24.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 280/3


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8554 — CIC/Logicor Business)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 280/03)

1.

Am 17. August 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die China Investment Corporation („CIC“, China) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen indirekt die alleinige Kontrolle über die Unternehmen und Vermögenswerte des Logicor-Geschäfts („Logicor“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   CIC: Staatsfonds der Volksrepublik China, der eingerichtet wurde, um die Devisenreserven Chinas zu diversifizieren und innerhalb einer vertretbaren Risikotoleranz maximale Renditen für seine Anteilseigner zu erwirtschaften. Über seine hundertprozentige Tochtergesellschaft CIC International Co., Ltd investiert CIC in Auslandsvermögen und verwaltet dieses; als Finanzinvestor tätigt CIC auch Investitionen in Aktien und Anleihen, Hedgefonds und Immobilien, Private-Equity-Fonds sowie Koinvestitionen und Minderheitsbeteiligungen.

—   Logicor: Eigentümer und Betreiber von Logistiklagern in der gesamten EU.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8554 — CIC/Logicor Business per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.