2.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 81/37


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte im Europa-Mittelmeer-Raum“

(Initiativstellungnahme)

(2018/C 081/06)

Berichterstatterin:

Helena DE FELIPE LEHTONEN

Beschluss des Plenums

30.3.2017

Rechtsgrundlage

Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung

 

Initiativstellungnahme

 

 

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Außenbeziehungen

Annahme in der Fachgruppe

28.9.2017

Verabschiedung auf der Plenartagung

18.10.2017

Plenartagung Nr.

529

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

123/0/1

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Die Bedeutung wirtschaftlicher und sozialer Organisationen und der Zivilgesellschaft im Allgemeinen ist bereits in der Erklärung von Barcelona (1) aus dem Jahr 1995 als notwendiger Faktor für die Förderung des schrittweisen Aufbaus eines Raums des Friedens und der Stabilität, des gemeinsamen Wohlstands und des kulturell-zivilisatorischen Dialogs zwischen den verschiedenen Ländern, Gesellschaften und Kulturen des Mittelmeerraums hervorgehoben worden. Die im Mittelmeerraum bestehenden Organisationen der Zivilgesellschaft sind heute Orte der Integration, der Partizipation und des Dialogs mit den öffentlichen Behörden, auch auf der kommunalen Ebene, und streben die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in den Mittelmeerländern an. Der EWSA hält es für notwendig, die WSR (soweit vorhanden) in ihrer Rolle zu stärken und ihre Einrichtung in den Ländern, in denen sie verschwunden oder unterentwickelt sind, durch die Intensivierung von Synergien zwischen den verschiedenen Beteiligten zu fördern. Zur Förderung dieser Rechte müssen die WSR und die Organisationen aus Wirtschaft und Gesellschaft Partnerschaften aufbauen, um deren Ausübung effektiver zu ermöglichen.

1.2.

Frauen sind Opfer von Geschlechterstereotypen, durch die immer wieder Barrieren in Politik, Wirtschaft und Bildung aufgebaut werden — mit schwerwiegenden Folgen für die Entwicklung der Gesellschaft. Der EWSA mahnt, dass die erhebliche Kluft zwischen den bestehenden Rechtsvorschriften und der Wirklichkeit verringert werden muss. Der Ausschuss hält es daher für dringend erforderlich, Mittel zur Schulung und Sensibilisierung derer bereitzustellen, deren Aufgabe es ist, über die wirksame Umsetzung dieser Rechtsvorschriften zu wachen. Um die Rechte zu stärken, empfiehlt der EWSA, dass die örtlichen Behörden mit den Organisationen, den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren, der Zivilgesellschaft und ihren Netzen für Gleichstellungsfragen, die in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft tätig sind, zusammenwirken. Zudem sollte diese Arbeit durch Beiträge von Hochschulen und einschlägigen Forschungseinrichtungen unterstützt werden.

1.3.

Der Bedrohung durch einen gewalttätigen Extremismus muss begegnet werden, indem man sich mit seinen vielschichtigen Ursachen über die sicherheitspolitischen Fragen hinaus befasst. Bei dieser Aufgabe müssen die wirtschaftlichen und sozialen Organisationen in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Netzen für den interkulturellen und interreligiösen Dialog eine Vorreiterrolle übernehmen, um eine größere Wirkung zu erzielen und das kulturelle Erbe, künstlerische Ausdrucksformen und die Kreativwirtschaft in ihre Tätigkeiten einzubeziehen. Der EWSA fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der Union für den Mittelmeerraum auf, diese Tätigkeiten im Bereich des interkulturellen Dialogs auch unter den Sozialpartnern zu fördern und dabei wiederum einschlägige Organisationen, die sich seit Jahren im Mittelmeerraum engagieren, wie die Anna-Lindh-Stiftung (2), zu stärken. Der EWSA ruft zu einer stärkeren Koordinierung und Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erhaltung des kulturellen Erbes auf, das heute durch bewaffnete Konflikte und gewalttätige Organisationen bedroht ist.

1.4.

Die Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrechte sind für die Entwicklung der Wirtschaft und für eine demokratische Gesellschaft grundlegend. Unter ihnen sind die unternehmerische Freiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung, auf Tarifverhandlungen und auf sozialen Schutz in Bereichen wie Gesundheit, Bildung und Alter zentrale Elemente. Dies wurde bereits bei der Gründung der ILO und in der Erklärung von Philadelphia in dem Sinne hervorgehoben, dass die wirtschaftliche Organisation der sozialen Gerechtigkeit unterzuordnen sei. Letztere müsse das Hauptziel der innerstaatlichen und internationalen Politik sein. In der Erklärung von Philadelphia heißt es, dass Wirtschaft und Finanzen nur ein Mittel im Dienst der Menschen sind.

