für den realen effektiven Wechselkurs), und Internationaler Währungsfonds.



Anhang C

Standardtabellen

Tabelle C.1:Finanzmarktindikatoren

1) Neueste Daten: 2. Quartal 2016.
2) Die Quartalswerte wurden nicht auf das Jahr umgerechnet.

* In Basispunkten.

Quelle: Europäische Kommission (langfristige Zinsen); Weltbank (Bruttoauslandsverschuldung); Eurostat (private Verschuldung); EZB (alle anderen Indikatoren).



Tabelle C.2:Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren

1) Als arbeitslos gelten alle Menschen, die nicht erwerbstätig sind, aktiv Arbeit suchen und bereit sind, sofort oder innerhalb von zwei Wochen eine Arbeitsstelle anzutreten.    
2) Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die seit mindestens 12 Monaten nicht erwerbstätig sind.
   
3) Junge Menschen, die s
ich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden.    
4) Durchschnitt der ersten drei Quartale 2016. Die Daten zur Arbeitslosigkeit und zur Jugendarbeitslosigkeit sind saisonbereinigt.

Quelle: Europäische Kommission (EU-Arbeitskräfteerhebung)



Tabelle C.3:Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren (Fortsetzung)

1) Von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen: Menschen, die von Armut bedroht sind und/oder unter erheblichen materiellen Entbehrungen leiden und/oder in Haushalten ohne Erwerbstätigkeit oder mit sehr niedriger Erwerbsintensität leben.
2) Armutsgefährdungsquote: Anteil der Menschen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des nationalen Medianäquivalenzeinkommens.

3) Anteil der Menschen, die unter mi
ndestens vier der folgenden Entbehrungen leiden: Sie können i) ihre Miete oder Wasser-, Gas- und Stromrechnungen nicht bezahlen, ii) ihre Wohnung nicht angemessen warm halten, iii) keine unerwarteten Ausgaben tätigen, iv) nicht jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder ein Proteinäquivalent essen, v) nicht einmal im Jahr für eine Urlaubswoche verreisen, vi) sich kein Auto, vii) keine Waschmaschine, viii) keinen Farbfernseher oder ix) kein Telefon leisten.
4) Menschen in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsinte
nsität: Anteil der Menschen unter 60 Jahren, die in Haushalten leben, in denen die Erwachsenen (ausgenommen unterhaltsberechtigte Kinder) in den vergangenen 12 Monaten weniger als 20 % ihrer potenziellen Arbeitszeit erwerbstätig waren.
5) Für EE, CY, MT, S
I und SK sind die Schwellenwerte in Nominalbeträgen in Euro angegeben. Harmonisierter Verbraucherpreisindex = 100 für 2006 (Die Erhebung für 2007 gibt die Einkommen von 2006 wieder.)

Quelle: Daten zu den Ausgaben für Sozialleistungen: ESSOSS; Daten zur sozialen Eingliederung: EU-SILC.

Tabelle C.4:Leistungsindikatoren der Produktmärkte und Politikindikatoren

1) Die diesem Indikator zugrunde liegenden Methoden und Annahmen sind hier eingehend erläutert: http://www.doingbusiness.org/methodology.                        
2) Durchschnittliche Antwort auf Frage Q7B_a. „[Bankdarlehen]: Falls Sie in den letzten sechs Monaten eine solc
he Finanzierung beantragt haben und aushandeln wollten, was war das Ergebnis?“. Die Antworten wurden wie folgt bewertet: Null = der gesamte Betrag wurde erhalten; Eins = der Großteil des Betrags wurde erhalten; Zwei = nur ein Teil des Betrags wurde erhalten; Drei = der Antrag wurde zurückgewiesen oder abgelehnt; kein Wert = der Antrag ist noch in Bearbeitung oder das Ergebnis ist unbekannt.                        
3) Anteil der Einwohner zwischen 15 und 64 mit Tertiärabschluss.
               
