Brüssel, den 18.10.2017

COM(2017) 610 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Aktionsplan für eine gesteigerte Abwehrbereitschaft gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare Sicherheitsrisiken


EINFÜHRUNG: NEUE BEDROHUNGEN

Die EU ist derzeit mehreren terroristischen Bedrohungen ausgesetzt und war Opfer gewalttätiger Anschläge, deren Urheber sowohl vernetzte Gruppen als auch Einzeltäter sind. Terroristische Gruppen und radikalisierte Einzelpersonen wollen durch Anschläge in der EU möglichst viele Menschen treffen und die Gesellschaft durch psychologische und wirtschaftliche Effekte erschüttern.

Bisher haben terroristische Organisationen in Europa noch keine chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen („CBRN“) Angriffe verübt, doch gibt es ernst zu nehmende Hinweise darauf, dass terroristische Gruppen planen, CBRN-Materialien oder -Waffen zu erwerben, und dass sie sich Kenntnisse und Fähigkeiten für deren Einsatz aneignen. 1 Die Terrormiliz Da‘esh hat in Syrien und im Irak chemische Waffen verwendet, und es wird davon ausgegangen, dass sie in der Lage ist, diese Waffen herzustellen und zu einzusetzen 2 . Kleinere Vorfälle haben gezeigt, dass Da‘esh auch neue Wege beschreiten will und Interesse an der Entwicklung biologischer und radiologischer Waffen hat. 3 Im vorliegenden Papier wird durchgehend der Begriff CBRN verwendet, die Wahrscheinlichkeit eines nuklearen Angriffs durch nichtstaatliche Akteure wird jedoch geringer eingeschätzt als die Wahrscheinlichkeit von Angriffen chemischer, biologischer oder radiologischer Art.

Neue technologische Entwicklungen könnten von Terroristen für böswillige Zwecke missbraucht werden. So hat Da’esh bereits unbemannte Flugsysteme (UAS) für Überwachungs- und Steuerungszwecke und für Anschläge mit Explosivstoffen eingesetzt. 4  

In der terroristischen Propaganda wird das Potenzial von CBRN-Anschlägen immer wieder hervorgehoben; Medien der Djihadisten berichten über geplante CBRN-Anschläge und verbreiten auf verschiedenen Plattformen der sozialen Medien Informationen über mögliche Angriffstaktiken und Ziele. 5 Auch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat diese CBRN-Bedrohungen zur Kenntnis genommen 6 und sich besorgt über die Gefahr geäußert, dass solche Waffen in zunehmenden Maße – auch durch nichtstaatliche Akteure – verbreitet werden.

Dies zeigt deutlich, wie wichtig es ist, dass die Europäische Union sich entsprechend wappnet und die Vorsorge für CBRN-Bedrohungen in den kommenden Jahren verbessert.

NOTWENDIGKEIT EINER STÄRKEREN ZUSAMMENARBEIT IN DER EU

Die neuen Bedrohungen zwingen uns, den Blick auf unsere Schwachstellen und auf unsere Abwehrmechanismen gegen mögliche terroristische Anschläge mit CBRN-Materialien zu richten. CBRN-Bedrohungen werden bisher als relativ unwahrscheinlich betrachtet, bergen aber das Risiko schwerwiegender Folgen. Selbst ein kleiner CBRN-Anschlag könnte Gesellschaften und Volkswirtschaften schwer treffen und zu signifikanten, dauerhaften Störungen und zur Verbreitung von Angst und Unsicherheit führen. Bei Freisetzung und Ausbreitung von Radioaktivität (sogenannte „schmutzige Bomben“) 7 oder einem Milzbrand-Angriff durch Einsatz unbemannter Flugsysteme könnte es sowohl zu extrem hohen Verlusten an Menschenleben als auch erheblichen finanziellen Kosten kommen.

Die Widerstandsfähigkeit gegenüber CBRN-Bedrohungen lässt sich erhöhen, wenn Prävention, Vorsorge und Reaktion verbessert werden. Dies erfordert jedoch erhebliche Investitionen seitens der Mitgliedstaaten und daher auch eine engere Zusammenarbeit auf EU-Ebene, um voneinander zu lernen, Fachwissen und Ressourcen zu bündeln und Synergien über nationale Grenzen hinweg zu nutzen. In der umfassenden Bewertung der EU-Sicherheitspolitik 8 wurde betont, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu intensivieren, ein besseres Verständnis der CBRN-Bedrohungen zu erlangen und Ressourcen zusammen zu führen, um besser auf mögliche CBRN-Angriffe vorbereitet zu sein.

Mit der Richtlinie über die Terrorismusbekämpfung 9 wurden zum ersten Mal Bestimmungen für alle Arten des CBRN-Terrorismus festgelegt. Die Mitgliedstaaten unterliegen im Falle eines Terroranschlags bestimmten Verpflichtungen, u. a. der Verpflichtung zur Bereitstellung medizinischer Hilfe für alle Opfer. Die in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen werden den Mitgliedstaaten helfen, ihrer Pflicht zur Unterstützung der Opfer bei Anschlägen mit CBRN-Materialien nachzukommen.

Dieser Aktionsplan soll die CBRN-Gefahrenabwehr durch eine intensivere europäische Zusammenarbeit stärken. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Vorbeugung, Vorsorge und Reaktion auf CBRN-Bedrohungen und Terroranschläge. Die in dieser Mitteilung dargelegten Maßnahmen werden den Mitgliedstaaten helfen, ihre Bürgerinnen und Bürger, aber auch ihre Infrastrukturen besser zu schützen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen folgen einem gefahrenübergreifenden Konzept und tragen gleichzeitig zu einer besseren Vorsorge für größere CBRN-Vorfälle, die nicht im Zusammenhang mit Terrorismus stehen, bei.

DER CBRN-AKTIONSPLAN 2010-2015 ALS AUSGANGSBASIS

Dieser Aktionsplan baut auf den Arbeiten auf, die in der EU mit dem CBRN-Aktionsplan 2010-2015 in Angriff genommen wurden. 10 Er zielt darauf ab, bei der Umsetzung festgestellte Lücken zu schließen und trägt neuen Bedrohungen umfassend Rechnung. Auf Ebene der EU hat der Aktionsplan 2010-2015 zu einem besseren Verständnis der Bedrohungslage und zu einem intensiveren Informationsaustausch geführt (Ausarbeitung eines CBRN-E-Glossars und Aufnahme von CBRN-Vorfällen in die Europäische Bombendatenbank). Weitere Fortschritte wurden u. a. bei der Entwicklung einer EU-Ausbildungsinfrastruktur erzielt (Europäisches Ausbildungszentrum für Gefahrenabwehr im Nuklearbereich – EUSECTRA). Gefahren biologischen Ursprungs waren Gegenstand des Beschlusses 1082/2013/EU zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, einer wichtigen legislativen Maßnahme zur Stärkung der Bereitschafts- und Reaktionsplanung in der EU.

Mitgliedstaaten, die über die Umsetzung des Aktionsplans 2010-2015 konsultiert wurden, meldeten zahlreiche Maßnahmen auf nationaler Ebene, einschließlich Schulungen und Übungen. Sie berichteten gleichzeitig aber auch über Schwierigkeiten bei der Koordinierung der verschiedenen Akteure. Die Interessenträger betonten u. a. die Notwendigkeit, die Kenntnisse über CBRN-Risiken weiter zu vertiefen, die sektorübergreifende Zusammenarbeit zu fördern und stärker in Schulungen und Übungen zu investieren. 11 Grenz- und sektorübergreifende Schulungen und Übungen, die gut strukturiert sind und vorab vereinbarten Lehrplänen folgen, wurden als einer der Bereiche genannt, in denen die EU einen Mehrwert bieten kann. Die Mitgliedstaaten verwiesen auch auf einen unzureichenden Austausch von Informationen über CBRN-Vorfälle und -Bedrohungen sowie Ausrüstungen und Technologien, die zur Bekämpfung dieser Bedrohungen entwickelt werden. Ferner betonen sie die Notwendigkeit zum Ausbau der Zusammenarbeit mit anderen Partnern, die nicht unter den früheren CBRN-Aktionsplan fallen, wie z. B. das Militär und wichtige Drittländer.

STÄRKERE FOKUSSIERUNG UND BESSERE KOORDINIERUNG

Dieser neue Aktionsplan baut auf dem bereits Erreichten auf und folgt einem zielgerichteten Ansatz gemäß der CBRN-E-Agenda der EU aus dem Jahr 2012, in der der Rat die Kommission aufgefordert hatte, eine stärker zielgerichtete Politik zu entwickeln, die sich auf zentrale Prioritäten mit eindeutigem EU-Mehrwert und greifbaren Ergebnissen konzentriert.

Der Aktionsplan bietet den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, ihre Kapazitäten zur Vorsorge für neue Bedrohungen durch die freiwillige Teilnahme an Initiativen im Rahmen des Aktionsplans auszubauen.

Hinter diesem Aktionsplan steht die feste Überzeugung, dass CBRN-Risiken mittels eines horizontalen Ansatzes bekämpft werden müssen und dass dabei unterschiedliche Bereiche und Akteure einzubeziehen sind (z. B. Strafverfolgung, Notfallmanagement, Schutz kritischer Infrastrukturen und öffentlicher Orte, öffentliche Gesundheit und Privatsektor). Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen werden auch dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen in der EU zu erhöhen; dies betrifft insbesondere kerntechnische Anlagen und Anlagen der chemischen Industrie.

Darüber hinaus besteht ein klarer Bedarf an Maßnahmen zur Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit; einschlägige Anstrengungen sollten insbesondere über die CBRN-Exzellenzzentren der EU laufen. Priorität gilt dabei u. a. Maßnahmen, die die Sicherheit an den Grenzen gewährleisten und sicherstellen, dass die illegale Verbringung von CBRN-Materialien in die EU aufgedeckt wird. Zollbeamte spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Außengrenzen und der Sicherheit der Lieferkette. Zudem müssen die Informationssysteme für Frachtgut angepasst werden, um Überwachung und risikobasierte Kontrollen der internationalen Lieferketten zu verbessern und auszuschließen, dass CBRN-Materialien illegal in die EU verbracht werden. Auch die Kontrollen bei der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck müssen verstärkt werden. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit strategischen und regionalen Partnern der EU ist von entscheidender Bedeutung; Ziel sind Synergien mit allen relevanten Akteuren, einschließlich des Militärs, der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) und der NATO sowie des Privatsektors.

Der Aktionsplan verfolgt daher die folgenden vier Ziele:

1) Verringerung der Verfügbarkeit von CBRN-Materialien

2) Gewährleistung einer robusteren Vorsorge und Reaktion auf sicherheitsrelevante CBRN-Vorfälle

3) Ausbau der internen und externen Kontakte im Bereich der CBRN-Sicherheit mit wichtigen regionalen und internationalen Partnern der EU und

4) Verbesserung unserer Kenntnisse über CBRN-Risiken

Die EU kann durch Arbeiten innerhalb dieser Säulen einen robusteren Rahmen für Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr von CBRN-Anschlägen, zur Erhöhung der Sicherheit, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zur Ermöglichung wirkungsvoller Reaktionen im Falle eines Angriffs schaffen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden durch Finanzierungen im Rahmen bestehender Instrumente der Kommission unterstützt, u. a. durch das Programm „Horizont 2020“, die ISF-Polizei und das Katastrophenschutzverfahren der Union (UCPM) oder das breite Spektrum externer Finanzinstrumente (z. B. Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit, Europäisches Nachbarschaftsinstrument und Instrument für Stabilität und Frieden).

ZIEL 1: VERRINGERUNG DER VERFÜGBARKEIT VON CBRN-MATERIALIEN

Terroristen können CBRN-Anschläge nur dann verüben, wenn sie Zugang zu den Agenzien, Stoffen und Materialien haben, die für CBRN-Waffen benötigt werden. Analog zu den Arbeiten im Bereich der Explosivstoffe und der Schusswaffen muss die EU den Zugang zu hochriskanten CBRN-Materialien strenger kontrollieren. Wir müssen unsere Möglichkeiten für die Detektion solcher Materialien in einem möglichst frühen Stadium optimieren und den Zugang zu solchen Materialien beschränken oder kontrollieren. Auch die wichtige Frage von Insider-Bedrohungen für kritische Infrastrukturen und Anlagen im Besitz von CBRN-Materialien muss angegangen werden. Die Mitgliedstaaten haben anerkannt, dass ein klarer Bedarf zur weiteren Verbesserung des Austauschs von Informationen über CBRN-Materialien besteht; dies betrifft auch Informationen über Bedrohungen und sicherheitsrelevante Vorfälle wie den Diebstahl oder Schmuggel solcher Materialien. Dies kann durch eine intensivere Nutzung der bestehenden Werkzeuge und Systeme für den Informationsaustausch erreicht werden.

Die Kommission legt daher folgende vorrangige Maßnahmen fest, die in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten ergriffen werden müssen.

Ziel

Maßnahmen

Angestrebte Ergebnisse und Zeitplan

1.1

Optimierung des Austauschs von CBRN-relevanten Informationen

Mitgliedstaaten liefern systematischer technische Informationen über CBRN-Waffen und -Vorfälle in die von Europol verwaltete Europäische Bombendatenbank (EBDS) 12 . Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung eines Meldesystems, das ein Bild hinsichtlich der Ausgangsstoffe für Explosivstoffe vermittelt.

