Brüssel, den 9.3.2017

COM(2017) 123 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Qualität der 2016 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Qualität der 2016 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten

INHALT

1.    Hintergrund    

2.    Hauptergebnisse der Bewertung der 2016 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand des Staates    

2.1.    Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit    

2.1.1.    Aktualität    

2.1.2.    Zuverlässigkeit    

2.1.3.    Vollständigkeit der Tabellen und Begleitinformationen    

2.1.4.    Zusatztabelle zu staatlichen Eingriffen zur Unterstützung von Finanzinstituten    

2.1.5.    Fragebogen zum Thema zwischenstaatliche Kredite    

2.2.    Einhaltung der Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten    

2.2.1.    Informationsaustausch und Präzisierungen    

2.2.2.    Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche    

2.2.3.    Gezielte Beratung durch Eurostat    

2.2.4.    Aktuelle Methodikfragen    

2.2.5.    Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat    

2.3.    Veröffentlichung    

2.3.1.    Veröffentlichung von Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen    

2.3.2.    Vorbehalte zur Datenqualität    

2.3.3.    Änderungen an den gemeldeten Daten    

2.3.4.    Veröffentlichung von Metadaten (Aufstellungen)    

3.    Schlussfolgerungen    


1.Hintergrund

Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) 1 sieht vor, dass die Kommission (Eurostat) dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Qualität der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten regelmäßig Bericht erstattet. In diesem jährlichen Bericht werden Aktualität, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Kohärenz der Daten sowie die Einhaltung der Verbuchungsregeln bewertet. Der vorangegangene Bericht (über die 2015 gemeldeten Daten) wurde von der Kommission am 23. März 2016 2 genehmigt.

Eurostat bewertet regelmäßig die Qualität der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten und der ihnen zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat. Diese Konten wurden erstmals im Oktober 2014 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (ESVG 2010) 3 erstellt. Im Mittelpunkt der Bewertung stehen die Faktoren, auf die das öffentliche Defizit bzw. der öffentliche Überschuss und die Änderungen des Schuldenstands des Sektors Staat zurückgeführt werden können. Die Mitgliedstaaten übermitteln Eurostat diese Daten zweimal pro Jahr mit den „VÜD-Datenübermittlungstabellen“, dem „Fragebogen zu den VÜD-Datenübermittlungstabellen“, der „Zusatztabelle zu staatlichen Eingriffen zur Unterstützung von Finanzinstituten“ und auch im Wege der bilateralen Präzisierungen. Außerdem führt Eurostat zur Kontaktpflege mit den Mitgliedstaaten regelmäßig sogenannte VÜD-Gesprächsbesuche durch.

Der vorliegende Bericht beruht auf den wichtigsten Ergebnissen der von den Mitgliedstaaten 2016 gemeldeten VÜD-Daten. Im Mittelpunkt stehen die jüngsten im Oktober 2016 vorgelegten Berichte. Soweit dies zweckmäßig ist, werden Vergleiche mit den im April 2016 sowie mit den im Jahr 2015 übermittelten Daten durchgeführt.

2.Hauptergebnisse der Bewertung der 2016 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand des Staates

2.1.Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit

2.1.1.Aktualität

Die Mitgliedstaaten müssen Eurostat ihre tatsächlichen und geplanten VÜD-Daten zweimal jährlich mitteilen, und zwar jeweils vor dem 1. April und vor dem 1. Oktober. 4 Die VÜD-Meldungen 2016 deckten die Jahre 2012 bis 2016 ab. Bei den Zahlen für 2016 handelt es sich um die von den nationalen Behörden geplanten Daten, bei den Zahlen für 2012 bis 2015 um tatsächliche Daten 5 . Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 bewertet Eurostat die von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen, nicht jedoch die geplanten Daten.

Die Fristen für die Datenübermittlung wurden sehr gut eingehalten. Im Jahr 2016 übermittelten alle Mitgliedstaaten ihre tatsächlichen Daten innerhalb der für die beiden VÜD-Datenübermittlungen jeweils rechtsverbindlichen Frist.

2.1.2.Zuverlässigkeit

Die Änderungen der zwischen April 2016 und Oktober 2016 durchgeführten Datenübermittlungen standen hauptsächlich im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Datenquellen, in erster Linie Arbeitssalden und Steuerdaten, sowie an der Methodik vorgenommene Änderungen, etwa Neuzuordnungen.