1.5.

Die Medien spielen bei der Formung von Sichtweisen und gegenseitigen Wahrnehmungen eine wesentliche Rolle und sind grundlegend für die Verbesserung des interkulturellen Dialogs und die Förderung von Achtung, Toleranz und Verständigung. Der EWSA begrüßt daher die Einleitung von Projekten, bei denen Sorge für die Achtung der Vielfalt getragen und eine Information gefördert wird, die frei von verzerrenden Einflüssen, Stereotypen und falschen Vorstellungen ist. Ferner ruft er dazu auf, die Arbeit dieser Instrumente zur Beobachtung, Weiterbildung und Sensibilisierung gegen Rassismus und Islamfeindlichkeit in den Medien zu verbessern, und spricht sich nachdrücklich für die Förderung von Verfahren der Zusammenarbeit und von gemeinsamen Plattformen zur beruflichen Weiterentwicklung sowohl im Hinblick auf die Berufsethik als auch auf die Verteidigung der freien Meinungsäußerung aus.

1.6.

Bildung ist der vorrangige Weg für soziale und wirtschaftliche Mobilität und kann daher die Lebensqualität verbessern. Die Chancenungleichheit in der Bildung hingegen gefährdet die Stabilität und Sicherheit in der Region. In diesem Sinne ermutigt der Ausschuss dazu, durch den Erfahrungsaustausch über Lehrplanentwicklung und über innovative Lehr- und Lernansätze gemeinsam an der Hebung der Qualität der Grund- und Sekundarschulbildung, der Hochschul- und der Berufsausbildung zu arbeiten. Der Ausschuss hält es darüber hinaus für wesentlich, die Wissenskluft zwischen den Mittelmeeranrainern zu schließen, und schlägt zu diesem Zweck die Förderung von Wissensnetzwerken und gemeinsamen Forschungsvorhaben vor, durch die die Weitergabe und der Austausch von Wissen verbessert werden, sowie die Förderung der Mobilität von Lehrenden, Studierenden, Wissenschaftlern und Forschern und die Unterstützung der Übersetzung ihrer Arbeiten, insbesondere aus dem Arabischen und ins Arabische.

1.7.

Die nicht-formale Bildung stellt aufgrund ihres Werts bei der Herausbildung stärker integrativer und pluralistischer Gesellschaften eine notwendige Ergänzung dar. Der EWSA hält es für notwendig, die Synergien zwischen formaler und nicht-formaler Bildung zu verstärken und diese Form der Bildung als Instrument zur Stärkung einer Friedenskultur und des lebenslangen Lernens zu fördern. Aus diesem Grund dringt der Ausschuss darauf, für die nicht-formale Bildung umfangreichere Mittel bereitzustellen und den Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zwischen Europa und dem südlichen Mittelmeerraum zu unterstützen.

1.8.

Im Hinblick auf die Stärkung einer integrativen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft muss die digitale und technische Inklusion unterstützt werden. Daher hält es der EWSA für erforderlich, Projekte auf regionaler und lokaler Ebene anzustoßen, um die Bürger im Umgang mit den neuen Technologien, in unternehmerischem Denken und Digitalisierung zu schulen, und ebenso die Initiativen zur aktiven Bürgerbeteiligung und zur Förderung der digitalen Alphabetisierung sowie zur Schaffung guter Arbeitsplätze zu verstärken, wie die städtepolitischen Initiativen für soziale und digitale Innovationen (Labs).

2.   Hintergrund der Stellungnahme

2.1.

Im Jahr 2011 hat die Hoffnung der arabischen Jugend auf Veränderung einige politische Systeme stark erschüttert, die unerwartet grundlegend in Frage gestellt wurden. In Tunesien, Ägypten, Libyen und im Jemen wurde die politische Führung gestürzt, doch führten die konkreten politischen Umstände dazu, dass diese Länder danach sehr verschiedene Wege einschlugen: vom anhaltenden Übergang in Tunesien, der durch die dynamische Zivilgesellschaft des Landes begünstigt wurde, über die ungelösten Konflikte in Libyen und im Jemen bis zum Regimewechsel in Ägypten. Syrien ist in einem grausamen Krieg versunken, der heute regionalisiert und internationalisiert ist. Hieraus ergaben sich tragische Bevölkerungswanderungen und nie dagewesene Migrationsbewegungen, die zu einer Destabilisierung des gesamten Europa-Mittelmeer-Raums geführt haben.

