12.10.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 342/38 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Bürger- und Kleinprojekte in Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
(2017/C 342/06)
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I. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN
1. |
Mehr als ein Drittel der EU-Bürger leben und arbeiten in den europäischen Grenzregionen. Diese Grenzen haben direkte und indirekte Auswirkungen auf ihr Leben. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit hat sich als das wirksamste Instrument erwiesen, um die durch die Grenzen bedingte Beschränkung und Trennung zu überwinden, die Grenzgebiete zu integrieren und die Lebensqualität für die Bürger in Grenzregionen zu verbessern. |
2. |
Die europäische territoriale Zusammenarbeit trägt maßgeblich zum Abbau der Hindernisse für die grenzübergreifende Zusammenarbeit und zu ihrer Förderung bei. Im Zeitraum 2014-2020 werden mehr als 10 Mrd. EUR in die Zusammenarbeit zwischen den Regionen investiert, wovon rund 6,6 Mrd. EUR in Grenzregionen fließen. |
3. |
Die Interreg-A-Projekte haben für viele europäische Bürger in sehr unterschiedlichen Gebieten in der gesamten EU zahlreiche greifbare Ergebnisse gebracht. Ein wichtiges und erfolgreiches Instrument im Rahmen der Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit (1) sind Bürger- und Kleinprojekte, um die Konvergenz der Grenzregionen und die Kontakte zwischen den Menschen vor Ort zu fördern. |
4. |
Bürgerprojekte (People-to-People — P2P) und Kleinprojekte lassen sich anhand ihrer Größe, ihrer Dauer und ihrer Inhalte definieren. Kleinprojekte haben in der Regel einen geringeren Umfang als reguläre Großprojekte (z. B. maximal 100 000 EUR (2)). Sie können auch eine begrenzte Laufzeit haben; ihr Schwerpunkt liegt auf der Finanzierung von Initiativen in vielen verschiedenen Bereichen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Auswirkungen auf lokaler Ebene, um so die wichtigsten thematischen Ziele der EU-Programme (u. a. Vertrauensbildung, Schaffung günstiger Rahmenbedingungen und eines „Bottom-up“-Ansatzes sowie Initiierung neuer Partnerschaften) zu unterstützen. Bürgerprojekte sind Kleinprojekte, die sich in erster Linie auf die Förderung der Kontakte und des Austauschs zwischen den Menschen auf beiden Seiten der Grenze konzentrieren. Diese haben in der Regel eine geringere Mittelausstattung und eine begrenzte Laufzeit. Die Projektaktivitäten finden in kleineren geografischen Gebieten (üblicherweise auf Euregio-Ebene) statt und folgen normalerweise einem lokalen Ansatz. |
5. |
Bürgerprojekte (P2P) und Kleinprojekte werden in vielen Bereichen durchgeführt, wie u. a. Kultur (z. B. Erlernen der Sprache des Nachbarlandes), Sport, Tourismus, allgemeine und berufliche Bildung, Wirtschaft, Wissenschaft, Umweltschutz und Ökologie, Gesundheitsfürsorge, Verkehr und kleine Infrastrukturprojekte (grenzüberschreitende Lücken), Verwaltungszusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit usw. |
6. |
P2P-Projekte und Kleinprojekte stehen einer Vielzahl von Begünstigten offen, u. a. Kommunen, NGO (zahlreiche Arten von Verbänden, Plattformen, Netzwerken, Stiftungen, Kirchen usw.), Bildungseinrichtungen (Schulen, Berufsbildungszentren und Universitäten), Forschungs- und Unternehmensförderungseinrichtungen. |
7. |
Diese Projekte wurden mit mehreren Generationen von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gefördert. Im laufenden Zeitraum werden P2P-Projekte und Kleinprojekte im Rahmen von 19 Programmen (etwa einem Drittel dieser Programme) hauptsächlich mit einem Kleinprojektfonds (Small Projects Funds — SPF) oder einem ähnlichen Instrument unterstützt (gelegentlich unter der Bezeichnung Mikroprojekt, Dispofonds oder Rahmenprojekt zur Unterstützung kleiner Projekte/Initiativen). Diese SPS fungieren gewöhnlich als „Dachprojekt“, unter dem mehrere kleinere Teilprojekte durchgeführt werden. |