Die höchsten positiven Korrekturen, die eine Abnahme des Defizits in Prozent des BIP zeigten, betrafen 2015 Ungarn (+0,4 Prozentpunkte), Bulgarien, Dänemark, Luxemburg und Slowenien (jeweils +0,3 Prozentpunkte) sowie die Slowakei und Schweden (jeweils +0,2 Prozentpunkte). Die höchsten negativen Korrekturen wurden in Estland (-0,3 Prozentpunkte, sinkender Überschuss), Griechenland (-0,3 Prozentpunkte, steigendes Defizit) und der Tschechischen Republik (-0,2 Prozentpunkte, steigendes Defizit) vorgenommen. Die größten Korrekturen nach oben beim Schuldenstand 2015 erfolgten in Finnland (+1,1 Prozentpunkte), Schweden (+0,8 Prozentpunkte) und Luxemburg (+0,3 Prozentpunkte), während in Rumänien der Schuldenstand nach unten korrigiert wurde (-0,5 Prozentpunkte).

Der Nennereffekt von BIP-Korrekturen wirkt sich stärker auf die Schuldenquote des Sektors Staat aus als auf die Defizitquote des Sektors Staat. Die Korrektur des BIP hatte Auswirkungen auf die Schuldenquote mehrerer Mitgliedstaaten. Insbesondere in Spanien (+0,5 Prozentpunkte), Frankreich und Luxemburg (jeweils +0,4 Prozentpunkte) sowie Griechenland (+0,3 Prozentpunkte) wurde eine steigende Schuldenquote beobachtet, während sie in Zypern (-1,3 Prozentpunkte), Bulgarien, der Tschechischen Republik und Österreich (jeweils -0.7 Prozentpunkte), Ungarn und Finnland (jeweils -0,6 Prozentpunkte) sank, in Irland schließlich sogar in erheblichem Maße (-15,1 Prozentpunkte 6 ). Die Korrektur des BIP wirkte sich in begrenztem Ausmaß auf die Defizitquoten aller Mitgliedstaaten aus, ausgenommen Irland (+0,4 Prozentpunkte) und Bulgarien (+0,1 Prozentpunkte).

2.1.3.Vollständigkeit der Tabellen und Begleitinformationen

Das Ausfüllen der Meldetabellen ist eine rechtliche Verpflichtung und eine Voraussetzung dafür, dass Eurostat die Qualität der Daten ordnungsgemäß überwachen kann. Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 übermitteln die Mitgliedstaaten Eurostat die relevanten statistischen Informationen; der letztgenannte Begriff „bezeichnet insbesondere

a)    Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen;

b)    Aufstellungen;

c)    VÜD-Datenübermittlungstabellen;

d)    zusätzliche Fragebogen und Präzisierungen im Zusammenhang mit den Datenübermittlungen.“.

Es gibt vier wichtige Arten von VÜD-Datenübermittlungstabellen. Tabelle 1 enthält die Datenmeldungen zur Höhe von Defizit bzw. Überschuss und Schuldenstand des Sektors Staat als Gesamtbetrag und nach Teilsektoren des Staates, Schuldenstände als Gesamtbetrag 7 und nach Kategorie von Finanzinstrumenten. Sie enthält auch das BIP zu jeweiligen Marktpreisen und Ausgaben des Staates für Bruttoanlageinvestitionen und Zinsen. Die Tabellen 2A bis 2D enthalten die Daten zur Erläuterung der Umlegung der nationalen Definitionen des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos (des in der Methodik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen genannten Arbeitssaldos) auf das Defizit bzw. den Überschuss jedes einzelnen Teilsektors (den in der Methodik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen genannten Finanzierungssaldo) 8 . Die Daten in den Tabellen 3A bis 3D liefern Erklärungen dafür, wie das Defizit bzw. der Überschuss des Sektors Staat und andere relevante Faktoren zu den Schwankungen des Schuldenstands des Sektors Staat und zur Schuldenkonsolidierung beitragen. In Tabelle 4 finden sich hauptsächlich Daten über Handelskredite und Anzahlungen. 9 Die VÜD-Tabellen 1 und 2 beziehen sich auf die Jahre 2012-2016 10 , die übrigen Tabellen auf die Jahre 2012-2015.

