8.5.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 164/24


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung

(2018/C 164/05)

Berichterstatter:

Csaba Borboly (RO/EVP), Vorsitzender des Kreisrates Harghita

Referenzdokumente:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung

COM(2017) 247 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht

COM(2017) 248 final

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung

COM(2017) 249 final

I.   EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN

Änderung 1

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung

Erwägungsgrund 1

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Die Beschäftigungsfähigkeit von Absolventinnen und Absolventen der allgemeinen und beruflichen Bildung gibt in vielen Mitgliedstaaten Anlass zur Sorge, vor allem weil die EU-Beschäftigungsquote von Jungakademikerinnen und -akademikern nach der Finanzkrise 2008 nicht mehr den alten Wert erreicht hat und sich die Beschäftigungssituation von Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen in den einzelnen Mitgliedstaaten stark unterscheidet.

Die Beschäftigungsfähigkeit von Absolventinnen und Absolventen der allgemeinen und beruflichen Bildung gibt in vielen Mitgliedstaaten Anlass zur Sorge, vor allem weil die EU-Beschäftigungsquote von Jungakademikerinnen und -akademikern nach der Finanzkrise 2008 nicht mehr den alten Wert erreicht hat und sich die Beschäftigungssituation von Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen stark unterscheidet und häufig von der geografischen Lage abhängt . Dabei sollte auch den besonderen Gegebenheiten der Gebiete in äußerster Randlage Rechnung getragen werden, denn sie weisen einige der höchsten Arbeitslosenquoten in Europa auf.

Begründung

Neben den Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten müssen auch die regionalen Differenzen berücksichtigt werden.

Änderung 2

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung

Erwägungsgrund 6

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Obwohl viele Mitgliedstaaten derzeit an Nachverfolgungssystemen arbeiten, finden der Austausch von Wissen und bewährten Verfahren sowie das Voneinander-Lernen nur in eingeschränktem Umfang statt.

Obwohl viele Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Gebietskörperschaften derzeit an Nachverfolgungssystemen arbeiten, finden der Austausch von Wissen und bewährten Verfahren sowie das Voneinander-Lernen nur in eingeschränktem Umfang statt.

Begründung

Nicht nur die Mitgliedstaaten entwickeln derzeit Nachverfolgungssysteme, sondern auch einige regionale und lokale Gebietskörperschaften, um die Beschäftigung in bestimmten Gebieten und/oder Regionen zu fördern.

Änderung 3

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung

Erwägungsgrund 9

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Die Mitgliedstaaten fordern Maßnahmen auf Unionsebene, um den Informationsfluss zu den Themen Beschäftigungsfähigkeit, Missverhältnis zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage und Arbeitsmarktbedarf zu verbessern. Insbesondere im Gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) wird die Förderung der Relevanz der Hochschulbildung für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft vorgeschlagen, und zwar u. a. durch bessere Feststellung und Antizipation der Erfordernisse und Ergebnisse des Arbeitsmarktes, zum Beispiel durch die Nachverfolgung des Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen.

Die Mitgliedstaaten fordern Maßnahmen auf Unionsebene, um den Informationsfluss zu den Themen Beschäftigungsfähigkeit, Missverhältnis zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage und Arbeitsmarktbedarf durch eine möglichst genaue Aufschlüsselung zu verbessern. Insbesondere im Gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) wird die Förderung der Relevanz der Hochschulbildung für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft vorgeschlagen, und zwar u. a. durch bessere Feststellung und Antizipation der Erfordernisse und Ergebnisse des Arbeitsmarktes, zum Beispiel durch die Nachverfolgung des Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen.

Begründung

Eine möglichst genaue Aufschlüsselung ermöglicht ausgefeiltere Maßnahmen, die dem ermittelten Bedarf entsprechen.

