10.8.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 283/1


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Sozialwirtschaftliche Unternehmen als Motor für die Integration von Migranten“

(Initiativstellungnahme)

(2018/C 283/01)

Berichterstatter:

Giuseppe GUERINI

Beschluss des Plenums

21.1.2016

Rechtsgrundlage

Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung

 

Initiativstellungnahme

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

Annahme in der Fachgruppe

27.4.2018

Verabschiedung auf der Plenartagung

23.5.2018

Plenartagung Nr.

535

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

186/1/2

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Durch die jüngsten Entwicklungen bei der Migration wurde das System der Einreise in die EU auf die Probe gestellt, was einen regelrechten „Stresstest“ für die Migrations- und Sozialpolitik sowie die Politik der öffentlichen Sicherheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten bedeutete.

1.2.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hält es für wesentlich, dass die EU-Institutionen gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten koordinierte Maßnahmen fördern, um die Modalitäten, gemäß derer Drittstaatsangehörige nach Europa einreisen, sich dort niederlassen, dort arbeiten, Staatsbürger werden und internationalen Schutz genießen können, klarer, nachhaltiger und wirksamer zu gestalten. Der EWSA fordert, den Migranten besonderes Augenmerk zu schenken, die möglicherweise von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, wie Kranke oder Menschen mit psychischen Problemen, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen.

1.3.

Der EWSA hat festgestellt, dass es den sozialwirtschaftlichen Unternehmen gelungen ist, die gemeinsamen Grundsätze für ihr Handeln (inklusive, zusätzliche und dem Schutz der am stärksten benachteiligten Menschen dienende Maßnahmen) umzusetzen (1) und die Aufgabe, Migranten zu unterstützen, in positiver Weise anzugehen sowie die entsprechenden Gemeinschaften und die Bürger zu mobilisieren.

1.4.

Aufgrund dieser inklusiven Tendenz müssen die sozialwirtschaftlichen Unternehmen größere Anerkennung finden. Deshalb fordert der EWSA, dass die Europäische Kommission dieser Unternehmensform bei der Gestaltung der EU-Politik und bei der Programmplanung der europäischen Fonds — insbesondere im Hinblick auf das Konzept der europäischen Säule sozialer Rechte — Vorrang einräumt, wie im Übrigen auf der Konferenz über Sozialwirtschaft vom 16. November 2017 sowie auf dem EU-Gipfel vom 17. November 2017 in Göteborg hervorgehoben wurde.

1.5.

Die sozialwirtschaftlichen Unternehmen schaffen in arbeitsintensiven Sektoren, in denen vor allem besonders viele Arbeitskräfte aus Drittstaaten beschäftigt sind, hochwertige Arbeitsplätze. In diesen sozialwirtschaftlichen Unternehmen ist bei der Organisation der Wirtschaftstätigkeit im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz die partizipative Dimension von Bedeutung, da sie zur Überwindung von Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit beitragen.

1.6.

Die sozialwirtschaftlichen Unternehmen spielen somit eine grundlegende Rolle, da sie bei vier Aspekten ansetzen, die für die Integration der Migranten ausschlaggebend sind: Gesundheit und Pflege, Wohnraum, allgemeine und berufliche Bildung (insbesondere durch die Sensibilisierung für die Rechte und Pflichten, die mit einer Ansiedlung in der EU einhergehen), Beschäftigung und aktive Eingliederung der Migranten in die Aufnahmegesellschaft.

1.7.

Der EWSA ist der Ansicht, dass die sozialwirtschaftlichen Unternehmen nicht nur die Schaffung neuer Arbeitsplätze, sondern auch die unternehmerische Initiative und den Zugang von Migranten und Flüchtlingen zur Wirtschaftstätigkeit fördern und unterstützen können, da sie vorrangig im Pflegebereich sowie in der Sharing Economy und der Kreislaufwirtschaft tätig sind. Die EU muss auch weiterhin die sozialwirtschaftlichen Unternehmen als Faktoren für Wachstum und die Eingliederung der Migranten in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft fördern. Der Ausschuss fordert folglich die EU-Institutionen auf, den politischen Maßnahmen zur Förderung sozialwirtschaftlicher Unternehmen Vorrang zu geben, wozu er auch in seinem Beitrag zum Arbeitsprogramm 2018 der Europäischen Kommission aufruft (2).

1.8.