2.2.

Über einen bloßen Regimewechsel hinaus sollte ein gerechteres und integrativeres System mit politischen Freiheiten, sozialer Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Menschenwürde errichtet werden. Die Erwartungen zerschlugen sich, als dies im sozialen Bereich nicht ankam. Die konkreten politischen Umstände inner- und außerhalb dieser Länder haben zu ihrer Hintertreibung beigetragen. Sechs Jahre danach bestehen die berechtigten Forderungen nach wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten noch immer ohne Lösung fort und bilden weiterhin einen potenziellen Keim der Instabilität für die Region.

2.3.

Der EWSA betrachtet daher die Schaffung von Frieden und Demokratie in der gesamten Region sowie die Achtung der Menschen- und Grundrechte all ihrer Bürgerinnen und Bürger als oberste Priorität.

2.4.

Die Grundrechte: unverzichtbar und unveräußerlich

2.4.1.

Der EWSA fordert alle südlichen und östlichen Mittelmeerländer dazu auf, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (3) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (4) beizutreten. Gleichzeitig hebt er die Bedeutung der Grundsätze und Werte des Laizismus sowie den Schutz der Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören, hervor (5).

2.4.2.

Der EWSA unterstreicht, dass die Wahrung von Mindeststandards für die Lebensqualität aller Menschen von zentraler Bedeutung ist. Der Ausschuss hebt hierbei die Gewährleistung des Zugangs zu Trinkwasser und Lebensmitteln in ausreichender Menge und zu erschwinglichen Preisen und den hinreichenden Zugang zu Energie hervor, um einen Ausschluss von der Energieversorgung sowohl auf individueller als auch auf kollektiver Ebene zu vermeiden. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch die Schaffung guter Gesundheits- und Umweltbedingungen.

2.4.3.

Gleichermaßen und angesichts der in der Region herrschenden besonderen Umstände muss sowohl auf innerstaatlicher als auch auf internationaler Ebene das Recht auf angemessenen Wohnraum oder, falls nicht vorhanden, auf eine menschenwürdige Zuflucht/Unterschlupf für den Einzelnen und die Familie sichergestellt werden können. Der EWSA hält es ferner für angebracht, das Recht auf angemessenen Wiederaufbau der verwüsteten Gebiete ohne Ausgrenzung sicherzustellen, ungeachtet dessen, ob die Schäden auf Naturkatastrophen oder auf bewaffnete Konflikte zurückgehen.

2.5.

Das Recht auf menschenwürdige Arbeit: Faktor für soziale Stabilität und Fortschritt

2.5.1.

Der EWSA ist der Auffassung, dass die Gesellschaften der benachbarten Länder gemeinsame Anstrengungen zugunsten einer größeren Inklusionsfähigkeit und mehr Zusammenhalt erfordern. Ebenso müssen ihre Volkswirtschaften reformiert werden und innovativ sein, um angemessene Arbeitsplätze als Schlüsselelement für die nachhaltige Entwicklung zu schaffen.

2.5.2.

Der EWSA weist darüber hinaus darauf hin, dass die Rechte, auf die sich diese Grundsätze stützen, gewährleistet sein müssen. In diesem Sinne muss das Recht auf menschenwürdige Arbeit in diesen Ländern garantiert sein, ungeachtet des Standes, der Religion oder der Staatsangehörigkeit.

2.5.3.

Der EWSA hält es für unerlässlich, Maßnahmen zur Schaffung guter Arbeitsplätze als Faktor der sozialen Stabilität zu ergreifen, in Übereinstimmung mit den Forderungen in der Erklärung der ILO über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemaßnahmen (6) und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (7), um davon ausgehend gegen die Armut anzugehen, und fordert zur Unterzeichnung dieser Dokumente auf. Vor diesem Hintergrund ist es von wesentlicher Bedeutung, die grundlegenden Rechte bei der Arbeit zu wahren, wie das Recht auf Vereinigungsfreiheit, das Recht, Gewerkschaften zu gründen oder einer Gewerkschaft eigener Wahl beizutreten, das Streikrecht, die tatsächliche Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen sowie das Recht auf Sicherheits- und Hygienebedingungen bei der Ausübung der Arbeit und auf einen Arbeitslohn.

2.5.4.

