Brüssel, den 21.4.2017

JOIN(2017) 14 final

2017/0084(NLE)

Gemeinsamer Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung für die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten


BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

Gründe und Ziele des Vorschlags

Mit der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik 1 wird ein neuer Rahmen für die bilateralen Beziehungen zu Partnerländern geschaffen. Diese Beziehungen sollten in einem politischen Dokument mit dem Titel „Partnerschaftsprioritäten“ verankert werden, das als Grundlage für die Beziehungen zu den Partnerländern dienen soll, mit denen eine bestimmte Anzahl gezielter Prioritäten für die kommenden Jahre vereinbart wurde.

Das Konzept steht in Einklang mit der neuen, im Juni 2016 von der Hohen Vertreterin vorgestellten Globalen Strategie der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik 2 . Bei dieser Strategie wird das vollständige Instrumentarium der EU auf die effizienteste Weise genutzt werden, um Wirkung und Sichtbarkeit der Unterstützung durch die Union zu steigern.

Die Partnerschaftsprioritäten sind auf die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen der EU und Ägyptens, die Förderung gemeinsamer Interessen und die Gewährleistung der langfristigen Stabilität auf beiden Seiten des Mittelmeers ausgerichtet. Sie beruhen auf einem gemeinsamen Bekenntnis zu den universellen Werten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte.

Die Partnerschaftsprioritäten sollen dazu beitragen, die Hoffnungen der Menschen auf beiden Seiten des Mittelmeers zu erfüllen. Insbesondere sollen sie dazu beitragen, dass soziale Gerechtigkeit, menschenwürdige Arbeitsplätze und Wohlstand sichergestellt und die Lebensbedingungen deutlich verbessert werden. Auf diese Weise wird die Stabilität Ägyptens und der EU konsolidiert. Inklusives Wachstum durch Innovation und eine wirksame und partizipative Staatsführung, beruhend auf Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sind zentrale Aspekte dieser Ziele. Die Partnerschaftsprioritäten berücksichtigen auch die Rolle der EU und Ägyptens als internationale Akteure und zielen darauf ab, ihre bilaterale sowie ihre regionale und internationale Zusammenarbeit zu stärken.

Die EU und Ägypten nahmen im September 2015 am Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zur Annahme der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung teil, in deren Mittelpunkt die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung stehen. Die Agenda 2030 bietet einen gemeinsamen Rahmen und eine gemeinsame Vision für die nachhaltige Entwicklung und die Beseitigung der Armut. Als universelle Agenda bildet sie eine solide Grundlage für eine stärkere politische Konvergenz im Rahmen der Partnerschaft und ihrer Prioritäten. Ägyptens „Strategie für nachhaltige Entwicklung – Vision 2030“ ist ein Beitrag zur Umsetzung dieser universellen Agenda. Auch die EU wird im Rahmen ihrer internen und externen Politikbereiche Schritte zur Umsetzung der Agenda 2030 unternehmen. Die EU und Ägypten werden im Hinblick auf die Verwirklichung der u. a. in der Entwicklungsagenda 2030 festgelegten Ziele zusammenarbeiten.

Die folgenden übergeordneten Prioritäten dienen als Richtschnur für die erneuerte Partnerschaft:

nachhaltige wirtschaftliche Modernisierung und soziale Entwicklung Ägyptens

Partnerschaft in der Außenpolitik

Förderung der Stabilität

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten stehen im Einklang mit den Prioritäten und Bedingungen der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik. Bei diesen Prioritäten handelt es sich um die politische und wirtschaftliche Stabilisierung der Nachbarschaftsregion sowie um die Stabilisierung ihrer Sicherheit. Außerdem stehen die Partnerschaftsprioritäten in Einklang mit dem Assoziierungsabkommen EU-Ägypten, das 2004 in Kraft trat 3 .

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

Die vorgeschlagenen Prioritäten für die Partnerschaft EU-Ägypten spiegeln das seit Langem bestehende Engagement der EU gegenüber ihren Partnern im Mittelmeerraum wider. Zudem stehen die Prioritäten vollständig in Einklang mit der kürzlich angenommenen Globalen Strategie und ihrer Forderung nach einem integrierten Konzept für die Bewältigung von Krisen. Von Bedeutung sind hier die EU-Strategien für humanitäre Hilfe, Entwicklung, Migration, Handel, Investitionen, Infrastruktur, Bildung, Gesundheit und Forschung.