Änderung 4

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung

Erwägungsgrund 10

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Darüber hinaus haben sich die Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen von Riga (2015) zu neuen mittelfristigen Zielvorgaben für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den Zeitraum 2015-2020 verpflichtet, für kontinuierliche Informations- und Feedbackschleifen zu sorgen, und zwar durch Maßnahmen wie die Nutzung von Daten zur Beschäftigungsfähigkeit von Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen und eine Kombination von Daten zu Lernergebnissen, zum Berufseinstieg und zum Werdegang, um so die Kapazitäten der Akteure auf nationaler Ebene zu entwickeln, wenn es darum geht, Absolventendaten für die Anpassung von Curricula, Berufsprofilen und des Inhalts von Berufsbildungsqualifikationen an neue wirtschaftliche und technische Erfordernisse zu nutzen.

Darüber hinaus haben sich die Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen von Riga (2015) zu neuen mittelfristigen Zielvorgaben für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den Zeitraum 2015-2020 verpflichtet, für kontinuierliche Informations- und Feedbackschleifen zu sorgen, und zwar durch Maßnahmen wie die Nutzung von Daten zur Beschäftigungsfähigkeit von Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen und eine Kombination von Daten zu Lernergebnissen, zum Berufseinstieg und zum Werdegang, um so die Kapazitäten der Akteure auf nationaler , regionaler und lokaler Ebene zu entwickeln, wenn es darum geht, Absolventendaten für die Anpassung von Curricula, Berufsprofilen und des Inhalts von Berufsbildungsqualifikationen an neue wirtschaftliche und technische Erfordernisse zu nutzen.

Begründung

Die regionalen und lokalen Akteure spielen für das Bildungswesen und den Arbeitsmarkt gegenwärtig ebenfalls eine wichtige Rolle.

Änderung 5

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung

Ziffer 1

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

a)

Erhebung relevanter Verwaltungsdaten aus Bildungs-, Steuer- und Sozialversicherungsdatenbanken;

a)

Erhebung relevanter Verwaltungsdaten aus Bildungs-, Steuer- und Sozialversicherungsdatenbanken , ohne dass dies eine zusätzliche Belastung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bedeutet ;

Begründung

Der neu hinzukommende Verwaltungsaufwand darf nicht zu einem im Vergleich zu den erwarteten Ergebnissen übermäßigen Mittelbedarf führen.

Änderung 6

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung

Ziffer 1

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

c)

Möglichkeit für Behörden, anonymisierte Daten aus verschiedenen Quellen zu verknüpfen, um ein Gesamtbild des Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen zu erhalten;

c)

Möglichkeit für Behörden, innerhalb eines Landes und über die Grenzen hinweg anonymisierte Daten aus verschiedenen Quellen zu verknüpfen, um ein Gesamtbild des Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen zu erhalten;

Begründung

Angesichts der zunehmenden Mobilität der Lernenden ist der Zugang zu Daten aus mehr als nur einem Mitgliedstaat erforderlich, um ein Gesamtbild des Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen zu erhalten.

Änderung 7

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung

Ziffer 2

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Daten zu erheben, einschließlich

[…] möglichst genau aufgeschlüsselte Daten zu erheben, einschließlich

a)

folgender quantitativer Daten:

a)

folgender quantitativer Daten:

i)

soziobiografische und sozioökonomische Angaben,

ii)

Studienintensität,

iii)

Studienmethode,

iv)

Qualifikation(en),

v)

erhaltene Leistungspunkte (Credits),

vi)

Studienfach,

vii)

Einstieg ins Berufsleben oder weitere (Aus)bildung,

viii)

Einkommen,

ix)

Art des Vertrags,

x)

Beschäftigungsstatus,

xi)

Beruf, Berufsstatus und/oder Tätigkeit,

xii)

geografische und/oder sektorale Mobilität;

i)

soziobiografische und sozioökonomische Angaben,

ii)

Studienintensität,

iii)

Studienmethode,

iv)

Qualifikation(en),

v)

erhaltene Leistungspunkte (Credits),

vi)

Studienfach,

vii)

Einstieg ins Berufsleben oder weitere (Aus)bildung,

viii)

Einkommen,

ix)

Art des Vertrags,

x)

Beschäftigungsstatus,

xi)