Gleichzeitig ist es wichtig, dem Vorschlag der ILO zu folgen und das Recht auf Wohnung zu bekräftigen, um die gesamte Bevölkerung und insbesondere die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu schützen. Unerlässlich ist auch die Bekämpfung von Verletzungen der Grundrechte, wie die Ausbeutung von Kindern oder Zwangsarbeit, sowie die Förderung des Zugangs von Frauen und Menschen mit Behinderungen zu einer Beschäftigung.

2.6.

Unternehmertum: Wichtiger Motor für die wirtschaftliche Entwicklung

2.6.1.

Die Europäische Union erachtet die wirtschaftliche Entwicklung durch die Modernisierung und Diversifizierung der Volkswirtschaften, die Festigung des unternehmerischen Ökosystems und des innovativen Unternehmertums, die Schaffung von Arbeitsplätzen durch qualifizierte Ausbildung, insbesondere für Jugendliche, den Ausbau des Privatsektors, vor allem der KMU, und die Nachhaltigkeit der Energieversorgung und Umweltverträglichkeit als die fünf Schlüsselfaktoren für Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand im Europa-Mittelmeer-Raum (8). Zu nennen sind hier auch die Schaffung guter Arbeitsplätze als Grundlage des wirtschaftlichen Wohlstands und die Förderung des Unternehmertums von Frauen und unternehmerischer Synergien auf beiden Seiten des Mittelmeers.

Aus Sicht des EWSA sind diese Faktoren wiederum untrennbar mit der sozialen Entwicklung verbunden. Denn Stabilität, Sicherheit und Wohlstand gründen sich stets auf Integration und sozialen Zusammenhalt.

2.6.2.

In der gemeinsamen Mitteilung wird als eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung dieser Volkswirtschaften die Notwendigkeit unterstrichen, die unvoreingenommene Ausübung der privatunternehmerischen Initiative zu ermöglichen und zu garantieren. Folglich muss ein Rechtsrahmen gewahrt werden, der das Recht auf privates Eigentum und dessen Unverletzlichkeit nach Maßgabe der Gesetze garantiert.

2.6.3.

Der EWSA sieht es ebenfalls als wichtig an, dass die Behörden den freien und fairen Wettbewerb der Wirtschaft schützen, sodass die Unternehmer ihre Tätigkeit unter Bedingungen der Gleichheit ausüben können. So ist es wichtig, eine gerechte Behandlung beim Zugang zu Finanzierungen und die Verfügbarkeit von Mikrofinanzdienstleistungen zu garantieren sowie eine korruptionsfreie öffentliche Verwaltung, die sich als Erbringer von Dienstleistungen für die Öffentlichkeit versteht, zu gewährleisten.

2.7.

Das Recht auf Kreativität und Innovation: Garantie für eine diversifizierte Wirtschaft und Mehrwert

2.7.1.

Laut der Ministererklärung der Union für den Mittelmeerraum über digitale Wirtschaft (9) soll die integrative und horizontale Wirkung der neuen Technologien in den Bereichen Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft, Regierung und Sicherheit gefördert werden.

2.7.2.

Der EWSA befürwortet die in der gemeinsamen Mitteilung genannte Notwendigkeit, die Volkswirtschaften der Mittelmeerregion nachhaltig und in inklusiver Weise zu diversifizieren und auszubauen.

2.7.3.

Hinsichtlich der Konzipierung neuer Programme sieht es der EWSA als notwendig an, vonseiten der EU Programme zur Innovationsförderung für den Mittelmeerraum aufzulegen, die den wirtschaftlichen Fortschritt der Region unterstützen und die das individuelle und kollektive Recht auf Kreativität und Innovation wahren. Dieses Recht ist verbunden mit der Anerkennung des Rechts auf geistiges Eigentum, des Rechts, diese Innovation weiterzugeben und zu verbreiten, und des Rechts auf Zugang zu den neuen Technologien.

2.7.4.

Der EWSA erachtet die digitale Inklusion und den freien Zugang zum Internet sowohl als individuelles als auch als kollektives Recht, das der Innovation inhärent ist.

2.8.

Das Recht auf eine gute Bildung: Pfeiler der menschlichen Entwicklung

2.8.1.