Alle Mitgliedstaaten übermittelten Eurostat sämtliche VÜD-Datenübermittlungstabellen 11 im Rahmen der Datenübermittlungen sowohl im April als auch im Oktober 2016. Im Oktober füllten sämtliche Mitgliedstaaten die VÜD-Tabelle 1 vollständig aus und machten in der VÜD-Tabelle 2 für alle Teilsektoren Angaben über den Zusammenhang zwischen dem Arbeitssaldo und dem VÜD-Überschuss bzw. VÜD-Defizit. Im Vereinigten Königreich wird der Arbeitssaldo nach dem Grundsatz der periodengerechten Zurechnung bewertet, und es wurden nur sehr wenige Anpassungen zur Umrechnung des Arbeitssaldos in den Finanzierungssaldo nach dem ESVG 2010 gemeldet. Einige Länder gaben nicht alle Umrechnungspositionen an, wie im Muster gefordert (Deutschland, Österreich), andere Länder meldeten einige Restgrößen (Italien, Niederlande, Finnland und Schweden).

Was die VÜD-Tabelle 3 betrifft, so lieferten nicht alle Mitgliedstaaten sämtliche Untergliederungen. Insbesondere Österreich machte nicht die geforderten detaillierten Angaben zu Aktien oder anderen Wertpapieren, Deutschland lieferte keine Details zu Finanzderivaten. Weder Deutschland noch Österreich füllten die Anpassungszeilen im Rahmen der Bewertung von Schuldverschreibungen aus.

Der Gesamtbestand an Handelskrediten und Anzahlungen des Sektors Staat sollte in der VÜD-Tabelle 4 angegeben werden. Allerdings gelang für rund die Hälfte der Mitgliedstaaten eine vollständige Erfassung aller Teilsektoren des Staates sowie innerhalb der Teilsektoren. Belgien, Bulgarien, Deutschland, Irland, Griechenland, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen und das Vereinigte Königreich kennzeichneten ihre gelieferten Daten als vorläufig, d. h.: Sie werden bei künftigen Datenübermittlungen überarbeitet.

Die Vollständigkeit der VÜD-Tabellen ist noch verbesserungsfähig. Allerdings dürften sich die noch verbleibenden Probleme kaum auf die Datenqualität auswirken.

Der „Fragebogen zu den VÜD-Datenübermittlungstabellen“ 12 wurde von allen Mitgliedstaaten beantwortet. Was die Erfassung und die Qualität der Antworten betrifft, so wurden gegenüber den Vorjahren erneut Verbesserungen erzielt. Es bedarf aber noch weiterer Fortschritte, da einige Länder nicht alle im Fragebogen verlangten Angaben machten. Dies gilt insbesondere für Daten zu Forderungen und Schuldenaufhebungen im Sektor Staat, die Aufschlüsselung sonstiger Forderungen/Verbindlichkeiten, die Verbuchung staatlicher Garantien (hauptsächlich für den Teilsektor Gemeinden) und die Daten zu Kapitalzuführungen.

2.1.4.Zusatztabelle zu staatlichen Eingriffen zur Unterstützung von Finanzinstituten

Seit dem 15. Juli 2009 erfasst Eurostat in einer zusätzlichen Tabelle zu staatlichen Eingriffen zur Unterstützung von Finanzinstituten Daten über die Finanzkrise. Die 2016 erfassten Daten betrafen den Zeitraum 2007-2015. Bis auf fünf Mitgliedstaaten (Estland, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei) meldeten alle Mitgliedstaaten unterschiedliche staatliche Eingriffe in diesem Zeitraum. In Finnland (2008) und der Tschechischen Republik (2013-2015) wurden nur Eingriffe in Bezug auf Eventualverbindlichkeiten gemeldet. 2015 waren die Auswirkungen auf das Defizit aufgrund der Unterstützung von Finanzinstituten besonders ausgeprägt in Griechenland (4,1 % des BIP), Portugal (1,6 % des BIP) und Slowenien (1,4 % des BIP). Mit seiner VÜD-Pressemitteilung veröffentlichte Eurostat einen Hintergrundvermerk, der mehr Informationen zum Inhalt der Zusatztabelle und den Datenergebnissen enthielt. 13  

2.1.5.Fragebogen zum Thema zwischenstaatliche Kredite

Die Mitgliedstaaten übermitteln auch Daten über bilaterale zwischenstaatliche Kredite, die in der Regel im Rahmen von Finanzhilfeprogrammen gewährt werden. Auf diese Daten und weitere Angaben zur Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) wird in der VÜD-Pressemitteilung eingegangen. Für die Jahre 2012-2015 betreffen die Zahlen zu zwischenstaatlichen Krediten hauptsächlich Kredite an Griechenland, Irland und Portugal.

Bilaterale zwischenstaatliche Kredite werden von den Aggregaten des Maastricht-Schuldenstands für die EU-28 und für das Euro-Währungsgebiet abgezogen, da beide auf konsolidierter Basis ausgewiesen werden.

2.2.Einhaltung der Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten

2.2.1.Informationsaustausch und Präzisierungen

Während des Übermittlungszeitraums zwischen der am 1. Oktober endenden Frist für die Herbstmeldung und der Veröffentlichung der Daten am 21. Oktober 2016 setzte sich Eurostat mit den nationalen statistischen Ämtern aller Mitgliedstaaten in Verbindung und erbat weitere Informationen und Präzisierungen zur Anwendung der Verbuchungsregeln für bestimmte Transaktionen. Im Rahmen dieses Verfahrens fand zwischen Eurostat und den nationalen Behörden ein intensiver Schriftverkehr statt. Ein erstes Ersuchen um Präzisierung wurde an alle Mitgliedstaaten bis zum 6. Oktober verschickt. Ein zweites Ersuchen ging an 25 Mitgliedstaaten, ein drittes an 13 Mitgliedstaaten und ein viertes an einen Mitgliedstaat. Eurostat ersuchte einige Mitgliedstaaten um überarbeitete „VÜD-Datenübermittlungstabellen“, überarbeitete Tabellen für zugrunde liegende Konten des Sektors Staat (d. h. jährliche Ausgaben- und Einnahmenkonten sowie vierteljährliche finanzielle und nicht finanzielle Konten) sowie um einen überarbeiteten „Fragebogen zu den VÜD-Datenübermittlungstabellen“. In den meisten Fällen betrafen die Änderungen der im Übermittlungszeitraum Oktober 2016 gemeldeten Daten Berichtigungen technischer Fehler, interner Unstimmigkeiten, Anpassungen in den Übermittlungstabellen oder den damit zusammenhängenden Fragebogen bzw. unzulänglich verbuchte Daten in Tabellen. Wenige Änderungen stehen in Zusammenhang mit den spezifischen Anleitungen zur Methodik von Eurostat oder einer Aktualisierung von Quelldaten.

2.2.2.Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche

In der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 sind Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche vorgesehen. Vertreter der GD ECFIN und der Europäischen Zentralbank nehmen an diesen Besuchen regelmäßig als Beobachter teil. Die Gesprächsbesuche, die regelmäßig (mindestens in jedem zweiten Jahr) in den Mitgliedstaaten stattfinden, dienen der Überprüfung der gemeldeten Daten, der Untersuchung methodischer Fragen, der Erörterung der in den Aufstellungen beschriebenen statistischen Quellen und Verfahren sowie der Beurteilung, ob die einschlägigen Verbuchungsregeln eingehalten wurden (z. B. die Abgrenzung des Staates, den Verbuchungszeitpunkt und die Zuordnung der Transaktionen und Verbindlichkeiten des Staates).

In den vergangenen Jahren fanden im Rahmen des VÜD häufiger Besuche in den Mitgliedstaaten statt. Falls sich Eurostat mit einer wichtigen spezifischen Angelegenheit an einen Mitgliedstaat wendet, die sich nur bei einem Treffen mit den zuständigen Behörden klären lässt, kann ein Fach- oder Ad-hoc-Besuch in diesem Mitgliedstaat angesetzt werden.

Im Jahr 2016 führte Eurostat in folgenden Mitgliedstaaten VÜD-Dialogbesuche durch: Belgien (21. und 22 Januar), Ungarn (15. und 16. Februar), Griechenland (17.-19. Februar und 22.-24. März), Deutschland (25. und 26. Februar), Bulgarien (29. Februar und 1. März), Luxemburg (15. und 16. März), Litauen (19. und 20. Mai), Malta (8.-10. Juni), Dänemark (19. und 20. September), Portugal (9.-11. November) Tschechische Republik (22. und 23. November). Ferner kamen drei Ad-hoc-Besuche in Griechenland (27. und 28. Juni), Ungarn (22. September) und Polen (17. und 18. November) zustande. Außerdem fanden im Rahmen der laufenden Untersuchungen über eine etwaige vorsätzliche Meldung falscher Daten 14 ein Fachbesuch (25.-27. Januar) und ein gezielter Besuch (26.-28. September) in Österreich statt.

