25.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 361/39


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8518 — MDP/HPS/Nevada/Towergate)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 361/07)

1.

Am 18. Oktober 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

HPS Investment Partners, LLC („HPS“) (USA),

Ardonagh Group Limited („Ardonagh“) (UK), kontrolliert von HPS,

Madison Dearborn Partners, LLC („MDP“) (USA),

Nevada Investment Holdings 2 Limited („Nevada 2“) (Kaimaninseln), kontrolliert von MDP.

HPS und MDP übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Ardonagh (einschließlich Towergate) und Nevada 2.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Wertpapieren.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

HPS ist eine Anlagegesellschaft mit Sitz in den USA, die in einer breiten Palette von Branchen investiert, so u. a. im Bereich der Versicherungsvermittlung.

Ardonagh kontrolliert Towergate Insurance Limited („Towergate“), Autonet Insurance Services Ltd („Autonet“), Price Forbes & Partners Limited („Price Forbes“), Ryan Direct Group („RDG“) und Chase Templeton Limited („Chase Templeton“). All diese Unternehmen sind im Bereich der Versicherungsvermittlung und insbesondere der Vermittlung von Sachversicherungen im Vereinigten Königreich tätig.

MDP ist eine Private-Equity-Gesellschaft mit Sitz in den USA, die in einer breiten Palette von Branchen investiert, so u. a. im Bereich der Versicherungsvermittlung.

Nevada 2 ist eine auf den Kaimaninseln eingetragene private Holdinggesellschaft, die von MDP und HPS als Zweckgesellschaft gegründet wurde und die Anteile an The Broker Network Limited und Countrywide Insurance Management Limited (zusammen „Broker Network“) hält. Broker Network ist eine Versicherungsvermittlungsplattform für kleine, lokale und unabhängige Versicherungsmakler im Vereinigten Königreich, über die Unternehmens- und Privatversicherungen im Vereinigten Königreich angeboten werden.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8518 — MDP/HPS/Nevada/Towergate

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.