8. |
Im Allgemeinen ist die Finanzierung recht niedrig — von 1,5 % bis 20 % der Zuweisungen für die Programme (in den alten EU-Mitgliedstaaten niedriger, während die Nachfrage in den neuen Mitgliedstaaten und entlang der „alten“ Außengrenzen erheblich höher ist). |
9. |
Unabhängige Studien zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie alle bisherigen INTERREG-Evaluierungen (3) bestätigen, dass bei INTERREG-A-Programmen die besten Ergebnisse in erster Linie nicht durch Vorzeigeprojekte erreicht werden, sondern der Erfolg durch die Vielzahl unterschiedlicher, wirklich grenzübergreifender Projekte bedingt ist, die den Bedürfnissen der einzelnen Regionen unter direkter Einbeziehung von Bürgern, lokalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft Rechnung tragen. Diese Interreg-A-Programme (Unterprogramme) werden oft dezentral verwaltet. Seit Beginn der Gemeinschaftsinitiative INTERREG (1990) sind die besten Bewertungsergebnisse häufig bei den dezentral verwalteten Programmen zu verzeichnen, von denen viele auch Unterstützung für P2P-Projekte und Kleinprojekte umfassen. |
10. |
Trotz ihrer positiven Auswirkungen haben diese Projekte mit einigen großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Sie sind nicht in den Verordnungen verankert, und von den Verwaltungsbehörden werden häufig größere Projekte bevorzugt, weil sie (aufgrund der höheren Verwaltungskosten von P2P-Projekten) kostengünstiger sind und messbare Auswirkungen haben. Außerdem ist es schwierig, die „weichen“ Auswirkungen solcher Projekte zu Indikatoren der Strategie Europa 2020 in Bezug zu setzen, bei der der Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung liegt (Mangel an Methodik und geeigneten Indikatoren). |
11. |
Hauptzweck dieser Stellungnahme ist es, eine faktengestützte Liste des Nutzens und Mehrwerts dieser Projekte und ihrer dezentralen Umsetzung durch Euregios und vergleichbare Strukturen wie beispielsweise EVTZ zu erstellen, Empfehlungen zu ihrer weiteren Vereinfachung abzugeben und schließlich spezifische Vorschläge für künftige Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit vorzulegen, um so zur Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 beizutragen. |
II. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
Mehrwert und Nutzen von Bürger- und Kleinprojekten
12. |
ist der Ansicht, dass P2P- und Kleinprojekte im Allgemeinen einen hohen europäischen Mehrwert haben und beträchtlich zum Gesamtziel der Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit beitragen, indem grenzbedingte Hindernisse beseitigt und die Grenzregionen und ihre Bürger einander nähergebracht werden. Hervorzuheben sind folgende spezifischen Vorteile derartiger Projekte:
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Vorteile der dezentralen Verwaltung
13. |
sieht trotzdem Vorteile für verstärkte Partnerschaften in einem größeren förderfähigen Gebiet, wenngleich er sich möglicher negativer Auswirkungen bewusst ist: Es wird immer schwieriger, in den Programmen den besonderen Erfordernissen der verschiedenen Teile eines großen Gebiets Rechnung zu tragen. Der Trend geht hin zur Unterstützung größerer Projekte, und diese Unterstützung wird für die lokalen und regionalen Akteure schlechter zugänglich; |
14. |
weist darauf hin, dass die dezentrale Verwaltung dieser Programme, z. B. durch die Förderung von Unterprogrammen und die Ermöglichung der Finanzierung von Klein- und P2P-Projekten die beste Lösung ist, um diesem Trend gegenzusteuern und eine größere Bürgernähe der Programme zu gewährleisten; |
15. |
weist auf die Vorteile von dezentral verwalteten Kleinprojektfonds (oder vergleichbaren Instrumenten zur Finanzierung von P2P-Projekten und kleineren Projekten) hin:
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16. |
ist sich dessen bewusst, dass dies zu vergleichsweise höheren Verwaltungskosten führen kann. Es sollte unterstrichen werden, dass zusätzlich zur üblichen Projektverwaltung viele andere Aktivitäten stattfinden (z. B. Sensibilisierung, Beratung für die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung). Ohne diese dezentrale Betreuung und den „Bottom-up“-Ansatz sind derartige Projekte schwer zu verwirklichen; |
Rolle der Euregios und ähnlicher grenzübergreifender Strukturen
17. |
weist darauf hin, dass die Vorteile der dezentralen Durchführung von P2P- und Kleinprojekten am besten durch die Einbeziehung von Euregios und ähnlichen grenzübergreifenden Strukturen (4) verwirklicht werden können. Sie könnten auch die Rechtsform eines EVTZ annehmen, die sich sehr gut für eine solche Rolle eignet; |
18. |
empfiehlt, dass diese Strukturen, um eine erfolgreiche Durchführung sicherzustellen, über beträchtliche Erfahrung in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene verfügen sollten. Sie sollten:
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Vereinfachung als notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung von Kleinprojekten
19. |
betont, dass diese Projekte und Verfahren sehr einfach gestaltet werden müssen, damit der Mehrwert von P2P- und Kleinprojekten und deren dezentraler Verwaltung erhalten bleibt; |
20. |
weist darauf hin, dass der AdR seine Position in seiner Stellungnahme Vereinfachung der ESI-Fonds aus der Sicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (7) zum Ausdruck gebracht hat. Empfehlungen in Bezug auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit, wie z. B. die Ausklammerung der europäischen territorialen Zusammenarbeit aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften über staatliche Beihilfen oder ein flexiblerer Ansatz bei der Anwendung der thematischen Ziele von Europa 2020, sind für P2P-Projekte und Kleinprojekte von noch größerer Bedeutung; |
21. |
ist der Ansicht, dass vereinfachte Verfahren in einem angemessenen Verhältnis zu den betreffenden Beträgen stehen müssen, sowohl was das Projektmanagement (Verwaltung, Finanzverwaltung, Kontrollmechanismen usw.) als auch was die Zielgruppen angeht (Verringerung des Verwaltungsaufwands, zielgerichtete Vorabinformationen, Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung (8)). Diese vereinfachten Verfahren müssen in allen Phasen des Projektzyklus zur Anwendung kommen; |
22. |
vertritt die Auffassung, dass bei der Überwachung, der Kontrolle und der Rechnungsprüfung der Schwerpunkt stärker auf die Inhalte und die Ergebnisse und nicht nur auf die Verfahrensweisen gelegt werden muss; |
23. |
appelliert an alle Ebenen der geteilten Projektverwaltung, geeignete vereinfachte Kostenoptionen als wichtigsten Ansatz in Bezug auf P2P-Projekte und Kleinprojekte zu ermöglichen und anzuwenden. Trotz der notwendigen Kontrolle öffentlicher Mittel fordert der AdR, die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung sowie von Pauschalbeträgen, Pauschalsätzen und vereinfachten Kostenaufstellungen (z. B. standardisierte Einheitskosten) bei der Rechnungslegung für diese Projekte zu fördern; |
Mitteilung der Ergebnisse — Evaluierung der Kleinprojektfonds
24. |
ist der Ansicht, dass in Anbetracht der aktuellen Lage in der EU (zunehmender Nationalismus, Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, Migrationskrise, wirtschaftliche und monetäre Schwierigkeiten) offensichtlich ein zunehmender Bedarf besteht, den konkreten Nutzen und Mehrwert von EU-Maßnahmen zu vermitteln. Grenzübergreifende Zusammenarbeit und vor allem P2P- und Kleinprojekte zählen zu den greifbarsten Beispielen für einen solchen spezifischen Nutzen und Mehrwert im Alltag der Bürger. Die EU-Mittel haben hier eindeutig positive Auswirkungen auf das reale Leben, die Aussichten und die Wahrnehmung der EU-Bürger; |