Angesichts der offensichtlichen Wirksamkeit der Maßnahmen der sozialwirtschaftlichen Unternehmen bei der Erleichterung der beruflichen und sozialen Eingliederung der Migranten fordert der Ausschuss die Union, die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu schaffen, zu denen die im Bereich der Arbeitsmarktintegration tätigen sozialwirtschaftlichen Unternehmen Zugang haben.

1.9.

Der Ausschuss bekräftigt angesichts des im November 2017 vorgelegten Fortschrittsberichts die Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens der Union und der Mitgliedstaaten (3). Insbesondere liegt auf der Hand, dass mangels eines wirksamen Einreisesystems für Migranten der in den letzten Jahren festgestellte Missbrauch von Anträgen auf internationalen Schutz fortgesetzt werden wird. Der EWSA weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Fälle von Missbrauch des Systems für internationalen Schutz nicht die Einführung von Einschränkungen durch einige Mitgliedstaaten rechtfertigen, mit denen die Möglichkeit von Drittstaatsangehörigen beschnitten wird, auf ihrem Gebiet Asyl zu beantragen.

1.10.

Der EWSA fordert die Kommission und den Rat auf, für eine bessere Abstimmung mit den Herkunfts- und Transitländern der Migranten zu sorgen, um insbesondere den Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund von Hungersnöten oder des Klimawandels migrieren, Aussichten auf bessere Lebensbedingungen zu eröffnen; zugleich wäre eine entschlossenere Politik gegenüber den Ländern wünschenswert, aus denen Menschen vor Krieg, Diktatur und Verfolgung fliehen.

1.11.

Insbesondere drängt der Ausschuss die Union, das Phänomen der Migration von den Fluchtursachen ausgehend anzugehen: Armut, Konflikte, Diskriminierung und Klimawandel. Hierfür sind erneuerte Anstrengungen der Europäischen Union in der Diplomatie und der internationalen Entwicklungszusammenarbeit unabdingbar, auch im Zuge eines veritablen „Investitionsplans für die Entwicklungszusammenarbeit“.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1.

Den sozialwirtschaftlichen Unternehmen kommt eine Schlüsselrolle in der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft zu. Sie tragen wesentlich zur Vielfalt innerhalb der Union und — durch den Aufbau eines intelligenteren, nachhaltigeren und integrativeren Europas — zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 bei (4).

2.2.

Die sozialwirtschaftlichen Unternehmen haben wesentlich zur Bewältigung des Wandels der Gesellschaft beigetragen. Sie sind in vielen Bereichen der Gesellschaft präsent und haben innovative Initiativen ins Leben gerufen, um den steigenden Betreuungs- und Pflegebedarf abhängiger Personen, insbesondere älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen, zu decken. In vielen Fällen haben sie hiermit dazu beigetragen, die Erwerbsbeteiligung der Frauen zu erhöhen, nicht nur aufgrund deren unmittelbarer Mitwirkung in den sozialwirtschaftlichen Unternehmen, sondern auch dank der Schaffung neuer Dienstleistungen für Kinder und Familien (5). Zugleich schaffen die sozialwirtschaftlichen Unternehmen Beschäftigungsmöglichkeiten für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, wobei sie Menschen, die möglicherweise von weitreichender sozialer Ausgrenzung bedroht sind, wie Menschen mit Behinderungen oder psychischen Problemen oder Alkohol- und Drogenabhängige, besondere Aufmerksamkeit schenkt. Die sozialwirtschaftlichen Unternehmen haben sich als wichtiger Akteur bei der Förderung des europäischen Sozialmodells erwiesen (6).

2.3.

Unter den Herausforderungen, mit denen Europa in den letzten Jahren konfrontiert war, kommt der Bewältigung der wachsenden Migrationsströme — Millionen von Menschen haben sich auf den europäischen Kontinent geflüchtet, um Krieg, Hunger, Verfolgung und extremen Lebensbedingungen infolge des Klimawandels zu entkommen — besondere Bedeutung zu. Hierdurch wurden die Einreisesysteme der Mitgliedstaaten, die Migrations- und Sozialpolitik sowie die Politik der öffentlichen Sicherheit auf die Probe gestellt. In gewissem Sinne durchläuft die Migrationspolitik der Union einen „Stresstest“: Diese Gelegenheit sollte genutzt werden, um die Reaktionen und Signale des Systems aufmerksam zu analysieren, um gezielte Maßnahmen fördern und die Effizienz und Wirksamkeit der EU-Politik steigern zu können.

2.4.