Bessere Nutzung anderer Instrumente zum Informationsaustausch wie der Datenbank der IAEO 13 für Vorfälle und illegalen Handel 14 .

Prüfung von Verknüpfungen zu anderen Informationssystemen wie dem „Dual-Use Electronic System“ (DUeS) 15 mit Informationen über Güter und Personen, die im Verdacht „schädlichen“ Handels stehen.

Regelmäßige Berichterstattung von Europol an die EU-Beratergruppe für CBRN-Sicherheit über die Verwendung der EBDS (ab 2018). Verbesserung des Informationsaustauschs über die EBDS in Zusammenarbeit zwischen Kommission und Mitgliedstaaten.

Bestandsaufnahme der Informationssysteme, des Bedarfs und möglicher Mängel in Bezug auf den Informationsaustausch durch Europol (bis Mitte 2018).

1.2

Stärkung der risikobasierten Zollkontrollen zum Abfangen gefährlicher CBRN-Materialien an der Grenze

Verbesserung der Frachtgut-Informationen aus dem Handel und Steigerung der Detektionskapazitäten der Zolldienste in Zusammenarbeit mit anderen Stellen zur Überwachung internationaler Lieferketten mit dem Ziel, jede illegale Verbringung von CBRN-Materialien in die EU aufzuspüren und zu kontrollieren.

Sensibilisierung für CBRN-Bedrohungen bei den Zoll- und Strafverfolgungsbehörden, Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen Zollbehörden und anderen Behörden gemäß der Strategie und dem Aktionsplan der EU für das Zollrisikomanagement (COM(2014) 527)

Einigung mit den Mitgliedstaaten (bis Mitte 2018) über einen gemeinsamen Datenspeicher für Frachtgut-Informationen.

Ermittlung der Detektionskapazitäten für biologische und chemische Materialien in internationalen Lieferketten durch die Projektgruppe für Detektionstechnologie beim Zoll.
Bericht bis Mitte 2018

Ausweitung der Schulungen für Strafverfolgungs- und Zollbeamte sowie an vorderster Front tätiges Personal im Bereich radiologischer/nuklearer Bedrohungen am EUSECTRA 16 -Ausbildungszentrum

1.3

Stärkung der EU-Ausfuhrkontrollen

Verhinderung des Zugangs externer (staatlicher und nichtstaatlicher) Akteure zu Gütern mit doppeltem Verwendungszweck/CBRN-Gütern im Handel

Aktualisierung der EU-Listen für CBRN-Materialien mit hohem Risiko im Jahr 2018 und Bewertung von Umfang und Art der technischen Wechselwirkungen zwischen „CBRN-Gütern“ und „Gütern mit doppeltem Verwendungszweck“

1.4

Bekämpfung von Insider-Bedrohungen

Austausch bewährter Verfahren für Zuverlässigkeitsüberprüfungen in Anlagen im Besitz von CBRN-Materialien (z. B. biologische Laboratorien oder Kernanlagen).

Bestandsaufnahme der bestehenden Überprüfungspraktiken bis Ende 2017.

ZIEL 2: GEWÄHRLEISTUNG EINER ROBUSTEREN VORSORGE UND REAKTION AUF SICHERHEITSRELEVANTE CBRN-VORFÄLLE

Operative Vorsorge ist eine entscheidende Voraussetzung für eine wirksame Minderung der Auswirkungen eines CBRN-Anschlags oder -Vorfalls. CBRN-Bedrohungen haben naturgemäß grenzüberschreitenden und transnationalen Charakter, sodass die Zusammenarbeit auf EU-Ebene durch Förderung des Aufbaus von Kapazitäten in der EU einen echten Mehrwert bieten kann (z. B. grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Schulungen, Übungen und Reaktionen, Erleichterung der gegenseitigen Hilfe, Leistung von Hilfestellung, Förderung von Mindeststandards in der gesamten Union und erforderlichenfalls Finanzierung einschlägiger transnationaler Projekte).

Die Kommission hat auf EU-Ebene bereits zahlreiche Lehrgänge und Übungen mit Schwerpunkt auf der sektorübergreifenden Zusammenarbeit im Falle von CBRN-Anschlägen veranstaltet. So stand im Zentrum von ARETE 2014 die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Katastrophenschutz in einer komplexen Situation (chemische Waffen, Terrorismus und Geiselnahme). Darüber hinaus finanzierte die Kommission eine Reihe von Schulungskursen, die in Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten veranstaltet wurden und deren Gegenstand die sektorübergreifende Reaktion auf Anschläge mit schmutzigen Bomben war. Ergänzt wurden diese Initiativen durch Übungen im Bereich des Katastrophenschutzes und Schulungen von Europol und CEPOL.

Weitere Maßnahmen werden auf diesen Erfahrungen aufbauen und die verschiedenen Initiativen zur Verbesserung der Bereitschafts- und Reaktionsplanung in einem strukturierten Programm zusammenführen. Dadurch werden die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten für Schulungen und Übungen maximiert und gewinnen ihre Konzepte an Kohärenz.

Ergänzende Maßnahmen zur Erleichterung einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit werden nach dem im Oktober 2017 stattfindenden Workshop der EU über die Zusammenarbeit der Ersthelfer am Katastrophenort nach einem Terroranschlag beschrieben. Im Falle eines schweren CBRN-Vorfalls müssen verschiedene Akteure, einschließlich privater Akteure, in die Reaktion einbezogen werden, um beispielsweise sicherzustellen, dass medizinische Gegenmaßnahmen verfügbar sind.

Die Kommission legt daher folgende vorrangige Maßnahmen fest, die in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten ergriffen werden müssen.

Ziel

Maßnahmen

Angestrebte Ergebnisse und Zeitplan

2.1

Bessere CBRN-Vorsorge und Reaktion der EU durch sektorübergreifende Schulungen und Übungen

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten mehr Schulungen und Übungen für Ersthelfer aus den Bereichen Strafverfolgung, Katastrophenschutz, Gesundheitswesen und, falls relevant, Grenzschutz und Zoll sowie Militär veranstalten. Durchführung von Schulungen und Übungen mittels bestehender Finanzierungsinstrumente und operativer Instrumente wie EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM), CEPOL und ISF-Polizei.

Entwicklung eines gemeinsamen EU-CBRN-Lehrplans in enger Zusammenarbeit mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten.