Das Strategiepapier berücksichtigt

die Förderung der Menschenrechte und der verantwortungsvollen Staatsführung,

die auswärtige Dimension der Migrationspolitik der EU,

den verstärkten Schwerpunkt auf der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und des gewalttätigen Extremismus,

die Möglichkeiten, durch Handel ein faires Wachstum zu fördern und menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen.

2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Rechtsgrundlage

Die vorgeschlagenen Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten stützen sich auf Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Es handelt sich um einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates der Europäischen Union über einen in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen eingerichteten Assoziationsrat EU-Ägypten zu vertretenden Standpunkt. Dieser Standpunkt der Europäischen Union muss auf einer Empfehlung für die Annahme der Partnerschaftsprioritäten beruhen.

Die Partnerschaftsprioritäten sollen auf einer Tagung des Assoziationsrates EU-Ägypten im ersten Halbjahr 2017 angenommen werden, nachdem der Rat der Europäischen Union auf der Grundlage von Artikel 218 Absatz 9 AEUV einen im Assoziationsrat EU-Ägypten zu vertretenden Standpunkt angenommen hat. Sobald sie angenommen sind, bilden die Partnerschaftsprioritäten die Grundlage für die Festlegung der Prioritäten für die Unterstützung durch die Union im Rahmen der Verordnung zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments.

Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)

Da die Partnerschaftsprioritäten die Beziehungen zwischen der EU und Ägypten betreffen, können sie nicht auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten angenommen werden.

Verhältnismäßigkeit

Gemäß Artikel 218 Absatz 9 AEUV muss ein Standpunkt des Rates angenommen werden, bevor die Partnerschaftsprioritäten auf der Tagung des Assoziationsrates EU-Ägypten angenommen werden können.

Wahl des Instruments

Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik 4 bestätigt, „dass er 2016 eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern einleiten will, die gegebenenfalls dazu führen könnte, dass neue Partnerschaftsprioritäten festgelegt werden, die sich auf zuvor vereinbarte vorrangige Ziele und Interessen konzentrieren.“

Zur Umsetzung dieses Engagements stellen die beigefügten Verpflichtungen das geeignetste Instrument dar: Eine einfache Absichtserklärung würde nicht über das notwendige Maß an Unterstützung verfügen, das für die „Aktionspläne oder gleichwertige gemeinsam vereinbarte Dokumente“, die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments als wichtigste Bezugspunkte für die Festlegung der Prioritäten der Unterstützung durch die Union genannt werden 5 , erforderlich ist.

3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Entfällt.

Konsultation der Interessenträger

Diese Texte wurden in enger Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen der Kommission und den Vertretern der Mitgliedstaaten in der Arbeitsgruppe des Rates für den Maghreb/Maschrik sowie nach Beratungen mit den ägyptischen Gesprächspartnern ausgearbeitet.

Die Konsultationen mit den Interessenträgern der Zivilgesellschaft fanden seit Februar 2016 in Kairo und in Brüssel statt. Die wichtigsten Anliegen, die dabei vorgebracht wurden, betrafen die Notwendigkeit, die Achtung der Menschenrechte und die Rolle der Zivilgesellschaft im politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsprozess Ägyptens zu fördern. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Notwendigkeit, dass die in der ägyptischen Verfassung niedergelegten Garantien für die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auch in Gesetze umgesetzt werden. Alle diese Punkte wurden in dem beigefügten Text berücksichtigt.

Die Konsultationen fanden gemäß den Leitlinien der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik statt.

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Das einschlägige thematische Fachwissen stand intern, sei es in den zentralen Dienststellen der EU in Brüssel oder in der EU-Delegation in Kairo, Ägypten, zur Verfügung.

Folgenabschätzung

Entfällt.

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Entfällt.

Grundrechte

Keine Auswirkungen auf die Grundrechte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Für die Lage der Grundrechte in Ägypten dürften die Folgen positiv sein, da die Verpflichtungen der ägyptischen Regierung, wie sie gemäß den Partnerschaftsprioritäten vorgesehen sind, unter anderem die Förderung der Demokratie sowie der Grundfreiheiten und Menschenrechte als verfassungsmäßige Rechte aller Bürger umfassen – im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen. Im Gegenzug hat sich die EU verpflichtet, Ägypten bei der Umsetzung dieser Verpflichtungen in nationales Recht zu unterstützen.