Beruf, Berufsstatus und/oder Tätigkeit,

xii)

geografische und/oder sektorale Mobilität;

b)

folgender qualitativer Daten:

b)

folgender qualitativer Daten:

i)

Relevanz des Studiums für die Beschäftigung,

ii)

Freiwilligentätigkeit oder zivilgesellschaftliches Engagement,

iii)

berufliches Fortkommen und Zufriedenheit,

iv)

Wahrnehmung der Qualität und Relevanz ihrer Bildungs- und Ausbildungserfahrung

i)

Relevanz des Studiums für die Beschäftigung,

ii)

Freiwilligentätigkeit oder zivilgesellschaftliches Engagement,

iii)

berufliches Fortkommen und Zufriedenheit,

iv)

Wahrnehmung der Qualität und Relevanz ihrer Bildungs- und Ausbildungserfahrung.

Begründung

Eine möglichst genaue Aufschlüsselung ermöglicht ein tieferes Verständnis der anzugehenden Problematik.

Änderung 8

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung

Ziffer 3

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Längsschnitterhebungen zu Absolventinnen und Absolventen

3.

eine hohe, repräsentative und fortlaufende Rücklaufquote zu solchen Längsschnitterhebungen zu fördern, einschließlich der Nachverfolgung von Absolventinnen und Absolventen, die aus Bildungs- oder Ausbildungsgründen oder nach Abschluss ihrer (Aus)bildung weggezogen sind;

Längsschnitterhebungen zu Absolventinnen und Absolventen

3.

eine hohe, repräsentative und fortlaufende Rücklaufquote zu solchen Längsschnitterhebungen zu fördern, einschließlich der Nachverfolgung von Absolventinnen und Absolventen, die aus Bildungs- oder Ausbildungsgründen oder nach Abschluss ihrer (Aus)bildung weggezogen sind, und von Absolventinnen und Absolventen, die nach Abschluss eines beliebigen Niveaus der Hochschul- oder Berufsbildung in einem anderen Mitgliedstaat oder aus einem anderen Drittstaat insbesondere an den Grenzen zu den EU-Mitgliedstaaten zurückgekehrt sind;

Begründung

Auf einem zunehmend vernetzten EU-Arbeitsmarkt und angesichts der hohen Mobilität der Lernenden gehört die Verbesserung des Kompetenzerwerbs und der Beschäftigungsfähigkeit zu den Zielen der Bildungssysteme sämtlicher Mitgliedstaaten. Daher muss die Werdegang-Nachverfolgung über die nationalen Grenzen hinausgehen.

Änderung 9

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung

Ziffer 5

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

e)

zur Politikgestaltung sowohl auf nationaler als auch auf Unionsebene beizutragen;

e)

zur Politikgestaltung sowohl auf nationaler , regionaler, lokaler als auch auf Unionsebene beizutragen;

Begründung

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind wichtige Akteure für das Bildungswesen und für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.

Änderung 10

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung

Ziffer 9

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

für die Einrichtung von Werdegang-Nachverfolgungssystemen den Kapazitätenaufbau im Berufsbildungsbereich je nach Bedarf zu fördern, und zwar auf der Grundlage von im Rahmen einer umfassenden Bestandsaufnahme in den Mitgliedstaaten ermittelten bewährten Verfahren, und die Zusammenarbeit zwischen Behörden, (Berufs)bildungsanbietern sowie Beratungsdiensten im Hinblick auf die Nutzung von Nachverfolgungsdaten zu erleichtern;

für die Einrichtung von Werdegang-Nachverfolgungssystemen den Kapazitätenaufbau im Berufsbildungsbereich je nach Bedarf zu fördern, und zwar auf der Grundlage von im Rahmen einer umfassenden Bestandsaufnahme in den Mitgliedstaaten jeweils auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene ermittelten bewährten Verfahren, und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden, (Berufs)bildungsanbietern sowie Beratungsdiensten im Hinblick auf die Nutzung von Nachverfolgungsdaten zu erleichtern;

Begründung

Die verschiedenen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten müssen gebührend berücksichtigt werden.

