11.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 369/76


P8_TA(2017)0497

Kambodscha: Verbot der Opposition

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2017 zu Kambodscha, insbesondere der Auflösung der Partei der nationalen Rettung Kambodschas (CNRP) (2017/3002(RSP))

(2018/C 369/09)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kambodscha, insbesondere seine Entschließung vom 14. September 2017 (1),

unter Hinweis auf den Besuch einer Delegation des Verbands südostasiatischer Nationen (ASEAN) im Europäischen Parlament am 30. und 31. Oktober 2017,

unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern aus dem Jahre 2008,

unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 16. November 2017 zur Auflösung der Partei der nationalen Rettung Kambodschas (CNRP),

unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Kambodscha von 1997,

unter Hinweis auf die vor Ort abgegebene Erklärung der EU vom 22. Februar 2017 zur politischen Lage in Kambodscha und die Erklärungen der Sprecherin der Delegation der Europäischen Union vom 3. September 2017 und vom 25. August 2017 zur Beschneidung des politischen Spielraums in Kambodscha,

unter Hinweis auf die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 8. März 1999 angenommene Resolution A/RES/53/144 über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen,

unter Hinweis auf das Friedensabkommen von Paris von 1991, in dessen Artikel 15 die Verpflichtung verankert ist, die Menschenrechte und Grundfreiheiten in Kambodscha aufrechtzuerhalten, was auch für die internationalen Unterzeichner gilt,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts,

unter Hinweis auf die Verfassung Kambodschas, insbesondere auf Artikel 41, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit verankert sind, Artikel 35, der das Recht auf politische Teilhabe vorsieht, und Artikel 80, in dem die parlamentarische Immunität geregelt ist,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948,

unter Hinweis auf den Internationalen Pakt von 1966 über bürgerliche und politische Rechte,

gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in Kambodscha 2017 weiter verschlechtert hat, wofür die zunehmende Zahl von Verhaftungen von Mitgliedern der politischen Opposition, Menschenrechtsverfechtern und Vertretern der Zivilgesellschaft in dem Land kennzeichnend ist;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament Kambodschas 2017 zwei repressive Änderungspakete zu dem „Gesetz über die politischen Parteien“ verabschiedet hat, die zahlreiche Beschränkungen enthalten, die so gestaltet sind, dass sie Oppositionsparteien in ihrer Tätigkeit behindern;

C.

in der Erwägung, dass das Innenministerium am 6. Oktober 2017 beim Obersten Gericht den Antrag stellte, die Partei der nationalen Rettung Kambodschas (CNRP) unter Anwendung des „Gesetzes über die politischen Parteien“ aufzulösen;

D.

in der Erwägung, dass das Oberste Gericht am 16. November 2017 nach einer eintägigen Verhandlung die Auflösung der CNRP bekanntgab; in der Erwägung, dass das Oberste Gericht außerdem 118 CNRP-Politikern für einen Zeitraum von fünf Jahren verboten hat, sich politisch zu betätigen; in der Erwägung, dass der Regierung aufgrund dieser Entscheidung, die auf zwei umstrittene Änderungspakete zu dem „Gesetz über die politischen Parteien“ gestützt war, vor der für Juli 2018 anberaumten allgemeinen Wahl keine Opposition gegenübersteht;

E.

in der Erwägung, dass Mitglieder der Oppositionsparteien von den kambodschanischen Staatsorganen seit Jahren verfolgt und schikaniert werden; in der Erwägung, dass Mitglieder des Parlaments aufgrund ihrer angedrohten Verhaftung gezwungen waren, aus Kambodscha zu fliehen, sodass sich inzwischen nur noch weniger als 40 % der Parlamentsabgeordneten der CNRP im Lande aufhalten;

F.

in der Erwägung, dass das Innenministerium über weitreichende Befugnisse verfügt, Parteien aufgrund nicht näher bestimmter Kriterien aufzulösen; in der Erwägung, dass das Innenministerium am 2. Oktober 2017 unter Berufung auf Artikel 19 und 20 des „Gesetzes über die politischen Parteien“ 20 Parteien auflöste;

G.