Zudem will die EU Ägypten in seiner Fähigkeit stärken und unterstützen, die Rechte von Migranten zu schützen und – im Einklang mit internationalen Standards – denjenigen Schutz zu gewähren, die die Voraussetzungen dafür erfüllen. Ebenso unterstützt sie die Bemühungen des Landes, marginalisierte Gruppen durch Netze der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes vor möglichen negativen Auswirkungen der Wirtschaftsreformen zu schützen. Außerdem wollen die EU und Ägypten weiterhin die städtische und ländliche Entwicklung fördern und die Erbringung grundlegender Dienstleistungen verbessern, mit Schwerpunkt auf der Modernisierung des Bildungssektors (einschließlich Fach- und Berufsausbildung) und des Gesundheitssystems. Die Stärkung und Beteiligung von Jugendlichen und Frauen in den Bereichen Wirtschaft und Staatsführung gehören zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten.

Die EU und Ägypten verpflichten sich, mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um einen wirksamen Beitrag zum wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklungsprozess zu leisten. Schließlich werden die EU und Ägypten auch ihren politischen Dialog über Demokratie und Menschenrechte vertiefen.

4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Keine zusätzlichen Auswirkungen auf den Haushalt, die über das hinausgehen, was in den bisherigen internationalen Verpflichtungen der EU vorgesehen ist. Etwaige zusätzliche Auswirkungen auf den Haushalt werden durch separate Vorschläge, wie dem Einheitlichen Unterstützungsrahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) für den Zeitraum 2017-2020, festgelegt.

5.WEITERE ANGABEN

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Die Umsetzung der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten wird in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Überprüfungsmechanismen und der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten, wie sie im bestehenden Assoziierungsabkommen vorgesehen sind, überwacht.

6.BEZUGSDOKUMENTE

(a)Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (JOIN(2015) 50 final vom 18. November 2015).

(b)Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (ABl. L 304 vom 30.9.2004)

(c)Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik

(d)Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 27)

2017/0084 (NLE)

Gemeinsamer Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung für die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits wurde am 25. Juni 2001 unterzeichnet und trat am 1. Juni 2004 in Kraft 6 .

(2)Der Rat begrüßt in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2015 die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission vom 18. November 2015 über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik 7 und bestätigt unter anderem seine Absicht, 2016 eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern einzuleiten, was gegebenenfalls dazu führen könnte, dass neue Partnerschaftsprioritäten festgelegt werden, die sich auf zuvor vereinbarte vorrangige Ziele und Interessen konzentrieren.

(3)Die EU und Ägypten haben vereinbart, ihre Partnerschaft durch die Annahme einer Reihe von Prioritäten für den Zeitraum 2017-2020 zu konsolidieren, mit dem Ziel, die gemeinsamen Herausforderungen, denen die EU und Ägypten gegenüberstehen, anzugehen, gemeinsame Interessen zu fördern und die langfristige Stabilität auf beiden Seiten des Mittelmeers zu gewährleisten.

(4)Die Prioritäten der Partnerschaft zwischen der EU und Ägypten beruhen auf einem gemeinsamen Bekenntnis zu den universellen Werten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte.

(5)Der von der Union im Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt über die Annahme der Empfehlung für die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten muss vom Rat der Europäischen Union angenommen werden –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt der Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten beruht auf dem beigefügten Entwurf für eine Empfehlung des Assoziationsrates.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1) Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (JOIN(2015) 50 final vom 18. November 2015).
(2) „Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa. Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“.
(3) Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (ABl. L 304 vom 30.9.2004).
(4) Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik.
(5) Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 27-43).
(6) Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (ABl. L 304 vom 30.9.2004).
(7) Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (JOIN(2015) 50 final).

Brüssel, den 21.4.2017

JOIN(2017) 14 final

ANHANG

des

Gemeinsamen Vorschlags für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung für die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten


BESCHLUSS NR. 1/2017 DER 6. TAGUNG DES ASSOZIATIONSRATES EU-Ägypten vom [TAG MONAT JAHR]

über die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten

DER ASSOZIATIONSRAT EU-ÄGYPTEN —

gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits, insbesondere auf Artikel 76,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1.    Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Ägypten andererseits wurde am 25. Juni 2001 unterzeichnet und trat am 1. Juni 2004 in Kraft.

2.    Gemäß Artikel 76 des Europa-Mittelmeer-Abkommens ist der Assoziationsrat befugt, zweckdienliche Beschlüsse zur Erreichung der Ziele des Abkommens zu fassen.

3.    Gemäß Artikel 86 des Europa-Mittelmeer-Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden.

4.    Im Rahmen der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik wurde eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern vorgeschlagen, um das Engagement auf beiden Seiten zu fördern.