Bestandsaufnahme bestehender EU-Schulungsmaßnahmen bis Januar 2018

Prüfung zusätzlichen Bedarfs durch die EU-Beratergruppe bis Q2 2018

Start neuer Schulungen und Übungen ab Q4 2018

Durchführung weiterer Übungen auf EU-Ebene (ähnlich wie ARETE 2014) im Jahr 2019

2.2

Stärkung der Reaktionsfähigkeit der EU bei CBRN-Vorfällen im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens

Weitere Stärkung der Europäischen Notfallbewältigungskapazität (EERC) des UCPM, einschließlich des Europäischen Medizinischen Korps, durch Mitgliedstaaten und Kommission zur besseren Unterstützung der Mitgliedstaaten bei größeren CBRN-Vorfällen. Ersuchen der Mitgliedstaaten um Gewährung neuer CBRN-Kapazitäten für die EERC.

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Registrierung und Zertifizierung von CBRN-Modulen und anderen Kapazitäten für die EERC.

Überprüfung der ursprünglichen Kapazitätsziele im Bereich von CBRN-Katastrophen.

Test der sektorübergreifenden Vorsorge und Reaktion auf Pandemien.

Bewertung von Lücken hinsichtlich der Reaktion auf CBRN-Katastrophen im Jahr 2018.

Anpassungshilfen für Registrierung/Zertifizierung von Modulen

Sektorübergreifende Planübungen für die Betriebskontinuitätsplanung bei einer Pandemie (2018)

Workshops zur Vorsorge und zur Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften  und zu bewährten Verfahren für Eingangs- und Ausgangskontrollen. Geplant für 2017 – 2018.

2.3

Analyse der Defizite im Bereich der Detektion von CBRN-Materialien

Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit der CBRN-Beratergruppe prüfen, wie gut die vorhandenen Detektionsgeräte bei CBRN-Materialien funktionieren. Die Ergebnisse werden in die Tätigkeiten eines Experten-Pools für Detektionsmaßnahmen und in Normungsarbeiten fließen.

Erster Bericht über die Defizitanalyse mit Empfehlungen bis Q3-2018

2.4

Verbesserung der Frühwarn- und Reaktionssysteme und des Informationsaustauschs über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren 17  

Überarbeitung des Frühwarn- und Reaktionssystems (EWRS) zur Verbesserung der Lageerfassung und des Sicherheitsvorfall-Managements bei schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Verknüpfung des EWRS mit anderen Schnellwarn- und Informationssystemen.

Schaffung einer neuen Plattform bis Mitte 2018

2.5

Bessere Vorsorge von Laboratorien gegenüber schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren in der EU

Schnelle Identifizierung und Charakterisierung und rasche Weitergabe von Proben; Unterstützung weniger gut ausgerüsteter Mitgliedstaaten.

2015-2018

Umsetzung durch die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission im Rahmen der Gemeinsamen Aktion EMERGE 18 für effiziente Reaktionen auf hochgefährliche neue Krankheitserreger auf EU-Ebene.

2.6

Bessere Vorsorge der Mitgliedstaaten gegenüber grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren

Bessere Vorsorge der Mitgliedstaaten gegenüber grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren durch Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen (auf der Grundlage von Artikel 5 des Beschlusses 1082/2013/EU zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen).

Bessere Vorsorge sowie Maßnahmen an den Eingangsstellen (Luft, See und Boden).

Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für eine höhere Durchimpfungsrate in der EU durch Mitgliedstaaten und Kommission, Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Impfstoffversorgung und der Bewirtschaftung der Impfstoffbestände, der Interoperabilität und des Zusammenspiels von Schutzimpfungs-Informationssystemen, des Vertrauens in Impfstoffe und zum Abbau der diesbezüglichen Zurückhaltung sowie zur Steigerung der Wirksamkeit der Impfstoff-Forschung und -Entwicklung auf EU-Ebene.

Gemeinsame Beschaffung von Impfstoffen mit den betroffenen Mitgliedstaaten; 2018 (Vorbereitungen im Gange)

2017-2020 (Gemeinsame Aktion in Vorbereitung)

2017-2020 (Gemeinsame Aktion in Vorbereitung)

2.7

Stärkere Sensibilisierung, bessere Vorsorge und Reaktion auf Biorisiken, einschließlich neuer Bedrohungen

Stärkere sektorübergreifende Sensibilisierung für Biorisiken im Falle unbeabsichtigter oder bewusster Freisetzungen im Rahmen von Schulungen wie dem gemeinsamen Kurs des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)/Europol zur „sektorübergreifenden Sensibilisierung für Biorisiken und Risikominderung“ für gesundheitliche Notdienste sowie Strafverfolgungsbehörden und Katastrophenschutz.

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Bioterrorismus, einschließlich der Ausarbeitung nationaler Vorsorgestrategien für Bioterrorismus durch Entwicklung eines EU-Handbuchs über bioterroristische Bedrohungen in Zusammenarbeit mit dem Netz der Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten.

Unterstützung der Mitgliedstaaten durch das ECDC bei Sensibilisierungskampagnen und beim Austausch bewährter Verfahren im Zusammenhang mit „Heimwerker-Biologie“ (DIY) (u. a. Experimente von Nichtfachleuten, Nutzung von biologischen Agenzien und Gentechnik außerhalb von Laboratorien und durch nicht berufsmäßige Verwender sowie Risiken für die biologische Sicherheit) 19 .

Nächster Kurs im Q2-2018 (weitere Sitzungen nach Bedarf)

Erstellung des Handbuchs bis Q3-2018

Informationsmaterial zur Sensibilisierung für Risiken aufgrund neuer Biotechnologien

Beginn im Q3-2017, Fortsetzung im Q4-2017 – Q1-2018

2.8

CBRN-Pool für Detektionsmaßnahmen mit Experten aus den Mitgliedstaaten

Erweiterung des bestehenden Pools für die Aufdeckung von Explosivstoffen 20 auf CBRN-Experten zur Unterstützung von Mitgliedstaaten z. B. bei der Sicherung von Großveranstaltungen. Die Tätigkeiten des Pools für Detektionsmaßnahmen werden sich u. a. auf die Leitlinien für den Schutz des öffentlichen Raums stützen.

Schulungen für Sachverständige des Pools für Detektionsmaßnahmen – Q3-2018, geplante Arbeitsaufnahme im Jahr 2019.

2.9

Stärkung der Kapazitäten zur nuklearen Sicherung und einschlägiger Netze

Förderung einer umfassenden Nutzung des Europäischen Ausbildungszentrums für Gefahrenabwehr im Nuklearbereich (EUSECTRA) für gemeinsame Schulungen zum Thema Detektion radiologischer und nuklearer Stoffe.

Geplanter Start von Phase 2 der Schulungskampagne für Zollbeamte bei EUSECTRA im Q4-2017

 

2.10

Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Forensik

Die Kapazitäten im Bereich der nuklearen Forensik unterscheiden sich in Bezug auf Inhalt und Umfang erheblich; nur einige wenige Mitgliedstaaten sind in der Lage, gründliche Prüfungen von Kernmaterial und radioaktivem Material vorzunehmen. Die meisten Mitgliedstaaten verfügen über Kernkapazitäten und ergänzen diese durch fortgeschrittenere Techniken, die u. a. die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission anbietet.