4) Anteil der Einwohner zwischen 20 und 24
mit abgeschlossener Sekundarstufe II.            
5) Skala: 0 = nicht reguliert, 6 = sehr stark reguliert. Die den OECD-Indikatoren für die Produktmarktregulierung zugrunde liegenden Methoden sind hier eingehend erläutert: http://www.oecd.org/competition/reform/ind
icatorsofproductmarketregulationhomepage.htm.
6) Aggregierte OECD-Indikatoren für die Regulierung in den Sektoren Energie, Verkehr und Telekommunikation.

Quelle: Europäische Kommission; Weltbank: Doing Business (Daten zur Vertragsdurchsetzung und Zeitaufwand für eine Unternehmensgründung); OECD (Indikatoren der Produktmarktregulierung); SAFE (Ausgang von KMU-Anträgen auf Bankdarlehen).

Tabelle C.5:Grünes Wachstum

Sämtliche gesamtwirtschaftlichen Intensitätsindikatoren sind als Verhältnis der physischen Menge zum BIP (zu Preisen von 2005) angegeben.
Energieintensität: Quotient aus Bruttoinlandsenergieverbrauch (in kg RÖE) und BIP (in EUR).

Kohlenstoffintensität: Quotient aus Treibhausgasemissionen (in kg CO2-Äquivalent) und
BIP (in EUR).
Ressourcenintensität: Quotient aus Inlandsmaterialverbrauch (in kg) und BIP (in EUR).

Abfallintensität: Quotient aus Abfall (in kg) und BIP (in EUR).

Energie-Außenhandelsbilanz: Saldo der Energieaus- und -einfuhren in % de
s BIP.
Energieanteil im HVPI: Energiekomponente des Warenkorbs, der dem HVPI zugrunde liegt.

Abweichung Energiepreisentwicklung – Inflation: Energiekomponente des HVPI und HVPI-Inflation insgesamt (% im Jahresvergleich).

Reale Energiestückkosten: reale En
ergiekosten als Prozentsatz der Gesamtwertschöpfung für die Wirtschaft.
Verhältnis der Umweltbesteuerung zur Arbeitsbesteuerung und zum BIP: aus der Datenbank „Steuertrends in der Europäischen Union“ der Europäischen Kommission.
   
Energieintensität in der I
ndustrie: Quotient aus Endenergieverbrauch (in kg RÖE) und Bruttowertschöpfung (zu Preisen von 2005 in EUR) in der Industrie.
Reale Energiestückkosten für das verarbeitende Gewerbe ohne Mineralölverarbeitung: reale Energiekosten als Prozentsatz der Wertsch
öpfung im verarbeitenden Gewerbe.    
Wirtschaftsanteil der energieintensiven Branchen: Anteil der Bruttowertschöpfung der energieintensiven Branchen am BIP.

Strom- und Gaspreise für Industriebetriebe mittlerer Größe: Verbrauchsstufen 500–2000 MWh und 10 000-
100 000 GJ; ohne MwSt.    
Recyclingquote der Siedlungsabfälle: Anteil der Siedlungsabfälle, die recycelt oder kompostiert werden.
   
Öffentliche FuE-Aufwendungen für den Energiesektor und für die Umwelt: Aufwendungen der öffentlichen Hand für FuE für diese Sek
toren in % des BIP.
Anteil der vom EU-Emissionshandelssystem (ETS) abgedeckten Treibhausgas-(THG)-Emissionen (ohne Luftverkehr): von den Mitgliedstaaten an die Europäische Umweltagentur übermittelte Angaben zu Treibhausgasemissionen (ohne Landnutzung, Land
nutzungsänderungen und Forstwirtschaft).    
Energieintensität im Verkehrssektor: Quotient aus Endenergieverbrauch (in kg RÖE) und Bruttowertschöpfung (zu Preisen von 2005 in EUR) im Verkehrssektor.

Kohlenstoffintensität im Verkehrssektor: Quotient aus Treibh
ausgasemissionen und Bruttowertschöpfung im Verkehrssektor.
Energieimportabhängigkeit: Quotient aus Netto-Energieeinfuhren und Bruttoinlandsenergieverbrauch (einschließlich internationaler Bunkeröle).
   