5.    Die EU und Ägypten haben vereinbart, ihre Partnerschaft durch Festlegung einer Reihe von Prioritäten für den Zeitraum 2017-2020 zu konsolidieren, mit dem Ziel, die gemeinsamen Herausforderungen, denen die EU und Ägypten gegenüberstehen, anzugehen, gemeinsame Interessen zu fördern und die langfristige Stabilität auf beiden Seiten des Mittelmeers zu gewährleisten —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten wie im Anhang dargelegt umsetzen.

Artikel 2

Die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten im Sinne von Artikel 1 ersetzen den Aktionsplan EU-Ägypten, dessen Umsetzung mit der Empfehlung Nr. 1/2007 des Assoziationsrates vom 6. März 2007 empfohlen wurde.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu am [Tag Monat Jahr].

Im Namen des Assoziationsrates

Der Präsident

***

ANHANG

Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten



Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten (2017-2020)

I. Einleitung

Den allgemeinen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten bildet das Assoziierungsabkommen, das 2001 unterzeichnet wurde und 2004 in Kraft trat. Sämtliche Bestimmungen des Assoziierungsabkommens bleiben zwar gültig, aber im vorliegenden Dokument werden die Prioritäten genannt, die von der EU und Ägypten im Hinblick auf die überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik gemeinsam vereinbart wurden und die in den nächsten drei Jahren als Richtschnur für die Partnerschaft dienen sollen.

Die Partnerschaftsprioritäten sind ausgerichtet auf die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen der EU und Ägyptens, die Förderung gemeinsamer Interessen und die Gewährleistung der langfristigen Stabilität auf beiden Seiten des Mittelmeers. Sie beruhen auf einem gemeinsamen Bekenntnis zu den universellen Werten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte. Angestrebt wird ferner der Ausbau der Zusammenarbeit zur Unterstützung der ägyptischen „Strategie für nachhaltige Entwicklung – Vision 2030“.

II. Vorgeschlagene Prioritäten

Die Partnerschaftsprioritäten sollen dazu beitragen, die Hoffnungen der Menschen auf beiden Seiten des Mittelmeeres zu erfüllen, insbesondere wenn es darum geht, soziale Gerechtigkeit, menschenwürdige Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Wohlstand sicherzustellen und die Lebensbedingungen zu verbessern, wodurch die Stabilität in Ägypten und in der EU konsolidiert wird. Inklusives Wachstum durch Innovation und eine wirksame und partizipative Staatsführung, beruhend auf Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sind zentrale Aspekte dieser Ziele. Die Prioritäten berücksichtigen auch die jeweilige Rolle der EU und Ägyptens als internationale Akteure und zielen auf die Verstärkung sowohl ihrer bilateralen als auch ihrer regionalen und internationalen Zusammenarbeit ab. Insofern dienen die folgenden übergeordneten Prioritäten als Richtschnur für die erneuerte Partnerschaft:

1. Nachhaltige wirtschaftliche Modernisierung und soziale Entwicklung Ägyptens

Die EU und Ägypten arbeiten als wichtige Partner bei der Förderung der sozioökonomischen Ziele, wie sie in der ägyptischen „Strategie für nachhaltige Entwicklung – Vision 2030“ mit Blick auf die Schaffung eines stabilen und prosperierenden Ägyptens festgelegt sind, zusammen.

a) Wirtschaftliche Modernisierung und unternehmerische Initiative

Ägypten ist entschlossen, langfristige sozioökonomische Nachhaltigkeit zu erreichen, unter anderem durch die Schaffung eines günstigeren Umfelds für ein inklusives Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für junge Menschen und Frauen, auch durch die verstärkte Einbeziehung des informellen Sektors in die Wirtschaft. Für eine langfristige wirtschaftliche Nachhaltigkeit gehören dazu auch Maßnahmen zur Schaffung eines größeren haushaltspolitischen Spielraums, durch den die Strategie für nachhaltige Entwicklung besser umgesetzt werden kann, zur Förderung von Reformen im Bereich Subventionen und Steuern, zur Stärkung der Rolle des Privatsektors und zur Verbesserung des Geschäftsklimas, auch um mehr ausländische Investitionen anzuziehen, unter anderem durch eine offenere und wettbewerbsfähigere Handelspolitik. Darüber hinaus ermöglicht ein größerer haushaltspolitischer Spielraum, vollen Nutzen aus der digitalen Dividende und der Unterstützung für große Infrastrukturprojekte wie dem Aufbau eines effizienten Verkehrssystems zu ziehen. Außerdem wird die EU die Bemühungen Ägyptens zur Reform der öffentlichen Verwaltung und Förderung der verantwortungsvollen Staatsführung unterstützen, u. a. durch die Verwendung von Statistiken von hoher Qualität und unter Berücksichtigung der digitalen Revolution und der damit verbundenen neuen unternehmerischen und gesellschaftlichen Modelle.

