EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 25.8.2017
COM(2017) 453 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Das jährliche Arbeitsprogramm 2018 der Union für europäische Normung
{SWD(2017) 284 final}
1.Einleitung
Die Kommission unterstützt die freiwillige Anwendung von Normen und die führende Rolle der Industrie bei der Entwicklung von Normen. Es muss nach ihrer Auffassung aber auch allgemein anerkannt werden, dass das Fachwissen von Vertretern der Industrie, des Staates und der Wissenschaft sowie von anderen Interessenträgern in den Normungsprozess einfließen sollte. Die Regulierungsbehörde kann Anforderungen gesetzlich verankern und das europäische Normungssystem (ESS) auffordern, freiwillige europäische Normen zu entwickeln (mit Veröffentlichung im Amtsblatt), die zur indirekten Bezugnahme und als Grundlage für eine Konformitäts- oder Sicherheitsvermutung dienen können. Ein effizientes Normungssystem muss sich deshalb auf eine enge Partnerschaft zwischen Regulierungsbehörde, Normungsorganisationen und Industrie stützen.
In ihrer Mitteilung von 2011 mit dem Titel „Eine strategische Vision der europäischen Normung: Weitere Schritte zur Stärkung und Beschleunigung des nachhaltigen Wachstums der europäischen Wirtschaft bis zum Jahr 2020“ hat die Kommission eine strategische Vision für die europäische Normung entwickelt. Rechtlich verankert wurde diese Vision in der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung, die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist.
Nach Maßgabe dieser Verordnung soll die Kommission strategische Prioritäten für die europäische Normung festlegen. Diese Prioritäten, in denen sich die politischen Ziele der Kommission niederschlagen, werden im jährlichen Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung (annual Union work programme for European standardisation - AUWP) veröffentlicht. In diesem Jahresarbeitsprogramm wird ausgeführt, mit welchen Normen und Normungsprodukten die Kommission die europäischen Normungsorganisationen (ESO, European standardisation organisation) beauftragen will, d. h. wie sie die Normung zur Unterstützung neuer oder bestehender Rechtsvorschriften und politischer Maßnahmen einsetzen will und welche förmlichen Normungsaufträge damit verbunden sein können.
Normungsaufträge sind wichtig für das Funktionieren des Binnenmarktes, da Normen die Umsetzung von Rechtsvorschriften ermöglichen. Sie geben Herstellern Rechtssicherheit und erleichtern die Entwicklung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen.
Die vorrangige Normungstätigkeit im vorliegenden AUWP 2018 steht für einige der aktuellen politischen Schwerpunktbereiche der Kommission. Damit werden einige der in letzter Zeit angenommenen, wichtigen Rechtsakte und Strategiepapiere unterstützt. Wichtig sind außerdem Maßnahmen zur Stärkung der Präsenz der europäischen Normung in anderen Ländern und internationalen Organisationen und zur Verbesserung der Arbeitsweise, der Leistungsfähigkeit und der Ergebnisse des europäischen statistischen Systems (ESS).
Die Kommission begrüßt die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2017 zu dem Thema „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“ (im Folgenden „EP-Bericht über Normung“). Sie schließt sich der Auffassung an, „dass Normen wichtig sind, um für einen funktionierenden Binnenmarkt und für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Innovationen in Europa zu sorgen, um die Qualität, die Leistungsfähigkeit und den Schutz der Verbraucher, der Unternehmen, der Arbeitnehmer und der Umwelt zu fördern und die Interoperabilität von Netzwerken und Systemen auszubauen“. Im AUWP werden insbesondere die Herausforderungen und Überlegungen in Bezug auf standardessentielle Patente, IKT-Normung, die internationale Dimension der Normung und autonome Fahrzeuge aufgegriffen. Darüber hinaus leistet der EP-Bericht einen entscheidenden Beitrag zum interinstitutionellen Dialog, und er war eine wichtige Bezugsgrundlage für dieses AUWP.
Im AUWP findet die Gemeinsame Normungsinitiative (GNI) ihren Niederschlag, die 2015 von der Kommission (im Rahmen der Binnenmarktstrategie) vorgeschlagen und im Juni 2016 unterzeichnet wurde. Die GNI steht für eine gemeinsame Vision, die die zehn politischen Prioritäten der Kommission sowie konkrete Maßnahmen unterstützt, die bis 2019 zur Verbesserung des europäischen Normungssystems durch Mobilisierung der EU-Institutionen und der europäischen Normungsgemeinschaft umgesetzt werden sollen. Sie gilt allgemein als richtungweisend für eine europäische Normung unter Berücksichtigung technologischer Entwicklungen, politischer Prioritäten und globaler Trends. Bisher wurde sie von 109 Teilnehmern unterzeichnet und unterstützt, u. a. von EU-Mitgliedstaaten, EFTA-Ländern und Organisationen, die sich sehr stark im ESS engagieren.
Dieses Arbeitsprogramm:
·richtet sich an alle Mitgliedstaaten, die europäischen Normungsorganisationen, die nationalen Normungsorganisationen und die Organisationen nach Anhang III (SBS, ANEC, EGB und ECOS), welche KMU, Verbraucher, Arbeitnehmer und Umweltinteressen auf dem Gebiet der Normung vertreten,
·soll das ESS dadurch effektiver machen, dass verfügbare Mittel auf die Bereiche konzentriert werden, in denen es einen Beitrag zu den Prioritäten der Kommission leisten kann;
·fordert die europäischen Normungsorganisationen auf, ihre Arbeitsprogramme auf die Umsetzung der hier vorgestellten wichtigen Strategien, Aktionen und Maßnahmen auszurichten.
Das AUWP hat über die Finanzielle Vorausschau für 2018 hinaus keine weiteren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
2.Strategische Prioritäten für die europäische Normung zur Unterstützung von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der Union
Der europäische Normungsprozess ist ein Eckpfeiler des Binnenmarktes. Er dient nicht nur der Entwicklung harmonisierter Normen, sondern trägt darüber hinaus direkt zur Integration des Binnenmarktes und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zum allgemeinen Wirtschaftswachstum, zur Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und zur industriellen Führungsrolle der EU bei. Deshalb ist er Bestandteil der Binnenmarktstrategie und eine wichtige Komponente der politischen Prioritäten und einiger wichtiger politischer Initiativen der Kommission wie der Strategie für den digitalen Binnenmarkt. Die Kommission setzt sich für die Entwicklung europäischer Normen in strategisch wichtigen Bereichen ein, die expandierende Märkte repräsentieren, und versucht damit, europäischen Unternehmen und insbesondere den KMU einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
In diesem Abschnitt geht es um Maßnahmen zur Unterstützung relevanter Initiativen im Rahmen des Arbeitsprogramms der Kommission für 2017 und den sich daraus für 2018 ergebenden Normungsbedarf. Die Vorschläge stellen keine vollständige Liste der von der Kommission in den betreffenden Politikfeldern geplanten Maßnahmen dar. Sie spiegeln den Bedarf wider, der bei der Vorbereitung oder Umsetzung der maßgeblichen Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen festgestellt worden ist, und sie stehen im Einklang mit den strategischen Zielen der Kommission für ein Europa, das „schützt, stärkt und verteidigt“.
Ein besonders relevantes Feld für die Entwicklung digitaler Normen für die europäische Industrie ist der Bereich Fertigung und Produktion. Ein von der Industrie entwickelter Bezugsrahmen (RAMI, Referenzarchitekturmodell für industrielle Fertigung) wird aktiv genutzt und für IT-Systeme entwickelt, die den Fertigungsbereich unterstützen. Auch für Dienstleistungen und Lieferplattformen muss dieses Modell unbedingt weiterentwickelt werden.
2.1.Maßnahmen zur Unterstützung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt
Ein Jahr nach Veröffentlichung der „Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt“ machen die Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen 5G-Kommunikationsnetze, das Internet der Dinge (IoT), Cloud Computing, Cybersicherheit und Datentechnologien (auch für Big Data) sowie in den Spartenbereichen elektronische Gesundheitsdienste (eHealth), intelligente Verkehrssysteme und vernetzte und automatisierte Fahrzeuge, intelligente Energie, Digitalisierung der Industrie, intelligente Häuser und Städte sowie intelligente Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsorganisationen, globalen Normungsorganisationen und der Normungsgemeinschaft Fortschritte. In gleicher Weise hat die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung des Ökosystems der IKT-Normung, u. a. in Zusammenarbeit mit europäischen Normungsorganisationen und Interessenträgern im Hinblick auf mögliche Verbesserungen des Ökosystems der standardessentiellen Patente (SEP) und auf die Förderung von Open Source und seiner Interaktion mit der Normung, sowie zur Stärkung der Präsenz der EU in der internationalen IKT-Normung eingeleitet. Die Halbzeitüberprüfung der Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt enthielt einen Überblick über die Umsetzung der Normungsmaßnahmen.
Im 5G-Aktionsplan ist unter anderem vorgesehen, dass die ersten globalen 5G-Normen bis Ende 2019 zur Verfügung stehen sollen. Interoperabilität und Normen gehören zum Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft mit dem Ziel, das Potenzial der digitalen Daten im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft bestmöglich zu nutzen. In dem Vorschlag für eine Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation wird die Einführung standardisierter Bildsymbole gefordert, um einen leicht wahrnehmbaren und verständlichen Überblick über die Erhebung der von der Endeinrichtung ausgesendeten Informationen sowie den Zweck, die dafür verantwortliche Person und die Maßnahmen zu vermitteln, die der Endnutzer der Endeinrichtung treffen kann, um die Erhebung auf ein Minimum zu beschränken. Im Juli 2016 wurde im Rahmen der Mitteilung über die Stärkung der Abwehrfähigkeit Europas im Bereich der Cybersicherheit und Förderung einer wettbewerbsfähigen und innovativen Cybersicherheitsbranche ein Konzeptentwurf zur Bewältigung schwerwiegender Cybervorfälle auf EU-Ebene angekündigt, wo der Mangel an interoperablen Lösungen (technische Normen), Verfahren (Verfahrensnormen) und EU-weiten Zertifizierungsmechanismen zu den Defiziten gehört, die den Binnenmarkt im Bereich der Cybersicherheit beeinträchtigen. Für den Herbst ist eine Mitteilung zu standardessentiellen Patenten (SEP) mit Erläuterungen für einen ausgewogenen und nachhaltigen Rahmen vorgesehen.
Einige Maßnahmen werden durch entsprechende öffentlich-private Partnerschaften umgesetzt wie die Alliance for Internet of Things Innovation (AIOTI), die 5G Infrastructure Public Private Partnership (5G-PPP), die Big Data Value Association (BDVA), die Factories of the Future PPP, die European Cyber Security Organisation (ECSO) sowie Forschungs- und Innovationsprojekte im Rahmen von Horizont 2020.
Auf die zur Unterstützung der EU-Politik benötigte IKT-Normung wird auch im fortlaufenden Plan für die IKT-Normung in der Version von 2017 eingegangen, den die Kommissionsdienststellen in Zusammenarbeit mit der Multi-Stakeholder-Plattform (MSP) für die IKT-Normung erarbeitet haben. Der Plan wurde auf die in der Mitteilung genannten Schwerpunktbereiche der IKT-Normung abgestimmt.
Auch die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen in der EU wird davon profitieren. Zudem sollte mehr dafür getan werden, der Zugänglichkeit nach dem Prinzip des „Design für alle“ umfassende Geltung zu verschaffen, um eine systematische Berücksichtigung der Behindertenthematik in den entsprechenden Normungsprozessen zu erzielen.
Im Anhang sind mögliche Normungsaufträge für die IKT-Normung aufgeführt.
2.2.Maßnahmen zur Unterstützung der Strategie für die Energieunion
Das Tempo und der Umfang der digitalen Transformation machen sich in vielen Industriezweigen bemerkbar, auch im Energiesektor. Was jetzt unbedingt untersucht werden muss, ist das Zusammenspiel von Digitalisierung und Energieunion. Da die Normung den zügigen Übergang zu einem kohlenstoffarmen, integrierten Binnenmarkt unterstützen wird, ist sie ein Schwerpunktbereich der Energieunion. In der Mitteilung „Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie“ wurde Normung daher auch als wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung kohlenstoffarmer Technologien auf dem Markt ausgemacht. Gezielte Maßnahmen sollen die Vernetzung zwischen Stromnetzen, die Diversifizierung der Gasversorgung und die Einbeziehung erneuerbarer Energien in den Energiemix fördern. Die Normung leistet durch ein neues Paket von Normen über die Energiebilanz von Gebäuden bereits einen Beitrag zur Energieeffizienz und zur Drosselung der Nachfrage. Jetzt geht es darum, die Messung des Energieverbrauchs von Geräten zu verbessern und die intelligente Stadt durch umweltfreundliche öffentliche Beschaffung und Innovation voranzubringen.
Um diese Ziele zu erreichen, wird zurzeit u. a. eine Norm für die lokale und regionale Überwachung der Luftqualität mit mobilen und tragbaren Messgeräten entwickelt, die den Anforderungen der Richtlinien über Luftqualität und saubere Luft (2008/50/EG und 2004/107/EG) an die Datenqualität genügt.
Im Hinblick auf die ehrgeizigen Zielsetzungen der EU für einen kohlenstoffarmen Verkehr sollen Normen die Fahrzeughersteller dazu bringen, dass sie ihre Produktion auf saubere Fahrzeuge umstellen, die einen geringeren Kraftstoffverbrauch haben und weniger CO2 und andere Schadstoffe ausstoßen.
Es bedarf weiterer Unterstützung durch die Normung, um die Energieineffizienz von Gebäuden zu verringern, indem die Endverbraucher angemessene Informationen über die Leistung ihrer Fernheiz- und Fernkühlsysteme erhalten. Damit würde ein Beitrag zu den weltweiten Bemühungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und des Brennstoffverbrauchs geleistet und die Zusammenarbeit mit Regionen und Ländern außerhalb der EU gefördert.
Bei der Umsetzung der EU-Strategie „Grüne Infrastruktur“ besteht Normungsbedarf im Zusammenhang mit physischen Gebäudemodulen: hier müssen Normen harmonisiert werden, das Konzept und die Prinzipien grüner Infrastruktur müssen in den einzelnen Normenkategorien (Leistung, Verfahren, Methodik) verankert werden und es muss für Interoperabilität zwischen den technischen Normen in verschiedenen Projektphasen (Planung, Gestaltung und Bau) gesorgt werden.
2.3.Maßnahmen zur Unterstützung der Weltraumstrategie für Europa
Die Kommission betreibt drei Satellitenprogramme (globale Positionierung mit Galileo, Navigation mit EGNOS und Beobachtung mit Copernicus). Diese Programme leisten einen erheblichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der EU, da die Dienste und Daten, die sie für Unternehmen und die Öffentlichkeit bereitstellen, großes wirtschaftliches Gewicht haben. Die Kommission fördert die Verbreitung von Weltraumlösungen durch Normungsmaßnahmen und Strategiepläne sowie durch die Einbettung des Weltraums in Zukunftsstrategien, die beispielsweise die Themen autonome und vernetzte Fahrzeuge, Eisenbahn, Luftfahrt und unbemannte Flugkörper umfassen.
2.4.Maßnahmen zur Unterstützung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft
In ihrem Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft forderte die Kommission die europäischen Normungsorganisationen auf, Fachgrundnormen für die Haltbarkeit, die Wiederverwendbarkeit und die Recyclingfähigkeit sowie die Dokumentation der Materialeffizienz (einschließlich Verwendung kritischer Rohstoffe) bestimmter Produkte auszuarbeiten.
Durch harmonisierte Normen kann die Sicherheit und Wirksamkeit von Düngemitteln mit CEKennzeichnung verbessert werden. Die Hersteller können breitere Verbraucherschichten ansprechen und dank der allgemein anerkannten Qualitätsgarantie der CE-Kennzeichnung möglicherweise höhere Preise erzielen. Im Bereich Recycling von Bioabfällen zur Herstellung organischer Düngemittel könnten schätzungsweiseum die 120 000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Forschung, Innovation und Investitionen in der Kreislaufwirtschaft werden angeregt, und aus im Inland bezogenen Sekundärrohstoffen, die sonst als Abfall entsorgt werden müssten, entsteht Wertschöpfung.
2.5.Maßnahmen zur Unterstützung des europäischen Verteidigungs-Aktionsplans
Der europäische Verteidigungsmarkt leidet unter der Zersplitterung und der unzulänglichen industriellen Zusammenarbeit. Im europäischen Verteidigungs-Aktionsplan hat sich die Kommission verpflichtet, im Verteidigungssektor die Entwicklung von Normen, die die Mitgliedstaaten für gemeinsame Projekte in vorrangigen Bereichen für notwendig halten, zu unterstützen.
2.6.Maßnahmen zur Unterstützung der europäischen Sicherheitsagenda
Zur Abwehr terroristischer Bedrohungen werden innovative Technologien benötigt. Weitere Anstrengungen sind sowohl beim Einsatz von Aufdeckungstechnologien als auch bei der Standardisierung ihrer Verwendung notwendig. Die europäische Industrie ist in der Lage, sich auf die Anforderungen der Behörden einzustellen, und sie hat genügend Kapazitäten, um ihre angebotenen Lösungen umzusetzen. Neue Plattformen können helfen, die verschiedenen Lösungen zusammenzuführen, Doppelarbeit zu vermeiden und innovative Ideen zu nutzen. Europäische Normen müssen Systeme, Methoden und Produkte miteinander verbinden. Dazu ist es wichtig, dass sie die Datenqualität und die Interoperabilität von Datensystemen zur Erfassung der Kriminalitätsstatistik verbessern und Anforderungen an Aufdeckungsgeräte außerhalb des Luftfahrtsektors festlegen.
2.7.Maßnahmen zur Unterstützung eines vertieften und gerechteren Binnenmarktes mit einer gestärkten industriellen Basis
Auch das von der Kommission angestrebte Europa, das sich für seine Industrie einsetzt, braucht Normen.
Der Markt benötigt neue harmonisierte Normen für bestimmte Geräte wie 3D-Drucker, Roboter, autonome Fahrzeuge, Windturbinen und automatisierte Maschinen. Solche innovativen Produkte werden der Nachfrage entsprechend zügig entwickelt, und sie finden schnelle Verbreitung auf dem europäischen Markt. Um von der bisherigen Praxis der selbstzertifizierten Konformitätserklärungen abzukommen, braucht man unbedingt europäische Normen, die Sicherheit und Marktzugang gewährleisten. Darüber hinaus sollten entsprechende internationale Normungsansätze berücksichtigt werden.
In der Richtlinie (EU) 2016/1629 wurde die Rolle des Europäischen Ausschusses für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) als Referenzgremium für die Entwicklung technischer Normen in der Binnenschifffahrt der EU bestätigt. Der Ausschuss, dem Vertreter von EU- und Nicht-EU-Staaten angehören, ist auch Referenz für technische Normen für Schiffe nach der Revidierten Rheinschifffahrtsakte. In Anbetracht der unterschiedlichen Rechtsvorschriften und Zeitpläne für die Entscheidungsverfahren muss der CESNI zur Unterstützung eines vertieften Binnenmarktes für die Binnenschifffahrt gestärkt werden. Die vom CESNI entwickelten Normen sind unerlässlich für die Wettbewerbsfähigkeit der Flotte und die Anforderungen an Sicherheit und Umweltschutz. Deshalb sollen europäische Normen für die technischen Anforderungen an Binnenschiffe entwickelt werden.
