Brüssel, den 15.12.2017

COM(2017) 767 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

ÜBER DIE TÄTTIGKEITEN DER EIB AUSSERHALB DER UNION IM RAHMEN DER EU-HAUSHALTSGARANTIE IM JAHR 2016

{SWD(2017) 460 final}


1.EINLEITUNG

Das EIB-Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern (im Folgenden „Außenmandat“) ist ein langjähriges und erfolgreiches Element der Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB). Im Rahmen des Außenmandats stellt die EU eine Garantie aus dem EU-Haushalt bereit, um es der EIB zu ermöglichen, die Darlehensvergabe außerhalb der EU auszuweiten und damit das politische Konzept der EU zu unterstützen. Das Außenmandat unterstützt die Arbeit der EIB in den Heranführungsländern, den östlichen und südlichen Nachbarschaftsländern, Asien, Lateinamerika und Südafrika. Im Rahmen des derzeitigen Außenmandats, das den Zeitraum 2014–2020 umfasst, werden aus dem EU-Haushalt Garantien für Tätigkeiten der EIB bis zur Höhe von 27 Mrd. EUR bereitgestellt 1 .

 

Dieser Bericht gibt auf Grundlage des EIB-Rahmens für die Ergebnismessung (ReM) einen Überblick über die Tätigkeiten der EIB im Zusammenhang mit der EU-Garantie während des Jahres 2016 sowie die wichtigsten Ergebnisse und Wirkungen, die erzielt wurden, einschließlich Informationen über künftige Wirkungen, die aufgrund der im Jahr 2016 beschlossenen Finanzierungsmaßnahmen zu erwarten sind. 2 Er enthält ferner eine Zusammenfassung der EIB-Finanzierungen, die nicht durch die EU-Garantie gedeckt sind (d. h. „Eigenrisiko“-Finanzierungen), um so ein vollständiges Bild der Tätigkeiten in den genannten Regionen zu zeichnen.

Nähere Informationen und statistische Daten zu den oben genannten Finanzierungen, beispielsweise auch auf Projekt-, Sektor-, Länder- und Regionalebene, finden sich in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.

2.WICHTIGSTE ERGEBNISSE

Im Jahr 2016 unterzeichnete die EIB in den vom Außenmandat erfassten Regionen Finanzierungen in Höhe von 6,8 Mrd. EUR, was einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet (6,7 Mrd. EUR). Mehr als die Hälfte davon (58 %, 4 Mrd. EUR) wurde im Rahmen der EU-Garantie durchgeführt. Für 54 neue Finanzierungen wurde im letzten Jahr ein erster Vertrag unterzeichnet 3 .

Es wird erwartet, das alle neuen Finanzierungen in den genannten Regionen nach dem nun in seinem fünften Jahr existierenden Rahmen der EIB für die Ergebnismessung (ReM) entweder einen „ausgezeichneten“ oder einen „guten“ Beitrag zu den Prioritäten der EU und ihrer Partnerländer leisten.

Rahmen der EIB für die Ergebnismessung (ReM)

Die EIB verwendet den Rahmen für die Ergebnismessung (ReM) bei ihren Finanzierungen außerhalb der EU, um das Projektbeurteilungsverfahren sowie ihre Fähigkeit zu verbessern, die tatsächlich erreichten Ergebnisse zu überwachen und darüber zu berichten. Der Rahmen zeigt auf, wie EIB-Finanzierungen Projektleistungen (Outputs), Nutzen (Outcomes) und den Zielen des Außenmandats entsprechende langfristige Auswirkungen (Impacts) generieren. So kann beispielsweise anhand des ReM ermittelt werden, wie ein Darlehen an eine öffentliche Wassergesellschaft (Input) die Versorgung mit sauberem Trinkwasser verbessert (Output), sodass mehr Haushalte Zugang zu sauberem Trinkwasser erhalten (Outcome), was sich positiv auf die öffentliche Gesundheit der betreffenden Gemeinschaft auswirkt (Impact). ReM wird angewandt, um von konkreten Ergebnissen ausgehend den Beitrag der EIB zur Umsetzung der Mandatsziele besser beurteilen und besser darüber berichten zu können. Der ReM-Rahmen wird seit 2012 eingesetzt.

Es wird damit gerechnet, dass etwa 90 % der neuen Projekte hinsichtlich Qualität und Solidität „gute“ Ergebnisse erzielen, wobei von sämtlichen neuen Projekten wenigstens ein „ausreichendes“ Niveau erwartet wird.

Mehr als 80 % der neuen Projekte werden voraussichtlich mit einer „hohen“ oder „deutlichen“ EIB-Zusätzlichkeit einhergehen, wobei von sämtlichen neuen Projekten wenigstens eine „mäßige“ EIB-Zusätzlichkeit erwartet wird.

Wichtigste erwartete Ergebnisse: Die im Jahr 2016 beschlossenen neuen Projekte sollen insbesondere dazu führen, dass

·durch knapp 10 000 Darlehen an Kleinstunternehmen, KMU und Midcap-Unternehmen 544 700 Arbeitsplätze erhalten bleiben,

·1,2 Millionen Fahrgäste täglich von einem verbesserten Nah- und Eisenbahnverkehr profitieren,

·1,5 Millionen Menschen eine bessere Abwasserentsorgung erhalten,

·genügend Energie für 338 000 Haushalte produziert wird,

·743 200 Haushalte an das Stromnetz angeschlossen werden,

·469 000 Menschen von einer verbesserten Abfallbewirtschaftung profitieren,

·150 000 Patienten jährlich in neuen oder sanierten Krankenhäusern behandelt werden,

·37 000 zusätzliche Studierende in Hochschuleinrichtungen aufgenommen werden,

·4 Millionen Menschen von multisektoralen städtischen Infrastrukturprojekten profitieren.