In der ägyptischen Strategie für nachhaltige Entwicklung wird den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie „Großprojekten“ wie dem Entwicklungsprojekt für den Suezkanal, dem „Goldenen Dreieck“-Projekt zur Ausbeutung der Bodenschätze in Oberägypten und der Gewinnung von vier Millionen Hektar für die Landwirtschaft und den Städtebau, ebenso wie der ägyptischen Wissensbank, die allesamt wichtige Elemente für die langfristige sozioökonomische Entwicklung darstellen, große Bedeutung beigemessen. Angesichts der Bedeutung von KMU für ein inklusives Wachstum wird dieser Sektor auch weiterhin eine wichtige Rolle in der Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten spielen. Die EU wird auch Wege prüfen, wie sie das sozioökonomische Entwicklungspotenzial des Projekts zum Ausbau des Suezkanals ausschöpfen kann (der Suezkanal als Wirtschafts-Hub). Außerdem werden die EU und Ägypten sektorübergreifend in Forschung und Innovation sowie bei der Förderung der digitalen Technologien und Dienste zusammenarbeiten. In diesem Zusammenhang haben die EU und Ägypten ihr Interesse an einer Intensivierung der Zusammenarbeit in einer Reihe relevanter Tätigkeiten von Forschungseinrichtungen und Hochschulen, auch im Rahmen von Horizon-2020 und Erasmus + betont.

Angesichts des unschätzbaren und vielfältigen kulturellen Erbes Ägyptens und des bedeutenden Beitrags des kulturellen Sektors (und des Tourismus, der mit diesem eng verwoben ist) zum BIP des Landes, zu Beschäftigung, Devisenreserven und zur Gesellschaft insgesamt liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Zusammenhang zwischen Kultur, Kulturerbe und lokaler Wirtschaftsentwicklung.

b) Handel und Investitionen

Die EU und Ägypten sind wichtige Handelspartner. Beide Seiten sind entschlossen, die bestehenden Handels- und Investitionsbeziehungen zu stärken sowie sicherzustellen, dass die Handelsbestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Ägypten hinsichtlich der Schaffung einer Freihandelszone in einer Art und Weise umgesetzt werden, durch die das Abkommen sein volles Potenzial entfalten kann. Nachdem die EU bereits eine Initiative für ein umfassendes und vertieftes Freihandelsabkommen (DCFTA) angeregt hat, um die bestehende Freihandelszone zu vertiefen und zu erweitern, werden die EU und Ägypten gemeinsam noch weitere geeignete Ansätze zur Stärkung der Handelsbeziehungen ermitteln.

c) Soziale Entwicklung und soziale Gerechtigkeit

Ägypten bekräftigt sein Eintreten für Reformen und die Förderung der sozialen Entwicklung und der sozialen Gerechtigkeit, zur Bewältigung der sozialen und demografischen Herausforderungen, vor denen das Land steht, und zur Stärkung seiner Humanressourcen, die die wirtschaftliche und soziale Entwicklung vorantreiben werden. In diesem Zusammenhang unterstützt die EU die Bemühungen Ägyptens, marginalisierte Bevölkerungsgruppen durch Netze der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes vor möglichen negativen Auswirkungen der Wirtschaftsreformen zu schützen. Außerdem wollen die EU und Ägypten weiterhin die städtische und ländliche Entwicklung fördern und die Erbringung grundlegender Dienstleistungen verbessern, mit Schwerpunkt auf der Modernisierung der Bildung (einschließlich Fach- und Berufsausbildung) und des Gesundheitssystems. Die EU wird ihre Erfahrungen bei der Schaffung einer inklusiven Gesundheitsversorgung und besserer Gesundheitsleistungen weitergeben.

