EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 22.11.2017
COM(2017) 800 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION
Übersichten über die Haushaltsplanung 2018: Gesamtbewertung
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 22.11.2017
COM(2017) 800 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION
Übersichten über die Haushaltsplanung 2018: Gesamtbewertung
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Zusammenfassung Diese Mitteilung gibt einen Überblick über die von der Kommission durchgeführte Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2018, die die achtzehn Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (EA-18) vorgelegt haben. Griechenland, das ein makroökonomisches Anpassungsprogramm des ESM durchläuft, ist nicht einbezogen. Österreich und Deutschland haben eine Übersicht über die Haushaltsplanung vorgelegt, die auf der Annahme einer unveränderten Politik basiert, da die Regierungen beider Länder zum Zeitpunkt der Vorlage nicht über vollständige Haushaltsbefugnis verfügten. Spanien legte wegen Verzögerungen im Haushaltsverfahren ebenfalls eine Übersicht auf der Basis einer unveränderten Politik vor. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 hat die Kommission die Übersichten der einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Gesamthaushaltslage und den finanzpolitischen Kurs im Euro-Währungsgebiet insgesamt bewertet. Die Gesamtbewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2018 und der finanzpolitische Kurs für das Euro-Währungsgebiet insgesamt lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1.Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben ihre Wachstumsprognosen seit dem Frühjahr beträchtlich nach oben korrigiert. Das tatsächliche Wirtschaftswachstum liegt über dem Potenzial, und die gesamtwirtschaftliche Produktionslücke verengt sich 2017 weiter und dürfte sich 2018 ins Positive wenden. Dennoch weist die wirtschaftliche Erholung im Euro-Währungsgebiet einige Merkmale auf, die nicht dem üblichen Muster entsprechen: eine gedämpfte Kerninflation und ein verhaltenes Lohnwachstum, die nicht die an den einschlägigen Standard-Indikatoren ablesbaren Verbesserungen auf den Arbeitsmärkten widerspiegeln, ein hoher Leistungsbilanzüberschuss und eine anhaltende, wenngleich geringer werdende Investitionslücke. 2.Das aggregierte Gesamtdefizit dürfte den Haushaltsplanungen der Mitgliedstaaten zufolge seinen Abwärtstrend dank des konjunkturellen Rückenwinds fortsetzen. Der Herbstprognose 2017 der Kommission zufolge wird das Haushaltsdefizit im Euro-Währungsgebiet von 1,6 % des BIP im Jahr 2016 auf 1,1 % in diesem Jahr zurückgehen. 2018 würde das Gesamtdefizit im Euro-Währungsgebiet, sofern die Haushaltsplanungen der Mitgliedstaaten realisiert werden, bei 0,9 % des BIP liegen. Auch die Kommissionsprognose bestätigt diese Entwicklung. 3.Die Schuldenquote würde, ebenfalls unter der Voraussetzung einer Realisierung der Haushaltsplanungen, dank der günstigen Konjunktur und weiterhin niedrigen Zinsen im Euro-Währungsgebiet von 88 % des BIP (2017) auf knapp über 86 % (2018) sinken. Belgien und Italien werden der Kommissionsprognose zufolge auf den ersten Blick weder 2017 noch 2018 den Richtwert für den Schuldenabbau einhalten. Das gilt auch für Frankreich, das aber bei einer rechtzeitigen und dauerhaften Korrektur seines übermäßigen Defizits ab 2018 der Übergangsregelung für den Schuldenabbau unterliegen würde. 4.Die Übersichten über die Haushaltsplanung weisen nach einer geringfügigen strukturellen Verbesserung im Jahr 2017 für 2018 einen leichten Anstieg des strukturellen Defizits des Euro-Währungsgebiets um 0,1 % des BIP aus, während in den jüngsten Stabilitätsprogrammen noch eine Aggregat-Verbesserung von 0,2 % des BIP zugrundegelegt wurde. Auch die Kommission projiziert für den Euroraum einen Anstieg von 0,1 Prozentpunkten im Jahr 2018. Hinter diesen Aggregatzahlen verbergen sich jedoch erhebliche Unterschiede zwischen der Kommissionsprognose und den Übersichten einzelner Mitgliedstaaten über ihre Haushaltsplanung. 5.Im Hinblick auf die Zusammensetzung der Haushaltsanpassung ist zu vermerken, dass die Mitgliedstaaten eine leichte Absenkung der konjunkturbereinigten Ausgabenquote projizieren. Motor dieser Entwicklung sind die rückläufigen Zinsausgaben (-0,1 % des BIP) sowie der Umstand, dass die Primärausgaben etwas langsamer zunehmen als das Potenzialwachstum. Das günstige Zinsumfeld sollte für einen beschleunigten Schuldenabbau genutzt werden. Die Investitionen der öffentlichen Hand, die zwischen 2010 und 2016 stetig zurückgegangen waren, sollen 2018 leicht zulegen. Die Einnahmenquote dürfte im Zuge von Maßnahmen, die sich negativ auf die Einnahmenentwicklung auswirken, zurückgehen (-0,1 % des BIP). Die Mindereinnahmen dürften sich auf -0,2 % des BIP belaufen. 6.Der Haushaltskurs des Euro-Währungsgebiets wird gemessen an der Veränderung des aggregierten strukturellen Saldos 2018 weitgehend neutral verlaufen. Im Vergleich zum strukturellen Saldo deutet der strukturelle Primärsaldo für 2018 auf einen geringfügig expansiveren Haushaltskurs hin, da der anhaltende Rückgang der Zinsausgaben nicht in den Primärsaldo eingeht. Auch die diskretionären Konsolidierungsanstrengungen, ein ähnlicher Indikator wie der Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts, deuten für die Jahre 2017 und 2018 auf einen in gewissem Umfang expansiveren Haushaltskurs hin. Dies geht aus den Zahlen sowohl der Haushaltsplanungen als auch der Kommissionsprognose hervor. 7.Eine weitgehend neutrale Haushaltspolitik auf der Gesamtebene des Euro-Währungsgebiets erscheint angesichts der derzeitigen, durch eine Reihe atypischer Merkmale gekennzeichneten wirtschaftlichen Erholung im Euroraum, den aus der Krise stammenden Schulden-Altlasten und der erwarteten Neujustierung der EZB-Wertpapierankäufe angemessen. 8.Hinter dieser Gesamtperspektive verbergen sich beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Bei manchen besteht Konsolidierungsbedarf, während andere über einen gewissen Haushaltsspielraum verfügen. Es braucht demnach eine differenzierte Herangehensweise an die Haushaltspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten, um einen Mittelweg zwischen der Stabilisierung der Wirtschaft einerseits und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen andererseits zu finden. 9.Bei der Situation der Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihr mittelfristiges Haushaltsziel bestehen ebenfalls nach wie vor deutliche Unterschiede. Der Kommissionsprognose zufolge werden sechs Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets 2017 ihr mittelfristiges Haushaltsziel erreichen (Litauen) oder übertreffen (Deutschland, Luxemburg, Malta, die Niederlande und Zypern). Dies dürfte auch 2018 unverändert bleiben, wobei einige von ihnen voraussichtlich einen Teil ihres Haushaltsspielraums nutzen werden. Auch Deutschland dürfte, der von einer unveränderten Politik ausgehenden Haushaltsplanung zufolge, einen Teil seines finanziellen Spielraums nutzen. Irland dürfte sein mittelfristiges Haushaltsziel 2018 erreichen, und im Falle der Slowakei ist mit erheblichen Fortschritten in diese Richtung zu rechnen. Gleichzeitig ist nach der Kommissionsprognose bei einigen noch weit von ihrem mittelfristigen Haushaltsziel entfernt liegenden Mitgliedstaaten keine größere Verbesserung (Spanien, Italien, Portugal und Slowenien) oder sogar eine Verschlechterung des strukturellen Saldos zu erwarten (Belgien und Frankreich). Abgesehen von Slowenien handelt es sich bei diesen Mitgliedstaaten auch um diejenigen mit der höchsten Schuldenquote. 10.Um Stabilisierungsbedarf und etwaige Nachhaltigkeitsprobleme in ein Gleichgewicht zu bringen, kann die Kommission bei der Bewertung einer Abweichung von der erforderlichen haushaltspolitischen Anpassung ihren Ermessensspielraum ausüben. So kam die Kommission unter anderem zu dem Ergebnis, dass eine Abweichung von der einschlägigen Vorgabe im Falle von Italien und Slowenien als sachgerecht angesehen werden kann, sofern beide Länder 2018 tatsächlich ihren Haushaltskurs entsprechend korrigieren. Letzteres scheint nach der Kommissionsprognose jedoch nicht zu erwarten zu sein. Zusammenfassend ergibt die Bewertung der Haushaltsplanungen der einzelnen Mitgliedstaaten durch die Kommission folgendes Bild: Bei keiner der Übersichten über die Haushaltsplanung 2018 wurde ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) festgestellt. In einigen Fällen ist die Kommission allerdings der Auffassung, dass die geplanten Haushaltskorrekturen hinter den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts zurückbleiben oder dass zumindest dieses Risiko besteht.
– Bei fünf Ländern (Estland, Irland, Malta, der Slowakei und Zypern) entsprechen die Übersichten über die Haushaltsplanung weitgehend den Vorgaben des SWP für 2018. Bei diesen Ländern könnten die Planungen eine gewisse Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel oder dem Anpassungspfad in dessen Richtung bewirken. – Bei fünf Ländern (Belgien, Italien, Portugal, Slowenien und Österreich) deuten die Übersichten über die Haushaltsplanung darauf hin, dass die Vorgaben des SWP für 2018 möglicherweise nicht erfüllt werden. Bei diesen Ländern könnten die Übersichten über die Haushaltsplanung eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung des jeweiligen mittelfristigen Ziels bewirken. Belgien und Italien werden voraussichtlich zudem auch den Richtwert für den Schuldenabbau verfehlen. In Bezug auf die beiden Länder, die der korrektiven Komponente des SWP unterliegen (also Gegenstand eines Defizitverfahrens sind): – Bei Frankreich, das, sofern rechtzeitig eine nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits erreicht wird, ab 2018 der präventiven Komponente unterliegen könnte, besteht auf der Grundlage der Haushaltsplanung die Gefahr, dass die Vorgaben des SWP für 2018 nicht erfüllt werden, da die Herbstprognose 2017 der Kommission eine erhebliche Abweichung vom erforderlichen Anpassungskurs in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel diagnostiziert. Auch der Richtwert für den Schuldenabbau dürfte 2018 verfehlt werden. - Bei Spanien entspricht die Übersicht über die Haushaltsplanung weitgehend den Vorgaben des SWP für 2018, da die Kommission in ihrer Herbstprognose 2017 davon ausgeht, dass das Gesamtdefizit in jenem Jahr leicht unter der 3 %-Obergrenze bleiben wird. Allerdings deutet sich an, dass das Defizitziel verfehlt wird und die Konsolidierungsanstrengungen deutlich hinter dem empfohlenen Wert zurückbleiben werden. |
1. Einleitung
Für eine bessere Koordinierung der Finanzpolitik in der Wirtschafts- und Währungsunion müssen die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets der Kommission nach dem EU-Recht alljährlich bis zum 15. Oktober eine Übersicht über ihre Haushaltsplanung für das Folgejahr vorlegen. 1
Darin werden die Haushaltsentwürfe, die die Regierungen den nationalen Parlamenten vorlegen, inhaltlich zusammengefasst. Die Kommission gibt zu jeder Übersicht eine Stellungnahme ab und prüft, ob sie mit den Verpflichtungen des Mitgliedstaats im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) vereinbar ist.
Darüber hinaus muss die Kommission eine Gesamtbewertung der Haushaltslage und der Haushaltsaussichten im Euro-Währungsgebiet insgesamt vornehmen.
18 Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets 2 haben der Kommission gemäß den Bestimmungen des sogenannten „Two-Packs“ bis zum 16. Oktober ihre Übersicht über die Haushaltsplanung 2018 übermittelt 3 . Da Griechenland ein makroökonomisches Anpassungsprogramm des ESM durchläuft, ist es nicht zu einer solchen Vorlage verpflichtet, da das Programm bereits eine eingehende Überwachung der Haushaltspolitik vorsieht.
Im Einklang mit dem Verhaltenskodex des „Two-Pack“ haben Deutschland und Österreich Übersichten vorgelegt, in denen von einer unveränderten Politik ausgegangen wird, da die Regierungen der beiden Länder nach den jüngsten Wahlen nur geschäftsführend amtieren und nicht über vollständige Haushaltsbefugnisse verfügen. 4 Von den neuen Regierungen wird erwartet, dass sie nach Amtsantritt vollständige Übersichten vorlegen. Auch Spanien hat eine auf einer unveränderten Politik beruhende Übersicht vorgelegt, da das Annahmeverfahren für die Haushalte des Zentralstaats und der Sozialversicherung hinter dem üblichen Zeitplan zurückbleibt. Von Spanien wird erwartet, dass es so bald wie möglich eine umfassende Übersicht über die Haushaltsplanung vorlegt.
Die Stellungnahmen der Kommission wahren die Haushaltskompetenz der Mitgliedstaaten. Sie enthalten gleichzeitig aber faktengestützte konkrete Empfehlungen insbesondere an die Regierungen und Parlamente der betreffenden Mitgliedstaaten, so dass diese besser einschätzen können, ob ihre Haushaltsentwürfe den haushaltspolitischen Vorgaben der EU entsprechen. Auf der Grundlage des umfassenden Instrumentariums des „Two-Packs“ kann die die Wirtschafts- und Haushaltpolitik innerhalb des Euro-Währungsgebiets als gemeinsames Anliegen behandelt werden, so wie es im AEUV beabsichtigt ist.