Die endgültigen Ergebnisse aller Gesprächsbesuche werden mit einer Beschreibung der vereinbarten Aktionspunkte und des Sachstands bei den angesprochenen Themen an den Wirtschafts- und Finanzausschuss übermittelt und auf der Eurostat-Website veröffentlicht. 15 Mit der Umsetzung dieser Aktionspunkte wurden im Laufe der Zeit schrittweise Verbesserungen der Datenqualität erreicht.

Im Jahr 2016 führte Eurostat keinen methodenbezogenen Besuch durch.

2.2.3.Gezielte Beratung durch Eurostat

Die Mitgliedstaaten wenden sich regelmäßig an Eurostat, um Probleme im Bereich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu klären, die künftige oder vergangene Vorgänge betreffen. Eurostat hält die bestehenden veröffentlichten Leitlinien 16 bei seiner Beratungstätigkeit ein. Im Interesse der Transparenz veröffentlicht Eurostat seit Juli sämtliche Beratungsschreiben 17 , ohne vorher die Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats einzuholen, wie bis zu diesem Zeitpunkt geschehen. Insgesamt wurden 2016 19 Schreiben veröffentlicht.

2.2.4.Aktuelle Methodikfragen

Die Ausgabe 2016 des „Manual on Government Deficit and Debt“ (MGDD) wurde am 4. März veröffentlicht; darin sind einige Kapitel enthalten, die an das ESVG 2010 angepasst wurden und die Ergebnisse der Überlegungen widerspiegeln, die 2015 von der Taskforce zu Methodikfragen angestellt worden waren.

Eurostat bewertete die ordnungsgemäße Anwendung der Regeln des ESVG 2010 und prüfte die Anwendung seiner Entscheidungen zur Methodik, indem die von den Mitgliedstaaten im „Fragebogen zu den VÜD-Datenübermittlungstabellen“ angegebenen Daten analysiert und während der VÜD-Gesprächsbesuche mit den nationalen statistischen Ämtern Diskussionen geführt wurden.

Eurostat stellt zusätzliche Dokumentation mit Anleitungen zur Methodik in den Bereichen Verbuchungsregeln für die VÜD-Statistiken und die Staatsfinanzen (GFS) als Ergänzung zu den allgemeinen Bestimmungen des ESVG 2010 zur Verfügung. Anleitungen zur Methodik werden unter der Verantwortung von Eurostat nach Rücksprache mit den statistischen Behörden der Mitgliedstaaten herausgegeben. Die Veröffentlichung von Präzisierungen, die die Verbuchungsregeln für einige sehr gezielte Bereiche erläutern, liegt in der Verantwortung von Eurostat.

Im Jahr 2016 veröffentlichte Eurostat drei Präzisierungsvermerke zu folgenden Themen: „Die statistische Behandlung von Verträgen im Bereich öffentlich-private Partnerschaft“ (4. März), „Statistische Auswirkungen auf neue Rechtsvorschriften zur Abwicklung“ (31. März) und „Statistische Erfassung der Beiträge 2015 zu nationalen Abwicklungsfonds“ (26. September).

Die statistische Erfassung von öffentlich-privaten Partnerschaften wurde insbesondere im Kontext des „Investitionsplans für Europa“ von Kommissionspräsident Juncker umfassend erörtert. Von Eurostat wurden größere Anstrengungen unternommen, um die Regeln für die Ersteller von Daten über öffentlich-private Partnerschaften zu präzisieren. Zusätzlich zu dem im März herausgegebenen Vermerk und dem aktualisierten Kapitel über öffentlich-private Partnerschaften im MGDD veröffentliche Eurostat gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank am 29. September einen umfassenden Leitfaden zu öffentlich-privaten Partnerschaften („A Guide to the Statistical Treatment of PPPs“ 18 ).

