14.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 429/30


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8710 — JD/Sonae MC/Balaiko/JDSH/Sport Zone)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 429/14)

1.

Am 5. Dezember 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

JD Sports Fashion PLc („JD“, England und Wales), kontrolliert von der privaten britischen Unternehmensgruppe Pentland,

Sonae MC- Modelo e Continente, SGPS, S.A. („Sonae MC“, Portugal), indirekt von Efanor Investimentos SGPS SA kontrolliert,

Balaiko Firaja Invest, S. L („Balaiko“, Spanien), vollständig im Eigentum der Familie Serraga,

JD Sprinter Holdings 2010, SL („JDSH“, Spanien), kontrolliert von JD und Balaiko,

SDSR- Sports Division SR, S.A. („Sport Zone“, Portugal), Teil der Unternehmensgruppe Sonae MC.

JD, Sonae MC und Balaiko übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von JDSH und Sport Zone.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   JD: Einzelhandel mit Sportbekleidung und Schuhen, Betrieb von Fitnesszentren im Vereinigten Königreich. JD wird von der Pentland-Gruppe kontrolliert, die im Großhandelsverkauf von Outdoor-Markenartikeln an Outdoor-Einzelhandelsgeschäfte tätig ist.

—   Sonae MC: Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln und Nichtlebensmitteln, Immobilienverwaltung,

—   Balaiko: Zweckgesellschaft,

—   JDSH: Einzelhandel mit Sportartikeln in Portugal und Spanien unter den Handelsmarken JD, „size?“ und Sprinter,

—   SPZ: Einzelhandel mit Sportartikeln in Portugal und Spanien unter der Handelsmarke Sport Zone.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8710 — JD/Sonae MC/Balaiko/JDSH/Sport Zone

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail:

COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax:

+32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).