Die Integration der Neuankömmlinge ist ein dynamischer Prozess, der sich im Laufe der Zeit entsprechend den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen des Landes, in dem sie sich niederlassen, wandelt. Dieser Prozess stellt die Union, die Mitgliedstaaten und die europäische Gesellschaft vor allem vor die Frage, wie Drittstaatsangehörige in die Europäische Union einreisen, sich dort niederlassen und dort leben und arbeiten können und wie ihnen internationaler Schutz gewährt werden kann.

2.5.

Wenngleich die sozialwirtschaftlichen Unternehmen in unterschiedlichen nationalen Rahmenbedingungen tätig sind, ist es ihnen doch gelungen, die gemeinsamen Grundsätze für ihr Handeln (inklusive, zusätzliche und dem Schutz der am stärksten benachteiligten Menschen dienende Maßnahmen) umzusetzen und die Aufgabe, Migranten zu unterstützen, in positiver Weise anzugehen.

2.6.

Ein nennenswertes wesentliches Merkmal der von den sozialwirtschaftlichen Unternehmen ergriffenen Maßnahmen ist die Fähigkeit, die entsprechenden lokalen Gemeinschaften zu mobilisieren und einzubeziehen, wofür sie Netze und Partnerschaften ins Leben rufen, die die Beziehungen zu den zentralen und lokalen Verwaltungen verbessern, mit dem Ziel, von der lokalen Bevölkerung besser akzeptierte Strukturen für die Unterstützung und Integration zu schaffen.

2.7.

Die sozialwirtschaftlichen Unternehmen spielen somit eine grundlegende Rolle, da sie bei vier Aspekten ansetzen, die für die Integration der Migranten ausschlaggebend sind: Gesundheit und Pflege, Wohnraum, allgemeine und berufliche Bildung (insbesondere durch die Sensibilisierung für die Rechte und Pflichten, die mit einer Ansiedlung in der EU einhergehen), Beschäftigung und aktive Eingliederung der Migranten in die Aufnahmegesellschaft. Hierbei stellen die sozialwirtschaftlichen Unternehmen und die Organisationen der Zivilgesellschaft Orte der Begegnung zwischen den EU-Bürgern und den Neuankömmlingen dar, womit sie einen Dialog zwischen ihnen fördern und so helfen, Vorurteile und Ängste abzubauen.

3.   Die Migration in Europa: Entwicklung in den letzten Jahren

3.1.

Die Verortung des Phänomens der Migration ist ein komplexes Unterfangen, da sich die Lage ständig ändert. Kriege, Diktaturen, der Klimawandel, extreme Armut und Entbehrung haben zur heutigen Situation geführt.

3.2.

Nach Angaben der Vereinten Nationen haben 2015 mehr als 244 Millionen Menschen, d. h. 3,3 % der Weltbevölkerung, auf der Suche nach politischer Zuflucht, Arbeit und erträglicheren wirtschaftlichen und klimatischen Bedingungen ihr Heimatland verlassen (7).

3.3.

In den letzten Jahren haben immer mehr Menschen versucht, Europa zu erreichen. Aus den Eurostat-Daten für das Jahr 2015 geht hervor, dass in absoluten Zahlen 2,7 Millionen Migranten aus Drittstaaten in die EU-28 eingewandert sind, davon 56 % Männer und 44 % Frauen.

3.4.

Ursache dieses außergewöhnlichen Flüchtlingszustroms ist insbesondere die durch Krieg verursachte Instabilität, sowohl in von Konflikten betroffenen Ländern wie Syrien als auch in Ländern, in denen sich die Stabilisierung nach Konfliktende noch heute äußerst schwierig gestaltet, wie im Irak und in Afghanistan. Aus eben diesen Ländern stammen rund 54 % der Migranten, die 2016 Zuflucht in den EU-Mitgliedstaaten gesucht haben (8).

3.5.

Darüber hinaus bleibt die Migration von Menschen aufgrund schlechter wirtschaftlicher oder ökologischer Bedingungen in ihren Herkunftsländern hoch. Viele von ihnen kommen aus Afrika — die zunehmende Instabilität in den Ländern an der Südküste des Mittelmeers trägt dazu bei.

3.6.

In diesem Zusammenhang sind bei den von der Europäischen Union festgelegten Regeln einige Lücken und Schwierigkeiten zutage getreten, die ein Zeichen für ein unzureichendes Außengrenzenmanagement und eine unangemessene Zuwanderungsregulierung sind und deutlich machen, dass die Grundsätze und Modalitäten, an denen die Mitgliedstaaten ihr Handeln ausrichten, überprüft werden müssen.

3.7.

Der Ausschuss hat sich mehrfach mit dem Thema Migrationspolitik befasst (9) und begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die die Europäische Migrationsagenda angenommen hat. Insbesondere hat sich die Kommission in dem Bericht vom November 2017 dafür ausgesprochen, eine bessere Abstimmung unter den EU-Mitgliedstaaten zu fördern und den Dialog mit den Herkunfts- und Transitländern der Migranten wieder aufzunehmen (10). Angesichts der Umsetzungsschwierigkeiten plädiert der Ausschuss für eine Überarbeitung der Quotenregelung.

3.8.

Die Vorschriften für legale Wege zur Einreise von Migranten in die EU sollten demnach dergestalt überarbeitet werden, dass Asylsuchende geschützt werden und Klima- und Wirtschaftsflüchtlinge in Europa einen sicheren Hafen finden und zum Wachstum der EU beitragen können, wobei ihre Rechte garantiert werden müssen. Hiermit würden die Empfehlungen der Vereinten Nationen für eine Migration im Interesse aller, die auf sicherem und legalem Wege in geregelter Weise und nicht illegal einreisen, umgesetzt (11).

3.9.

Der EWSA begrüßt die Schlussfolgerungen der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs in Göteborg vom 17. November, in denen die Frage einer künftigen Gestaltung Europas mit Schwerpunkt auf einem gerechten Arbeitsmarkt und Wachstum angesprochen wird. Der Ausschuss verweist außerdem auf die Bedeutung der Nebenveranstaltung zur Rolle der Sozialwirtschaft bei der Zukunft der Arbeit, mit der die Tagung in Göteborg eröffnet wurde und in deren Rahmen der Beitrag der Sozialwirtschaft bei der Flankierung der Unionspolitik betont wurde.

3.10.

Positiv zu vermerken ist auch, dass der Rat und das Europäische Parlament eine Einigung über den EU-Haushalt für 2018 erzielt haben, der zufolge „die Förderung des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen, die Verbesserung der Sicherheit und die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration“ (12) zu den Handlungsprioritäten gehören.

3.11.

Der EWSA hält die EU-Institutionen dazu an, die in den letzten Jahren bei der Umsetzung der Dublin-Verordnung festgestellten Probleme zu beseitigen. Das Europäische Parlament nahm am 16. November 2017 eine Entschließung an, in der Handlungslinien für die Überarbeitung dieses Übereinkommens vorgeschlagen werden und die einen wichtigen Verweis auf die Beteiligung aller Mitgliedstaaten am automatischen und ständigen Verteilungsmechanismus enthält.

4.   Probleme in Chancen verwandeln: die sozialwirtschaftlichen Unternehmen als Motor für die Unterstützung und Integration

4.1.

Die Integration der Neuankömmlinge und folglich ihr Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Leben der Aufnahmegemeinschaft wird auch durch ihren unsicheren Status und die langwierige Prüfung von Asylanträgen beeinträchtigt.

4.2.

Die Entwicklung ihres Humankapitals wird dadurch behindert, dass die Neuankömmlinge ohne Zugang zu allgemeiner oder beruflicher Bildung und Einkommensmöglichkeiten jahrelang in der humanitären Hilfe gefangen bleiben. Dadurch wird auch ihre Fähigkeit eingeschränkt, einen positiven Beitrag zu Wirtschaft und Gesellschaft des Aufnahmelandes zu leisten (13). In diesem Zusammenhang hat der EWSA unlängst betont, welch entscheidende Rolle den sozialwirtschaftlichen Unternehmen bei der Prävention von Radikalisierung und der Förderung von gemeinsamen Werten, von Frieden und Gewaltfreiheit zukommt (14).

4.3.

Der EWSA hofft, dass es in der Debatte auch um die Notwendigkeit gehen wird, die Wirksamkeit der aktuellen Mechanismen zu überprüfen, die es Drittstaatsangehörigen ermöglichen, Einreiseanträge zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der EU zu stellen.

4.4.

Zudem ist es von zentraler Bedeutung, dass die Union das Phänomen der Migration von den Fluchtursachen ausgehend angeht: Armut, Konflikte, Diskriminierung und Klimawandel. Hierfür sind erneuerte Anstrengungen der Europäischen Union in der Diplomatie und der internationalen Entwicklungszusammenarbeit unabdingbar.

4.5.

Zwar ist das System der Blauen Karte in eher begrenztem Maße genutzt worden, doch kann mit dessen Überarbeitung auch dem Erfordernis neuer legaler Einreisemöglichkeiten in die Union entsprochen werden. Der Ausschuss hat bereits darauf hingewiesen, dass eine europäische Strategie erforderlich ist, um Arbeitskräfte von außerhalb Europas anzuziehen und so Wachstum und Wohlstand in der Union zu gewährleisten. Dabei müssen die Auswirkungen der Abwanderung der Migranten auf ihre Herkunftsländer berücksichtigt werden. Nicht nur deren Bildungssysteme, sondern auch ihre allgemeine Weiterentwicklung sind zu unterstützen (15). Der Ausschuss empfiehlt, den Kreis der potenziell Anspruchsberechtigen der Blauen Karte zu erweitern, wobei insbesondere diejenigen Personen berücksichtigt werden sollten, die ein Unternehmen gründen wollen, wobei auch auf das soziale Unternehmertum zu achten ist.

4.6.

In vielen Fällen hat sich die Zivilgesellschaft dafür eingesetzt, legale und transparente Verfahren zu fördern, wobei sie mit den Institutionen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zusammenarbeitet und positive Zeichen setzt. Das in Italien von der Gemeinschaft Sant’Egidio, der Föderation evangelischer Kirchen in Italien, Tavola valdese und der italienischen Regierung durchgeführte Projekt „Humanitäre Korridore“ ist ein wichtiges Beispiel für eine Pilotmaßnahme. Damit konnten im Zeitraum vom Februar 2016 bis heute mehr als 1 000 Menschen internationalen Schutz beantragen und vor ihrer Reise in einen EU-Mitgliedstaat bei der Antragsstellung unterstützt werden (16).

4.7.

Diese Pilotprojekte sollten bei der Konzipierung der künftigen Einwanderungspolitik herangezogen werden. Insbesondere sollten sich die internationalen Einrichtungen besser abstimmen, um zum einen für eine kontinuierliche Verwaltung dieser Art von Einreise zu sorgen, und um zum anderen eine Diskriminierung unter den „wenigen Auserwählten“, die von den humanitären Korridoren profitieren, zu vermeiden. Dabei ist auch in der Zeit nach der Aufnahmephase sowie für die vielen Menschen, denen diese Möglichkeiten verwehrt wird, die Opfer von Menschenhändlern werden und die in der Illegalität gefangen bleiben, weitgehender Schutz zu gewähren.

4.8.

Die sozialwirtschaftlichen Unternehmen spielen angesichts der von ihnen ergriffenen Maßnahmen zur Eingliederung in die Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle. Denn sie können Potenziale der Migranten erschließen, die vor allem deshalb beschließen, ihr Heimatland zu verlassen, um bessere Lebensbedingungen und Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden.

4.9.

Die wichtige Rolle, die den Migranten in der EU zukommt, ist vielfach anerkannt worden. So wurde beispielsweise gefordert, ihre Kreativität und Innovationsfähigkeit zu stärken. Die Verwirklichung dieses Ziels führt zur Schaffung von Arbeitsplätzen, gleichzeitig aber auch zu einer stärkeren Internationalisierung der Produktionssektoren und fördert die Entstehung von Beziehungen, auch im Handelsbereich, mit den Herkunftsländern der Migranten (17). Eine Stärkung der Fähigkeit des wirtschaftlichen und sozialen Gefüges in Europa zur Integration der Migranten trägt also auch entscheidend dazu bei, die Wirksamkeit der EU-Politik zur Förderung der KMU zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Fähigkeit, auf zunehmend globalisierten Märkten zu bestehen, wie in der einschlägigen Stellungnahme des EWSA betont wird (18).

4.10.

Die sozialwirtschaftlichen Unternehmen haben häufig eine wichtige Rolle bei dieser Anerkennung der positiven wirtschaftlichen und sozialen Rolle der Migranten gespielt, da sie sowohl in arbeitsintensiven Sektoren als auch in den Bereichen der technologischen Innovation und Digitalisierung hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Zu den wichtigsten Tätigkeiten gehören zweifellos die Pflege sowie die Bereitstellung des Zugangs zu sozialen Diensten, Kinderbetreuung und generell Unterstützungsleistungen für abhängige und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen. In vielen Fällen sind in diesen Bereichen die meisten Arbeitnehmer aus Drittländern beschäftigt.

4.11.

In einigen Bereichen, wie in der Pflege, unter den Landarbeitern, im Bauwesen und im Gaststättengewerbe, ist die Schwarzarbeit noch weit verbreitet. Gerade deshalb ist es wichtig, die Präsenz der sozialwirtschaftlichen Unternehmen zu fördern, die unter Beweis gestellt haben, dass sie im Einklang mit den einschlägigen EU-Strategien und unter Bekämpfung des Missbrauchs des Status der Selbstständigkeit einen wichtigen Beitrag zur Integration und zur Regulierung der Arbeitsverträge leisten können, wobei die Rolle der Migranten aufgewertet wurde und die Rechte der Arbeitnehmer in diesen Bereichen gewährleistet wurden (19).

4.12.

Die Rahmenbedingungen im Bereich der häuslichen Pflege, in dem überwiegend Frauen im Pflegebereich direkt in den Haushalten tätig sind, verhindern häufig eine berufliche Weiterentwicklung. Eine unlängst durchgeführte Studie zu den ausschlaggebenden Faktoren für die Aufnahme einer Unternehmertätigkeit durch Migrantinnen hat ergeben, dass die mangelnde Anerkennung ihrer Qualifikationen einer der Beweggründe dafür ist, sich selbstständig zu machen (20). Die sozialwirtschaftlichen Unternehmen können in diesen Bereichen eine wichtige Rolle dabei spielen, die Erwerbstätigkeit zu legalisieren und die Entwicklungsmöglichkeiten von Migranten zu verbessern, wenn sie durch angemessene öffentliche Maßnahmen unterstützt werden.

4.13.

Viele sozialwirtschaftliche Unternehmen, die sich um die Integration benachteiligter Menschen in den Arbeitsmarkt kümmern, sind in Sektoren tätig, die Teil der sogenannten Kreislaufwirtschaft sind: getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen, Wiedergewinnung und Wiederverwertung von Materialien, sozialer Landbau und Pflege öffentlicher Grünflächen. Diese Sektoren sind eine wichtige Beschäftigungsquelle, und die Methode der in der Arbeitsmarktintegration tätigen Unternehmen scheint auch für die berufliche Eingliederung von Migranten besonders wirkungsvoll zu sein.

4.14.

Die Beschäftigung von Migranten ermöglicht häufig die Umkehrung von Prozessen sozialer Ausgrenzung und kultureller Verarmung in der Union. In Fällen eines sich schwierig gestaltenden Generationswechsels können so traditionelle Berufe und das Handwerk wiederbelebt werden (21). Viele Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe werden von eingewanderten Mitbürgern gegründet.

4.15.

Viele sozialwirtschaftliche Unternehmen haben im Zusammenhang mit Projekten zur Aufnahme von Migranten Vereinbarungen mit den zentralen Stellen und lokalen Behörden mit dem Ziel unterstützt, die aufgetretenen Systemmängel zu beheben und die territoriale Verteilung der Neuankömmlinge voranzutreiben, wobei sie das Konzept der „dezentralen Aufnahme“ eingeführt haben, um gerechte Mechanismen für die Aufnahme durch die lokalen Gemeinschaften zu fördern (22).

4.16.

Bei diesen Projekten lag der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Integration der Migranten. Dabei wurden Sprachkurse, Verfahren zur Bewertung der Qualifikationen und Berufsbildungsmaßnahmen vorgesehen. So können Verfahren zur Anerkennung von Studienabschlüssen oder von Berufserfahrung gefördert werden, wodurch die Beschäftigungsmöglichkeiten der Neuankömmlinge verbessert werden.

4.17.

Diese Praxis der „dezentralen Aufnahme“ trägt in einigen Fällen zur Bevölkerungsstabilisierung in Randgebieten bei. Dies betrifft vor allem Berggebiete, wo die Migranten zur Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Dienstleistungen (angefangen bei den Schulen) beitragen, wodurch die Landflucht in diesen Gebieten begrenzt wird. Um den Erfolg dieser Maßnahmen zu garantieren, müssen sie von beschäftigungs- und siedlungspolitischen Strategien flankiert werden.

4.18.

Die sozialwirtschaftlichen Unternehmen können in solchen Fällen für eine Vernetzung mit den traditionellen Unternehmen sorgen und den Migranten mit entsprechenden Ausbildungsmaßnahmen und Praktika die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen (23).

4.19.

In diesem Zusammenhang hat das von den Genossenschaften geschaffene Modell seitens der Forschung sicherlich die größte Beachtung gefunden; es wurde gründlich untersucht, welche Rolle die Genossenschaften für die Migranten spielen. In diesen sozialwirtschaftlichen Unternehmen ist bei der Organisation der Wirtschaftstätigkeit im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz die partizipative Dimension von Bedeutung, da sie zur Überwindung von Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit beitragen.

