19.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 334/20


P8_TA(2017)0280

Die Rolle des fischereibezogenen Tourismus bei der Diversifizierung der Fischerei

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2017 zur Rolle des fischereibezogenen Tourismus bei der Diversifizierung der Fischerei (2016/2035(INI))

(2018/C 334/03)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (2),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (3) („Wasserrahmenrichtlinie“),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2012 zur Kleinfischerei und handwerklichen Fischerei und zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Juli 2013 zu dem „blauen Wachstum“ — Förderung des nachhaltigen Wachstums in der Schifffahrt, im Seeverkehr und im Fremdenverkehr in der EU (5),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Mai 2014 mit dem Titel „Innovation in der blauen Wirtschaft: Nutzung des Potenzials unserer Meere und Ozeane für Wachstum und Beschäftigung“ (COM(2014)0254),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2010 mit dem Titel „Europa — wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ (COM(2010)0352),

unter Hinweis auf die EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020 und insbesondere deren Einzelziel 4 (Umstellung auf eine nachhaltige Fischereiwirtschaft und erhöhtes Engagement zum Schutz der Meere), in dem sich die EU zur Eliminierung negativer Auswirkungen auf Fischbestände, Arten, Lebensräume und Ökosysteme verpflichtet, „auch durch finanzielle Anreize im Rahmen künftiger Finanzierungsinstrumente für die Fischerei- und Meerespolitik für Meeresschutzgebiete (einschließlich Natura-2000-Schutzgebiete und Schutzgebiete im Rahmen internationaler oder regionaler Verträge)“ und die Auffassung vertritt, dass dies „auch die Wiederherstellung von Meeresökosystemen, die Anpassung von Fischereiaktivitäten und die Förderung der Einbindung des Sektors in alternative Tätigkeiten wie Ökotourismus, die Überwachung und Bewirtschaftung der Biodiversität und die Bekämpfung der Verklappung von Abfällen auf See beinhalten“ könnte,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „EUROPA 2020 –Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. September 2012 mit dem Titel „Blaues Wachstum — Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum“ (COM(2012)0494),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Februar 2014 mit dem Titel „Eine Europäische Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung im Küsten- und Meerestourismus“ (COM(2014)0086),

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8-0221/2017),

A.

in der Erwägung, dass sich die Situation der traditionellen Fischerei zunehmend verschlechtert hat;

B.

in der Erwägung, dass Diversifizierung für viele kleine Fischer zur Notwendigkeit geworden ist, um ihr oft unzureichendes Einkommen aufzubessern;

C.

in der Erwägung, dass beim Thema „Diversifizierung der Fischerei“ die Tatsache berücksichtigt werden muss, dass ein Großteil des Fischereisektors fast vollständig von traditionellen Arten der Fischfangs abhängt;

D.

in der Erwägung, dass die meisten Küsten- und Inselregionen unter einem deutlichen wirtschaftlichen Abschwung leiden, was zu einem Bevölkerungsrückgang führt, da die dortigen Bewohner in Gebiete mit besseren Möglichkeiten in den Bereichen Beschäftigung und Bildung ziehen;

E.

in der Erwägung, dass einige Küstenfischereigebiete zwar in der Nähe von touristischen Zielen liegen, es dort aber trotzdem nicht gelingt, aus eigener Kraft Wirtschaftswachstum zu erzeugen, obgleich der Fischerei- und der Fremdenverkehrssektor miteinander vereinbar sind;

F.

in der Erwägung, dass der fischereibezogene Tourismus dazu beitragen kann, dass Arbeitsplätze geschaffen werden, soziale Inklusion gefördert wird sowie die Lebensqualität verbessert und die Gemeinden wiederbelebt werden, die vom Fischfang abhängen, insbesondere in Gebieten, in denen andere Wirtschaftstätigkeiten rar sind; in der Erwägung, dass diese Potenziale regional sowie in Abhängigkeit der Art der Fischerei und Schiffsgröße sehr unterschiedlich ausfallen;

G.

in der Erwägung, dass der fischereibezogene Tourismus dazu beitragen kann, die Auswirkungen auf die Fischbestände und die Umwelt zu verringern sowie das Wissen darum bzw. das Bewusstsein dafür, dass die Umwelt geschützt und die Kultur erhalten werden muss, zu stärken; in der Erwägung, dass insbesondere der Fischereitourismus und touristische Dienstleistungen, die von Fischern an Land angeboten werden, in vielen Regionen Europas eine konkrete Möglichkeit zur Ergänzung der Hauptaktivität bzw. zur Diversifizierung der Aktivitäten darstellen können;

H.

in der Erwägung, dass fischereibezogene touristische Aktivitäten dazu beitragen können, den Fischern mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen und die Wertschätzung und das Verständnis für ihr komplexes Tätigkeitsfeld zu steigern; in der Erwägung, dass der Fischereitourismus und andere tourismusbezogene Aktivitäten (touristische Dienstleistungen, die von Fischern an Land angeboten werden, Freizeitfischerei usw.) in der breiten Öffentlichkeit noch zu wenig bekannt sind und dass die Verbraucher dafür sensibilisiert werden müssen, wie wichtig der Verzehr lokaler Fischprodukte aus einer kurzen Lieferkette ist;

I.

in der Erwägung, dass der fischereibezogene Tourismus eine Möglichkeit sein kann, Touristen durch ein breites Angebot anzuziehen, das von lokalen Produkten bis zu ökologisch nachhaltigen Unternehmensformen reicht;

J.

in der Erwägung, dass die traditionelle Gastronomie in Verbindung mit Fischereierzeugnissen und der traditionellen Konservierungs- und Verarbeitungsindustrie dem Tourismus rund um die Fischerei wesentliche Impulse verleihen könnte;

K.

in der Erwägung, dass Angeln aus sozialer Sicht mehrere positive Auswirkungen hat und sich vorteilhaft auf die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden auswirkt;

L.

in der Erwägung, dass die sozioökonomischen Gewinne des fischereibezogenen Tourismus stark saisonabhängig sind, da sich der Tourismus vor allem auf die Sommermonate konzentriert; in der Erwägung, dass die positiven Effekte der oft angeführten stärkeren Kundenbindung über das gesamte Jahr hinweg verzeichnet werden können;

M.