Änderung 11

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung

Ziffer 11

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

dafür zu sorgen, dass die Datenerhebung und die damit verbundenen Analysen den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, u. a. über bereits bestehende Online-Instrumente der EU;

dafür zu sorgen, dass die Datenerhebung und die damit verbundenen Analysen den Mitgliedstaaten , den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Interessenträgern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, wenn zum einen der Schutz personenbezogener Daten garantiert ist und zum anderen das allgemeine Interesse bzw. Ziele der strategischen Planung oder der Forschung die Bereitstellung eines solchen Zugangs, u. a. über bereits bestehende Online-Instrumente der EU , rechtfertigen ;

Begründung

Selbstverständlich muss der Zugang für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften gewährleistet sein, doch ist er für Interessenträger entsprechend seines Nutzungszweckes zu begrenzen.

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

erachtet angesichts dessen, dass die Verfügbarkeit vergleichbarer Daten über die EU-weite Arbeitslosigkeit bzw. Beschäftigung von Absolventinnen und Absolventen eine entscheidende Voraussetzung ist, um u. a. der intraregionalen und regionenübergreifenden Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte zu begegnen, den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates als willkommenen, jedoch verhaltenen ersten Schritt der europäischen Zusammenarbeit. Die Verfügbarkeit dieser Daten würde außerdem die Kommission in die Lage versetzen, ihre politischen Empfehlungen einheitlich als Teil eines globalen Ansatzes zu formulieren;

2.

begrüßt es, dass die Europäische Kommission Fragen der Bildungsentwicklung weiterhin besondere Aufmerksamkeit schenkt, da die Bildung zum historischen Besitzstand Europas gehört — einem der wichtigsten Instrumente für die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der Regionen, Chancengleichheit, gesellschaftliche Mobilität und europäische Bürgerschaft;

3.

bietet der Europäischen Kommission seine Unterstützung in diesem Prozess an, welcher unter voller Anerkennung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems die Kompatibilität und Interoperabilität der unterschiedlichen europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Hochschulbildung stärken könnte; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in ihrer derzeitigen Form keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität zu geben scheinen, und betont, wie wichtig es ist, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, um eine zusätzliche finanzielle oder administrative Belastung zu vermeiden;

4.

begrüßt den Hinweis der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung, dass es ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Chancengleichheit für die Bürger der Europäischen Union wäre, wenn wirklich für alle jungen Menschen die Möglichkeit zum Erwerb sämtlicher Schlüsselkompetenzen geschaffen würde — dieser Vorschlag wurde erstmals in der Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)“ formuliert;

5.

betont, dass der Zugang zu Bildungsmöglichkeiten nicht vom Familieneinkommen sowie von der Herkunft und Sprache des Lernenden abhängen darf und im Mittelpunkt der europäischen Schul- und Hochschulsysteme die Chancengleichheit stehen muss, damit alle EU-Bürger ihr Potenzial entfalten können. Der Ausschuss begrüßt den Ansatz der Kommission, mit dem sie die Notwendigkeit anerkennt, stärker in die allgemeine und berufliche Bildung zu investieren, u. a. um das Problem des Abbruchs von Schule und Hochschulstudium anzugehen, damit die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften jedem das Recht auf Bildung gewährleisten und Hemmnisse beseitigen können, die die Möglichkeit, einen Bildungsweg zu wählen und vor allem dann auch einzuschlagen, einschränken;

6.

betont, dass sich die Idee einer Bürgerhochschule nur dann verwirklichen lässt, wenn die Union und die Mitgliedstaaten bei der Konzeption ihrer Hochschulpolitik die Gebietskörperschaften tatsächlich angemessen konsultieren; fordert die Europäische Kommission auf, dem Bologna-Prozess neuen Schwung zu verleihen und die in bestimmten Bereichen notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere bei der raschen und gegebenenfalls automatischen Anerkennung und Gleichstellung der Bildungs- und Berufsabschlüsse, darunter auch der Doktor- und anderer akademischer Titel;

7.