in der Erwägung, dass der Vorsitzende der CNRP Kem Sokha am 3. September 2017 verhaftet und ungeachtet seiner parlamentarischen Immunität nach Artikel 443 des kambodschanischen Strafgesetzbuchs wegen Hochverrats angeklagt wurde; in der Erwägung, dass der Antrag Kem Sokhas auf Freilassung gegen Kaution am 26. September 2017 abgelehnt wurde und Kem Sokha nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte, da die Gefängnisverwaltung erklärt hatte, nicht für seine Sicherheit garantieren zu können; in der Erwägung, dass er Menschenrechtsorganisationen zufolge am 24. November 2017 verhört wurde, obwohl ihm kein angemessener Zugang zu Rechtsbeistand und privater medizinischer Versorgung gewährt worden war; in der Erwägung, dass seine Rechtsstellung geklärt werden muss; in der Erwägung, dass der Antrag auf Freilassung gegen Kaution nun vor dem Obersten Gericht anhängig ist; in der Erwägung, dass Kem Sokha bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu 30 Jahren droht; in der Erwägung, dass der Präsident des Gerichts Dith Munty Mitglied des ständigen Ausschusses der Regierungspartei ist;

H.

in der Erwägung, dass die Landnahme in Kambodscha nach wie vor ein großes Problem ist; in der Erwägung, dass die Zahl der Verhaftungen und Internierungen von Mitgliedern der politischen Opposition, politischen Kommentatoren, Gewerkschaftsvertretern, Menschenrechtsverfechtern und Vertretern der Zivilgesellschaft, darunter auch fünf Mitglieder der Kambodschanischen Menschenrechts- und Entwicklungsvereinigung (ADHOC), stetig zugenommen hat; in der Erwägung, dass der Menschenrechtsverfechter Tep Vanny aus der Gemeinde Boeung Kak nach wie vor eine zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit einer friedlichen Protestveranstaltung im Jahre 2013 verbüßt; in der Erwägung, dass das Oberste Gericht das Urteil gegen Tep Vanny am 8. Dezember 2017 bestätigt hat;

I.

in der Erwägung, dass der ehemalige Vorsitzende der CNRP Sam Rainsy nach rechtlichen Drohungen gezwungen war, zurückzutreten; in der Erwägung, dass er in Abwesenheit wegen Verleumdung verurteilt wurde und nun im Exil lebt; in der Erwägung, dass seit der Zerschlagung der politischen Opposition immer mehr Parlamentsabgeordnete der CNRP aus Kambodscha fliehen; in der Erwägung, dass Meldungen von Menschenrechtsorganisationen zufolge einige von ihnen andernorts Asyl beantragt haben;

J.

in der Erwägung, dass China großen Einfluss auf das politische Leben in Kambodscha und auf die Regierung des Landes ausübt;

K.

in der Erwägung, dass Kambodscha in den Genuss der Meistbegünstigungsregelung nach dem Allgemeinen Präferenzsystem der EU (APS) kommt, nämlich der Initiative „Alles außer Waffen“ (EBA); in der Erwägung, dass die EU Kambodscha für den Finanzierungszeitraum 2014–2020 bis zu 410 Mio. EUR bereitstellt, davon 10 Mio. EUR zur Unterstützung der Wahlreform in Kambodscha;

L.

in der Erwägung, dass das Recht auf politische Teilhabe in Artikel 41 der Verfassung Kambodschas verankert ist; in der Erwägung, dass die Entscheidung, die CNRP aufzulösen, ein Schritt ist, der das Land erheblich von dem Weg zu den in der Verfassung Kambodschas verankerten Werten Pluralismus und Demokratie abbringt;

M.

in der Erwägung, dass 55 nichtstaatliche Organisationen dazu aufgerufen haben, erneut eine Kambodscha-Konferenz in Paris zur Erörterung der Lage von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Kambodscha mit allen einschlägigen Interessenträgern abzuhalten, damit die Regierung Kambodschas bewegt wird, ihr Vorgehen gegen die Oppositionsparteien zu überdenken;

1.

ist zutiefst besorgt über die Auflösung der CNRP; bedauert das Verbot der Partei als Beleg für das zunehmend autokratische Vorgehen von Ministerpräsident Hun Sen zutiefst; fordert die Regierung mit Nachdruck auf, dass sie die Entscheidung, die CNRP aufzulösen, aufhebt, die gewählten Mitglieder des nationalen Parlaments und der kommunalen Vertretungen wieder in ihre Ämter einsetzt, die uneingeschränkte Mitwirkung der Oppositionsparteien am öffentlichen Leben zulässt, Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen freien Handlungsspielraum lässt und dem Klima der Angst und Einschüchterung ein Ende setzt, da all dies Voraussetzungen für freie, alle einbeziehende und transparente Wahlen sind;

