29.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/279


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2017/1697 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 27. April 2017

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2015 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2015,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0124/2017),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (nachstehend „Behörde“) für das Haushaltsjahr 2015 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 34 031 603 EUR belief, was gegenüber 2014 eine Zunahme um 2,3 % bedeutet, die auf die zusätzlichen Aufgaben zurückzuführen ist, mit denen die Behörde betraut wurde,

B.

in der Erwägung, dass sich der Gesamtbeitrag der Union zum Haushalt der Behörde für 2015 auf 9 703 423 EUR belief, was einem Rückgang um 12,35 % gegenüber 2014 entspricht;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2015 („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Behörde für das Haushaltsjahr 2015 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Transaktionen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

D.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren die besondere Bedeutung der weiteren Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen betont;

1.

betont, dass der Behörde eine entscheidende Rolle zukommt, wenn es darum geht, die kohärente Anwendung des Unionsrechts und eine bessere Abstimmung zwischen den einzelstaatlichen Behörden zu fördern und für Finanzstabilität, Transparenz, besser integrierte und sicherere Finanzmärkte und einen starken Verbraucherschutz sowie einheitliche Aufsichtsverfahren in diesem Bereich zu sorgen;

2.

weist darauf hin, dass das Parlament eine treibende Kraft hinter der Einführung eines neuen und umfassenden Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) war, mit dessen drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden das Finanzaufsichtssystem nach der Finanzkrise verbessert werden sollte;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2011, 2012 und 2014

3.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Sorge, dass hinsichtlich der drei Bemerkungen in den Berichten des Rechnungshofs für 2011 und 2012 der Stand der Korrekturmaßnahmen noch mit dem Hinweis „im Gange“ versehen ist; fordert die Behörde nachdrücklich auf, die Korrekturmaßnahmen so rasch wie möglich umzusetzen und der Entlastungsbehörde mitzuteilen, zu welchen Ergebnissen diese Umsetzung geführt hat;

4.

stellt ferner fest, dass der Stand der Korrekturmaßnahmen bezüglich der Bemerkung des Rechnungshofs aus dem Jahr 2014 zu den beaufsichtigten Einrichtungen in Rechnung gestellten Gebühren, die als auf Schätzungen beruhende Einnahmen anstatt als tatsächliche Kosten ausgewiesen werden, noch mit dem Hinweis „im Gange“ versehen ist; stellt fest, dass die Behörde eine tätigkeitsbezogene Kostenrechnung zur Berechnung der den beaufsichtigten Einrichtungen in Rechnung gestellten Gebühren entwickelt hat, um der Empfehlung des Rechnungshofs nachzukommen; stellt fest, dass die Behörde und die Entlastungsbehörde immer noch auf die Bemerkungen des Rechnungshofs zum Stand dieser Korrekturmaßnahmen warten;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

5.

stellt fest, dass die Anstrengungen zur Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahrs 2015 zu einer Vollzugsquote von 99,64 % geführt haben, was gegenüber 2014 einer Zunahme um 0,08 % entspricht, und dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 84,54 % betrug, was gegenüber 2014 eine Zunahme um 3,38 % bedeutete;

6.

nimmt die Kürzung der Mittel für 2015 durch zwei nachträgliche Abänderungen am Entwurf des Haushaltsplans zur Kenntnis, wodurch die Unionsmittel rationell verwendet werden; hebt hervor, wie wichtig es ist, bei der Zuweisung der Mittel für eine angemessene Höhe, Priorisierung und Effizienz zu sorgen; betont, dass jegliche Erhöhung der Mittel der Behörde von angemessenen Priorisierungsmaßnahmen flankiert werden muss; stellt fest, dass sich die Tätigkeit der Behörde zunehmend von legislativen Aufgaben auf die aufsichtliche Konvergenz und Durchsetzung verlagert, und schlägt vor, ihre Finanz- und Personalausstattung entsprechend anzupassen;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

