EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.1.2017
COM(2017) 31 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die gemeinsame Überprüfung der Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus
{SWD(2017) 17 final}
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die gemeinsame Überprüfung der Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus
Am 1. August 2010 trat das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) in Kraft.
Verfahrensfragen
In Artikel 13 des Abkommens sind regelmäßige gemeinsame Überprüfungen der Garantien, Kontrollen und Reziprozitätsbestimmungen vorgesehen, die von Überprüfungsteams der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten durchgeführt werden. Diesen Teams gehören die Europäische Kommission, das US-Finanzministerium und Vertreter zweier Datenschutzbehörden aus EU-Mitgliedstaaten an; es können auch Sachverständige für Sicherheits- und Datenschutzfragen sowie Personen mit Erfahrung in Justizangelegenheiten aufgenommen werden.
Dieser Bericht betrifft die vierte gemeinsame Überprüfung des Abkommens seit seinem Inkrafttreten und umfasst einen Zeitraum von 22 Monaten zwischen dem 1. März 2014 und dem 31. Dezember 2015. Die erste gemeinsame Überprüfung im Februar 2011 umfasste die ersten sechs Monate nach Inkrafttreten des Abkommens (1. August 2010 bis 31. Januar 2011), die zweite Überprüfung im Oktober 2012 umfasste den anschließenden Zeitraum von zwanzig Monaten (1. Februar 2011 bis 30. September 2012). Die dritte gemeinsame Überprüfung im April 2014 umfasste einen Zeitraum von siebzehn Monaten (1. Oktober 2012 bis 28. Februar 2014). Am 27. November 2013 nahm die Kommission die Mitteilung über den gemeinsamen Bericht der Kommission und des US-Finanzministeriums über den Nutzen der bereitgestellten TFTP-Daten gemäß Artikel 6 Absatz 6 des Abkommens an.
Gemäß Artikel 13 Absatz 3 war die Europäische Union zu Überprüfungszwecken durch die Europäische Kommission vertreten; die Vereinigten Staaten waren durch das US-Finanzministerium vertreten. Das Überprüfungsteam der EU wurde von einem höheren EU-Beamten geleitet und bestand insgesamt aus zwei Kommissionsbediensteten und Vertretern zweier Datenschutzbehörden und einem Rechtssachverständigen von Eurojust.
Die vierte gemeinsame Überprüfung fand in zwei Schritten statt: am 1. März 2016 in Den Haag in den Räumlichkeiten von Europol und am 15. und 16. März 2016 in Washington im US-Finanzministerium (nachfolgend „Finanzministerium“).
Dieser Bericht stützt sich auf die Informationen, die den schriftlichen Antworten des Finanzministeriums auf einen vorab übermittelten EU-Fragebogen zu entnehmen sind, sowie auf Informationen aufgrund von Gesprächen mit dem Personal des Finanzministeriums und auf in anderen öffentlich verfügbaren Dokumenten des Finanzministeriums enthaltene Informationen. Zusätzlich wurden während der Überprüfung von Europol-Personal zur Verfügung gestellte Informationen und der Kontrollbericht der gemeinsamen Kontrollinstanz (GKI) von Europol von September 2015 berücksichtigt. Um die verfügbaren Informationen zu vervollständigen, traf die Kommission auch mit dem bezeichneten Anbieter zusammen und erhielt Informationen von diesem.
Empfehlungen und Schlussfolgerungen
Aufgrund der Informationen und Erklärungen des Finanzministeriums, Europols, des bezeichneten Anbieters und der unabhängigen Prüfer, der Überprüfung einschlägiger Daten und einer repräsentativen Stichprobe der in den bereitgestellten TFTP-Daten durchgeführten Abfragen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Abkommen und seine Garantien und Kontrollen ordnungsgemäß umgesetzt werden und dass die Ergebnisse der dritten gemeinsamen Überprüfung vom Finanzministerium berücksichtigt wurden. Insbesondere ist die Kommission zufrieden mit dem Ergebnis der Diskussion über die Auslegung von Artikel 15 über das Recht auf Auskunft und die Art und Weise, in der das Finanzministerium weiterhin die Notwendigkeit prüft, die extrahierten Daten gemäß Artikel 6 Absatz 7 des Abkommens zu speichern.
Europol führt seine Überprüfungsaufgaben unter vollständiger Einhaltung von Artikel 4 auf der Grundlage von genauen und regelmäßig aktualisierten Nachweisen des Finanzministeriums durch. Der Aufsichtsmechanismus funktioniert reibungslos und stellt sicher, dass die Verarbeitung der Daten die Bedingungen des Artikels 5 erfüllt. Nicht extrahierte Daten werden halbjährlich gelöscht, um sicherzustellen, dass gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Abkommens alle nicht extrahierten Daten spätestens fünf Jahre nach ihrem Eingang gelöscht werden. Die regelmäßige Überprüfung der extrahierten Daten durch das Finanzministerium schließt eine Bewertung der Datenspeicherfristen ein. Informationen über das Verfahren zur Berichtigung von Daten wurden in die Website des Finanzministeriums aufgenommen.
