EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 29.6.2017
COM(2017) 354 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion - Achter Fortschrittsbericht
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 29.6.2017
COM(2017) 354 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion - Achter Fortschrittsbericht
I.EINFÜHRUNG
Dies ist der achte Monatsbericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion. Er beleuchtet die Entwicklungen in zwei der wichtigsten Bereiche: „Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie der Instrumente zu ihrer Unterstützung“ und „Stärkung unserer Abwehrbereitschaft und Widerstandsfähigkeit gegen diese Bedrohungen“.
In den vergangenen Wochen wurde Europa erneut zum Ziel von Terroranschlägen. Am 22. Mai 2017 wurde in Manchester ein abscheulicher Anschlag mit einer vor einem Konzertsaal gezündeten Bombe verübt, bei dem 22 Menschen, unter ihnen viele Teenager, ermordet wurden. Zwölf Tage später, am 3. Juni 2017, traf es erneut London, als Terroristen ihr Auto auf der London Bridge wahllos in eine Fußgängermenge hineinsteuerten, bevor sie ihre Mordangriffe anschließend zu Fuß mit Messern bewaffnet im nahegelegenen Borough Market fortsetzten. Am 18. Juni wurden bei einem ähnlichen Angriff vor einer Moschee unschuldige Moscheebesucher getötet und verletzt. Am 19. Juni wurde ein Terrorist auf den Champs-Élysées in Paris bei dem Versuch erschossen, Polizeibeamte anzugreifen. Einen Tag später erschossen belgische Sicherheitskräfte am Brüsseler Zentralbahnhof einen Selbstmordattentäter, dessen Bombe dank einer Fehlzündung nicht explodierte. Ausmaß und Tempo dieser Anschläge verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig es ist, gegen gewaltsamen Extremismus vorzugehen, und welche Herausforderung für die Mitgliedstaaten darin besteht, solche Anschläge zu verhindern und der ihnen zugrunde liegenden Radikalisierung einen Riegel vorzuschieben.
In diesem Bericht werden die Maßnahmen der EU zur Verhinderung und Bekämpfung der Radikalisierung dargelegt und die einschlägigen Fortschritte in dem Jahr seit der Annahme der Kommissionsmitteilung vom Juni 2016 zur Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt 1 , bilanziert. Außerdem werden die jüngsten Fortschritte bei anderen vorrangigen sicherheitspolitischen Dossiers dargestellt und die nächsten Maßnahmen zur Intensivierung des Informationsaustauschs mittels einer Förderung der Interoperabilität der Informationssysteme und zur Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung 2 , der zur Aufdeckung und Unterbindung der finanziellen Unterstützung des Terrors beitragen soll, erläutert.
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 22./23. Juni 2017 3 die Entschlossenheit der Union wiederholt und bekräftigt, die Verbreitung von Radikalisierung im Internet zu bekämpfen, die Arbeiten, die darauf abstellen, gewaltbereitem Extremismus vorzubeugen und diesen zu bekämpfen und der zugrunde liegenden Ideologie entgegenzuwirken, zu koordinieren, die Terrorismusfinanzierung zu unterbinden, den zügigen und gezielten Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden – einschließlich mit zuverlässigen Partnern – zu erleichtern und die Interoperabilität zwischen Datenbanken zu verbessern. Die jüngste Erklärung auf dem G7-Gipfel in Taormina 4 zur Bekämpfung des Terrorismus und des gewalttätigen Extremismus sandte ein starkes Signal der Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft aus, gegen die zunehmende Bedrohung durch den Terror vorzugehen. Außerdem betonten die Teilnehmer die Notwendigkeit weiterer abgestimmter Maßnahmen auf weltweiter Ebene.
Schließlich befasst sich dieser Bericht auch mit der zunehmenden Bedrohung durch Cyberangriffe und listet, aufbauend auf den Erfahrungen mit der Malware WannaCry, kurzfristige Gegenmaßnahmen auf.
II. EU-MASSNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER VORBEUGUNG VON RADIKALISIERUNG
Auch wenn Radikalisierung gepaart mit zunehmender Gewaltbereitschaft keine neue Erscheinung ist, haben die jüngsten Terroranschläge in der EU doch gezeigt, mit welch alarmierender Geschwindigkeit und in welchem Ausmaß einige EU-Bürger radikalisiert wurden. Die Rekruteure von Terroristen verwenden unterschiedliche Methoden, um anfällige Personen anzusprechen. Eine neue und besondere Herausforderung stellt für die Mitgliedstaaten dabei die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel dar. Daher kann eine facettenreiche Online- und Offline-Strategie der EU gegen die Radikalisierung erheblich zur Unterstützung der Terrorismusbekämpfung durch die Mitgliedstaaten beitragen.
Um der Radikalisierung über das Internet entgegenzuwirken, hat die Kommission in den vergangenen beiden Jahren u. a. über das EU-Internetforum mit wichtigen Internet-Plattformen zusammengearbeitet, um die freiwillige Entfernung terroristischer Inhalte aus dem Internet zu gewährleisten. Bei der Entfernung terroristischer Online-Inhalte 5 und der Bekämpfung von rechtswidriger Online-Hetze 6 wurden auf diesem Weg beträchtliche Fortschritte erzielt, aber es besteht noch erheblicher weiterer Handlungsbedarf. Wie der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 22./23. Juni 2017 darlegte, erwartet er „aufbauend auf der Arbeit des EU-Internetforums […] von der Industrie die Einrichtung eines Industrieforums und die Entwicklung neuer Technologien und Instrumente, mit denen die automatische Erkennung und die Entfernung von zu terroristischen Handlungen anstiftenden Inhalten verbessert wird. Dies sollte erforderlichenfalls durch die einschlägigen Gesetzgebungsmaßnahmen auf EU-Ebene ergänzt werden“. Die Kommission organisierte am 27. Juni 2017 ein Treffen der im EU-Internetforum vertretenen hochrangigen Beamten, um Einigung über das weitere gemeinsame Vorgehen mit wichtigen Internet-Diensteanbietern bei der Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte zu erzielen. Internet-Plattformen sollen zu mehr Engagement angehalten werden. Insbesondere geht es um eine bessere automatische Erkennung terroristischer Inhalte, die Weitergabe einschlägiger Technologie und Instrumente an kleinere Unternehmen und die uneingeschränkte Nutzung der Hash-Datenbank. So soll auch Europol Zugang zu wichtigen Informationen erhalten, und es soll ein Meldesystem für entfernte terroristische Inhalte geschaffen werden. Um die Arbeit der Europol-Meldestelle für Internetinhalte zu ergänzen, fordert die Kommission alle Mitgliedstaaten auf, nationale Meldestellen für Internetinhalte einzurichten und diese zum Zweck eines gemeinsamen Vorgehens mit Internet-Plattformen und der Europol-Meldestelle miteinander zu vernetzen.
Wie die jüngsten Anschläge belegen, erfordert das beispiellose Ausmaß an Radikalisierung auch weitere Präventions- und Anti-Radikalisierungsmaßnahmen auf nationaler und lokaler Ebene. Die Kommission wird zügig eine ranghohe Expertengruppe für Radikalisierung einrichten 7 , um die Weiterentwicklung der EU-Strategien in diesem Bereich zu fördern. Die Gruppe soll Anregungen für weitere Maßnahmen in besonders dringlichen Bereichen wie der Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten, der Terrorpropaganda im Internet und zurückkehrende ausländische terroristische Kämpfer liefern. Die Gruppe soll mit ihrer Arbeit auch das Aufklärungsnetz gegen Radikalisierung (RAN) unterstützen, über das die Kommission die Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet durch die Zusammenarbeit mit Praktikern vor Ort auf der Ebene der Gemeinschaften unterstützt. 8 Am 19. Juni 2017 hat das Netz ein Handbuch für den Umgang mit Rückkehrern vorgestellt, das die Mitgliedstaaten beim Umgang mit aus dem Ausland zurückkehrenden terroristischen Kämpfern unterstützen soll. Dieses Handbuch verschafft einen Überblick über die Vorgehensweisen, mit denen Praktiker auf unterschiedliche Situationen im Zusammenhang mit der Rückkehr von Personen aus Konfliktgebieten reagieren. In den kommenden Monaten wird das Netz eine Reihe von Workshops für die Behörden der Mitgliedstaaten organisieren, um diese Praktiken weiterzuentwickeln und das einschlägige Engagement der Mitgliedstaaten zu fördern.
Die komplexen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Radikalisierung erfordern vielfältige Gegenmaßnahmen, darunter auch langfristige Maßnahmen, wie sie in der Mitteilung vom Juni 2016 zur Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt 9 . Im Laufe des vergangenen Jahres hat die Kommission die meisten der dort aufgeführten Leitaktionen in anderen Bereichen der Prävention und der Radikalisierungsbekämpfung 10 umgesetzt. Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in ihrem Vorgehen gegen die Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten wurde im Rahmen des Aufklärungsnetzes gegen Radikalisierung eine eigene Arbeitsgruppe „Haft und Bewährung“ eingerichtet, um in vorderster Linie tätige Praktiker wie Bedienstete von Justizvollzugsanstalten, Bewährungsbetreuer, Psychologen und Vertreter der Glaubensgemeinschaften anzuleiten. Der Bildung kommt bei der Radikalisierungprävention eine Schlüsselrolle zu, und die Kommission hat eine Reihe von Schritten unternommen, um die Pariser Erklärung zur Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung umzusetzen. Von zentraler Bedeutung ist in dieser Hinsicht das Erasmus+-Programm. 11 Angesichts der Zusammenhängezwischen Marginalisierung, Gefährdung und Radikalisierung kommt auch der am 26. April 2017 angenommenen Europäischen Säule sozialer Rechte 12 eine wichtige Rolle dabei zu, einige der Ursachen von Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus anzugehen. 13 Um den Zusammenhalt der europäischen Gesellschaften zu festigen, setzt die Kommission auch den Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen 14 mit einer großen Bandbreite von Maßnahmen zur Unterstützung der Integrationsbemühungen der Mitgliedstaaten und anderer Akteure um.