Aggregierte Konzentrationsrate der Lieferanten: Umfass
t Erdöl, Erdgas und Kohle. Niedrigere Werte deuten auf eine größere Diversifizierung und damit geringere Risiken hin.    
Diversifizierung des Energiemix: In diesem Herfindahl-Hirschman-Index sind Erdgas, sämtliche Erdölerzeugnisse, Nuklearenergie, erneuerbar
e Energiequellen und feste Brennstoffe erfasst.    
* Europäische Kommission und Europäische Umweltagentur.
   

Quelle: Sofern nichts anderes angegeben ist: Europäische Kommission (Eurostat).

Quellenverzeichnis

Arnold et al., 2011 — Arnold, J., Brys, B., Heady, C., Johansson, Å., Schwellnus, C., Vartia, L., (2011), Tax Policy For Economic Recovery and Growth, Economic Journal, Bd. 121, S. F59-F80.

BB und BIFIE, 2016 — Bundesministerium für Bildung und Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation & Entwicklung des österreichischen Schulwesens, Nationaler Bildungsbericht Österreich 2016, Wien.

BIFIE, 2016 — Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation & Entwicklung des österreichischen Schulwesens, PISA 2015, Grundkompetenzen am Ende der Pflichtschulzeit im internationalen Vergleich.

BKA, BMWFW, 2017 — Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Digital Roadmap Austria, Wien.

BMASK, 2016 — Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Das Beschäftigungs, Rehabilitations- und Pensionsmonitoring für das erste Halbjahr 2016 — Kurzfassung, Wien.

BMWFW, 2015 — Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Land der Gründer: Auf dem Weg zum gründerfreundlichsten Land Europas, Wien.

BMWFW, 2016 — Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wirtschaftsbericht Österreich 2016, Wien.

Cedefop, 2015 — Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, Skills forecasts country report – Austria, Thessaloniki.

Cedefop, 2016 — Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, VET in Austria — Policies & measures to address the Riga mid-term deliverables, Thessaloniki.

ECSIP, 2014 — Europäisches Konsortium für nachhaltige Industriepolitik, Study on the relation between industry and services in terms of productivity and value creation, Wien.

EUA, 2016 — European University Association, Public Funding Observatory 2016, Brüssel.

Europäische Kommission, 2013 — Tax reforms in EU Member States 2013, Tax policy challenges for economic growth and fiscal sustainability, European Economy Nr. 5/2013, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2014 — Cross country review of taxes on wealth and transfers of wealth, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2015a — The 2015 Ageing Report: Economic and budgetary projections for the 28 EU Member States (2013-2060), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2015b — Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2015, Bd. 2, Österreich, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016 a — Länderbericht Österreich 2016 mit eingehender Überprüfung der Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016b — SA.45940 (2016/N) — Austria — Repurchase offer for guaranteed liabilities of Heta Asset Resolution AG, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016c — Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2016, Bd. 2, Österreich, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016d — European semester thematic fiche for services, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016e — Mitteilung der Kommission über Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung, COM(2016) 820, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016f — Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung, SWD(2016) 436, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016g — Mitteilung der Kommission über Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative, COM(2016) 733, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016h — Start-up procedures, country by country assessment for 2015, März 2016, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016i — Framework Conditions for High Growth Innovative Enterprises (HGIEs), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg. [wird in Kürze veröffentlicht]

Europäische Kommission, 2016j — Single Market Integration and Competitiveness Report 2016, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016k — Survey on the access to finance of enterprises (SAFE), Analytical Report 2016, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016l — SBA fact sheet 2016 Austria, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016m — European Innovation Scoreboard 2016, Annex B: Performance by Indicator, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016n — Mitteilung der Kommission über die Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft, SWD(2016) 184, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2016o — Binnenmarktanzeiger 2016, Berichtszeitraum: 2015, Europäische Kommission, Brüssel.