in der Erwägung, dass 2018 das Europäische Jahr des Kulturerbes sein wird, in dem das Bewusstsein der Bürger für die europäische Geschichte geschärft werden soll und die Bürger dafür sensibilisiert werden sollen, dass die ihrem Kulturerbe innewohnenden Werte eine ihnen gemeinsame Ressource darstellen; in der Erwägung, dass die traditionelle Fischerei zu dem reichen Kulturerbe Europas gehört und zur Identität lokaler Gemeinschaften beiträgt, nicht zuletzt dadurch, wie sie an der Herausbildung des Geschmacks und der Entstehung von Lebensmitteln, Traditionen, Geschichte und Landschaften beteiligt war; in der Erwägung, dass dieser Aspekt durch den Kontakt mit Touristen noch erheblich an Bedeutung gewinnt;

N.

in der Erwägung, dass über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Investitionen gefördert werden, die zur Diversifizierung des Einkommens der Fischer beitragen, indem ergänzende Tätigkeitsfelder entwickelt werden, einschließlich Investitionen für zusätzliche Sicherheitsausrüstung auf Booten, Fischereitourismus, küstenbezogene touristische Dienstleistungen, Catering, Dienstleistungen für Freizeit- und Sportfischerei sowie fischereibezogene Bildungsaktivitäten;

O.

in der Erwägung, dass es weder eine einheitliche Definition von fischereibezogenem Tourismus gibt noch eine Rechtsgrundlage dafür; in der Erwägung, dass diese Art von Tourismus beispielsweise in Italien als Erwerbstätigkeit gilt, in Frankreich jedoch als Nebentätigkeit; in der Erwägung, dass sich in Abhängigkeit von dem gewährten Rechtsstatus gravierende Unterschiede im Hinblick auf die Steuerregelungen, die Verfahren für die Lizenzvergabe, die Anforderungen an die Qualifikation, die Sicherheitsausrüstung usw. ergeben können;

P.

in der Erwägung, dass den Mitgliedstaaten in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie die Pflicht auferlegt wird, einen guten Zustand der Küsten- und Meeresgewässer sicherzustellen; in der Erwägung, dass ihnen in der Habitat-Richtlinie auferlegt wird, die Lebensräume im Meer und an den Küsten durch die Einrichtung und Bewirtschaftung von Natura-2000-Schutzgebieten zu identifizieren und zu erhalten;

Q.

in der Erwägung, dass in den meisten Meeresschutzgebieten und Natura-2000-Schutzgebieten im Meer und an den Küsten die Tourismusbranche eine besonders große Bedeutung hat; in der Erwägung, dass es viele positive Beispiele für eine gemeinsame Bewirtschaftung und Partnerschaften zwischen den Verwaltungsgremien von Meeresschutzgebieten und kleinen Fischern zur Förderung des Fischereitourismus und anderer Mittel gibt, mit denen die traditionelle Fischerei für touristische und kulturelle Zwecke vorgestellt werden kann;

R.

in der Erwägung, dass keine ausreichenden, kohärenten und vergleichbaren Daten zum fischereibezogenen Tourismus in Europa und außerhalb Europas vorliegen;

S.

in der Erwägung, dass die EU 2012 in ihrer Strategie „Blaues Wachstum“ den Küsten- und Meerestourismus als einen Schlüsselsektor für die Entwicklung einer auf Solidarität beruhenden nachhaltigen Wirtschaft eingestuft hat;

T.

in der Erwägung, dass die Kommission im Jahr 2010 in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Europa — wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ darauf hingewiesen hat, dass eine Strategie für einen nachhaltigen Küsten- und Meerestourismus entwickelt werden muss;

U.

in der Erwägung, dass die Kommission im Jahr 2012 eine öffentliche Konsultation zu den Herausforderungen und Chancen des Küsten- und Meerestourismus in Europa durchgeführt und anschließend am 20. Februar 2014 eine Mitteilung mit dem Titel „Eine europäische Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung im Küsten- und Meerestourismus“ veröffentlicht hat;

V.

in der Erwägung, dass die tourismusbezogenen Fischereitätigkeiten von gewerblichen Fischern mit dem Ziel durchgeführt werden, ihr Tätigkeitsfeld zu diversifizieren, ihren Beruf und ihr soziokulturelles Erbe zu fördern und aufzuwerten sowie die nachhaltige Nutzung der aquatischen Ökosysteme zu verbessern, wobei diese Aktivitäten in manchen Fällen auch darin bestehen, Touristen auf den Fischerbooten mitzunehmen; in der Erwägung, dass zwar offensichtlich ist, dass die genannten Fischereiaktivitäten auch Tourismus- und Freizeitzwecken dienen, aber keine klare normative Definition dieser Tätigkeiten vorliegt;

W.

in der Erwägung, dass unter dem Begriff „Pescatourismus“ (italienisch „pescaturismo“) die touristischen und Freizeitzwecken dienenden Fischereitätigkeiten von gewerblichen Fischern zu verstehen sind, die auf ihren Booten Touristen mitnehmen, um ihnen die Welt der Fischerei zu zeigen;

X.

in der Erwägung, dass Aktivitäten im Bereich des „Ittitourismus“ (touristische Dienstleistungen, die von Fischern an Land erbracht werden; italienisch „ittiturismo“) auch Gastronomie- und Übernachtungsinitiativen umfassen, die von gewerblichen Fischern durchgeführt werden, und dass einer der wichtigsten Unterschiede zwischen „Pescatourismus“- und „Ittitourismus“-Aktivitäten darin besteht, dass letztere nicht an Bord von Fischerbooten durchgeführt werden können;

Y.

in der Erwägung, dass die Freizeitfischerei eine Tätigkeit ist, die ausschließlich zu Freizeitzwecken und/oder zu Zwecken des sportlichen Wettbewerbs ausgeübt wird und im Rahmen derer lebende aquatische Ressourcen genutzt werden, der Verkauf des Fangs in jeder Form jedoch unzulässig ist; in der Erwägung, dass die Freizeitfischerei — obwohl sie nicht ausgeübt wird, um einen Gewinn zu erzielen — zu den touristischen Aktivitäten zählt, mit denen eine Parallelwirtschaft geschaffen wird, die von Berufsfischern, die den Freizeitfischern Dienstleistungen, Strukturen und Infrastrukturen anbieten, betrieben werden sollte; in der Erwägung, dass sich jedoch eine unkontrollierte und intensive Freizeitfischerei in bestimmten Gebieten negativ auf die Fischereiressourcen auswirken kann;

Z.