Darüber hinaus hat der Rat die Euro-Gruppe im Juli 2015 ersucht, die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie den fiskalpolitischen Kurs des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu überwachen und zu koordinieren, um eine wachstumsfreundliche und differenzierte Haushaltspolitik zu gewährleisten. 5 Der Rat empfahl den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, unbeschadet der Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts „ihre Haushaltspolitik (zu) koordinieren, um sicherzustellen, dass der gemeinsame finanzpolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets den Tragfähigkeitsrisiken und der Konjunkturlage entspricht“.
Im November 2016 hatte die Kommission eine aktualisierte Empfehlung zur Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet vorgeschlagen, die vom Europäischen Rat auf der Tagung am 9./10. März 2017 gebilligt und am 21. März 2017 vom Rat angenommen wurde. 6 Diese Empfehlung ist der Eckpfeiler für die Bewertung durch die Kommission. Im Zuge des jährlichen Zyklus des Europäischen Semesters schlägt die Kommission begleitend zu diesem Paket eine neue Empfehlung zur Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet für den Zeitraum 2018-2019 vor. 7
Im Juli 2017 verabschiedete der Rat länderspezifische Empfehlungen, in denen dargelegt wurde, wie die Kommission mit Mitgliedstaaten zu verfahren gedachte, bei denen die Matrix eine Anpassung von mindestens 0,5 % des BIP nahelegt. 8 In den Erwägungsgründen wurde festgehalten, dass das Ziel, einen haushaltspolitischen Kurs zu erreichen, der sowohl zur Stützung der derzeitigen Erholung als auch zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beiträgt, bei der Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2018 und der anschließenden Bewertung der Haushaltsergebnisse 2018 berücksichtigt werden muss. In diesem Zusammenhang nahm der Rat zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, eine Gesamtbewertung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 vorzunehmen, bei der insbesondere die konjunkturelle Lage des betreffenden Mitgliedstaats berücksichtigt werden soll.
Die vorliegende Mitteilung verfolgt zwei Ziele: Erstens vermittelt sie ausgehend von einer horizontalen Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung ein Gesamtbild der Haushaltspolitik im Euro-Währungsgebiet. Diese Bewertung entspricht der im Frühjahr vorgenommenen horizontalen Bewertung der Stabilitätsprogramme, wobei der Schwerpunkt nun aber stärker auf dem Folgejahr als auf den mittelfristigen Haushaltsplanungen liegt. Zweitens liefert sie einen Überblick über die Haushaltsplanung der einzelnen Länder und legt den Ansatz der Kommission zur Beurteilung ihrer Übereinstimmung mit den Vorgaben des SWP dar. Bei der Bewertung wird danach unterschieden, ob ein Mitgliedstaat der präventiven oder der korrektiven Komponente des SWP unterliegt. Dabei wird auch den Vorgaben des Pakts hinsichtlich Schuldenstand und Schuldendynamik Rechnung getragen.
2. Wichtigste Ergebnisse für das Euro-Währungsgebiet
Die Wirtschaftsprognosen der Haushaltsübersichten und der Kommissionsprognose im Vergleich
Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben ihre Wachstumsprognosen seit dem Frühjahr beträchtlich nach oben korrigiert. Den makroökonomischen Annahmen der Haushaltsplanungen zufolge wird der Anstieg des realen Gesamt-BIPs im Euroraum (ohne Griechenland) inzwischen mit 2,2 % (2017) bzw. 2,0 % (2018) veranschlagt. Diese Prognose liegt deutlich über der Wachstumsprognose von je 1,7 %, die den jüngsten Stabilitätsprogrammen zugrunde lag (siehe Tabelle 1). Auch die Kommission geht in ihrer Herbstprognose 2017 von ähnlich kräftigen Wachstumsraten für das Euro-Währungsgebiet aus, nämlich 2,2 % für 2017 und 2,1 % für 2018. Insgesamt liegen die wirtschaftlichen Annahmen der Übersichten sehr nah bei der Herbstprognose der Kommission (siehe Anhang IV, Tabelle 1). Dies mag auch daran liegen, dass sämtliche Mitgliedstaaten außer Deutschland und Belgien den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 entsprechend ihre Haushaltsplanentwürfe und damit implizit auch ihre Übersicht über die Haushaltsplanung auf von unabhängigen Einrichtungen erstellten oder bestätigten makroökonomischen Prognosen basieren.
Das tatsächliche Wirtschaftswachstum liegt über dem Potenzial. Die Produktionslücke verengt sich 2017 weiter und dürfte sich 2018 ins Positive wenden. Die gesamtwirtschaftliche Produktionslücke dürfte sich 2018 sowohl nach der Kommissionsprognose als auch nach den Haushaltsplanungen ins Positive wenden. Alle Übersichten gehen von einer Produktionslücke aus, die 2018 (neuberechnet) einen positiven oder – im Falle Frankreichs und Finnlands – marginal negativen Wert ausweist. 9
Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Kommission erwarten, dass die Inflationsrate stabil bleibt und unterhalb der 2 %-Schwelle verharrt. In den Haushaltsübersichten wird die Gesamtinflation im Euroraum auf 1,5 % (2017) bzw. 1,4 % (2018) veranschlagt. Diese Annahmen sind gegenüber denen der Stabilitätsprogramme weitgehend unverändert geblieben, und auch die Kommission prognostiziert für den Euroraum eine Inflationsrate in identischer Höhe. Nur in Estland, Lettland und Litauen dürfte die Inflation über 2 % liegen.
Die wirtschaftliche Erholung im Euro-Währungsgebiet setzt sich fort, weist aber einige Merkmale auf, die nicht dem üblichen Muster entsprechen. Die Konjunktur im Euroraum hat sich gefestigt und länderübergreifend weiter an Breite gewonnen. Die Beschäftigungslage und das Geschäftsklima verbessern sich stetig. Die Erholung weist aber einige atypische Merkmale auf. So entwickeln sich die Kerninflation und das Lohnwachstum weiterhin verhalten und spiegeln nicht die an den einschlägigen Standard-Indikatoren ablesbaren Verbesserungen auf den Arbeitsmärkten wider. Das gedämpfte Lohnwachstum scheint der weiterbestehenden Arbeitsmarktschwäche in einigen Volkswirtschaften, der Auswirkung der geringen Inflationserwartungen auf die Lohnbildung und dem niedrigen Produktivitätsanstieg geschuldet. Schließlich dürfte die gute Konjunktur auch weiterhin von außergewöhnlichen Umständen wie der akkomodierenden Geldpolitik der EZB profitieren. Vor diesem Hintergrund spricht vieles dafür, die wachstumsfreundliche Politik nur schrittweise zurückzufahren. So hat die Kommission angekündigt, bei der Beurteilung der konjunkturellen Lage der Mitgliedstaaten von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch zu machen (siehe Kasten 1).
Tabelle 1: Übersicht über die aggregierten Wirtschafts- und Haushaltsdaten (EA-18) im Zeitraum 2017-2018
Quelle: Stabilitätsprogramme 2017, Übersichten über die Haushaltsplanung für 2018, Herbstprognose 2017 der Kommission
Die Haushaltsprognosen der Haushaltsübersichten und der Kommissionsprognose im Vergleich
Das aggregierte Gesamtdefizit dürfte seinen Abwärtstrend dank des konjunkturellen Rückenwinds fortsetzen. Der Herbstprognose der Kommission zufolge wird das Haushaltsdefizit im Euro-Währungsgebiet von 1,6 % des BIP im Jahr 2016 auf 1,1 % im Jahr 2017 zurückgehen. In den Haushaltsplanungen wird für 2017 von einem geringfügig höheren Defizit von 1,2 % ausgegangen, das um 0,15 Prozentpunkte unter dem Zielwert der von den Mitgliedstaaten im Frühjahr 2017 vorgelegten Stabilitätsprogramme liegt, in denen allerdings ein deutlich weniger dynamisches Wachstum prognostiziert wurde. Eine bedeutende Aufwärtskorrektur des Defizitziels für 2017 gegenüber dem Stabilitätsprogramm hat nur die Slowakei vorgenommen. 2018 würde das Gesamtdefizit im Euro-Währungsgebiet, sofern die Haushaltsplanungen der Mitgliedstaaten realisiert werden, bei 0,9 % des BIP liegen. Das entspräche dem Gesamtdefizitziel der Stabilitätsprogramme vom Frühjahr 2017, obwohl sich die Wirtschaftsdaten für 2017 besser entwickeln als erwartet und die Wachstumsprognosen für 2018 erheblich nach oben korrigiert wurden. Daraus geht implizit hervor, dass die strukturellen Anpassungsanstrengungen in gewissem Umfang hinter den jüngsten Stabilitätsprogrammen zurückbleiben. Zwar gibt es bei einzelnen Mitgliedstaaten Unterschiede zwischen den Übersichten und der Kommissionsprognose (siehe Anhang IV, Tabelle 2), aber auf der Ebene des Euroraums stimmen die Gesamtdefizitprognose der Kommission für 2018 voll und ganz mit dem Wert überein, der sich aus den Haushaltsplanungen ergibt.
Sieben der 18 Mitgliedstaaten rechnen für 2018 mit einem positiven Haushaltsergebnis. Von den Mitgliedstaaten, die ein Haushaltsdefizit aufweisen, prognostizieren nur Lettland und Finnland eine Erhöhung desselben. Kein Mitgliedstaat veranschlagt für 2018 ein Haushaltsdefizit über der Obergrenze von 3 % des BIP. Frankreich beabsichtigt sein übermäßiges Defizit, wie vom Rat empfohlen, 2017 zu korrigieren; Spanien will diese Korrektur fristgerecht bis 2018 erreichen. Belgien, Frankreich, Italien und die Slowakei planen deutlich höhere Defizite als in ihren Stabilitätsprogrammen veranschlagt.
Der Primärsaldo des Euro-Währungsgebiets, zu dessen Berechnung die Zinsausgaben vom Gesamthaushaltssaldo abgezogen werden, liegt im Plus. Von 2017 auf 2018 dürfte sich der Primärsaldo weiter von 0,8 % auf 0,9 % verbessern. Finnland, Frankreich und Lettland sind die einzigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die für 2018 mit einem Primärdefizit rechnen.
Gemessen an der Veränderung des aggregierten strukturellen Saldos findet im Zeitraum 2017/18 den Haushaltsplanungen wie der Prognose zufolge so gut wie keine Haushaltsanpassung statt. 10 In der Gesamtschau rechnet die Kommission in ihrer Prognose für 2017 mit einem stabilen strukturellen Saldo. Aus den (neuberechneten) Haushaltsplänen geht für 2017 in Übereinstimmung mit den Stabilitätsprogrammen eine geringfügige strukturelle Verbesserung hervor. Für 2018 weisen die Übersichten eine leichte Verschlechterung des strukturellen Saldos des Euro-Währungsgebiets um 0,1 % des BIP aus, während in den jüngsten Stabilitätsprogrammen noch eine Gesamtverbesserung von 0,2 % des BIP zugrundegelegt wurde (siehe Anhang IV, Tabelle 3). Auch die Kommission projiziert für den Euroraum ähnlich wie die Übersichten eine Verschlechterung um 0,1 Prozentpunkte im Jahr 2018. Hinter diesen Aggregatzahlen verbergen sich jedoch erhebliche Unterschiede gegenüber den Übersichten einzelner Mitgliedstaaten über ihre Haushaltsplanung. Insbesondere projiziert die Kommission eine erheblich niedrigere strukturelle Anpassung in Belgien, Frankreich, Litauen, Portugal, Slowenien und Spanien (siehe unten). Auf der Aggregatebene des Euro-Währungsgebiets wird dies durch einen stabilen strukturellen Saldo in Deutschland ausgeglichen, der sich den deutschen Haushaltsplanungen zufolge um 0,5 % ausweiten dürfte.
Bei der Situation der Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihr mittelfristiges Haushaltsziel bestehen nach wie vor deutliche Unterschiede (siehe Anhang IV, Abbildung 5). Der Kommissionsprognose zufolge werden sechs Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets 2017 ihr mittelfristiges Haushaltsziel erreichen (Litauen) oder übertreffen (Deutschland, Luxemburg, Malta, die Niederlande und Zypern). 11 Dies dürfte auch 2018 unverändert bleiben, wobei einige der Länder, die ihr Haushaltsziel übertroffen haben, voraussichtlich einen Teil ihres Haushaltsspielraums nutzen werden. 12 Auch Deutschland dürfte gemäß seiner eine unveränderte Politik ansetzenden Haushaltsplanung einen Teil seines haushaltspolitischen Spielraums nutzen. 13 Irland dürfte sein mittelfristiges Haushaltsziel 2018 erreichen, und im Falle der Slowakei ist mit erheblichen Fortschritten in diese Richtung zu rechnen. Auf der anderen Seite ist nach der Kommissionsprognose im Falle einiger noch weit von ihrem mittelfristigen Haushaltsziel entfernt liegenden Mitgliedstaaten kaum eine Verbesserung (Italien, Portugal, Slowenien und Spanien) oder sogar eine Verschlechterung zu erwarten (Belgien und Frankreich). Abgesehen von Slowenien handelt es sich bei diesen Mitgliedstaaten auch um diejenigen mit der höchsten Schuldenquote (siehe unten). In den (neuberechneten) Haushaltsplanungen ist eine im Vergleich zu den Prognosen für die betreffenden Mitgliedstaaten teilweise umfangreichere Anpassung von zwischen 0,0 Prozentpunkten (Frankreich) bis 0,5 Prozentpunkten (Slowenien) geplant. Schließlich werden voraussichtlich auch Estland, Finnland, Lettland und Österreich etwas stärker vom mittelfristigen Haushaltsziel abweichen, aber innerhalb einer Bandbreite von einem BIP-Prozentpunkt.