Bildung ist der vorrangige Weg für soziale und wirtschaftliche Mobilität und kann daher die Lebensqualität verbessern. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) (10) zeigt, dass, selbst wenn in vielen Ländern der Region die Zahl der Grundschulanmeldungen universelle Standards erreicht hat und auch signifikante Fortschritte bei der sekundären Schulbildung erzielt wurden, die Qualität dennoch unzureichend ist. Die Weltbank hat Programme für diese Region in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen entwickelt, und es wäre sinnvoll, dass auch die Europäische Kommission entsprechende Arbeiten unternimmt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die erhebliche Chancenungleichheit in der Bildung den Sozialvertrag in den arabischen Ländern beeinträchtigt.

2.8.2.

Im Fahrplan der Union für den Mittelmeerraum (11) wird die Notwendigkeit unterstrichen, die Bildung als einen Schlüsselfaktor für die Schaffung nachhaltiger, qualifizierter Arbeitsplätze, insbesondere unter den Jugendlichen, die keine Arbeit haben und schlechten Beschäftigungspraktiken anheimfallen könnten, zu stärken und Forschung und Innovation als Grundlage für die Modernisierung der Wirtschaft und die Nachhaltigkeit als bereichsübergreifendes Element für die Gewährleistung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung ohne Ausgrenzung zu fördern.

2.8.3.

Die Förderung des Humankapitals ist entscheidend für die Stabilität und Sicherheit der Region. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Grund- und Sekundarschulbildung, die Hochschulbildung, der Zugang zu Wissenschaft und wissenschaftlichen Kenntnissen, die Beschäftigungsfähigkeit, die Gesundheit, die Befähigung zur Selbstbestimmung und die Mobilität junger Menschen, die Gleichstellung der Geschlechter, Diskussionsforen und die soziale Inklusion gefördert werden.

2.8.4.

Trotz einiger Probleme beim Zugang und der Universalisierung der Bildung und der Notwendigkeit einer qualitativen Verbesserung der Grund- und Sekundarschulbildung besteht die größte Herausforderung darin, die Kluft zwischen Ausbildung und Beschäftigung zu schließen. Hierfür ist es unbedingt erforderlich, Strukturen zu schaffen, die eine Brücke zwischen dem Arbeitsmarkt und dem Bildungssystem schlagen, um die volle Eingliederung junger Leute in die Gesellschaft zu gewährleisten. Der EWSA hält es in diesem Zusammenhang für besonders wichtig, den Erfahrungsaustausch bei der Lehrplanentwicklung und bei der Innovation in den Lehr- und Lernansätzen zu fördern und dabei die Weitergabe von Erfahrungen und Praktiken zu erleichtern, um für das Arbeitsumfeld geeignete Kompetenzen und Fertigkeiten zu erreichen, ebenso wie die allgemeine und berufliche Bildung angesichts der Herausforderung, die es in den arabischen Ländern im kommenden Jahrzehnt mit der Schaffung von 60 Mio. Arbeitsplätzen zu bewältigen gilt, voranzubringen und zu verbessern.

2.8.5.

Die Sozialpartner haben ebenso wie andere einschlägige Organisationen die zentrale Rolle der nicht-formalen Bildung als Schlüsselinstrument und langfristig gesehen als Lösung zur Bekämpfung von Radikalisierung und Extremismus hervorgehoben und den Beitrag gewürdigt, den sie für die Integration von gefährdeten Gruppen, insbesondere von Jugendlichen und Frauen, darstellt.

2.8.6.

Der EWSA begrüßt, dass die Bedeutung der nicht-formalen Bildung als Ergänzung zur formalen Bildung anerkannt wird, und ist der Ansicht, dass die Synergien zwischen beiden verstärkt werden müssen. Er vertritt daher die Auffassung, dass das politische Engagement für die nicht-formale Bildung verstärkt werden und höhere Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden müssen, da sie den Reifeprozess und die soziale Eingliederung junger Menschen erleichtert und auf die Erziehung zur aktiven Bürgerbeteiligung und die Entwicklung demokratischer Wert abzielt. Zudem ist sie ein gutes Instrument zur Stärkung einer Friedenskultur.

2.9.

Mobilität im akademischen und im Bildungsbereich: die Wissenskluft überwinden

2.9.1.

Der Mobilität junger Menschen kommt bei der Bewältigung der Herausforderungen, mit denen der Mittelmeerraum konfrontiert ist, eine Schlüsselrolle zu. Die Migration in den arabischen Ländern ist ein Anzeichen der sozialen Ausgrenzung hochqualifizierter junger Menschen. Daher gilt es, eine Migration zu fördern, die sowohl für die Herkunftsländer wie auch für die Zielländer vorteilhaft ist. Dies erfordert eine bessere Anerkennung der Qualifikationen und Abschlüsse und auch die Erleichterung der akademischen Mobilität und die Verbesserung des rechtlichen Rahmens für die Einreise und den Aufenthalt in der Europäischen Union für Angehörige von Nachbarstaaten zu Zwecken der Forschung, des Studiums, des Schüleraustauschs, der Ausbildung und der Freiwilligentätigkeit.