in der Erwägung, dass es keine zuverlässigen sozioökonomischen und Umweltstatistiken über die Auswirkungen der Freizeitfischerei auf die Fischbestände — insbesondere in Gebieten, in denen intensiv Freizeitfischerei betrieben wird — gibt, sowie in der Erwägung, dass es auch keine klaren Regeln oder umfassenden Kontrollen in Bezug auf die Fänge oder gar auf den rechtswidrigen Verkauf von Fängen der Freizeitfischerei über informelle, in der Regel mit Restaurants in Verbindung stehende Kanäle gibt;

Untersuchung der tourismusbezogenen Fischerei in Mitgliedstaaten der EU

AA.

in der Erwägung, dass laut einer Studie zu den Gewohnheiten und Meinungen der Menschen vor Ort, die von der lokalen Küstenaktionsgruppe „GAC: Il mare delle Alpi“ 2015 durchgeführt wurde (6), ein Drittel der Befragten mehrmals in der Woche Fisch isst und nur vier Arten von Speisefischen konsumiert, wovon zwei Süßwasser- und die anderen Meeresfische sind (Hering, Lachs, Kabeljau und Forelle); in der Erwägung, dass die tourismusbezogene Fischerei zu einer stärkeren Sensibilisierung für die Fischarten und die kulinarischen Traditionen führt, die vielen Verbrauchern oft nicht bekannt sind, und dass die Auswirkungen auf die Diversifizierung des Fischereiaufwands offensichtlich sind;

AB.

in der Erwägung, dass in Italien die Zahl der Anträge auf Genehmigung der Ausübung von fischereibezogenen Tourismusaktivitäten kontinuierlich steigt; in der Erwägung, dass nach einer neueren Untersuchung die Regionen Italiens mit der höchsten Zahl an Genehmigungen Ligurien (290), Emilia-Romagna (229), Sardinien (218), Kalabrien (203), Kampanien (200) und Sizilien (136) sind; in der Erwägung, dass von 2002 bis 2012 insgesamt 1 600 Genehmigungen erteilt wurden; in der Erwägung, dass im Jahr 2003 die Regionen mit der höchsten Zahl an Genehmigungen Kampanien (63), Ligurien (62), Sizilien (60) und Sardinien (59) waren, dicht gefolgt von Apulien (46), Kalabrien (39) und der Toskana (37) (7);

AC.

in der Erwägung, dass ein Drittel der Boote, die zur Durchführung von fischereibezogenen touristischen Tätigkeiten zugelassen sind, nicht mehr als vier Passagiere aufnehmen darf, 29 % fünf bis acht Passagiere und die übrigen 37 % neun bis zwölf Passagiere aufnehmen dürfen (8);

AD.

in der Erwägung, dass sich hohe Touristenzahlen fast ausschließlich auf die Monate Juli und August konzentrieren, womit der fischereibezogene Tourismus einen ausgeprägt saisonalen Charakter aufweist und weshalb es wichtig ist, die Diversifizierung zu fördern;

AE.

in der Erwägung, dass bei der Bildung ein ähnliches Muster wie bei den Altersklassen festzustellen ist, dass nämlich diejenigen, die Aktivitäten im Rahmen des Fischereitourismus betreiben, auch einen höheren Bildungsabschluss haben als diejenigen, die nur die Berufsfischerei betreiben; in der Erwägung, dass mehr als 30 % der Bootsführer ein Diplom bzw. eine berufliche Qualifizierung besitzen und zumindest über Grundkenntnisse in Englisch (64 %), Französisch (34 %), Spanisch (16 %) oder Deutsch (7 %) verfügen (9)

AF.

in der Erwägung, dass aus einer Umfrage in Italien unter Anbietern von Fischereitourismus-Aktivitäten hervorging, dass der Fischereitourismus sich positiv auf die Bemühungen um den Erhalt von Fischbeständen und Meeresökosystemen auswirken kann, insbesondere durch verringerte Fänge, sowie aus sozialer Sicht auf das physische und psychische Wohlbefinden der Fischer und ihrer Familien durch verringerte Arbeitszeiten auf See (10);

AG.

in der Erwägung, dass eine stärkere Einbeziehung von Frauen nicht nur in Nebentätigkeiten der Fischerei, sondern auch im Hinblick auf die Verfolgung eigener Tätigkeiten im Bereich des fischereibezogenen Tourismus festzustellen ist;

AH.

in der Erwägung, dass auch junge Menschen als eine der Zielgruppen für die Entwicklung von Reisezielen im fischereibezogenen Tourismus ins Auge gefasst werden können;

AI.

in der Erwägung, dass der traditionelle Fischfang heute die am wenigsten bekannte Tätigkeit aus dem Primärsektor ist und diejenige, die am wenigsten als Bildungsinstrument auf unterer und mittlerer akademischer Ebene untersucht und eingesetzt wird;

AJ.

in der Erwägung, dass es zahlreiche Möglichkeiten für die Einführung von Bildungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem traditionellen Fischfang gibt, die auf Modellen wie dem des Schulbauernhofs basieren;

AK.

in der Erwägung, dass Partnerschaften, nämlich die lokalen Aktionsgruppen für Fischerei, in denen die im Fischereisektor Beschäftigten und andere lokale öffentliche und private Interessenträger gemeinsam eine Bottom-up-Strategie entwickeln und anwenden, die sich an den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfordernissen des betreffenden Gebiets orientiert und diesen gerecht wird, von zentraler Bedeutung für die Entwicklung von tourismusbezogenen Aktivitäten sind; in der Erwägung, dass die lokalen Aktionsgruppen für Fischerei in der EU — obgleich sie in ganz unterschiedlichen Kontexten tätig sind und ganz unterschiedliche Strategien verfolgen — fast ausnahmslos anerkannt haben, dass der Tourismus eine zentrale Entwicklungskomponente darstellt;

AL.

in der Erwägung, dass die Kommission die Unterstützungsstelle für das Europäische Netzwerk für Fischwirtschaftsgebiete (FARNET) eingerichtet hat, die dazu beitragen soll, Achse 4 des Europäischen Fischereifonds (EEF) zu verwirklichen; in der Erwägung, dass FARNET als Netzwerk für Fischwirtschaftsgebiete die lokalen Aktionsgruppen für Fischerei bei der Entwicklung von lokalen Strategien, Initiativen und Projekten unterstützt;

AM.

