EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den22.11.2017
COM(2017) 803 final
Empfehlung für einen
BESCHLUSS DES RATES
zur Feststellung, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den22.11.2017
COM(2017) 803 final
Empfehlung für einen
BESCHLUSS DES RATES
zur Feststellung, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat
Empfehlung für einen
BESCHLUSS DES RATES
zur Feststellung, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates 1 , insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 4,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Am 16. Juni 2017 stellte der Rat gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) fest, dass in Rumänien eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel vorlag.
(2)Angesichts der festgestellten erheblichen Abweichung gab der Rat am 16. Juni 2017 eine Empfehlung an Rumänien ab, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben 2 im Jahr 2017 3,3 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,5 % des BIP entspricht. Er empfahl Rumänien, sämtliche unerwarteten Einnahmen zum Defizitabbau zu nutzen, während Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen strukturellen Saldos gewährleisten sollten. Der Rat setzte Rumänien eine Frist bis zum 15. Oktober 2017, einen Bericht über die aufgrund dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen vorzulegen.
(3)Am 26. und 27. September 2017 führte die Kommission eine Mission verstärkter Überwachung vor Ort in Rumänien gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates durch. Nachdem sie ihre vorläufigen Feststellungen den rumänischen Behörden zur Stellungnahme vorgelegt hatte, übermittelte die Kommission dem Rat am 24. Oktober 2017 einen Bericht darüber. Diese Feststellungen wurden anschließend veröffentlicht. Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass die rumänischen Behörden nicht die Absicht haben, die Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 zu befolgen. Die Behörden gaben an, dass sie für 2017 nach wie vor das Ziel eines gesamtstaatlichen Defizits von 3 % des BIP verfolgen. In Anbetracht der positiven und weiter wachsenden Produktionslücke würde dies 2017 entgegen der Empfehlung des Rates zu einer Verschlechterung des strukturellen Defizits führen. Dies zeigt eine eindeutig expansive Finanzpolitik.
(4)Am 13. Oktober 2017 legten die rumänischen Behörden einen Bericht über infolge der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 ergriffene Maßnahmen vor. In diesem Bericht bekräftigten die Behörden, dass sie für 2017 weiterhin das Ziel eines gesamtstaatlichen Defizits von 3 % des BIP verfolgen. Die einzige in dem Bericht aufgeführte Maßnahme mit nennenswerten Auswirkungen auf den Haushalt im Jahr 2017 ist eine Erhöhung der Verbrauchssteuern auf Energieerzeugnisse, die wieder auf dem Stand von 2016 sind (d. h. Verbrauchsteuersenkungen, die im Januar 2017 in Kraft getreten waren, wurden wieder rückgängig gemacht). Die haushaltspolitischen Auswirkungen der gemeldeten Maßnahmen bleiben also deutlich hinter den Anforderungen der Empfehlung des Rates zurück.
(5)Der Herbstprognose 2017 der Kommission zufolge verschlechtert sich der strukturelle Saldo um 1,1 % des BIP, sodass sich 2017 ein Defizit von 3,3 % ergibt. Dies steht im Gegensatz zur empfohlenen strukturellen Verbesserung um 0,5 % des BIP gegenüber 2016. Das damit einhergehende Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben beträgt 4,9 % und liegt damit deutlich über dem Ausgabenrichtwert von 3,3 %. Diese Verschlechterung im Vergleich zu 2016 ist bedingt durch Senkungen indirekter Steuern (insbesondere der Mehrwertsteuer und der Verbrauchssteuern), die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind, und durch Erhöhungen von Löhnen und Gehältern im öffentlichen Sektor und von Sozialleistungen im Laufe des Jahres. Seit der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 gab es mit der Anhebung der Verbrauchsteuern auf Energieerzeugnisse zurück auf den Stand von 2016 und einer Verringerung der öffentlichen Investitionen im Berichtigungshaushalt vom September positive Auswirkungen auf das öffentliche Defizit, wobei diese durch Erhöhungen der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst, die ebenfalls im Berichtigungshaushalt enthalten waren, weitgehend zunichte gemacht wurden.
(6)Daraus lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Rumänien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 ergriffen hat, unzureichend waren. Die Konsolidierungsanstrengungen bleiben hinter der jährlichen strukturellen Anpassung von 0,5 % des BIP für 2017 zurück, die einer nominalen Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben von nicht mehr als 3,3 % im Jahr 2017 entspräche –
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Rumänien hat auf die Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 hin keine wirksamen Maßnahmen getroffen.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident