EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 23.6.2017
COM(2017) 338 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über Handels- und Investitionshindernisse
1. Januar 2016 – 31. Dezember 2016
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 23.6.2017
COM(2017) 338 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über Handels- und Investitionshindernisse
1. Januar 2016 – 31. Dezember 2016
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über Handels- und Investitionshindernisse
1. Januar 2016 – 31. Dezember 2016
EINLEITUNG
Als Bestandteil der Marktzugangsstrategie (Market Access Strategy – MAS) enthält diese siebte Auflage des Berichts über Handels- und Investitionshindernisse (Trade and Investment Barriers Report – TIBR) eine Analyse der der Kommission von Unternehmen und Mitgliedstaaten im Rahmen der Marktzugangspartnerschaft (Market Access Partnership – MAP) gemeldeten Handels- und Investitionshindernisse 1 .
Diese Partnerschaft zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den europäischen Unternehmen hat sich bereits als ausgesprochen wertvoll erwiesen, um Informationen über Handelshindernisse zusammenzutragen und gemeinsam Prioritäten festzulegen sowie eine gemeinsame Strategie für die Abschaffung von Hindernissen zu definieren. Aufbauend auf dieser Erfahrung und angesichts des Anstiegs des Protektionismus, kündigte die Kommission in ihrer Mitteilung „Handel für alle“ 2 eine „verstärkte Partnerschaft“ an, um die bestehenden gemeinsamen Anstrengungen zu intensivieren und sie über die Beseitigung von Hindernissen für Handel und Investitionen hinaus auf die Umsetzung von Freihandelsabkommen (im Folgenden „FHAs“) auszuweiten 3 .
In diesem Zusammenhang konzentriert sich die diesjährige Ausgabe des Berichts über Handels- und Investitionshindernisse auf konkrete Hindernisse, die die Wirtschaftsakteure der EU in Drittländern direkt betreffen. Damit wird von den Analysen der in der vorangegangenen Ausgabe untersuchten allgemeinen protektionistischen Tendenzen abgerückt 4 , und zu einem Ansatz übergegangen, der sich auf die wichtigsten, EU-Ausfuhren in 51 Drittländer 5 betreffenden Hindernisse konzentriert, wie sie über die Marktzugangspartnerschaft gemeldet und im Abschnitt „Handelshemmnisse“ der Marktzugangsdatenbank (Market Access Database – MADB) registriert wurden 6 . Aus dieser Analyse der Maßnahmen, die sich auf die EU-Unternehmen auswirken, können außerdem einige Schlussfolgerungen gezogen werden, die im Allgemeinen den anhaltenden Anstieg protektionistischer Tendenzen, der in früheren Berichten über Handels- und Investitionshindernisse und Protektionismus beobachtet wurde, bestätigen.
Der erste Abschnitt dieses Berichts enthält eine nach Land, Art des Hindernisses und Sektor aufgeschlüsselte numerische Analyse der insgesamt 372 aktiven 7 Handels- und Investitionshindernisse, die in der Marktzugangsdatenbank eingetragen sind, und der 36 neuen Hindernisse, die im Jahr 2016 erfasst wurden.
Der zweite Teil enthält eine detailliertere Analyse der neuen im Jahr 2016 (1. Januar – 31. Dezember 2016) gemeldeten Hindernisse, in der konkrete Tendenzen in verschiedenen Ländern und Sektoren beschrieben und potenziell betroffene Handelsströme beurteilt werden.
Im dritten Abschnitt wird näher auf die Instrumente eingegangen, auf die in der Marktzugangsstrategie zurückgegriffen wird, um diese Hindernisse anzugehen; außerdem wird ein Überblick über die 20 im Jahr 2016 erfolgreich beseitigten Hindernisse geboten. Nach einer allgemeinen Analyse der potenziell betroffenen Handelsströme und der wichtigsten Sektoren, die profitiert haben, werden außerdem einige bedeutende Erfolge hervorgehoben.
I. ÜBERBLICK ÜBER HANDELS- UND INVESTITIONSHINDERNISSE
Dieses Kapitel enthält eine faktische und numerische Analyse der Handelshindernisse in Drittländern und der damit zusammenhängenden Entwicklungen. Grundlage der Analyse ist der Abschnitt Handelshindernisse der Marktzugangsdatenbank, in dem alle Hindernisse erfasst sind, für die im Rahmen der Marktzugangspartnerschaft Maßnahmen ergriffen wurden.
Es sei angemerkt, dass die Marktzugangsdatenbank (und dieser Bericht) keinen umfassenden Überblick über alle Handelshindernisse bieten, mit denen die Wirtschaftsbeteiligten der EU konfrontiert sind 8 . Unternehmen können beschließen, der Marktzugangspartnerschaft bestimmte Hindernisse nicht zu melden, weil sie hoffen, diese zu beheben oder ihre Auswirkungen zu umgehen, oder das Hindernis wird möglicherweise in der Marktzugangspartnerschaft nicht als Priorität behandelt. Darüber hinaus wissen einige Unternehmen vielleicht nicht, dass sie Hindernisse über die Marktzugangspartnerschaft angehen können.
Zwar wird mit der Marktzugangsdatenbank und diesem Bericht nicht über die Rechtmäßigkeit bzw. Unrechtmäßigkeit der registrierten Maßnahmen geurteilt, all diese Hindernisse wurden jedoch als problematisch für die EU-Unternehmen eingestuft und für weitere Maßnahmen in der Marktzugangspartnerschaft als prioritär angesehen, da sie diskriminierend, unverhältnismäßig oder handelsbeschränkend sein könnten.
A. GESAMTBILANZ DER HANDELS- UND INVESTITIONSHINDERNISSE
Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts waren insgesamt 372 aktive Handels- und Investitionshindernisse in der Marktzugangsdatenbank verzeichnet. Diese Zahl zeigt den Erfolg der Marktzugangspartnerschaft als Forum zur Identifizierung von Handelshindernissen, aber sie zeigt auch, dass eine beträchtliche Anzahl von Maßnahmen weiterhin die Möglichkeiten von in der EU ansässigen Exporteuren und Investoren einschränkt. Die Marktzugangsdatenbank ermöglicht die Unterscheidung von erfassten Handelshindernissen nach Drittland, Art der Maßnahme und Sektor. Dieser Bericht folgt dieser Untergliederung.
1. Aufschlüsselung aller Hindernisse nach Drittland
Tabelle 1 zeigt eine grafische Darstellung der geografischen Verteilung dieser Maßnahmen.
Trotz der Tatsache, dass die Staats- und Regierungschefs der G20 auch auf dem Gipfel am 4. und 5. September 2016 in Hangzhou wieder ihre ablehnende Haltung gegenüber einer protektionistischen Politik bekräftigten, handelt es sich bei den zehn Ländern mit der höchsten Anzahl an noch vorhandenen Handelshindernissen durchweg um G20-Volkswirtschaften. Die höchste Zahl an bestehenden Hindernissen wurde mit 33 erfassten Maßnahmen in Russland verzeichnet. Davon wurden 16 unmittelbar an der Grenze angewandt, 14 hinter der Grenze und 3 waren handelsverzerrende Subventionen. Die Länder mit der zweithöchsten Anzahl an aktiven Hindernissen waren Brasilien, China und Indien. Jedes dieser Länder wies eine Gesamtzahl von 23 gegenwärtig vorhandenen Maßnahmen auf. Die Maßnahmen wurden vor allem hinter der Grenze (Brasilien 14, China und Indien jeweils 12), aber auch unmittelbar an der Grenze (Brasilien 9, China 10 und Indien 11) angewandt. Für China verzeichnete die Marktzugangsdatenbank auch eine Maßnahme im Zusammenhang mit Subventionen.
Andere Drittländer mit 10 oder mehr erfassten Handels- und Investitionshindernissen sind Indonesien (17), Südkorea (17), Argentinien (16), die Vereinigten Staaten (16), die Türkei (15), Australien (13), Thailand (11), Vietnam (11), Chile (10) und Mexiko (10).
Tabelle 1: Geografische Aufschlüsselung von Handels- und Investitionshindernissen in der Marktzugangsdatenbank (* – G20-Länder)
2. Aufschlüsselung aller Hindernisse nach Art der Maßnahme
Die Marktzugangsdatenbank ermöglicht außerdem die Differenzierung zwischen den Arten von Hindernissen. Dies ist in Tabelle 2 veranschaulicht.
Tabelle 2: Aufschlüsselung der in der Marktzugangsdatenbank erfassten Handels- und Investitionshindernisse nach Art
Die Grafik zeigt eine gleiche Anzahl von Hindernissen (je 183) bei den eher traditionellen Grenzmaßnahmen einerseits und den Maßnahmen hinter der Grenze andererseits. Grenzmaßnahmen sind Beschränkungen, die sich direkt auf die Ein- und Ausfuhren auswirken, typischerweise durch Zollerhöhungen, mengenmäßige Beschränkungen, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Einfuhrlizenzen oder durch gänzliche Handelsverbote. Russland (16), Indien (11), Argentinien (11), China (10) und die Türkei (10) sind die Länder, die auf diese Hindernisse am häufigsten zurückgegriffen haben.