Die Kommission wird den rechtlichen Rahmen (Abkommen mit Mitgliedstaaten) für die Nutzung dieser Dienste der Kommission weiterentwickeln und den Mitgliedstaaten sowohl allgemeine als auch gezielte Schulungen in diesem Bereich anbieten.

Entwicklung des rechtlichen Rahmens für die Nutzung der Kommissionsdienste im Bereich der nuklearen Forensik – bis Ende 2018.

ZIEL 3: AUSBAU DER INTERNEN UND EXTERNEN KONTAKTE IM BEREICH DER CBRN-SICHERHEIT MIT WICHTIGEN REGIONALEN UND INTERNATIONALEN PARTNERN DER EU



CBRN-Bedrohungen können ihren Ursprung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union haben. Deshalb sind die Zusammenarbeit mit Drittländern, der Aufbau stärkerer Partnerschaften und eine engere Verknüpfung von Fragen der inneren und äußeren Sicherheit ein fester Bestandteil der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung und Abwehr von CBRN-Bedrohungen. Die Forderung nach mehr Koordinierung in der Union mit einer engeren Abstimmung zwischen der internen und der externen Dimension ist eine der zentralen Prioritäten der Globalen EU-Strategie 21 und der gemeinsamen EU-NATO-Erklärung des Jahres 2016.

Belange der CBRN-Sicherheit müssen konsequent in das auswärtige Handeln der EU einfließen, was u. a. durch den Aufbau von Kapazitäten in Drittländern (insbesondere Nachbarländern) und eine intensivere Zusammenarbeit mit strategischen Partnern und spezialisierten internationalen Organisationen wie Interpol, IAEO und OVCW erreicht werden kann. Grundlage hierfür sollte die Erklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sein, der erneut seinen Willen bekräftigt hat, zu verhindern, dass Terroristen in den Besitz von Massenvernichtungswaffen gelangen. Auch die Tätigkeiten der CBRN-Kompetenzzentren der EU müssen enger miteinander verknüpft werden, wobei den Nachbarschaftsländern der EU bei einschlägigen Maßnahmen Priorität eingeräumt werden sollte.

Die Kommission legt daher folgende vorrangige Maßnahmen fest, die in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten ergriffen werden müssen.

Ziel

Maßnahmen

Angestrebte Ergebnisse und Zeitplan

3.1

Zusammenarbeit im Bereich der CBRN-Sicherheit mit wichtigen internationalen Partnern, auch im Rahmen der Dialoge über Terrorismusbekämpfung/Sicherheit

Vertiefung der Zusammenarbeit mit strategischen Partnern mit CBRN-Erfahrung:

1) Austausch von Informationen über CBRN-Bedrohungen und -Risiken;

2) Austausch bewährter Verfahren;

3) gemeinsame Schulungen und Übungen.

Regelmäßige Gespräche über CBRN-Sicherung in den Dialogen über Terrorismusbekämpfung/Sicherheit mit einschlägigen Drittländern mit dem Ziel, mögliche Maßnahmen für die Zusammenarbeit und den Aufbau von Kapazitäten zu ermitteln.

Im Rahmen des bestehenden CBRN-Dialogs Abhaltung eines Workshops über die Sicherheit radioaktiver Quellen mit den Vereinigten Staaten – Q2-2018

EU-US-Workshop über gemeinsame strafrechtliche/epidemiologische Untersuchungen – Q4-2018

Gegebenenfalls Einladung strategischer Partner zu einschlägigen Sitzungen der Beratenden Gruppe für CBRN-Sicherheit.

3.2

Ausbau der Zusammenarbeit mit der NATO in CBRN-relevanten Fragen

Engere Zusammenarbeit mit der NATO in Bezug auf Drittländer, insbesondere in folgenden Bereichen:

1) Informationsaustausch,

2) Kapazitätsaufbau,

3) Schulungen,

4) Übungen.

Schaffung von Synergien mit der NATO zur Nutzung von Fortschritten beim Ausbau der Verteidigungskapazitäten in verschiedenen Bereichen (z. B. unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN-) Waffen) zur Stärkung der Terrorabwehr.

In Zusammenarbeit mit dem von der NATO akkreditierten CBRN-Exzellenzzentrum Gestaltung maßgeschneiderter Ausbildungsmodule für Partner des CBRN-Exzellenzzentrums der EU.

EU-NATO-Workshop – Q1/2-2018.

Gemeinsame Schulungen, z. B. im von der NATO akkreditierten CBRN-Kompetenzzentren (Q4-2017) und Planung für 2018/2019/2020.

2018, auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den ersten gemeinsamen Schulungen.

3.

Entwicklung der Zusammenarbeit mit spezialisierten internationalen Organisationen

EAD und Kommission werden mit spezialisierten multilateralen Organisationen (Interpol, IAEO, OVCW 22 , BWÜ-ISU 23 , UNODA 24 ) Kontakt aufnehmen, um bewährte Verfahren auszutauschen und – insbesondere beim Informationsaustausch und im Hinblick auf den Kapazitätsaufbau in Drittländern – Synergien zu erzielen.

Regelmäßige Einladung dieser Organisationen in die Beratende Gruppe für CBRN-Sicherheit sowie zu Schulungen und Übungen

ZIEL 4: VERBESSERUNG UNSERER KENNTNISSE ÜBER CBRN-RISIKEN

CBRN-Bedrohungen sind ein technisch komplexes Thema, das sich ständig weiterentwickelt und sorgfältiger Überwachung bedarf. Derzeit ist das Fachwissen über CBRN-Fragen in der Europäischen Union ungleichmäßig über viele unterschiedliche staatliche und akademische Einrichtungen sowie private Akteure verteilt. Deshalb wird ein EU-weiter Rahmen benötigt, um die relevanten Akteure zusammenzubringen, um über die Sektoren hinweg Partnerschaften zu schließen, um gemeinsam zu ermitteln, wo weiterer Bedarf besteht, und um die Ergebnisse der europäischen Forschung zu nutzen.

4.1 Schaffung eines CBRN-Sicherheitsnetzes der EU 

Ein CBRN-Sicherheitsnetz der EU würde der Koordinierung auf EU-Ebene dienen und sämtlichen CBRN-Akteuren die Möglichkeit bieten, sich sowohl in strategischen als auch operativen Fragen abzustimmen, um die Fragmentierung in diesem Bereich zu überwinden. Einbezogen würden Mitgliedstaaten, EU-Organe und einschlägige Agenturen sowie gegebenenfalls die wichtigsten internationalen Partner und der Privatsektor. Das Netz wird sich auf drei Säulen stützen: 1) eine beratende Gruppe mit allen CBRN-Sicherheitskoordinatoren der Mitgliedstaaten, 2) ein Unterstützungsnetz aus bestehenden CBRN-Zentren in der gesamten EU und 3) ein CBRN-Wissensdrehkreuz („Knowledge Hub“) im Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) bei Europol.