betrachtet die Digitalisierung als Chance zur Bewältigung verschiedener Herausforderungen des Bildungssystems und als grundlegend für seine Modernisierung. Sie kann u. a. Folgendes ermöglichen:

einen individuelleren und inklusiveren Unterricht, insbesondere in Klassen mit unterschiedlich befähigten Schülern;

Fernunterricht, um auch die am meisten isolierten oder abgelegenen Gebiete sowie schwer zugängliche Bevölkerungsgruppen zu erreichen;

Sichtbarmachung der Lernfortschritte des Lernenden, Erleichterung der Beurteilung durch die Lehrkräfte und Verringerung des Verwaltungsaufwands;

8.

unterstreicht, dass es hinsichtlich der Modernisierung der allgemeinen Bildung und der Hochschulbildung nicht ausreicht, nur über die Ziele zu diskutieren, zumal momentan die EU Mittel für den nächsten Programmplanungszeitraum geplant werden und in diesem Zusammenhang zu betonen ist, dass nach 2020 Vorhaben und Operationen zur Entwicklung von Bildungsprogrammen sowie der Infrastrukturen der allgemeinen Bildung und der Hochschulbildung in weniger entwickelten Regionen besonders gefördert werden müssen;

9.

weist darauf hin, dass sich die Chancengleichheit in Bezug auf den Zugang zur Hochschulbildung, auch für Schüler, die aus benachteiligten Gebieten oder aus Regionen in Randlage oder äußerster Randlage kommen bzw. einer Minderheit angehören, besser sicherstellen lässt, wenn das diesen Schülern offenstehende öffentliche Bildungswesen effizient, effektiv und inklusiv ist;

10.

weist darauf hin, dass mit der Möglichkeit zum Reisen und kulturellen Austausch in der EU (z. B. über das Erasmus-Programm) die Bildungserfahrung der Studenten bereichert und zur Förderung eines Bewusstseins für eine Unionsbürgerschaft beigetragen werden kann; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, Chancengleichheit im Bereich der Mobilität sicherzustellen, damit alle jungen Menschen unabhängig von ihrem Wohnort unter gleichen Voraussetzungen davon profitieren können;

11.

hielte es für nützlich, die Verbreitung ergänzender Bildungsformen und anderer Förderprogramme zur Unterstützung des Übergangs von einem bestimmten Bildungsniveau zu einem höheren Bildungsniveau — durch die angemessene Unterstützung einschlägiger vorbildlicher Verfahren — zu fördern;

12.

empfiehlt, den Vorschlag einer stärker ergebnisorientierten Finanzierung der Hochschuleinrichtungen zu überdenken, um den besonderen Herausforderungen der regional oder lokal bedeutenden Hochschulen Rechnung zu tragen, insbesondere denjenigen im Bereich der Hochschulbildung für Minderheiten mit wenigen Studierenden, deren Verschwinden einen erheblichen kulturellen, gemeinschaftlichen und wirtschaftlichen Schaden verursachen würde;

13.

weist darauf hin, dass es im Bereich der Internationalisierung der Hochschulbildung neuer Maßnahmen bedarf, insbesondere — unter Erfüllung von Qualitätsanforderungen — was die gemeinsamen europäischen und internationalen Austausch- und Mobilitätsprogramme, Bildungsabschlüsse und die Ausweitung von Erasmus auf die Beitrittsländer und benachbarte Drittstaaten angeht;

14.

stellt fest, dass momentan keine ausreichenden Mittel für die Internationalisierung der Systeme der allgemeinen und der beruflichen Bildung, die der Hochschulbildung vorausgehen, zur Verfügung stehen, und hält es daher für notwendig, hierfür systematisch neue europäische und nationale, aber auch regionale und lokale Mittel zu mobilisieren;

15.