Zur Verbesserung der Sicherheit und zur Beseitigung technischer Hemmnisse sollen schwerpunktmäßig auch neue technische Spezifikationen für die Interoperabilität der Teilsysteme Infrastruktur und Fahrzeuge im Schienenverkehr erarbeitet werden.
Interoperabilität und Normung sind Voraussetzungen für die Beseitigung technischer Hemmnisse und die Vermeidung zusätzlicher Kosten bei der öffentlichen Beschaffung. Alle Bieter einschließlich der KMU sollten möglichst in der Lage sein, zu kommunizieren und sich problemlos an vielen Märkten zu beteiligen. Deshalb kommen Daten-/Vertragsregister, die elektronische Fassung der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (eEEE) und die Zulassung von eProcurement-Plattformen, eKatalogen und eFormularen für eine Normung in Betracht.
Um den freien Warenverkehr für Medizinprodukte zu erleichtern, muss die einheitliche Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen für das Inverkehrbringen von In-vitro-Diagnostika im Interesse von hoher Sicherheit und Leistungsfähigkeit gewährleistet sein. Das Augenmerk wird sich auf die Überprüfung und/oder Aktualisierung aller bestehenden Normen und die mögliche Entwicklung neuer Normen richten. Die im Rahmen von Horizont 2020 gewährte Unterstützung für Medizintechnik und Medizinprodukte, die einen schnellen Zugang zu innovativen Gesundheitslösungen ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken soll, verschafft Industrie und Anwendern darüber hinaus die Prüfmöglichkeiten, die benötigt werden, um Medizinprodukte nach diesen neuen Regelungen und den entsprechenden Normen zu entwickeln und zu testen.
Die bisher harmonisierten Normen für zivile Sprengstoffe müssen an die neuesten technischen Entwicklungen angepasst werden, und die Sicherheit und Qualität der Konformitätsbewertungen solcher Produkte muss verbessert werden. Harmonisierte Normen erleichtern die Festlegung von Mindestanforderungen an einen besseren Gesundheits- und Sicherheitsschutz von Arbeitnehmern, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre gefährdet sind.
3.Internationale Zusammenarbeit
Für die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wirtschaftswachstum in Europa ist es unerlässlich, die Präsenz der EU-Industrie auf internationalen Märkten zu erhalten und auszubauen. Normen erleichtern den weltweiten Marktzugang von Unternehmen. Dabei geht es insbesondere um zwei Ziele:
·die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der weltweiten Reichweite der europäischen Industrie durch Abbau technischer Handelshemmnisse und
·die Stärkung der weltweiten Interoperabilität durch gemeinsame technisch abgestimmte Normen, die den Handel mit Waren und Dienstleistungen erleichtern.
Diese Ziele sind in erster Linie dadurch zu erreichen, dass ein Höchstmaß an Übereinstimmung zwischen internationalen und europäischen Normen angestrebt und die Anwendung europäischer und/oder internationaler Normen außerhalb der EU erleichtert und dabei ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen der europäischen, der nationalen und der internationalen Dimension hergestellt wird. 2018 wird die Kommission ihren politischen Dialog mit internationalen Akteuren auf dem Gebiet der Normung intensivieren. Außerdem wird sie weiterhin in multilateralen Foren (z. B. der Welthandelsorganisation und den maßgeblichen UN-Ausschüssen) für die Vorteile des internationalen und des europäischen Normungssystems eintreten und sich am Dialog der EU in Regulierungs und Politikfragen mit wirtschaftlich relevanten Partnern und an Verhandlungen über den Abbau technischer Handelshemmnisse (TBT) in Freihandelsabkommen beteiligen.
Die Kommission wird auch Projekte zur Präsenz in wirtschaftlich relevanten Ländern finanzieren. Ein Beispiel dafür ist das Programm zur Abordnung von Sachverständigen für europäische Normung nach China und Indien sowie webbasierte Normungsplattformen mit China. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das ESS als Alternative zu Normungsregelungen anderer Regionen/Länder zu präsentieren, normungsrelevante Informationen zu bieten, bilaterale Kooperation in Normungsfragen zu erleichtern und europäische Unternehmen zu unterstützen, denen in Drittländern der Marktzugang durch normenbezogene Hindernisse erschwert wird.