Europäische Kommission, 2017a — 2016 Debt Sustainability Monitor, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Europäische Kommission, 2017b — Fortschrittsanzeiger für die Digitale Agenda (Digital Scoreboard 2017), Europäische Kommission, Brüssel.

Europäische Kommission, 2017c — Personal income taxation in Austria — A look at the impact of the tax reform of 2015/2016 on the budget, labour market incentives and income distribution, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

EZB, 2016 — Europäische Zentralbank, The Household Finance and Consumption Survey: results from the second wave, Household Finance and Consumption Network, Statistics Paper Series, Nr. 18, Frankfurt am Main.

Fiskalrat, 2016 — Empfehlung des Fiskalrats zur Budgetpolitik, beschlossen in der Sitzung des Fiskalrates vom 29. Juni 2016, Wien.

GÖG und BMGF, 2016 — Gesundheit Österreich GmbH und Ministerium für Gesundheit und Frauen, Zielsteuerung-Gesundheit Monitoringbericht I/2016,Wien.

ING, 2015 — What’s mine is yours — for a price. Rapid growth tipped for the sharing economy, ING International Survey, Amsterdam.

OECD, 2016a — OECD-Bericht zu schulischen Ressourcen: Österreich, Paris.

OECD, 2016b — Education at a Glance 2016: OECD Indicators, Paris.

Rechnungshof, 2016 — Rechnungshofbericht: Instrumente zur finanziellen Steuerung der Krankenversicherung, Reihe Bund 2016/3, Wien.

Rechnungshof, 2016 — Schüler mit Migrationshintergrund, Antworten des Schulsystems; Schwerpunktprüfung, Wien.

Stadtrechnungshof Wien, 2017a — Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, Prüfung der Wartezeiten von Patientinnen bzw. Patienten auf eine strahlentherapeutische Behandlung, StRH II - KAV-5/15, Wien.

Stadtrechnungshof Wien, 2017b — Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, Prüfung der Verweildauer bei Hüft- und Knieoperationen, StRH II - 31/16, Wien.

Statistik Austria, 2015a — Bundesanstalt Statistik Österreich: Arbeitsmarktsituation von Migrantinnen und Migranten in Österreich, Modul der Arbeitskräfteerhebung 2014, Wien.

Statistik Austria, 2015b — Bundesanstalt Statistik Österreich: Bildung in Zahlen 2014/15, Wien.

Statistik Austria, 2016 — Bundesanstalt Statistik Österreich: Kindertagesheimstatistik 2015/2016, Wien.

TNS, 2016 — TNS Political & Social: Flash Eurobarometer 438: The Use of Collaborative Platforms, Brüssel.

WKÖ, 2016 — Wirtschaftskammer Österreich: Wirtschaftsbarometer - Aussichten für 2017, Oktober 2016, Wien.

WKÖ, 2017 — Wirtschaftskammer Österreich: Unternehmensneugründungen 1993-2016, Vorläufige Ergebnisse, Jänner 2017, Wien.