Im Vergleich zum strukturellen Saldo werden die auf Grundlage der Kommissionsprognose berechneten diskretionären Konsolidierungsanstrengungen 2017 und 2018 etwas expansiver ausfallen. 14 Die diskretionären Konsolidierungsanstrengungen ähneln konzeptuell dem Ausgabenrichtwert im Haushaltsregelwerk der EU und spiegeln die Summe der geplanten einnahmenseitigen Maßnahmen und der Primärausgabenentwicklung im Verhältnis zum (mittelfristigen) Potentialwachstum wider. Die auf der Grundlage der Prognose berechneten diskretionären Konsolidierungsanstrengungen weisen für 2017 auf eine Expansion von nahezu 0,4 % des BIP hin. Ursächlich hierfür ist in erster Linie der über dem mittelfristigen Potenzialwachstum liegende Anstieg der Primärausgaben, wohingegen die diskretionären einnahmenseitigen Maßnahmen 2017 haushaltsneutral bleiben. Die Differenz gegenüber der Veränderung des strukturellen Saldos ist teilweise damit zu erklären, dass Zinsgewinne in den diskretionären Konsolidierungsanstrengungen nicht berücksichtigt werden. 15 Für das Jahr 2018 bestätigen die auf der Grundlage der Haushaltsplanungen berechneten diskretionären Konsolidierungsanstrengungen die Ergebnisse des strukturellen Saldos dahingehend, dass sich ein insgesamt nahezu neutraler Haushaltskurs abzeichnet. Die Primärausgaben dürften im Euro-Währungsgebiet geringfügig stärker zunehmen als das mittelfristige Potenzialwachstum, während sich die diskretionären einnahmenseitigen Maßnahmen lediglich marginal expansiv auswirken (siehe unten). Die auf der Grundlage der Kommissionsprognose berechneten diskretionären Konsolidierungsanstrengungen belaufen sich auf 0,25 % des BIP und deuten damit für 2018 auf einen etwas expansiveren Haushaltskurs hin (siehe Anhang IV, Abbildung 4). 16
Die Staatsschulden dürften dank der konjunkturellen Erholung und der anhaltend niedrigen Zinsen weiter zurückgehen. Der gesamtstaatliche Schuldenstand des Euro-Währungsgebiets, der 2014 mit nahezu 93 % des BIP seinen Höchststand erreichte, dürfte sowohl der Kommissionsprognose als auch den Haushaltsplänen der Mitgliedstaaten zufolge von 89,6 % im Jahr 2016 auf knapp unter 88 % des BIP im Jahr 2017 absinken. Für 2018 lassen die Haushaltsplanungen insgesamt einen weiteren Schuldenabbau auf knapp unter 86 % des BIP erwarten. Der für 2018 erwartete Schuldenrückgang wird durch einen schuldensenkenden Schneeballeffekt und einen Primärüberschuss befördert, wohingegen geplante Bestandsanpassungen in die entgegengesetzte Richtung wirken. Die Kommission setzt in ihrer Prognose einen geringfügig höheren Schuldenabbau an.
Sämtliche Mitgliedstaaten mit Ausnahme Frankreichs planen im Zeitraum 2017/18 eine Absenkung ihrer Schuldenquote (siehe Anhang IV, Tabelle 6). Im Falle Frankreichs wird damit gerechnet, dass die Schuldenquote knapp unterhalb von 97 % des BIP verharrt. Alle Mitgliedstaaten profitieren von einem schuldensenkenden Schneeballeffekt, und auch die in den meisten Mitgliedstaaten erwarteten Primärüberschüsse tragen zu einer Senkung der Schuldenlast bei (siehe Anhang IV, Abbildung 6). Generell weisen die Kommissionsprognose und die Übersichten kaum Unterschiede im Hinblick auf die für 2018 angenommene Schuldenentwicklung auf. Lediglich im Falle von Slowenien und Zypern bieten die Übersichten einen optimistischeren Ausblick, während die Kommission die Lage in Deutschland günstiger einschätzt. Italien und Portugal bleiben die am höchsten verschuldeten Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von mehr als 120 % des BIP, während sich die Schuldenquoten Belgiens, Frankreichs, Spaniens und Zyperns um die 100 %-Marke bewegen. Zehn Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die eine Übersicht über die Haushaltsplanung übermittelt haben, unterliegen momentan dem Richtwert für den Schuldenabbau. 17 Belgien und Italien werden diesen Richtwert der Kommissionsprognose zufolge auf den ersten Blick 2018 nicht einhalten. Das gilt auch für Frankreich, das aber bei einer rechtzeitigen und dauerhaften Korrektur seines übermäßigen Defizits ab 2018 der Übergangsregelung für den Schuldenabbau unterliegen würde.
Zusammensetzung der Haushaltsanpassung
Die Mitgliedstaaten projizieren ein leichtes Sinken der konjunkturbereinigten Ausgabenquote, die aber durch einen Rückgang der Einnahmenquote in ähnlicher Höhe vollständig neutralisiert wird. Den Haushaltsplanungen zufolge dürfte die konjunkturbereinigte Ausgabenquote, gestützt von rückläufigen Zinsausgaben und geringfügig langsamer als das Potenzialwachstum ansteigenden Primärausgaben, um 0,25 Prozentpunkte zurückgehen. Im Vergleich dazu prognostiziert die Kommission eine etwas dynamischere Primärausgabenentwicklung und kommt so zu einer unveränderten konjunkturbereinigten Ausgabenquote. Die Mitgliedstaaten rechnen damit, dass die Sozialausgaben und Leistungen für Arbeitnehmer weniger steigen als das nominale BIP, was zu einer Senkung der Ausgabenquote beitragen würde (siehe Anhang IV, Abbildung 8). Die Investitionen der öffentlichen Hand, die zwischen 2010 und 2016 stetig zurückgegangen waren, sollen 2018 hingegen leicht zulegen. Auch die Kommissionsprognose bestätigt diese leichte Anpassung der öffentlichen Ausgaben. Die Zinsausgaben dürften beiden Quellen zufolge 2018 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,9 % des BIP zurückgehen. 2012, auf dem Höhepunkt der Staatsschuldenkrise, beliefen sich die Zinsaufwendungen auf 3 % des BIP. Sämtliche Mitgliedstaaten außer Zypern erwarten einen weiteren Rückgang des realen Zinssatzes für den ausstehenden Schuldenbestand. Der den Übersichten zugrunde gelegte reale Zinssatz sinkt im Schnitt von 2,25 % (2017) auf 2,15 % (2018); die Kommission geht von ähnlichen Werten aus.
Die Einnahmenquote dürfte im Zuge von Maßnahmen, die sich negativ auf die Einnahmenentwicklung auswirken, zurückgehen. Insgesamt werden sich die defizitsteigernden Konsequenzen der angegebenen einnahmenseitigen Maßnahmen den Übersichten zufolge auf 0,1 % des BIP belaufen. Zudem prognostizieren die Mitgliedstaaten Einnahmenausfälle in Höhe von 0,2 % des BIP im Vergleich zu dem, was das voraussichtliche Nominalwachstum erwarten lassen könnte (siehe Anhang IV, Tabelle 8) 18 . Der Rückgang der Einnahmenquote wird vor allem durch sinkende Sozialabgaben und Einnahmen aus nichtsteuerlichen Quellen verursacht. Nach den Übersichten über die Haushaltsplanungen sollen die Einnahmen aus direkten und indirekten Steuern im Verhältnis zum BIP unverändert bleiben. Die Kommissionsprognose setzt ähnliche Auswirkungen der einnahmenseitigen Maßnahmen und Einnahmenausfälle an.
Bewertung des Kurses der Finanzpolitik im Euro-Währungsgebiet
Insgesamt dürfte der finanzpolitische Kurs des Euroraums im Zeitraum 2017/18 weitgehend neutral verbleiben. Nach erheblichen Konsolidierungen zwischen 2011 und 2013 schlug die Finanzpolitik in den Folgejahren insgesamt einen weitgehend neutralen Kurs ein. Daran dürfte sich auch 2017 nichts ändern. Gemessen an der Veränderung des strukturellen Saldos deuten sowohl die Haushaltspläne der Mitgliedstaaten in der Gesamtschau als auch die Kommissionsprognose auch für das Jahr 2018 auf einen weitgehend neutralen Kurs mit einer nur marginalen Verschlechterung des strukturellen Saldos hin. Der strukturelle Primärsaldo für 2018 hingegen weist auf einen geringfügig expansiveren Fiskalkurs hin (siehe Anhang IV, Tabelle 4), da der anhaltende Rückgang der Zinsausgaben im Primärsaldo nicht berücksichtigt wird. Bestätigt wird diese Feststellung auch durch den auf der Grundlage der Kommissionsprognose berechneten Indikator der diskretionären Konsolidierungsanstrengungen (siehe Anhang IV, Abbildung 4).
Eine weitgehend neutrale Finanzpolitik auf der Gesamtebene des Euro-Währungsgebiets erscheint angesichts der sich verfestigenden, aber weiterhin unvollständigen wirtschaftlichen Erholung nach wie vor angemessen. Diese Aussage gilt insbesondere vor dem Hintergrund der fortbestehenden Schulden-Altlasten aus der Krise. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, auf das rechte Maß zwischen der Sicherstellung langfristig tragfähiger öffentlicher Finanzen, in Abhängigkeit von den länderspezifischen Bedingungen, und der Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung zu achten. Der finanzpolitische Kurs im Zeitraum 2017/18 sollte anhand der zweifachen Zielsetzung – langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und kurzfristige makroökonomische Stabilisierung – beurteilt werden. Für eine langfristige Tragfähigkeit muss die Staatsverschuldung auf einen nachhaltigen Pfad gebracht und dort gehalten werden, wobei der gegenwärtige Schuldenstand und die erwarteten künftigen alterungsbedingten Ausgaben zu berücksichtigen sind. Eine gesamtwirtschaftliche Stabilisierung lässt sich daran ablesen, dass die Produktionslücke kurz- bis mittelfristig in angemessenem Tempo geschlossen wird, aber es sollten auch andere wirtschaftliche Faktoren einbezogen werden wie das Inflationsniveau, die Arbeitsmarktschwächen und die Notwendigkeit, dass inländische Wachstumsquellen verstärkt an die Stelle externer Wachstumsquellen treten.
Abbildung 1: Realer langfristiger Zinssatz (in %) und diskretionäre Konsolidierungsanstrengungen (in % des potenziellen BIP), Euro-Währungsgebiet
Quelle: Herbstprognose 2017 der Europäischen Kommission
Hinweis: Ein realer langfristiger Zinssatz von +1,0 gilt als in weitgehender Übereinstimmung mit dem Potenzialwachstum im Prognosezeitraum.
Beim Kurs der Finanzpolitik sollte die äußerst akkomodierende Geldpolitik vor dem Hintergrund der niedrigen Inflation angemessen berücksichtigt werden. Die Geldpolitik im Euroraum wies in den jüngsten Jahren einen äußerst akkomodierenden Kurs auf. Die EZB hat eine ganze Reihe von geldpolitischen Lockerungsmaßnahmen ergriffen, darunter eine Absenkung der Zinssätze bis ins Negative, gezielte langfristige Refinanzierungsgeschäfte, Programme zum Ankauf von Wertpapieren und Ausblicke auf den weiteren Verlauf ihrer Politik. Diese Maßnahmen haben zusammengenommen umfangreiche geldpolitische Anreize gesetzt. Vor kurzem hat die EZB beschlossen, ihre Wertpapierankäufe ab Januar 2018 angesichts eines zunehmend kräftigen und breiteren wirtschaftlichen Aufschwungs im Euroraum neu zu justieren. Allerdings wurden umfangreiche geldpolitische Anreize für nach wie vor notwendig erachtet, da das Preisniveau weiterhin insgesamt kaum binnenwirtschaftlichem Aufwärtsdruck ausgesetzt ist und die Wirtschafts- und Inflationsaussichten nach wie vor von der fortgesetzten Unterstützung durch die Geldpolitik abhängig sind. Obwohl davon ausgegangen wird, dass die günstigen Finanzierungskonditionen erhalten bleiben, wird in den neuesten makroökonomischen Prognosen der EZB-Mitarbeiter für den Euroraum mit einem nur allmählichen Anstieg der Gesamtinflation gerechnet, die zwischen 2017 und 2019 deutlich unter 2 % verbleiben dürfte. Diese Vorausschätzungen stimmen weitgehend mit der jüngsten Inflationsprognose der Europäischen Kommission überein.
Für die gemeinsame Ausrichtung von Geld- und Haushaltspolitik („Policy Mix“) können als Näherungswert jeweils die Entwicklung der Finanzierungsbedingungen (z. B. der reale langfristige Zinssatz) und die Konsolidierungsanstrengungen (z. B. die diskretionären Konsolidierungsanstrengungen) herangezogen werden. Wie aus Abbildung 1 hervorgeht, haben sich die Finanzierungsbedingungen dank des Eingreifens der EZB infolge der Krise zwischen 2011 und 2012 erheblich gelockert. Nach 2013 setzte sich dieser Trend fort, wenn auch in geringerem Ausmaß. So konnte die EZB zwar mit zusätzlichen Maßnahmen die nominalen langfristigen Zinssätze drücken, gleichzeitig nahmen jedoch auch die langfristigen Inflationserwartungen ab und erholten sich erst gegen Ende 2016 wieder. Sollte sich die Produktionslücke im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2018 wie erwartet endlich schließen, werden sich wohl auch die Finanzierungsbedingungen wieder leicht verschärfen. Da mit dem erwarteten schrittweisen Anstieg der nominalen Zinssätze in der Folge wohl eine vergleichsweise verhaltene Steigerung der Inflationserwartungen einhergehen wird, werden die durchschnittlichen realen Zinssätze für langfristige Kredite 2018 voraussichtlich steigen. 19 Insgesamt dürften die Finanzierungsbedingungen jedoch äußerst günstig bleiben.