Auf der außenpolitischen Ebene arbeitet die EU in verschiedenen internationalen Gremien – unter anderem der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und Einrichtungen 15 des Global Counter Terrorism Forum – mit, um Präventions- und Antiradikalisierungsmaßnahmen in Partnerstaaten im westlichen Balkan, dem Nahen Osten und Nordafrika zu unterstützen, darunter Schulungen von Fachpersonal und die finanzielle Förderung von Initiativen an der Basis. 2018 soll im Rahmen von Erasmus+ eine virtuelle Jugendaustausch-Initiative ins Leben gerufen werden, um die Sensibilität für andere Kulturen und das interkulturelle Verständnis unter Jugendlichen innerhalb und außerhalb der EU zu schärfen. Das Aufklärungsnetz gegen Radikalisierung hat auch Sachverständige für Präventivmaßnahmen in der Türkei, dem westlichen Balkan und Tunesien abgestellt.
III. EU-MASSNAHMEN GEGEN CYBERBEDROHUNGEN UND CYBERKRIMINALITÄT
Der Angriff mit dem Erpressungstrojaner WannaCry im Mai 2017 war ein Weckruf, der die Lücken im gegenwärtigen Rahmen für Cybersicherheit insbesondere in Bezug auf Vorsorge und Zusammenarbeit deutlich gemacht hat. Wie bereits vor diesem Angriff in der Halbzeitüberprüfung des digitalen Binnenmarkts angekündigt, beschleunigt die Kommission ihre Arbeiten auf dem Gebiet der Cybersicherheit und wird unter anderem ihre Cybersicherheits-Strategie von 2013 auf den Prüfstand stellen. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst sind dabei, die Fortschritte bei der Umsetzung der gegenwärtigen Strategie zu bewerten. So sollen Schwachstellen ausfindig gemacht werden, die bei ihrer Überprüfung im September 2017 behoben werden.
Parallel dazu sollten jetzt die Lehren aus der Reaktion auf den WannaCry-Angriff gezogen und eine Reihe kurzfristiger Maßnahmen ergriffen werden, um der erhöhten Bedrohung durch Cyberattacken wirksamer zu begegnen. Wir müssen u. a. rasch Fortschritte bei der Stärkung unserer Widerstandsfähigkeit insbesondere im Hinblick auf unsere operative Zusammenarbeit erzielen.
Der WannaCry-Angriff war der erste Vorfall, der eine Zusammenarbeit im Netz der nationalen Computer-Notfallteams (CSIRT-Netz) ausgelöst hat, das mit der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) eingerichtet wurde. Der Vorfall hat gezeigt, dass dieses System noch nicht voll einsatzfähig ist. Zu erkennen war auch die eindeutige Notwendigkeit, die laufenden Arbeiten zur Verbesserung bestehender IT-Instrumente zu beschleunigen und zusätzliche Funktionen einzurichten, um die weitere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Computer-Notfallteams zu ermöglichen. Zur Verstärkung dieser Teams wird die Kommission 14 Mitgliedstaaten mit Mitteln in Höhe von 10,8 Mio. EUR aus der Fazilität „Connecting Europe“ unterstützen. Die entsprechenden, auf zwei Jahre angelegten Projekte sollen im September 2017 anlaufen. Ein weiterer Aufruf zur Einreichung von Vorschlagen läuft derzeit, und sämtliche übrigen Mitgliedstaaten sind aufgerufen, ihre Förderanträge einzureichen.
Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität von Europol übernimmt die Federführung bei den strafrechtlichen Maßnahmen gegen diesen Angriff. Dieses Zentrum und seine Arbeit müssen ausgebaut und deshalb mit zusätzlicher IT-Expertise ausgestattet werden. Zu diesem Zweck sollte der Verwaltungsrat von Europol bis September 2017 die Möglichkeiten zur Einstellung von IT-Spezialisten nach seinen internen Vorschriften verbessern. Für die einschlägige Tätigkeit von Europol soll im Jahr 2018 zusätzliches Personal bereitgestellt werden.
Das IT-Notfallteam der EU (Computer Emergency Response Team – CERT-EU) unterstützt die Organe und Einrichtungen der EU dabei, sich gegen vorsätzliche böswillige Angriffe zu schützen, die die Integrität ihrer IT-Anlagen und die Interessen der EU gefährden könnten. Die Kommission wird jetzt das förmliche Verfahren zur besseren Einbindung von CERT-EU durch den Abschluss von Vereinbarungen mit bestimmten Organen und Einrichtungen beschleunigen, um die gemeinsame Gefahrenabwehr zu stärken. Dazu zählen das Europäische Parlament, der Rat, der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank, der Rechnungshof, der Europäische Auswärtige Dienst, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank. In Kürze wird die Kommission eine interinstitutionelle Verwaltungsvereinbarung mit den übrigen Organen und Einrichtungen unterzeichnen.
Diese kurzfristigen Maßnahmen sind Teil der umfassenderen Überprüfung der Cybersicherheits-Strategie von 2013, die im September 2017 ansteht und mit den notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Sicherheit auf dem Gebiet der IKT einhergehen wird. Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 22./23. Juni 2017 die Absicht der Kommission begrüßt, die Cybersicherheitsstrategie im September zu überprüfen und vor Jahresende weitere gezielte Maßnahmen vorzuschlagen.
Eine erfolgreiche Abschreckung erfordert auch eine wirksame Rückverfolgbarkeit, Aufdeckung, Ermittlung und Strafverfolgung. Der Zugang zu elektronischen Beweismitteln spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Rechtsrahmen für die Strafjustiz spiegeln derzeit noch das herkömmliche Territorialitätsprinzip wider und werden durch die grenzüberschreitende Natur elektronischer Dienstleistungen und Datenströme auf die Probe gestellt. Der Europäische Rat vertritt in seinen Schlussfolgerungen vom 22./23. Juni 2017 die Auffassung, dass ein effektiver Zugang zu elektronischen Beweismitteln für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus unabdingbar ist und dass die Verfügbarkeit von Daten vorbehaltlich geeigneter Garantien sichergestellt werden sollte. Der Rat „Justiz und Inneres“ bekundete auf seiner Tagung am 8. Juni 2017 breite Unterstützung für die von der Kommission vorgeschlagenen praktischen Maßnahmen, mit denen Verbesserungen innerhalb des geltenden Rechtsrahmens erreicht werden sollen. Die Minister forderten die Kommission überdies auf, so bald wie möglich einen Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten, wobei den technischen und rechtlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen sei. Auf dieser Grundlage wird die Kommission mit der Umsetzung der praktischen Maßnahmen fortfahren und gleichzeitig eine Folgenabschätzung über mögliche gesetzgeberische Schritte ausarbeiten, die so bald wie möglich vorliegen soll.
Auch die Verschlüsselung spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Sie ist für die IT-Sicherheit und den Datenschutz von essentieller Bedeutung. Ihr Missbrauch durch Kriminelle stellt die Bekämpfung schwerer Straftaten einschließlich der Cyberkriminalität und des Terrorismus jedoch vor beträchtliche Herausforderungen. Der Europäische Rat ruft in seinen Schlussfolgerungen vom 22./23. Juni dazu auf, die Herausforderungen im Zusammenhang mit Systemen anzugehen, die Terroristen Kommunikationsmöglichkeiten bieten, zu denen die zuständigen Behörden keinen Zugang haben, einschließlich Ende-zu-Ende-Verschlüsselung; gleichzeitig gilt es aber, die Vorteile zu wahren, die diese Systeme für den Schutz der Privatsphäre, den Datenschutz und den Schutz der Kommunikation bieten. Wie vom Rat „Justiz und Inneres“ im Dezember 2016 gefordert, untersucht die Kommission in enger Zusammenarbeit mit EU-Agenturen und der Wirtschaft, wie die Strafverfolgungsbehörden bei der Überwindung der größten Herausforderungen – unter Berücksichtigung der Folgen für die IT-Sicherheit und die Grundrechte – unterstützt werden können. Zusammen mit Europol, Eurojust, der EU-Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) und der EU-Grundrechteagentur hat die Kommission sämtliche Gesichtspunkte dieser wichtigen Frage in mehreren Workshops mit Sachverständigen erörtert. Die Kommission wird das Europäische Parlament und den Rat bis Oktober 2017 von den Ergebnissen unterrichten.
Auf der außenpolitischen Ebene hat der Rat am 19. Juni einen Rahmen für eine gemeinsame diplomatische Reaktion der EU auf böswillige Cyberaktivitäten vereinbart: das Instrumentarium für die Cyberdiplomatie („Cyber Diplomacy Toolbox“) 16 . Bei ihrer gemeinsamen diplomatischen Reaktion auf böswillige Cyberaktivitäten wird die EU in vollem Umfang von Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und, falls erforderlich, restriktiven Maßnahmen Gebrauch machen. Jedwede gemeinsame diplomatische Reaktion der EU auf böswillige Cyberaktivitäten sollte der Tragweite, Größenordnung, Dauer, Intensität, Komplexität, Raffiniertheit und Wirkung der Cyberaktivität angemessen sein. Der Rahmen sollte dazu dienen, die Zusammenarbeit zu fördern, unmittelbare und langfristige Bedrohungen einzudämmen und auf lange Sicht Einfluss auf das Verhalten potenzieller Angreifer zu nehmen. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten werden die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst in den kommenden Monaten Durchführungsleitlinien u.a. mit Vorsorgemaßnahmen, Kommunikationsverfahren und Übungen ausarbeiten.
IV. UMSETZUNG WEITERER PRIORITÄTEN IM BEREICH DER SICHERHEIT
1. Nächste Schritte hin zur Interoperabilität von Informationssystemen
Wie im siebten Fortschrittsbericht 17 dargelegt ergreift die Kommission weitere Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Konzepts für die Verwaltung grenz- und sicherheitsrelevanter Daten. Am 28. Juni 2017 hat die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag 18 zur Ausweitung des Mandats von eu-LISA vorgelegt 19 . Der Agentur wird eine entscheidende Rolle bei den technischen Arbeiten zur Herbeiführung der Interoperabilität von Informationssystemen zukommen, u. a. bei der technischen Analyse der einschlägigen Lösungsvorschläge. Vorbehaltlich der Annahme der betreffenden Vorschläge durch den Gesetzgeber wird das geänderte Mandat eu-LISA die Zuständigkeit für die Entwicklung von Interoperabilitätslösungen übertragen, womit die technische Durchführung dieses neuen Konzepts gewährleistet werden soll. Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 22./23. Juni 2017 auf die Bedeutung der Interoperabilität von Informationssystemen für die innere Sicherheit und die Terrorismusbekämpfung hingewiesen.
Ferner hat die Kommission am 28. Juni 2017 einen Zusatzvorschlag 20 zu ihrem Vorschlag vom Januar 2016 21 zur Erleichterung des Austauschs von Strafregister-Informationen über Drittstaatsangehörige in der EU mittels des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) vorgelegt. Mit dem Zusatzvorschlag wird dem Meinungsaustausch mit den gesetzgebenden Organen über den Vorschlag vom vergangenen Jahr Rechnung getragen; zudem ist er in das Konzept der Kommission für die Interoperabilität von Informationssystemen eingebettet. Die Verbesserung des ECRIS in Bezug auf den Austausch von Informationen über Drittstaatsangehörige wurde in der Gemeinsamen Erklärung 22 der Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission als gesetzgeberische Priorität eingestuft.
Fortschritte sind auch in anderen wichtigen Dossiers im Bereich der Informationssysteme zu verzeichnen. Die gesetzgebenden Organe haben ihre Erörterung des Vorschlags für ein Einreise-/Ausreisesystem 23 fortgesetzt. Entsprechende Trilog-Sitzungen fanden am 31. Mai sowie am 13., 19. und 26. Juni 2017 statt. Über eine generelle Haltung zum Vorschlag über die Einrichtung eines EU-weiten Reiseinformations- und genehmigungssystems (ETIAS) 24 erzielte der Rat auf der Tagung der Justiz- und Innenminister am 8./9. Juni 2017 eine Einigung. Die Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (LIBE) über die Änderungsanträge zu diesem Vorschlag ist für September 2017 angesetzt, und die Trilog-Verhandlungen dürften im Oktober 2017 beginnen. Wie vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 22./23. Juni 2017 bekräftigt, sollten das Europäische Parlament und der Rat diese prioritären Vorschläge voranbringen.
Am 29. Mai 2017 hat die Kommission zusammen mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, der EU-Grundrechteagentur und dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung dem LIBE-Ausschuss die Ergebnisse der hochrangigen Expertengruppe „Informationssysteme und Interoperabilität” 25 und das neue Konzept der Kommission für die Verwaltung grenz- und sicherheitsrelevanter Daten vorgestellt. Am 8. Juni 2017 hat der Rat Schlussfolgerungen 26 zum Informationsaustausch und zur Interoperabilität der EU-Informationssysteme angenommen und dabei den Standpunkt der Kommission und das vorgeschlagene Vorgehen zur Erreichung der Interoperabilität der Informationssysteme bis 2020 auf der Grundlage der Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe begrüßt. Aufbauend auf diesen Erörterungen wird die Kommission weiter mit dem Europäischen Parlament und dem Rat an der Verwirklichung der Interoperabilität der Informationssysteme bis 2020 arbeiten.
2. Maßnahmen der EU zur Verschließung der Quellen und Kanäle der Terrorismusfinanzierung
Die Arbeiten zur Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vom Februar 2016 werden fortgesetzt, wobei zwei Schwerpunkte gesetzt wurden: das Aufspüren und Unterbinden von Geldbewegungen, die der Terrorismusfinanzierung dienen, und das Austrocknen der Einnahmequellen terroristischer Organisationen. Im Dezember 2016 legte die Kommission drei Gesetzgebungsvorschläge zur Ergänzung und Konsolidierung des EU-Rechtsrahmens in den Bereichen der Geldwäsche 27 , unerlaubter Bargeld-Zahlungen 28 und des Einfrierens und Einziehens von Vermögenswerten 29 vor. Die Kommission fordert die gesetzgebenden Organe auf, bei der Behandlung dieser wichtigen Vorschläge rasch Fortschritte zu erzielen.
Ferner haben die gesetzgebenden Organe beträchtliche Fortschritte bei der Beratung der Änderungen zur 4. Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche erzielt. Den entsprechenden Vorschlag hatte die Kommission im Juli 2016 vorgelegt. 30 Die Kommission wird sich weiter für einen raschen Abschluss der laufenden Trilog-Verhandlungen einsetzen. Mit diesem Maßnahmenpaket hat die Kommission ihre Ankündigungen im Aktionsplan 31 vollständig umgesetzt. Es wird auch dazu beitragen, dass die EU ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt, die sie im Rahmen der OECD-Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) und in der Konvention des Europarats über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (Warschauer Konvention) eingegangen war.
Wie im Aktionsplan ausgeführt, beabsichtigt die Kommission, einen Vorschlag gegen den unerlaubten Handel mit Kulturgütern vorzulegen, mit dem der Geltungsbereich der bestehenden Vorschriften auf weitere Drittländer ausgeweitet werden soll. Ferner zieht die Kommission einen Vorschlag in Betracht, der Strafverfolgungs- und anderen Behörden Zugang zu Bankkontenregistern ermöglichen soll. Des Weiteren hat die Kommission vor Kurzem einen Bericht über länderübergreifende Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken 32 sowie eine Arbeitsunterlage zur Verbesserung der Zusammenarbeit der zentralen Meldestellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen 33 angenommen. Im weiteren Jahresverlauf wird ein Bericht darüber folgen, wie die Kommission den Bedarf an zusätzlichen Maßnahmen zur Aufdeckung der Finanzierungskanäle des Terrorismus in der EU einschätzt. Ferner ist die Kommission mit der Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im bargeldlosen Zahlungsverkehr befasst, um diese Delikte besser einzudämmen und einen Abschreckungseffekt gegenüber kriminellen Aktivitäten wie der Terrorismusfinanzierung zu erzielen.
3. Außendimension
Die Notwendigkeit einer Stärkung der Außendimension der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche wird in den Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 19. Juni 2017 zum externen Handeln der EU im Bereich Terrorismusbekämpfung 34 hervorgehoben. In den Schlussfolgerungen werden die geografischen und thematischen Prioritäten künftiger außenpolitischer Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung bestätigt, insbesondere die verstärkte Zusammenarbeit mit besonders wichtigen Drittländern im Nahen und Mittleren Osten, in Nordafrika und im westlichen Balkan, mit der Türkei sowie mit strategischen Partnern und internationalen Organisationen. Ganz erheblich eingeflossen in diese Schlussfolgerungen ist das gemeinsame Non-Paper der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes über außenpolitische Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, das den Mitgliedstaaten im Mai 2017 zugegangen ist.
Am 16. Juni 2017 fand in Malta erstmalig nach dem Regierungswechsel in Washington ein gemeinsames Treffen der Justiz- und Innenminister der EU und der USA statt. Die USA bekräftigten ihren Wunsch nach Fortsetzung der engen Zusammenarbeit mit der EU und betonten die Notwendigkeit einer raschen Informationsweitergabe beim Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität. Die Kommission legte die Maßnahmen der EU gegen ausländische terroristische Kämpfer dar und ging dabei insbesondere auf den transatlantischen Informationsaustausch ein. Sowohl die EU als auch die USA gaben Auskunft über den aktuellen Stand ihrer Maßnahmen gegen Radikalisierung im Internet und andernorts, die Entwicklungen im Bereich der Fluggastdaten (PNR), der Geldwäschebekämpfung, des Grenzmanagements und der Luftverkehrssicherheit. In der Frage der von persönlichen elektronischen Geräten ausgehenden Gefahren für den Luftverkehr vereinbarten die EU und die USA die Fortsetzung der gemeinsamen Bemühungen um eine Verschärfung der weltweiten Luftverkehrssicherheitsnormen. Am 21. Juni 2017 unterrichtete die Kommission die Mitgliedstaaten im Ausschuss für Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt über die Gespräche und mögliche Gefahrenabwehr-Maßnahmen. Sie wird weiter auf technischer und politischer Ebene eng mit den USA zusammenarbeiten, um mögliche Bedrohungen einzudämmen.
V. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Im Mittelpunkt dieses Berichts stehen die in den vergangenen Monaten ergriffenen Maßnahmen zum Aufbau einer wirksamen und echten Sicherheitsunion. Die Zunahme der Terroranschläge in den letzten Wochen und Monaten macht erneut deutlich, dass die einschlägigen Arbeiten von großer Bedeutung sind und beschleunigt zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden müssen. Die in diesem Bericht beschriebenen Maßnahmen müssen dringend durchgeführt werden, um der gewachsenen Terrorgefahr zu begegnen, die Zusammenarbeit auf EU-Ebene zur Verhinderung und Bekämpfung der Radikalisierung zu intensivieren, die Terrorismusfinanzierung zu unterbinden und den Informationsaustausch zu intensivieren, wobei Informationslücken durch die Herstellung der Interoperabilität der Informationssysteme geschlossen werden müssen. Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 22./23. Juni 2017 die Bedeutung und Dringlichkeit dieser laufenden Arbeiten anerkannt. Die Kommission ruft das Europäische Parlament und den Rat auf, diese gemeinsamen Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger fortzusetzen und zu intensivieren.
Im nächsten Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion im Juli 2017 wird die Kommission über die Ergebnisse der umfassenden Bewertung der Tätigkeit der Union auf dem Gebiet der inneren Sicherheit informieren und ihre Schlussfolgerungen aus diesem im Dezember 2016 eingeleiteten, alle einbeziehenden Konsultationsprozess darlegen.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 29.6.2017
COM(2017) 354 final
ANHANG
Umsetzungsstand der Aktionen aus der Mitteilung der Kommission
"Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt"
zu der
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat
Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion - Achter Fortschrittsbericht
UMSETZUNGSSTAND DER AKTIONEN AUS DER MITTEILUNG DER KOMMISSION
„UNTERSTÜTZUNG DER PRÄVENTION VON RADIKALISIERUNG, DIE ZU EXTREMISTISCH MOTIVIERTER GEWALT FÜHRT“
COM(2016) 379 final vom 14.6.2016
Leitaktionen |
Zeitrahmen |
Beschreibung/Sachstand |
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1.1 Das Exzellenzzentrum des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung (RAN) unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Konzeption und Umsetzung wirksamer Präventivarbeit. |
Im Gange |
2016 hat das RAN 19 Unterstützungsleistungen für die Mitgliedstaaten erbracht. 2017 sollen 20 Leistungen dieser Art durch Seminare, Ausbilder-Schulungen und Entsendung von Sachverständigen bereitgestellt werden. |
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1.2 Das RAN-Exzellenzzentrum stellt Leitlinien und Handbücher zur Einrichtung von behördenübergreifenden Strukturen bereit. |
Im Gange |
2016 und 2017 hat das RAN verschiedene themenbezogene Veröffentlichungen herausgebracht (unter anderem über Radikalisierung im Strafvollzug und in der Bewährungszeit, den Aufbau von behördenübergreifender Zusammenarbeit auf lokaler Ebene, Gegendiskurs, Schulungen für Polizeibeamte, Maßnahmen gegen Radikalisierung in Schulen usw.), die hier (auf Englisch) einsehbar sind: https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/networks/radicalisation_awareness_network/ran-papers_en . Am 19. Juni 2017 hat das Netzwerk ein Handbuch für den Umgang mit Rückkehrern („Responses to Returnees“) veröffentlicht, das die Mitgliedstaaten beim Umgang mit aus dem Ausland zurückgekehrten terroristischen Kämpfern unterstützen soll. Das Handbuch bietet einen Überblick über die Strategien, die Fachleute angesichts der unterschiedlichen Szenarien im Zusammenhang mit der Rückkehr von Personen aus Krisengebieten verfolgen können. |
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1.3 Das RAN-Exzellenzzentrum richtet eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Verfahren ein und erstellt eine weitere Bestandsaufnahme der Forschung zum Thema Radikalisierung. |
Im Gange |
2016 erstellte das RAN einen Überblick über die neuesten Erkenntnisse der für die Tätigkeit der verschiedenen Arbeitsgruppen des RAN relevanten Forschung sowie die diesbezüglichen Forschungslücken. |
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2.1 Einrichtung eines Registers mit Präventivstrategien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene |
Im Gange |
Eine erste Version dieses Registers wurde bereits erstellt und ist im Internet (auf Englisch) einsehbar: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/networks/radicalisation_awareness_network/ran-and-member-states/repository/index_en.htm . Der Inhalt wird regelmäßig aktualisiert. |
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2.2 Aufbau von Netzwerken für Fachleute |
Im Gange |
Das RAN-Exzellenzzentrum wurde zur Unterstützung des RAN geschaffen. Das RAN stellt weiterhin auf die Mitgliedstaaten zugeschnittene Unterstützung bereit, unter anderem im Hinblick auf den Aufbau nationaler Netzwerke für Fachleute. |
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2.3 Einrichtung nationaler/regionaler Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten |
Im Gange |
Das Netz politischer Entscheidungsträger im Bereich der Prävention besteht seit Februar 2017. |
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3.1 Mobilisierung der Forschung im Rahmen von „Horizont 2020“ zu den komplexen Ursachen für Radikalisierung und Gewaltbereitschaft im Hinblick auf die Schaffung konkreter Instrumente, um fundiertere politische Interventionen zu ermöglichen |
Im Gange |
Das Horizont-2020-Arbeitsprogramm „Sichere Gesellschaften“ für den Zeitraum 2016–2017 umfasst auch einen Punkt zur Entwicklung eines umfassenden Ansatzes gegen in Gewaltbereitschaft mündende Radikalisierung in der EU. Vier Projekte wurden kürzlich für die Förderung mit insgesamt 12 Mio. EUR ausgewählt: PERICLES, MINDb4ACT, PRACTICIES und TRIVALENT. Die Kommission leitet nun eine Reflexion über das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2018-2019/20 ein, bei dem Forschungsarbeiten zur Bekämpfung von Radikalisierung im Mittelpunkt stehen werden. Das Horizont-2020-Arbeitsprogramm „Integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften“ für den Zeitraum 2016–2017 beinhaltet zwei einschlägige Forschungsgegenstände betreffend die gesellschaftlichen Hintergründe von Radikalisierung und das Zusammenspiel globaler Tendenzen der Säkularisierung und der religiösen Radikalisierung. Im Rahmen des Eurydice-Netzes werden darüber hinaus auch die Bildungssysteme und konzepte in der EU erforscht. |
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4.1
Im Rahmen des EU-Internetforums: Eine gemeinsame Meldeplattform für einen rascheren und effektiveren Meldeprozess entwickeln
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Im Gange |
Vier Großkonzerne (Facebook, Twitter, Google und Microsoft) haben einen Prototypen für eine Datenbank für digitale Kennungen („hashes“) entwickelt, durch die mit verhindert werden soll, dass Terroristen von einer Seite gelöschte Inhalte einfach an anderer Stelle online stellen können. Dieses Instrument ist funktionsfähig, und die Unternehmen versuchen nun, kleinere Unternehmen einzubinden. |
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4.2 Im Rahmen des EU-Internetforums: Ein Programm zur Stärkung der Zivilgesellschaft einrichten, mit dem Schulungen und Unterstützung für zivilgesellschaftliche Partner deutlich ausgebaut werden, um dafür zu sorgen, dass deutlich mehr wirksamer positiver Alternativdiskurs online bereitgestellt wird
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Im Gange |
Das Programm zur Stärkung der Zivilgesellschaft ist am 15./16. März 2017 offiziell angelaufen und soll zivilgesellschaftliche Akteure beim Vorgehen gegen den Diskurs von Terroristen im Internet unterstützen. Das RAN-Exzellenzzentrum wird in diesem Rahmen Schulungen durchführen und vom Europäischen Netzwerk für strategische Kommunikation in enger Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft unterstützt werden. In einem zweiten Schritt (2./3. Quartal 2017) wird eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht und später die Wirksamkeit des Programms bewertet. |
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4.3 Zusatzmaßnahme im Rahmen der Leitaktion 4: Gezielte Forschung in Bezug auf die Internetnutzung durch Terroristen |
Im Gange |
Im Zuge des durch das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm geförderten Projekts VOX-Pol wurden bereits erste Forschungsarbeiten für das EU-Internetforum durchgeführt und am 8. Dezember 2016 vorgestellt. Ziel war es, einen Überblick über Terrorismus und gewaltbereiten Extremismus im Jahr 2016 sowie über das Online-Verhalten verurteilter Terroristen und neue Entwicklungen zu geben. |
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5.1 Das RAN-Exzellenzzentrum stellt eine Plattform für den Austausch von Erfahrung und bewährten Verfahren zur Verfügung, um die Medienkompetenz und die kritische Wahrnehmung gegenüber dem Internet zu verbessern. |
Im Gange |
Die Arbeitsgruppe „Bildung“ des RAN veranstaltete im November 2016 eine umfassende Tagung zum Thema Bürgerschaft, Medienkompetenz und kritisches Denken. Die ET-2020-Arbeitsgruppe zur Förderung des Bürgersinns und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung führte im April 2016 in den Niederlanden eine Veranstaltung für gegenseitiges Lernen (Peer Learning) zum Thema Medienkompetenz durch, auf die die Schlussfolgerungen des Rates (Bildung) im Mai 2016 folgten. |
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5.2 Das RAN-Exzellenzzentrum erarbeitet eine EU-weite Initiative mit dem Ziel, die Resilienz gegenüber Radikalisierung im Internet zu stärken und alternativen Diskurs oder alternative Maßnahmen anzubieten (Kampagne „Exit Hate“). |
Im Gange |
Im September 2016 begann die sechswöchige Pilotkampagne „Exit Hate“ als Plattform für Initiativen und positive Geschichten aus ganz Europa (auch von Jugendlichen und für Jugendliche). Ziel ist die Verbreitung von Alternativen zu extremistischer Propaganda. |
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6.1 Die Kommission und relevante IT-Unternehmen kontrollieren die Einhaltung der im Verhaltenskodex festgelegten öffentlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung illegaler Hassbotschaften im Internet, einschließlich deren Wirkung.
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Im Gange |
Am 31. Mai 2017 wurde die zweite Auswertung der Umsetzung des Verhaltenskodexes vorgestellt, die zeigte, dass Inhalte inzwischen deutlich häufiger und schneller entfernt werden. Gleichzeitig muss weiter besonders daran gearbeitet werden, die Transparenz zu erhöhen und Nutzern häufiger Rückmeldung zu geben (siehe 6.2). Der Rat hat sich am 23. Mai 2017 auf eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) verständigt. Eines der Ziele der Änderungsvorschläge zu dieser Richtlinie ist es sicherzustellen, dass Videoplattformen dazu verpflichtet sind, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor Aufstachelung zu Gewalt oder Hass zu ergreifen (Kennzeichnung und/oder Meldung). |
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6.2 Transparentere Anwendung der Verfahren zur Meldung und Entfernung von Inhalten durch die Kommission und relevante IT-Unternehmen |
Im Gange |
Verfahren für den Umgang mit bestimmten Nutzern, gegen die sich Meldungen richten, und auch mit der breiten Öffentlichkeit sowie die Förderung von Gegen- und Alternativdiskurs werden bei der weiteren Zusammenarbeit mit IT-Unternehmen mit Mittelpunkt stehen. Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt wurde am 10. Mai 2017 bestätigt, dass weiterhin auf Mindestvorschriften für die Melde- und Abhilfeverfahren von Online-Mittlern hingearbeitet werden muss. |
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Zusatzmaßnahme 1 im Online-Umfeld: Unterstützung der Zivilgesellschaft bei der Überwachung und Schwächung der Anziehungskraft und Wirkung von Hetze über das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ |
Im Gange |
Die Kommission hat 2017 die Mittel zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf 7 Mio. EUR erhöht. Davon sollen 1,5 Mio. EUR ausdrücklich zur Bekämpfung von Online-Hetze eingesetzt werden, unter anderem durch die Ausarbeitung von Gegendiskursen. |
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Zusatzmaßnahme 2 im Online-Umfeld: Weitere Finanzmittel für das Beratungsteam für strategische Kommunikation/das Netzwerk für strategische Kommunikation zur Ausarbeitung eines geeigneten politischen Rahmens, von Kommunikationskampagnen oder Einzelinitiativen |
Im Gange |
Das Europäische Netzwerk für strategische Kommunikation (ESCN) ist ein Projekt unter der Führung Belgiens, das auf der Arbeit des Beratungsteams für strategische Kommunikation in Bezug auf Syrien (SSCAT) aufbaut und in dessen Rahmen ein Netzwerk aus Mitgliedstaaten zum Austausch bewährter Verfahren bei der strategischen Kommunikation zur Bekämpfung von Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus organisiert und gefördert werden soll. Es wird mit einer maßnahmenbezogenen Finanzhilfe (Höchstbetrag 1,15 Mio. EUR) aus dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF – Polizei) gefördert. |
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7. Austausch bewährter Verfahren und Formulierung strategischer Empfehlungen zur Radikalisierungsprävention, die sich an die Fachleute an vorderster Front richten (einschließlich Richter und Staatsanwälte, wo dies sinnvoll ist) und die die Bereiche Haft und Bewährung abdecken, über das RAN-Exzellenzzentrum |
Im Gange |
Die RAN-Arbeitsgruppe „Strafvollzug und Bewährungshilfe“ wird weiterhin den Austausch bewährter Verfahren zwischen Fachleuten fördern und Ende 2017 über ihre Tätigkeit Bericht erstatten. Im Rahmen des Programms „Justiz“ werden der Europäischen Organisation der Justizvollzugsanstalten (EuroPris), die Verwaltungsstellen von Justizvollzugsanstalten miteinander vernetzt, und der Europäischen Organisation für Bewährungshilfe (CEP) Beiträge zu den Betriebskosten gewährt. Diese Organisationen veranstalten regelmäßig Tagungen für Fachleute, auf denen Fragen im Zusammenhang mit Radikalisierung diskutiert werden. Das Programm Erasmus+ fördert Bildungsprogramme in Justizvollzugsanstalten, die Radikalisierung vorbeugen und entgegenwirken sollen. Das Projekt zur Prävention von Radikalisierung in Gefängnissen (R2PRIS) lief im Dezember 2015 an und soll Personal mit direktem Kontakt zu Inhaftierten (etwa Bediensteten im Justizvollzugsdienst sowie im pädagogischen, psychologischen oder sozialen Dienst) dabei helfen, Anzeichen von Radikalisierung zu ermitteln, zu melden und zu deuten und angemessen darauf zu reagieren. Das Projekt wird in fünf Ländern (Portugal, Norwegen, Türkei, Belgien und Rumänien) durchgeführt. Bis August 2018 werden unter anderem 160 Fortbildungsmaßnahmen stattfinden. |
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8. Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Instrumenten zur Risikobewertung finanziell unterstützen |
Im Gange |
Die Kommission hat im Einklang mit der Strategie, einen Schwerpunkt auf die Prävention von Radikalisierung in Gefängnissen zu legen und die Resozialisierung zum Teil strafrechtlicher Verfahren zu machen, 2015 im Rahmen des Programms „Justiz“ 2014-2020 zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. a)JUST/2015/JCOO/AG/TERR: Maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen im Zusammenhang mit dem strafrechtlichen Vorgehen gegen Terrorismus, Radikalisierung und Gewaltbereitschaft (Budget: 1 Mio. EUR; drei Projekte wurden ausgewählt) b)JUST/2015/JTRA/AG/EJTR: Maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung der Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (Budget: 1,5 Mio. EUR für die Teilbereiche „justizielle Aspekte der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität“ und „Radikalisierungsprävention im Strafvollzug“; fünf Projekte wurden ausgewählt) 2016 gab es eine einzige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit (JUST-JCOO-TERR-AG-2016) mit einem Budget von 4 Mio. EUR, die sich auch auf Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten im Zusammenhang mit Radikalisierung bezog (zehn Projekte wurden ausgewählt und drei auf die Reserveliste gesetzt). Im Arbeitsprogramm Justiz 2017 (Bereich justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) besteht eine Priorität darin, in Bezug auf die Reaktion der Justiz auf Terrorismus einen wirksamen Beitrag zur Europäischen Sicherheitsagenda zu leisten, insbesondere zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und zur Ausweitung der Radikalisierungsprävention, vor allem in Gefängnissen. |
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9. Aus- und Weiterbildungsprogramme (einschließlich beruflicher Bildung) in Vollzugsanstalten fördern, um Häftlingen die Rückkehr in die Gesellschaft zu erleichtern |
Im Gange |
Über Erasmus+ können Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung gefördert werden, die etwa auf Weiterqualifizierung oder Resozialisierung in Gefängnissen abzielen. Mehrere Projekte (die im Zuge der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur sozialen Inklusion 2016 im Rahmen von Erasmus+ ausgewählt wurden) liefen im Januar 2017 an und erhielten Fördermittel von insgesamt 1,3 Mio. EUR. Aus dem Europäischen Sozialfonds werden verschiedenste Maßnahmen für soziale Inklusion unterstützt, die auf Deradikalisierung und berufliche Wiedereingliederung nach der Haft abzielen. |
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10. Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Resozialisierungsprogrammen für Häftlinge sowie beim Austausch bewährter Verfahren und Strategien im Bereich des Strafvollzugs unterstützen |
Im Gange |
Die Kommission stellt Mittel für die Entwicklung von Resozialisierungsprogrammen und den Austausch bewährter Verfahren bereit (siehe Leitaktion 8). |
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11. Gemeinsame Nutzung von Informationen durch spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Rahmen von Eurojust fördern |
Im Gange |
Eurojust wird weiterhin den Meinungsaustausch zwischen den nationalen Ansprechpartnern für Terrorismusfragen im Rahmen von taktischen Sitzungen gewährleisten. Eurojust wird auch künftig folgende Veröffentlichungen herausgeben: • Analyse der Verurteilungen im Zusammenhang mit Terrorismus (Terrorismus Convictions Monitor – TCM) • Berichte über ausländische Kämpfer |
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Zusatzmaßnahme für den Strafvollzug: Förderung von Schulungen für Justizvollzugspersonal und Bewährungshelfer sowie für Richter und Staatsanwälte |
Im Gange |
Die Kommission hat im Mai 2016 eine Konferenz für Anbieter von Schulungen zu den Themenfeldern Terrorismusbekämpfung und Radikalisierung durchgeführt und arbeitet mit dem Europäischen Netz der Fortbildungsakademien der Justizvollzugsanstalten (EPTA), EuroPris und der Europäischen Organisation für Bewährungshilfe (CEP) zusammen, um im Bereich Schulungen für Strafvollzugspersonal und Bewährungshelfer zum Thema Deradikalisierung für eine nachhaltigere grenzübergreifende Kooperation zu sorgen. Das RAN, EuroPris und die EPTA stellen derzeit einen Katalog mit Schulungsmaßnahmen für Strafvollzugspersonal zusammen. Das RAN und das Konsortium IMPACT Europe bieten Interessenträgern in Mitgliedstaaten Fortbildungen an, die die Auswertung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung im Strafvollzug und in der Bewährungszeit zum Gegenstand haben. Die Kommission stellt Finanzmittel (über 6,5 Mio. EUR im Zeitraum 2015-2016) zur Verfügung, damit die in den Schlussfolgerungen des Rates zur Strafjustiz hervorgehobenen Projekte schneller durchgeführt werden können. |
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12. Empfehlung des Rates zur Stärkung der sozialen Inklusion und zur Förderung der europäischen Grundwerte im Rahmen von Bildung und nichtformalem Lernen vorschlagen |
Ende 2017 |
Die Vorbereitungen laufen, insbesondere in der ET-2020-Arbeitsgruppe zur Förderung des Bürgersinns und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung. Am 19. Mai 2017 begann eine zwölfwöchige öffentliche Online-Konsultation. |
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13. Mehr als 400 Mio. EUR für 2016 aus dem Programm Erasmus+ für transnationale Partnerschaften bereitstellen, um innovative strategische Ansätze und die Praxis an der Basis zu entwickeln, mit Schwerpunkt auf sozialer Inklusion, Förderung von gemeinsamen Werten und interkulturellem Verständnis; Ausweitung von Erasmus+-Projekten, die an der Basis entwickelt wurden, mit einem eigens dafür vorgesehenen Budget von 13 Mio. EUR für 2016
