30.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 406/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8647 — Värde/Fraikin)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 406/06)

1.

Am 23. November 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Värde Partners, Inc („Värde“, USA);

Financière Truck Investissement („Fraikin“, Frankreich).

Värde übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Fraikin.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Värde: Strategien für Kreditanlagen und wertorientierte Anlagen, Erfahrung mit Partnerschaften mit Finanzinstituten in einer Reihe von Ländern weltweit, Anlagedienstleistungen für einen breitgefächerten Kundenkreis, z. B. Stiftungen, Rentenversicherungen, Versicherungsgesellschaften und andere institutionelle Anleger und private Kunden;

—   Fraikin: Muttergesellschaft der Fraikin-Gruppe, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der kurz- und langfristigen Vermietung von Passagier- und Industriefahrzeugen für Geschäftskunden, zudem Flottenmanagement, Vermietung mit Fahrer und Fahrerschulungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8647 — Värde/Fraikin

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.