Die Marktzugangsdatenbank verzeichnete eine gleichermaßen hohe Zahl von Maßnahmen hinter der Grenze. Zu diesen Hindernissen gehören Beschränkungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen und Investitionen, mit dem öffentlichen Beschaffungswesen und mit Rechten des geistigen Eigentums oder auch ungerechtfertigte technische Handelshemmnisse. Für Russland, Brasilien (je 14), China (12) und Indien (12) wurde die höchste Anzahl dieser Art von Maßnahmen erfasst.
Die dritte Hauptkategorie der registrierten Hindernisse wird von handelsverzerrenden Subventionen gebildet. Obwohl Subventionen eher im Rahmen von Antisubventionsuntersuchungen behandelt werden, haben die Mitgliedstaaten und die Unternehmen beschlossen, einige Subventionsregelungen (sechs) auch im Rahmen der Marktzugangspartnerschaft zu melden und damit die von dieser unlauteren Praxis ausgehenden zunehmenden Herausforderungen hervorzuheben. Russland ist für die Hälfte der besonders handelsverzerrenden registrierten Subventionen (drei) verantwortlich, gefolgt von China, Südkorea und den Vereinigten Staaten (jeweils eine).
B. IM JAHR 2016 GEMELDETE HANDELS- UND INVESTITIONSHINDERNISSE
Da er sich jeweils auf ein Jahr bezieht, stellt der Bericht über Handels- und Investitionshindernisse eine gute Gelegenheit dar, jährlich über die neuen Hindernisse und die Aktivitäten der Marktzugangspartnerschaft zur Beseitigung der Hindernisse Bilanz zu ziehen. Auf der Grundlage der in der Marktzugangsdatenbank erfassten Daten lässt sich für 2016 feststellen, dass 36 neue Hindernisse in 21 Drittländern 9 registriert wurden. Die Zahl der neuen Hindernisse im Jahr 2016 stimmte daher weitgehend mit der Zahl aus dem Jahr 2015 (39 neue Maßnahmen) überein.
1. Aufschlüsselung der 2016 gemeldeten Hindernisse nach Drittland
Die geografische Verteilung dieser neuen Hindernisse ist in Tabelle 3 veranschaulicht.
Tabelle 3: Geografische Aufschlüsselung der im Jahr 2016 gemeldeten Handels- und Investitionshindernisse (* – G20-Länder)
Das höchste Vorkommen von neuen Hindernissen im Jahr 2016 wurde in den Handels- und Investitionsbeziehungen mit Russland (sechs) und Indien (fünf) gemeldet, was die bereits in der letztjährigen Ausgabe des Berichts über Handels- und Investitionshindernisse identifizierten protektionistischen Tendenzen bestätigt. Die Schweiz hat ebenfalls drei neue Hindernisse errichtet, während in Algerien, China, Ägypten und der Türkei jeweils zwei neue Hindernisse gemeldet wurden. Die restlichen 14 neuen Hindernisse wurden für andere einzelne Drittländer registriert.
2. Aufschlüsselung der 2016 gemeldeten Hindernisse nach Art der Maßnahme
Tabelle 4 enthält eine Übersicht über die drei wichtigsten Arten von Maßnahmen, die 2016 erfasst wurden.
Tabelle 4: Aufschlüsselung der im Jahr 2016 gemeldeten Handels- und Investitionshindernisse nach der Art der Maßnahme
Die Mehrzahl der im Jahr 2016 registrierten Hindernisse sind Maßnahmen hinter den Grenzen (20), was auf einen zunehmende Rückgriff auf interne Maßnahmen hinweist, die sich auf EU-Exporte oder -Investitionen auswirken; diese sind oftmals schwieriger wahrzunehmen und anzugehen. Die meisten der registrierten Beschränkungen wurden im Bereich des Warenverkehrs erlassen, darunter ungerechtfertigte regulatorische Hindernisse, interne steuerliche Maßnahmen und Rechte des geistigen Eigentums (17). Darüber hinaus wurden einige neue Hindernisse in Bezug auf den Handel mit Dienstleistungen (zwei) und die Investitionstätigkeit (eine) registriert.
Zwar gab es 2016 mehr neue, hinter der Grenze angewandte Maßnahmen als herkömmliche Handelshindernisse, denen sich die EU-Exporteure am Zoll gegenübersehen, die Zahl der neuen Grenzmaßnahmen war jedoch noch immer beträchtlich (13). Bei den meisten dieser Beschränkungen wurde die Einfuhr in Drittländer durch erhöhte Zölle, Kontingente, Verbote oder aufwendige Lizenzierungssysteme (8) erschwert. Darüber hinaus kam es auch zu erheblichen neuen Beschränkungen in Bezug auf gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (vier). Die Zahl der neu erfassten Ausfuhrbeschränkungen durch die Handelspartner der EU war 2016 geringer (1).
Die Liste der 2016 gemeldeten Hindernisse enthielt außerdem neue Subventionsmaßnahmen (drei), entweder in Form allgemeiner Subventionsregelungen (zwei) oder speziell gekoppelt an die Ausfuhrleistung (eine).
3. Aufschlüsselung der 2016 gemeldeten Hindernisse nach Sektor
Wie aus Tabelle 5 ersichtlich, betraf die Zahl der im Jahr 2016 registrierten neuen Maßnahmen 13 verschiedene Wirtschaftssektoren.
Tabelle 5: Sektorale Aufschlüsselung der im Jahr 2016 gemeldeten Handels- und Investitionshindernisse
Die meisten neuen Hindernisse wurden für den Wein- und Spirituosensektor gemeldet (sieben), gefolgt vom Agrar- und Fischereisektor (sechs). Für den Automobil-, Pharma-, Dienstleistungs-, Medizinprodukte- und Spielzeugsektor sowie den Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallsektor wurden jeweils zwei neue Hindernisse verzeichnet. Einzelne Hindernisse wurden auch im Baugewerbe-, Möbel-, IKT-, Schiffbau- und Textilsektor gemeldet (jeweils eines). Ferner wurden auch sechs Hindernisse horizontaler Art, die sich auf mehrere Sektoren auswirken, erfasst.
II. WICHTIGSTE 2016 GEMELDETE HANDELS- UND INVESTITIONSHINDERNISSE
Dieses Kapitel enthält eine eingehendere Analyse neuer Hindernisse in den sieben Ländern, für die 2016 mehrere neue Hindernisse verzeichnet wurden: Russland, Indien, die Schweiz, China, Algerien, Ägypten und die Türkei. Außerdem werden die potenziell betroffenen Handelsströme beurteilt.
A. QUALITATIVE ANALYSE DER NEUEN HINDERNISSE
1. Russland
Inmitten einer schweren inländischen Wirtschaftskrise setzte Russland zum Schutz seiner eigenen Industrie auch 2016 wieder auf Handelshindernisse, womit in früheren Berichten festgestellte Tendenzen bestätigt wurden. Russland verzeichnete 2016 die höchste Anzahl neuer Hindernisse (sechs), wodurch sich die Gesamtzahl der bestehenden Hindernisse für dieses Land auf 33 erhöhte; damit führt Russland auch die Liste der insgesamt erfassten Handelshindernisse an.
Handelsverzerrende Subventionen gehörten zu den größten für Russland gemeldeten Hindernissen, wobei 2016 zwei neue Maßnahmen dieser Art verzeichnet wurden. Eine der neuen Subventionsmaßnahmen zielte darauf ab, die Produktion russischer Industrieanlagen im Automobil- und Landmaschinensektor nach einer deutlichen Verlangsamung der lokalen Nachfrage zu fördern. In diesem Zusammenhang hat die Regierung zwei Verordnungen erlassen, nach denen Unternehmen, die in diesen Sektoren in Russland tätig sind, Ausfuhrsubventionen aus dem Staatshaushalt erhalten.
Außerdem hat die Regierung spezifische Beschränkungen für die Beteiligung ausländischer Unternehmen an Investitionsvorhaben eingeführt, die von staatlichen Unternehmen (state-owned enterprises – SOEs) oder von staatlich subventionierten Privatfirmen durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Maßnahme hat Russland auch eine 15%ige Preispräferenz für russische Unternehmen, die an Ausschreibungen von staatlichen Unternehmen teilnehmen, eingeführt.
Darüber hinaus hat Russland zwei weitere neue Hindernisse errichtet: Im Zement- und Pharmasektor soll mit Zertifikaten erreicht werden, dass die lokale Produktion geschützt und die weitere Lokalisierung der Produktion gefördert wird. Für Zement hat Russland verbindliche Zertifikatsanforderungen eingeführt, stellt dabei jedoch keine Zertifikate für einführende Unternehmen aus (außer für Weißzement), was die EU-Zementexporte nach Russland seit März 2016 zum Erliegen gebracht hat. Des Weiteren hat Russland Zertifikatsanforderungen in Bezug auf die „Gute Herstellungspraxis“ für das Inverkehrbringen und die Erneuerung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln festgelegt, ohne ausreichende Kapazitäten für die Durchführung dieser Verfahren in Russland sicherzustellen, was zu unnötigen Verzögerungen für die EU-Pharmaindustrie führt.