Die Ziele sind: 1) ein umfassendes, zeitgemäßes Verständnis von CBRN-Risiken mit Ursprung innerhalb und außerhalb der EU und die Formulierung von politischen Konzepten und Initiativen zur Behebung festgestellter Schwachstellen; 2) der Ausbau der Zusammenarbeit und Koordinierung auf operativer Ebene (z. B. Informationsaustausch, Austausch bewährter Verfahren); 3) die Vereinfachung der zivil-militärischen Zusammenarbeit in Bereichen von beiderseitigem Nutzen.

Ziel

Maßnahmen

Angestrebte Ergebnisse und Zeitplan

4.1.1

Einrichtung einer eigenen EU-Beratergruppe zur CBRN-Sicherheit

Die Mitgliedstaaten ernennen nationale Koordinatoren für die CBRN-Sicherheit als wichtigste Ansprechpartner für die Durchführung des EU-Aktionsplans für CBRN-Sicherheit.

Auf der Grundlage der Arbeiten der früheren CBRN-Beratergruppe, die im Rahmen des Aktionsplans 2010-2015 eingerichtet wurde und die Aufgabe hatte, dessen Umsetzung zu überwachen, wird die Kommission für die Zwecke des vorliegenden Aktionsplans eine neue EU-Beratergruppe für die CBRN-Sicherheit einrichten, in der die CBRN-Sicherheitskoordinatoren der Mitgliedstaaten, die Kommission und die zuständigen EU-Agenturen, der Europäische Auswärtige Dienst sowie andere relevante öffentliche und private Akteure im Bereich der CBRN vertreten sind und die folgende Aufgaben wahrnimmt:

1) regelmäßige Überprüfung und Analyse neuer CBRN-Bedrohungen und -Risiken (in Zusammenarbeit mit INTCEN und Europol);

2) Ermittlung von Defiziten bei Maßnahmen zur Prävention, Detektion, Vorsorge und Reaktion auf CBRN-Vorfälle, Beratung zu neuen politischen Initiativen, um vorhandene Lücken zu schließen;

3) Bestandsaufnahme der bestehenden Fachzentren, Ermittlung von Kooperationsvereinbarungen zur Förderung von Synergien und Komplementarität.

Liste der Koordinatoren in allen Mitgliedstaaten bis Dezember 2017

Erste Sitzung der Beratenden Gruppe im Januar 2018 und danach in regelmäßigen Abständen (2 bis 3 Sitzungen/Jahr)

Erste Defizitanalyse bis April 2018 und anschließend regelmäßige Überprüfungen

Regelmäßiger und systematischer Austausch bewährter Verfahren bezüglich der ermittelten Risiken und Lücken

Erste Bestandsaufnahme der bestehenden Fachzentren bis Mai 2018

4.1.2

Schaffung eines CBRN-Unterstützungsnetzes der EU

Auf operativer Ebene wird das EU-CBRN-Unterstützungsnetz, das sich aus vorhandenen CBRN-Fachzentren und -Netzen zusammensetzen wird, die Beratende Gruppe für CBRN-Sicherheit unterstützen bei:

1) dem Aufbau einer EU-Struktur für Experten-Unterstützung (in enger Zusammenarbeit mit Europol), um Mitgliedstaaten und EU-Stellen mit Zuständigkeit für CBRN-Sicherheit in technischen und wissenschaftlichen Fragen und bei konkreten Vorfällen Orientierungshilfe und Beratung bieten zu können;

2) der Ermittlung und Verbreitung von bewährten Verfahren und Erkenntnissen, die gewonnen werden;

3) dem Austausch von Fachwissen und der Kontaktaufnahme mit bestehenden CBRN-Exzellenzzentren inner- und außerhalb Europas.

Interessierte Mitgliedstaaten werden ersucht, bis Dezember 2017 Strukturen mitzuteilen, die einen Beitrag zum EU-CBRN-Unterstützungsnetz leisten könnten.

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von CBRN-Projektvorschlägen unter ISF-Polizei durch die Kommission bis Oktober 2017 25

Voll funktionsfähiges Netz bis zum Sommer 2018

4.1.3

Entwicklung eines CBRN-Wissensdrehkreuzes bei Europol (ECTC)

Europol (ECTC) formt aus seinem bestehenden CBRN-Team ein Wissensdrehkreuz zur Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden in Fragen der CBRN-Sicherheit, einschließlich Fragen zu Waffen und Bedrohungen:

1) Bereitstellung von Analysewerkzeugen für CBRN-Bedrohungen und -Vorfälle;

2) Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs (vor allem über EBDS und Netze wie das EOD-Netz 26 ) zwischen Strafverfolgungsbehörden und anderen Akteuren (einschl. Militär) sowie seinem Netz internationaler Partner;

3) Organisation von Schulungen (in Zusammenarbeit mit CEPOL);

4) operative Unterstützung und Bereitstellung von CBRN-Fachwissen bei der Untersuchung von CBRN-Vorfällen

Optimierung der Nutzung bestehender EUROPOL-Kapazitäten zur Stärkung des kollektiven Wissens über CBRN-Bedrohungen

Systematischer Austausch von CBRN-relevanten Informationen über EBDS

Einsatz von CBRN-Fachwissen zur Unterstützung von Untersuchungen

4.2 Nutzbarmachung der Ergebnisse der Sicherheitsforschung der EU

Bessere Nutzung der EU-Sicherheitsforschung durch Verbreitung von Forschungsergebnissen und Abstimmung der Forschungsarbeiten auf den operativen Bedarf im Bereich der CBRN. Die Kommission wird mehr Geräte testen lassen, die Harmonisierung von Standards fördern und den Aufbau gemeinsamer Kapazitäten über ihren erweiterten Experten-Pool für Detektionsmaßnahmen unterstützen.

Ziel

Maßnahmen

Angestrebte Ergebnisse und Zeitplan

4.2.1

Unterstützung der Verbreitung und Übernahme von Forschungsergebnissen

Weiterentwicklung der Plattform der Nutzergemeinschaft für eine sichere und widerstandsfähige Gesellschaft, über die Forscher, politische Entscheidungsträger, Vertreter der Industrie/KMU und Interessenträger aus der Praxis, einschließlich Ersthelfern, Forschungsergebnisse in konkrete Maßnahmen umsetzen können.