Die EIB hat außerdem ihr Engagement für die Klimaschutzagenda der EU erneut unter Beweis gestellt. Die einschlägigen EIB-Finanzierungen in den vom Außenmandat erfassten Regionen liegen nach wie vor weit über dem im Beschluss zum Außenmandat festgelegten Schwellenwert von 25 %. 2016 unterzeichnete die EIB Darlehen in Höhe von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen in den Regionen des Außenmandats, was 28 % ihrer Gesamtfinanzierungen ausmacht. Ende 2016 betrug die kumulierte Quote der Klimaschutzmaßnahmen in der Mandatsperiode 2014–2020 34 %. Darlehensvergaben leisten in Asien einen wesentlichen Beitrag zu diesem Ziel, wobei Klimaschutzmaßnahmen die wichtigste Priorität für Finanzierungen in dieser Region sind.

Darüber hinaus werden im Jahr 2016 27 % des im Bereich des Außenmandats unterzeichneten Gesamtvolumens (1,8 Mrd. EUR) dem Querschnittsziel der regionalen Integration zugutekommen, und zwar in Form von Energieverbundnetzen, Verkehrsverbindungen, regionalen Eigenkapitalfonds und Förderung von Konvergenz durch die Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene.

3.FINANZIERUNGEN

3.1.ÜBERBLICK ÜBER NEUE FINANZIERUNGEN DER EIB NACH ZIELEN

 

Die dem Außenmandat zugrunde liegende Gesetzgebung führt drei Hauptziele für alle unter die EU-Haushaltsgarantie fallenden EIB-Finanzierungen an:

 

i)    Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene, insbesondere Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

ii)    Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur

iii)    Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel

Die regionale Integration zwischen Ländern, insbesondere den Heranführungsländern, den Nachbarschaftsländern und der EU, ist ein weiteres Ziel für Finanzierungen, die eines oder mehrere der Hauptziele verfolgen.

Der im September 2016 aufgrund einer Halbzeitüberprüfung 4 von der Kommission gemachte Vorschlag, den Beschluss zum Außenmandat 5 zu ändern, führt ein neues Ziel im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ursachen von Migration ein. Die Berichterstattung über dieses neue Ziel soll im nächsten Jahresbericht erfolgen, sobald die geänderten Rechtsvorschriften verabschiedet sind.

 

Von dem 2016 in den Regionen des Außenmandats unterzeichneten Gesamtbetrag werden 49 % (3,383 Mrd. EUR) der Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene zugutekommen, insbesondere durch Verbesserungen beim Zugang von KMU, Kleinstunternehmen und Midcap-Unternehmen zu Finanzmitteln. Etwas über die Hälfte der Mittel (51 %, 3,457 Mrd. EUR) wird zur Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur beitragen. Alle EIB-Finanzierungen außerhalb der Union kommen einem dieser Ziele oder beiden zugute.

 

Fast ein Drittel des Gesamtvolumens wird zu den Zielen des Klimaschutzes beitragen (28 %, 1,921 Mrd. EUR). Diese Unterstützung für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel verteilt sich auf über 50 Einzelprojekte, die 2016 unterzeichnet wurden, wobei der Beitrag berücksichtigt wird, den viele auf mehrere Sektoren ausgerichtete Finanzierungen zum Erreichen dieses Ziels leisten (z. B. Kreditlinien, bei denen davon ausgegangen wird, dass ein kleiner Teil der Darlehen Investitionen in erneuerbare Energien oder Energieeffizienzmaßnahmen durch KMU unterstützt.)

27 % (1,824 Mrd. EUR) werden durch den Ausbau von Infrastruktur und die Unterstützung des Zugangs zu Finanzmitteln für den privaten Sektor auf lokaler Ebene das Querschnittsziel der regionalen Integration fördern.

Abbildung 1 zeigt den Beitrag der EIB-Tätigkeiten zu den Außenmandatszielen, wobei sowohl die Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie als auch die Eigenrisiko-Finanzierungen der EIB berücksichtigt sind:

Abbildung 1: Beitrag zu den Mandatszielen (in Mio. EUR) 

Nähere Informationen zu den finanzierten Vorhaben sind der beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen.

Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene, insbesondere Unterstützung von KMU

Die Unterstützung der EIB für die Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene stellt darauf ab, Bedingungen zu schaffen, unter denen Menschen in Entwicklungsländern und Schwellenländern Unternehmen gründen und vergrößern können und dadurch Arbeitsplätze schaffen, die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen bedienen, Armut und Ernährungsunsicherheit überwinden und den Lebensstandard erhöhen. Letztendlich kann eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung nicht ohne eine solche Entwicklung des privaten Sektors erfolgen.

Diese Unterstützung erfolgt in verschiedenen Formen:

·Kreditlinien für Finanzintermediäre vor Ort (vor allem Banken) für die Weiterreichung an KMU,

·Teilnahme an privaten Beteiligungsfonds und Risikokapital für Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial,

·Beteiligungskapital für Anbieter von Mikrofinanzierungen

·und direkte Darlehen an größere Unternehmen.

26 der im Jahr 2016 unterzeichneten neuen Projekte werden die Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene unterstützen. Insgesamt hat die EIB für diese Projekte eine Finanzierung von 3,7 Mrd. EUR genehmigt. 22 Projekte sind Kreditlinien zur Unterstützung von KMU, vier Projekte sind Darlehen für Infrastrukturprojekte im privaten Sektor und

Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung, die ebenfalls zur Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene beitragen werden.

Unterstützung für ländliche KMU in Armenien

Armenien hat in den letzten Jahren ein starkes Wirtschaftswachstum erfahren und einen Rückgang der Armut zu verzeichnen; es besteht jedoch die Notwendigkeit, die Wirtschaft zu diversifizieren und den KMU-Sektor zu stärken, insbesondere in relativ unterentwickelten ländlichen Gebieten. Dennoch leiden KMU unter einem eingeschränkten Zugang zu Finanzmitteln, was die Tatsache widerspiegelt, dass lokale Banken selbst keinen direkten Zugang zu den Kapitalmärkten haben und so weitgehend auf kurzfristige Finanzierungsquellen angewiesen sind.