25. |
weist darauf hin, dass von allen Akteuren Bemühungen unternommen werden sollten, die Sichtbarkeit der Ergebnisse und Vorzüge derartiger Projekte zu steigern — nicht so sehr in den Grenzregionen, in denen sie offensichtlich sind, sondern auf nationaler (Mitgliedstaaten) und europäischer (EU) Ebene, wo die Entscheidungen über die Kohäsionspolitik getroffen werden. Mit dieser Stellungnahme soll — in Verbindung mit einer Broschüre mit konkreten Projektbeispielen — ein Beitrag zu diesen Bemühungen geleistet werden. Die Mitteilung dieser Ergebnisse kann auch durch den Europäischen Kooperationstag gefördert werden; |
26. |
erkennt die Notwendigkeit an, eine spezifische Methode zur Evaluierung der Kleinprojektsfonds (und vergleichbarer Instrumente) für die Unterstützung von P2P-Projekten und Kleinprojekten anzuwenden. Da es sich bei P2P-Projekten um „weiche“ Maßnahmen handelt, liegt es auf der Hand, dass standardmäßige Ergebnisindikatoren für eine derartige Evaluierung (z. B. für die Messung des Vertrauens oder der Überwindung von Vorurteilen) nicht geeignet sind. Daher wird vorgeschlagen, allein die Tatsache, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen der Grenzregionen stattfindet, an sich schon als ein positives Ergebnis zu werten (ähnlich wie die steigende Zahl von Studenten, die dank des Erasmus-Programms im Ausland studieren). Es sollte eine ausreichende Anzahl an Bürgern und Kooperationspartnern teilnehmen. Kleinprojekte sind bei den Indikatoren für die gegebene Investitionspriorität einzubeziehen, aber auch bei jenen Projekten, bei denen es sich nicht um reine P2P-Projekte handelt, sollte der Aspekt der Kooperationspartner und der Anzahl der aktiv an der grenzübergreifenden Zusammenarbeit beteiligten Personen berücksichtigt werden, da dadurch die Kapazitäten dieser Partner für die künftige Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit aufgebaut werden. Dies erweitert den Umfang der EU-geführten Maßnahmen mit einem orts- und bürgerbezogenen Ansatz, bei dem die Bürger zu engagierten Akteuren für mehr Europa vor Ort werden. Sehr oft sind die von den Mitgliedern grenzübergreifender Projektteams erworbenen fachlichen und interkulturellen Kompetenzen wertvoller als das Projektergebnis als solches (niedrige Investitionen); |
Empfehlungen für künftige Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit für die Zeit nach 2020
27. |
spricht sich dafür aus, Bürger- und Kleinprojekte in den Verordnungen über die EU-Unterstützung für die grenzübergreifende Zusammenarbeit als ein legitimes Instrument dieser Programme zu verankern, und fordert die Kommission auf, die erforderlichen Bestimmungen in den Vorschlag für die nächste Generation von Verordnungen aufzunehmen; |
28. |
empfiehlt ferner, dass Bürger- und Kleinprojekte von der Kommission als Teil der Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit insbesondere dort gefördert werden sollten, wo auf lokaler und regionaler Ebene Nachfrage nach derartigen Projekten besteht. Es sollten ausreichende Mittel zur Befriedigung dieser von der Basis ausgehenden Nachfrage bereitgestellt werden. Besonderes Augenmerk sollte auf die vom EU-Austritt des Vereinigten Königreichs betroffenen Grenzen (9) gerichtet werden; hier sollten Lösungen für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Großbritanniens und anderen Partnern gefunden werden; |
29. |
weist darauf hin, dass der volle Nutzen solcher Projekte ausgeschöpft werden kann, indem sie dezentral über Kleinprojektfonds oder ähnliche Instrumente bzw. direkt durch Lenkungsausschüsse vor Ort verwaltet werden. Jeder Grenzregion muss es freistehen, die bestehenden, seit vielen Jahren bewährten Instrumente und Verfahren zu nutzen, um so die Kontinuität einer solchen Finanzierung mit dem übergeordneten Ziel einer größeren Bürgernähe der Programme zu gewährleisten; |