Die aggregierte Betrachtung des Euroraums verdeckt jedoch die Tatsache, dass es auf einzelstaatlicher Ebene erhebliche Differenzen gibt: Während einige Länder ihre Haushalte weiter konsolidieren müssen, verfügen andere über einen gewissen haushaltspolitischen Spielraum (siehe Abbildungen 2 und 3). In den meisten Mitgliedstaaten geht man für das Jahr 2018 von einer positiven Produktionslücke aus, doch hält in mehreren Mitgliedstaaten eine ausgeprägte Wirtschaftsflaute an. 20 Auf der anderen Seite sehen sich einige Mitgliedstaaten mit großen Tragfähigkeitsrisiken konfrontiert. Ausgehend von der Herbstprognose 2017 der Kommission wurde eine Gesamtbeurteilung der Tragfähigkeitsrisiken durchgeführt, die unter anderem den aktuellen Schuldenständen, dem Primärsaldo und den mit der Alterung der Gesellschaft einhergehenden geschätzten Kosten Rechnung trägt. 21 Kein Mitgliedstaat scheint von kurzfristigen Tragfähigkeitsrisiken betroffen zu sein. Allerdings scheinen laut einer Schuldentragfähigkeitsanalyse und der Berechnung des S1-Indikators Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Portugal und Finnland vor erheblichen mittelfristigen Risiken zu stehen; für Zypern, Litauen, Österreich und Slowenien werden die mittelfristigen Risiken als mittelhoch eingeschätzt. 22
Es braucht demnach eine differenzierte Herangehensweise an die Haushaltspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten, um einen Mittelweg zwischen der Stabilisierung der Wirtschaft einerseits und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen andererseits zu finden. Aus der Kommissionsprognose geht jedoch hervor, dass in einigen hochverschuldeten Mitgliedstaaten wie Italien, Portugal, Belgien, Spanien und Frankreich von einer vergleichsweise begrenzten oder gar negativen Haushaltsanpassung auszugehen ist. Die Pläne dieser Mitgliedstaaten sind etwas optimistischer, doch sind für die Erreichung der von den Mitgliedstaaten in ihrer Übersicht über die Haushaltsplanung anvisierten Ziele zusätzliche Maßnahmen notwendig. Künftig könnten in den Mitgliedstaaten mit einer hohen Schuldenquote weitere Haushaltskonsolidierungen erforderlich sein, insbesondere wenn die Wachstumsaussichten weiterhin moderat bleiben und die Zinsen angesichts des derzeit historisch niedrigen Zinsumfeldes steigen.
Abbildung 2: Fiskalischer Überblick über den Euroraum im Jahr 2018
Hinweis: Auf Grundlage der Herbstprognose 2017 der Europäischen Kommission. Zeiten guter/schlechter wirtschaftlicher Entwicklung werden anhand der Produktionslücke im Jahr 2018 (in % des potenziellen BIP) gemessen und nach der gemeinsam vereinbarten Methodik berechnet. Der Konsolidierungsbedarf bzw. haushaltspolitische Spielraum wird durch die Kommission anhand des Indikators S1 für Risiken für die Tragfähigkeit (in % des BIP) auf Grundlage von Berechnungen im Rahmen der Herbstprognose 2017 mit dem Jahr 2017 als Basisjahr gemessen.
Abbildung 3: Veränderungen des strukturellen Primärsaldos 2018 in den Übersichten über die Haushaltsplanung im Vergleich zum Tragfähigkeits- und Stabilisierungsbedarf (in % des BIP)
Quelle: Europäische Kommission (auf Grundlage der Herbstprognose 2017 der Kommission und der Übersichten über die Haushaltsplanung 2017).
Erklärungen zur Grafik:
Dem auf dem S1-Indikator basierenden Tragfähigkeitskriterium liegt die Annahme zugrunde, dass je nachdem, wie sehr die Konsolidierungsanstrengungen bei einem positiven S1-Indikator vorgezogen werden, 25 % bis 50 % der angegebenen Veränderungen des strukturellen Primärsaldos (SPS) im Jahr 2017 ausgeführt werden. Länder mit einem negativen S1-Indikator verfügen hingegen über einen gewissen Spielraum für expansive Konjunkturmaßnahmen, um einen etwaigen Stabilisierungsbedarf zu adressieren.
Das Stabilisierungskriterium entspricht der Veränderung des SPS, wonach die Produktionslücke durch haushaltspolitische Maßnahmen um zusätzliche 25 % (kurzer blauer Balken) bzw. 50 % (langer blauer Balken) geschlossen wird, als es bei einem haushaltspolitisch neutralen Szenario im Jahr 2018 der Fall gewesen wäre. Mit anderen Worten: Diese Schließung der Produktionslücke um 25 % bzw. 50 % erfolgt zusätzlich zur spontanen Schließung der Produktionslücke, wie sie in der Herbstprognose 2017 der Kommission prognostiziert wurde (angepasst durch die Annahme eines neutralen haushaltspolitischen Kurses). Dies setzt voraus, dass haushaltspolitische Maßnahmen stets antizyklisch wirken und entweder die Schließung der Produktionslücke begünstigen oder ihrer Ausweitung entgegenzuwirken. Wenn die Annahme der haushaltspolitischen Neutralität bedeutet, dass die Produktionslücke ihr Vorzeichen ändert, dann begrenzt das Stabilisierungsziel die Schließung der Produktionslücke bei 100 %, sodass eine Prozyklizität vermieden wird.
Die roten Kreuze geben die geplanten Veränderungen des SPS an, wie sie die Kommission auf Grundlage der Angaben der Mitgliedstaaten in ihren Übersichten über die Haushaltsplanung 2017 und unter Verwendung der gemeinsam vereinbarten Methodik zur Berechnung des Produktionspotenzials neu berechnet hat. Die grünen Punkte geben die Veränderungen des SPS gemäß der Herbstprognose 2017 der Kommission an, die sich aus der Annahme einer unveränderten Politik ableitet.
3. Übersichten über die Haushaltsplanung – ein Überblick
Im Rahmen ihrer Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung bewertet die Kommission insbesondere die Erfüllung der Vorgaben des SWP und der einschlägigen Empfehlungen. Bei Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, zieht die Kommission in ihren Stellungnahmen Bilanz über die bei der Korrektur des übermäßigen Defizits erzielten Fortschritte im Hinblick auf die gesamtstaatlichen Defizitziele und die Ziele struktureller Anstrengungen. Bei Mitgliedstaten, die der präventiven Komponente des SWP unterliegen, prüft die Kommission in ihren Stellungnahmen, welche Fortschritte bei der Erreichung der länderspezifischen mittelfristigen Haushaltsziele (MTO) erzielt wurden und ob dabei die Vorgaben des SWP und der länderspezifischen Empfehlungen für die Haushaltspolitik, die in den Empfehlungen des Rates vom 11. Juli 2017 enthalten sind, erfüllt werden. 23
Alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die kein Anpassungsprogramm durchlaufen, haben ihre Übersichten über die Haushaltsplanung im Einklang mit Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 rechtzeitig vorgelegt. Im Einklang mit dem Two-Pack-Verhaltenskodex haben Österreich und Deutschland, wo Übergangsregierungen amtieren, eine Übersicht über die Haushaltsplanung vorgelegt, die auf der Annahme einer unveränderten Politik basiert. Von den neuen Regierungen wird erwartet, dass sie nach Amtsantritt vollständige Übersichten vorlegen. Auch Spanien hat eine Status-Quo-Haushaltsplanung vorgelegt, obwohl die Regierung nicht als Übergangsregierung betrachtet wird. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 ersuchte die Kommission Spanien, baldmöglichst eine aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung vorzulegen. Die scheidende Regierung der Niederlande hat fristgerecht eine Übersicht über die Haushaltsplanung vorgelegt, und die neue Regierung hat einen Nachtrag zu dieser Übersicht mit ergänzenden Informationen zu neuen Maßnahmen übermittelt. Da der Nachtrag keine Tabellen enthält, die den Anforderungen des Verhaltenskodex entsprechen, sollten die Behörden ohne ungebührliche Verzögerung derartige aktualisierte Tabellen vorlegen.
Die Kommission hat bei keiner Übersicht über die Haushaltsplanung einen „besonders schwerwiegenden Verstoß“ gegen den SWP im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 festgestellt. Einige der vorgelegten Übersichten geben jedoch Anlass zu Bedenken. Die Kommission hat daher am 27. Oktober 2017 Schreiben an Belgien, Frankreich, Italien und Portugal gerichtet, in denen sie um weitere Angaben ersuchte und eine Reihe vorläufiger Bemerkungen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung machte. Die betroffenen Mitgliedstaaten antworteten Ende Oktober. Die in den Schreiben gemachten Angaben wurden bei der Bewertung der haushaltspolitischen Entwicklungen und Risiken durch die Kommission berücksichtigt. Bei Italien gibt die Schuldenquote von über 130 % des BIP Anlass zur Sorge. Die Verbesserung der makroökonomischen und finanziellen Rahmenbedingungen eröffnet die Möglichkeit, die Rückführung des öffentlichen Schuldenstands zu beschleunigen. Allerdings bedarf es weiterer Informationen über die Gesamtstrategie und die konkret geplanten Maßnahmen, mit denen die Regierung die Schuldenquote eindeutig auf einen Abwärtspfad zu bringen plant, der die Einhaltung des Schuldenstandskriteriums ermöglichen würde. Da die Vorausschätzung der Haushaltsentwicklung im Jahr 2017 nach wie vor mit erheblicher Unsicherheit behaftet ist, will die Kommission die Einhaltung des Schuldenstandskriteriums durch Italien im Frühjahr 2018 auf der Grundlage der Ist-Daten für 2017 und des endgültigen Haushaltsplans, der im Dezember 2017 vom Parlament verabschiedet werden soll, neu bewerten.
In den Tabellen 2a und 2b sind die in den Stellungnahmen der Kommission vom 22. November vorgenommenen Bewertungen der Übersichten über die Haushaltsplanung der einzelnen Mitgliedstaaten und die Bewertung der Fortschritte bei den haushaltspolitischen Strukturreformen zusammengefasst. Die Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung beruht auf der Herbstprognose 2017 der Kommission. Um den Vergleich zu erleichtern, werden die Übersichten über die Haushaltsplanung in eine der drei nachstehenden umfassenden Kategorien eingestuft, die abhängig davon, ob ein Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit aufweist oder nicht, unterschiedliche Bedeutung haben:
·Erfüllt: Laut Kommissionsprognose muss die Haushaltsplanung im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens nicht angepasst werden, um zu gewährleisten, dass der Haushalt 2018 den Vorgaben des SWP entspricht.
·Weitgehend erfüllt: Laut Kommissionsprognose für das Jahr 2018 ist damit zu rechnen, dass die Übersicht über die Haushaltungsplanung eine weitgehende Einhaltung der Vorgaben des SWP sicherstellen wird.
Bei Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden: Wenngleich in der Kommissionsprognose für das Jahr 2018 davon ausgegangen wird, dass entweder das mittelfristige Gesamtdefizitziel erreicht oder das übermäßige Defizit fristgerecht korrigiert wird, bleiben die Konsolidierungsanstrengungen deutlich hinter dem empfohlenen Niveau zurück; daher steht die Einhaltung der Empfehlung im Rahmen des Defizitverfahrens in Frage.
Bei Mitgliedstaaten, die der präventiven Komponente des SWP unterliegen: In der Kommissionsprognose für das Jahr 2018 wird von einer gewissen Abweichung vom mittelfristigen Ziel oder vom Anpassungspfad in Richtung auf dieses Ziel ausgegangen, doch würde die Verfehlung der Vorgaben keine erhebliche Abweichung von der empfohlenen Anpassung darstellen. Bei diesen Mitgliedstaaten wird gegebenenfalls beurteilt, ob sie den Richtwert für den Schuldenabbau einhalten.
·Risiko der Nichterfüllung: Laut Kommissionsprognose für 2018 stellt die Übersicht über die Haushaltungsplanung nicht sicher, dass die Vorgaben des SWP erfüllt werden.
Bei Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden: In der Kommissionsprognose für das Jahr 2018 wird davon ausgegangen, dass weder die empfohlenen Konsolidierungsanstrengungen erbracht, noch das mittelfristige Ziel für das Gesamtdefizit erreicht oder das übermäßige Defizit fristgerecht korrigiert werden.
Bei Mitgliedstaaten, die der präventiven Komponente des SWP unterliegen: Laut Kommissionsprognose für das Jahr 2018 wird die Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel oder von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf dieses Ziel erheblich sein und/oder der Richtwert für den Schuldenabbau nicht eingehalten (soweit zutreffend).
Kein Mitgliedstaat hat für das Jahr 2018 zusätzliche Flexibilität im Sinne des vom Rat am 12. Februar 2016 gebilligten „Gemeinsam vereinbarten Standpunkts zur Flexibilität im Stabilitäts- und Wachstumspakt“ beantragt. Zur Erinnerung: Im Jahr 2017 hat der Rat Finnland, Lettland und Litauen auf der Grundlage der Strukturreformklausel und Finnland auf der Grundlage der Investitionsklausel Flexibilität gewährt. Finnland wurde mit Blick auf die Umsetzung größerer Strukturreformen, die sich positiv auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auswirken sollen, und auf nationale Ausgaben für von der EU im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds kofinanzierte Projekte Flexibilität gewährt. Lettland wurde die Flexibilität vor dem Hintergrund einer Gesundheitsreform gewährt. Litauen wird angesichts größerer struktureller Arbeitsmarkt- und Rentenreformen, die sich positiv auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auswirken sollen, Flexibilität gewährt.
Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat die budgetären Auswirkungen des erhöhten Flüchtlingszustroms und zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen geltend gemacht. Nach Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist eine vorübergehende Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel zulässig, um derartigen zusätzlichen Ausgaben Rechnung zu tragen, soweit der Flüchtlingszustrom und das Ausmaß der Sicherheitsbedrohung außergewöhnliche Ereignisse darstellen, die Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen erheblich sind und die Tragfähigkeit letzterer durch die Gewährung einer Abweichung nicht gefährdet würde. Die Kommission hat eine vorübergehende Abweichung zur Berücksichtigung der Kosten des Flüchtlingszustroms in den Jahren 2015 und 2016 geprüft (Belgien, Italien, Österreich, Slowenien und Finnland). Für das Jahr 2017 ist Österreich, Italien und Slowenien ex ante eine zusätzliche Abweichung für die Kosten des Flüchtlingszustroms gewährt worden. Wenngleich die Kosten des Flüchtlingszustroms auch in Italiens Übersicht über die Haushaltsplanung für 2018 und in der Antwort 24 auf das Ersuchen der Kommission um nähere Angaben zu den von Italien geplanten Konsolidierungsanstrengungen erwähnt werden, wurde keine zusätzliche Flexibilität beantragt. In Bezug auf sicherheitsbezogene Ausgaben war Belgien, Italien und Österreich in den Jahren 2016 und 2017 Flexibilität gewährt worden; in den Übersichten über die Haushaltsplanung 2018 wurde keine weitere Flexibilität beantragt. Die Kommission wird auf der Grundlage der von den Behörden im Frühjahr 2018 zu übermittelnden Daten eine abschließende Bewertung vornehmen, in der sie sich auch zu den anzuerkennenden Beträgen äußern wird. Der von der Kommission im Frühjahr 2017 vorgenommenen vorläufigen Bewertung zufolge hat Italien auf der Grundlage der Klausel betreffend außergewöhnliche Ereignisse Anspruch auf eine Abweichung in Bezug auf die budgetären Auswirkungen eines Plans für präventive Investitionen zur Verbesserung des Erdbebenschutzes in Italien. Diese budgetären Auswirkungen werden in der Übersicht über die Haushaltsplanung für 2018 bestätigt. Die Abweichung wird jedoch im Frühjahr 2018 ex post auf der Grundlage der von den italienischen Behörden übermittelten Daten neu bewertet werden, insbesondere angesichts der Unsicherheiten hinsichtlich der Umsetzung des Investitionsplans.
Bei einigen Mitgliedstaaten (Finnland, Italien, Slowenien und Zypern) scheinen die für 2017 nach der gemeinsamen Methodik vorgenommenen Schätzungen der Produktionslücken von besonderer Unsicherheit geprägt, wie das von der Kommission verwendete Instrument zur Prüfung der Plausibilität ergab. In den genannten Fällen nahm die Kommission in ihrer Bewertung der Übersicht über die Haushaltsplanung eine eingehendere Analyse der Schätzungen der Produktionslücke vor, und zwar anhand der Regel der Expertenbeurteilung nach klar definierten Grundsätzen („constrained judgement“), und entsprach damit dem vom ECOFIN-Rat auf seiner informellen Tagung in Amsterdam im April 2016 geäußerten Wunsch nach einer Verbesserung der Methode. Der von der Kommission gewählte Ansatz entspricht dem, der in der Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung für 2017 und der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme für 2017 zur Anwendung kam. Wenngleich das Plausibilitätsinstrument für Finnland und Zypern Hinweise auf eine besonders ausgeprägte Ungewissheit ergab, sah die Kommission keinen ausreichenden Grund, von den auf der gemeinsamen Methodik basierenden Schätzungen nach Berücksichtigung aller relevanten Faktoren abzuweichen. Für Italien würde die Regel der Expertenbeurteilung nach klar definierten Grundsätzen zu der Schlussfolgerung führen, dass eine negative Produktionslücke besteht, während auf der Grundlage der gemeinsamen Methodik eine positive Produktionslücke prognostiziert wurde. In Bezug auf Slowenien wurde festgestellt, dass das Land bei einer plausibleren Schätzung im Jahr 2018 in die Nähe der Grenze zwischen einer guten und einer normalen wirtschaftlichen Entwicklung rücken würde. Bei keinem der beiden Mitgliedstaaten hätte dies Einfluss auf die Anforderungen im Rahmen der präventiven Komponente, sodass sich keine Auswirkungen auf die Bewertung ihrer Übersicht über die Haushaltsplanung ergeben würden.
Schließlich hat die Kommission das Ausmaß der Fortschritte, die bei der Umsetzung der in den Empfehlungen des Rates vom 11. Juli 2017 dargelegten haushaltspolitischen Strukturreformen erzielt wurden, vorläufig bewertet. Hierbei wurden die Übersichten über die Haushaltsplanung in die folgenden fünf Kategorien eingeteilt: keine Fortschritte, begrenzte Fortschritte, einige Fortschritte, substanzielle Fortschritte und vollständig umgesetzt. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2018 und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen 2018, die der Rat im Jahr 2018 annehmen wird, einer umfassenden Bewertung unterzogen.
Kasten 1 – Anwendung des Ermessensspielraums im Haushaltsüberwachungsverfahren vom Herbst 2017
In den Erwägungsgründen der Empfehlungen des Rates vom 11. Juli 2017 wurde dargelegt, wie die Kommission mit Mitgliedstaaten zu verfahren beabsichtigte, bei denen die Matrix eine Haushaltsanpassung von mindestens 0,5 % des BIP nahelegt. In den Erwägungsgründen heißt es: „[...] das Ziel, einen haushaltspolitischen Kurs zu erreichen, der sowohl zur Stützung der derzeitigen Erholung als auch zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen [des betreffenden Mitgliedstaats] beiträgt, [muss] bei der Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2018 und der anschließenden Bewertung der Haushaltsergebnisse 2018 berücksichtigt werden [...]. In diesem Zusammenhang nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, eine Gesamtbewertung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1466/97, insbesondere unter Berücksichtigung der konjunkturellen Lage [des betreffenden Mitgliedstaats], vorzunehmen.“
Die Kommission hat bei der Prüfung von Abweichungen von den aus der Matrix hervorgehenden Haushaltsanpassungen einen gewissen Ermessensspielraum. Wenngleich die Einhaltung der Vorgaben nach wie vor auf der Grundlage der in den Empfehlungen enthaltenen Matrixanforderung bewertet wird, hat die Kommission bei der Bewertung der Einhaltung des SWP eines Mitgliedstaats, bei dem quantitativen Indikatoren zufolge eine (bzw. die Gefahr einer) erhebliche(n) Abweichung von der erforderlichen Anpassung vorliegt, einen gewissen Ermessensspielraum. So könnte in der sogenannten Gesamtbewertung letztlich festgestellt werden, dass die Einleitung des bei einer erheblichen Abweichung vorgesehenen Verfahrens in einem bestimmten Fall nicht gerechtfertigt ist, obwohl der bei 0,5 % des BIP liegende Schwellenwert für eine erhebliche Abweichung von der Matrixanforderung überschritten wird. Die einschlägige Rechtsgrundlage findet sich in den spezifischen Bestimmungen des Artikels 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates, wonach die Gesamtbewertung auf der Grundlage präziser quantitativer Kriterien erfolgt, ohne jedoch auf diese beschränkt zu sein, also auch andere Faktoren berücksichtigt werden können.
Der Ermessensspielraum ist als Mittel konzipiert, in einer Zeit der atypischen und unvollständigen wirtschaftlichen Erholung bestimmte Situationen zu bewältigen. Wie bereits in der Herbstprognose 2017 der Kommission und in Abschnitt 2 dieser Mitteilung herausgestellt, setzt sich die derzeitige Erholung zwar fort, bleibt aber atypisch und unvollständig. Festzustellen sind insbesondere die anhaltende Arbeitsmarktschwäche, die weiterhin ungewöhnlich niedrige Kerninflation und der hohe, über seinem Basisniveau liegende Leistungsbilanzüberschuss, der auf eine anhaltende Schwäche der Binnennachfrage schließen lässt. Schließlich wird die Erholung durch die akkomodierende Geldpolitik der EZB gestützt. Zusätzliches Gewicht erhält dies vor dem Hintergrund einer sich schrittweise normalisierenden Geldpolitik.
Mittels der strukturierten und globalen Bewertung eines umfassenden Satzes wirtschaftlicher Kennzahlen können Fälle festgestellt werden, in denen eine Anstrengung, die hinter der von der Matrix verlangten zurückbleibt, unter Umständen als angemessen betrachtet werden kann. In Bezug auf Mitgliedstaaten, bei denen eine (die Gefahr einer) erhebliche(n) Abweichung von den Matrixanforderungen für 2018 vorliegt, kann die Gesamtbewertung eine methodische Prüfung der bestehenden Erfordernisse in Bezug auf Stabilisierung und Tragfähigkeit beinhalten, wobei letztlich das Ziel eines angemessenen haushaltspolitischen Kurses auf Ebene der Mitgliedstaaten verfolgt wird. Diese Prüfung basiert auf einer strukturierten und systematischen Analyse eines umfassenden Satzes wirtschaftlicher Kennzahlen, mit dem die Vorhersehbarkeit und die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten gewährleistet werden sollen.
Die Analyse beinhaltet sowohl eine Bewertung der Probleme im Bereich der Tragfähigkeit als auch eine Bewertung der Probleme im Bereich der Stabilisierung. Anhand einer eingehenden Analyse des Schuldenstands sowie der Probleme im Zusammenhang mit der kurz- und mittelfristigen Tragfähigkeit kann festgestellt werden, ob der betreffende Mitgliedstaat derartige Probleme hat oder nicht. Parallel dazu werden die Erfordernisse im Bereich der Stabilisierung unter Berücksichtigung des Konjunkturzyklus und des eventuellen Vorliegens von Inflationsdruck bewertet. Insbesondere wird der Indikator, der sich aus der nach der gemeinsamen Methodik berechneten Produktionslücke ergibt, durch alternative Messungen der ungenutzten Kapazitäten der Wirtschaft ergänzt. Darüber hinaus können auch Inflationsdruck-Indikatoren berücksichtigt werden.
Die Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Abweichung von der verlangten Haushaltsanpassung im Falle von Italien und Slowenien unter der Voraussetzung als angemessen betrachtet werden kann, dass beide Länder die genannte Anpassung im Jahr 2018 tatsächlich vornehmen. Bei der Analyse werden die folgenden Argumente berücksichtigt:
·Werden Probleme im Bereich der kurzfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen festgestellt, ist die Anwendung eines Ermessensspielraums nicht gerechtfertigt. Derzeit ist kein Mitgliedstaat in dieser Situation.
·Auch in Fällen, in denen die wirtschaftliche Erholung des betreffenden Mitgliedstaats als ausreichend solide betrachtet wird, ist die Anwendung eines Ermessensspielraums nicht gerechtfertigt; dies ist bei Belgien, Frankreich und Portugal der Fall.
·Bei den Mitgliedstaaten, in denen die Erholung noch fragil erscheint oder durch eine zu starke Straffung der Haushaltspolitik gefährdet werden könnte, wie dies etwa in Italien und Slowenien der Fall ist, kann eine von der Anforderung abweichende Haushaltsanpassung als angemessen betrachtet werden. Haben diese Mitgliedstaaten jedoch auch Probleme hinsichtlich der mittelfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und/oder eine Schuldenquote von über 60 %, gilt die wichtige Bestimmung, dass sie effektiv eine angemessene Haushaltsanpassung gewährleisten müssen. Als Richtwert für letztere könnte gelten, dass sie mindestens die Hälfte der Anforderung aus der Matrix betragen soll. Die Festsetzung einer solchen Vorgabe trägt der Notwendigkeit Rechnung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der im Hinblick auf den jeweiligen Mitgliedstaat erforderlichen Stabilisierung und Tragfähigkeit zu schaffen. Diese Haushaltsanpassung muss jedoch vollständig eingehalten werden. Die effektive Gewährleistung einer Mindest-Haushaltsanpassung ist insbesondere für Mitgliedstaaten wesentlich, die den Richtwert für den Schuldenabbau auf den ersten Blick nicht einhalten und bei denen daher die Möglichkeit besteht, dass auf Basis des Schuldenkriteriums ein Defizitverfahren eingeleitet wird.
Tabelle 2a: Überblick über die Stellungnahmen der Kommission zu den einzelnen Übersichten über die Haushaltsplanung – Mitgliedstaaten, die der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterliegen
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Mitglied-staaten |
Erfüllt die Übersicht über die Haushaltsplanung die Vorgaben des SWP? |
Welche Fortschritte werden bei der Umsetzung des haushaltspolitisch-strukturellen Teils der länderspezifischen Empfehlungen 2017 erzielt? |
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Auf der Herbstprognose 2017 der Kommission basierende Schlussfolgerung zur Erfüllung der Vorgaben im Jahr 2018 |
Erfüllung der Vorgaben der präventiven Komponente 2017 und 2018 |
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BE* |
Risiko der Nichterfüllung |
2017: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel auf der Grundlage des Zeitraums 2016-2017, auf den ersten Blick Nichteinhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau; 2018: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel, auf den ersten Blick Nichteinhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau. |
Einige Fortschritte |
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DE*** |
Erfüllt |
2017: mittelfristiges Ziel übertroffen, Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten; 2018: mittelfristiges Ziel übertroffen, Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten. |
Begrenzte Fortschritte |
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EE |
Weitgehend erfüllt |
2017: keine Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel; 2018: leichte Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel. |
Entfällt |
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IE |
Weitgehend erfüllt |
2017: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel auf der Grundlage des Zeitraums 2016-2017, Einhaltung der Übergangsregelung für den Schuldenabbau; 2018: Risiko einer gewissen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel auf der Grundlage des Zeitraums 2017-2018, Einhaltung der Übergangsregelung für den Schuldenabbau. |
Einige Fortschritte |
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IT** |
Risiko der Nichterfüllung |
2017: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel, auf den ersten Blick Nichteinhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau; 2018: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel, auf den ersten Blick Nichteinhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau. |
Einige Fortschritte |
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CY |
Weitgehend erfüllt |
2017: Risiko einer gewissen Abweichung vom mittelfristigen Ziel; Erfüllung der Übergangsregelung für den Schuldenabbau; 2018: Risiko einer gewissen Abweichung vom mittelfristigen Ziel, Einhaltung der Übergangsregelung für den Schuldenabbau. |
Einige Fortschritte |
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LT |
Erfüllt |
2017: mittelfristiges Ziel übertroffen; 2018: mittelfristiges Ziel übertroffen. |
Einige Fortschritte |
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LV |
Erfüllt |
2017: keine Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel; 2018: keine Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel. |
Einige Fortschritte |
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LU |
Erfüllt |
2017: mittelfristiges Ziel übertroffen; 2018: mittelfristiges Ziel übertroffen. |
Begrenzte Fortschritte |
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MT |
Weitgehend erfüllt |
2017: mittelfristiges Ziel übertroffen; 2018: Risiko einer gewissen Abweichung vom mittelfristigen Ziel. |
Einige Fortschritte |
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NL**** |
Erfüllt |
2017: mittelfristiges Ziel übertroffen; 2018: mittelfristiges Ziel übertroffen. |
Einige Fortschritte |
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AT*** |
Risiko der Nichterfüllung |
2017: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel auf der Grundlage des Zeitraums 2016-2017, Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau; 2018: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel auf der Grundlage des Zeitraums 2017-2018, Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau. |
Einige Fortschritte |
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PT |
Risiko der Nichterfüllung |
2017: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel, Einhaltung der Übergangsregelung für den Schuldenabbau innerhalb der zulässigen jährlichen Abweichung; 2018: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel, Einhaltung der Übergangsregelung für den Schuldenabbau innerhalb der zulässigen jährlichen Abweichung. |
Begrenzte Fortschritte |
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SK |
Weitgehend erfüllt |
2017: Risiko einer gewissen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel; 2018: Risiko einer gewissen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel. |
Einige Fortschritte |
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SI |
Risiko der Nichterfüllung |
2017: Risiko einer gewissen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel, Einhaltung der Übergangsregelung für den Schuldenabbau; 2018: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel, Einhaltung der Übergangsregelung für den Schuldenabbau. |
Einige Fortschritte |
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FI* |
Erfüllt |
2017: keine Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel, Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau; 2018: keine Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel, Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau. |
Einige Fortschritte |
* Am 22. Mai 2017 veröffentlichte die Kommission für den Mitgliedstaat einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV. Dieser Bericht ergab, dass das Schuldenstandskriterium nach Berücksichtigung aller einschlägigen Faktoren als eingehalten bewertet werden sollte.
