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15.11.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 385/18 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8639 — Cariparma/Caricesena, Carim, Carismi)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2017/C 385/07)
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1. |
Am 8. November 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
Crédit Agricole Cariparma S.p.A übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Cassa di Risparmio di Cesena S.p.A., Cassa di Risparmio di Rimini S.p.A. und Cassa di Risparmio di San Miniato S.p.A. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen. |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Cariparma: Tochtergesellschaft von Crédit Agricole SA („Crédit Agricole“, Frankreich), dem in Europa führenden Bankenversicherer und Vermögensverwalter. Die Gruppe Crédit Agricole bietet in Italien eine vollständige Palette von Finanzdienstleistungen an; — Caricesena: alle Bereiche der Finanzintermediation und des Kreditgeschäfts in Nord- und Mittelitalien; — Carim: Privatkundengeschäft in Italien, insbesondere in den italienischen Regionen Emilia-Romagna, Marken, Umbrien und Latium; — Carismi: vor allem Privatkundengeschäft, insbesondere in Nord- und Mittelitalien, in der Region Toskana. |
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben: M.8639 — Cariparma/Caricesena, Carim, Carismi. Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.