Die Kommission wird auch das Instrument der Außenpolitik zur weltweiten Förderung des europäischen Normungssystems, insbesondere im IKT-Sektor, nutzen. Zur Stärkung der europäischen Präsenz in der internationalen IKT-Normung werden 2018 eine Beobachtungsstelle für internationale Normungstätigkeiten und ein Mechanismus zur finanziellen Unterstützung für die Teilnahme wichtiger Experten an internationalen Normungsveranstaltungen zur Förderung europäischer Interessen eingerichtet.
Die Kommission wird auch weiterhin die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Normung durch Forschung im Rahmen von Horizont 2020 unterstützen.
4.Öffentlich-private Partnerschaft
Die öffentlich-private Partnerschaft ist ein Eckpfeiler des ESS. Seit Jahren schon bildet sie den Kern seiner erfolgreichen Arbeitsweise. Für ihre Weiterentwicklung sind das Engagement und die enge Zusammenarbeit aller Akteure gefordert.
4.1.Governance
Um die reibungslose Annahme und Veröffentlichung harmonisierter europäischer Normen zu gewährleisten, muss die Normungsgemeinschaft finanziell, organisatorisch und personell angemessen ausgestattet werden.
Die Kommission entwickelt zurzeit mit den europäischen Normungsorganisationen einen Aktionsplan. Er sieht die nach Prioritäten gestaffelte kurz-, mittel- oder langfristige Abarbeitung der zahlreichen unveröffentlichten Normen vor. Dazu gehören insbesondere die Priorisierung der Normen mit der größten Marktwirkung, die Entwicklung klarerer Prozesse für die Bereitstellung und Veröffentlichung der Normen und die Verbesserung der IT-Unterstützungstools. 2018 wird die Kommission ein neues Netz von Beratern einrichten, die die Erstellung harmonisierter Normen auf technischer Ebene unterstützen sollen.
Die Kommission wird den europäischen Normungsorganisationen vorschlagen, ab 2018 einen Mindestanteil der Finanzmittel für Betriebskostenzuschüsse der EU für Maßnahmen zur Unterstützung der technischen Ausschüsse bereitzustellen, die die europäischen Normen ausarbeiten. Ihre Erfahrungen aus dem ersten Jahr der Umsetzung (2018) werden in die künftige Arbeit einfließen.
Schließlich wird die Kommission mit den europäischen Normungsorganisationen eine mögliche Stärkung der privatöffentlichen Partnerschaft durch ihre künftige Beteiligung an deren Governance-Strukturen wie der Gemeinsamen Präsidentengruppe (JPG, Joint Presidents’ Group) von CEN, CENELEC und ETSI erörtern. Diese Gruppe befasst sich mit politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die einen Einfluss auf die Normung haben können.
4.2.Schulungen
Die Kommission will durch interinstitutionelle Schulungen erreichen, dass Gesetzgeber und Mitgesetzgeber besser über die Anwendung von Normen bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen Bescheid wissen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Normungsorganisationen, um eine breite Themenpalette anbieten und das Wissen über die Interaktion von europäischer und internationaler Normungstätigkeit verbessern zu können.
4.3.Integration
Seit Inkrafttreten der Verordnung wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Beteiligung von KMU und gesellschaftlichen Akteuren an den Normungstätigkeiten zu ermöglichen. Doch wie schon in früheren AUWP festgestellt wurde, bleibt noch viel zu tun, um die angemessene Beteiligung von Organisationen nach Anhang III zu gewährleisten. Wenn Normen sich auf Rechtsvorschriften zum Schutz öffentlicher Interessen, beispielsweise die Barrierefreiheit, beziehen, müssen Akteure beteiligt werden, die die betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, in diesem Fall Menschen mit Behinderungen, vertreten. Auch 2018 wird die Kommission die Fortschritte bei der Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung über die Integration im ESS wieder sehr genau überwachen. Sie wird weiter mit der Normungsgemeinschaft im Rahmen der Gemeinsamen Normungsinitiative GNI zusammenarbeiten und sich in diesem Zusammenhang mit zahlreichen Aktivitäten befassen, bei denen es um Integration geht.