in der Erwägung, dass die lokalen Akteure von den lokalen Aktionsgruppen für Fischerei gelernt haben, wie man das touristische Angebot eines Fischereigebiets durch ein ganzes Paket an Aktivitäten weiterentwickeln und so auch in einem Tourismussegment mit hohem Wettbewerbsdruck attraktiv halten kann; in der Erwägung, dass der Tourismus auf diese Weise zu einer wichtigen zusätzlichen Einkommensquelle für die Fischereigemeinden werden und so letztendlich zur Gesamtentwicklung der Küsten- und Inselregionen beitragen kann;

AN.

in der Erwägung, dass anhand von Erfolgsgeschichten deutlich wird, wie wertvoll die Unterstützung durch die lokalen Aktionsgruppen für Fischerei an Orten der handwerklichen Fischerei in Griechenland, Italien und Spanien ist; ferner in der Erwägung, dass das Netzwerk FARNET auf bewährte Verfahren in Frankreich, Belgien, Spanien, Kroatien und Italien hingewiesen hat (11);

AO.

in der Erwägung, dass in Finnland ein Modell zur Bewertung der Auswirkungen fischereibezogener Tourismusaktivitäten auf der Grundlage von Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsort sowie der Anzahl der Besucher angenommen wurde; in der Erwägung, dass aus den Ergebnissen der Bewertung hervorging, dass die Definition dessen, was ein „Fischereitourist“ ist, und die Art und Weise, wie die Aufenthalte gezählt werden sollten, Probleme aufwerfen (12);

AP.

in der Erwägung, dass in mehreren Küstendörfern Festivals stattfinden, und zwar in Mitgliedstaaten, in denen es wichtig ist, auch andere Mittel zur Erhöhung der touristischen Attraktivität einzusetzen, beispielsweise indem diese mit anderen hochwertigen Angeboten im Primärsektor kombiniert werden, wie der Verbreitung von Wissen über die kleine Fischerei und die Lebensweise der Fischer und der Herstellung von Kontakten zu traditionellen Kulturen, einschließlich regionaler Lebensmittel und Weine, und Waren im oberen Marktsegment aus der Verarbeitungs- und Konservenindustrie, wodurch die Vielfalt der EU zum Ausdruck kommt;

AQ.

in der Erwägung, dass in Spanien spezialisierte Agenturen wie beispielsweise „Turismo Marinero –Costa del Sol“ geschaffen wurden, welche die traditionelle Fischereiwirtschaft fördern und die Menschen vor Ort dabei unterstützen sollen, fischereibezogene touristische Aktivitäten zu entwickeln und bekannt zu machen; in der Erwägung, dass die genannte Agentur Kochkurse auf den Booten der lokalen Fischer, Bootsausfahrten zur Beobachtung der Fische in der Natur und Aktivitäten im Rahmen der Freizeitfischerei organisiert; in der Erwägung, dass darüber hinaus geführte Besuche im „Bioparc“, einem speziell für Kinder geschaffenen Themenpark, organisiert werden, wo Kinder etwas über Meeresbiologie, traditionellen Fischfang (traditionelles Fanggerät und traditionelle Techniken) und die örtliche Kultur lernen können; in der Erwägung, dass die Nachahmung solcher Initiativen und der Austausch von Fachwissen in diesem Bereich zwischen den Mitgliedstaaten sich positiv auf Küsten- und ländliche Gemeinden auswirken würde, insbesondere in Randgebieten (13);

AR.

in der Erwägung, dass daher die Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten traditionelle Fischereitechniken kleiner Familienunternehmen nicht pauschal verbieten dürfen, sondern zunächst eine ordnungsgemäße Folgenabschätzung durchführen müssen, damit aufstrebende Formen eines nachhaltigen, kleinen und authentischen Fischereitourismus mit traditionellem Fischfang nicht unmöglich gemacht werden;

AS.

in der Erwägung, dass in Kroatien mit den Fischerfesten, die in den Sommermonaten in den Touristenzentren an der Küste und auf den Inseln stattfinden, der Zweck verfolgt wird, die Fischereitraditionen, das kulturelle und historische Erbe, die lokale Gastronomie und die traditionelle Lebensweise zu fördern;

1.

vertritt die Auffassung, dass der Umbau und die Anpassung von Fischereifahrzeugen für die Durchführung von touristischen Aktivitäten von zentraler Bedeutung sind, da die Boote renoviert werden müssen, damit die Sicherheit der Touristen garantiert ist, und dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass es keine Hindernisse für die Durchführung der Fischereiaktivitäten gibt und gleichzeitig ausreichend Komfort vorhanden ist, damit die Touristen die Aktivitäten genießen können, ohne dass die Fangkapazität erhöht wird; weist jedoch darauf hin, dass dabei diese Umbaumaßnahmen, insbesondere wenn sie außerhalb der Tourismussaison durchgeführt werden, nicht zu Einschränkungen für die gewerbliche Fischerei führen dürfen;

2.

weist nachdrücklich auf das noch nicht ausgeschöpfte Potenzial des fischereibezogenen Tourismus hin, der für die Gemeinden in den Küstengebieten von erheblichem Nutzen sein kann, indem er für eine Diversifizierung der Einkommensquellen vor Ort sorgt; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass der Fischereitourismus auf See und die von Fischern an Land angebotenen Tätigkeiten die kommerzielle Fischerei ergänzen und den Fischergemeinden ein zusätzliches Einkommen bieten können;

3.

vertritt die Auffassung, dass das strategische Ziel der Initiative der Kommission darin bestehen sollte, den Fischereitourismus auf See, von Fischern an Land angebotene touristische Dienstleistungen und den Sportfischerei-Tourismus zu fördern und deren volle Entfaltung zu ermöglichen, und zwar mithilfe eines zu diesem Zweck geschaffenen gemeinsamen Netzes und Rahmens;

4.

fordert die Kommission auf, Reiseziele in Europa, die einen nachhaltigen Tourismus im Bereich der Freizeitfischerei anbieten, über die Europäische Tourismuskommission und deren Online-Portal visiteurope.com zu fördern und Fischereibetriebe durch eine gezielte Informationskampagne auf das Potenzial und die Wachstumschancen dieser neuen und nachhaltigen Geschäftsmodelle aufmerksam zu machen;

5.