da in dem derzeitigen System der Hochschulbildung und der Ausbildung die Vorbereitung, Qualifikationen und Kompetenzen der Absolventen oftmals nicht den Erfordernissen des Arbeitsmarktes und den Bedingungen der Beschäftigungsfähigkeit entsprechen, wird empfohlen, in die Hochschulbildung bedarfsorientierte Bildungsformen einzuführen; beispielsweise kann — unter Einbeziehung und Konsultation aller einschlägigen Interessenträger, auch der lokalen Arbeitgeber — Studierenden die Möglichkeit geboten werden, an mehreren Hochschulen frei Studiengänge zu wählen. Bei Abschluss dieser Ausbildungen können die Studierenden Kreditpunkte erwerben, die denjenigen entsprechen, die sie im Wege eines regulären Hochschulstudiengangs erhalten hätten;

16.

tritt ein für die Förderung eines Systems der dualen Berufsausbildung, das die Verknüpfung des Angebots der allgemeinen und der beruflichen Bildung mit dem örtlichen Umfeld unterstützt, wobei der konkrete Bedarf der Arbeitswelt in dem jeweiligen Bereich berücksichtigt wird — auch mithilfe von Organisationsmodellen für die gegenseitige gemeinsame Verantwortung der öffentlichen und privaten Einrichtungen zur Erreichung der gemeinsamen Ziele; befürwortet den Ausbau der Erfahrungen des arbeitsbezogenen Lernens, wie Ausbildungen oder Berufspraktika, denn sie bieten die Möglichkeit, auf die Marktnachfrage ausgerichtete Kompetenzen zu entwickeln;

17.

ist der Auffassung, dass die Flexibilität des Hochschulwesens sowie die etwaige Gleichstellung der von den Berufsverbänden und Kammern angebotenen internen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mit der Hochschulbildung es wirklich erforderlich machen, kurze Bildungsmaßnahmen auszubauen und dabei gegebenenfalls darauf zu achten, dass ein erfolgreicher Abschluss der Bildungsmaßnahmen dieser Organisationen zumindest teilweise — unter Erfüllung adäquater Qualitätsanforderungen — als Äquivalent zu einem oder mehreren im Rahmen einer Hochschulausbildung erworbenen Lehrstoff anerkannt werden;

18.

betont, dass die Berufsausbildung an den Hochschulen ausgebaut werden muss, indem berufsbildende Kurse an technischen Instituten sowie an Hochschulen gefördert werden;

19.

hält es für notwendig, neben der Achtung der Unabhängigkeit der Hochschulen auch zu gewährleisten, dass — entsprechend der Idee der „Universitas“ — die Hochschulen Vorlesungen und insbesondere Online-Kurse für die Öffentlichkeit bereitstellen;

20.

stellt besorgt fest, dass zwar umfangreiche, aus dem Rahmenprogramm Horizont 2020 oder mit nationalen öffentlichen Geldern finanzierte Forschungsarbeiten in den europäischen Hochschulen durchgeführt werden, ihre Ergebnisse jedoch oftmals nicht kostenlos zur Verfügung stehen, zumindest nicht für die Fachleute, nicht im Hochschulwesen unterrichtende Lehrkräfte oder alle anderen eventuell Interessierten, wodurch die Wirkung des europäischen Forschungs- und Entwicklungssystems erheblich beschnitten und zugleich der Zugang der Lehrkräfte und Auszubildenden, die keine ausreichenden Mittel besitzen, zu den neuesten Forschungsergebnissen eingeschränkt wird;

21.

teilt die Auffassung, dass die pädagogische, psychologische und methodische Vorbereitung von Lehr- und Ausbildungskräften sowie Hochschuldozierenden eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg künftiger Bildung ist und es daher in diesem sich dynamisch entwickelnden Bereich besonders wichtig ist, bewährte Verfahrensweisen auszutauschen, welche die Akteure im Zuge der Mobilität durch das Erasmus-Programm entdecken und erwerben könnten, und gemeinsame Innovationsprojekte zu unterstützen, darunter auch die Initiativen, die die Ausbildungsinhalte und Lehrpläne der für Aus- und Fortbildung von Lehr- und Ausbildungskräften Zuständigen betreffen; darüber hinaus kann die technologische Fortbildung der Akteure, besonders in bestimmten Regionen, zur Steigerung der Unterrichtsqualität und somit zur Verringerung der Disparitäten beitragen, die weiterhin hinsichtlich des Angebots zwischen den Regionen und zwischen den Mitgliedstaaten bestehen;