2016 wurden zwei Taskforces eingerichtet, eine für Revisionspolitik (3. März und 24. und 25. Mai) und eine weitere für den MGDD (13. und 14. September). Bei Letzterer lag der Schwerpunkt auf Methodikthemen, die weiter präzisiert werden mussten und/oder für die eine Anleitung oder aktualisierte MGDD-Kapitel künftig ins Auge gefasst werden könnten. Außerdem wurden drei eigens anberaumte Expertensitzungen organisiert, die sich mit Beiträgen zur Abwicklung und Einlagensicherungssystemen (4. Juli) befassten, ferner mit Entschuldungseinrichtungen (14. November) und faulen Krediten (15. November).

2.2.5.Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat

Mit den in der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 festgelegten Datenübermittlungsfristen (1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres) sollte die Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden jährlichen und vierteljährlichen Konten des Sektors Staat gewährleistet sein, die Eurostat mit verschiedenen ESVG-Übermittlungstabellen zur Verfügung gestellt werden. Eurostat überprüft systematisch die Übereinstimmung der VÜD-Datenübermittlungen mit den zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat. Beispielsweise sollten die Summen der Ausgaben und Einnahmen des Sektors Staat mit der gemeldeten Defizitangabe übereinstimmen.

Die VÜD-Daten stimmten im Allgemeinen mit den übermittelten, nach dem ESVG 2010 erstellten Konten des Sektor Staat überein – trotz einiger Bedenken sowohl hinsichtlich der finanziellen Vermögensbilanzen (Bestände) als auch der vierteljährlichen Finanzkonten des Sektors (ESVG-Tabelle 27). Es gibt deutliche Inkonsistenzen für Bulgarien, Zypern, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Portugal, Spanien und kleinere Unterschiede für Frankreich und Ungarn.

Beim Saldo der finanziellen Transaktionen bestanden bei der Übermittlung im Oktober 2016 für mehrere Jahre nach wie vor erhebliche Unterschiede im Fall Griechenland, was den vorangegangenen Meldungen entspricht. In diesem Kontext nahm Eurostat daher erneut die Veröffentlichung der ESVG-Tabelle 27 zurück und änderte die Zahlen für Griechenland, die zur Ermittlung der Aggregate für die EU-28 und für das Euro-Währungsgebiet herangezogen worden waren. Zur Lösung des Problems arbeitet das Amt mit der Bank of Greece und der EZB zusammen.

Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten VÜD-Daten über den Finanzierungssaldo, Ausgaben für Bruttoanlageinvestitionen und Zinsen stimmten mit den jährlichen und den vierteljährlichen Daten über Ausgaben und Einnahmen des Sektors Staat (ESVG-Tabellen 2 und 25) vollkommen überein. Auch bei den Daten über den jährlichen und vierteljährlichen öffentlichen Schuldenstand (ESVG-Tabelle 28) betrifft, kam es bei keinem Mitgliedstaat zu Abweichungen.

2.3.Veröffentlichung

2.3.1.Veröffentlichung von Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen

Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 lautet wie folgt: „Die Kommission (Eurostat) stellt die Zahlen des tatsächlichen öffentlichen Defizits und des tatsächlichen öffentlichen Schuldenstands für die Anwendung des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Berichterstattungsfristen … bereit. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch Veröffentlichung.“

Eurostat veröffentlichte am 21. April 19 und am 21. Oktober 20 auf seiner Website die Daten zum öffentlichen Defizit und zum öffentlichen Schuldenstand zusammen mit allen von den Mitgliedstaaten übermittelten Meldetabellen 21 , ferner mit einem Vermerk zu Bestandsanpassungen, zu staatlichen Eingriffen zur Unterstützung von Finanzinstituten sowie zum Bestand der Verbindlichkeiten bei Handelskrediten und Anzahlungen. Außerdem veröffentlichte Eurostat eine Pressemitteilung zum vierteljährlichen Maastricht-Schuldenstand (etwa t+115 22  Tage) sowie eine Pressemitteilung zum vierteljährlichen gesamtstaatlichen Defizit.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 müssen die Mitgliedstaaten ihre Zahlen des tatsächlichen öffentlichen Defizits und des tatsächlichen öffentlichen Schuldenstands veröffentlichen. Alle Mitgliedstaaten veröffentlichen Zahlen zu Defizit und Schuldenstand auf nationaler Ebene. Die meisten Mitgliedstaaten teilten Eurostat mit, dass sie alle ihre VÜD-Tabellen veröffentlichen. Fünf Mitgliedstaaten, Bulgarien, Italien, Luxemburg, Polen und die Slowakei, veröffentlichen nur einige Meldetabellen. Ein Mitgliedstaat, nämlich Frankreich, veröffentlicht keine der VÜD-Tabellen auf nationaler Ebene.