fordert die Kommission auf, die Einrichtung und Entwicklung des Fischereitourismus mit dem Ziel zu fördern, eine differenzierte Geschäftsstrategie anzuwenden, die auf das Potenzial dieses Segments zugeschnitten ist und dessen Bedürfnisse besser erfüllen kann, wobei auf eine neue Form des Tourismus hingearbeitet werden sollte, bei welcher der Schwerpunkt unter anderem auf Qualität, Flexibilität, Innovation, dem Schutz des historischen und kulturellen Erbes in den Fischereigebieten sowie der Umwelt und der Gesundheit liegt; fordert die Kommission ferner auf, Investitionen in den Fischereisektor im Zusammenhang mit dem Tourismus mit dem Ziel zu fördern und zu unterstützen, ein differenziertes Tourismusangebot zu schaffen, durch das die Gastronomie im Zusammenhang mit Erzeugnissen der handwerklichen Fischerei, die Praxis der Sportfischerei, Unterwasser- und Tauchtourismus usw. gefördert werden, und so aus dem fischereilichen Erbe und der Erkennbarkeit einer bestimmten Fischereiregion nachhaltigen Nutzen zu ziehen;

6.

fordert die Kommission auf, zur Förderung der Einrichtung und Entwicklung des Fischereitourismus Investitionen in die Diversifizierung der Fischerei im Bereich der Kultur und der Kunst als Teil des traditionellen Erbes (Handwerk, Musik und Tanz usw.) zu fördern und aktiv zu unterstützen und ferner Investitionen in die Förderung der Fischereitraditionen, der Fischereigeschichte und des fischereilichen Erbes insgesamt (Fanggeräte, Techniken, historische Dokumente usw.) durch die Eröffnung von Museen und die Organisation von Ausstellungen, die eng mit der Küstenfischerei zusammenhängen, zu unterstützen;

7.

fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu untersuchen, die gemischte Nutzung von Schiffen zuzulassen, die für Fangtätigkeiten bestimmt sind, damit sie, ohne diese Eigenschaft zu verlieren, andere Arten von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Freizeit- und Tourismussektor ausüben können, wie etwa die Durchführung von Schiffsausflügen zu Bildungszwecken, die Durchführung von Verarbeitungstätigkeiten, Lehrveranstaltungen und gastronomischen Aktivitäten usw., nach dem Schema, das in der Landwirtschaft bei den Schulbauernhöfen und beim Agrotourismus angewendet wird;

8.

ist daher der Ansicht, dass aufbauend auf dem Erfolgsmodell des FARNET ein europäisches Netz der tourismusbezogenen Fischereiaktivitäten und ein europäisches Netz der mit der Sport-/Freizeitfischerei verbundenen touristischen Dienstleistungen geschaffen werden müssen, mithilfe derer die lokalen Aktionsgruppen für Fischerei maßgeblich unterstützt werden;

9.

vertritt die Auffassung, dass es dringend erforderlich ist, Unterstützungsmaßnahmen sorgfältig zu lenken und deren Ergebnisse ordnungsgemäß zu bewerten sowie das Zusammentragen von Statistiken über den Beitrag dieser diversifizierenden Aktivitäten zum Einkommen in den Fischereigebieten Europas zu systematisieren, zu standardisieren und zu verbessern; betont ferner, wie wichtig es ist, die tatsächlichen Auswirkungen zu überwachen, die die Freizeitfischerei als wirtschaftliche Tätigkeit hat, ebenso wie ihre Auswirkungen auf die Bestände und die mögliche Konkurrenz zur Fischindustrie durch informelle Verkaufsstrukturen; fordert die Kommission dringend auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Fischindustrie an der Entwicklung solcher Kontrollmaßnahmen beteiligt;

10.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Partnerschaften mit dem Fischereitourismus-Sektor zu entwickeln und zu unterstützen, die von den Verwaltungsgremien der Meeresschutzgebiete in den Meeresschutzgebieten und Natura-2000-Schutzgebieten gefördert werden, und zwar mit dem Ziel, den Schutz natürlicher Ressourcen mit der Förderung und Entwicklung der Kultur durch verantwortungsbewusste Freizeitgestaltung zu verbinden;

11.

erachtet es als äußerst wichtig, dass der Begriff der tourismusbezogenen Fischereiaktivitäten auf Unionsebene harmonisiert wird, und zwar unter besonderer Berücksichtigung des Fischereitourismus auf See, der von Fischern an Land angebotenen Tätigkeiten, des Aquakulturtourismus und des mit der Sport-/Freizeitfischerei verbundenen Tourismus; ist der Auffassung, dass bei dieser Definition die breite Vielfalt der Formen, die diese Aktivitäten annehmen können, berücksichtigt werden muss, die Konsultation der Interessenträger garantiert werden muss und sichergestellt sein muss, dass der Fischereitourismus eine zusätzliche Aktivität darstellt, mit der es den Fischern ermöglicht wird, ihre eigentliche Fischereitätigkeit zu ergänzen, ohne dabei in eine andere Branche als den Fischfang zu wechseln;

12.

hebt hervor, dass zwischen den einzelnen Arten des fischereibezogenen Tourismus unterschieden werden muss — so umfasst dieser den Fischereitourismus (Pescatourismus und Ittitourismus), Aktivitäten auf dem Meer und in Küstengewässern, die Freizeitfischerei (einschließlich des Angeltourismus), die Binnenfischerei sowie Aktivitäten, die mit dem Kulturerbe zusammenhängen und durch die Synergien mit Vermarktungsinitiativen für hochwertige Primärerzeugnisse geschaffen werden sollen, wobei das Naturerbe zu achten und für Tierschutz und Artenvielfalt zu sorgen ist;

13.

fordert die Kommission auf, angesichts der großen Unterschiede zwischen den am Fremdenverkehr beteiligten Fischern gemeinsame Regeln für die Sicherheit der Schifffahrt, die hygienisch-sanitären Auflagen für Fahrzeuge, die für touristische Fischereiaktivitäten verwendet werden, und für etwaige steuerliche Erleichterungen zu erlassen, wobei die genannten Maßnahmen flexibel genug sein müssen, um den großen Unterschieden zwischen Fischereien und Fischereifahrzeugen sowie den regionalen Besonderheiten Rechnung tragen zu können;

14.

empfiehlt, dass der Grundsatz der Reduzierung der CO2-Emissionen und der Energieeffizienz motorbetriebener Fahrzeuge bei der Umrüstung solcher Fahrzeuge für den Einsatz bei touristischen Fischereiaktivitäten als eine der notwendigen Anpassungen aufgenommen wird;

15.

ist der Ansicht, dass je nach Bedarf geeignete Infrastrukturen vorhanden sein sollten, um die teilnehmenden Touristen befördern und unterbringen sowie die öffentlichen Räume instand halten und pflegen zu können, damit der langfristige Erfolg der touristischen Aktivitäten sichergestellt ist;