 

Das Armenien-Apex-Darlehen, das 2014 unterzeichnet wurde, trug dazu bei, diese Situation anzugehen, indem es lokalen Banken über die armenische Zentralbank langfristige Finanzierungen bereitstellte. Das Darlehen ist über das Außenmandat durch die EU-Garantie gedeckt. Die Finanzierung wurde bis Ende 2016 vollständig zugewiesen und erreichte 113 Unternehmen mit 6357 gemeldeten Beschäftigten (im Durchschnitt 56 Beschäftigte pro Unternehmen). Die Unternehmen sind überwiegend in den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung sowie im Hotel- und Gastronomiegewerbe tätig. Mit einer durchschnittlichen Laufzeit von über fünf Jahren sind die bereitgestellten Darlehen für die Finanzierung produktiver Investitionen wesentlich vorteilhafter als Finanzierungen zu den üblichen für KMU erreichbaren Bedingungen. Schätzungsweise haben diese Darlehen etwas mehr als 2000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

Die „Araks-2“-Kooperative mit etwa 24 Beschäftigten verwertet lokal produzierte Milch für die Herstellung einer Reihe von Käsesorten. Dazu setzte sie ein fünfjähriges EIB-finanziertes Darlehen in der Höhe von insgesamt 95 000 EUR ein, um eine neue Pasteurisiermaschine, Käseformen und Betriebsmittel zu erwerben und so ihre Produktion zu steigern. Für die Zukunft plant sie Investitionen, um die Produktionskapazität zu verdreifachen und den Exportanteil am Umsatz auf wenigstens 35 % zu steigern.

Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur

Der Ausbau der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur – von Straßen und Energiesystemen bis hin zu Gesundheitseinrichtungen und Breitband-Internetdiensten – ist eine der Säulen von Entwicklungsprozessen. Dabei ist eine öffentliche Finanzierung oftmals unerlässlich, da Infrastruktureinrichtungen häufig öffentliche Güter mit erheblichem Nutzen für die Wirtschaft, die Umwelt und die Lebensqualität der Menschen darstellen. Die EIB fördert mit der Unterstützung der EU-Garantie im Rahmen des Außenmandats Infrastrukturprojekte in einer Vielzahl von Sektoren.

In den vom Außenmandat erfassten Regionen trugen im Jahr 2016 33 neue Projekte zur Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur bei. Insgesamt hat die EIB für diese Projekte eine Finanzierung von 3,6 Mrd. EUR genehmigt.

Die EIB unterzeichnete 12 neue Projekte im Verkehrssektor, wobei die Höhe des Darlehensvolumens im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist (2,1 Mrd. EUR im Jahr 2016). Der öffentliche Nahverkehr und die Eisenbahn erhielten rund die Hälfte dieses Darlehensvolumens.

 

Die EIB unterzeichnete 2016 Verträge für sechs neue Projekte im Energiesektor (493 Mio. EUR), wobei dieser Sektor weniger im Fokus stand als im Vorjahr. Es gibt weniger Großprojekte zur Stromerzeugung und der Fokus lag stärker auf kleineren Projekten, einschließlich kleinerer Programme zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen Die größten Projekte zur Energieerzeugung sind in der Türkei angesiedelt, dabei wird durch das Fina Enerji Windkraftprojekt und eine Kreditlinie für die Işbank, die speziell auf Programme für erneuerbare Energien und Energieeffizienz ausgerichtet ist, voraussichtlich Strom für etwa 105 000 Haushalte erzeugt. Insgesamt werden die neuen Projekte 2016 Energie für umgerechnet etwa 338 000 Haushalte erzeugen.

Förderung für kommunale Infrastruktur und die Wasserversorgung/Abwasserentsorgung

Die EIB hat im vergangenen Jahr zwei Projekte im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung mit einer Darlehenshöhe von 129 Mio. EUR und weitere 15 Mio. EUR für die Behandlung fester Abfälle unterzeichnet. Jede dieser Finanzierungen ist durch die EU-Garantie im Rahmen des Außenmandats gedeckt. Zwei Projekte zur Abwasseraufbereitung in Panama und Tunesien werden einer Gesamtbevölkerung von etwa 1,5 Millionen Menschen dienen und zu sauberem Wasser in der Panamabucht und im Mittelmeer beitragen. Ein neues Projekt in diesem Sektor wird eine Reihe von Wasserversorgungs-, Abwasseraufbereitungs- und Abfallbewirtschaftungssystemen in der Kirgisischen Republik unterstützen.

Drei neue Projekte unterstützen städtische Wiederaufbau- oder Entwicklungsprogramme, die verschiedene Infrastruktursektoren abdecken. Als Antwort auf das schreckliche Erdbeben, das den Westen Ecuadors im April 2016 erschütterte, wird ein Projekt (159 Mio. EUR) die Instandsetzung und Wiederherstellung der zerstörten ecuadorianischen Infrastruktur, wie Straßen, Wasser- und Elektrizitätssysteme, Telekommunikation und kommunale Gebäude, finanzieren. Ähnlich werden 100 Mio. EUR zur Instandsetzung der durch die jüngsten Überschwemmungen in Tiflis zerstörten Infrastruktur eingesetzt. Ein drittes Projekt wird die lokalen Behörden in ganz Georgien bei der Verbesserung der lokalen Infrastruktur und der Dienstleistungen für die Einwohner unterstützen.

Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel

Da sowohl die Ursachen als auch die Auswirkungen des Klimawandels global auftreten, ist die Vertiefung und Ausweitung der Klimaschutzfinanzierung über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinaus ein wesentlicher Bestandteil der Außen- und Entwicklungspolitik der EU. Die EIB spielt bei diesen Bemühungen eine zentrale Rolle, insbesondere nach dem bahnbrechenden, 2015 in Paris verabschiedeten globalen Übereinkommen, das im November 2016 auf der UNFCCC-Konferenz in Kraft trat. Die EIB hat bereits eine starke Erfolgsbilanz bei der Mobilisierung finanzieller Ressourcen, die sie Ländern innerhalb und außerhalb der EU bereitstellt, indem sie deren national festgelegten Beiträge (NDC), nationale Eindämmungs- und Anpassungspläne und -strategien und eine kohlenstoffarme Energie und Verkehrspolitik fördert.