Stärkere Verbreitung von Forschungsergebnissen, Förderung des Informationsaustauschs im Interesse eines intensiveren Dialogs zwischen den verschiedenen Akteuren im CBRN-Bereich und regelmäßige Aktualisierung der Forschungsergebnisse, auch im Rahmen der EU-Beratergruppe für CBRN-Sicherheit und ihres Unterstützungsnetzes

Im November 2017 Vorlage der Planung für die Plattform der Nutzergemeinschaft für das Jahr 2018 mit 18 thematischen Workshops, einschließlich sechs CBRN-bezogenen Themen wie chemische Gefahren, Wassersicherheit und Sicherheit. Auf den Workshops wird eine jährliche Aktualisierung zu laufenden Forschungsarbeiten und zu Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten präsentiert und es werden künftige Prioritäten ermittelt

Vorlage eines Berichts über H2020-Projekte der Aufforderungen der Jahre 2014-2016 bis Dezember 2017

Regelmäßige Veröffentlichung der Ergebnisse von CBRN-Forschungsprojekten über das EU-CBRN-Sicherheitsnetz

4.2.2

Ermittlung weiteren Forschungsbedarfs und Bekämpfung neuer CBRN-Bedrohungen

Zielgerichtete Abstimmung der Forschungsprojekte auf den Bedarf der Endnutzer im CBRN-Bereich

Vorrangige Forschungsthemen:

1) Lösungen zur Minderung neuer CBRN-Bedrohungen, wie UAS oder Bio-Hacking;

2) Verbesserung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Verminderung des Katastrophenrisikos, angefangen mit der Vorbereitung/Vorsorge über die Überwachung und Reaktion bis zur Sanierung.

Kontinuierlicher Dialog in den verschiedenen EU-Foren wie der CBRN-Beratergruppe, neue Maßnahmen im Rahmen der „Horizont 2020“-Aufforderung 2017

Neue CBRN-Projekte der Aufforderung 2017 ab Q1-2018

Aufforderung zur Einreichung von CBRN-Vorschlägen in Q2-2018

4.2.3

Förderung der Harmonisierung durch Normung und Zertifizierung von Produkten und Systemen für die CBRN-Sicherheit

Erweiterung der derzeitigen Prüfung von CBRN-Detektionsgeräten zur Ermittlung möglicher Bereiche für Normungsarbeiten. Dies wird den Akteuren aus der Praxis Informationen über die Leistungsfähigkeit der Geräte liefern und zur Weiterbildung der Sachverständigen des Pools für Detektionsmaßnahmen beitragen.

Fortsetzung der pränormativen Forschungstätigkeiten im Rahmen des Europäischen Referenznetzes für den Schutz kritischer Infrastrukturen 27 der Kommission mit dem Ziel von CEN 28 -„Workshop Agreements“; Ermittlung von CBRN-Bereichen für mögliche CEN-Mandate und neue Aufforderungen zur CBRN-Normung im Rahmen von „Horizont 2020“.

Ausbau der Kapazitäten für die Leistungsprüfung von CBRN-Detektionsgeräten in den Mitgliedstaaten und Ermittlung des Normungsbedarfs im Hinblick auf mögliche CEN-Normungsaufträge bis Ende 2018.

Aufforderungen für normungsbezogene Forschung in Q2-2018 und Q2-2019

FAZIT

Angesichts der ständig neuen Bedrohungen muss Europa seine Ressourcen und sein Fachwissen bündeln, um innovative, nachhaltige und wirksame Lösungen zu entwickeln. Eine EU-weite Zusammenarbeit im Sinne dieses Aktionsplans kann die Sicherheit signifikant erhöhen und zu greifbaren Ergebnissen führen.

Die in dieser Mitteilung beschriebenen Vorschläge werden in der EU den Weg für eine wirksamere und zielgerichtetere Zusammenarbeit beim Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Bedrohungen sowie bei Maßnahmen der Vorsorge und der Reaktion ebnen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die in dieser Mitteilung dargelegten Möglichkeiten zu nutzen, und ersucht das Europäische Parlament und den Rat, diesen Aktionsplan zu billigen und sich in enger Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern aktiv an seiner Umsetzung zu beteiligen. Die Kommission wird spätestens nach zwei Jahren prüfen, welche Fortschritte erzielt wurden.

