19.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 351/19


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8636 — Abellio/Mitsui/EJR/West Midlands Passenger Rail Franchise)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 351/07)

1.

Am 10. Oktober 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Abellio Transport Group Limited („Abellio“, VK), Teil der NV Nederlandse Spoorwegen („NS Group“, Niederlande);

Mitsui & Co., Ltd und Mitsui & Co. Europe Plc (zusammen „Mitsui-Unternehmen“, Japan);

East Japan Railway Company („EJR“, Japan);

West Midlands Passenger Rail Franchise („Franchise“, VK).

Abellio, die Mitsui-Unternehmen und EJR übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von West Midlands Franchise.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Vergabe einer Konzession am 9. August 2017.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Abellio: kommerzieller Betrieb einiger Bahnkonzessionen oder Franchise-Verträge im Vereinigten Königreich und in Deutschland;

—   Mitsui Unternehmen: Handelsunternehmen, das weltweit im Rohstoffhandel sowie in anderen Geschäftsbereichen tätig ist, z. B. Verkauf, Vertrieb, Kauf, Vermarktung und Lieferung von Produkten in Geschäftsbereichen wie Eisen und Stahl, Kohle und Nichteisenmetalle, Maschinen, Elektronik, Chemikalien, Rohstoffe für die Energiewirtschaft, Logistik und Investitionen in Infrastrukturprojekte;

—   EJR: Eisenbahngesellschaft, die zusätzlich zum operativen und kommerziellen Betrieb von Schienennetzen auch Einkaufszentren, Bürogebäude und Hotels betreibt;

—   West Midlands Passenger Rail Franchise: Schienenpersonenverkehrsdienste in den West Midlands sowie Bahnverbindungen von London Euston nach Crewe und von Liverpool nach Birmingham.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8636 — Abellio/Mitsui/EJR/West Midlands Passenger Rail Franchise

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.