Von den im Jahr 2016 für die Mandatsregionen unterzeichneten neuen Darlehen werden 1,9 Mrd. EUR zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Dies wird durch eine große Anzahl von Projekten in fast allen Sektoren erreicht. All diese Projekte tragen auch zur Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene oder zur Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur bei.

In vielen Fällen trägt nur ein Teil des Projekts zu den Klimazielen bei, weswegen auch nur ein Teil der Darlehenssumme für das Projekt als Beitrag zum Ziel angegeben wird. Die Analyse der Ergebnisse früherer EIB-Projekte hat ergeben, dass viele Projekte einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz leisten, auch wenn dies nicht das Hauptziel des Projekts ist. Ein typisches Beispiel ist eine Kreditlinie für KMU, bei der einige Investitionsvorhaben von begünstigten Unternehmen dazu beitragen, eine höhere Energieeffizienz in Gebäuden zu erreichen oder kleine Kapazitäten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bereitzustellen, z. B. durch Sonnenkollektoren. Demnach trugen 2016 rund 50 neue Projekte zum Erreichen des Klimaschutzziels bei, davon 21 Kreditlinien.

 

Mit 64 % des Gesamtvolumens leisten Projekte zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr den größten Beitrag, weitere 21 % der 2016 gewährten Darlehen kommen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz bei neuen Klimaschutzmaßnahmen außerhalb der EU zum Einsatz. Eindämmungsmaßnahmen wie die Vermeidung der Freisetzung von Methangas im Abfall- und Abwassersektor spielen weiterhin eine wichtige Rolle, während die Anpassung an den Klimawandel mit 3,5 % zu Buche schlägt.

Reduzierung der Dieselabhängigkeit auf den Malediven

Die Stromerzeugung ist für die Malediven, als Archipel aus 26 Atollen, eine Herausforderung. Das Land hat sich weitgehend auf alte und ineffiziente Dieselgeneratoren verlassen. Noch 2012 machten die Ölimporte 35 % des BIP aus. Ein EIB-Darlehen in Höhe von 45 Mio. EUR, gedeckt durch die EU-Garantie im Rahmen des Außenmandats, unterstützt ein Projekt zur Verbesserung dieser Situation durch die Installation von mindestens 50 MW Kapazitäten aus Solar-Diesel-Hybrid-Energiesystemen, bestehend aus etwa 25 MW aus Solarpanelen auf Dach- und Bodenflächen und 27 MW aus effizienten Dieselgeneratoren, außerdem durch die Sanierung von rund 430 km Überlandleitungen und die Montage von Lithium-Ionen-Batterien sowie von Steuerungssystemen. Dies ermöglicht, eine Kapazität von etwa 37 MW aus veralteten Dieselgeneratoren abzubauen.

 

Das Projekt wird genug Energie liefern, um den Bedarf von etwa 110 000 Haushalten zu decken, und wird rund 14 500 neue Anschlüsse an das Stromversorgungsnetz ermöglichen. Es wird dem Land geschätzte 13,6 Mio. EUR pro Jahr durch reduzierte Treibstoffimporte ersparen und sich darüber hinaus senkend auf die Emissionen von CO2 und anderen Schadstoffen auswirken. Während seiner Laufzeit wird das Projekt voraussichtlich 76 kt CO2-Äquivalent im Jahr an Treibhausgasen ausstoßen. Im Vergleich zu den Emissionen, die ohne das Projekt zu erwarten wären, werden voraussichtlich 34 kt CO2-Äquivalent im Jahr eingespart.

Regionale Integration

2016 unterzeichnete die EIB 15 neue Projekte, die zur regionalen Integration beitragen. Sie genehmigte für diese Projekte Finanzierungen in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. EUR. Die Projekte betreffen Verkehrsverbindungen, die Unterstützung der Konvergenz durch die Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene und einen Energieverbund. Es wurden Kreditlinien für sieben Projekte (1 Mrd. EUR) unterzeichnet, die KMU und Midcap-Unternehmen den Zugang zu langfristigen Finanzierungen erleichtern und so die wirtschaftliche Konvergenz mit der EU unterstützen. Sechs dieser Projekte sind in der Türkei und eines in Bosnien und Herzegowina angesiedelt. Eine weitere Kreditlinie zielt speziell auf KMU im Lebensmittel- und Agrarsektor in Georgien ab. Die EIB hat vier Verkehrsprojekte unterzeichnet, darunter die Modernisierung des Schienennetzes in der Ukraine und in der Republik Moldau, mit denen die Kapazität für Passagier- und Frachtdienste ausgeweitet und der Handel in der gesamten Region und mit der EU erleichtert werden soll.

3.2.ÜBERBLICK ÜBER FINANZIERUNGEN DURCH DIE EIB NACH REGIONEN UND SEKTOREN

Tabelle 1 gibt einen Überblick über das Volumen der EIB-Finanzierungen im Jahr 2016 in den vom Außenmandat erfassten Regionen, einschließlich der Finanzierungen mit einer EU-Garantie (Gesamtgarantie und Deckung politischer Risiken) und Eigenrisiko-Finanzierungen.

Tabelle 1: Im Jahr 2016 unterzeichnete EIB-Finanzierungen

Die EIB unterzeichnete im Jahr 2016 Darlehen in Höhe von 6,8 Mrd. EUR für die Mandatsregionen bei einem weltweiten Gesamtbetrag von 7,9 Mrd. EUR (einschließlich der AKP-Staaten und der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete). Etwa 5,9 Mrd. EUR wurden im Rahmen des Heranführungsprogramms (die gesamte EIB-Risikoposition in der Türkei, für die die EU-Garantie gilt, beträgt derzeit 9,6 Mrd. EUR) und in den Nachbarschaftsregionen (südliche und östliche Nachbarschaftsregion) bereitgestellt. Der Rest (26 %) wurde in Asien, Zentralasien und Lateinamerika unterzeichnet.