d) Energiesicherheit, Umwelt und Klimaschutz

Die EU und Ägypten arbeiten gemeinsam auf die Diversifizierung der Energiequellen hin, mit besonderem Schwerpunkt auf erneuerbaren Energiequellen und Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz. Die EU wird Ägypten – auf Ersuchen der ägyptischen Regierung – unterstützen, seine integrierte Energiestrategie zu aktualisieren, die darauf ausgerichtet ist, die Anforderungen an die nachhaltige Entwicklung des Landes zu erfüllen und die Treibhausgasemissionen zu verringern. Die Entdeckung von Erdgasvorkommen in Ägypten bietet angesichts der bestehenden Verflüssigungsanlagen in Ägypten gute Möglichkeiten für Synergien zwischen der EU und Ägypten im Bereich der herkömmlichen Energiequellen. Dies würde eine besser vorhersehbare Energieerzeugung ermöglichen, sowohl im Interesse Ägyptens – angesichts des erheblichen Bedarfs des Landes und des Potenzials zur Schaffung von Einkommensquellen (auch im Hinblick auf Unternehmen und die soziale Entwicklung) – als auch der EU im Hinblick auf die Diversifizierung ihrer Energieversorgung. Der Ausbau des energiepolitischen Dialogs zwischen der EU und Ägypten wird dazu beitragen, die wichtigsten Bereiche für die Zusammenarbeit (wie technische Unterstützung zur Entwicklung eines regionalen Energie-Hubs) zu ermitteln und gemeinsame Forschungsvorhaben, den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken, die Weitergabe von Technologie sowie die Förderung der Zusammenarbeit auf subregionaler Ebene (zwischen den Mittelmeerländern) zu fördern, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, das marine Ökosystem im Mittelmeer zu erhalten.

Die EU und Ägypten werden bei der Förderung von Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung zusammenarbeiten. Im Einklang mit ihren Verpflichtungen infolge der Annahme des Pariser Klimaschutzübereinkommens wird die EU Ägypten bei der Erfüllung seiner beabsichtigten nationalen Beiträge zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Darüber hinaus werden die EU und Ägypten im Hinblick auf die Erreichung der u. a. in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und dem Sendai-Rahmen für die Verringerung des Katastrophenrisikos festgelegten Ziele zusammenarbeiten.

Ägypten und die EU werden prüfen, welche Möglichkeiten zur Zusammenarbeit in Bereichen wie nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen, einschließlich der Wasserressourcen, Erhaltung und Schutz der biologischen Vielfalt, Abwasserentsorgung, Bewirtschaftung fester Abfälle, darunter auch die Reduzierung industrieller Schadstoffe, Chemikalien und Beseitigung gefährlicher Abfälle, sowie bei der Bekämpfung der Wüstenbildung und Landverödung, bestehen. Zudem werden beide Seiten die Möglichkeiten sondieren, die sich durch die Inanspruchnahme der IMP/CC 1 -Fazilität im Rahmen der Ministererklärung der Union für den Mittelmeerraum zur Blauen Wirtschaft ergeben. Mögliche Bereiche der Zusammenarbeit, die in Erwägung gezogen werden, umfassen unter anderem intelligente Seehäfen, maritime Cluster, integriertes Küstenzonenmanagement und Seefischerei.

2. Partner in der Außenpolitik

Die EU und Ägypten haben ein gemeinsames Interesse an einer Intensivierung der Zusammenarbeit in der Außenpolitik auf bilateraler, regionaler und internationaler Ebene.

Stabilisierung der gemeinsamen Nachbarschaft und darüber hinaus

Ägypten kommt mit seinem Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und im Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union eine wichtige Rolle zu. Ägypten ist auch Sitz der Liga der Arabischen Staaten, mit der die EU die Zusammenarbeit vertiefen und ausweiten will. Ägypten und die EU bemühen sich um eine stärkere Zusammenarbeit und ein gemeinsames Verständnis verschiedener Bereiche, u. a. im multilateralen Bereich. Die Partnerschaft zwischen der EU und Ägypten ist wichtig für die Stabilität und den Wohlstand im Mittelmeerraum, im Nahen Osten und in Afrika. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten, auch in regionalen Foren, soll zur Lösung von Konflikten, zur Friedenskonsolidierung und zur Bewältigung der politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in diesen Regionen beitragen. Zudem werden die EU und Ägypten den Austausch von Informationen über die wichtigsten regionalen und internationalen Herausforderungen, die beide Seiten betreffen, verstärken.

Zusammenarbeit bei Krisenmanagement und humanitärer Hilfe

Die EU und Ägypten verstärken die Zusammenarbeit und die Konsultationen und tauschen ihre Erfahrungen bei der Krisenbewältigung und -prävention aus, sowohl auf bilateraler als auch regionaler Ebene, um die komplexen Herausforderungen in den Bereichen Frieden, Stabilität und Entwicklung, die sich aus Konflikten und Naturkatastrophen in ihrer gemeinsamen Nachbarschaft und darüber hinaus ergeben, anzugehen.