2.3.2.Vorbehalte zur Datenqualität

Oktober 2016

Zypern: Eurostat äußerte einen Vorbehalt gegenüber der Qualität der von Zypern gemeldeten Daten. Dieser betrifft eine Reihe von technischen Fragen, wie die Erfassung von EU-Strömen, die Grundlage für den Arbeitssaldo des Sektors Staat, die unvollständige Nutzung von Quelldaten für periodengerechte Berichterstattung und die fehlende Meldung statistischer Diskrepanzen in VÜD-Tabellen.

Eurostat zog seinen Vorbehalt gegenüber Frankreich zurück, hielt jedoch seine in der VÜD-Pressemitteilung im April 2016 geäußerten Vorbehalte gegenüber Belgien und Ungarn aufrecht (der Vorbehalt gegenüber Ungarn wurde im Oktober 2016 geändert, um die mögliche Umleitung von Transaktionen der ungarischen Zentralbank zu berücksichtigen).

April 2016

Belgien: Eurostat äußerte einen Vorbehalt gegenüber der Qualität der von Belgien übermittelten Daten bezüglich der Sektorzuordnung von Krankenhäusern.

Frankreich: Eurostat äußerte einen Vorbehalt gegenüber der Qualität der von Frankreich gemeldeten Daten. Dieser betrifft die Sektorzuordnung der französischen Einlagensicherung und der Abwicklungsfonds im Jahr 2015 sowie die Erfassung von Abwicklungskosten im Zusammenhang mit der Umstrukturierung komplexer Schuldtitel, die von Gemeinden aufgenommen wurden.

Ungarn: Eurostat äußerte einen Vorbehalt gegenüber der Qualität der von Ungarn übermittelten Daten bezüglich der Sektorzuordnung der Eximbank.

Eurostat zog seinen in der Pressemitteilung vom 21. Oktober 2015 geäußerten Vorbehalt gegenüber Österreich zurück.

2.3.3.Änderungen an den gemeldeten Daten

Eurostat hat keine Änderungen an den Daten vorgenommen, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der VÜD-Datenübermittlungen vom April oder Oktober 2016 gemeldet wurden.

2.3.4.Veröffentlichung von Metadaten (Aufstellungen 23 )

Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 gehören die VÜD-Aufstellungen zu den statistischen Informationen, die die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen müssen. In der Verordnung ist auch vorgeschrieben, dass VÜD-Aufstellungen auf nationaler Ebene zu veröffentlichen sind.

Eurostat hat das Format der VÜD-Aufstellungen geändert und strukturelle Änderungen vorgenommen sowie ausführlichere Informationen verlangt. Man einigte sich auf ein neues, auf das ESVG 2010 abgestimmtes Muster für die Aufstellungen, und Ende 2016 hatte Eurostat für mehr als zwei Drittel der Mitgliedstaaten überarbeitete Aufstellungen veröffentlicht.

3.Schlussfolgerungen

Eurostat erkennt an, dass hinsichtlich der Übereinstimmung und Vollständigkeit der übermittelten Daten weiterhin generell Verbesserungen erzielt wurden. Nichtsdestoweniger muss die Qualität der Haushaltsdaten weiter verbessert werden. Im Laufe des Jahres 2016 hat Eurostat die bilateralen Präzisierungen während der Bewertung der VÜD-Übermittlungen intensiviert. Das Amt hat auch die Kontakte und Konsultationen mit den Mitgliedstaaten zwischen den Meldungen verstärkt. Gesprächsbesuche fanden häufiger statt. Die Veröffentlichung der Beratungsschreiben zur Methodik von Eurostat hat den Wissensaustausch und die Transparenz verbessert.

Bei einigen Mitgliedstaaten, insbesondere Griechenland, gibt es hinsichtlich der Übereinstimmung bei den vierteljährlichen Finanzkonten nach wie vor Probleme.