16.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Verpflichtungen gemäß der Wasserrahmenrichtlinie und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU nachzukommen, damit dafür gesorgt wird, dass die Küsten- und Meeresgewässer in gutem Zustand sind, indem insbesondere die Ressourceneffizienz gesteigert wird und Verschmutzungen und Abfälle verhindert bzw. eingedämmt werden;

17.

fordert die Mitgliedstaaten auf, den Verwaltungsaufwand zu verringern, indem Genehmigungs- und andere bürokratische Verfahren vereinfacht werden;

18.

betont, dass diese Maßnahmen in Einklang mit dem Schutz der biologischen Vielfalt sowie von Natura-2000-Gebieten und Meeresschutzgebieten (Biodiversitätsstrategie der EU, Vogelschutz- und Habitatrichtlinie) stehen müssen, weshalb es notwendig ist, den Dialog und die Synergien mit anderen betroffenen Mitgliedstaaten auszubauen;

19.

vertritt die Auffassung, dass den Fischern und Fischwirten sowie ihren Familien und allen Beteiligten vor Ort Fortbildungskurse angeboten werden sollten, um dafür zu sorgen, dass sie über die sprachlichen und sonstigen Kenntnisse verfügen, die für die Aufnahme von Touristen und die Gewährleistung ihrer Sicherheit erforderlich sind, und um die Verbreitung von Informationen über Meeresbiologie, lokale Fischarten, Umwelt und kulturelle Traditionen zu fördern; fordert die Kommission und den Rat auf, den Stellenwert von Frauen in der Fischereitourismusbranche sowie bei der nachhaltigen Entwicklung der von der Fischerei abhängigen Gebiete anzuerkennen, um ihre gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten;

20.

fordert die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, Informationen über das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES), das Informationen für Arbeitssuchende und Arbeitgeber im Zusammenhang mit Beschäftigungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Ausbildungsbedarf im Bereich der meeres- und küstenbezogenen Arbeitsplätze („blue jobs“) zur Verfügung stellt, überregional zu verbreiten und offene Online-Schulungen für die berufliche Weiterqualifizierung und Neuorientierung in den Bereichen des Tourismusmanagements und des innovativen Fischereitourismus zu fördern;

21.

fordert die Kommission auf, in das Europäische Mittelstandsportal eine spezielle Rubrik einzufügen, mit der Unternehmer und Fischer dabei unterstützt werden, Finanzmittel für Aktivitäten im Rahmen des fischereibezogenen Tourismus zu erschließen;

22.

ist der Ansicht, dass der Erwerb beruflicher Qualifikationen in Bereichen wie dem Digitalmarketing, dem Management und der Aufrechterhaltung der Kommunikation über die sozialen Medien und soziokulturellen Management- und Sprachkenntnissen in den Fischereigebieten Vorrang hat, um die Schaffung und Verbreitung fischereibezogener touristischer Angebote begünstigen;

23.

erachtet es als wichtig, dass das touristische Angebot differenziert ausgestaltet und eine Strategie ausgearbeitet wird, die auf den örtlichen Besonderheiten, der jeweiligen Spezialisierung und den verfügbaren Ressourcen beruht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, Spielarten des nachhaltigen und ökologisch verantwortlichen Tourismus zu fördern, indem nicht zuletzt innovative Marketingstrategien mit Schwerpunkt auf den lokalen Eigenheiten und Traditionen sowie Nachhaltigkeitskriterien entwickelt und kontinuierlich überwacht werden, um für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zu sorgen;

24.

fordert, dass integrierte Angebote ausgearbeitet werden, in deren Rahmen die Verbraucher umfassende Erlebnisse machen können, die auf der strukturierten und synergetischen Kombination all dessen beruhen, was eine Region zu bieten hat, und fordert ferner, dass Partnerschaften geschlossen werden, um Verbraucher mittels der touristischen Dynamik anzuziehen, die in Gebieten, die an traditionelle Fischereigebiete angrenzen, bereits vorhanden ist, z. B. über Konferenzen bzw. karrierebezogenen Tourismus;

25.

fordert die Kommission auf, die Beteiligung der Fischerei und der in der Fischwirtschaft Beschäftigten an Projekten zu unterstützen und zu fördern, die mit Kultur- und Geschichtstourismus zusammenhängen, etwa die Wiederentdeckung von Seefahrertätigkeiten, traditionellen Fischgründen und Fischereiberufen;

26.

weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen Tourismusunternehmen und Fischern wichtig ist, um das Potenzial des fischereibezogenen Tourismus so gut wie möglich auszuschöpfen;

27.

betont die Bedeutung touristischer Aktivitäten im Zusammenhang mit der Beobachtung wildlebender Tier- und Pflanzenarten und insbesondere der Walbeobachtung, unter Achtung der natürlichen Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten und ihrer biologischen Bedürfnisse; weist darauf hin, dass damit zahlreiche positive bildungsbezogene, ökologische, wissenschaftliche und andere soziale und wirtschaftliche Ergebnisse erzielt und die Aufmerksamkeit und die Wertschätzung für diese außergewöhnlichen Arten sowie ihre wertvollen natürlichen Lebensräume gesteigert werden können;

28.

fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, nachhaltige und innovative Infrastrukturen, z. B. Internetanschlüsse und Informationstechnologien, bereitzustellen, um die Entwicklung des fischereibezogenen Tourismus zu fördern und die bestehenden Infrastrukturen für die See-, Binnensee- und Flussschifffahrt zu erneuern;

29.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, Werbe- und Informationskampagnen — auch im Rahmen von Initiativen wie „Herausragende europäische Reiseziele“ und „Europäisches Jahr des Kulturerbes 2018“ — ebenso auszubauen wie Initiativen, mit denen das Wissen über traditionelle Fischerei- und Aquakultur und das Bewusstsein dafür in ähnlicher Weise verbessert werden sollen; fordert die Interessenträger eindringlich auf, das Potenzial auszuschöpfen, das Touristen und Personen bieten, die in der Nebensaison reisen können;

30.

ist der Auffassung, dass im Rahmen verantwortungsvoller und nachhaltiger Geschäftsmodelle für die Diversifizierung der Fischerei auch die Kultur der Fischer vor Ort zu achten ist und zum Erhalt ihrer Identität beigetragen werden muss; betont insbesondere, dass die touristische Freizeitfischerei mit den Interessen der kleinen handwerklichen Fischereibetriebe vor Ort im Einklang stehen sollte;