3. Stärkung der Stabilität

Die Stabilisierung ist eine gemeinsame Herausforderung für die EU und Ägypten. Die Errichtung eines modernen und demokratischen Staates, der allen Menschen gleichermaßen Vorteile bringt, ist hierfür unverzichtbar. Menschenrechte – bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen, dem Vertrag über die Europäische Union und der ägyptischen Verfassung – sind ein gemeinsamer Wert und bilden die Eckpfeiler eines modernen demokratischen Staates. Ägypten und die EU sind daher entschlossen, die Demokratie und die Grundfreiheiten und Menschenrechte als verfassungsmäßige Rechte aller ihrer Bürger in Übereinstimmung mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zu fördern. Daher wird die EU Ägypten bei der Umsetzung dieser Rechte in nationales Recht unterstützen.

a) Ein moderner, demokratischer Staat

Ägypten und die EU haben sich verpflichtet, die Rechenschaftspflicht, die Rechtsstaatlichkeit und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten und auf die Forderungen ihrer Bürger einzugehen. Die EU unterstützt Ägypten in seinen Bemühungen, die Fähigkeit der staatlichen Institutionen zur Durchführung wirksamer Reformen im öffentlichen Sektor zu verbessern und die Strafverfolgungsbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit für alle zu stärken. Darüber hinaus unterstützt die EU Ägypten auch bei der Ausgestaltung der verfassungsmäßigen Aufgaben des neuen Parlaments. Die EU und Ägypten werden ihre Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Justizsektors und zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz für alle Bürger über Rechtshilfe und die Einrichtung spezialisierter Gerichte sowie bei der Reform des öffentlichen Finanzmanagements und der Korruptionsbekämpfung intensivieren. Erwogen wird auch der Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen. Die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten, auch durch einen strukturierten Austausch zwischen parlamentarischen Ausschüssen und Gruppen, würde die Koordinierung stärken und das gegenseitige Verständnis verbessern. Die EU wird ferner die Bemühungen Ägyptens zur Stärkung der lokalen Behörden bei der Planung und Erbringung öffentlicher Dienstleistungen sowie bei der Sicherstellung der Chancengleichheit im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich und zur Förderung der sozialen Eingliederung alle Bürger unterstützen.

b) Sicherheit und Terrorismusbekämpfung

Sicherheit ist ein gemeinsames Ziel. Terrorismus und gewaltbereiter Extremismus, der den Terrorismus begünstigt, gefährden das soziale Gefüge der Staaten auf beiden Seiten des Mittelmeers. Sie stellen eine erhebliche Bedrohung für die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger dar. Die Bekämpfung dieser Bedrohungen ist ein gemeinsames Ziel der EU und Ägyptens, die im Rahmen eines umfassenden Konzepts die Möglichkeit haben, bei der Bekämpfung der Ursachen des Terrorismus unter Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zusammenzuarbeiten, um die Radikalisierung mit Erfolg zu bekämpfen und zu verhindern und die sozioökonomische Entwicklung zu fördern. Die EU und Ägypten sind entschlossen, bei der Bekämpfung des Extremismus und jeglicher Form von Diskriminierung, einschließlich der Islamfeindlichkeit und des Fremdenhasses, zusammenzuarbeiten.

Weitere Bereiche der Zusammenarbeit sind unter anderem die Stärkung der Flugsicherheit und Gefahrenabwehr sowie der Kapazitäten zur Verhinderung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, wie zum Beispiel Migrantenschleusung, Menschenhandel, Drogenhandel und Geldwäsche.

Die beiden Vertragsparteien kommen überein, ihre Zusammenarbeit im Bereich der Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter anderem durch Erfahrungsaustausch, Ausbildungsmaßnahmen und andere Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zu verstärken.

c) Steuerung der Migrationsströme zum beiderseitigen Nutzen

Die politische Erklärung des Gipfels von Valletta sowie der Gemeinsame Aktionsplan von Valletta stellen den wichtigsten Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten auf dem Gebiet der Migration dar. Die EU unterstützt die Bemühungen der ägyptischen Regierung zur Stärkung der Migrationssteuerung, einschließlich bestimmter legislativer Reformen und Strategien zur Migrationssteuerung. Die EU unterstützt die Bemühungen Ägyptens zur Verhinderung und Bekämpfung der irregulären Migration, des Menschenhandels und der Schleuserkriminalität, einschließlich der Ermittlung und Unterstützung von Opfern des Menschenhandels. Zudem will die EU Ägypten in seiner Fähigkeit stärken und unterstützen, die Rechte von Migranten zu schützen und – im Einklang mit internationalen Standards – denjenigen Schutz zu gewähren, die die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die EU und Ägypten werden Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit bei der freiwilligen Rückkehr irregulärer Migranten in ihre Herkunftsländer prüfen, um sicherzustellen, dass die Migration weltweit auf legale Weise gesteuert wird. Dies geht Hand in Hand mit der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Bewältigung der Ursachen von irregulärer Migration, insbesondere von Unterentwicklung, Armut und Arbeitslosigkeit.