Russland hat (zusammen mit Kasachstan) außerdem einen Änderungsentwurf der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug in der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet und plant die Einführung von Anforderungen an die psychologische und pädagogische Sicherheit. Dies ist in der internationalen Praxis beispiellos und scheint keinerlei Bezug zu den tatsächlichen Zielen im Hinblick auf die Spielzeugsicherheit aufzuweisen.
Schlussendlich hat Russland eine bedeutende Grenzmaßnahme in Form eines Durchfuhrverbots über Straße und Schiene auf den Weg gebracht, bei dem es Spediteurgesellschaften nicht gestattet ist, Waren aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine über Russland in das Hoheitsgebiet von Kasachstan und Kirgisistan zu transportieren, und zwar ungeachtet des Ursprungs der Waren (d. h. einschließlich der EU). Die Beschränkung hat zu erheblich gestiegenen Transportkosten für bestimmte EU-Exporteure geführt.
Es ist wichtig anzumerken, dass Russland auch seine langjährigen Beschränkungen für die Teilnahme ausländischer Unternehmen am öffentlichen Auftragswesen auf zwei weitere Sektoren (Lebensmittel und Funktechnik) ausgeweitet hat. Für die Zwecke dieses Berichts wurden diese Themen nicht als neue Hindernisse betrachtet, sondern als neue Aspekte langjähriger Beschränkungen im öffentlichen Beschaffungswesen, die bereits eine lange Liste von Gütern (Textilien, Medizinprodukte, importierte Fahrzeuge, Einfuhren von Leichtindustrie, Maschinen und Ausrüstungen, Arzneimittel, Software) betroffen hatten.
Die Kommission hat alle neuen und bestehenden Hindernisse gegenüber Russland auf allen zur Verfügung stehenden Foren zur Sprache gebracht, darunter bei der Prüfung der Handelspolitik Russlands durch die WTO im Jahr 2016, in den einschlägigen WTO-Ausschüssen sowie über bilaterale Treffen und Schreiben. In Belangen, in denen Russland mit seiner Politik gegen die eingegangenen WTO-Verpflichtungen verstieß, hat die EU auch auf das Streitbeilegungsverfahren der WTO zurückgegriffen. Im Jahr 2016 ergingen zwei Entscheidungen von WTO-Panels, die zugunsten der EU ausfielen: Dies betraf die EU-Ausfuhren von Schweinefleischerzeugnissen (Entscheidung am 23. Februar 2017 durch das Berufungsgremium bestätigt) sowie Russlands überhöhte Zölle für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Erzeugnisse des verarbeitenden Gewerbes (die Russland eingeräumte Frist, um der WTO-Entscheidung nachzukommen, war zum Zeitpunkt der Ausarbeitung noch nicht abgelaufen).
2. Indien
Indien hat 2016 fünf neue Hindernisse errichtet, womit die Gesamtzahl der Hindernisse 23 beträgt; dies bestätigt die im letztjährigen Bericht über Handels- und Investitionshindernisse identifizierten protektionistischen Tendenzen. Bei der Mehrzahl der neu eingerichteten Beschränkungen handelte es sich um Maßnahmen hinter der Grenze (vier), die auf ein breites Spektrum von Sektoren wie Stahl, Medizinprodukte, Textilien sowie Weine und Spirituosen abzielen.
In Bezug auf den Stahlsektor hat Indien Mindesteinfuhrpreise eingeführt, die erstmalig im Februar 2016 für 173 Stahlprodukte eingeführt wurden. Die Maßnahme wurde zuletzt im Dezember 2016 für 19 Stahlprodukte um zwei Monate verlängert 10 . Darüber hinaus wurde die Liste der Produkte, für die zwingend ein Zertifikat gemäß indischem Normungsinstitut (Bureau of Indian Standards – BIS) erforderlich ist, im Juni 2016 dahingehend erweitert, dass zu den 35 Stahlprodukten, die in der Verordnung zur Qualitätskontrolle des Jahres 2012 festgelegt sind, 3 weitere Edelstahlprodukte aufgenommen wurden.
Medizinprodukte werden in Indien noch immer als „Medikamente“ im Sinne der indischen Gesetze und Vorschriften zu Arzneimitteln und Kosmetika (Drug and Cosmetics Act and Rules) reguliert, was unnötig strenge Anforderungen zur Folge hat. In diesem Zusammenhang ist die Ausfuhr von „generalüberholten“ Medizinprodukten (d. h. Produkte, die vollständig wiederaufgearbeitet worden sind und die folglich nicht als gebrauchte Ausrüstungen anzusehen sind) verboten, wodurch die Exportmöglichkeiten von EU-Herstellern eingeschränkt werden.
Bei Textilien wurden die Zusatzzölle auf den Höchstverkaufspreis bestimmter Artikel verdoppelt (von 30 % auf 60 %). Dieser Anstieg führt, gepaart mit den zugehörigen Landegebühren, zu einer schweren Belastung der EU-Bekleidungsindustrie.
Darüber hinaus werden die Geschäftsmöglichkeiten des Wein- und Spirituosensektors in Indien durch ungerechtfertigte Unterschiede zu internationalen Standards bei der Regulierung von Kennzeichnungsanforderungen und durch inländische Steuermaßnahmen beeinträchtigt.
Während 2016 teilweise positive Entwicklungen im Hinblick auf die Ausfuhr von Telekommunikationsgeräten gemeldet wurden, bleiben andere erschwerende Anforderungen, wie beispielsweise die Pflicht zur Wiederausfuhr von gebrauchten elektrischen und elektronischen Baugruppen im Falle von Reparaturen, Prüfungen, Forschungs- und Entwicklungs- oder Projektarbeiten, nach wie vor bestehen. Dies führt zu Verzögerungen von Importen, die sowohl die Reparatur von Telekommunikationsnetzen als auch potenzielle Projekte im Bereich der Forschungszusammenarbeit negativ beeinträchtigen.
Zwar sind die Verhandlungen über ein breit angelegtes Freihandelsabkommen mit Indien im Sommer 2013 zu einem De-facto-Stillstand gekommen, weil sich die Bestrebungen und Erwartungen nicht miteinander vereinbaren ließen, die Kommission bringt diese Fragen jedoch regelmäßig gegenüber den indischen Behörden auf allen verfügbaren multilateralen und bilateralen Foren zur Sprache, so etwa im WTO-Ausschuss für technische Handelshemmnisse (WTO Technical Barriers to Trade – TBT) oder in den EU-Indien-Arbeitsgruppen und dem Unterausschuss für Handel.
3. Schweiz
Im Jahr 2016 wurden im Rahmen der Marktzugangspartnerschaft drei neue Hindernisse für die Schweiz errichtet, was die Gesamtzahl der registrierten Hindernisse auf sieben erhöht. Zwei der neuen Beschränkungen betreffen den Dienstleistungssektor: Bislang mussten EU-Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sich für Mehrwertsteuerzwecke in der Schweiz registrieren, wenn ihr Jahresumsatz in der Schweiz einen bestimmten Schwellenwert erreichte. Nach neuen Rechtsvorschriften, die 2016 vorgeschlagen wurden, würde zur Berechnung des Schwellenwerts nicht mehr der in der Schweiz, sondern der weltweit generierte Umsatz als Grundlage genommen. Infolgedessen müssten sich die meisten EU-Unternehmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen in der Schweiz erbringen, für die Mehrwertsteuer registrieren und diese bezahlen. Darüber hinaus würde ein in der EU ansässiges Unternehmen einen steuerlichen Vertreter in der Schweiz benötigen, was weitere Kosten verursachen würde. Die Vorschriften für geringwertige Lieferungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, werden ebenfalls modifiziert, wodurch Einfuhren mit geringem Wert unattraktiver werden (dies betrifft insbesondere Einfuhren im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs).
Darüber hinaus müssen sich Vertreter verschiedener Handwerksberufe (z. B. Tischler, Maler, Gärtner) gemäß einer neuen Meldepflicht für Handwerker, die im Kanton Tessin eingeführt wurde, auf der Basis fachlicher Voraussetzungen (z. B. Diplom und Minimum an Berufsjahren) und persönlicher Anforderungen (z. B. keine Vorstrafen) registrieren. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen muss vom Antragsteller nachgewiesen werden, im Falle von Ausländern anhand von durch die zuständigen Behörden beglaubigten Dokumenten. Dies wirkt sich negativ auf die Möglichkeiten europäischer Fachkräfte aus, derartige Dienstleistungen anzubieten.
Die Schweiz führte außerdem eine Grenzmaßnahme ein, indem sie die Zölle für gewürztes Fleisch neu eingestuft und diese Zölle beträchtlich erhöht hat. Auch wenn inzwischen eine Senkung des Zolls für gewürztes Fleisch, „das zum Zwecke der Erzeugung von Trockenfleisch importiert wird“, beschlossen wurde, müssen die Einführer auf Verlangen nachweisen, dass das Fleisch zu diesem Zweck importiert wurde. Infolgedessen wird ein Teil der EU-Exporte weiterhin den höheren Zöllen unterliegen.
Die EU hat diese Hindernisse gegenüber der Schweiz sowohl lokal auf Expertenebene, gemeinsam mit den Teams für den Marktzugang, als auch formeller im Rahmen der einschlägigen Treffen des Gemischten Ausschusses für den Zollbereich, den freien Personenverkehr und die Landwirtschaft zur Sprache gebracht.
4. China
Wie in den vorangegangenen Berichten über Handels- und Investitionshindernisse und in der Marktzugangsdatenbank hervorgehoben, gehört China nach wie vor zu den am stärksten handelsbeschränkenden Partnern der EU. EU-Unternehmen stehen in China vor zahlreichen seit Jahren bestehenden Hindernissen, darunter Anforderungen bezüglich Joint Ventures, Beschränkungen des Marktzugangs, Verpflichtungen zu Technologietransfer und ungerechtfertigte technische Vorschriften. Chinas Produktion ist außerdem weiterhin der zentrale Faktor für die bestehenden und wachsenden weltweiten Überkapazitäten in der Stahlindustrie sowie in einer Reihe anderer Industriebereiche, und zwar nicht nur der traditionellen energieintensiven Sektoren, sondern zunehmend auch der Hochtechnologien. In einigen Fällen übersteigen die chinesischen Überkapazitäten die Größe der gesamten EU-Produktion oder des gesamten EU-Marktes. Dies birgt das Risiko von Dumping zu unlauteren Preisen sowie die Gefahr damit einhergehender erheblicher Marktstörungen in der EU.
Zwei neue Hindernisse (beide regulatorische Maßnahmen hinter der Grenze) wurden der Marktzugangspartnerschaft speziell für das Jahr 2016 im Möbel- bzw. Medizinproduktebereich gemeldet.
Im Hinblick auf Möbel wurden Grenzwerte für den Gehalt bestimmter flüchtiger organischer Verbindungen eingeführt, die nicht mit internationalen Normen im Einklang stehen und ein erhebliches Risiko für die EU-Unternehmen darstellen, ihre Produkte nicht in China verkaufen zu können. Die Kommission hat diese Maßnahmen in ihrer Antwort auf die einschlägigen TBT-Notifizierungen und bei mehreren anderen Anlässen vor dem TBT-Ausschuss der WTO sowie auf bilateralen Tagungen des EU-China-Ausschusses zur Sprache gebracht.
Im Hinblick auf Medizinprodukte hat China seine regulatorischen Anforderungen im Jahr 2016 durch die Veröffentlichung eines zweiten Katalogs aktualisiert, der 350 Produkte umfasst, die von klinischen Studien ausgenommen sind. Um in China registriert werden zu können, müssen die innovativsten Geräte jedoch weiterhin einer klinischen Studie innerhalb des Landes unterzogen werden. Die Kommission fordert China regelmäßig auf, sein Regulierungssystem für Medizinprodukte internationalen Standards und Praktiken anzupassen, wie etwa bei der Expertenrunde für Medizinprodukte zwischen der EU und China (EU-China Medical Device Expert Roundtable), dem jährlichen Treffen für Regulierungsdialog und Marktzugang zwischen der EU und China (EU-China Annual Regulatory Dialogue and Market Access Meeting) und dem hochrangigen Treffen zwischen den Gesundheitsbehörden der EU und China (EU-China Food and Drug Administration High Level Meeting).
Die EU beschäftigt sich jedoch nicht nur mit den neuen Hindernissen, die im Jahr 2016 erfasst wurden, sondern trifft selbstverständlich auch alle notwendigen Maßnahmen, um eine Beseitigung der 23 in der Marktzugangsdatenbank bereits registrierten Hindernisse zu ermöglichen. Es besteht jedoch weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass neue Hindernisse entstehen. So ist China gerade dabei, horizontale sicherheitspolitische Vorschriften mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf mehrere Sektoren auf den Weg zu bringen. Zudem hat China vor Kurzem anstehende Rechtsvorschriften in für die EU-Wirtschaftsteilnehmer wichtigen Bereichen angekündigt, z. B. für Fahrzeuge mit neuartiger Antriebstechnik (New Energy Vehicles – NEV). Darüber hinaus hat China seine Absicht bekundet, ungerechtfertigte Anforderungen an die Zertifizierung von Lebensmitteln einzuführen, die eine große Anzahl von Produkten betreffen, darunter (alkoholische und alkoholfreie) Getränke, Süßwaren, Pralinen, Kekse, Marmeladen, Kompott und andere Fruchtzubereitungen, Mahlprodukte und Getreide, Frühstücksflocken sowie Trockenprodukte wie Nudeln und Pasta. Sollten diese Maßnahmen tatsächlich eingeführt werden, so werden sie in der nächsten Ausgabe des Berichts über Handels- und Investitionshindernisse behandelt.
5. Algerien
Algerien hat in den Berichten der Vorjahre keine wichtige Rolle gespielt, aber im Zusammenhang mit der Verschlechterung der Leistungs- und Handelsbilanz und bei seinen Bemühungen, die lokale Industrieproduktion zu erhöhen, errichtete das Land im Jahr 2016 zwei wichtige Hindernisse mit weitreichenden Auswirkungen für die EU-Exporteure in mehreren Sektoren.
Im Anschluss an eine Gesetzgebung aus dem Jahr 2015, die potenziell weitreichende mengenmäßige Beschränkungen ermöglicht, wurde 2016 für vier Produktkategorien (Fahrzeuge, Zement, Betonstahl und Stahlwalzdraht) ein Einfuhrlizenzsystem eingeführt. Dies wirkte sich 2016 stark auf die EU-Exporteure aus. Beispielsweise wurden 2016 nur etwa 57 000 Lizenzen für EU-Automobilexporte ausgestellt, was einen signifikanten Rückgang gegenüber den Exporten der EU in diesen Markt in den Vorjahren darstellt (wie etwa 245 000 Fahrzeuge im Jahr 2012). Betonstahl-, Zement- und Stahlwalzdrahtprodukte wurden von der Maßnahme ebenfalls hart getroffen.
Darüber hinaus setzte Algerien weiterhin auf die Politik der Lokalisierung der Industrieproduktion, die im Finanzgesetz des Jahres 2015 eingeführt wurde, und verabschiedete eine Verordnung zur Schaffung eines horizontalen Verbraucherkredits für den Kauf von in Algerien hergestellten oder zusammengebauten Produkten ab 2016.
Die EU hat diese Fragen Algerien gegenüber im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Algerien zur Sprache gebracht, doch Algerien ist bislang nicht bereit, seine handelsbeschränkende Politik zu ändern. Dies ist auch ein Grund, weshalb das Land bei seinen WTO-Beitrittsverhandlungen kaum Fortschritte macht.
6. Ägypten
Während Ägypten in früheren Berichten keinen Schwerpunkt bildete, wird derzeit eine zunehmende Zahl von Hindernissen eingeführt, die den Handel beeinträchtigen. In jüngster Zeit hat die ägyptische Regierung in einer bereichsübergreifenden Maßnahme, die 25 Produktkategorien umfasst, angefangen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fahrrädern über Kosmetika und Bekleidung bis hin zu Keramikfliesen und Möbeln, eine obligatorische Registrierung von Unternehmen eingeführt, die ihre Produkte nach Ägypten exportieren möchten. Zu den für die Registrierung erforderlichen Unterlagen gehört laut Verordnung eine Bescheinigung darüber, dass der Hersteller und/oder der Markeninhaber ein Qualitätssicherungssystem unterhält. Alle geforderten Unterlagen müssen von einer Handelskammer beglaubigt, von einer ägyptischen Botschaft genehmigt und von einem akkreditierten Übersetzungszentrum übersetzt werden. Die Maßnahme wirft Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Rahmenbedingungen der WTO und dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Ägypten auf und schafft eine Reihe praktischer Schwierigkeiten für Unternehmen (z. B. mangelnde Transparenz des Registrierungsverfahrens, fehlendes Berufungsverfahren, beträchtliche Verzögerungen).
Die EU hat ihre Bedenken in allen zur Verfügung stehenden Foren, wie etwa im TBT-Ausschuss der WTO, bilateral im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Ägypten, über die EU-Delegation in Kairo, sowie in einem Brief auf hoher politischer Ebene zur Sprache gebracht.
Darüber hinaus bereitet Ägypten derzeit auch ein Regelungsvorhaben für steuerliche Anreize im Hinblick auf Kraftfahrzeuge mit dem Ziel der erzwungenen Lokalisierung vor. Die Regelung würde Unternehmen, die einen erforderlichen Prozentsatz an lokal bezogenen Komponenten, eine gewisse Menge lokal gefertigter Produkte und/oder einen Schwellenwert für die Ausfuhr aus Ägypten erreichen, Steuervergünstigungen gewähren.
7. Türkei
In den vergangenen Jahren hat die Türkei mehrere Handelshindernisse aufrechterhalten, die ihren Verpflichtungen im Rahmen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei zuwiderlaufen, wie beispielsweise aufwendige Zollverfahren oder zusätzliche Zölle. Im Jahr 2016 hat die Türkei zwei weitere handelsbeschränkende Maßnahmen eingeführt, was die Gesamtzahl der gemeldeten Handelshindernisse auf 15 erhöht.