Im Vergleich zu 2015 erhöhte sich das Gesamtvolumen der EIB-Finanzierungen in den vom Außenmandat erfassten Regionen um 2 % (2015 wurden 6,7 Mrd. EUR unterzeichnet), was auf einen Anstieg der Eigenrisiko-Finanzierungen um 54 % (1,9 Mrd. EUR im Jahr 2015) und einen Rückgang der Inanspruchnahme der EU-Garantien um 18 % (4,8. Mrd. EUR im Jahr 2015) zurückzuführen ist.

Tabelle 2: Netto-Unterzeichnungen pro Jahr und kumulative Netto-Unterzeichnungen im Vergleich zu den derzeitigen Obergrenzen des EU-Mandats für 2014–2020

Wie bereits dargelegt, erreichten die kumulativen Unterzeichnungen im Rahmen des Außenmandats 10,7 Mrd. EUR und der kumulative Auslastungsgrad des Außenmandats nach Unterzeichnungen liegt derzeit bei 40 % (nach Ablauf von etwa 38 % der Realisierungszeit). Verglichen mit dem derzeitigen Außenmandat mit einer Obergrenze von 27 Mrd. EUR hat der Auslastungsgrad in Zentralasien 88 % der Mandatsobergrenze erreicht, es folgen die Länder der östlichen Nachbarschaft mit 85 %, Asien mit 56 % und Lateinamerika mit 44 %. Beachten Sie, dass die Prozentsätze die vorgeschlagene Aufstockung der Finanzierungsobergrenze unter dem Außenmandat, die derzeit von Europäischem Parlament und dem Rat diskutiert wird, unberücksichtigt lassen.



Abbildung 2: Jährliche Entwicklung der Finanzierungen aus EIB-Eigenmitteln

Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der Darlehensvergabe im Rahmen des Außenmandats sowie der Eigenrisiko-Finanzierungen zwischen 2014 und 2016. Über diesen Zeitraum hinweg wurden durchschnittlich 64 % der EIB-Finanzierungen in diesen Regionen durch die EU-Garantie gedeckt, wobei die jährlichen Schwankungen zwischen 58 % und 72 % lagen.

Die Zahl der von der EIB unterzeichneten Finanzierungsprojekte in den vom Außenmandat erfassten Regionen stieg von 55 im Jahr 2015 auf 71 im Jahr 2016 an. Von diesen 71 Projekten waren 54 „neue“ Projekte, deren EIB-Finanzierungsvertrag 2016 zum ersten Mal unterzeichnet wurde; Teile der EIB-Gesamtfinanzierung von 17 Projekten stammen bereits aus Verträgen früherer Jahre.

Tabelle 3: Zahl der 2016 unterzeichneten Finanzierungen (alle Mittel) nach Region

2016 hat die EIB ihre Darlehensvergabe in den westlichen Balkanländern im Vergleich zu 2015 mit 427 Mio. EUR (+ 92 %) und in den Mittelmeerländern mit einer unterzeichneten Summe von 1,6 Mrd. EUR (+ 12 %) zur Unterstützung dieser Regionen im Rahmen der Umsetzung ihrer Initiative zur Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz deutlich aufgestockt. Der Großteil des Finanzierungsbetrags entfiel auf Projekte, die sich auf die Förderung der Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene fokussierten, insbesondere auf Kreditlinien zur Unterstützung von KMU (54 % in den Mittelmeerländern und 64 % in den Westbalkanländern).

 

2016 machten Kreditlinien 46 % der gesamten Darlehensvergabe aus (37,5 % im Jahr 2015), während 54 % für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten und anderem zur Verfügung standen (62,5 % im Jahr 2015); Verkehrsprojekte beanspruchten dabei die Hälfte des Volumens.

Die Kreditvergabe in den Heranführungsländern trug mit 1,8 Mrd. EUR (52 %) am meisten zum Erreichen der Zielvorgaben der Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene bei, es folgten die Mittelmeerländer mit 960 Mio. EUR (28 %).

Die östliche Nachbarschaft ist die Region, die mit 1,2 Mrd. EUR (34 %) der Gesamtfinanzierung für Projekte zur wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur am meisten zum Erreichen dieses Ziels beiträgt.

Schließlich punktet die Heranführungsregion mit 1,3 Mrd. EUR (69 %) der gesamten Kreditvergabe auch beim Ziel der regionalen Integration.

Tabelle 4: Sektorale Verteilung der 2016 unterzeichneten EIB-Finanzierungen in den vom Beschluss erfassten Regionen (alle Mittel)

3.3.AUSWIRKUNGEN UND MEHRWERT DER EIB-FINANZIERUNGEN

Der ReM-Rahmen sorgt dafür, dass die EIB-Finanzierungen über ihre gesamte Lebensdauer hinweg bewertet werden. Er hilft bei der Auswahl solider Projekte, die den Prioritäten der EU entsprechen und bei denen die Einbindung der EIB einen Mehrwert bringt. Bei der Bewertung werden Ergebnisindikatoren mit Ausgangs- und Zielwerten festgelegt, die die erwarteten wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Finanzierung erfassen. Der an diesen Leistungsindikatoren gemessene Erfolg wird während der gesamten Projektlaufzeit überwacht und zu zwei zentralen Zeitpunkten gemeldet: im Falle direkter Finanzierungen beim Projektabschluss und drei Jahre nach Projektabschluss („post completion“), im Falle privater Beteiligungsfonds am Ende des Anlagezeitraums und am Ende der Fondslaufzeit und im Falle von Intermediärfinanzierungen am Ende des Zuteilungszeitraums.

