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23.5.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 176/29 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Digitaler Binnenmarkt: Halbzeitüberprüfung
(2018/C 176/08)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeine Bemerkungen
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1. |
begrüßt, dass die Europäische Kommission zur Halbzeit eine Überprüfung des Stands der Umsetzung der Strategie für den digitalen Binnenmarkt durchführt; diese Initiative ist äußerst nützlich, um die bislang erzielten Fortschritte zu messen und die Maßnahmen zu ermitteln, welche Maßnahmen zur Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen notwendig sind und welche Bereiche weitere Anstrengungen und neue Aktionen erfordern; |
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2. |
bekräftigt die Bedeutung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften und ihre Rolle bei der Umsetzung der in der Strategie für den digitalen Binnenmarkt ausgesprochenen Empfehlungen, weil sie der Motor des Wirtschaftswachstums auf lokaler und regionaler Ebene sind und eine breite Palette an IT-Produkten und -Diensten entwickeln, nutzen und verwalten können; |
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3. |
betont die Unterstützung für die Entwicklung der elektronischen Kommunikation im Binnenmarkt, um ein dynamisches und nachhaltiges Wachstum aller Wirtschaftsbranchen zu erreichen, und hebt diesbezüglich die entscheidende Rolle und das Potenzial der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Digitalisierung der europäischen Industrie hervor; |
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4. |
verweist auf die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei den digitalen Diensten für ihre Bürger und bei der Schaffung und Betreibung der digitalen Infrastruktur — oft in grenzüberschreitender oder interregionaler Zusammenarbeit. Hier sind sofortige Maßnahmen erforderlich, um auf ausgewogene Art und Weise mögliche Hindernisse für Online-Tätigkeiten wie z. B. unterschiedliche Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Organisation und Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung, Urheberrecht und Urheberrechtsverträgen abzubauen (1); |
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5. |
spricht sich dafür aus, Bedingungen zu schaffen, die den Anschluss aller Gebiete an eine auch langfristig leistungsfähige Breitband- und Ultrabreitbandversorgung in einem wettbewerblichen Umfeld ermöglicht, und fordert die Kommission auf, im Rahmen der Umsetzung des europäischen digitalen Binnenmarkts auch regelmäßig über die Fortschritte bei der Überwindung der digitalen Kluft insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene zu berichten (2); |
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6. |
betont, dass sämtliche Aspekte der Interoperabilität, der elektronischen Identifizierung (eID), der elektronischen Signatur, der elektronischen Dokumentenverwaltung sowie der sonstigen Elemente der elektronischen Behördendienste (E-Government) berücksichtig werden müssen, wobei diejenigen Länder bzw. Regionen, die diesbezüglich große Fortschritte aufweisen, als Vorbild zu nehmen sind, um so die Sicherheit und das Vertrauen der Bürger und Unternehmen zu gewährleisten; |
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7. |
hebt hervor, dass die Digitalisierung der Gesellschaft eine Chance für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere in abgelegenen Regionen und Regionen mit demografischen Herausforderungen, bietet; |
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8. |
unterstützt die Modernisierung des Rechtsrahmens im Bereich Urheberrecht angesichts der digitalen Revolution und des geänderten Verbraucherverhaltens und betont die Schlüsselrolle und das Potenzial der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Harmonisierung des Urheberrechts; |
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9. |
bekräftigt, wie wichtig Investitionen in die Forschung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für die Förderung des Wachstums und die Entwicklung neuer Geschäftstätigkeiten sind, und weist darauf hin, dass IKT-gestützte Innovationen zur Bewältigung grundlegender sozialer und wirtschaftlicher Probleme beitragen könnten (3); |