Eines dieser neuen Hindernisse besteht in der Anwendung übermäßiger Zertifizierungsanforderungen seitens der Türkei für eine Vielzahl von Produkten (einschließlich Maschinen, Elektromotoren und -pumpen), obwohl es keine Vorfälle von Mängeln oder Fehlfunktionen mit diesen Produkten gab. Infolgedessen stieß eine Vielzahl von EU-Unternehmen beim Export in die Türkei auf Probleme mit dem Zollverfahren.
Ein weiteres erhebliches neues Hindernis besteht darin, dass die türkischen Behörden Zwangslokalisierungsmaßnahmen im Arzneimittelsektor umsetzen, um die inländische Produktion in der Türkei anzukurbeln. Das türkische Gesundheitsministerium hat ausländische Hersteller mehrerer Arzneimittel aufgefordert, diese lokal zu produzieren. Bei Ausbleiben einer „ausreichenden“ Zusage zur Lokalisierung durch ausländische Hersteller werden die Produkte aus der Liste der im Rahmen der türkischen Krankenversicherung erstattungsfähigen Arzneimittel gestrichen. Dies impliziert, dass diese Produkte praktisch vom türkischen Markt ausgeschlossen werden. Die Maßnahme ist diskriminierend gegen Einfuhren und wird die Fähigkeit der pharmazeutischen Industrie der EU, in die Türkei zu exportieren und dort tätig zu sein, stark beeinträchtigen, was bedeutet, dass erhebliche Marktanteilsverluste zu befürchten sind.
Die Bedenken der EU in Bezug auf die beiden neuen Maßnahmen wurden in verschiedenen bilateralen Sitzungen mit dem türkischen Ministerium für Wirtschaft, dem Ministerium für Gesundheit und der Behörde für Arzneimittel und Medizinprodukte angesprochen. Die Kommission wird sich weiterhin mit diesen und anderen Handelsproblemen befassen und dabei versuchen, eine weitere Eskalation protektionistischer Maßnahmen zu verhindern, den Marktzugang für europäische Unternehmen zu vereinfachen und die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Handel zu verbessern. Die Umsetzung der bestehenden Verpflichtungen seitens der Türkei im Rahmen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei wird außerdem im Rahmen der geplanten Verhandlungen zur Modernisierung der Zollunion und zur Ausweitung ihres Geltungsbereichs berücksichtigt.
B. HANDELSSTRÖME, DIE POTENZIELL DURCH DIE IM JAHR 2016 VERZEICHNETEN HINDERNISSE BEEINTRÄCHTIGT WERDEN
Die Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen einzelner Hindernisse für den Marktzugang bleibt eine schwierige Aufgabe, die eine enge Zusammenarbeit zwischen der Geschäftswelt, den Mitgliedstaaten und der Kommission erfordert. Einer der Faktoren bei der Priorisierung von Handelshindernissen in der Marktzugangspartnerschaft ist die erwartete Auswirkung aller neuen Maßnahmen, die gemeldet werden.
Während die Kommission beabsichtigt, sich mithilfe der Marktzugangspartnerschaft künftig mehr auf die Erhebung derartiger Informationen zu konzentrieren, liegen in Bezug auf die registrierten Hindernisse weiterhin nur zum Teil wirtschaftliche Daten vor, auch wenn es Verbesserungen gibt. In diesem Abschnitt werden daher die Handelsströme analysiert, die von den neuen Handelshindernissen im Warenverkehr möglicherweise betroffen sind. Die Analyse beruht auf bilateralen EU-Exportzahlen (und Importzahlen im Fall von Exportbeschränkungen von Drittländern) für die einschlägigen Zolltarifcodes des Harmonisierten Systems (HS). Da die Hindernisse, die 2016 entstanden sind, die EU-Exporte möglicherweise bereits in ebendiesem Jahr eingeschränkt haben, basiert die Analyse auf den durchschnittlichen Handelsströmen der drei aufeinanderfolgenden Vorjahre 2013 bis 2015. Auch wenn die genauen Auswirkungen der Handelshindernisse auf diese Handelsströme nicht gemessen werden konnten 11 , liefert dies zumindest Hinweise auf die Bedeutung der zugrundeliegenden Exporte, die möglicherweise von den Handelshindernissen betroffen sind.
Diese Methode wurde auf 32 der 36 neuen Hindernisse, die 2016 verzeichnet wurden, angewandt. Nicht angewandt wurde sie auf zwei Dienstleistungen und eine Investitionsmaßnahme (für die keine Daten in Bezug auf Handelsströme verfügbar sind) sowie eine wichtige horizontale Maßnahme, für die keine konkret betroffenen Sektoren ermittelt werden konnten.
Das Ergebnis dieser Schätzung zeigt, dass von den 2016 verzeichneten neuen Handelshindernissen EU-Ausfuhren von möglicherweise bis zu 27,17 Mrd. EUR betroffen waren 12 . Dies übersteigt die Gesamtausfuhren der EU an Handelspartner wie Südafrika 13 , Algerien 14 oder die Ukraine 15 und entspricht 1,6 % aller EU-Ausfuhren weltweit in denselben Jahren.
Es wird geschätzt, dass die von Russland eingeführten Maßnahmen – zusammengenommen – die größten Auswirkungen auf die EU-Exporte haben könnten und Handelsströme von möglicherweise bis zu 12,26 Mrd. EUR beeinträchtigen. Darauf folgen die potenziellen Auswirkungen der durch Algerien (3,75 Mrd. EUR), China (3,7 Mrd. EUR), die Türkei (2,69 Mrd. EUR), Indien (2,2 Mrd. EUR) und Ägypten (1,72 Mrd. EUR) geschaffenen Hindernisse.
Diese Analyse zeigte auch, dass die von Russland eingeführten neuen Maßnahmen besonders auf Sektoren abzielten, in denen die EU-Ausfuhren nach Russland traditionell ein hohes Niveau aufwiesen. Beispielsweise beliefen sich die Medikamentenexporte der EU nach Russland vor der Einführung der ungerechtfertigten Zertifikatsanforderungen für Arzneimittel auf 6,1 Mrd. EUR pro Jahr, und von den Subventionen für Kraftfahrzeuge und Landmaschinen sind die aus der EU nach Russland gehenden Handelsströme in diesen Sektoren möglicherweise in Höhe von 5,85 Mrd. EUR pro Jahr betroffen.
Die Entscheidung Algeriens, neue quantitative Beschränkungen und ein Lizenzsystem für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, Zement, Stahl und Stahlwalzdraht zu schaffen, könnte sich ebenfalls maßgeblich auf EU-Exporteure auswirken, wobei sich die früheren Ausfuhren in diesen Sektoren auf ca. 3,75 Mrd. EUR beliefen.
Sonstige Hindernisse, die potenzielle Auswirkungen auf besonders ausgeprägte Handelsströme haben, umfassen die von China für europäische Medizinprodukte geforderten Verpflichtungen zu klinischen Studien, die ein Risiko für EU-Ausfuhren in Höhe von 2,95 Mrd. EUR darstellen könnten, die aufwendigen Zollverfahren der Türkei für mehrere Produkte, darunter Maschinen, Elektromotoren und -pumpen, die sich in Höhe von 2,6 Mrd. EUR negativ auf die EU-Exporte auswirken könnten, und den indischen Mindesteinfuhrpreis für Stahl, der negative Folgen für EU-Exporte im Wert von 1,36 Mrd. EUR haben könnte. Darüber hinaus könnte die Registrierungspflicht für Betriebe in Ägypten, die 25 Warenkategorien betrifft, angefangen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fahrrädern über Kosmetika und Bekleidung bis hin zu Keramikfliesen und Möbeln, bei den EU-Exporten Handelsströme im Wert von 1,03 Mrd. EUR beeinträchtigen.
Das hohe Ausmaß, in dem der Handel durch die Einführung neuer Hindernisse für den Marktzugang möglicherweise beeinträchtigt wird, bekräftigt die Bedeutung der Marktzugangsstrategie der EU und der „verstärkten Partnerschaft“, mit denen handelsbeschränkende Maßnahmen auf globaler Ebene überwacht und beleuchtet und mit den angemessensten Instrumenten priorisiert und angegangen werden.
III. WICHTIGSTE 2016 BESEITIGTE HANDELS- UND INVESTITIONSHINDERNISSE
In diesem Kapitel wird näher auf die Strategie der Kommission zur Bewältigung von Handels- und Investitionshindernissen im Jahr 2016 und die in Bezug auf beseitigte Hindernisse erzielten Ergebnisse eingegangen. Anschließend befasst sich der Abschnitt genauer mit einigen der wichtigsten Erfolge des Jahres 2016. Schließlich wird der Wert des Handels geschätzt, der von diesen Maßnahmen vor ihrer Beseitigung betroffen war.