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Im Gange |
Die Umsetzung der Pariser Erklärung ist eine bereichsübergreifende Priorität des Programms Erasmus+. Es wurden gezielte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen eingeleitet, die die Förderung der Inklusion und der Grundwerte zum Ziel haben (Leitaktion 2, für die im Jahr 2016 mehr als 200 Mio. EUR aufgewendet wurden). Die Projekte, die 2016 ausgewählt wurden, sind bereits angelaufen oder laufen noch 2017 an. Weitere Maßnahmen: – Eine mit 13 Mio. EUR ausgestattete Aufforderung mit dem Ziel, bewährte Verfahren an der Basis zu verbreiten, zu wiederholen und auszuweiten (Leitaktion 3) fand großen Anklang unter Interessenträgern und wurde im Juli 2016 abgeschlossen (35 Projekte wurden ausgewählt). – Eine sektorübergreifende Aufforderung zu „Europäischen experimentellen Maßnahmen“ mit zwei Prioritäten, die spezifische Ziele der Pariser Erklärung zum Gegenstand haben, wurde veröffentlicht (fünf Projekte wurden ausgewählt, davon vier im Bereich Schul- und Berufsbildung und eines im Bereich Jugend). Auch 2017 wird im Rahmen des Programms Erasmus+ weiterhin die bereichsübergreifende Priorität transnationale Partnerschaften gefördert (Leitaktion 2). Darüber hinaus werden 10 Mio. EUR für die Verbreitung, Wiederholung und Ausweitung bestehender bewährter Verfahren an der Basis aufgewendet (Leitaktion 3), die mehr Inklusion und Mitbestimmung an Schulen zum Ziel haben (die Aufforderung endete im Mai 2017; Auswahl noch nicht abgeschlossen). |
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14 Netzwerk einrichten, das in Schulen, Jugend- und Sportclubs sowie Justizvollzugsanstalten den direkten Kontakt mit positiven Rollenmodellen ermöglicht |
Im Gange |
Auf nationaler Ebene sollen Pools von Rollenmodellen geschaffen werden, um Maßnahmen zur Förderung der sozialen Inklusion, zur Verhinderung von Ausgrenzung und Radikalisierung sowie zur Förderung der aktiven Bürgerschaft und des Bekenntnisses zu gemeinsamen Werten einzuleiten. Die Initiative wird von den nationalen Agenturen für Erasmus+ im Zeitraum 2017-2018 schrittweise umgesetzt. Die Plattform „RAN Young“, die junge Menschen in die Lage versetzen soll, aktiv gegen Radikalisierung vorzugehen, wurde im Rahmen des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung (RAN) ins Leben gerufen. Am 9. November 2016 fand eine hochrangige Konferenz zum Thema Radikalisierung statt. In der Folge werden RAN-Young-Botschafter Empfehlungen ausarbeiten und sich an der Organisation von Sitzungen beteiligen, deren Teilnehmer ihre Ansichten darlegen und Empfehlungen für politische Maßnahmen und die Arbeit der einschlägig tätigen Fachleute abgeben sollen. RAN Young kooperiert mit anderen Organisationen und Initiativen wie der Initiative Extremely Together der Kofi-Annan-Stiftung, YouthCAN und den Youth Ambassadors der OSZE. |
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15 Im Rahmen von Erasmus+ die Vergabe von Leistungspunkten für Freiwilligentätigkeit sowie die Entwicklung von Curricula fördern, die akademischen Inhalt mit zivilem Engagement verbinden |
Im Gange |
Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Agenturen für Erasmus+ und Hochschuleinrichtungen darüber informieren, wie im Rahmen des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen Ergebnisse nichtformalen Lernens, darunter Freiwilligentätigkeit, anzurechnen sind. Im Zuge der laufenden Überprüfung des Diplomzusatzes (des in den 48 Ländern des Bologna-Prozesses/Europäischen Hochschulraums verwendeten Hochschulzusatzes) wird die Kommission die Anerkennung der „Freiwilligentätigkeit“ oder ähnlicher nichtformaler Lernaktivitäten, die Teil einer Qualifikation sind, fördern. |
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Zusatzmaßnahme 1 im Bildungsbereich: Lehrkräfte in die Lage versetzen, Diversität im Klassenzimmer zu thematisieren und den Schülerinnen und Schülern gemeinsame Werte zu vermitteln sowie frühe Anzeichen von Radikalisierung wahrzunehmen, und den Austausch bewährter Verfahren im Rahmen von eTwinning und der Arbeitsgruppe „Bildung“ des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung (RAN EDU) weiterhin unterstützen |
Im Gange |
eTwinning ist eine im Rahmen des Programms Erasmus+ finanzierte Online-Plattform, durch die in den vergangenen zwölf Jahren über 470 000 Lehrkräfte und 180 000 Schulen in ganz Europa miteinander vernetzt wurden. Das Potenzial von eTwinning soll voll ausgeschöpft werden, indem ein verstärktes Augenmerk auf Themen im Zusammenhang mit der Bürgerschaft gelegt wird, um Lehrkräfte in die Lage zu versetzen, aktiv auf eine stärker inklusionsorientierte und demokratischere Bildung hinzuwirken. Aus diesem Grund ist Inklusion das Jahresthema für 2017. 2017 wird sich die Arbeitsgruppe „Bildung“ des RAN in erster Linie mit folgenden Aspekten befassen: Arten von Schulungen für Lehrkräfte, Rolle der Hochschulausbildung bei der Bekämpfung der Radikalisierung sowie Medienkompetenz und kritisches Denken. 2017 wird das RAN-Manifest („Education Manifesto 2.0“) aktualisiert; es enthält praktische Leitlinien für Schulen, einschlägige Erkenntnisse und politische Empfehlungen. |
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Zusatzmaßnahme 2 im Bildungsbereich: Mit dem Europarat und der UNESCO eng zusammenarbeiten, um bestehende Instrumente zur Unterstützung von Lehrkräften besser zu implementieren |
Im Gange |
Im Rahmen der ET-2020-Arbeitsgruppe zur Förderung des Bürgersinns und der gemeinsamen Werte arbeitet die Kommission mit dem Europarat und der UNESCO eng zusammen, um Synergien besser auszuschöpfen und die bestehenden Instrumente (einschließlich des Begleithefts für Lehrkräfte) optimal zu nutzen. Das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung lieferte Fachwissen für das 2016 von der UNESCO veröffentlichte Begleitheft für Lehrkräfte „A teacher’s Guide on the Prevention of violent radicalisation“, das unter anderem Leitlinien für die Leitung von Diskussionen in der Klasse und die zu vermittelnden Kernbotschaften enthält. |
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16 Mit dem Europäischen Parlament und dem Rat die Arbeiten zur Verabschiedung der Antidiskriminierungsrichtlinie fortsetzen |
Im Gange |
Die Kommission wird die Ratsvorsitze bei der Verbesserung des Wortlauts des Richtlinienentwurfs und im Hinblick auf die Erreichung einer politischen Einigung im Rat weiterhin fachlich unterstützen. |
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17 Soziale Inklusion benachteiligter Gruppen mithilfe politischer Maßnahmen sowie im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Programms für Beschäftigung und soziale Innovation fördern |
Im Gange |
Im Rahmen der betreffenden ET-2020-Arbeitsgruppen (für Schulen und politische Bildung) soll der Schwerpunkt auf die Inklusion benachteiligter Gruppen gelegt werden. Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds sowie des Programms für Beschäftigung und soziale Innovation wird in die soziale Inklusion benachteiligter Gruppen investiert (Netzwerk gegen Armut, Aufbau von Kapazitäten der mit diesen Gruppen befassten Nichtregierungsorganisationen, bestimmte Projekte in den Mitgliedstaaten im Rahmen des ESF, Sensibilisierungsmaßnahmen usw.). |
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18 In der Jugendarbeit tätige Personen und Organisationen stärker unterstützen, vor allem durch die Entwicklung eines Instrumentariums |
Im Gange |
Im Februar 2017 wurde ein Bericht veröffentlicht, der ein praktisches Instrumentarium vorsieht. Damit sollen in der Jugendarbeit tätigen Personen Empfehlungen und Ratschläge für die Arbeit mit jungen Menschen an die Hand gegeben werden, bei denen die Gefahr von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft besteht. Im Mittelpunkt der politischen Empfehlungen, die sich an Behörden – von der lokalen bis zur europäischen Ebene – richten, steht die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Sektoren mit dem Ziel, eine von Gewaltbereitschaft gekennzeichnete Radikalisierung junger Menschen wirksam zu verhindern. Die RAN-Arbeitsgruppe „Jugend, Familie und Gemeinschaften“ wird sich auf das Instrumentarium stützen, um ein RAN-Manifest zur Einbeziehung junger Menschen und zur Schulung in der Jugendarbeit tätiger Personen im Hinblick auf die Prävention von Radikalisierung auszuarbeiten. |
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19 Den Europäischen Freiwilligendienst durch Erhöhung des diesbezüglichen Budgets stärken |
Im Gange |
2016 wurde Projekten Vorrang eingeräumt, die zur Umsetzung der Pariser Erklärung beitragen. 2017 wurde das Budget des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) erheblich aufgestockt. Seit der Einrichtung des Europäischen Solidaritätskorps im Dezember 2016 haben sich rund 30 000 junge Bürgerinnen und Bürger aus allen Mitgliedstaaten für die Teilnahme an dem Korps registrieren lassen. Bis zum Jahr 2020 dürften sich insgesamt 100 000 junge Bürgerinnen und Bürger an Projekten im Rahmen der Komponenten Freiwilligentätigkeit und Beschäftigung beteiligt haben. |
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20 Vorlage eines Vorschlags zur Änderung des Schengener Informationssystems, um dessen Mehrwert für Zwecke der Strafverfolgung und der Terrorismusbekämpfung weiter zu erhöhen |
Im Gange |
Die entsprechenden Legislativvorschläge wurden am 21. Dezember 2016 von der Kommission angenommen. Die Gesetzgebungsverhandlungen laufen. |
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21 Die Mitgliedstaaten sollten alle relevanten Informationen über mutmaßlich radikalisierte entlassene Strafgefangene oder bekanntermaßen radikale Einzelpersonen proaktiv mit anderen Mitgliedstaaten und gegebenenfalls Europol austauschen, um eine enge Überwachung jener Personen zu gewährleisten, die ein Hochrisiko darstellen. |
Im Gange |