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10. |
schlägt vor, die potenziellen Vorteile einer fairen und objektiven Besteuerung von Einkünften aus dem grenzüberschreitenden Online-Handel zu prüfen, um letztlich die von den EU-weit im Online-Handel tätigen Unternehmen zu entrichtenden Steuern zu vereinheitlichen und somit die Handelstätigkeiten der Unternehmen, insbesondere der KMU, zu fördern; |
Cybersicherheit und Verbesserung der Möglichkeiten zur Bekämpfung von Cybervorfällen
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11. |
betont, dass das mit der neuen Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Kommission Prävention, Erkennung und Reaktion auf Cybervorfälle gestärkt sowie ein besserer Informationsaustausch und eine stärkere Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission bei schwerwiegenden Cybervorfällen angestoßen werden sollten. Hierfür müssen die Mitgliedstaaten, die EU-Institutionen, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der private Sektor und die Zivilgesellschaft im Rahmen ihrer Partnerschaften enger zusammenarbeiten (4); |
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12. |
fordert die Entwicklung von Normen, Instrumenten und Mechanismen, die die Sicherheit der Netze und Informationssysteme gewährleisten und mit den sich rasch verändernden Cyberbedrohungen Schritt halten können, um ein hohes Schutzniveau in allen Mitgliedstaaten zu garantieren; |
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13. |
betont, dass die Sicherheitsschwachstellen bei Datenspeicherung und -zugang und die vermehrten Cyberangriffe auf wichtige städtische Infrastrukturen und Stadtmanagementsysteme ein breiteres Spektrum systemischer und koordinierter Maßnahmen zur Eindämmung und Vorbeugung und ihre Umsetzung über marktseitige Initiativen sowie behördliche Regulierung und Durchsetzung erfordern. Es sollten fortgeschrittene Sicherheitsschulungen entwickelt und auch auf Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durchgeführt werden, u. a. für die Mitarbeiter in den Bereichen elektronisches Beschaffungswesen und Ausbau und täglicher Betrieb von Smart-City-Technologien; |
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14. |
betont, dass zur Verwirklichung der Ziele des digitalen Binnenmarkts die Werte, die Gesellschaft und die nationale Wirtschaft gegen die negativen Auswirkungen von Cyberangriffen geschützt und die Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Schutz der Privatsphäre und Förderung der offenen, freien und transparenten Nutzung von Cybertechnologie gewahrt werden; |
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15. |
weist auf die von grenzübergreifenden Cybervorfällen ausgehende Gefahr hin, die heute immer öfter und mit immer gravierenderen Folgen stattfinden. Da diese Bedrohungen auf Ebene der Netze und Informationssysteme die Abwicklung von Wirtschaftstätigkeiten zum Erliegen bringen und erhebliche finanzielle Verluste verursachen können, wodurch das Vertrauen der Nutzer untergraben und der EU-Wirtschaft schwerer Schaden zugefügt wird, fordert der Ausschuss eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Ländern, insbesondere in Bezug auf die Bewältigung von umfangreichen grenzübergreifenden Cybersicherheitsvorfällen; |
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16. |
ist der Ansicht, dass das Nutzervertrauen in elektronische Dienste gestärkt werden muss, wobei sicherzustellen ist, dass die Nutzer über ihre Rechte unterrichtet und in ihren Online-Tätigkeiten geschützt werden und gleichzeitig die Urheberrechte sowie die Rechte des geistigen Eigentums gewahrt bleiben; |
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17. |
befürwortet die Einrichtung einer EU-Cybersicherheitsagentur mit umfassenden operationellen Kapazitäten und einem stabilen operativen Rahmen, deren Mandat den gesamten Cybersicherheitszyklus sowie die Prävention, Erkennung und Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen umfasst; |
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18. |
stimmt dem Vorschlag für die administrative und technische Gestaltung eines europäischen Rahmens für die allgemeine IKT-Sicherheitszertifizierung zu, der auf bestehenden Sicherheitszertifizierungssystemen beruht und von allen Mitgliedstaaten anerkannt wird; |