A. EU-STRATEGIE ZUR BEWÄLTIGUNG VON HANDELS- UND INVESTITIONSHINDERNISSEN
In der vorangegangenen Ausgabe des Berichts über Handels- und Investitionshindernisse wurde bereits auf die wichtigsten von der Marktzugangspartnerschaft verwendeten Wege zur Bewältigung der steigenden Anzahl von Hindernissen in Drittländern eingegangen 16 . Im Verlauf des Jahres 2016 stützte sich die Marktzugangspartnerschaft weiterhin auf eine ähnlich große Bandbreite von Instrumenten, um Fälle mit erschwertem Marktzugang zu lösen.
Im Rahmen der WTO ist die EU nach wie vor eine starke Befürworterin der multilateralen Handelsagenda und der Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten. Ferner hat die EU ihre aktive und konstruktive Rolle in den WTO-Ausschüssen beibehalten (z. B. Ausschuss für technische Handelshemmnisse 17 , Ausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen 18 , Ausschuss für Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen 19 , Ausschuss für handelsbezogene Investitionsmaßnahmen 20 , Einfuhrlizenzverfahren, Beschränkungen der Zahlungsbilanz), die 2016 nützliche Gelegenheiten bot, um die Bedenken der EU zu vielen der in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Maßnahmen auszudrücken.
Wenn Hindernisse, die sich nachteilig auf die EU-Interessen auswirken, im Rahmen von Konsultationsverfahren nicht effektiv beseitigt werden konnten, hat die EU auch auf das WTO-Streitbeilegungsverfahren zurückgegriffen. So hat die EU 2016 zwei neue Fälle eingeleitet: einen im Zusammenhang mit Chinas Ausfuhrzöllen auf Rohstoffe und seinen sonstigen Beschränkungen der Ausfuhr von Rohstoffen (DS 509) und einen weiteren in Bezug auf die diskriminierende Behandlung der EU-Exporte von Spirituosen nach Kolumbien (DS 502). Ebenfalls 2016 entschieden zwei WTO-Panels zugunsten der EU (in der Streitsache DS 475 hinsichtlich Russlands Politik in Bezug auf die Einfuhr von Schweineerzeugnissen und in der Streitsache DS 485 zur russischen zolltariflichen Behandlung bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie bestimmter Erzeugnisse des verarbeitenden Gewerbes).
Darüber hinaus verfolgte die EU weiterhin eine ehrgeizige Agenda für Handelsverhandlungen, ein weiteres Instrument zur Öffnung der Märkte und zur Beseitigung von Handelshemmnissen. Im Verlauf des Jahres 2016 wurden das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) und Ecuadors Beitritt zum FHA mit Kolumbien und Peru unterzeichnet, in den Gesprächen mit Japan über ein FHA wurden deutliche Fortschritte erzielt, die MERCOSUR-FHA-Gespräche wurden wiederaufgenommen, die Modernisierung des FHA mit Mexiko wurde in Angriff genommen und neue Verhandlungen mit mehreren Ländern, darunter Indonesien, die Philippinen und Tunesien, wurden eingeleitet. Viele Hindernisse für den Marktzugang werden direkt während der Verhandlungen angesprochen. Zum Beispiel wird infolge des mit Kanada im Jahr 2016 unterzeichneten CETA die Abschaffung der Zölle mit der Beseitigung vieler bedeutender Hindernisse hinter der Grenze in verschiedenen Sektoren wie etwa dem Wein- und Spirituosensektor einhergehen.
Im Rahmen der verstärkten Marktzugangspartnerschaft und angesichts der Zunahme des Protektionismus beschloss die Kommission außerdem, ihre Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und den Unternehmen zu verstärken, um die Koordinierungsbemühungen bei der Beseitigung von Hindernissen mit Drittländern weiter zu verbessern. Außerdem ist es wichtig, dass die Kommission die Gespräche mit den Akteuren der Marktzugangspartnerschaft über die bestehenden Handelshemmnisse in Ländern, für die FHA-Verhandlungen in Betracht kommen oder begonnen haben, verstärkt hat, um die beste Strategie zur Beseitigung dieser Hindernisse festzulegen.
Die Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen bleibt auch weiterhin ein zentraler Aspekt der EU-Handelspolitik. Die durch FHAs geschaffenen Umsetzungsstrukturen tragen wesentlich zur Beseitigung einzelner Handelshindernisse bei. Im Jahr 2016 war dies beispielsweise der Fall für das FHA zwischen der EU und Südkorea und die vertiefte und umfassende Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine (Deep and Comprehensive Free Trade Area – DCFTA), wobei die vorläufige Anwendung Letzterer am 1. Januar 2016 begann (vgl. Abschnitt III.C. dieses Berichts). Außerdem verfolgt die Kommission genau, dass die im Rahmen des CETA eingegangenen Verpflichtungen in kanadisches Recht umgesetzt und effektiv angewandt werden. Das CETA bietet darüber hinaus den nötigen Rahmen, um über Hindernisse zu diskutieren, die in Bereichen wie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, technische Handelshemmnisse oder Investitionen entstehen können. Im Zusammenhang mit der „verstärkten Partnerschaft“, die in der im Oktober 2015 beschlossenen Strategie „Handel für alle“ angekündigt wurde, wird die Kommission im Laufe dieses Jahres einen gezielten Bericht über die Umsetzung von FHAs veröffentlichen.
B. ÜBERSICHT ÜBER DIE IM JAHR 2016 BESEITIGTEN HINDERNISSE
1. Aufschlüsselung der 2016 beseitigten Hindernisse nach Drittland
2016 konnten dank der gemeinsamen Anstrengungen aller Akteure der Marktzugangspartnerschaft 20 der registrierten Handelshindernisse, die in 12 verschiedenen Drittländern vorlagen, vollständig oder teilweise beseitigt werden. Diese im vergangenen Jahr erzielten Ergebnisse sind weitgehend mit der Zahl der 2015 angegangenen Maßnahmen (23) vergleichbar.
In Tabelle 6 sind die Drittländer dargestellt, in denen Hindernisse am erfolgreichsten angegangen wurden. Südkorea stand mit fünf 2016 beseitigten Handelshindernissen an erster Stelle, gefolgt von China (drei), Israel und der Ukraine (jeweils zwei). Auch in Ägypten, Argentinien, Botswana, Brasilien, Indien, Japan, Taiwan und der Türkei konnte jeweils eines der registrierten Hindernisse beseitigt werden.
Tabelle 6: Geografische Aufschlüsselung der im Jahr 2016 beseitigten Handels- und Investitionshindernisse (* – G20-Länder)
Es sei jedoch noch einmal auf Folgendes hingewiesen: Da die Marktzugangsdatenbank keinen umfassenden Überblick über alle Handelshindernisse bietet, auf die die EU-Exporteure gestoßen sind, liefert sie auch kein vollständiges Bild aller im Jahr 2016 beseitigten Hindernisse. Hindernisse und ihre Beseitigung wurden insbesondere bei laufenden FHA-Verhandlungen mitunter nicht registriert. Dies wird in Zukunft in der Marktzugangspartnerschaft im Rahmen der „verstärkten Partnerschaft“ besser weiterverfolgt.
2. Aufschlüsselung der 2016 beseitigten Hindernisse nach Art der Maßnahme
Angesichts der Tatsache, dass im Jahr 2016 vermehrt auf Hindernisse hinter der Grenze (20) im Gegensatz zu Maßnahmen an der Grenze (13) zurückgegriffen wurde, ist eine Analyse dazu sinnvoll, wie erfolgreich die EU im letzten Jahr gegen diese verschiedenen Arten von Maßnahmen vorgehen konnte.
Aus Tabelle 7 geht hervor, dass die Marktzugangsstrategie gleichermaßen zur Beseitigung von Maßnahmen an der Grenze (10) und hinter der Grenze (10) beigetragen hat, was beweist, dass ihr Instrumentarium auch bei der Bekämpfung von Maßnahmen, die oftmals schwieriger wahrzunehmen sind, wirksam bleibt.
Was die 10 Maßnahmen an der Grenze anbelangt, die erfolgreich beseitigt wurden, so bezogen sich die meisten auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (sieben), während die anderen beseitigten Hindernisse Einfuhrverbote oder Zollfragen (drei) darstellten.
In Bezug auf die 10 Maßnahmen hinter der Grenze wurden die meisten positiven Ergebnisse im Bereich regulatorischer oder steuerlicher Maßnahmen für den Warenverkehr erzielt (neun), während ein Problem im Dienstleistungsbereich ebenfalls erfolgreich gelöst wurde.
3. Aufschlüsselung der 2016 beseitigten Hindernisse nach Sektor
Tabelle 7 enthält eine Momentaufnahme der wichtigsten Wirtschaftszweige, in denen 2016 Handelshindernisse beseitigt wurden: Der Sektor Landwirtschaft und Fischerei lag mit acht (vollständig oder teilweise) beseitigten Hindernissen, die sich insbesondere auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen bezogen (fünf), an der Spitze. In der Wein- und Spirituosenindustrie wurde ebenfalls eine beträchtliche Zahl an Hindernissen beseitigt (drei), gefolgt vom Automobil- und Kosmetiksektor (jeweils zwei). Darüber hinaus wurden einzelne Hindernisse im Elektronik-, Pharma- und IKT-Sektor beseitigt. Schlussendlich wurden auch zwei horizontale Hindernisse beseitigt, die beide in Südkorea bestanden hatten: eines in Bezug auf den Ursprungsnachweis und ein weiteres (vorübergehend gelöst) in Bezug auf die zolltarifliche Behandlung von (wieder eingeführter) ausgebesserter Ware (vgl. auch Abschnitt III.C.1.).
