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9.8.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 259/9 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8572 — Pamplona Capital/Parexel)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2017/C 259/05)
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1. |
Am 1. August 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Pamplona Capital (Vereinigtes Königreich) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Parexel International Corporation (USA). |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Pamplona Capital: weltweit tätige Private-Equity-Gesellschaft, die eine Investitionsplattform für privates Beteiligungskapital, Dach-Hedgefonds und Einzelmanager-Hedgefonds bietet; — Parexel International Corporation: Anbieter biopharmazeutischer Outsourcing-Dienstleistungen, der ein breites Spektrum von Fachwissen auf den Gebieten klinische Forschung, klinische Logistik, medizinische Kommunikation, Beratung, Vermarktung und Hochtechnologieprodukte bietet und Dienstleistungen für die weltweite Arzneimittel-, Biotechnologie- und Medizinprodukteindustrie erbringt. |
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8572 — Pamplona Capital/Parexel per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.