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11.7.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 222/6 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8084 — Bayer/Monsanto)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2017/C 222/08)
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1. |
Am 30. Juni 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Bayer Aktiengesellschaft („Bayer“, Deutschland) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Monsanto Corporation („Monsanto“, USA). |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Bayer: börsennotierte Muttergesellschaft des Bayer-Konzerns. Der Bayer-Konzern ist ein diversifizierter internationaler Konzern mit folgenden vier Kerngeschäftsbereichen: Pharmabranche, Verbrauchergesundheit, Landwirtschaft und Tiergesundheit, — Monsanto: börsennotierte multinationale Aktiengesellschaft mit Sitz in den USA, tätig in den Bereichen Agrochemie und landwirtschaftliche Biotechnologie. |
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8084 — Bayer/Monsanto per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).