Tabelle 7: Sektorale Aufschlüsselung der 2016 beseitigten Handels- und Investitionshindernisse gemäß Marktzugangsdatenbank
C. QUALITATIVE ANALYSE DER IM JAHR 2016 BESEITIGTEN HINDERNISSE
Dieser Abschnitt enthält eine eingehendere Analyse der Hindernisse, die in den vier Ländern beseitigt wurden, für die 2016 die höchste Anzahl von beseitigten Hindernissen verzeichnet wurde: Südkorea, China, Israel und die Ukraine.
1. Südkorea
In Südkorea kann eine besonders positive Entwicklung beobachtet werden: 2016 wurde nur ein neues Hindernis registriert, während fünf Hindernisse entfernt wurden. Dies unterstreicht, dass die FHA-Umsetzungsstruktur ein wirksames Mittel zur Bewältigung von Handelshindernissen bietet (vgl. auch Abschnitt III.A).
Obwohl sich die Handelsströme seit der Anwendung des FHA im Automobilsektor deutlich verbessert haben, bestehen gewisse Probleme im Zusammenhang mit dem Marktzugang in diesem Sektor weiter, und die Kommission hat diese Bedenken in der FHA-Arbeitsgruppe zur Automobilindustrie weiterhin zur Sprache gebracht. In diesem Rahmen stimmte Südkorea 2016 der Änderung seiner einzigartigen Anforderungen an Sitzgröße und -abstand sowie der Anpassung bestimmter Verordnungen an internationale Standards zu (z. B. 48-V-Frage der UN/ECE-Regelung 100). Die verbleibenden Hindernisse wird die Kommission in den einschlägigen FHA-Durchführungsgremien sowie in etwaigen Änderungen des bestehenden Abkommens weiterhin zur Sprache bringen.
Im Jahr 2016 wurde außerdem ein Hindernis im Kosmetiksektor beseitigt: Eine diskriminierende Maßnahme, die Betreiber von Duty-free-Shops in den Stadtzentren Südkoreas verpflichtete, eine Mindestverkaufsfläche für inländische Produkte zu reservieren, wurde nach Intervention der EU mit den südkoreanischen Kollegen in eine weniger diskriminierende Pflicht zur Reservierung einer Mindestverkaufsfläche für Produkte kleiner und mittelständischer Unternehmen abgeändert.
Im Bereich des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wurden die handelsverzerrenden Aspekte eines Verordnungsentwurfs, der ungerechtfertigte technische Anforderungen für Rohmilchkäse enthielt, die sich negativ auf das EU-Geschäft ausgewirkt hätten, nach EU-Interventionen abgeschwächt.
Auf eher horizontaler Ebene hat Südkorea außerdem seine Zollverfahren in Bezug auf die Überprüfung des Warenursprungs geändert. Bis 2016 nahm die koreanische Zollbehörde ihre Ursprungsüberprüfung für EU-Waren weiterhin entsprechend der direkten Methode zur Ursprungsüberprüfung vor, d. h. durch Direktansprache der Importeure. EU-Unternehmen verschiedener Sektoren beschwerten sich über diesen Ansatz, der im Widerspruch zu der im FHA vorgesehenen indirekten Ursprungsüberprüfung steht. Nach EU-Interventionen hat Südkorea die indirekte Ursprungsüberprüfung im Einklang mit dem FHA akzeptiert und somit die Situation der EU-Exporteure deutlich verbessert.
Eine weitere langjährige horizontale Frage betrifft die zolltarifliche Behandlung (wieder eingeführter) ausgebesserter Ware durch Südkorea. Das FHA zwischen der EU und Südkorea enthält keine Bestimmungen zur Zollbefreiung ausgebesserter Ware bei der erneuten Einfuhr nach Südkorea im Anschluss an eine in der EU durchgeführte Ausbesserung. Nach zahlreichen Interventionen der Kommission verlängerte Südkorea im Dezember 2016 die derzeitige Zollbefreiung bis Ende 2018. Anschließend an diese vorübergehende Lösung wird die EU auch weiterhin eine langfristige Lösung dieser Frage anstreben, unter anderem im Rahmen potenzieller FHA-Änderungsanträge.
2. China
China gehört weiterhin zu den Ländern, die am stärksten auf Hindernisse für den Marktzugang zurückgreifen, sowohl im Hinblick auf die Gesamtzahl registrierter Maßnahmen (23) als auch auf neue Maßnahmen, die 2016 entstanden sind (zwei). Das Jahr 2016 ließ jedoch auch positive Entwicklungen für drei verzeichnete Handelshindernisse erkennen, was zeigt, dass die EU-Strategie zur Beseitigung von Hindernissen auch gegenüber den großen Volkswirtschaften effektiv funktionieren kann.
Fortschritte wurden im Hinblick auf ein wichtiges Hindernis im IKT-Segment erzielt: China wollte Vorschriften erlassen, die die in der Beschaffung von IKT-Produkten für chinesische Banken tätigen Unternehmen gezwungen hätten, chinesisches geistiges Eigentum zu benutzen und wesentliche Software-Codes, die als Geschäftsgeheimnisse gelten, offenzulegen. Nach Interventionen der Kommission auf höchster Ebene hat China beschlossen, die Verabschiedung dieser Maßnahme bis zur Überarbeitung der Verordnung vorübergehend auszusetzen. Die Kommission wird diese Angelegenheit weiterhin genau verfolgen und eine vollständige Lösung dieses Problems vor Ort anstreben.
Eine weitere positive Entwicklung wurde in der Kosmetikindustrie verzeichnet, wo im Rahmen einer neuen Rechtsvorschrift erschwerende Anforderungen eingeführt werden sollten, etwa ein Verbot des „Überklebens“ des ursprünglichen Etiketts oder die Pflicht zur Angabe des Namens und der Anschrift der Subunternehmer auf der Verpackung. Nach EU-Interventionen auf allen einschlägigen multilateralen und bilateralen Foren hat China letztlich zugestimmt, die Maßnahme auszusetzen. Damit konnten EU-Kosmetikunternehmen ihre Exporte nach China ab 2016 wie bisher fortsetzen.
Auch im Spirituosensektor wurde ein Erfolg verzeichnet: China hatte lange Zeit eine ungerechtfertigte gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahme aufrechterhalten, bei der sehr niedrige Grenzwerte für bestimmte Phthalate einzuhalten waren, wodurch faktisch ein strengeres Sicherheitsniveau gefordert wurde als von ihrer eigenen Risikobewertung festgesetzt. Das Problem wurde 2016 behoben, als China bestätigte, dass es zu seiner früheren Praxis in Einklang mit den Ergebnissen seiner eigenen Risikobewertung zurückkehren würde, und damit sicherstellte, dass die EU-Spirituosenexporteure ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen können.
3. Israel
Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Israel beruhen auf dem Assoziierungsabkommen, das 2000 in Kraft trat. Im Allgemeinen hat Israel die Erleichterung des Handels unterstützt und war gegenüber EU-Unternehmen kein besonders aktiver Anwender von Hindernissen für den Marktzugang, was wiederum zu einer starken Handelsbeziehung beigetragen hat. Nach der erfolgreichen Beseitigung von zwei Hindernissen im Jahr 2016 werden insgesamt nur drei Hindernisse in der Marktzugangsdatenbank als aktiv geführt.
Eines der kürzlich beseitigten Hindernisse betrifft pharmazeutische Exporte: Nach einer direkten Kontaktaufnahme mit dem israelischen Gesundheitsministerium hat sich Israel nun bereiterklärt, Anträge auf Zulassung von Arzneimitteln aus allen EU-Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, einschließlich aus denjenigen, die der EU seit 2004 beigetreten sind. Damit konnten endlich auch Unternehmen in diesen Mitgliedstaaten Pharmaprodukte nach Israel exportieren. Die EU hofft, dass ein ähnliches Hindernis in Bezug auf Medizinprodukte ebenfalls bald gelöst werden kann.
Seit 2016 hat Israel auch die Erteilung von Genehmigungen an mehrere EU-Mitgliedstaaten zur Ausfuhr lebender Rinder wiederaufgenommen und damit auf dieses gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anliegen reagiert.
4. Ukraine
Die vorläufige Anwendung der vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine seit dem 1. Januar 2016 führte zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Handelsbeziehungen. Die Gesamtzahl aktiver bestehender Handelshindernisse in der Ukraine hat sich nach der Beseitigung von zwei Hindernissen im Jahr 2016 und der Einführung eines neuen Hindernisses im selben Jahr von fünf auf vier verringert. Im Hinblick auf die kürzlich verabschiedete Maßnahme, die in einem Ausfuhrzoll auf Metallschrott besteht, sei angemerkt, dass die verabschiedete Maßnahme nach der Intervention der Europäischen Kommission und einem anschließenden Veto, welches vom Präsidenten der Ukraine im Hinblick auf den ursprünglichen Vorschlag eingelegt wurde, schließlich auf ein Jahr verkürzt wurde und voraussichtlich im September 2017 auslaufen wird. Damit sollte sich die Gesamtzahl der Hindernisse weiter verringern.