Die Projekte werden nach drei „Säulen“ beurteilt:

i)    Im Rahmen der ersten Säule werden der erwartete Beitrag zu den Prioritäten der EU und der Partnerländer sowie die Förderfähigkeit im Rahmen der Ziele des EIB-Mandats bewertet.

ii)    Bei der zweiten Säule geht es um die Qualität und Solidität der Finanzierung, wobei die erwarteten Ergebnisse zugrunde gelegt werden.

iii)    Die dritte Säule misst die erwartete finanzielle und nichtfinanzielle Zusätzlichkeit des EIB-Beitrags.

In diesem Abschnitt werden die anhand des ReM-Rahmens ermittelten angestrebten Ergebnisse für die politischen Ziele der EU dargelegt. Bei der Darstellung der erwarteten Ergebnisse wurden nicht alle 2016 unterzeichneten Verträge berücksichtigt, sondern nur die Projekte, für die der erste Finanzierungsvertrag 2016 unterzeichnet wurde (im Folgenden „neue Projekte“). In diesem Rahmen wurden 2016 54 neue Projekte in den vom Außenmandat erfassten Regionen unterzeichnet. Insgesamt hat die EIB im Zusammenhang mit diesen Projekten Darlehen in Höhe von 7,3 Mrd. EUR genehmigt.

Im Jahr 2016 wurden in den Mandatsregionen elf ursprünglich im Rahmen des ReM-Rahmens bewertete Projekte abgeschlossen, was eine umfassendere Überwachung der erzielten Ergebnisse ermöglicht. Dies schloss sechs Kreditlinien für KMU und Midcap-Unternehmen, drei Infrastrukturprojekte und zwei Industrie- bzw. Forschungs- und Entwicklungs-Projekte ein.

Abbildung 3: ReM-Bewertungen der 2016 unterzeichneten neuen Projekte nach Säule

2016 wurden sämtliche neuen Projekte in Säule 1 wenigstens mit „gut“ bewertet, was bedeutet, dass sie im Einklang mit den Zielen des Außenmandats stehen und einen großen Beitrag zu den nationalen Entwicklungszielen oder denjenigen der EU und einen mäßigen Beitrag zum jeweils anderen Ziel leisten. Neunzehn Projekte wurden für ihren Beitrag sowohl zu den EU-Prioritäten als auch zu den nationalen Entwicklungszielen als „exzellent“ eingestuft.

Für direkt finanzierte Projekte beruht die Bewertung in Säule 2 auf der Solidität, der finanziellen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit sowie der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit des Projekts. Für Intermediärfinanzierungen basiert die Bewertung auf den erwarteten Ergebnissen, gewichtet nach Risikoaspekten gemessen an der Solidität der Intermediäre und der Qualität des Geschäftsumfelds. Fünfzig Projekte in Säule 2 wurden als „gut“ eingestuft, wobei Infrastrukturprojekte eine durchschnittliche wirtschaftliche Rentabilität von 10 % bis 15 % aufweisen. Vier Projekte wurden mit „ausreichend“ bewertet, in der Regel wegen des risikoreichen Umfelds, das Auswirkungen auf die Wahrscheinlichkeit hat, die geplanten Ergebnisse zu erreichen. Hierunter befinden sich Projekte in der Ukraine und der Kirgisischen Republik.

In Säule 3 wurden sieben Projekte als „hoch“ und 39 Projekte als „deutlich“ eingestuft.

4.ZUSAMMENARBEIT DER EIB MIT ANDEREN STELLEN

4.1. ZUSAMMENARBEIT MIT DER KOMMISSION

Die Zusammenarbeit zwischen der EIB und der Kommission zu Themen des Außenmandats erfolgt im Rahmen einer umfassenderen Partnerschaft zwischen den beiden Organen in einer ganzen Reihe von Bereichen, vom Setzen von Investitionsanreizen in der EU auch über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen bis zu den Mischfinanzierungsfazilitäten, die Entwicklungsmaßnahmen der EIB und anderer internationaler Finanzinstitutionen (IFI) außerhalb der EU unterstützen.

Der Beschluss über das Außenmandat verpflichtet die Kommission, den EAD und die EIB zur Zusammenarbeit und zur Stärkung der Ausrichtung des externen Handelns der EIB und der auswärtigen Politikziele der EU, um Synergien zwischen der EIB-Finanzierung und den EU-Haushaltsmitteln zu maximieren. Dies geschieht hauptsächlich durch regelmäßigen und systematischen Dialog und frühzeitige Konsultationen zu politischen Konzepten, Strategien und Projektplanungen. Das Memorandum of Understanding (überarbeitet 2013) zwischen der Kommission, dem EAD und der EIB über die Zusammenarbeit und Koordinierung in den unter das Außenmandat fallenden Regionen wird weiterhin angewandt, etwa durch den Austausch von Informationen über Projektplanungen und Kontaktinformationen.

Ein konkretes Beispiel dieser Zusammenarbeit ist die gemeinsame Unterbringung von Dienststellen der EIB am Sitz der EU-Delegationen, wobei neue Außenbüros der EIB Unterkunft in den Einrichtungen der lokalen Delegationen finden. Das Büro in Peking wurde am 30. Mai 2016 offiziell eröffnet und ist für die Volksrepublik China und die Mongolei zuständig. Darüber hinaus wurde im ersten Quartal 2017 das Büro in Neu-Delhi eingeweiht.

Die Mechanismen der Mischfinanzierung durch die EU bieten einen weiteren Ort für strukturierte Zusammenarbeit. Mischfinanzierungen führen zu soliden Kofinanzierungsbeziehungen mit anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI), sie erleichtern die Abstimmung mit den Strategien und Prioritäten der EU im jeweiligen Land. Die Verwaltungsstruktur dieser Fazilitäten ermöglicht und erfordert zudem eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Kommission, dem EAD und anderen internationalen Finanzinstitutionen, bevor ein Projekt für eine Mischfinanzierung aus Zuschüssen und EIB-Darlehen vorgelegt wird.