(1) ()Der Gini-Koeffizient liegt zwischen 0 und 1 und ist ein Maß für gleiche bzw. ungleiche Verteilung, wobei höhere Werte eine stärkere Ungleichverteilung bedeuten.
(2) ()Das Einkommensquintilverhältnis (S80/S20) ist das Verhältnis des Gesamteinkommens der 20 % der Bevölkerung mit dem höchsten Einkommen zum Gesamteinkommen der 20 % der Bevölkerung mit dem niedrigsten Einkommen.
(3) ()Differenz zwischen Gesamtvermögenswerten und Gesamtverbindlichkeiten.
(4) ()Während das reale BIP pro Kopf zwischen 2007 und 2012 jährlich um 0,28 % anstieg und zwischen 2012 und 2015 jährlich um -0,18 % sank, sank das reale Einkommen der Haushalte pro Kopf zwischen 2007 und 2012 jährlich um 0,28 % und zwischen 2012 und 2015 jährlich um 0,52 %.
(5) ()Die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit ist die Differenz zwischen den Arbeitskosten des Arbeitgebers und dem Nettoverdienst des Arbeitnehmers. Sie umfasst Einkommensteuern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung.
(6) ()Eine Bewertung anderer Reformen der Vergangenheit enthält insbesondere Abschnitt 3.
(7) ()Informationen über die Fortschritte und Maßnahmen zur Umsetzung der angeratenen Politikmaßnahmen in jedem einzelnen Teilbereich der länderspezifischen Empfehlungen enthält die tabellarische Übersicht im Anhang. Die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist nicht Gegenstand dieser Gesamtbewertung.
(8) ()Die Niedriglohnfalle steht für den Anteil des Zusatzeinkommens einer Familie aus einer gesteigerten Arbeitsproduktivität, der durch höhere Steuern und den Wegfall von Sozialleistungen zunichtegemacht wird. Die für die Berechnung herangezogene Familie besteht aus zwei Verdienern und zwei Kindern, wobei der Hauptverdiener den Durchschnittslohn erhält und der Bruttolohn des Zweitverdieners von 33 % auf 67 % des Durchschnittslohns erhöht wird.
(9) ()Die Daten beziehen sich auf die Steuersätze für Wohnungseigentum im Wert von 213 000 EUR im Jahr 2012.
(10) ()Die 2015 verzeichnete Zunahme des tatsächlichen Pensionsantrittsalters geht zum Teil auf Änderungen bei den Klassifizierungskriterien zurück.
(11) ()Diese Zahl umfasst nicht die Beamten. Das tatsächliche Pensionsantrittsalter der Beamten in der Bundesverwaltung lag 2015 bei 61 Jahren und 2 Monaten.
(12) ()Die Spitalsentlassung eines stationären Patienten ist die Entlassung eines Patienten am Ende einer stationären Behandlung.
(13) ()Verträge mit Ärzten werden zentral zwischen der österreichischen Ärztekammer und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verhandelt.
(14) ()Die Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa (MOSOE) umfasst die Türkei und folgende Teilregionen: i) Mittel- und Osteuropa (MOE): Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Slowakische Republik und Slowenien; ii) Südosteuropa (SOE): Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Kosovo, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Rumänien und Serbien; iii) den Ostseeraum: Estland, Lettland und Litauen; Russland, die Ukraine und andere Länder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten.
(15) ()Der A-SRI-Puffer von 2 % gilt für: Erste Group Bank, Raiffeisen Zentralbank, Raiffeisen Bank International, UniCredit Bank Austria; der A-SRI-Puffer von 1 % gilt für: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, BAWAG P.S.K.
(16) ()Der Systemrisikopuffer von 2 % gilt für: Erste Group Bank, Raiffeisen Zentralbank, Raiffeisen Bank International, UniCredit Bank Austria; der Systemrisikopuffer von 1 % gilt für: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, BAWAG P.S.K., Hypo NOE Gruppe Bank, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank, Hypo Tirol Bank, Oberösterreichische Landesbank, Sberbank.
(17) ()Diese Banken sind: Hypo NOE Gruppe Bank, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank, Hypo Tirol Bank, Oberösterreichische Landesbank.
(18) ()Seit Oktober 2016 fallen die Türkei-Geschäfte nicht mehr unter das Engagement Österreichs in der MOSOE-Region.
(19) ()Marktbestimmte Dienstleistungen fallen unter die NACE-Wirtschaftszweige G bis N.