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19. |
empfiehlt, die Initiativen zur Bekämpfung von Cyberangriffen fortzusetzen und Sicherheitsmaßnahmen zur Verbesserung des Schutzes kritischer Infrastrukturen umzusetzen, damit die Bürger und Unternehmen in einem sicheren und vertrauenswürdigen Online-Umfeld handeln können, in dem gleichzeitig die Grundrechte und die weiteren wesentlichen Werte der EU durch einen geeigneten Rechtsrahmen geschützt werden; |
Entwicklung von Online-Plattformen
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20. |
verweist auf die wichtige Rolle der Online-Plattformen als Forum für Debatten über Themen von öffentlichem Interesse und ihre Bedeutung in Verbindung mit der Einrichtung, Wartung und Entwicklung von Breitbandnetzen in allen Regionen und Gebieten der EU; |
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21. |
begrüßt die Ankündigung der Kommission, die Schaffung von „Digital Innovation Hubs“ zu unterstützen, und appelliert an die Kommission, auf geografische Ausgewogenheit bei der Vergabe von Mitteln zu achten (5); |
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22. |
betont, dass Breitbandnetze errichtet werden müssen, um die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen und eine inklusive Wissensgesellschaft aufzubauen; |
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23. |
weist darauf hin, dass die Nutzung des Internet und von Online-Diensten das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung sowie die soziale Gleichheit und den gleichberechtigten Zugang zu Informationen begünstigt. Der Internetzugang könnte zu einem Bürgerrecht und einem Indikator für Lebensqualität werden; |
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24. |
ist sich des wachsenden Einflusses von Online-Plattformen (Suchmaschinen, soziale Netzwerke, App-Stores usw.) in der Online-Wirtschaft bewusst; |
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25. |
empfiehlt, den Netzauf- und -ausbau unter den Gesichtspunkten Nachhaltigkeit und Wirksamkeit voranzubringen. Die Errichtung von Breitbandnetzen mit guter Abdeckung erfordert erhebliche und langfristige Infrastrukturinvestitionen, und die zuständigen Behörden müssen Instrumente zur Verfügung stellen, um den Netzzugang für Privatunternehmen in ländlichen Gebieten zu erleichtern; |
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26. |
schlägt vor, der wirksamen Zuweisung von Funkfrequenzen noch mehr Aufmerksamkeit zu widmen und private Investitionen zu fördern, die durch öffentliche Investitionen ergänzt werden, um die Ziele für elektronische Kommunikationssysteme zu verwirklichen, ohne Netzmonopole zu schaffen; |
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27. |
erachtet es für notwendig, das Vertrauen der Bürger und der Unternehmen in die Nutzung elektronischer Dienste durch kontinuierliche Informationen über ihre Rechte und durch die Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus bei Online-Aktivitäten zu stärken, und fordert die Ermittlung wirksamer Maßnahmen zur raschen Entfernung illegaler Inhalte, denen sie ausgesetzt sein könnten; |
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28. |
unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die häufig Träger von Schulen und Bildungseinrichtungen sind, und andere Interessenträger koordiniert vorgehen müssen, um die Anstrengungen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen zu unterstützen und zu vermeiden, dass Bürger von der IKT-gestützten Gesellschaft und Wirtschaft ausgeschlossen sind. Der AdR betont in diesem Zusammenhang die immense Bedeutung der digitalen Kompetenzen und Qualifikationen, über die die Bürger, Arbeitskräfte, Studierenden und Arbeitssuchenden verfügen müssen, damit die umfassende Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft vonstattengehen kann (6), und ist besorgt über die von der Europäischen Kommission festgestellten anhaltenden Qualifikationsdefizite im digitalen Bereich; |
Schaffung des notwendigen Rahmens für die Datenwirtschaft
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29. |