4.20.

Im Rahmen einer spezifischen Analyse der Internationalen Arbeitsorganisation wurden die Bereiche ermittelt, in denen sich die Tätigkeit von Genossenschaften positiv auf die Integration der Migranten und Flüchtlingen auswirkt: Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Pflege und Betreuung, allgemeine und berufliche Bildung, Hilfe im Alltag und Unterstützung zur Aufrechterhaltung eines eigenständigen Lebens, Marktzugang, Zugang zu Finanzierung, Rechtshilfe und Beratung und Unterstützung zur Deckung der Grundbedürfnisse (24).

4.21.

Am ersten und zweiten Europäischen Tag der Unternehmen der Sozialwirtschaft, die der EWSA 2016 und 2017 organisiert hat, zeugten die aufgezeigten Fallstudien von der Aufmerksamkeit, die der Migration geschenkt wird (25), wobei Maßnahmen für die berufliche Weiterbildung und die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere der Frauen, hervorgehoben wurden.

4.22.

Auch die Europäische Kommission hat die Bedeutung anerkannt, die den sozialwirtschaftlichen Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen der Migration zukommt: im Jahr 2016 ging es bei dem Wettbewerb für europäische soziale Innovation um Ideen für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen (26). Der EWSA hofft, dass die Kommission auch künftig den Initiativen zur Bewältigung der Migration Aufmerksamkeit schenken wird und dass diesen bei der Gestaltung der EU-Politik Vorrang eingeräumt wird.

4.23.

Neben ihrer wichtigen Rolle bei der Arbeitsmarktintegration sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Pflege sind viele sozialwirtschaftliche Unternehmen auch im Rahmen von Projekten tätig, mit denen Migranten, insbesondere Flüchtlinge und Asylsuchende, Zugang zu Wohnraum erhalten. Dieses Gebäudeverwaltungsmodell der sozialwirtschaftlichen Unternehmen hat in Ländern wie Italien, wo Tausende von Gebäuden für Integrationsprojekte zur Verfügung gestellt wurden, die häufig auch zur Erneuerung marginalisierter Viertel und Gebiete dienen, erhebliche wirtschaftliche Ausmaße angenommen.

4.24.

Schließlich sind die sozialwirtschaftlichen Unternehmen und die Zivilgesellschaft insgesamt für den Zugang zu Unterstützung und Gesundheitsdiensten entscheidend, da sie den Zugang zu Betreuung und Pflege erheblich erleichtern. Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten auf, Migranten unabhängig von ihrem Status einen uneingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem und zu den sozialen Dienstleistungen zu gewähren.

5.   Weitere Erwägungen der Ständigen Studiengruppe Sozialwirtschaftliche Unternehmen des EWSA

5.1.

Die sozialwirtschaftlichen Unternehmen sind vorrangig in den Bereichen Pflege, Verwaltung von Kultur- und Umweltgütern sowie in der Sharing Economy und der Kreislaufwirtschaft tätig. Diese Unternehmen können wertvolle Verbündete bei der Förderung von Maßnahmen für den „ökologischen Wandel“ des europäischen Entwicklungsmodells sein und im Übrigen in diesen Tätigkeitsfeldern bedeutende Möglichkeiten für die Schaffung neuer Arbeitsplätze bieten.

5.2.

Die sozialwirtschaftlichen Unternehmen unterstützen und fördern die unternehmerische Initiative und erleichtern den Zugang zur Wirtschaftstätigkeit, unabhängig von der Verfügbarkeit eines Anfangskapitals für die Aufnahme einer Unternehmertätigkeit. Dies gilt insbesondere für genossenschaftliche Unternehmen: deshalb wäre es sinnvoll und wichtig, in die EU-Programme für die Entwicklungszusammenarbeit in den Entwicklungsländern Programme zur Förderung sozialwirtschaftlicher Unternehmen aufzunehmen.

5.3.

Angesichts der offensichtlichen Wirksamkeit der Maßnahmen der sozialwirtschaftlichen Unternehmen bei der Erleichterung der beruflichen und sozialen Eingliederung von Migranten sollten die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu schaffen, zu denen die im Bereich der Arbeitsmarktintegration tätigen sozialwirtschaftlichen Unternehmen Zugang haben. Derartige Anreize könnten für zwei Jahre nach der Zuerkennung des Status als Person, die internationalen Schutz genießt, gewährt werden.

5.4.