Bei der Beseitigung von Hindernissen, die den EU-Exporteuren Anlass zur Sorge geben, hat die Ukraine gute Fortschritte erzielt, beispielsweise durch die Aufhebung des langjährigen SPS-Verbots für Rind- und Kalbfleisch (obwohl einige Einfuhrbedingungen noch nicht vollständig mit den EU-Standards in Einklang stehen) oder der gleichermaßen langjährigen Quarantänegenehmigung für die Ein- oder Durchfuhr von Gemüse. Dennoch ist es bedauerlich, dass das 2015 von der Ukraine verabschiedete Exportverbot für Holz trotz der vielen Zusagen der Ukraine, die Maßnahme aufzugeben, noch immer in Kraft ist. Die Kommission wird die Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone im Hinblick auf die Beseitigung von Hindernissen und die Verhinderung des Auftretens neuer Hindernisse zusammen mit ihren Partnern in der verstärkten Marktzugangspartnerschaft weiterhin überwachen.
D. HANDELSSTRÖME, DIE POTENZIELL DURCH DIE IM JAHR 2016 BESEITIGTEN HINDERNISSE BEEINFLUSST WERDEN
In Ermangelung ausreichend zuverlässiger Wirtschaftsdaten zu diesem Zeitpunkt wurde die gleiche Methodik, die in Abschnitt II.B erläutert wird, auch zum Zweck der Berechnung der Handelsströme verwendet, die von den im Jahr 2016 beseitigten Hindernissen potenziell beeinflusst werden. Diese Methodik ist zwar alles andere als perfekt – da man bei der Betrachtung der Handelsströme vorangegangener Jahre im Zusammenhang mit beseitigten Hindernissen verzerrte Zahlen erhält, weil die EU-Exporte durch das zuvor vorhandene Hindernis geschmälert wurden –, sie gibt aber zumindest gewisse (wenn auch möglicherweise unterbewertete) Hinweise auf die Bedeutung der Handelsströme, die von den beseitigten Hindernissen profitieren könnten.
Die Methodik wurde bei 17 der 20 Hindernisse verwendet, die 2016 beseitigt wurden; die Ausnahmen beziehen sich wieder auf eher horizontale Fälle (die Problematik der ausgebesserten Waren und die Ursprungsüberprüfung in Südkorea) und auf die im vorhergehenden Abschnitt beschriebene IKT-Problematik in China. Obwohl der durch die Beseitigung dieser Hindernisse erzeugte wirtschaftliche Wert beträchtlich sein dürfte, ist es nach wie vor zu schwierig, die jeweiligen Handelsströme zu ermitteln und zu messen, weshalb diese nicht in die Analyse einbezogen wurden.
Ungeachtet dessen könnte die im Jahr 2016 erfolgte Beseitigung von Handelshindernissen auf Grundlage dieser Methodik positive Auswirkungen in der Größenordnung von 4,2 Mrd. EUR auf die EU-Exporte haben 21 . In jedem Fall wird es unter Berücksichtigung der Einschränkungen der Methodik für die Zukunft von Nutzen sein, die Entwicklung des Handels in diesen Bereichen jetzt, da die Hindernisse beseitigt sind, weiterzuverfolgen, um genauere Schlussfolgerungen über die Auswirkungen ihrer Aufhebung zu ziehen 22 .
Was die potenziell von einzelnen Hindernissen betroffenen Handelsströme anbelangt, so könnten EU-Exporteure nach der Beseitigung von sieben Hindernissen im Jahr 2016 im Zusammenhang mit gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen deutlich bessere Absatzmöglichkeiten haben, was EU-Exporte von insgesamt 1,86 Mrd. EUR ausmacht. So könnten die Landwirte der EU beispielsweise von der Beseitigung der ehemals von der Ukraine angewandten gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Einschränkung profitieren, die sich auf die derzeitigen Ausfuhren im Wert von 602,62 Mio. EUR auswirken könnte.
Auch die Beseitigung der Hindernisse im Zusammenhang mit Kosmetika und Spirituosen in China könnte erhebliche Auswirkungen haben, da sich die EU-Ausfuhren in diesen Sektoren auf 678,6 Mio. EUR bzw. 398,39 Mio. EUR beliefen. Der Kosmetiksektor könnte ebenfalls von der Abschaffung der diskriminierenden Behandlung in Korea profitieren, was den derzeitigen Stand der EU-Exporte in Höhe von 452,56 Mio. EUR steigern könnte.
IV. SCHLUSSFOLGERUNG
Der Schwerpunkt des diesjährigen Berichts liegt darauf, einen umfassenden Überblick über diejenigen Handels- und Investitionshindernisse zu bieten, die die EU-Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar betreffen und im Rahmen der Marktzugangspartnerschaft zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Unternehmensorganisationen gemeldet und beseitigt werden. Die Marktzugangsdatenbank, in der diese Hindernisse registriert werden, umfasst derzeit 372 aktive Hindernisse, die für 51 Länder weltweit gemeldet wurden. Große Volkswirtschaften wie Russland, Brasilien, China, Indien und Indonesien sind weiterhin die Hauptnutzer solcher protektionistischen Instrumente.
Im Kalenderjahr 2016, dem Bezugszeitraum dieses Berichtes, wurden weltweit ähnliche Tendenzen beobachtet. Bei den insgesamt 36 neuen Hindernissen, die 2016 gemeldet wurden, stützte sich Russland auf die höchste Anzahl neuer Handelsbeschränkungen, dicht gefolgt von Indien, während China ebenfalls weiterhin zu den 5 Hauptnutzern von Handelshindernissen gehörte. Mehrere neue Maßnahmen wurden außerdem in Bezug auf die Schweiz gemeldet, während Algerien, Ägypten und die Türkei insbesondere dadurch hervorstachen, dass sie aktiv auf eine Politik der Lokalisierung zurückgriffen. Neue Hindernisse wurden, zusätzlich zu bestimmten horizontalen Maßnahmen, für 13 Wirtschaftssektoren registriert, zu denen hauptsächlich der Wein- und Spirituosensektor sowie der Agrar- und Fischereisektor gehörten, aber auch die Automobil-, die Pharma- und die Dienstleistungsbranche sowie die Bereiche Medizinprodukte, Spielzeug, Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle. Die von den im Jahr 2016 neu registrierten Handelshindernissen potenziell betroffenen Handelsströme machten schätzungsweise bis zu 27,17 Mrd. EUR aus, was die gesamten EU-Ausfuhren an Handelspartner wie Südafrika, Algerien oder die Ukraine übersteigt und 1,6 % der gesamten EU-Ausfuhren entspricht.
Positiv zu verzeichnen ist, dass die Marktzugangspartnerschaft im Jahr 2016 zur Bewältigung von 20 Handels- und Investitionshindernissen in sieben verschiedenen Sektoren sowie von horizontalen Hindernissen beitrug. Die positiven Tendenzen, die insbesondere in Südkorea und der Ukraine beobachtet wurden, unterstreichen die Wirksamkeit der Umsetzung von Freihandelsabkommen zur Beseitigung von Hindernissen für den Marktzugang, und die Kommission ist entschlossen, die Anstrengungen mit ihren Partnern im Rahmen der „verstärkten Partnerschaft“ weiter zu intensivieren und zu bündeln, um eine noch effektivere Umsetzung der Freihandelsabkommen der EU sicherzustellen. Zwar ist der noch vor uns liegende Weg zugegebenermaßen lang, jedoch wurden auch in China einige Hindernisse bewältigt, was zeigt, dass die EU-Strategie zur Beseitigung von Hindernissen auch gegenüber großen Volkswirtschaften, mit denen keine Freihandelsabkommen bestehen, effektiv funktionieren kann. Die EU wird sich auch künftig auf den WTO-Rahmen und ihre eigene ehrgeizige Verhandlungsagenda für Handelsfragen stützen, die weiterhin Schlüsselinstrumente zur Bewältigung von Hindernissen darstellen werden. Insgesamt lagen die Handelsströme, die potenziell von den 2016 beseitigten Hindernissen betroffen waren, in der Größenordnung von 4,2 Mrd. EUR.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die EU-Marktzugangsstrategie als sehr wertvoll bei der Identifizierung und Beseitigung von Hindernissen erwiesen hat und damit zur Verbesserung der Export- und Investitionsmöglichkeiten für die Wirtschaftsbeteiligten der EU beiträgt. Angesichts des weltweit zunehmenden Protektionismus wird die Kommission ihre Anstrengungen weiter intensivieren, um sicherzustellen, dass alle Interessenträger im Rahmen der Marktzugangspartnerschaft zusammenarbeiten, um das Wirtschaftswachstum und die Produktivität auf der Grundlage offener Märkte auf der ganzen Welt anzukurbeln.