** Am 22. Februar 2017 veröffentlichte die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV, in dem sie feststellte, dass das Schuldenstandskriterium als derzeit nicht erfüllt angesehen werden sollte, sofern nicht die zusätzlichen strukturellen Maßnahmen im Umfang von 0,2 % des BIP, zu denen sich die Regierung verpflichtet hat, bis spätestens April 2017 glaubhaft durchgeführt werden, um einer weitgehenden Erfüllung der Anforderungen nach der präventiven Komponente 2017 (und somit 2016) näherzukommen. Am 22. Mai 2017 stellte die Kommission fest, dass die für 2017 eingeforderten zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen durchgeführt worden sind.
*** Die Übersicht über die Haushaltsplanung wurde von einer Übergangsregierung unter Annahme einer unveränderten Politik vorgelegt.
**** Die von der scheidenden Regierung übermittelte Übersicht über die Haushaltsplanung wurde von der neuen Regierung mit einem Nachtrag aktualisiert.
Tabelle 2b: Überblick über die Stellungnahmen der Kommission zu den einzelnen Übersichten über die Haushaltsplanung – Mitgliedstaaten, die der korrektiven Komponente des SWP unterliegen
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Mitglied-staaten |
Erfüllt die Übersicht über die Haushaltsplanung die Vorgaben des SWP? |
Welche Fortschritte werden bei der Umsetzung des haushaltspolitisch-strukturellen Teils der länderspezifischen Empfehlungen 2017 erzielt? |
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Auf der Herbstprognose 2017 der Kommission basierende Schlussfolgerung zur Erfüllung der Vorgaben im Jahr 2018 |
Erfüllung der Vorgaben der korrektiven Komponente 2017 und 2018 (bzw. ggf. der präventiven Komponente) |
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ES |
Weitgehend erfüllt |
2017: mittelfristiges Gesamtdefizitziel erreicht, Konsolidierungsanstrengungen nicht erbracht; 2018: für das Gesamtdefizit wird ein Stand unter 3 % prognostiziert, Gesamtdefizitziel nicht erreicht und Konsolidierungsanstrengungen nicht erbracht. |
Einige Fortschritte |
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FR* |
Risiko der Nichterfüllung |
2017: für das Gesamtdefizit wird ein Stand von knapp unter 3 % des BIP prognostiziert, Gesamtdefizitziel nicht erreicht und Konsolidierungsanstrengungen nicht erbracht; 2018: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel, auf den ersten Blick Nichteinhaltung der Übergangsregelung für den Schuldenabbau. |
Begrenzte Fortschritte |
* Frankreich unterliegt momentan der korrektiven Komponente des SWP, aber bei einer zügigen und tragfähigen Korrektur des übermäßigen Defizits könnte ab 2018 die präventive Komponente gelten.
Siehe Verordnung (EU) Nr. 473/2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet. Sie ist eine der beiden Verordnungen des sogenannten „Two-Packs“, der im Mai 2013 in Kraft getreten ist.
Daher bezeichnen die Begriffe Euro-Währungsgebiet oder Euroraum in dieser Mitteilung die Gesamtheit der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit Ausnahme Griechenlands.
Weil die Vorlagefrist am Sonntag, dem 15. Oktober endete, wurde sie im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften bis Montag, 16. Oktober verlängert.
„Specifications on the implementation of the Two Pack and Guidelines on the format and content of draft budgetary plans, economic partnership programmes and debt issuance reports“, gebilligt vom ECOFIN-Rat am 9. Juli 2013 und geändert am 7. November 2014, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/pdf/coc/2014-11-07_two_pack_coc_amended_en.pdf
Empfehlung des Rates vom 14. Juli 2015 zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (ABl. C 272 vom 18.8.2015, S. 100).
Empfehlung des Rates vom 21. März 2017 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (ABl. C 92 vom 24.3.2017, S. 1):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017H0324(01)&from=DE
Siehe COM(2017) 770 final.
Matrix für die Festlegung der jährlichen Haushaltsanpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel im Rahmen der präventiven Komponente des Pakts im Anhang der Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 über die optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität, siehe: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015DC0012&from=DE
Die in den Übersichten zugrunde gelegte Produktionslücke wird von der Kommission anhand der Angaben in den Haushaltsplanungen mittels der gemeinsam vereinbarten Methode neu berechnet. Eine aus den Plänen unverändert übernommene Produktionslücke verbliebe im Falle Belgiens, Frankreichs und Italiens negativ.
Beim strukturellen Saldo handelt es sich um den konjunkturbereinigten Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen. Der in den Übersichten zugrunde gelegte strukturelle Saldo wird von der Kommission anhand der Angaben in den Programmen mittels der gemeinsam vereinbarten Methode neu berechnet.
Estland wird seinen Planungen zufolge 2017 sein mittelfristiges Ziel erreichen und dieses Ziel dann halten; letzteres wird aber durch die neuberechneten Zahlen nicht bestätigt.
Insbesondere Luxemburg, Malta, die Niederlande und Zypern.
Diese expansive Finanzpolitik spiegelt sich in der Kommissionsprognose nicht wider; dort wird von einem unveränderten strukturellen Saldo ausgegangen. Blickt man auf den gesamten Euroraum, so wird der laut Kommissionsprognose weniger expansive Kurs Deutschlands durch einen im Vergleich zu den Planungen in der Kommissionsprognose als deutlich expansiver oder weniger restriktiv diagnostizierten Kurs einiger Mitgliedstaaten (u. a. Belgien, Frankreich, Litauen, die Niederlande, Portugal, Slowenien und Spanien) ausgeglichen.
Die „diskretionären Konsolidierungsanstrengungen“ sind ein Indikator zur Abbildung der haushaltspolitischen Anpassung. Der Indikator verbindet einen „Top-down“-Ansatz auf der Ausgabenseite mit einem „Bottom-up“-Ansatz auf der Einnahmenseite. Kurz gefasst bestehen die diskretionären Konsolidierungsanstrengungen einerseits aus der konjunkturbereinigten Zunahme der Primärausgaben im Verhältnis zum Wirtschaftspotenzial und andererseits aus diskretionären ausgabenseitigen Maßnahmen (ohne einmalige Maßnahmen). Siehe Europäische Kommission (2013): Measuring the fiscal effort, Report on Public Finances in EMU, part 3 http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2013/pdf/ee-2013-4.pdf
Auch die andere Referenzwachstumsrate, die der Berechnung der diskretionären Konsolidierungsanstrengungen zugrunde gelegt wird, spielt eine Rolle.
Die Differenz gegenüber den Haushaltsplänen ist auf das dynamischere Primärausgabenmuster zurückzuführen; die diskretionären einnahmenseitigen Maßnahmen (ohne Einmalmaßnahmen) bleiben wie in den Haushaltsplänen weitgehend neutral. Der expansivere Kurs, der sich aus dem Indikator der diskretionären Konsolidierungsanstrengungen im Vergleich zum strukturellen Saldo ergibt, lässt sich auf den Umstand zurückführen, dass dieser Indikator das günstige Zinsumfeld unberücksichtigt lässt und die zugrundeliegende Wachstumsrate niedriger angesetzt ist, was die Wirkung der Einnahmenausfälle bei der Veränderung des strukturellen Saldos nur teilweise ausgleicht.
Oder während der drei Jahre nach Korrektur des übermäßigen Defizits der Übergangsregelung für den Schuldenabbau.
Sowohl in der Kommissionsprognose als auch in den Haushaltsplanungen wird die Elastizität der auf das BIP bezogenen Gesamteinnahmenquote bei rund 0,9 angesetzt, während die Standardelastizität der Einnahmen im Verhältnis zur Produktionslücke 1 beträgt.
Die langfristigen Zinssätze ergeben sich aus dem 10-Jahres-Swapsatz und werden mit den Inflationserwartungen deflationiert.
In einigen Mitgliedstaaten scheinen die Schätzungen der Produktionslücke noch mit besonders großen Unsicherheiten behaftet zu sein (s. Abschnitt 3).
Die Methodik, die bei der Bewertung der Tragfähigkeitsrisiken zur Anwendung kommt, wird im Bericht der Europäischen Kommission 2015 über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen (European Economy, Institutional Paper Nr. 018, Januar 2016) und im „Debt Sustainability Monitor 2016“ der Europäischen Kommission (European Economy, Institutional Paper Nr. 047, Januar 2017) erläutert. Die anhand der Herbstprognose 2017 der Kommission aktualisierten Ergebnisse werden im nächsten „Debt Sustainability Monitor 2017“ der Europäischen Kommission präsentiert.
Der Tragfähigkeitsindikator S1 der Kommission gibt den Gesamtaufwand an, der im Zeitraum 2020-2024 (d. h. in den fünf auf den Prognosezeitraum folgenden Jahren) erforderlich ist, um den Schuldenstand unter Berücksichtigung von Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der alternden Bevölkerung bis 2032 auf 60 % des BIP zu senken. Er besagt, dass im Euro-Währungsgebiet (ohne Griechenland) in diesen fünf Jahren eine zusätzliche Anpassung von 1,8 % des BIP erforderlich sein wird. Mit anderen Worten: Zwischen 2020 und 2014 ist eine Anpassung von jährlich etwa 0,4 % des BIP erforderlich.