Es sollte bedacht werden, dass die Zahl der Migranten aufgrund gravierender Auswirkungen des Klimawandels — die zu Wüstenbildung, Hungersnöten und Umweltkatastrophen führen — in den nächsten Jahren sicherlich zunehmen wird. Dieses Phänomen wird dazu zwingen, die künstliche und diskriminierende Unterscheidung zwischen Flüchtlingen, Asylsuchenden und Wirtschaftsmigranten zu überdenken — zumindest in den Fällen, in denen diese Migranten vor Hungernöten und Umweltkatastrophen fliehen.

5.5.

Daher sollten letztlich auch weiterhin eine nachhaltige Entwicklung und eine ökologische Wende gefördert werden, zumal sich dies positiv auf die Wirtschaft auswirken könnte. Hierbei sollte der Beitrag genutzt werden, den die sozialwirtschaftlichen Unternehmen bei der Förderung von Wachstum, Inklusion und Wohlbefinden leisten können, wie der Ausschuss in seinen jüngsten Stellungnahmen betont hat (27).

Brüssel, den 23. Mai 2018

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Zur Rolle der sozialwirtschaftlichen Unternehmen siehe ABl. C 117 vom 26.4.2000, S. 52.

(2)  Beitrag des EWSA zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2018, insbesondere Ziffer 2.4.6 ff.

(3)  „Fortschrittsbericht zur Europäischen Migrationsagenda“.

(4)  ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 22.

(5)  In vielen Fällen wurden diese Tätigkeiten im familiären Rahmen nahezu ausschließlich von Frauen ausgeübt, wodurch ihnen die Teilhabe am Arbeitsmarkt verwehrt wurde.

(6)  ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 1.

(7)  https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N17/002/18/PDF/N1700218.pdf?OpenElement.

(8)  Eurostat-Daten — aus: „Rapporto sulla protezione internazionale“ (Bericht über den internationalen Schutz), hrsg. von ANCI, Caritas Italien, Cittalia, Fondazione Migrantes und SPRAR in Zusammenarbeit mit dem UNHCR, siehe auch: http://ec.europa.eu/eurostat/web/asylum-and-managed-migration/data/main-tables.

(9)  https://www.eesc.europa.eu/de/policies/policy-areas/migration-and-asylum/opinions.

(10)  Siehe Fußnote 2.

(11)  Bericht des Sonderbeauftragten für Migration des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, 3. Februar 2017.

(12)  http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/11/18/2018-eu-budget-agreement-reached/.

(13)  UNHCR 2003, Framework for durable solutions for refugees and persons of concern, Mai, Genf.

(14)  ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 11.

(15)  ABl. C 75 vom 10.3.2017, S. 75.

(16)  http://www.santegidio.org/pageID/11676/Corridoi-umanitari.html.

(17)  ABl. C 351 vom 15.11.2012, S. 16.

(18)  ABl. C 345 vom 13.10.2017, S. 15.

(19)  Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, COM(2014) 221 final; ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 14; ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 1.

(20)  Corsi, M., De Angelis, M., Frigeri, D., Arbeitspapier The determinants of entrepreneurship for migrants in Italy. Do Italian migrants become entrepreneurs by „opportunity“ or through „necessity“? Siehe auch ILO, Cooperatives and the world of work n. 2, „Cooperating out of isolation: domestic workers’ cooperatives“.

(21)  ABl. C 351 vom 15.11.2012, S. 16.

(22)  http://www.interno.gov.it/it/notizie/carta-buona-accoglienza-nuovo-modello-integrazione.

(23)  Interne Berechnungen, Genossenschaft „Veneto Insieme“. Weitere Informationen: http://venetoinsieme.it/.

(24)  Literature review„Cooperatives and Refugees“, ILO 2016 (unveröffentlicht).

(25)  Insbesondere das Projekt Okus Doma von 2016 und das Projekt Solidarity Salt von 2017 (siehe auch https://www.eesc.europa.eu/en/agenda/our-events/events/2nd-european-day-social-economy-enterprises).

(26)  http://ec.europa.eu/growth/content/4-social-innovators-win-%E2%82%AC200000-2016-european-social-innovation-competition-0_en, siehe auch: http://eusic-2016.challenges.org/how-is-europe-supporting-the-integration-of-refugees-and-migrants/.

(27)  Stellungnahme „Förderung von Klimaschutzmaßnahmen nichtstaatlicher Akteure“, ABl. C 227 vom 28.6.2018, S. 35 und Stellungnahme „Neue nachhaltige Wirtschaftsmodelle“, ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 57.