Für künftige weitere Verbesserungen schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten regelmäßige Rückmeldungen zu den vom Finanzministerium erhaltenen TFTP-Daten geben, womit die Qualität und Quantität des Informationsaustausches gemäß Artikel 9 und 10 verbessert werden könnte. Die Kommission fordert Europol auf, weiterhin aktiv über das TFTP zu informieren und die Mitgliedstaaten zu unterstützen, die bei der Erstellung von Ersuchen nach Artikel 10 auf seinen Rat und seine Erfahrung zurückgreifen. Es ist von Bedeutung, dass Europol seinen Überprüfungsaufgaben gemäß Artikel 4 so gründlich und unabhängig wie bisher nachkommt.
Im Zusammenhang mit der Überprüfung bestätigte das Finanzministerium die Gültigkeit der während der Konsultationen 2013 abgegebenen Zusicherungen schriftlich. Es stellte fest, dass die US-Regierung – einschließlich aller Ministerien und Einrichtungen – seit dem Inkrafttreten des TFTP-Abkommens im August 2010 keine anderen Zahlungsverkehrsdaten vom bezeichneten Anbieter in der Europäischen Union erhoben hat als diejenigen, die im Rahmen des TFTP-Abkommens gestattet sind. Das Finanzministerium stellte ebenfalls fest, dass die US-Regierung gegen den bezeichneten Anbieter in der EU oder den bezeichneten Anbieter in den Vereinigten Staaten keinerlei administrative Anordnungen erlassen hat, in denen die Vorlage von in der EU gespeicherten Daten gefordert wird, außer denjenigen, die gemäß Artikel 4 des TFTP-Abkommens gestattet sind. Das Finanzministerium bestätigte auch, dass die Vereinigten Staaten alle Verpflichtungen im Rahmen des TFTP-Abkommens eingehalten haben und auch in Zukunft einhalten werden.
Das TFTP bleibt ein wichtiges Instrument zur Übermittlung aktueller, präziser und zuverlässiger Informationen über Aktivitäten im Zusammenhang mit vermuteter Terrorismusplanung und -finanzierung. Es hilft auch bei der Identifizierung und beim Aufspüren von Terroristen und ihrer weltweiten Unterstützernetze.
Die Kommission begrüßt die beständige verstärkte Transparenz der US-Behörden bei der Informationsweitergabe, womit der Wert des TFTP für die internationale Terrorismusbekämpfung unterstrichen wird. Die detaillierten Informationen darüber, wie die TFTP-Daten verwendet werden und verwendet werden können sowie konkrete Fälle, die im gemeinsamen Bericht über den Nutzen der Daten und im Zusammenhang mit dieser Überprüfung bereitgestellt wurden, sind ein weiterer Schritt zur genaueren Erklärung der Funktionsweise und des Mehrwerts des TFTP.
Im Berichtszeitraum hat die EU besseren Nutzen aus dem TFTP ziehen können als in den von den früheren Überprüfungen erfassten Zeiträumen. In einigen Fällen haben die Informationen im Rahmen des Abkommens entscheidend dazu beigetragen, die Ermittlungen in Bezug auf Terroranschläge innerhalb der EU voranzubringen. Die US-amerikanischen Behörden haben in großem Umfang von der Möglichkeit gemäß Artikel 9 des Abkommens Gebrauch gemacht, Informationen aus dem TFTP spontan an die EU-Behörden zu übermitteln. Darüber hinaus hat Europol im Berichtszeitraum proaktiv eine Reihe von Ersuchen nach Artikel 10 des Abkommens eingeleitet. Dies hat dazu beigetragen, das Bewusstsein für das TFTP bei den EU-Behörden zu stärken, was zu einer verstärkten Nutzung des TFTP durch die Behörden beigetragen hat.
Eine regelmäßige Überprüfung des Abkommens ist unabdingbar, um seine ordnungsgemäße Durchführung zu garantieren, ein Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufzubauen und Beteiligten von der Nützlichkeit des TFTP-Instruments zu überzeugen. Die Kommission und das Finanzministerium haben vereinbart, die nächste gemeinsame Überprüfung gemäß Artikel 13 des Abkommens zu Jahresbeginn 2018 durchzuführen.
Die Funktionsweise des Abkommens, das gemeinsame Überprüfungsverfahren, die Ergebnisse und Empfehlungen sind im diesem Bericht angehängten Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen genau beschrieben.