22.

ist besorgt, dass die Rechte der Absolventen, Schüler und Studierenden, die im Vereinigten Königreich eine Ausbildung absolvieren, durch den Brexit beeinträchtigt werden könnten und diese Gefahr nicht nur durch die in der Bildungspolitik des Vereinigten Königreichs zu erwartenden Richtungsänderungen droht, sondern auch die Anerkennung und Gleichstellung ihrer Ausbildungen, Qualifikationen und Abschlüsse in den Mitgliedstaaten unsicher ist, ein Risiko, das alle Mitgliedstaaten betrifft, weshalb ein gemeinsames Vorgehen auf EU-Ebene gerechtfertigt sein könnte;

23.

fordert die Kommission auf, die im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU entstehenden Kollateralschäden — unter Wahrung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit — so weit wie möglich zu verringern, wie ein eventuelles Absinken des Niveaus der fortgesetzten und ausgezeichneten Zusammenarbeit mit den Hochschulen und Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen des Vereinigten Königreichs, selbst wenn dies zu einer zumutbaren Haushaltsbelastung führt;

24.

weist darauf hin, dass einige weniger entwickelte Regionen in eine demografische und bildungspolitische Abwärtsspirale geraten können, da sich die beiden Prozesse gegenseitig verstärken, was zu einem weiteren Sinken ihrer Wettbewerbsfähigkeit führen und mit einer zunehmenden Verschlechterung ihrer Bildungssysteme einhergehen kann; fordert daher die Ausarbeitung strategischer Lösungen, mit denen sich neben der Förderung der Mobilität von Schülern und Studierenden auch die Möglichkeiten zur Rückkehr in ihre Ursprungsregion verbessern lassen;

25.

hält erhebliche Investitionen in die Bildungsinfrastruktur für dringend notwendig, sowohl in den fortschrittlichen als auch in den weniger entwickelten Regionen, wobei stets darauf geachtet werden sollte, die koordinierten Investitionen an die Besonderheiten des jeweiligen Gebiets anzupassen. Dabei sollte insbesondere erwogen werden, die Unterstützung regionaler Initiativen zur Entwicklung des Bildungswesens durch die Europäische Investitionsbank und die EU-Fonds zu intensivieren;

26.

unterstreicht, dass durch die Unterordnung der Systeme der Hochschulbildung, der beruflichen Bildung und des öffentlichen Bildungswesens unter die Anforderungen in puncto Effektivität, direkte Wettbewerbsfähigkeit und rasche oder gar unmittelbare Beschäftigungsfähigkeit die Existenz von Fachrichtungen und Berufen gefährdet werden könnte, deren Verschwinden — trotz sehr geringer Beschäftigungsmöglichkeiten für die Absolventen — der europäischen Kultur, den Künsten, der hochrangigen Wissenschaft und auch den örtlichen Kenntnissen mittel- und langfristig einen unschätzbaren Schaden zufügen würde;

27.

betont, dass hinsichtlich der in Sprachen nationaler oder ethnischer Minderheiten tätigen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und gegebenenfalls der Hochschulbildung alles darangesetzt werden muss, jegliche Beschränkung des Zugangs von Minderheiten angehörenden Schülern bzw. Studierenden zur Bildung zu verhindern und Systeme einzusetzen, mithilfe derer jeglicher Absolvent, der einer Minderheit angehört oder innerhalb der EU migriert ist, dieselben Chancen auf Zugang zu Weiterbildung und Beschäftigung wie die anderen Absolventen hat;

28.

erkennt an, dass in mehreren Mitgliedstaaten religiöse Bildungseinrichtungen und Schulen sowie von den Kirchen oder von religiösen Organisationen getragene Einrichtungen der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung zu der europäischen allgemeinen Bildung sowie Hochschulbildung beitragen, und sie dürfen — ebenso wie jegliche Bildungseinrichtung — daher nicht diskriminiert werden, solange sie die nationalen Lehrpläne umsetzen; unterstreicht zugleich, dass die säkulare Bildung und die Achtung verschiedener Religionen und Weltanschauungen Grundpfeiler der europäischen Integration sind;