31.

hält es für geboten, den Pescatourismus und Ittitourismus im Sinne eines „Aktivurlaubs“ auszubauen, was bedeutende Nebeneffekte wie zum Beispiel die Förderung der maritimen Kultur, die Aufwertung der Fischereitraditionen und die Vermittlung des Respekts für Umwelt und Artenschutz mit sich bringt;

32.

betont, dass erkundet werden muss, wie die potenzielle Nachfrage nach umgerüsteten Schiffen gesteigert werden kann, indem das Angebot erweitert wird, um zum Beispiel Bildungsträger anzuziehen, die Erfahrung darin haben, die Landwirtschaft beispielsweise in Form von „Schulbauernhöfen“ für Bildungszwecke zu nutzen;

33.

betont, dass die Produktdiversifizierung angemessen gefördert werden muss und dass für die Zielgruppe der Fischer eine Strategie zur Verstärkung der Außenwirkung — z. B. durch grenzüberschreitende Werbemaßnahmen — erforderlich ist;

34.

vertritt daher die Ansicht, dass Fischereigebiete in Erwägung ziehen sollten, in Anlehnung an die Vorschläge in dem Bericht des Europäischen Parlaments vom 29. Oktober 2015 mit dem Titel „Neue Herausforderungen und Konzepte für die Förderung des Fremdenverkehrs in Europa“ (14) gemeinsame Werbekampagnen mit anderen Reisezielen in derselben Region durchzuführen sowie im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit gemeinsame Vermarktungsplattformen mit besonderem Augenmerk auf Werbung und Online-Handel zu fördern;

35.

ist der Auffassung, dass im Rahmen dieser Vermarktungsstrategie Synergien zwischen Initiativen für die Vermarktung hochwertiger frischer oder verarbeiteter Erzeugnisse, der Gastronomie und des Fremdenverkehrs geschaffen werden sollten, die in territoriale Gebiete unterteilt werden, die in Bezug auf Kultur, Produktion oder Umwelt kohärent sind bzw. auf Synergien beruhen;

36.

ist der Auffassung, dass traditionelle Verfahren und Techniken, z. B. die Almadraba-Fischreuse und der zum Sardinenfang dienende Xeito, weiter verwendet werden müssen, da diese eng mit der Identität und Lebensweise in den Küstenregionen verknüpft sind, und dass sie als Teil des Kulturerbes anerkannt werden müssen;

37.

weist darauf hin, dass Investitionen in die Diversifizierung der Fischerei wichtig sind, um für Tradition, Geschichte und das fischereiliche Erbe insgesamt zu werben (was traditionelle Fanggeräte und -techniken umfasst);

38.

weist darauf, dass in die Diversifizierung der Fischerei investiert werden sollte, um die Verarbeitung lokaler Fischereierzeugnisse zu begünstigen;

39.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Strategien anzuwenden, mit denen das Problem der Saisonabhängigkeit touristischer Aktivitäten gelöst wird, etwa indem Festivals und gastronomische Ereignisse bzw. Hafen- und Dorffeste (15) veranstaltet bzw. Themendörfer und Museen (siehe Spanien und Cetara) eingerichtet werden, sodass das ganze Jahr lang und unabhängig von Witterungsverhältnissen und Seegang Aktivitäten durchgeführt werden können;

40.

ist der Überzeugung, dass eine ausgewogene Mischung alternativer und zielgruppenorientierter Tourismusprodukte und deren angemessene Förderung und Vermarktung dazu beitragen können, die saisonbedingten Probleme auszugleichen;

41.

ist der Ansicht, dass Mitgliedstaaten, Regionen und Interessenträger unbedingt bewährte Verfahren untereinander austauschen müssen, da es an Synergien zwischen den Wirtschaftsbeteiligten in den großen Meeresregionen der EU mangelt, was zu Fragmentierung und zur Schmälerung der wirtschaftlichen Vorteile führt; weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen, Museen, Touristikunternehmen, Bewirtschaftern von Natura-2000-Schutzgebieten und Meeresschutzgebieten, der traditionellen Konserven- und Fischverarbeitungsindustrie sowie anderen Interessenträgern verstärkt werden muss, damit nachhaltige, innovative Produkte entwickelt werden, die nicht nur wirtschaftlichen Mehrwert schaffen, sondern auch den Erwartungen der Besucher entsprechen; betont, dass diese Aktivitäten in einen stimmigen allgemeinen Rahmen für die Förderung des nachhaltigen und verantwortungsvollen Tourismus in den betroffenen Gebieten eingefügt werden sollten; vertritt die Ansicht, dass in diesem Zusammenhang die lokalen Aktionsgruppen für Fischerei eine wichtige Rolle spielen können und daher angemessen finanziert werden müssen;

42.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Verbindungen zwischen den lokalen, regionalen und nationalen Entscheidungsebenen und der EU zu stärken und Formen der wirtschaftspolitischen Steuerung zu fördern, mit denen die Durchführung bereichsübergreifender Maßnahmen erleichtert und zu den Zielen in den verschiedenen Politikbereichen, z. B. zu nachhaltigem und inklusivem Wachstum, beigetragen wird;

43.

fordert die Kommission auf, im Rahmen des FARNET und der lokalen Aktionsgruppen für Fischerei einen europaweiten Dialog mit Häfen, Interessenträgern in der Tourismusbranche und Umweltsachverständigen zu fördern;

44.

fordert die nationalen Behörden und Agenturen auf, enger mit den Fremdenverkehrsbüros zusammenzuarbeiten, der Diversifizierung der Meeres- und Küstenwirtschaft hohe Priorität einzuräumen und dabei besonderes Augenmerk auf den Meerestourismus und dessen benachbarte Branchen zu legen; stellt fest, dass in diesem Zusammenhang nach Bedarf auch das Angeln auf See in Tourismuspakete und Marketingkampagnen eingebunden werden sollte, was insbesondere für Inseln und Küstengebiete gilt; betont, dass die Genehmigung der doppelten Nutzung von Fischereifahrzeugen — sowohl von Fahrzeugen für gewerbliche, kleine und handwerkliche Fischerei als auch von Fahrzeugen für Meerestourismus, einschließlich des touristischen Angelns — als vorrangig betrachtet und die Umrüstung der Fahrzeuge mit Zuschüssen unterstützt werden sollte;