(20) ()Für österreichische Zivilingenieure gelten die restriktivsten Regelungen in der EU, Architekten sind am zweitstrengsten und Patentanwälte/Markenvertreter am drittstrengsten reglementiert.
(21) ()Zahl der Unternehmensgründungen im Verhältnis zur Gesamtzahl der aktiven Unternehmen.
(22) ()Im Jänner 2017 hat Österreich angekündigt, seine Insolvenzordnung zu überarbeiten, damit gescheiterte Unternehmer das Insolvenzverfahren schneller abwickeln können.
(23) ()Laut der EZB-Umfrage über den Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln 2016 (SAFE, S. 18) erachten 90 % der österreichischen KMU die Eigenkapitalfinanzierung als für ihren Finanzierungsbedarf nicht relevant. Das sind mehr als in den Vorjahren.
(24) ()Am 9. November 2016 hat die österreichische Regierung eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die vertraglichen Beziehungen zwischen Hotelzimmer-Buchungsplattformen und Beherbergungsunternehmen regelt. Im Jänner 2017 hat Österreich Maßnahmen angekündigt, um Besteuerungsfragen im Zusammenhang mit Online-Tätigkeiten ausländischer Unternehmen zu regeln.
(25) ()Vgl. auch Tabelle in Anhang A.
(26) ()Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU.
(27) ()Zur Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen aus dem Jahr 2016 werden folgende Kategorien verwendet:Keine Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat keine Maßnahmen zur Umsetzung der an ihn gerichteten länderspezifischen Empfehlung angekündigt oder angenommen bzw. die angekündigten oder angenommenen Maßnahmen sind nicht überzeugend. Im Folgenden sind Situationen beschrieben, die typischerweise in diese Kategorie eingeordnet werden können, wobei die jeweilige Situation stets unter Berücksichtigung der länderspezifischen Bedingungen zu bewerten ist:Es wurden weder im nationalen Reformprogramm noch in anderen offiziellen Mitteilungen an das nationale Parlament oder die betreffenden Parlamentsausschüsse, an die Europäische Kommission oder an die Öffentlichkeit (z. B. Pressemitteilung, Ankündigung auf der Website der Regierung) einschlägige gesetzliche, administrative oder finanzpolitische Maßnahmen angekündigt; weder die Regierung noch der Gesetzgeber haben Rechtsakte ohne Gesetzescharakter vorgelegt; der Mitgliedstaat hat erste Schritte zur Umsetzung der Empfehlung eingeleitet, beispielsweise eine Studie in Auftrag gegeben oder eine Studiengruppe eingesetzt, um zu prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind (es sei denn, die Empfehlung hat ausdrücklich Orientierungs- oder Sondierungsmaßnahmen zum Gegenstand), es wurden jedoch noch keine klar spezifizierten Maßnahmen zur Erfüllung der Empfehlung vorgeschlagen.Begrenzte Fortschritte: Der Mitgliedstaat hateinige Maßnahmen angekündigt, die der Empfehlung aber nur zu einem gewissen Grad nachkommen; und/oderauf Regierungs- oder Gesetzgebungsebene Rechtsakte vorgelegt, die aber noch nicht angenommen wurden, und die geplante Umsetzung der Empfehlung erfordert weitere nichtlegislative Arbeiten in beträchtlichem Umfang; Rechtsakte ohne Gesetzescharakter vorgelegt, jedoch keine weiteren für die Umsetzung der Empfehlung erforderlichen Folgemaßnahmen getroffen.Einige Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen angenommen, die der Empfehlung teilweise nachkommen; und/oder der Mitgliedstaat hat Maßnahmen angenommen, die der Empfehlung nachkommen, die vollständige Umsetzung der Empfehlung erfordert jedoch weitere Arbeiten in beträchtlichem Umfang, da nur einige der angenommenen Maßnahmen umgesetzt wurden. Beispielsweise vom nationalen Parlament oder per Ministerialbeschluss angenommene Maßnahmen, für die keine Durchführungsbeschlüsse erlassen wurden.Substanzielle Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen angenommen, die der Empfehlung annähernd nachkommen und die größtenteils bereits umgesetzt wurden.Vollständige Umsetzung: Der Mitgliedstaat hat sämtliche Maßnahmen umgesetzt, die erforderlich sind, um der Empfehlung in angemessener Weise nachzukommen.
(28) ()Die Angaben für 2015 zum Anteil der aus erneuerbaren Quellen gewonnenen Energie sind Näherungswerte und keine amtlichen Daten. Sie entsprechen den am 4.10.2016 verfügbaren Daten.