Durch die Mobilität von Personen können Kompetenzen und Wissen aufgebaut werden, was wiederum zur Entwicklung des Landes beitragen könnte. Mobilität kann auch dabei helfen, dauerhafte Verbindungen zwischen hoch qualifizierten Arbeitskräften in der EU und Ägypten zu schaffen. Die EU und Ägypten bekennen sich zum uneingeschränkten Schutz der Rechte von Migranten.

III. Grundsätze für die Zusammenarbeit

Die Förderung des menschlichen Faktors und der Kontakte zwischen den Menschen wird die Verbindungen stärken und somit die Partnerschaft zwischen der EU und Ägypten konsolidieren. Gegenseitige Rechenschaftspflicht und Verantwortung gegenüber den Bürgern Europas und den Bürgern Ägyptens sind ein wesentlicher Aspekt der Partnerschaftsprioritäten.

Fragen von gemeinsamem Interesse sollten ebenfalls durch eine verstärkte regionale und subregionale (Süd-Süd-) Zusammenarbeit angegangen werden. In diesem Zusammenhang werden die EU und Ägypten im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum und der Anna-Lindh-Stiftung zusammenarbeiten, insbesondere im Hinblick auf den interkulturellen Dialog.

Der Kulturdialog hat sich als wertvolles Instrument zur Förderung der gegenseitigen Achtung bewährt. Es wird von grundlegender Bedeutung sein, den politischen Dialog über Demokratie und Menschenrechte zu vertiefen und die technischen Aspekte, die ihn unterstützen, zu pflegen. Der Dialog ist außerdem ein Mittel, der Partnerschaft Gehalt zu verleihen und eine Bilanz ihrer Tiefe und Leistungen zu ziehen.

Im Einklang mit den Prioritäten der ägyptischen Regierung, sind die Schwerpunkte Jugend – auf der die langfristige Stabilität unserer Gesellschaften beruht – und Frauen – von zentraler Bedeutung für Fortschritt in jeder Gesellschaft – als Querschnittsaufgaben in den Partnerschaftsprioritäten verankert. Ein wichtiges Ziel besteht darin, die Jugend und die Frauen zu stärken und ihnen die rechtlichen und praktischen Instrumente an die Hand zu geben, damit sie durch eine aktive Beteiligung am Wirtschaftsleben und an der Führung ihres Landes eine aktive Rolle in der Gesellschaft übernehmen können. Die EU wird weiterhin ihre Erfahrungen im Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie bei der Förderung der Integration und der Eröffnung von Chancen für junge Leute weitergeben.

Die EU und Ägypten sind sich darin einig, dass die Zivilgesellschaft einen wichtigen und wirksamen Beitrag zur Umsetzung der Partnerschaftsprioritäten und zu einer transparenten, partizipativen Staatsführung leistet und die nachhaltige Entwicklung in Ägypten unterstützen kann. Beide Seiten wollen die Zivilgesellschaft dabei unterstützen, einen wirksamen Beitrag zur wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklung im Einklang mit der ägyptischen Verfassung und den einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu leisten.

IV. Schlussfolgerung

Im Geiste der gemeinsamen Verantwortung haben die EU und Ägypten gemeinsam Partnerschaftsprioritäten festgelegt und werden gemeinsam einen Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus vereinbaren. Vorgesehen ist auch eine Halbzeitüberprüfung zur Bewertung der Auswirkungen der Partnerschaftsprioritäten. Gemäß dem zielgerichteten Ansatz der Partnerschaftsprioritäten werden die EU und Ägypten im beiderseitigen Interesse gemeinsam eine Straffung der Umsetzung des Assoziierungsabkommens vornehmen. Der Assoziationsausschuss und der Assoziationsrat bleiben die Hauptgremien, die auf jährlicher Basis die Gesamtbewertung der Umsetzung der Partnerschaftsprioritäten durchführen.

(1) Fazilität für den Regionalen Politikdialog über eine integrierte Meerespolitik/Klimawandel.