Brüssel, den 1.2.2017

COM(2017) 49 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen im Straßenverkehr der Europäischen Union
(Berichtsjahre 2014 und 2015)


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen im Straßenverkehr der Europäischen Union
(Berichtsjahre 2014 und 2015)

1.    Einleitung

Die ständige Einhaltung der EU-Qualitätsvorschriften für im Straßenverkehr verwendete Otto- und Dieselkraftstoffe ist für die Erreichung wesentlicher Vorteile für die Gesundheit und die Umwelt von größter Bedeutung.

Der vorliegende Bericht stützt sich auf die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie 98/70/EG 1 (sog. Kraftstoffqualitätsrichtlinie) vorgelegten Berichte für das Jahr 2014 über die Qualität der im Straßenverkehr der EU verwendeten Otto- und Dieselkraftstoffe.

Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten einer Qualitätssicherung und –kontrolle unterzogen, die zur Verbesserung der Daten geführt hat. Die Zusammenstellung und Analyse der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten findet sich in den Technischen Berichten der EUA Nr. 26/2015 „EU Fuel quality monitoring – 2014“ und Nr. 36/2016 „EU Fuel quality monitoring – 2015“ 2 .

2.    Überblick über die Kraftstoffqualitätsdaten für 2014 in der EU

Bei der Überwachung der Kraftstoffqualität in den Jahren 2014 und 2015 ergaben sich weiterhin nur sehr wenige Abweichungen von den Spezifikationen der Kraftstoffqualitätsrichtlinie für Otto- und Dieselkraftstoffe. Außerdem zeigte sich, dass alle Mitgliedstaaten die Kraftstoffspezifikationen anwenden, die für Straßenverkehrskraftstoffe einen Schwefelgehalt von weniger als 10 ppm vorschreiben.

Ein wichtiger Punkt bei der Überwachung der Einhaltung der Kraftstoffqualitätsanforderungen ist die Probeentnahme von Kraftstoffen. Aufgrund der Feststellungen zu den Daten des Berichts für 2013 3 und den anschließenden bilateralen Kontakten zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten war bei den Daten für 2014 eine Verbesserung bei der Einhaltung der Berichts- und Überwachungspflichten der Mitgliedstaaten festzustellen, die auf verbesserte Systeme zur Überwachung der Kraftstoffqualität und die sich daraus ergebende umfassendere und robustere Probeentnahme bei Kraftstoffen zurückzuführen war.

Alle Mitgliedstaaten haben 2014 die vorgeschriebenen Mindestangaben zur Einhaltung der Kraftstoffvorschriften übermittelt. Daher brauchte die Kommission in diesem Bereich keine neuen Untersuchungen durchzuführen.

Im Jahr 2015 hat die überwiegende Mehrzahl der Mitgliedstaaten die Mindestangaben zur Einhaltung der Kraftstoffvorschriften übermittelt. Von den Mitgliedstaaten, die die erforderlichen Angaben nicht übermittelt hatten, hat die Kommission weitere Auskünfte angefordert.

Für beide Jahre werden nur wenige Verstöße bei in Verkehr gebrachtem Kraftstoff gemeldet. Nach Angabe der Mitgliedstaaten werden in solchen Fällen Maßnahmen getroffen, um vorschriftswidrige Kraftstoffe vom Markt zu nehmen. Außerdem liegen keine Hinweise vor, dass sich diese Verstöße nachteilig auf die Fahrzeugemissionen oder die Funktionsfähigkeit der Motoren ausgewirkt hätten.

(1)

   ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 58.

(2)

      http://www.eea.europa.eu/publications/eu-fuel-quality-monitoring-2014 und

http://www.eea.europa.eu/publications/eu-fuel-quality-monitoring-2015  

(3)

      http://ec.europa.eu/clima/policies/transport/fuel/docs/com_2015_70_en.pdf