Im Rahmen der Arbeit des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung zur Erstellung von Leitfäden und Instrumentarien für politische Entscheidungsträger im Hinblick auf die Schaffung behördenübergreifender Strukturen gehört ein besserer Austausch von Informationen über radikalisierte Personen zu den vorrangigen Aspekten. Das Ergebnis dieser Arbeit wurde auf der letzten hochrangigen Konferenz des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung vom November 2016 vorgestellt und erörtert. Das bei Europol angesiedelte Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) soll zu einer zentralen Informationsdrehscheibe im Kampf gegen den Terrorismus in der EU werden und unter anderem die bei der Kontaktstelle TRAVELLERS eingehenden Informationen auswerten sowie Radikalisierungsrisiken analysieren. Das Europol-Informationssystem (EIS) soll als zentraler Speicher für Strafverfolgungsdaten dienen, darunter die konsolidierte Liste aller bekannten oder mutmaßlichen ausländischen terroristischen Kämpfer. Mit der am 7. März 2017 erlassenen Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung wird die Verpflichtung der Mitgliedstaaten verstärkt, proaktiv alle relevanten Informationen über terroristische Straftaten an andere Mitgliedstaaten weiterzuleiten. Außerdem verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten, die die betreffenden Informationen erhalten, geeignete Folgemaßnahmen zu ergreifen. |
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22 Arbeit internationaler Organisationen gegen extremistisch motivierte Gewalt unterstützen |
Im Gange |
Die EU arbeitet aktiv mit den Vereinten Nationen, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bei den Anstrengungen zur Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus zusammen. Gemeinsam mit dem Europarat verwaltet die Kommission ein diesbezügliches Programm zur Menschenrechtserziehung und politischen Bildung. Das Exzellenzzentrum des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung hat Arbeitsbeziehungen zu internationalen Organisationen etabliert, um Synergien bei Maßnahmen zur Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus zu erzielen; zu diesen Organisationen gehören EuroPris, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Europarat (einschließlich der besonderen Tätigkeiten des Kongresses der Gemeinden und Regionen). |
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23 Zusätzliche Initiativen ergreifen, um die externen Finanzierungsinstrumente der EU auf den Bereich der Prävention von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft zu konzentrieren |
Im Gange |
Auf internationaler Ebene tritt die EU dafür ein, dass in politischen Dialogen und Hilfsprogrammen ein besonderes Augenmerk auf die Prävention und Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus gelegt wird. Die EU unterstützt den Aktionsplan des VN-Generalsekretärs zur Verhinderung von gewaltbereitem Extremismus und die Ausarbeitung nationaler und regionaler Aktionspläne zur Prävention und Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus. Die EU bezieht die Prävention und Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus in alle relevanten Politikbereiche ein. Sie hat die Kapazitäten der StratComm Task Force South erhöht – auch in Bezug auf die arabische Sprache –, um einen positiven Diskurs zu fördern. Finanzierungsinstrumente: - Der Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika bietet eine einzigartige Gelegenheit, intensive Beziehungen zu gefährdeten Drittländern aufzubauen und die Ursachen für Radikalisierung zu bekämpfen. Aus den innerhalb der EU (beispielsweise über das RAN) gesammelten Erfahrungen soll auch künftig in einem außenpolitischen Kontext Nutzen gezogen werden. - 2016 wurden im Rahmen des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung Sachverständigenmissionen zum Thema Radikalisierung in der Türkei und in Tunesien unterstützt. Das Engagement gegenüber diesen beiden Ländern wird 2017 fortgesetzt. Die Bemühungen in Ländern des westlichen Balkans zur Festlegung von Strategien und Rahmenbedingungen für die behördenübergreifende Zusammenarbeit werden im Rahmen des Projekts „First Line“ sowie durch Unterstützung aus dem Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung gefördert. - Instrument für Heranführungshilfe (IPA): 2016 wurde ein regionales IPA-Projekt zur Unterstützung der Prävention und Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus im westlichen Balkan genehmigt. Im Zuge dieses Projekts soll über den Ansatz des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung informiert, die Resilienz durch stärkere Einbeziehung der Gemeinschaften und der Gesellschaft erhöht und das Bewusstsein für die Risiken der Radikalisierung an Schulen und unter Jugendlichen geschärft werden. Des Weiteren sollen religiöse Führer im Hinblick auf die Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus geschult und Online-Plattformen für die Prävention und Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus und die Terrorismusbekämpfung eingerichtet werden. - Durch die IPA-Länderprogramme wird die EU den Kosovo bei der Verstärkung der Deradikalisierungsmaßnahmen im Strafvollzugs- und Bewährungssystem und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bei der Umsetzung der nationalen Strategie für die Bekämpfung des Terrorismus unterstützen und – über das EU-Projekt „PAMECA“ 1[1] zur Unterstützung der Polizei – den Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten Albaniens bei der Terrorismusbekämpfung helfen. - Die EU-Delegation in Albanien stellte zwei Finanzhilfen in Höhe von jeweils 300 000 EUR bereit, um zivilgesellschaftliche Organisationen und staatliche Sicherheitsorgane besser in die Lage zu versetzen, Extremismus und Radikalisierung zu bekämpfen. - In Bosnien und Herzegowina wird in Zusammenarbeit mit der islamischen Gemeinschaft ein von der EU finanziertes Projekt zum Radikalisierungsrisiko im Gefängnis von Zenica durchgeführt, in dessen Rahmen die Einbeziehung von Jugendlichen bei der Prävention von Radikalisierung geplant ist. - Außerdem bezieht die EU Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus in Projekte mit zivilgesellschaftlichen Akteuren außerhalb des Sicherheitsbereichs in alle relevanten Politikbereiche ein. Dank der regionalen IPA-Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft (TACSO) werden spezielle Programme zur Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus auf Landesebene (beispielsweise in Albanien) oder auf regionaler Ebene aufgelegt. - Europäisches Nachbarschaftsinstrument: UNICRI-Pilotprojekt (5 Mio. EUR) zur Prävention von gewaltbereitem Extremismus in der Sahelzone und der Maghreb-Region. - Die Kommission finanziert zahlreiche Programme, zum Beispiel in der Region Naher und Mittlerer Osten und Nordafrika oder in Afrika (Maghreb, Sahelzone, Nigeria, Niger, Tschad). Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) werden ebenfalls einschlägige Programme unterstützt wie: - Engaging Youth for Human Rights and Social Cohesion (600 000 EUR – soll eingeleitet werden und bis 2019 laufen). Durchführungspartner: Generations for Peace. - Beyond Radicalisation: Youth in Lebanon Speak Up! (600 000 EUR – soll eingeleitet werden und bis 2019 laufen). Durchführungspartner: Deutsche Welle. - La jeunesse sahraouie, acteur central de la résolution pacifique du conflit - Algérie, Tindouf; „civil society“: zielt auf saharauische Flüchtlingslager in Tindouf ab (96 000 EUR; 2016–2018). Durchgeführt von Oxfam-Solidariteit. - Voix du Sud, Voix du Nord pour un meilleur vivre ensemble en Algérie pour garantir la démocratie en Algérie (0,5 Mio. EUR; soll eingeleitet werden und bis 2018 laufen). |
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24 Die Initiativen des Globalen Forums „Terrorismusbekämpfung“ (Global Counter Terrorism Forum – GCTF), mit denen extremistisch motivierte Gewalt verhindert und bekämpft werden soll, weiterhin unterstützen |
Im Gange |
Im Rahmen der vom GCTF angeregten Initiativen wie Hedayah – dem internationalen Exzellenzzentrum für die Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus – und dem Globalen Fonds für Engagement und Widerstandsfähigkeit der Allgemeinheit (GCERF) gewährt die EU weiterhin Unterstützung für die Prävention und Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus auf Ebene der Gemeinschaften. So werden auf der Grundlage der Hedayah-Finanzhilferegelung inzwischen Basisinitiativen in Zentralasien, im westlichen Balkan und in Georgien mit EU-Mitteln unterstützt. Außerdem fördert die EU GCERF-Tätigkeiten in Bangladesch, Kenia, im Kosovo, in Mali und Nigeria sowie eine innovative privatwirtschaftliche Initiative zur Mobilisierung einer Kofinanzierung von GCERF-Tätigkeiten durch den privaten Sektor. Die EU führt zusammen mit der Türkei den Vorsitz in der GCTF-Arbeitsgruppe zum Horn von Afrika und ist Mitglied der GCTF-Arbeitsgruppe „Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus“. Fragen der Prävention und Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus (unter anderem im Zusammenhang mit jungen Menschen und Frauen) sind ein Arbeitsschwerpunkt der Arbeitsgruppe zum Horn von Afrika. Im Sommer 2017 veranstaltet die EU zwei Workshops für maßgebliche Interessenträger in der Region, um für die vom Globalen Forum „Terrorismusbekämpfung“ herausgegebene Reihe von Dokumenten zu bewährten Verfahren („Life Cycle of Radicalisation“) zu werben. |
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25 „eTwinning Plus“-Netzwerk auf ausgewählte Nachbarländer der EU ausweiten |
Im Gange |
Das Instrument „eTwinning Plus“ (das sich bereits auf Tunesien, Aserbaidschan, Georgien, die Ukraine, Armenien und Moldau erstreckt) soll auf andere Länder der Partnerschaft Europa-Mittelmeer ausgeweitet werden. Mit Algerien wurden bereits Gespräche aufgenommen. |
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26 Durchführbarkeitsprojekt zu virtuellen Austauschen im Rahmen von Erasmus+ (Förderung des Engagements junger Menschen durch das Internet) starten mit dem Ziel, 200 000 von ihnen bis 2019 zu erreichen |
Im Gange |
Die Durchführbarkeitsstudie wurde fertiggestellt. Es gibt verschiedene Optionen, wie die Initiative zunächst als Pilotprojekt gestartet und anschließend vollständig umgesetzt werden kann. Von maßgeblicher Bedeutung sind dabei Aspekte wie die Rekrutierung von Teilnehmern, die Einstellung und Schulung von Moderatoren, die Inhalte, die notwendig sind, um das interkulturelle Bewusstsein der Teilnehmer zu schärfen, die erforderlichen IT- Plattformen und die etwaige Anerkennung, die die Teilnehmer für ihre Mitwirkung erhalten. Das Pilotprojekt soll mit 1000 bis 2000 jungen Menschen im Jahr 2018 anlaufen, während die umfassende Umsetzung der Initiative bis Ende 2019 erfolgen soll. |
[1] Nähere Informationen siehe http://pameca.org.al/ .