Die Kommission fordert die europäischen und die nationalen Normungsorganisationen sowie die in Anhang III aufgeführten Organisationen auf, sich weiter für die Teilnahme der Interessenträger einzusetzen und ihre Zusammenarbeit zu intensivieren. Sie fordert die europäischen Normungsorganisationen auf, sich noch intensiver darum zu bemühen, dass die Arbeit der Organisationen nach Anhang III und aller Interessenträger erleichtert wird, wobei es in erster Linie um ihre internen Regeln und Verfahren und die Arbeit auf internationaler Ebene, insbesondere in der ISO und der IEC, geht.
5.Gemeinsame Normungsinitiative (GNI) und der nächste Zyklus
Die im Normungspaket vom Juni 2016 und in der GNI formulierten Maßnahmen sollten weiter entwickelt und umgesetzt werden, um den jährlichen Governance-Zyklus weiter zu verbessern und die Verpflichtung zur Modernisierung, Priorisierung und Beschleunigung der zeitnahen Bereitstellung von Normen einzuhalten. Zu den Schlüsselbereichen für 2018 gehören:
·die Unterstützung der auf EU-Ebene vorgenommenen Bewertung der Wirkung von Normen durch Verbesserung der Kenntnis über die breiteren wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Auswirkungen (Maßnahme 1, siehe auch Abschnitt 5.2);
·Maßnahmen zur Verbesserung der zeitnahen Bereitstellung von Normen und der Veröffentlichung der Verweise auf sie (Maßnahme 8);
·umfassendere Integration und Beteiligung der Interessenträger am Normungsprozess auf verschiedenen Ebenen (Maßnahme 9).
5.1.Interinstitutioneller Bericht und Dialog
Die Einbeziehung der Mitgesetzgeber in die Prioritätensetzung für das ESS ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg. Für dieses Arbeitsprogramm hat sich die Kommission auf den oben genannten Bericht des Europäischen Parlaments über Normung und auf die Interaktion mit den Mitgesetzgebern gestützt. Gemäß der Verpflichtung im Normungspaket wird der Annahme des nächsten AUWP ein Einzelbericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung der Normungspolitik der EU vorausgehen. Auf der Grundlage dieses Berichts, der für Oktober 2017 vorgesehen ist, wird sich die Kommission an einem interinstitutionellen Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat beteiligen. Der Bericht des Europäischen Parlaments über Normung, dieses AUWP und der sich daran anschließende Dialog werden in die Vorbereitung des AUWP 2019 einfließen.
5.2.Studie über die wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Auswirkungen der Normung
Normen spielen eine wichtige (wenn auch nicht immer sichtbare) Rolle bei der Unterstützung des wirtschaftlichen Wachstums durch die Förderung von Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und gesellschaftlichem Wohlstand. Über die Auswirkungen von Normen auf Unternehmen und ihre Lieferketten ist nicht allzu viel bekannt. Das gilt auch für den öffentlichen Sektor; dort fehlt es manchmal an Kenntnis und Information über die Wirkung von Normen auf öffentliche Maßnahmen.
Nach einer Aufforderung des Rates und im Einklang mit der Gemeinsamen Normungsinitiative bereitet die Kommission eine Studie über die wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Auswirkungen der Normung in der EU vor. 2018 soll damit auf der Grundlage einer 2017 durchzuführenden Machbarkeitsstudie begonnen werden. Die Struktur dieser Machbarkeitsstudie wird in Konsultation mit europäischen Wissenschaftlern festgelegt. Deren Beiträge aus einem Informationsaustausch vom Mai 2017 werden dabei berücksichtigt.