29.

ist der Ansicht, dass eine der grundlegenden Herausforderungen der Bewältigung der Migrationskrise und der Situation von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen in einer vergleichbaren Lage in der Anerkennung der Fähigkeiten, Kompetenzen und Abschlüsse der Betroffenen und gegebenenfalls in der Ausstellung von Äquivalenten besteht, denn anderenfalls kann von einer echten Bildungsintegration oder einer Integration auf dem Arbeitsmarkt keine Rede sein; fordert daher erneut, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Zugang zur Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen, zu Sprachunterricht, Qualifizierungs- und sonstigen Maßnahmen zu verschaffen, die die Eingliederung in Arbeitsmarkt und Gesellschaft erleichtern. Ebenso wichtig ist es, dass eine Ausbildung bzw. ein Abschluss aus dem jeweiligen Herkunftsland unverzüglich validiert werden kann (1); hält es für sinnvoll, mit Blick auf eine gemeinsame und wirksame Bewältigung dieser Lage unter Achtung der Ziele der Integration, Chancengleichheit und Menschenrechte die betreffenden regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu konsultieren;

30.

fordert dazu auf, zu prüfen, wie der Sport und die Gesundheitsbildung innerhalb des Bildungswesens gestärkt werden können, wobei der Grundschulbildung und namentlich der Förderung außerschulischer Programme besondere Aufmerksamkeit gelten sollte. Die Gesundheitsbildung muss ganzheitlich angegangen werden und sowohl den Aspekt der körperlichen als auch der geistigen Gesundheit berücksichtigen, um Fälle von Mobbing und Gewalt in der Schule zu verhindern;

31.

betont, dass mit der allgemeinen und beruflichen Bildung Toleranz und die Werte gefördert werden sollten, auf denen die EU gründet, d. h. Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, um so die Radikalisierung, Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit und die Gefahr einer Ausbreitung des Extremismus in seinen unterschiedlichen Formen zu verringern;

32.

fordert ausdrücklich, im Rahmen konzertierter Anstrengungen zur effektiven Überbrückung der Kluft zwischen einzelnen Regionen bestimmte weniger entwickelte Regionen angemessen zu unterstützen, damit sie ihre Schul- und Hochschulbildung modernisieren und zugleich die Berufsbildung fördern können; außerdem ist festzustellen, dass sich das Arbeitsangebot in einigen dieser Regionen großenteils an Absolventen berufsbildender Bildungsgänge richtet und die wirtschaftliche und soziale Lage der Regionen sich weiter verschlechtern würde, wenn die Entwicklung dieser Bildungsform unter den Prioritäten entfiele;

33.

stimmt der Kommission zu, dass in der allgemeinen und der beruflichen Bildung sowie in der Hochschulbildung die Verbreitung der Instrumente der Multi-Level-Governance und in berechtigten Fällen die Dezentralisierung innerhalb eines Mitgliedstaats ein angemessener Ansatz zur Förderung der Kooperationen und Partnerschaften zwischen einzelnen Regionen — insbesondere Grenzregionen oder Regionen mit ähnlichen Merkmalen — mit Blick auf eine effektive Planung und Umsetzung der Modernisierung der allgemeinen und der Hochschulbildung sein könnten;

34.

fordert die Europäische Kommission auf, den Ausschuss der Regionen als Partner bei der Ausarbeitung der Politik zur Entwicklung und Modernisierung der allgemeinen und der Hochschulbildung anzusehen und in dem Konsultationsverfahren so oft wie möglich auf das Fachwissen der Gebietskörperschaften als Interessenträger einerseits und als Förderer des Bildungswesens und gegebenenfalls gar als Träger andererseits zurückzugreifen.

Brüssel, den 30. November 2017

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Karl-Heinz LAMBERTZ


(1)  AdR-Stellungnahme „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (COR-2016-04094).