 

Die EIB hat sich 2016 wieder aktiv an den regionalen Mechanismen für Mischfinanzierungen beteiligt. 177,32 Mio. EUR der von der EIB verwalteten EU-finanzierten Beiträge (Zuschüsse, technische Hilfe, Risikokapital) wurden 2016 bewilligt oder unterzeichnet und ergänzen die EIB-Finanzierungen in den Mandatsregionen (39 Mio. EUR an EU-Haushaltsmitteln zur Ergänzung der EIB-Darlehen in der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität, 53 Mio. EUR in der Investitionsfazilität für den westlichen Balkan, 18 Mio. EUR in der Investitionsfazilität für Lateinamerika, 18 Mio. EUR in der Partnerschaft zur Förderung der Energieeffizienz und des Umweltschutzes in Osteuropa, 5,32 Mio. EUR für den Treuhandfonds für technische Hilfe in den östlichen Partnerländern, 1,64 Mio. EUR für die FEMIP und 41 Mio. EUR für Risikokapital). Zudem arbeitete die EIB in der technischen Sachverständigengruppe der EU-Plattform für Mischfinanzierungen in der externen Zusammenarbeit (EUBEC) eng mit der Kommission zusammen. Die detaillierte Liste der von der EIB verwalteten und aus dem EU-Haushalt finanzierten Maßnahmen für das Jahr 2016 (technische Hilfe, Zuschüsse, Eigenkapital) ist der beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen.

Die Kommission arbeitet weiterhin aktiv mit der EIB in einer Reihe anderer Politikbereiche zusammen, unter anderem in Bereichen kooperationsunwilliger Steuergebiete. Im Januar 2016 verabschiedete die Kommission ein neues Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung mit einer Reihe von Initiativen für ein entschlosseneres und besser koordiniertes Vorgehen der EU gegen Steuervermeidungsstrategien der Unternehmen – sowohl im Binnenmarkt als auch darüber hinaus. In dem Paket werden die Kriterien verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich näher erläutert und Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung dargelegt. Das Paket spiegelt die Beratungen im Rat, die Empfehlungen des Europäischen Parlaments und die Ergebnisse des OECD-Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung wider. Im Januar 2017 stellte die EIB die Übergangslösung zu ihrer Politik gegenüber schwach regulierten, nicht transparenten und kooperationsunwilligen Steuergebieten und steuersensiblen Ländern vor.

Die Einzelheiten der interinstitutionellen Zusammenarbeit zwischen der EIB, der Kommission und dem EAD zur Unterstützung der Prioritäten der EU und der Partnerländer in diesen Regionen sind der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen.

4.2. ZUSAMMENARBEIT MIT DEM EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

Das zwischen der EIB und dem Europäischen Bürgerbeauftragten 2008 unterzeichnete „Memorandum of Understanding“ bildet die Grundlage für die beiden Phasen des EIB-Beschwerdeverfahrens – das interne Beschwerdeverfahren (EIB-CM) und das externe Beschwerdeverfahren (über den Bürgerbeauftragten) –, das vom Verwaltungsrat der EIB 2010 nach einer umfassenden Konsultation der Öffentlichkeit angenommen wurde. Es sorgt für ein gemeinsames Verständnis des Zwecks des internen und des externen Verfahrens und für eine kohärente Anwendung mit besonderem Schwerpunkt auf:

   dem Vorhandensein eines wirksamen internen Beschwerdeverfahrens (EIB-CM)), das für an die EIB gerichtete Beschwerden externer Parteien gilt und alle EIB-Abteilungen einbezieht;

   der Verpflichtung des Europäischen Bürgerbeauftragten, im Hinblick auf Beschwerden im Zusammenhang mit Maßnahmen außerhalb der EU, auch den Außenmandaten, systematisch auf seine Eigeninitiativbefugnis zurückzugreifen, um Beschwerden zu behandeln, bei denen der Beschwerdeführer kein Bürger der Europäischen Union ist oder seinen Wohnsitz nicht in der EU hat;

   dem Umfang der vom Bürgerbeauftragten durchgeführten Überprüfung und der Anerkennung des EIB-CM als erforderliche erste Verfahrensstufe.

Der Bürgerbeauftragte hat im Jahr 2016 keine Beschwerden im Zusammenhang mit der Tätigkeit der EIB in den vom Außenmandat erfassten Regionen erhalten.

Die derzeitige Politik zum EIB-Beschwerdemechanismus sieht vor, dass die EIB bestrebt ist, den Mechanismus regelmäßig zu überprüfen. Die derzeitige Überprüfung, einschließlich einer öffentlichen Konsultation, wird voraussichtlich Ende 2017 abgeschlossen sein.

4.3. ZUSAMMENARBEIT MIT INTERNATIONALEN FINANZINSTITUTIONEN

Die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI) ist Bestandteil der EIB-Aktivitäten. Sie reicht vom Dialog über institutionelle Angelegenheiten, horizontale Themen und thematische Aspekte sowie gegenseitige Konsultation bis hin zu verstärkter operativer Kofinanzierung und Arbeitsteilung. Der Dialog zwischen den IFI findet zum großen Teil in Facharbeitsgruppen statt, die regelmäßig zusammentreten, um sich über bewährte Verfahren auszutauschen oder spezielle Fragen zu erörtern.

Die Zusammenarbeit zwischen der EIB und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) wurde nach dem Memorandum of Understanding von 2012 fortgeführt. Ein Lenkungsausschuss unter Vorsitz der Kommission tagte im Juni 2016. Der Ausschuss konzentrierte sich insbesondere auf die Reaktion der Banken auf die Migrationskrise sowie auf die allgemeine Zusammenarbeit. EIB und EBWE hielten auch zwei Sitzungen der Kontaktgruppe ab, um sich über ihre Finanzierungsplanungen in den Regionen auszutauschen, in denen beide Institutionen tätig sind. Darüber hinaus tauschten die Banken Informationen zu ihren Antworten auf die Migrationskrise und zu anderen gemeinsamen Themen von Interesse aus, darunter auch Fragen zum Offshoring und der neu geschaffenen EU4Business-Initiative in der Region der Östlichen Partnerschaft. 27 im Jahr 2016 unterzeichnete Projekte wurden von anderen IFI kofinanziert. Die EBWE steht mit einer Gesamtsumme von 1,1 Mrd. EUR, die für 44 % des Gesamtbetrags der Kofinanzierungen stehen, an der Spitze der Kofinanzierer (13 Projekte), es folgt die Weltbank-Gruppe (7 Projekte) mit 32 % des gesamten Kofinanzierungsvolumens. Die Inter-American Development Bank und die Development Bank of Latin America nahmen an der Finanzierung von zwei Projekten (4 %) teil, die Asian Development Bank kofinanzierte vier Projekte (22 %).