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 29.6.2017
COM(2017) 354 final
ANHANG
Sachstand der Umsetzung des Aktionsplans für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung
zu der
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat
Achter Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer echten und wirksamen Sicherheitsunion
SACHSTAND DER UMSETZUNG DES AKTIONSPLANS FÜR EIN INTENSIVERES VORGEHEN GEGEN TERRORISMUSFINANZIERUNG (COM(2016) 50 final vom 2.2.2016)
Ziele und Maßnahmen |
Zeitplan |
Beschreibung/Sachstand |
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Verhinderung von Geldbewegungen und Aufdeckung der Finanzierung terroristischer Aktivitäten |
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Vorgehen gegen den Missbrauch des Finanzsystems zur Finanzierung des Terrorismus |
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Vorziehen der Umsetzung und des Inkrafttretens der 4. Geldwäsche-Richtlinie |
Bis spätestens 4. Quartal 2016 |
-1.1.2017 im Vorschlag zur Änderung der 4. Geldwäsche-Richtlinie. -Abgelöst durch die laufenden Verhandlungen (Triloge) zur Änderung der 4. Geldwäsche-Richtlinie (siehe unten). |
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Annahme einer Liste der Hochrisikoländer, deren Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen |
Bis spätestens 2. Quartal 2016 |
-Delegierter Rechtsakt mit einer EU-Liste, die der am 14.7.2016 angenommenen und im September 2016 in Kraft getretenen Liste der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung trägt. -Weitere Änderungen des vom Europäischen Parlament abgelehnten delegierten Rechtsakts. -Die Kommission beabsichtigt, die proaktive Zusammenarbeit und Koordinierung innerhalb der Financial Action Task Force zu verstärken, um vorgelagert Einfluss auf die Gestaltung der Liste der Hochrisikoländer zu nehmen. -Die Kommission wird ferner eine neue Methodik für eine EU-Beurteilung entwickeln, die nicht nur auf externe Informationsquellen gestützt ist. Es wurde ein Fahrplan erstellt, in dem die wichtigsten Schritte zu einer solchen neuen Methodik dargelegt sind. Er enthält detaillierte Pläne für die nächsten 18 Monate und einen Ausblick auf den darauf folgenden Zeitraum. -Die EU sollte zudem proaktiv Länder „mit geringer Kapazität“ bei der Verbesserung ihrer Lage in Bezug auf die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstützen. |
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Veröffentlichung eines Berichts über eine länderübergreifende Risikobewertung in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit Empfehlungen an die Mitgliedstaaten über geeignete Abhilfen |
2. Quartal 2017 |
-Arbeiten laufen. -Die Verabschiedung ist Ende Juni 2017 vorgesehen. |
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-Erhöhte Sorgfaltspflichten/Gegenmaßnahmen in Bezug auf Hochrisikoländer -Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen -Zahlungsinstrumente auf Guthabenbasis -Zentrale Register für Bank- und Zahlungskonten oder elektronische Datenauffindungssysteme -Zugang der zentralen Meldestellen zu Informationen und zum Informationsaustausch |
Bis spätestens 2. Quartal 2016 - erledigt |
-Vorschlag angenommen durch die Kommission am 5.7.2016. -Derzeit in einem fortgeschrittenen Stadium des Trilogs. |
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Bis spätestens 2. Quartal 2016 |
-Arbeiten laufen: Die Dienststellen der Kommission haben die erforderliche Zeit zur Umsetzung der neuen Listeneinträge in Verbindung mit Islamischem Staat/Al Qaida in EU-Rechtsvorschriften von 5 auf durchschnittlich 3 Tage gesenkt – teilweise infolge des verstärkten Informationsaustauschs mit dem UN-Sanktionsausschuss betreffend Islamischer Staat/Al-Qaida. -Die Dienststellen der Kommission prüfen derzeit, was getan werden könnte, um die Umsetzungsfrist auf 2 Tage zu reduzieren. -Das Generalsekretariat des Rates wurde damit beauftragt, eine Datenbank zur Überwachung der im SIS gespeicherten Einreiseverbote zu errichten, die aufgrund der UN-Sanktionen verhängt wurden. Diese Datenbank wird 2017-2018 zur Verfügung stehen. |
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Ausbau der Kapazitäten der Mitgliedstaaten, der Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der Wirtschaftsteilnehmer für den Austausch von Informationen über Schwierigkeiten bei der Implementierung der restriktiven Maßnahmen, einschließlich des Austauschs von Informationen über neue UN-Listen mittels der Datenbank über finanzielle Sanktionen |
Bis spätestens 2. Quartal 2016 |
-Arbeiten laufen: Die Kommission arbeitet an einer neuen Anwendung der Datenbank über finanzielle Sanktionen, die eine Übermittlung von Informationen über neue UN-Listen vor der Umsetzung in EU-Rechtsvorschriften ermöglichen soll (soll bis September einsatzbereit sein). -Die Dienststellen der Kommission prüfen derzeit, ob die Datenbank über finanzielle Sanktionen auch für die Übermittlung von Informationen über die nationalen Listen der Mitgliedstaaten verwendet werden könnte. |
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Sondierung eines eigenständigen Rechtsinstruments, das über den Anwendungsbereich der 4. Geldwäsche-Richtlinie hinaus eine umfassendere Abfrage von Bank- und Zahlungskontenregistern für andere Ermittlungszwecke und für andere Behörden ermöglichen würde |
Bis spätestens 2. Quartal 2016 |
-Arbeiten laufen. -Es fanden Beratungen mit (i) den für die Verwaltung der bestehenden Bankregister zuständigen Behörden, (ii) den Behörden, die möglicherweise zu anderen Zwecken als der Geldwäsche (Strafverfolgung, Vermögensabschöpfungsstellen, Steuerbehörden, für Korruptionsbekämpfung zuständige Behörden) Zugang zu Bankregistern haben, und (iii) dem Bankensektor statt. |
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Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen zentralen Meldestellen durch geeignete Maßnahmen |
Bis spätestens 2. Quartal 2017 |
-Arbeiten laufen. -Geplant für Ende Juni 2017. |
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Harmonisierung von Straftatbeständen und Sanktionen im Bereich der Geldwäsche |
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Legislativvorschlag zur Harmonisierung von Straftatbeständen und Sanktionen im Bereich der Geldwäsche |
Bis spätestens 4. Quartal 2016 |
-Die Kommission veröffentlichte am 21. Dezember 2016 einen Vorschlag. -Am 8. Juni 2016 einigte sich der Rat auf eine allgemeine Ausrichtung. -Das Europäische Parlament hat einen Berichterstatter benannt; der Bericht soll bis September 2017 vorgelegt werden. |
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Die Kommission wird sich gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB), Europol und anderen einschlägigen Parteien dem von den Strafverfolgungsbehörden gemeldeten Problem der Verwendung großer Stückelungen, insbesondere von 500-EUR-Banknoten, widmen. |
Erledigt |
-Erledigt. Keine weitere Maßnahme erforderlich. -Der EZB-Rat hat am 4.5.2016 beschlossen, die 500-Euro-Banknote stufenweise abzuschaffen. |
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Legislativvorschlag zur Unterbindung illegaler Bargeldtransfers |
Bis spätestens 4. Quartal 2016 |
-Die Kommission veröffentlichte den Vorschlag am 21.12.2016. -Im Rat (Gruppe „Zollunion“) ist auf der Grundlage einer Kompromissfassung des Vorsitzes die zweite Lesung im Gange. -Im Europäischen Parlament dürfte der zuständige Ausschuss Mitte Juni befasst werden. |
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Aktueller Stand wurde im Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) im Juni 2016 vorgestellt |
-Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai wurde eine öffentliche Konsultation durchgeführt. -Die Ergebnisse werden derzeit analysiert. |
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EU-Regelung zur Sicherstellung der Vermögenswerte von Terroristen auf der Grundlage des Artikels 75 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU |
Erstellung einer Folgenabschätzung bis spätestens 4. Quartal 2016 |
-Die Beurteilung der Kommission wurde im 3. Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer echten und wirksamen Sicherheitsunion (COM(2016) 831 vom 21.12.2016) veröffentlicht: Derzeit sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. |
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Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen zur Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten |
Bis spätestens 4. Quartal 2016 |
-Die Kommission veröffentlichte den Vorschlag am 21. Dezember 2016. -Laufende Verhandlungen im Rat im Hinblick auf eine allgemeine Ausrichtung. -Das Europäische Parlament hat einen Berichterstatter benannt. |
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Erstellung einer Folgenabschätzung bis spätestens 4. Quartal 2016 |
-Die Beurteilung wurde im 3. Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer echten und wirksamen Sicherheitsunion (COM(2016) 831 vom 21.12.2016) veröffentlicht. -Arbeiten laufen. |
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Die Terrorismusfinanzierung an der Quelle austrocknen |
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Legislativvorschlag zur Stärkung der Befugnisse der Zollbehörden und der Zusammenarbeit und zur Eindämmung des Warenhandels als Quelle der Terrorismusfinanzierung |
Auf das 1. Quartal 2017 vorgezogen (COM(2016) 230 final) |
-Arbeiten laufen. |
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Bis spätestens 2. Quartal 2017 |
-Vorbereitung läuft. -Annahme für Sommer 2017 vorgesehen. |
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EU-Aktionsplan zum illegalen Artenhandel |
Bis spätestens 1. Quartal 2016 |
-Der Aktionsplan wurde am 26.2.2016 angenommen. -Die Schlussfolgerungen des Rates wurden am 20.6.2016 angenommen. -Die Umsetzung dauert an. |
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Ausgewählte Aspekte im Zusammenhang mit der externen Dimension |
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Im Gange |
-Arbeiten laufen. |
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Bis spätestens 4. Quartal 2016 |
-Arbeiten laufen. |