4.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 332/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8626 — CRH/XI (RMAT))

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 332/04)

1.

Am 25. September 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

CRH Zehnte Vermögensverwaltungs GmbH („CRH Zehnte“, Deutschland) kontrolliert von CRH plc (Irland),

XI (RMAT) Holdings GmbH („XI (RMAT)“, Deutschland), Holdinggesellschaft der Fels-Werke GmbH.

CRH Zehnte übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von XI (RMAT).

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   CRH: Herstellung und Vertrieb verschiedener Baumaterialien weltweit; drei Geschäftsbereiche: Heavyside (Zuschlagstoffe, Zement, Kalk und Beton), Lightside (Glas und Glaskonstruktionen, Bauzubehör, Fensterläden und Rollladen) und Vertrieb (von Heizungs- und Sanitärprodukten, Betrieb von Baustoffhandlungen und Baumärkten),

—   CRH Zehnte: hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft von CRH,

—   XI (RMAT): Holdinggesellschaft der Fels-Werke,

—   Fels-Werke GmbH: Abbau, Verarbeitung und Vertrieb von Kalk- und Kalksteinprodukten in Deutschland, der Tschechischen Republik und Russland; Herstellung von Gips und Mörtel. Der Zusammenschluss umfasst nicht den Verkauf des Kalkwerks Schraplau.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8626 — CRH/XI (RMAT)

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax: +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).