Die Zusammenarbeit zwischen EIB, AFD und KfW hat sich in den letzten Jahren intensiviert. Im Jahr 2016 wurden vier Projekte in den Mandatsregionen zusammen mit der AFD finanziert, wobei die EIB einen Anteil von 778 Mio. EUR übernahm. Drei Projekte wurden zusammen mit der KfW-Gruppe finanziert, hier belief sich der Anteil der EIB auf 142 Mio. EUR. In der Zwischenzeit wurden regelmäßige Treffen auf strategischer/koordinatorischer sowie auf operativer Ebene eingerichtet, die den Informationsaustausch erleichtert und die Transparenz verbessert haben.

Die drei Institutionen arbeiten auch im Zusammenhang mit der Gegenseitigkeitsinitiative eng zusammen. Die 2013 gegründete Gegenseitigkeitsinitiative (MRI) ist ein weithin anerkanntes Mittel zur Umsetzung der Politik der externen Zusammenarbeit der EU. Sie sieht vor, dass sich die drei Partner der Initiative bei der Durchführung bestimmter Aufgaben, z. B. eines Teils der Due-Diligence-Prüfung eines Projektes oder der Beschaffungsaufsicht, gegenseitig aufeinander verlassen. Projektträger schätzen die sich daraus ergebenden vereinfachten Verfahren. Die Management- und Entscheidungsgremien der MRI-Partner haben sich mit der Situation vertraut gemacht, von einer anderen Institution erstellte Dokumente für ihre eigenen Entscheidungen zu verwenden. Im Laufe des Jahres 2016 wurden die Gespräche darüber fortgesetzt, wie das Niveau der Arbeitsteilung und des Delegierens verbessert und die MRI so auf eine höhere Relevanz- und Wirksamkeitsebene gehoben werden kann.

Eine neue und bedeutende Entwicklung war 2016 der Beitritt von drei neuen Mitgliedern, der Asia Infrastructure Investment Bank (AIIB), der Islamic Development Bank und der New Development Bank (auch bekannt als „BRICS“ Bank). Das im Mai 2016 in Peking mit der AIIB unterzeichnete Memorandum of Understanding bietet den Rahmen für eine weitere Konsolidierung der Beziehungen zwischen der EIB und der AIIB in den Bereichen der gemeinsamen Finanzierung förderungswürdiger Maßnahmen, des Wissensaustauschs und der Einrichtung regelmäßiger Treffen auf Führungsebene.

Neben den zahlreichen Arbeitsgruppen und Initiativen, die ein breites Themenspektrum abdecken (Klima, Infrastruktur, Finanzen, Risiken, Ergebnismessung, Ex-post-Beurteilung, Schuldenmanagement usw.), bleibt die Zusammenarbeit der multilateralen Entwicklungsbanken (MDB) auf höchster Ebene stabil. 2016 konzentrierten sich die Gespräche zwischen den MDB-Führungsebenen auf die Hauptthemen der Entwicklungsagenda, und zwar auf die Frage, wie die Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen gemeinsam verbessert und wie ein Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) geleistet werden kann. Die Konsequenzen der Flüchtlingskrise und Vertreibung zu thematisieren, war ein weiteres wichtiges Thema für die MDB-Zusammenarbeit im Jahr 2016. Eine spezielle MDB-Task-Force wurde eingerichtet, um die Mobilisierung der Finanzmittel des privaten Sektors durch die MDB zu definieren und zu messen. Auf Grundlage der Empfehlungen der G7 und G20 arbeiteten die MDB gemeinsam an Wegen der Optimierung ihrer Vermögensbilanzen und der Aufstockung ihrer Darlehenskapazitäten zur Unterstützung von Entwicklungszielen.

 

Nach der Unterzeichnung von Memoranda of Understanding mit der UNIDO, dem IFAD und der FAO baute die EIB auch ihre Beziehungen mit den Vereinten Nationen weiter aus. EIB und UNDP haben im Oktober 2016 ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Die thematischen Schwerpunkte dieser Partnerschaft sind die Antwort auf den Klimawandel, die Reaktion auf Krisen- und Nachkrisensituationen, die Migrationskrise sowie die Förderung integrativer Märkte und des Unternehmertums. Im April 2016 wurde außerdem eine Vereinbarung mit dem UNOPS unterschrieben. Diese Partnerschaft wird es beiden Institutionen ermöglichen, vor allem in schwachen Wirtschaften die anhaltenden Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und des Klimawandels zu bewältigen sowie die Kapazitäten des privaten Sektors zu stärken und Wachstum und Veränderungen voranzutreiben.

(1) Im September 2016 schlug die Kommission eine Erhöhung der Obergrenze des derzeitigen Außenmandats auf 32,3 Mrd. EUR vor (COM(2016) 583). Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2017 mit einer Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat abgeschlossen.
(2) Der vorliegende Bericht wurde wie von Artikel 11 des Beschlusses 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16. April 2014 über die Einrichtung des Außenmandats vorgesehen verfasst.
(3) „Neue“ Finanzierungen sind solche, für die der erste Finanzierungsvertrag im Jahr 2016 unterzeichnet wurde. Diese Finanzierungen repräsentieren ein genehmigtes Gesamtvolumen von 7,2 Mrd. EUR.
(4) COM(2016) 584.
(5) COM(2016) 583.