2.9.2.

Eine der größten Diskrepanzen zwischen den Mittelmeeranrainern ist hingegen die Wissenskluft; der EWSA hält es daher für erforderlich, dass Maßnahmen zur Förderung der wissenschaftlichen und akademischen Wissensproduktion und -weitergabe ergriffen werden, und schlägt die Einrichtung und Förderung von Wissensnetzwerken und gemeinsamen Forschungsvorhaben im Europa-Mittelmeerraum vor. Er erachtet es darüber hinaus als entscheidend, die Übersetzung dieser akademisch-wissenschaftlichen Produktion, und zwar insbesondere aus und in die arabische Sprache, zu fördern.

2.9.3.

Der EWSA unterstreicht zusätzlich, dass die Mobilität von Lehrenden, Studierenden, Wissenschaftlern und Forschern durch Studienaufenthalte, Austauschprogramme und Praktikumsaufenthalte als wesentliches Element zur Förderung der akademischen Qualität, der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen, auch durch eine verstärkte effektive Umsetzung und Erzielung von Ergebnissen bei dem Programm Erasmus+ in den Ländern des Europa-Mittelmeer-Raums, sowie für den Wissenstransfer und die Förderung des interkulturellen Dialogs unbedingt zu unterstützen ist.

2.10.

Die Medien und der interkulturelle Dialog: Schlüssel zur Toleranz

2.10.1.

Der Pluralismus, die Unabhängigkeit und die Professionalität der lokalen Medien sind Garanten des sozialen Fortschritts und tragen dazu bei, dass diese als Katalysatoren für den Wandel in den Ländern in der europäischen Nachbarschaft wirken.

2.10.2.

Der EWSA unterstreicht die Notwendigkeit, sich für den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Medien im Europa-Mittelmeer-Raum einzusetzen, um eine Verbesserung und Stärkung der professionellen Standards und ihrer Rechtsrahmen zu erzielen. Es ist zudem von besonderer Wichtigkeit, zur Gewährleistung und zum Schutz der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung beizutragen.

2.10.3.

Es ist unerlässlich, die Rolle der Medien bei der Verbesserung des interkulturellen Dialogs und der Förderung von Achtung, Toleranz und gegenseitiger Verständigung anzuerkennen. Angesichts der derzeitigen Zunahme des antiwestlichen Diskurses im Süden und fremdenfeindlicher, populistischer Haltungen in Europa ist es mehr denn je notwendig, Anstrengungen zur Bekämpfung dieser Art von Narrativ zu unternehmen, die den Vorstellungen entgegenwirken, welche Völker, Kulturen und Religionen einander in einem manichäischen und ausschließenden Binarismus gegenüberstellen.

2.10.4.

Der EWSA begrüßt in diesem Zusammenhang die Einleitung von Projekten, die die in Europa bestehende Vielfalt achten und die Toleranz und eine Kommunikation fördern, die frei ist von verzerrenden Einflüssen, Stereotypen und falschen Vorstellungen, wie die Beobachtungsstelle für Islamfeindlichkeit in den Medien in Spanien (12), die sich für eine rassismusfreie Information einsetzt. Zu diesem Zweck befürwortet er bereichsübergreifende Projekte.

2.10.5.

Über den sicherheitspolitischen Bereich hinaus können fehlende Perspektiven, insbesondere für junge Menschen, einer der Gründe für die Instabilität sein und zu den Ursachen für Radikalisierungsprozesse hinzukommen. Offensichtlich ist eine Prävention und Bekämpfung des Extremismus und des Rassismus durch die Förderung des interkulturellen Dialogs erforderlich. Deshalb müssen die im Bereich des interkulturellen und interreligiösen Dialogs tätigen Einrichtungen und Netzwerke ihre Synergien und Komplementaritäten verstärken, um eine bessere Wirkung zu erzielen.

2.10.6.