30. |
empfiehlt, Euregios oder ähnliche Strukturen und EVTZ zum Rahmen für die dezentrale Durchführung von P2P- und Kleinprojekten zu nehmen, um für deren Kontinuität zu sorgen und die bereits bestehenden, bewährten Funktionen dieser Strukturen (z. B. „Dachprojekte“ und deren Empfänger) zu nutzen. In Grenzregionen, in denen derartige Strukturen nicht vorhanden sind, sollte deren Aufbau gefördert bzw. eine andere geeignete Lösung gefunden werden, wobei die oben erwähnten Grundsätze so weit wie möglich zu berücksichtigen sind; |
31. |
betont, dass zur Erhaltung des Mehrwerts und der Vorzüge von P2P- und Kleinprojekten diese Projekte und ihre Verwaltung so einfach wie möglich gestaltet werden müssen; der Schwerpunkt sollte stärker auf dem Inhalt und weniger auf den Verfahren liegen, und vereinfachten Kostenoptionen sollte Vorrang eingeräumt werden; |
32. |
weist darauf hin, dass P2P oft Partner in öffentlichen bzw. halböffentlichen Diensten zusammenbringen und die Auswirkungen von Regulierungs- und Finanzierungsunterschieden zwischen Organisationen in verschiedenen Mitgliedstaaten verringern. Es sollte jedoch ermöglicht werden, erfolgreiche P2P-Projekte über die befristete Projektfinanzierung hinaus weiterhin über Strukturmittel zu fördern. Im nächsten Programmplanungszeitraum sollte mehr unternommen werden, um den nationalen Gesetzgebern Erfahrungen aus Grenzregionen näherzubringen. Die Mitgliedstaaten sollten sich auf einen Grenzpakt verständigen, um die durch den Grenzeffekt bedingten Auswirkungen nationaler Regulierung und Finanzierung zu verringern; |
33. |
fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und das Europäische Parlament auf, diese spezifischen Empfehlungen zu berücksichtigen und alle notwendigen Bestimmungen zu ihrer Umsetzung bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen für die nächste Generation von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, bei der Aufstellung dieser Programme und bei ihrer erfolgreichen Umsetzung vorzusehen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger in den europäischen Grenzregionen den Nutzen der europäischen Integration deutlich wahrnehmen. |
Brüssel, den 12. Juli 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) Es sei darauf hingewiesen, dass es auch außerhalb der Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit ähnliche grenzübergreifende Initiativen gibt (z. B. an der französisch-spanischen Grenze zwischen dem Departement Ost-Pyrenäen und Katalonien u. a.), die ebenfalls wertvolle Anregungen liefern können.
(2) Größe der Projekte, für die laut Omnibus-Verordnung vereinfachte Kostenverfahren vorgeschlagen werden.
(3) Siehe u. a.: Generaldirektion Interne Politikbereiche, Europäisches Parlament: „Territorial Governance and Cohesion Policy“ (Territoriale Governance und Kohäsionspolitik), Brüssel 2015; Panteia und Partner, Ex-Post Evaluation of Interreg III 2000-2006, Europäische Kommission, 2010.
(4) Die Bedeutung der Euregios bei der Entwicklung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit wurde in der Entschließung des Europäischen Parlaments über die Rolle der „Euroregionen“ bei der Entwicklung der Regionalpolitik (2004/2257(INI)) hervorgehoben.
(5) De facto, nicht unbedingt de jure.
(6) Im Einklang mit der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, nicht unbedingt nach öffentlichem Recht gebildet.
(7) COR-2016-00008-00-00-AC-TRA.
(8) Zusätzlich beteiligte Rechtssysteme stiften aufgrund der gleichzeitigen Anwendung von europäischen, nationalen und regionalen Rechtsvorschriften Verwirrung.
(9) Insbesondere zwischen Irland und Nordirland, aber auch zwischen Frankreich und England.