23.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 396/14


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8700 — Engie/Omnes Capital/Prédica Prévoyance/Target)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 396/10)

1.

Am 15. November 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Engie („Engie“, Frankreich),

Omnes Capital („Omnes Capital“, Frankreich),

Prédica Prévoyance Dialogue du Crédit Agricole („Prédica“, Frankreich), kontrolliert von der Crédit Agricole SA, die ihrerseits von 39 Regionalkassen kontrolliert wird,

Zielunternehmen (11 Fotovoltaikanlagen und 32 Windparks, „Zielunternehmen“, Frankreich), kontrolliert von La Compagnie du Vent, die ihrerseits von Engie kontrolliert wird.

Engie, Omnes Capital und Prédica übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Zielunternehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Engie ist in den Bereichen Gas-, Strom- und Energiedienstleistungen in der gesamten Wertschöpfungskette tätig;

Omnes Capital ist eine unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft, die in mehreren Private-Equity-Branchen, vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien, tätig ist;

Prédica ist in der Versicherungsbranche tätig und gehört der GCA an, die eine breite Palette von Bank- und Versicherungsdienstleistungen anbietet;

das Zielunternehmen ist mit 11 Fotovoltaikanlagen und 32 Windparks in der Stromerzeugung in Frankreich tätig.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8700 — Engie/Omnes Capital/Prédica Prévoyance/Target

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.