2.

bekräftigt die in seinen früheren Entschließungen zum Ausdruck gebrachten starken Bedenken angesichts der weiteren Verschlechterung des Klimas für Oppositionspolitiker, Menschenrechtsverfechter und Mitglieder der Zivilgesellschaft in Kambodscha;

3.

pflichtet der Auffassung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte bei, wonach die Anschuldigungen gegen die CNRP und ihre Mitglieder ebenso vage waren wie die Rechtsvorschriften, auf die sich die Auflösungsklage stützte;

4.

ist der Ansicht, dass das Oberste Gericht in Phnom Penh in nicht hinnehmbarer Weise in die Rechte der kambodschanischen Bevölkerung eingreift, ihre politischen Vertreter frei zu wählen und bei der landesweiten Wahl 2018 für sie zu stimmen; bedauert, dass es in dem Land keine unabhängige und unparteiische Justiz gibt;

5.

fordert die Regierung Kambodschas auf, sämtliche in jüngster Zeit durchgeführten Änderungen an dem „Gesetz über die politischen Parteien“ und den Wahlgesetzen aufzuheben, mit denen die Freiheit der Meinungsäußerung und die politischen Freiheiten eingeschränkt werden;

6.

verurteilt die Festnahme von Kem Sokha und anderen politischen Aktivisten auf das Schärfste; fordert die Staatsorgane Kambodschas mit Nachdruck auf, den Haftbefehl gegen den Oppositionsführer Sam Rainsy unverzüglich aufzuheben und alle Anklagepunkte gegen ihn fallenzulassen sowie Kem Sokha unverzüglich und bedingungslos aus der Haft zu entlassen und alle Anklagepunkte gegen ihn und weitere Abgeordnete der Opposition fallenzulassen;

7.

äußert schwerwiegende Bedenken, ob angesichts der Entscheidung des Obersten Gerichts, die CNRP aufzulösen, 2018 in Kambodscha eine glaubwürdige und transparente Wahl abgehalten werden kann; betont, dass eine Wahl, von der die wichtigste Oppositionspartei willkürlich ausgeschlossen wird, nicht rechtmäßig ist und dass eine transparente und im Zeichen des Wettbewerbs stehende Wahl entscheidend für die Sicherstellung von Frieden und Stabilität in dem Land und in der gesamten Region ist;

8.

begrüßt den Beschluss der EU, keinerlei Wahlhilfe zu gewähren, bis sich Kambodscha zu Reformen im Einklang mit den internationalen Wahlnormen verpflichtet, um die Demokratie voranzubringen und die Zivilgesellschaft zu schützen;

9.

fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), Federica Mogherini, und den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte auf, dass sie alle Mittel einsetzen, die ihnen für den Schutz der Grundrechte des kambodschanischen Volkes, zu wählen und gewählt zu werden, sowie für die Wahrung des Pluralismus und der demokratischen Grundsätze in striktem Einklang mit der kambodschanischen Verfassung zur Verfügung stehen;

10.

weist die Regierung Kambodschas darauf hin, dass sie ihre Verpflichtungen und Verpflichtungserklärungen hinsichtlich der demokratischen Grundsätze und der grundlegenden Menschenrechte, die ein wesentlicher Bestandteil des Kooperationsabkommens sind, erfüllen muss;

11.

betont, dass die Achtung der grundlegenden Menschenrechte die Voraussetzung dafür ist, dass Kambodscha auch künftig in den Genuss der präferenziellen EBA-Regelung der EU kommen kann; fordert die VP/HR und das Kommissionsmitglied Malmström auf, umgehend die Verpflichtungen Kambodschas im Rahmen der Übereinkommen in Artikel 19 der EBA-Verordnung zu überprüfen; betont, dass Kambodscha die ihm derzeit gewährten Zollpräferenzen vorübergehend entzogen werden müssen, wenn das Land gegen seine Verpflichtung nach der EBA-Verordnung verstößt;

12.

fordert den EAD und die Kommission auf, eine Liste der Personen zu erstellen, die für die Auflösung der Opposition und weitere schwere Verstöße gegen die Menschenrechte in Kambodscha verantwortlich sind, damit Einreisebeschränkungen gegen diese Personen verhängt und ihre Vermögenswerte eingefroren werden können;

13.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Generalsekretär des Verbandes südostasiatischer Nationen (ASEAN), den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und der Nationalversammlung Kambodschas zu übermitteln.

(1)  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0348.