45.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die Fischereiwirtschaft und die sonstigen Interessenträger auf, in Einklang mit den Maßnahmen der EU, die Auswirkung auf Fischerei und Aquakultur haben, zielgerichtet zu handeln; weist darauf hin, dass zu diesem Zweck ein Handbuch bewährter Verfahren erstellt werden muss, in dem die wichtigsten Beispiele für diese Aktivitäten beschrieben und weitere Unternehmen darin bestärkt werden, in dieser Richtung tätig zu werden; weist darauf hin, dass unbedingt Wissenschaftler vor Ort einbezogen werden müssen, um Umweltproblemen vorzubeugen;

46.

betont, dass umweltfreundliche Unternehmensmodelle wichtig sind; empfiehlt deshalb, dass Umweltsachverständige stets in enger Verbindung mit lokalen Aktionsgruppen stehen sollten, beispielsweise mit den lokalen Aktionsgruppen für Fischerei bzw. für den ländlichen Raum);

47.

fordert, dass die erforderlichen Mittel zu dem Zweck bereitgestellt werden, auf europäischer Ebene ein Netz für den Austausch bewährter Verfahren einzurichten und eine Bestandsaufnahme der Fischereitätigkeit vorzunehmen, die Informationen zu den Sehenswürdigkeiten und Besonderheiten der einzelnen vom Fischfang lebenden Gemeinden enthält;

48.

hofft darauf, dass (im Rahmen des EMFF bzw. sonstiger Instrumente) spezielle Unterstützungsmechanismen angewandt werden, die in Notfällen (z. B. bei Naturkatastrophen) in Gebieten mobilisiert werden können, in denen Fischerei und Fischereitourismus die einzige Einkommensquelle sind;

49.

ist der Ansicht, dass die Förderung entsprechender Maßnahmen durch den EMFF, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds, das Forschungsrahmenprogramm, den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) in enger Zusammenarbeit mit Beratern der Europäischen Investitionsbank (EIB) unterstützt werden muss und dass Kanäle für Vorzugsdarlehen gefördert werden müssen, dank deren Frauen die spezifischen Hindernisse umgehen können, die ihnen bei der Erschließung von Mitteln zur Finanzierung von Vorhaben, die im Rahmen nationaler Programme förderfähig wären, im Wege stehen;

50.

betont, dass den lokalen Aktionsgruppen für Fischerei im Programmplanungszeitraum 2007–2013 insgesamt 486 Mio. EUR aus dem EMFF zur Verfügung standen und dass in diesem Zeitraum etwa 12 000 lokale Projekte gefördert wurden;

51.

legt den Mitgliedstaaten und den lokalen Aktionsgruppen für Fischerei nahe, die verfügbaren Mittel optimal zu nutzen und nach Möglichkeit Finanzmittel aus mehreren Quellen — dem EFRE, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder dem ESF — abzurufen;

52.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Anlaufstellen auf regionaler Ebene einzurichten, damit geeignete Informationen und Unterstützung bereitgestellt werden;

53.

empfiehlt, dass die lokalen Aktionsgruppen für Fischerei eng mit Tourismusfachleuten zusammenarbeiten, um Projekte und angemessene Finanzierungsmöglichkeiten für die Diversifizierung der Fischerei im Rahmen der Achse 4 des EMFF ausfindig zu machen;

54.

weist darauf hin, dass im Rahmen des EMFF spezielle finanzielle Unterstützung für Initiativen bereitgestellt wird, die Frauen in vom Fischfang lebenden Gemeinden auf den Weg bringen;

55.

fordert die Mitgliedstaaten auf, durch die Festlegung von Auswahlkriterien für Tätigkeiten im Rahmen des EMFF sicherzustellen, dass die Geschlechtergleichstellung in allen Bereichen deutlich zum Tragen kommt und mit sämtlichen finanzierten Maßnahmen vorangetrieben wird, indem etwa Maßnahmen vorrangig behandelt werden, die eigens auf Frauen ausgerichtet sind oder von Frauen durchgeführt werden;

56.

fordert die Kommission auf, eine Studie zu den voraussichtlichen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen dieser Aktivitäten durchzuführen;

57.

fordert die Kommission auf, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Freizeitfischerei auf den Tourismus im Landesinneren, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu untersuchen und mögliche Maßnahmen für Regionen, in denen das Potenzial dieser Form der Fischerei unzureichend genutzt wird, vorzuschlagen;

58.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Erhebung und Pflege von Daten über den fischereibezogenen Tourismus zu verbessern;

59.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Beiräten zu übermitteln.

(1)  ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22.

(2)  ABl. L 149 vom 20.5.2014, S. 1.

(3)  ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.

(4)  ABl. C 419 vom 16.12.2015, S. 167.

(5)  ABl. C 75 vom 26.2.2016, S. 24.

(6)  „Indagine sulle abitudini e opinioni dei cittadini nel comprensorio del GAC ‚il mare delle Alpi‘ — Analisi della pescaturismo in Italia come strumento di sviluppo sostenibile“ (2015).

(7)  „L’integrazione della pesca con altre attività produttive — La pescaturismo come modello sociale e culturale’, Cenasca Cisl et al.“ (2005).

(8)  „Indagine sulle abitudini e opinioni dei cittadini nel comprensorio del GAC ‚il mare delle Alpi‘ — Analisi della pescaturismo in Italia come strumento di sviluppo sostenibile“ (2015).

(9)  „L’integrazione della pesca con altre attività produttive — La pescaturismo come modello sociale e culturale’, Cenasca Cisl et al.“ (2005).

(10)  „Indagine sulle abitudini e opinioni dei cittadini nel comprensorio del GAC ‚il mare delle Alpi‘ — Analisi della pescaturismo in Italia come strumento di sviluppo sostenibile“ (2015).

(11)  Socio-economic analysis on fisheries related tourism in EUSAIR (Sozioökonomische Analyse zu fischereibezogenem Tourismus im Rahmen der EUSAIR), Nemo Project, 1M-Med14-11, Wp2, Maßnahme 2.3.

(12)  „Perspektiven für die Entwicklung des Tourismus in Verbindung mit der Fischerei“, Europäisches Parlament, IP/B/PECH/IC/2013-103 (2014).

(13)  „Perspektiven für die Entwicklung des Tourismus in Verbindung mit der Fischerei“, Europäisches Parlament, IP/B/PECH/IC/2013-103 (2014).

(14)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0391.

(15)  Z. B. die Tage der Heringsflotte und die Hafentage in den Niederlanden.