Empfehlungen des Rates vom 11. Juli 2017 (Amtsblatt 2017/C261)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2017:261:TOC
Schreiben des italienischen Ministers für Wirtschaft und Finanzen vom 30. Oktober 2017 in Antwort auf das Schreiben der Kommission vom 27. Oktober 2017.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 22.11.2017
COM(2017) 800 final
ANHÄNGE
der
Mitteilung der Kommission
Übersichten über die Haushaltsplanung 2018: Gesamtbewertung
ANHANG I: Länderspezifische Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP)
Mitgliedstaaten, die der präventiven Komponente des SWP unterliegen
Haushaltspläne im Einklang mit den Verpflichtungen des Landes
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands, das derzeit der präventiven Komponente und dem Richtwert für den Schuldenabbau unterliegt, mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Die günstige Haushaltslage Deutschlands bietet Spielraum für zusätzliche Ausgaben zur Förderung des Potenzialwachstums, unter anderem durch öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Forschung und Innovation, wie der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters empfohlen hat, und für den Abbau des aufgelaufenen Investitionsstaus, insbesondere auf kommunaler Ebene. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Deutschland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Litauens, das derzeit der präventiven Komponente unterliegt, mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden auf, den Haushaltsplan 2018 auszuführen. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Litauen in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Lettlands, das derzeit der präventiven Komponente unterliegt, mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden auf, den Haushaltsplan 2018 auszuführen. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Lettland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Luxemburgs, das derzeit der präventiven Komponente unterliegt, mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden auf, den Haushaltsplan 2018 auszuführen. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Luxemburg in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung der Niederlande, die derzeit der präventiven Komponente unterliegen, mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden auf, den Haushaltsplan 2018 auszuführen. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass die Niederlande in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, einige Fortschritte erzielt haben, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Finnlands, das derzeit der präventiven Komponente und dem Richtwert für den Schuldenabbau unterliegt, mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden auf, den Haushaltsplan 2018 auszuführen. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Finnland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Haushaltspläne weitgehend im Einklang mit den Verpflichtungen des Landes
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Estlands, das derzeit der präventiven Komponente unterliegt, weitgehend mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. In ihrer Herbstprognose sieht die Kommission für 2018 das Risiko einer gewissen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Die Kommission fordert die Behörden auf, weitere Maßnahmen im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens vorzubereiten, um zu gewährleisten, dass der Haushalt 2018 den Vorgaben des SWP entspricht.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Irlands, das derzeit der präventiven Komponente und der Übergangsfrist für die Erzielung ausreichender Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau unterliegt, weitgehend mit den Bestimmungen des SWP im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden auf, weitere Maßnahmen im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens vorzubereiten, um zu gewährleisten, dass der Haushalt 2018 den Vorgaben des SWP entspricht. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Irland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Zyperns, das derzeit der präventiven Komponente und der Übergangsfrist für die Erzielung ausreichender Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau unterliegt, weitgehend mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Nach der Herbstprognose 2017 der Kommission besteht für 2017 und 2018 das Risiko einer gewissen Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel. Zypern dürfte das Schuldenstandskriterium 2017 und 2018 erfüllen. Die Kommission fordert die Behörden auf, die notwendigen Maßnahmen im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens vorzubereiten, um zu gewährleisten, dass der Haushalt 2018 den Vorgaben des SWP entspricht, und angesichts der Risiken, die mit einer aus unerwarteten Mehreinnahmen finanzierten Erhöhung der Ausgaben verbunden sind, die kurz- und mittelfristige Entwicklung der Ausgaben aufmerksam zu beobachten. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Zypern in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Maltas, das derzeit der präventiven Komponente unterliegt, weitgehend mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Der strukturelle Saldo dürfte 2018 zwar nominal positiv bleiben, jedoch hat die Kommission in ihrer Prognose Risiken im Zusammenhang mit der Dynamik der öffentlichen Ausgaben festgestellt. Die Kommission fordert die Behörden auf, weitere Maßnahmen im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens vorzubereiten, um zu gewährleisten, dass der Haushalt 2018 den Vorgaben des SWP entspricht. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Malta in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung der Slowakei, die derzeit der präventiven Komponente unterliegt, weitgehend mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden auf, weitere Maßnahmen im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens vorzubereiten, um zu gewährleisten, dass der Haushalt 2018 den Vorgaben des SWP entspricht. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass die Slowakei in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Haushaltspläne möglicherweise nicht im Einklang mit den Verpflichtungen des Landes
Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Ziel, die derzeitige Erholung zu stützen, und dem Ziel, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Belgiens, das derzeit der präventiven Komponente und dem Richtwert für den Schuldenabbau unterliegt, möglicherweise nicht mit den Bestimmungen des SWP im Einklang steht. Insbesondere sieht die Kommission sowohl für 2017 als auch für 2018 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Die Kommission fordert daher die Behörden auf, die notwendigen Maßnahmen im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu treffen, um zu gewährleisten, dass der Haushalt 2018 den Vorgaben des SWP entspricht, und unerwartete Mehreinnahmen zu nutzen, um die Verringerung der Schuldenquote zu beschleunigen. Die Erfüllung der Vorgaben der präventiven Komponente ist ein zentraler Faktor bei der Bewertung der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Belgien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Ziel, die derzeitige Erholung zu stützen, und dem Ziel, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Italiens, das derzeit der präventiven Komponente und dem Richtwert für den Schuldenabbau unterliegt, möglicherweise nicht mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Die Haushaltsanpassung, die nach der Herbstprognose 2017 der Kommission für 2018 erwartet wird, ist angesichts der Probleme Italiens im Bereich der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht angemessen. Die Kommission fordert daher die Behörden auf, die notwendigen Maßnahmen im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu treffen, um zu gewährleisten, dass der Haushalt 2018 den Vorgaben des SWP entspricht, und unerwartete Mehreinnahmen zu nutzen, um die Verringerung der Schuldenquote zu beschleunigen. Die Erfüllung der Vorgaben der präventiven Komponente ist ein zentraler Faktor bei der Bewertung der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Italien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 enthalten sind, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
Zwar wird bei ihren Projektionen von einer unveränderten Politik ausgegangen, jedoch ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Österreichs, das derzeit der präventiven Komponente und dem Richtwert für den Schuldenabbau unterliegt, möglicherweise nicht mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden auf, die notwendigen Maßnahmen im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu treffen, um zu gewährleisten, dass der Haushalt 2018 den Vorgaben des SWP entspricht. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Österreich in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters enthalten sind, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu weiteren Fortschritten auf.
Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Ziel, die derzeitige Erholung zu stützen, und dem Ziel, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Portugals, das derzeit der präventiven Komponente und der Übergangsregelung für die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau unterliegt, möglicherweise nicht mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Insbesondere sieht die Kommission sowohl für 2017 als auch für 2018 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Die Kommission fordert die Behörden daher auf, die notwendigen Maßnahmen im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu treffen, um zu gewährleisten, dass der Haushalt 2018 den Vorgaben des SWP entspricht. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Portugal in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf.
Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Ziel, die derzeitige Erholung zu stützen, und dem Ziel, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Sloweniens, das derzeit der präventiven Komponente und der Übergangsfrist für die Erzielung ausreichender Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau unterliegt, möglicherweise nicht mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Die Haushaltsanpassung, die nach der Prognose der Kommission für 2018 erwartet wird, ist angesichts der mittelfristigen Probleme Sloweniens im Bereich der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht angemessen. Die Verbesserung beim Gesamtdefizit und bei der Schuldenquote ist zum Teil mit dem günstigen wirtschaftlichen Umfeld zu erklären. Mit der sich festigenden Erholung sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass Slowenien wieder ausreichende Haushaltspuffer aufbaut, die benötigt werden, um künftige Abschwünge zu überstehen. Die Kommission fordert die Behörden daher auf, die notwendigen Maßnahmen im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu treffen, um zu gewährleisten, dass der Haushalt 2018 den Vorgaben des SWP entspricht. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Slowenien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu weiteren Fortschritten auf.
Mitgliedstaaten, die der korrektiven Komponente des SWP unterliegen
Haushaltspläne weitgehend im Einklang mit den Verpflichtungen des Landes
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Spaniens, das derzeit der korrektiven Komponente unterliegt, weitgehend mit den Bestimmungen des SWP im Einklang steht, da sie in ihrer Herbstprognose 2017 davon ausgeht, dass das übermäßige Defizit zeitnah korrigiert wird. Zwar wird bei den Projektionen der Übersicht über die Haushaltsplanung von einer unveränderten Politik ausgegangen, jedoch wird weder in der Prognose der Kommission noch in der Übersicht der Haushaltsplanung erwartetet, dass das vom Rat vorgegebene Gesamtdefizitziel 2018 erreicht wird. Auch die erforderlichen Konsolidierungsanstrengungen dürften 2018 deutlich verfehlt werden. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Spanien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die im Beschluss des Rates vom 8. August 2016 und in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind und in denen Spanien zu einer Stärkung des haushaltspolitischen Rahmens und des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge aufgerufen wird, einige Fortschritte erzielt hat.
Haushaltspläne möglicherweise nicht im Einklang mit den Verpflichtungen des Landes
Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Ziel, die derzeitige Erholung zu stützen, und dem Ziel, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung für 2018 von Frankreich, das derzeit der korrektiven Komponente unterliegt und ab 2018 der präventiven Komponente und der Übergangsregelung für den Schuldenabbau unterliegen könnte, möglicherweise nicht mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang steht. Insbesondere sieht die Kommission für 2018 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Die Kommission fordert daher die Behörden auf, die notwendigen Maßnahmen im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu treffen, um zu gewährleisten, dass der Haushalt 2018 den Vorgaben des SWP entspricht, und unerwartete Mehreinnahmen zu nutzen, um die Verringerung der Schuldenquote zu beschleunigen. Die Erfüllung der Vorgaben der präventiven Komponente ist ein zentraler Faktor bei der Bewertung der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass Frankreich in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die in der Empfehlung des Rates vom 11. Juli 2017 im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 enthalten sind, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf.
ANHANG II: Der Herbstprognose 2017 der Kommission zugrunde liegende Methoden und Annahmen
Nach Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 werden „[d]ie Methoden … und Annahmen der jüngsten ökonomischen Prognosen der Dienststellen der Kommission für jeden Mitgliedstaat, darunter auch die voraussichtlichen Auswirkungen sämtlicher Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum, … der Gesamtbewertung beigefügt.“ Die Annahmen, die der Herbstprognose 2017 der Kommission zugrunde liegen, werden im Prognosepapier selbst erläutert. Die Prognose wird von den Kommissionsdienststellen unabhängig erstellt. 1
Die Haushaltsdaten bis 2016 beruhen auf den Daten, die der Kommission von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Oktober 2017 übermittelt und von Eurostat am 23. Oktober 2017 validiert wurden. Eurostat hat an den von den Mitgliedstaaten in der Herbstrunde 2017 gemeldeten Daten keine Änderungen vorgenommen. Eurostat hat seinen Vorbehalt hinsichtlich der Qualität der von Luxemburg gemeldeten Daten zur Sektorzuordnung der Krankenhäuser sowie einer Reihe technischer Fragen, z. B. der Erfassung der Forderungen und Verbindlichkeiten, des Umfangs der statistischen Diskrepanzen in den VÜD-Tabellen und der Nichtverfügbarkeit von Daten für die Gemeinden, zurückgezogen. Eurostat hat einen Vorbehalt hinsichtlich der Qualität der von Frankreich gemeldeten Daten zur Erfassung einiger Maßnahmen der Agence Française de Développement geäußert. Eurostat hat seinen Vorbehalt hinsichtlich der Qualität der von Belgien gemeldeten Daten zur Sektorzuordnung der Krankenhäuser aufrechterhalten. Eurostat hat auch seinen Vorbehalt hinsichtlich der Qualität der von Ungarn gemeldeten Daten zur Sektorzuordnung der Eximbank aufrechterhalten. Dagegen hat Eurostat seinen Vorbehalt hinsichtlich der Qualität der von Ungarn gemeldeten Daten zur Sektorzuordnung des gesetzlichen Schutzfonds und des Unternehmens Hungarian Restructuring and Debt Management zurückgezogen.
Maßnahmen zur Förderung der Finanzstabilität wurden für die Prognose gemäß dem Eurostat-Beschluss vom 15. Juli 2009 2 erfasst. Sofern vom betreffenden Mitgliedstaat nicht anders gemeldet, wurden Kapitalzuführungen, zu denen ausreichende Angaben vorlagen, in der Prognose als Finanztransaktionen, d. h. als Maßnahmen, die die Verschuldung, aber nicht das Defizit erhöhen, erfasst. Staatliche Garantien für Bankverbindlichkeiten und Spareinlagen wurden nicht als Staatsausgaben erfasst, es sei denn, sie waren bei Abschluss der Prognose nachweislich abgerufen worden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Darlehen, die Banken vom Staat oder Einrichtungen des Sektors Staat gewährt werden, normalerweise den öffentlichen Schuldenstand erhöhen.
Für 2018 wurden die verabschiedeten oder den nationalen Parlamenten vorgelegten Haushaltspläne sowie alle anderen Maßnahmen, zu denen ausreichende Angaben vorlagen, berücksichtigt. Insbesondere wurden für die Herbstprognose sämtliche Informationen aus den bis Mitte Oktober eingereichten Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) herangezogen. Für 2019 werden unter der den Prognosen zugrunde liegenden Annahme einer „unveränderten Politik“ Einnahme- und Ausgabentrends extrapoliert und Maßnahmen einbezogen, zu denen ausreichende Angaben vorliegen.
Die europäischen Aggregate für den gesamtstaatlichen Schuldenstand in den Prognosejahren 2017-2019 werden auf nicht konsolidierter Basis (d. h. nicht um zwischenstaatliche Darlehen berichtigt) veröffentlicht. Um die Konsistenz der Zeitreihen zu gewährleisten, werden historische Daten auf derselben Grundlage veröffentlicht. In den gesamtstaatlichen Schuldenstandsprojektionen für die einzelnen Mitgliedstaaten für die Jahre 2017-2019 sind die Auswirkungen der Garantien für die EFSF, die bilateralen Darlehen an andere Mitgliedstaaten sowie die zum Stichtag der Prognose geplante Beteiligung am Kapital des ESM berücksichtigt 3 .
Der Herbstprognose 2017 der Kommission zufolge führen die in den Übersichten über die Haushaltsplanung für 2018 vorgesehenen Maßnahmen insgesamt zur einer geringfügigen Absenkung der Defizite (Auswirkungen von weniger als 0,1 % des BIP). Dies ist vollständig auf die Gesamtauswirkungen der ausgabenseitigen Maßnahmen zurückzuführen, während die einnahmenseitigen Maßnahmen insgesamt neutral sind. Kurzfristig dürften die automatischen Auswirkungen auf das BIP-Wachstum insgesamt vernachlässigbar gering sein.
Bei der Auslegung dieser Schätzung ist eine gewisse Vorsicht geboten:
·Werden Haushaltsungleichgewichte nicht in Angriff genommen, könnte dies die Fragilität des Finanzvermögens erhöhen und höhere Schwankungsbreiten und Zinssätze bewirken, was sich negativ auf das Wachstum niederschlägt.
·Ziel der Verordnung ist es, die Wirkung der in den Übersichten über die Haushaltsplanung vorgesehenen Maßnahmen zu beurteilen. Maßnahmen, die vor Erstellung der Übersicht über die Haushaltsplanung getroffen wurden und in Kraft traten, sind daher nicht in die Bewertung eingeflossen (auch wenn sie zusätzliche Auswirkungen auf die Projektionen der öffentlichen Finanzen für 2018 haben können).
·Maßnahmen, die 2018 wirksam werden, können zudem einen Ausgleich für bestehende Maßnahmen mit einmaliger Wirkung im Jahr 2017 oder für den tendenziellen Anstieg einiger Ausgaben bilden. Denn die Basis, auf der die oben genannten ausgabenseitigen Maßnahmen gemeldet werden, impliziert bereits einen expansiven Kurs. Dies wird dadurch belegt, dass der fiskalische Kurs 2018 trotz der geringfügig defizitsenkenden Auswirkungen der in den Übersichten über die Haushaltsplanung vorgesehenen Maßnahmen insgesamt leicht expansiv ist.
·
ANHANG III: Sensitivitätsanalyse
Nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 umfasst „[d]ie Gesamtbewertung … Sensitivitätsanalysen, in denen auf die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Falle ungünstiger Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltsentwicklungen hingewiesen wird“. Dieser Anhang enthält daher eine auf Ergebnisse stochastischer Schuldenstandsprojektionen 4 gestützte Sensitivitätsanalyse der Entwicklungen des öffentlichen Schuldenstands im Hinblick auf mögliche makroökonomische Schocks (auf Wachstumsraten, Zinssätze und den staatlichen Primärsaldo). Dank dieser Analyse kann gemessen werden, wie die Dynamik der öffentlichen Verschuldung beeinflusst wird durch mögliche Auswirkungen von Abwärts- und Aufwärtsrisiken bezüglich des nominalen BIP-Wachstums, durch Auswirkungen positiver/negativer Entwicklungen auf den Finanzmärkten und damit verbundene höhere/niedrigere Fremdfinanzierungskosten des Staates sowie durch Fiskalschocks, die sich auf die Finanzlage der öffentlichen Hand niederschlagen.