In die Maßnahmen zur Prävention von Radikalisierung und Extremismus müssen die WSR der Mittelmeerländer, die wirtschaftlichen und sozialen Kreise und die Zivilgesellschaft in ihrer Gesamtheit einbezogen werden. Hierfür sind Austausch- und Kooperationsmechanismen mit angemessener Finanzausstattung erforderlich und müssen Fragen im Zusammenhang mit der Justiz, Geschlechterungleichheit, Hassreden, Jugendarbeitslosigkeit und Analphabetismus angegangen werden als Teil umfassenderer Bemühungen der Deradikalisierung, die auch die Förderung des interkulturellen Dialogs einschließen. In diesem Zusammenhang ist die Arbeit hervorzuheben, die das Radicalisation Awareness Network (RAN) (13) und sein Centre of Excellence leisten.

2.10.7.

Der EWSA hält es für entscheidend, den Austausch zwischen Intellektuellen, Künstlern und Kulturakteuren der Region zu unterstützen, da sie privilegiert dafür sind, durch die Förderung von gemeinsamen Projekten, die einen Einfluss auf den Dialog und die gegenseitige Verständigung haben, gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen. Ferner regt er eine stärkere Koordinierung und Zusammenarbeit bei der Erhaltung des kulturellen Erbes und der Bekanntmachung und Aufwertung der verschiedenen, im Europa-Mittelmeer-Raum koexistierenden kulturellen und künstlerischen Disziplinen und Sensibilitäten als wertvollen Bestandteil des Zusammenhalts und der Verständigung an.

2.11.

Zivilgesellschaft und Synergien zwischen gesellschaftlichen Akteuren: Sphären der Inklusion und Diskussion

2.11.1.

Die Wirtschaftskrise und die Fremdenfeindlichkeit auf der Nordseite des Mittelmeers, aber auch die Forderung nach Meinungsfreiheit und der Kampf für die Menschenrechte in den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten sind Faktoren, die sich nachdrücklich auf die Durchsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in den Euromed-Partnerländern auswirken.

2.11.2.

In diesem Sinne wird in dem Bericht des Europäischen Parlaments über die Förderung der Menschenrechte vom November 2015 (14) dargelegt, dass der Zivilgesellschaft größere Unterstützung zuteilwerden muss. Dennoch ist die Außenwahrnehmung der Organisationen der Zivilgesellschaft in den Ländern im Süden des Mittelmeers noch immer unzureichend, wenn man die Anstrengungen und bisweilen die Gefahren bedenkt, die sie auf sich nehmen, sowie die Rolle, die sie als Motor für gesellschaftliche Veränderungen spielen. Die WSR des Mittelmeerraums können in dieser Hinsicht die Aufgabe einer Plattform für Verbreitung, Begegnung und Debatte übernehmen.

2.11.3.

Der EWSA sieht Verbände und Vereinigungen als eine Sphäre, die die Inklusion begünstigt. Zudem erachtet er es als notwendig, dass die Europäische Kommission vermehrt Projekte unterstützt, welche von der Zivilgesellschaft mithilfe der wirtschaftlichen und sozialen Organisationen, Vereinigungen und Netzwerke durchgeführt werden, aus denen sie sich zusammensetzt, und dass die Partnerschaft und die Synergien zwischen den verschiedenen relevanten Akteuren intensiviert werden.

2.11.4.

Der EWSA spricht sich dafür aus, dass die Minister des Europa-Mittelmeerraums bei konkreten Vorhaben mit dem Gipfeltreffen der Wirtschafts- und Sozialräte des Mittelmeerraums und vergleichbarer Einrichtungen zusammenarbeiten, unbeschadet der Unterstützung für bürgerschaftliche und kulturelle Vereinigungen.

2.12.

Die Frauen im Zentrum wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte

2.12.1.

Auf den drei Euromed-Ministerkonferenzen zur „Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft“ in Istanbul (15) (2006), Marrakesch (16) (2009) und Paris (17) (2013) haben die Regierungen zugesagt, den eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen: Gleichstellung der Geschlechter bei der Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, bürgerschaftlichen und gesellschaftlichen Leben; Bekämpfung aller Arten von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen; Förderung eines Wandels der Einstellungen und des Verhaltens zur Erreichung der Gleichstellung der Geschlechter, um die Befähigung der Frauen zur Selbstbestimmung nicht nur in Bezug auf die Rechte, sondern auch in der Realität zu fördern.

2.12.2.

Trotz der in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums eingeführten legislativen Änderungen ist das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (PNUD) der Auffassung, dass das Ziel der Erreichung der Gleichstellung der Frauen in Bezug auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte noch in weiter Ferne liegt.

2.12.3.