weist darauf hin, dass die kontinuierliche Weiterentwicklung und die Digitalisierung der Wirtschaft neue Möglichkeiten für lokale und regionale Gebietskörperschaften eröffnet, um das Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft auszuschöpfen; indes sind hierfür erhebliche Investitionen in die IKT-Infrastruktur und -technologien erforderlich, insbesondere in Cloud Computing und Big Data, wie auch in Forschung und Innovation, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken und die Verbesserung der öffentlichen Dienste, der sozialen Inklusion und der digitalen Kompetenzen zu fördern. Er unterstützt in diesem Kontext das Vorhaben der Kommission, in Anknüpfung an ihre Mitteilung vom 21. September 2017 über „Ein faires und effizientes Steuersystem in der Europäischen Union für den digitalen Binnenmarkt“ bis zum Frühjahr 2018 einen Vorschlag für eine Richtlinie über EU-Vorschriften für die Besteuerung der Gewinne der digitalen Wirtschaft vorzulegen (7); |
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30. |
begrüßt, dass im Zuge der WiFi4EU-Initiative der kostenlose Internetzugang für Nutzer in Kommunen gefördert und Privatinvestoren so zur Beteiligung am Aufbau der digitalen Netzinfrastruktur ermutigt werden; |
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31. |
unterstützt die Initiative WiFi4EU, die er in den Kommunen fördern will; er möchte die potenziellen Vorteile bewerben, damit bei der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen schon möglichst viele förderfähige Behörden in der EU bereit sind, sich um die verfügbaren Mittel zu bewerben; |
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32. |
verweist darauf, dass die Qualität der Breitbandnetze von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung von 5G-Netzen ist, die den Übergang zur digitalen Wirtschaft und Gesellschaft beeinflussen werden, wie auch für die Entwicklung innovativer und wettbewerbsfähiger digitaler Dienste, und so langfristig Vorteile für Wirtschaft, Gesellschaft, Wachstum, Beschäftigung und Zusammenhalt bringt. Diesbezüglich fordert er die Europäische Kommission erneut auf, die 5G-Standardisierung raschestmöglich abzuschließen, denn Standards sind eine entscheidende Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und Interoperabilität der Telekommunikationsnetze; |
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33. |
verweist auf die Probleme, mit denen Verbraucher beim Zugang zu grenzüberschreitenden Diensten, die in einem anderen Mitgliedstaat angeboten werden, konfrontiert sind; |
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34. |
betont die positiven Auswirkungen der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten, da die Verbraucher ihre Online-Abonnements auch auf Reisen in anderen Mitgliedstaaten nutzen können; |
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35. |
fordert verstärkte Anstrengungen zur Erleichterung des Zugangs aller Unionsbürger zu Online-Diensten, die in anderen Mitgliedstaaten verfügbar sind, um das Problem des Geoblocking zu lösen und die ungerechtfertigte Diskriminierung von Verbrauchern in anderen Mitgliedstaaten zu beenden; |
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36. |
spricht sich für die Abschaffung von Geoblocking aus, sprich die Sperrung des Zugangs zu Websites und anderen Online-Schnittstellen aufgrund des Wohnorts des Kunden, sowie die Umleitung der Kunden auf länderspezifische Websites, da Verbraucher und Unternehmen als Endnutzer von Waren und Dienstleistungen von diesen Praktiken betroffen sind. Die Weiterleitung darf nur mit Zustimmung des Kunden erfolgen, und die Anbieter müssen die Version der Online-Schnittstellen, auf die der Kunde vor der Weiterleitung zugreifen wollte, leicht zugänglich lassen; |
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37. |
weist auf das aktuelle Ungleichgewicht zwischen den Interessen der Ersteller von Online-Inhalten und der Verbraucher hin und betont, dass das Urheberrecht und die Rechte des geistigen Eigentums modernisiert werden müssen; |
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38. |
stellt fest, dass die Digitalisierungsentwicklung, wie Cloud-Dienste oder Streaming, enorme Herausforderungen insbesondere im Bereich des Urheberrechts mit sich bringen (8); |
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39. |