(1)  Europol, Terrorism Situation and Trend Report (Lage- und Tendenzbericht über den Terrorismus) (TE-SAT), 2017, S. 16, abrufbar unter: www.europol.europa.eu/sites/default/files/documents/tesat2017.pdf . Siehe auch die Erklärungen des Generaldirektors der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW): www.globaltimes.cn/content/1044644.shtml .
(2)  Interpol – Assessment of ISIL chemical weapons threats outside of Iraq and Syria (Bewertung der ISIL-Bedrohung durch chemische Waffen außerhalb des Iraks und Syriens), 7. Februar 2017.
(3)  2016 wurde in Marokko eine Da'esh-Zelle gestellt, die einen Anschlag mit einer rudimentären biologischen Waffe vorbereitete. Interpol - Biological Threats and Incidents Pose Increasing Threat to Critical Infrastructure and Public Health (Zunehmende Risiken für kritische Infrastrukturen und öffentliche Gesundheit durch biologische Bedrohungen und Vorfälle); 24. Oktober 2016. Zudem stellte sich heraus, dass im Zusammenhang mit den Anschlägen von Paris und Brüssel ein leitender Beamter des Nuklearbereichs in Europa von Terroristen überwacht wurde. Europol, TE-SAT 2016; S. 14. Secrétariat général de la défense et de la sécurité nationale (Frankreich), Chocs futurs - Etude prospective à l'horizon 2030 (Französisches Generalsekretariat für Verteidigung und nationale Sicherheit, Künftige Schocks - Prospektivstudie mit Blick auf das Jahr 2030), Mai 2017, S. 88: http://www.sgdsn.gouv.fr/
(4)  Die Gefahr terroristischer Anschläge mit Einsatz von UAS ist Gegenstand des Aktionsplans für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums – COM(2017)xxx.
(5)  Europol, TE-SAT 2017; S. 16.
(6)  Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, Resolution S/RES/2325 (2016), 14. Dezember 2016.
(7)  Siehe z. B. Winterfeldt, Detlof and Rosoff, Heather, „A Risk and Economic Analysis of Dirty Bomb Attacks on the Ports of Los Angeles and Long Beach“ (Risiskoanalyse und wirtschaftliche Analyse von Angriffen mit schmutzigen Bomben auf die Häfen von Los Angeles und Long Beach) (2007). Published Articles & Papers. Paper 39. http://research.create.usc.edu/published_papers/39 . Die Autoren bewerten die Folgen eines Angriffs auf den Hafen von Los Angeles mit einer schmutzigen Bombe. Abgesehen von den Dekontaminierungskosten würden sich beispielsweise die Kosten infolge der Einstellung der Hafentätigkeiten und damit verbundener Geschäftstätigkeiten auf bis zu 100 Mrd. EUR belaufen. https://pdfs.semanticscholar.org/5cc0/3b4436d06165aac72041315c824fbef44d5b.pdf .
(8) COM(2017) 407, SWD(2017) 278 final. 26.7.2017.
(9) ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6.
(10)  Rat der Europäischen Union, Dokument 15505/1/09 REV1. Der Rat hat dieses Dokument im Dezember 2009 mit dem Ziel der Stärkung der CBRN-Gefahrenabwehr in der gesamten EU verabschiedet.
(11)  Den Mitgliedstaaten wurden im Rahmen der Überprüfung auch spezifische Fragen über künftige prioritäre Bereiche für die Zusammenarbeit gestellt.
(12)  Die Europäische Bombendatenbank (EBDS) ist eine IT-Plattform, über die Mitgliedstaaten sachdienliche Informationen und Erkenntnisse über Explosivstoffe und CBRN-Materialien sowie damit zusammenhängende Vorfälle zeitnahe teilen können. Um eine sichere Verbindung auf dem erforderlichen höheren Niveau bereitzustellen, hat Europol eine ergänzende Online-Expertenplattform geschaffen, auf der Nutzer über virtuelle Gemeinschaften interagieren und zusammenarbeiten können.
(13)  Internationale Atomenergie-Organisation.
(14)  Die Datenbank für Vorfälle und illegalen Handel (ITDB) ist das Informationssystem der IAEO für Fälle illegalen Handels und anderer unerlaubter Tätigkeiten und Ereignisse im Zusammenhang mit Kernmaterial und anderen radioaktiven Stoffen außerhalb der regulatorischen Kontrolle.
(15)  Das „Dual-Use Electronic System“ (DUeS) ist ein von der Kommission gepflegtes, sicheres elektronisches System für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Es ist seit 2012 voll funktionsfähig und dient einem besseren Informationsaustausch über verweigerte Ausfuhrgenehmigungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die wichtigsten Informationen betreffen die Beschreibung der verweigerten Güter und die von der Verweigerung betroffenen Parteien (z. B. Mitgliedstaaten, Exporteure, Vermittler, Empfänger und Endnutzer). 
(16)  Das Europäische Ausbildungszentrum für Gefahrenabwehr im Nuklearbereich wurde eingerichtet, um Bedenken hinsichtlich des Diebstahls radioaktiver Materialien im möglichen Zusammenhang mit kriminellen und terroristischen Handlungen zu begegnen. Es bietet praxisorientierte Schulungen unter Verwendung echten Kernmaterials für an vorderster Front tätiges Personal, Ausbilder und andere Sachverständige auf dem Gebiet. Das Zentrum ist in den Gemeinsamen Forschungsstellen der Europäischen Kommission in Ispra und Karlsruhe angesiedelt.
(17)  Gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 des Beschlusses 1082/2013/EU zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren: 1. Gefahren biologischen Ursprungs in Form (übertragbarer Krankheiten; von Antibiotikaresistenz und nosokomialen Infektionen mit übertragbaren Krankheiten (im Folgenden „damit zusammenhängende besondere Gesundheitsrisiken“); von Biotoxinen oder anderen schädlichen biologischen Agenzien, die nicht in Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten stehen; 2. Gefahren chemischen Ursprungs; 3. umweltbedingte Gefahren; 4. Gefahren unbekannten Ursprungs; 5. Ereignisse, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften darstellen können, sofern sie unter eine der in den Buchstaben a bis d beschriebenen Gefahrenkategorien fallen.
(18)   http://www.emerge.rki.eu/Emerge/EN/Home/Homepage_node.html .
(19)  Frei erhältliche „Do-it-yourself“-Bio-Kits ermöglichen die Herstellung von genetisch veränderten Mikroorganismen. Die Entwicklungen in diesem Bereich bergen das Risiko vorsätzlicher Angriffe oder einer unbeabsichtigten Kontamination mit veränderten Viren oder Bakterien. Siehe auch Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, „Rapid Risk Assessment: Risk related to the use of ‘do-it-yourself’ CRISPR-associated gene engineering kit contaminated with pathogenic bacteria“ (Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von durch pathogene Bakterien kontaminierte „Do-it-yourself“ CRISPR-Gentechnik-Sets), https://ecdc.europa.eu/en/publications-data/rapid-risk-assessment-risk-related-use-do-it-yourself-crispr-associated-gene .
(20)  Der Pool wurde durch den EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung (COM(2015) 624 final) aus dem Jahr 2015 geschaffen, um die Mitgliedstaaten operative Unterstützung bei der Aufdeckung von Explosivstoffen zu bieten.
(21)

22    Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa – Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“. http://eeas.europa.eu/archives/docs/top_stories/pdf/eugs_review_web.pdf

(22)  Organisation für das Verbot chemischer Waffen.
(23)  Übereinkommen über biologische Waffen – Gruppe für die Unterstützung der Durchführung (Implementation Support Unit — ISU).
(24)  Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen.
(25)  Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dient der Umsetzung dieses Aktionsplans sowie des EU-Aktionsplans für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums und der Empfehlung der Kommission zur Umsetzung der Verordnung 98/2013. Sie kann – unter anderem – zur Entwicklung einer EU-Struktur für Experten-Unterstützung oder zum Aufbau regionaler Netze beitragen, die später Teil des Unterstützungsnetzes sein werden.
(26)  Das Europäische Netz der Sprengmittelbeseitigungsdienste (EOD-Netz) ist ein Netz von Bombentechnikern und CBRN-Experten, das von Europol verwaltet wird. Mitglieder können über das Netz bewährte Verfahren und gewonnene Erkenntnissen austauschen und an gemeinsamen Schulungen teilnehmen. Das EOD-Netz organisiert jährliche Konferenzen in Verbindung mit Schulungen.
(27)  Das Europäische Referenznetz für den Schutz kritischer Infrastrukturen (ERNCIP) ist ein von der Kommission kofinanziertes und von der Gemeinsamen Forschungsstelle koordiniertes Projekt, durch das ein Rahmen für den Austausch von Know-how und Fachwissen durch Versuchseinrichtungen und Labors geschaffen werden soll, um die Harmonisierung der Prüfprotokolle in Europa voranzubringen, kritische Infrastrukturen besser vor allen Arten von Gefahren und Bedrohungen zu schützen und einen Binnenmarkt für Sicherheitslösungen zu schaffen. Drei seiner Arbeitsgruppen befassen sich mit CBRN-Bedrohungen: chemische und biologische Risiken für Trinkwasser, Nachweis luftgetragener chemisch-biologischer Stoffe in Innenräumen und Detektion radiologischer und nuklearer Bedrohungen für kritische Infrastrukturen.
(28)  Europäisches Komitee für Normung.