Im Jahr 2016 äußerte Eurostat in vier Fällen Vorbehalte gegenüber der Qualität der von Mitgliedstaaten übermittelten Daten. Betroffen waren Belgien, Frankreich und Ungarn (VÜD-Datenübermittlung vom April) und Zypern (VÜD-Datenübermittlung vom Oktober). Eurostat zog seine Vorbehalte gegenüber Österreich (April 2016) und Frankreich (Oktober 2016) zurück, hielt jedoch seine Vorbehalte gegenüber Belgien und Ungarn (Oktober 2016) aufrecht.

Die Korrekturen an früheren Daten über Defizit und Schuldenstand waren hauptsächlich auf Aktualisierungen von Quelldaten und auf die Neuzuordnung von Einheiten sowie Beratungsanfragen zur Methodik zurückzuführen.

Insgesamt gelangt Eurostat zu dem Schluss, dass sich 2016 die Qualität der übermittelten Haushaltsdaten weiter verbessert hat. Im Allgemeinen stellten die Mitgliedstaaten vollständigere Angaben mit besserer Qualität zur Verfügung, was sowohl für die VÜD-Datenübermittlungstabellen als auch für andere relevante statistische Meldungen zutraf.

(1)

   ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1.

(2)

   COM(2016) 164 final.

(3)

   ABl. L 174 vom 26.6.2013, S. 1.

(4)

   Artikel 3 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009.

(5)

   Die tatsächlichen Daten unterteilen sich in endgültige, halbendgültige oder geschätzte Zahlen.

(6)

http://ec.europa.eu/eurostat/documents/24987/6390465/Irish_GDP_communication.pdf  

(7)

Nach dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, das dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU beigefügt ist, handelt es sich beim öffentlichen Schuldenstand um alle konsolidierten am Jahresende ausstehenden Bruttoverbindlichkeiten des Sektors Staat (zum Nominalwert). Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 sind im öffentlichen Schuldenstand die im ESVG 2010 definierten Rubriken Bargeld und Einlagen (AF.2), Schuldverschreibungen (AF.3) und Kredite (AF.4) enthalten.

(8)

Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009.

(9)

    Siehe Erklärungen zum Ratsprotokoll vom 22. November 1993: https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/gfs/images/e/e7/Statements_9817.en93.pdf

(10)

    In der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates wird von den Mitgliedstaaten nur ausdrücklich verlangt, geplante Daten in den VÜD-Tabellen 1 und 2A zu übermitteln.

(11)

   Die VÜD-Datenübermittlungstabellen der Mitgliedstaaten sind auf der Eurostat-Website verfügbar: http://ec.europa.eu/eurostat/web/government-finance-statistics/excessive-deficit-procedure/edp-notification-tables .

(12)

    In den dreizehn Abschnitten dieses Fragebogens werden quantitative und gelegentlich qualitative Angaben über mehrere Bereiche verlangt, etwa Transaktionen mit Steuern und Sozialbeiträgen und mit der EU, Erwerb von militärischem Gerät, staatliche Garantien, Schuldenaufhebungen, Kapitalzuführungen des Staates zugunsten von öffentlichen Kapitalgesellschaften, öffentlich-private Partnerschaften, Umleitungstransaktionen und sonstige Fragen.

(13)

    Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/2022710/Background-note-on-gov-interventions-OCT-2016-final.pdf .  

(14)

Beschluss C(2016) 2633 final der Kommission vom 3.5.2016 über die Einleitung einer Untersuchung in Zusammenhang mit der Manipulation von Statistiken in Österreich gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet.

(15)

Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/2022710/Background-note-on-gov-interventions-OCT-2016-final.pdf .  

(16)

Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/web/government-finance-statistics/methodology/guidance-on-accounting-rules .

(17)

Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/web/government-finance-statistics/methodology/advice-to-member-states .

(18)

http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/7204121/epec-eurostat-statistical-guide-en.pdf  

(19)

    Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7235991/2-21042016-AP-EN.pdf .  

(20)

    Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7704449/2-21102016-AP-EN.pdf .  

(21)

      Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/web/government-finance-statistics/excessive-deficit-procedure/edp-notification-tables

(22)

„t“ = letztes Berichtsquartal.

(23)

    Aufstellungen der Methoden, Verfahren und Quellen, die für die Erstellung der tatsächlichen Daten über Defizit und Schuldenstand und der ihnen zugrunde liegenden Konten des Staates verwendet werden.