Mit stochastischen Projektionen wird die Ungewissheit hinsichtlich der künftigen makroökonomischen Bedingungen bei der Analyse der Dynamik der öffentlichen Verschuldung nach einem „zentralen“ Szenario für die Schuldenstandsprojektionen dargestellt, das in den beiden Diagrammen des untenstehenden Schaubilds mit den Ergebnissen für den EA‑18 einmal dem Prognoseszenario der Herbstprognose 2017 der Kommission und einmal dem Prognoseszenario der Übersichten über die Haushaltsplanung entspricht (in beiden Fällen wird von der üblichen Annahme einer unveränderten Politik über den Prognosezeitraum hinaus ausgegangen). 5 Um den „Kegel“ (die Verteilung) möglicher Schuldenpfade des untenstehenden Schaubilds zu erhalten, werden die Auswirkungen möglicher Schocks auf die für das zentrale Szenario angenommenen makroökonomischen Bedingungen (kurz- und langfristige Zinssätze für Staatsanleihen, Wachstumsrate, staatlicher Primärsaldo) simuliert. Der Kegel entspricht einer breiten Palette möglicher zugrunde liegender makroökonomischer Bedingungen, wobei bis zu 2000 Schocks auf Wachstumsraten, Zinssätze und Primärsaldo simuliert wurden. Ausmaß und Korrelation der Schocks spiegeln das historische Verhalten der Variablen wider. 6 Dies bedeutet, dass die Methode die Ungewissheit, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt insbesondere in Bezug auf die Produktionslücke größer sein könnte, nicht in Echtzeit erfasst. Die daraus entstandenen Fächerdiagramme im untenstehenden Schaubild liefern somit unter Berücksichtigung des möglichen Auftretens von Schocks mit Auswirkungen auf Wachstumsraten, Zinssätze und Primärsaldo, die in Ausmaß und Korrelation mit in der Vergangenheit verzeichneten Schocks vergleichbar sind, probabilistische Informationen in Bezug auf die Schuldendynamik im EA‑18.
Die Fächerdiagramme geben die Projektion des Schuldenpfads nach dem zentralen Szenario (auf das makroökonomische Schocks angewendet werden) als gestrichelte Linie und den Median, d. h. die Kurve der Schuldenstandsprojektion, die alle möglichen sich durch die Simulation der Schocks ergebenden Kurvenverläufe in zwei Hälften teilt, als durchgezogene schwarze Linie in der Mitte des Kegels wieder. Der Kegel selbst umfasst 80 % aller möglichen Schuldenpfade, die sich aus der Simulation der 2000 Schocks auf Wachstumsraten, Zinssätze und Primärsaldo ergeben (die untere und die obere Begrenzungslinie des Kegels stellen das 10. bzw. das 90. Perzentil der Verteilung dar), sodass Schuldenpfade, die sich durch extremere (weniger wahrscheinliche) Schocks oder Ereignisse am Rande der Verteilung („tail events“) ergeben, aus dem eingefärbten Bereich ausgeschlossen sind (insgesamt 20 %). Die unterschiedlich gefärbten Bereiche innerhalb des Kegels stellen verschiedene Anteile an der Gesamtverteilung der möglichen Schuldenpfade dar. Der dunkelblaue Bereich (zwischen dem 40. und dem 60. Perzentil) enthält die 20 % aller möglichen Schuldenpfade, die dem zentralen Szenario am nächsten kommen.
Schaubild III.1: Fächerdiagramme der stochastischen Projektionen des öffentlichen Schuldenstands nach dem Prognoseszenario der Kommission und dem Prognoseszenario der Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP)
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Sowohl im Prognoseszenario der Kommission als auch im DBP-Prognoseszenario ergibt sich für 2018 unter Berücksichtigung von Abwärts- und Aufwärtsrisiken für Primärsaldo, Wachstum und Finanzmarktbedingungen mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 % (da in dem Kegel 80 % aller möglichen simulierten Schuldenpfade erfasst sind) für den EA‑18 ein Schuldenstand zwischen 83 % und 89 % des BIP. Die Ober- und Untergrenzen für das Schuldenquotenintervall wären somit 2018 aufgrund eines nur geringfügigen Unterschieds zwischen den jeweiligen zentralen Prognosen, auf die die Schocks angewendet werden, im Szenario der Kommission und im DBP-Szenario sehr ähnlich (Schuldenquote von rund 86 % im Szenario der Kommission wie im DBP-Szenario).
Für die Zeit nach 2018, also nach Ende des Zeitraums der derzeitigen Übersichten über die Haushaltsplanung, zeigen die Simulationsergebnisse nur begrenzte Unterschiede zwischen der projizierten Schuldenquote unter Schocks im Szenario der Kommission und im DBP-Szenario. Am Ende des in den Fächerdiagrammen dargestellten Projektionszeitraums (2022) bestünde die 50%ige Wahrscheinlichkeit einer Schuldenquote von über 79 % des BIP im DBP-Szenario bzw. von über 80 % des BIP im Szenario der Kommission. Diese geringe Differenz ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass der strukturelle Primärsaldo im DBP-Szenario im Vergleich zum Szenario der Kommission konstant auf einem etwas höheren letzten prognostizierten Überschuss gehalten wird.
Da Ausmaß und Korrelation der Schocks das historische Verhalten der Variablen widerspiegeln, ist zu beachten, dass die Methode die Ungewissheit, die insbesondere in Bezug auf die Bewertung der Produktionslücke bestehen kann, nicht in Echtzeit erfasst. In der Vergangenheit wurden Prognosen der Produktionslücke erheblichen Korrekturen – und zwar häufig in Richtung eines niedrigeren Produktionspotenzials als in Echtzeit erwartet – unterzogen, was auf eine weitere Risikoquelle bezüglich künftiger Schuldenpfade schließen lässt, die in der vorausgegangenen Analyse nicht berücksichtigt ist.
ANHANG IV: Schaubilder und Tabellen
Tabelle IV.1: Reales BIP-Wachstum (%) im EA‑18 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM)
Tabelle IV.2: Zielwerte für den Gesamtsaldo (% des BIP) im EA‑18 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM)
Schaubild IV.1: Vergleich des in der Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM) und in den Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) für 2018 prognostizierten Gesamtsaldos des Staates (% des BIP)
Hinweis: Das Schaubild zeigt die Gesamtsalden des Staates für 2018 nach den Übersichten über die Haushaltsplanung (horizontale Achse) und den Projektionen der Herbstprognose 2017 der Kommission (vertikale Achse). Für die Mitgliedstaaten über der Linie prognostiziert die Kommission einen niedrigeren Saldo als die Übersichten über die Haushaltsplanung, für die Mitgliedstaaten unter der Linie einen höheren Saldo als die Übersichten über die Haushaltsplanung.
Schaubild IV.2: Aufschlüsselung des Unterschieds zwischen den in der Herbstprognose 2017 der Kommission und in den Übersichten über die Haushaltsplanung prognostizierten Zielwerten für den Gesamtsaldo (% des BIP) für 2018
Hinweis: Das Schaubild zeigt den Unterschied im Gesamtsaldo für 2018 zwischen der Übersicht über die Haushaltsplanung und der Prognose der Kommission aufgeschlüsselt nach den Auswirkungen eines unterschiedlichen Ausgangspunkts (Basiseffekt 2017), den Auswirkungen unterschiedlicher Wachstumsannahmen (nominaler Wachstumseffekt) und einem Restwert, der eine Einnahmenlücke im Zusammenhang mit den erwarteten Auswirkungen der Maßnahmen umfasst. Ein positiver Wert bedeutet, dass die Prognose der Kommission optimistischer ist.
Tabelle IV.3: Veränderungen des strukturellen Saldos (% des BIP) im EA‑18 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM)
Tabelle IV.4: Veränderungen des strukturellen Primärsaldos (% des BIP) im EA‑18 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM)
Schaubild IV.3: Veränderung des strukturellen Saldos 2018 (% des potenziellen BIP): Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM)
Schaubild IV.4: Diskretionäre Konsolidierungsanstrengungen 2018 (% des BIP): Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM)
Hinweis: Bei der Berechnung der diskretionären Konsolidierungsanstrengungen auf der Grundlage des BIP wurde die Potenzialwachstumsrate (10-Jahres-Durchschnitt) aus der Prognose der Kommission als Richtwert für das mittelfristige Wirtschaftswachstum verwendet.
Tabelle IV.5: In den Stabilitätsprogrammen 2017 genannte mittelfristige Haushaltsziele (MTO) und Mindestrichtwerte (MB) ab 2018 für das EA‑18
Schaubild IV.5a: Lage der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre MTO laut Herbstprognose 2017 der Kommission (% des BIP)
Schaubild IV.5b: Lage der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre MTO laut Übersichten über die Haushaltplanung (% des BIP)
Hinweis: Auf der Grundlage der Prognose der Kommission (oberes Schaubild) und der Übersichten über die Haushaltsplanung (unteres Schaubild) zeigt das Schaubild die Fortschritte, die die Mitgliedstaaten zwischen 2017 und 2018 bei der Erreichung ihrer jeweiligen mittelfristigen Haushaltsziele erzielen. Das Ende des Pfeils stellt den Ausgangspunkt für den strukturellen Saldo im Jahr 2017 dar, seine Spitze den prognostizierten oder geplanten (neu berechneten) strukturellen Saldo. Die Länge des grünen (roten) Pfeils entspricht daher der Verbesserung (Verschlechterung) des strukturellen Saldos zwischen 2017 und 2018. Die dunklen Quadrate schließlich stellen die mittelfristigen Haushaltsziele des einzelnen Mitgliedstaats für 2018 dar.
Tabelle IV.6: Schuldenquote (% des BIP) im EA‑18 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM)
Schaubild IV.6: Ursachen für die Veränderung der Schuldenquote zwischen 2017 und 2018 nach den Übersichten über die Haushaltsplanung (% des BIP)
Hinweis: Das Schaubild zeigt die Veränderung der Schuldenquoten aufgeschlüsselt nach den Auswirkungen des Primärsaldos, der geplanten Bestandsanpassungen und des Schneeballeffekts. Der Schneeballeffekt gibt die Differenz zwischen den prognostizierten Wachstumsraten und Zinssätzen wieder.
Tabelle IV.7: Zusammensetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen 2017 und 2018 im EA‑18 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM)
Schaubild IV.7: Prognostizierte Veränderungen bei den konjunkturbereinigten Ausgabenquoten in den Übersichten über die Haushaltsplanung 2018 (DBP) und der Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM)
Schaubild IV.8: Für 2018 prognostizierte Veränderungen bei den wichtigsten Ausgabenarten (% des BIP) im EA‑18: Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM)
Hinweis: Das Schaubild zeigt die Anteile der wichtigsten Ausgabeposten an der Entwicklung der Ausgabenquoten.
Schaubild IV.9: Investitionen (% des BIP) im Jahr 2018 laut Übersichten über die Haushaltplanung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets
Schaubild IV.10: Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und andere Veränderungen bei der Einnahmenquote im Jahr 2018: Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM)
Schaubild IV.11: Für 2018 prognostizierte Veränderungen bei den wichtigsten Einnahmen aus Steuern und Abgaben (% des BIP) im EA‑18: Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM)
Hinweis: Das Schaubild zeigt die Anteile der wichtigsten Einnahmeposten an den prognostizierten Veränderungen bei den Einnahmenquoten.
Tabelle IV.8: Den Einnahmenprognosen für 2018 im EA‑18 zugrunde liegende kurzfristige Elastizitäten: Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2017 der Kommission (KOM) und OECD
Hinweis: Ein Vergleich der Elastizitäten aus den Übersichten über die Haushaltsplanung und der Prognose der Kommission einerseits mit den Elastizitäten der OECD andererseits ist nur bedingt möglich. Während die ersten beiden Nettoelastizitäten zum BIP-Wachstum sind, errechnen sich Letztere streng genommen in Bezug auf die Produktionslücke. Die Unterschiede sind jedoch im Allgemeinen gering.
Tabelle IV.9: Tragfähigkeitsindikatoren auf der Grundlage der Herbstprognose 2017 der Europäischen Kommission
Hinweis: Die Tabelle beruht auf der Methode, die im Bericht der Europäischen Kommission über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 2015 und im Debt Sustainability Monitor 2016 angewendet wird. Die anhand der Herbstprognose 2017 der Europäischen Kommission aktualisierten Ergebnisse werden im nächsten Debt Sustainability Monitor 2017 vorgelegt.
Die der Herbstprognose 2017 der Kommission zugrunde liegenden Methoden und Annahmen sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/eeip/forecasts_en.htm .
Abrufbar unter: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/2041337/FT-Eurostat-Decision-9-July-2009-3--final-.pdf .
Gemäß dem Eurostat-Beschluss vom 27. Januar 2011 über die statistische Erfassung von Maßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), abrufbar unter: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/5034386/2-27012011-AP-EN.PDF .
Die hier angewendete Methode für die stochastischen Projektionen des öffentlichen Schuldenstands wird in Abschnitt 1.3.2 des Berichts der Europäischen Kommission über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 2015 und in Berti K. (2013), „Stochastic public debt projections using the historical variance-covariance matrix approach for EU countries“, European Economy Economic Paper 2013(480) erläutert.
Das heißt, es wird angenommen, dass der strukturelle Primärsaldo des EA‑18 für den Rest des Prognosezeitraums konstant auf dem letzten Prognosewert – d. h. einem Überschuss von 0,8 % 2018 im DBP-Szenario und einem Überschuss von 0,6 % 2019 im Szenario der Kommission – bleibt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Schocks einer gemeinsamen Normalverteilung folgen.