setzt sich für eine intensivere Nutzung von Cloud-Anwendungen für den Zugang zu europäischen, globalen usw. Dateninfrastrukturen ein, die für die Durchführung von Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen wesentlich sind, und betont, dass dieser Zugang unter strengen Vorschriften für Sicherheit, Datenportabilität und Interoperabilität erfolgen muss; |
Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten
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40. |
unterstreicht die zentrale Verantwortung unabhängiger Datenschutzbehörden für den Schutz personenbezogener Daten; |
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41. |
hält es für erforderlich, die Strategie für den Schutz personenbezogener Daten den sich ständig ändernden Erfordernissen des Cyberspace anzupassen, da der Schutz personenbezogener Daten Auswirkungen in zahlreichen Bereichen wie u. a. Justiz, Wirtschaft, Kommunikation, Bildung, Gesundheit, Verwaltung und Verbraucherschutz hat; |
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42. |
begrüßt, dass die Kommission den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Ausnahmen für die Nutzung geschützter Werke zu Bildungszwecken Spielraum lässt. Auf diese Weise werden die nationalen, regionalen und lokalen Identitäten und die sich daraus ergebende Existenz von besonderen Arten von Lizenzen respektiert, die aus unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Bezügen resultieren (9); |
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43. |
ist der Auffassung, dass langfristig eine bestmögliche Anpassung des rechtlichen Rahmens für die Vergütung von Autoren, Kulturschaffenden und Künstlern wünschenswert ist (10); |
Lokale und regionale Relevanz/Bedeutung für den AdR
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44. |
ist der Auffassung, dass Städte und Regionen eine Schlüsselrolle bei der Erstellung von Datenbanken mit öffentlichen Informationen spielen sowie bei der Sicherstellung des Datenschutzes, der Entwicklung der notwendigen digitalen Kompetenzen, der Sicherung und Erleichterung der Finanzierung von Breitbandnetzen sowie der Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für den interregionalen und grenzüberschreitenden Austausch von Online-Diensten, die allesamt einen grundlegenden Beitrag für die Schaffung hochwertiger Dienste und einer Datenwirtschaft leisten können; |
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45. |
betont, dass er in seinen früheren Stellungnahmen wiederholt den Beitrag der lokalen und regionalen Ebene in allen Etappen der Datenerhebung und der Diensteerbringung für die Bürger und Unternehmen bekräftigt hat. Dies spiegelt sich auch in der Praxis wider: Es gibt in Europa zahlreiche Beispiele für das Potenzial der Zusammenarbeit zwischen Regionen, nationalen Behörden und Forschungszentren im Bereich digitaler Binnenmarkt; |
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46. |
betont die wichtige Rolle, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung der Datenharmonisierung und des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft übernehmen können; dies sollte daher in den Maßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene berücksichtigt werden; |
Auswirkung des beabsichtigten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf den digitalen Binnenmarkt
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47. |
hält fest, dass nach der Entscheidung der Bürger des Vereinigten Königreichs für den Austritt aus der Europäischen Union bei den Unternehmen derzeit Unsicherheit hinsichtlich der Bedingungen für diesen Austritt herrscht. Für die Online-Anbieter von Waren oder Diensten stellt sich insbesondere bezüglich digitaler Inhalte die entscheidende Frage, wie die Kommissionsinitiative für den digitalen Binnenmarkt nun im Vereinigten Königreich Anwendung findet; |
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48. |
ist der Meinung, dass der digitale Binnenmarkt auch über den auf zwei Jahre festgelegten Zeitraum für die Brexit-Verhandlungen hinaus für das Vereinigte Königreich angewendet werden sollte, wenn das Vereinigte Königreich den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr akzeptiert. |
Brüssel, den 31. Januar 2018
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Karl-Heinz LAMBERTZ
(1) CdR 39/2016.
(2) CdR 2646/2015.
(3) CdR 5559/2013.
(4) CdR 625/2012.
(5) CdR 2646/2015.
(6) CdR 2646/2015.
(7) CdR 1530/2017.
(8) CdR 2646/2015.
(9) CdR 5114/2016.
(10) CdR 39/2016.