Der EWSA stellt eine große Diskrepanz fest, die zwischen den offiziellen Erklärungen, den Vorschlägen der Institutionen bis hin zu den geltenden Rechtsvorschriften und der täglich von den Frauen in ihrem Umfeld gelebten Realität zu beobachten ist, und weist auf die Notwendigkeit der Verfassungskonformität der nationalen Gesetze und der Schließung der Rechtslücken hin, die immer noch diskriminierende Praktiken gegenüber Frauen zulassen.

2.12.4.

Vor diesem Hintergrund unterstreicht der EWSA die Notwendigkeit, Mittel für die Schulung und Sensibilisierung der zuständigen Stellen bereitzustellen, zu deren Zuständigkeit die Überprüfung der wirksamen Umsetzung der Rechtsvorschriften gehört — Gerichtsbarkeit, Sicherheitskräfte, Unternehmen, Ausbildungskräfte, Medien, Einrichtungen wie die Wirtschafts- und Sozialräte usw.

2.12.5.

Um die Rechte zu stärken und bessere Ergebnisse zu erzielen, empfiehlt der EWSA, dass die örtlichen Behörden mit den Organisationen der Zivilgesellschaft in Gleichstellungsfragen zusammenwirken, da sie über die Probleme und Anliegen der Bevölkerung besser informiert sind. Diese gemeinsame Arbeit verschiedener Beteiligter kann durch Beiträge aus dem akademischen Bereich (Hochschulen und einschlägigen Forschungseinrichtungen) gestützt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Stiftung für Frauen im Europa-Mittelmeerraum (Fondation des Femmes de l’Euro-Méditerranée (18), FFEM) die gemeinsam mit dem Verband der Ligen für die Rechte der Frauen, der Regionalbehörde von Marrakesch, der Universität Cadi Ayyad, dem Regionalausschuss für Menschenrechte und weiteren örtlichen Einrichtungen eine Sensibilisierungskampagne gegen Frühverheiratungen durchgeführt hat.

2.12.6.

Der EWSA fordert die Minister der Mitgliedstaaten der Union für den Mittelmeerraum auf, diese Bereiche auf der nächsten Ministerkonferenz zu berücksichtigen und ausreichende Finanzmittel für solche Aktionen und Kampagnen bereitzustellen.

2.12.7.

Der EWSA weist darauf hin, dass die Nichtberücksichtigung der vorgenannten Punkte erhebliche Auswirkungen hat. Frühverheiratungen, frühzeitiger Ausbildungsabbruch und in der Folge die Abwertung der Frau auf dem Arbeitsmarkt und bei ihrer politischen Vertretung sind nur einige der Faktoren, die die Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechte, insbesondere von Frauen und Mädchen, hemmen.

Brüssel, den 18. Oktober 2017

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  http://ufmsecretariat.org/barcelona-declaration-adopted-at-the-euro-mediterranean-conference-2728-november-1995/.

(2)  http://www.annalindhfoundation.org/.

(3)  http://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CCPR.aspx.

(4)  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012P/TXT&from=DE.

(5)  http://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/Minorities.aspx.

(6)  http://www.ilo.org/declaration/thedeclaration/textdeclaration/lang--en/index.htm.

(7)  http://www.ohchr.org/ES/ProfessionalInterest/Pages/CESCR.aspx.

(8)  http://eeas.europa.eu/archives/docs/enp/documents/2015/151118_joint-communication_review-of-the-enp_de.pdf.

(9)  http://ufmsecretariat.org/wp-content/uploads/2014/09/UfMMinistersDeclarationEN.pdf.

(10)  http://www.arabstates.undp.org/content/rbas/en/home/library/huma_development/arab-human-development-report-2016--youth-and-the-prospects-for-/.

(11)  http://ufmsecretariat.org/wp-content/uploads/2017/01/UfM-Roadmap-23-JAN-2017.pdf.

(12)  http://www.observatorioislamofobia.org/.

(13)  https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/networks/radicalisation_awareness_network.

(14)  http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A8-2015-0344+0+DOC+XML+V0//DE.

(15)  https://www.euromedwomen.foundation/pg/en/documents/view/4224/ministerial-conclusions-on-strengthening-role-of-women-in-society.

(16)  https://www.euromedwomen.foundation/pg/en/documents/view/4756/second-ministerial-conclusions-on-strengthening-role-of-women-in-society.

(17)  https://www.euromedwomen.foundation/pg/en/documents/view/4226/third-ministerial-conclusions-on-strengthening-role-of-women-in-society.

(18)  https://www.euromedwomen.foundation/.