7.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass 26 % der Mittel für Verpflichtungen von Titel II (Verwaltungsausgaben) und 33 % dieser Mittel von Titel III (operative Ausgaben) auf 2016 übertragen wurden; stellt fest, dass diese Mittelübertragungen hauptsächlich mit dem mehrjährigen Charakter der großen IT-Projekte der Behörde sowie damit zusammenhängen, dass einige Dienstreisekosten erst 2016 erstattet werden konnten; stellt fest, dass die Mittelübertragungen oft teilweise oder vollständig durch den mehrjährigen Charakter der operativen Programme der Behörde gerechtfertigt sein können und nicht zwangsläufig auf Mängel in der Haushaltsplanung und im Haushaltsvollzug hindeuten, und dass sie auch nicht im Widerspruch zum Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit stehen, insbesondere wenn sie von der Behörde im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

Mittelübertragungen

8.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich Umfang und Art der 2015 vorgenommenen Mittelübertragungen dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Behörde zufolge im Rahmen der Finanzvorschriften bewegten; stellt fest, dass das Budget der Behörde nach dem Berichtigungshaushaltsplan um 372 709 EUR gekürzt wurde; stellt ferner fest, dass die Behörde Mittelübertragungen in Höhe von 650 423 EUR von Titel I (Personalausgaben) und 1 068 357 EUR von Titel III (operative Ausgaben) vorgenommen hat, um den Bedarf an Haushaltsmitteln von Titel II (Infrastruktur und Verwaltungsausgaben) zu decken;

Beschaffungswesen, Einstellungsverfahren und Bestimmungen über Verpflichtungen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst

9.

stellt fest, dass 2015 in der Behörde 186 Mitarbeiter beschäftigt waren, im Vergleich zu 168 Mitarbeitern im Jahr zuvor, was einer Zunahme um 10,7 % entspricht; stellt fest, dass die Behörde neue Durchführungsbestimmungen für die Einstellung von Bediensteten auf Zeit gemäß Artikel 2 Buchstabe f der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union angenommen hat; stellt fest, dass die Personalfluktuation 2015 bei 8,9 % lag, also unter der von der Behörde angestrebten Rate von 10 %;

10.

stellt fest, dass die Behörde ihre Einstellungsleitlinien geändert hat, und dass sie dabei die verschiedenen Etappen im Einstellungsverfahren dargelegt hat und mehreren vom Rechnungshof und bei anderen Prüfungen formulierten Empfehlungen nachgekommen ist; nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde eine neue Politik für Praktika beschlossen hat, mit deren Hilfe mehr Transparenz bei der Auswahl von Praktikanten geschaffen werden soll und die Bestimmungen über die Vergütung der Praktikanten vereinfacht werden sollen;

11.

nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde bei ihren Einstellungsverfahren ein möglichst ausgewogenes Geschlechterverhältnis und eine möglichst ausgewogene geografische Verteilung anstrebt; stellt fest, dass in der Behörde insgesamt 44 % Frauen und 56 % Männer beschäftigt sind; stellt fest, dass die Mitarbeiter der Behörde aus 22 verschiedenen Mitgliedstaaten stammen und 1 Mitarbeiter aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen) stammt;

12.

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Behörde eine Reihe wichtiger Vorschriften für die Verpflichtungen nach dem Ausscheiden ihrer Sachverständigen und ihrer Mitarbeiter aus dem Dienst festgelegt hat, unter anderem die Unterzeichnung einer Erklärung, wonach sie sich ihrer fortdauernden Verpflichtungen gegenüber der Behörde bewusst sind;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

13.

nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde 2015 eine Strategie zur Vermeidung von Interessenkonflikten für Nicht-Bedienstete umgesetzt hat, die auch für den Rat der Aufseher, den Verwaltungsrat und den Beschwerdeausschuss gilt; entnimmt den Angaben der Behörde, dass bei der Entwicklung der Strategie die Schlussfolgerungen des vom Parlament im Februar 2013 organisierten Workshops „Bessere Vermeidung von Interessenkonflikten“, die Empfehlungen des Sonderberichts Nr. 15/2012 des Rechnungshofs und der Entwurf von Leitlinien für einen gemeinsamen Ansatz für die dezentralen EU-Agenturen herangezogen wurden; stellt ferner fest, dass die Behörde 2015 die Strategie zur Vermeidung von Interessenkonflikten für ihre Mitarbeiter umgesetzt hat, wonach unter anderem alle Mitarbeiter eine jährliche Erklärung über mögliche Interessenkonflikte unterzeichnen müssen; stellt fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen aller Mitglieder der höheren Führungsebene der Behörde auf ihrer Website veröffentlicht wurden;

14.

stellt fest, dass der Verwaltungsrat der Behörde im Januar 2015 die Betrugsbekämpfungsstrategie 2015-2017 angenommen hat, mit deren Hilfe die Fähigkeiten der Behörde zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Sanktionierung möglicher Betrugsfälle gestärkt werden sollen;

15.

stellt fest, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats der Behörde anstelle einer Interessenerklärung eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten unterzeichnen müssen, bedauert jedoch, dass die Erklärungen und die Lebensläufe der Verwaltungsratsmitglieder nicht auf der Webseite der Behörde veröffentlicht werden; fordert die Behörde auf, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen, indem diese Dokumente veröffentlicht werden, damit die notwendige öffentliche Kontrolle ihrer Verwaltung sichergestellt ist;

16.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die tatsächliche Richtigkeit der Interessenerklärungen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, bewertet wird und dass Ad-hoc-Erklärungen ebenfalls bewertet werden, wenn sie bei der Ethikgruppe eingehen, und dass bei sachlichen Ungenauigkeiten und Unstimmigkeiten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um für eine Klarstellung zu sorgen;

17.

stellt fest, dass die Behörde im ersten Halbjahr 2017 die Ausarbeitung ihrer internen Vorschriften zur Meldung von Missständen abschließen will; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten, sobald ihre Vorschriften zur Meldung von Missständen erlassen und umgesetzt sind;

18.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Behörde konkrete Initiativen zur Verbesserung der Transparenz im Zusammenhang mit ihren Kontakten zu den Interessenträgern ergriffen hat, wofür ihre Ethikregeln gelten; stellt ferner fest, dass die Kontakte zu den Interessenträgern zentral koordiniert und als Teil ihrer externen Kommunikationspolitik und -verfahren aufgezeichnet werden; stellt fest, dass die Behörde die Terminplanung des Verwaltungsratsvorsitzenden und des Exekutivdirektors auf ihrer Website veröffentlicht, wobei auch deren Teilnahme an Konferenzen, Treffen mit Interessenträgern, Medienvertretern und allen anderen Institutionen sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten angegeben werden, und dass die Behörde darüber hinaus seit Juli 2016 auch die Treffen zwischen externen Akteuren und Mitarbeitern der Behörde auf ihrer Website veröffentlicht;

19.

ist der Ansicht, dass die öffentlich zugänglichen Sitzungsprotokolle des Rates der Aufseher und der Interessengruppen nach den Sitzungen unverzüglich veröffentlicht werden sollten, damit die aktuelle Zeitspanne von bis zu drei Monaten zwischen den Sitzungen und der Offenlegung der Sitzungsprotokolle verkürzt wird, und damit ein besserer Einblick in die geführten Aussprachen sowie in die Standpunkte und das Abstimmungsverhalten der Mitglieder möglich wird; ist ferner der Ansicht, dass die Unionsbürger auch besser informiert werden könnten, indem Veranstaltungen per Webstream übertragen werden; hält es für bedenklich, dass die Unterlagen und Informationen aus internen Sitzungen den unterschiedlichen Interessenträgern, darunter dem Parlament, de facto nicht in gleichem Maße zugänglich sind; ist der Ansicht, dass die Behörde im Rahmen ihres Aktionsplans für die kommenden Jahre einen sicheren Kanal für Hinweisgeber einrichten sollte.

20.

stellt fest, dass die Behörde eine aktive und gezielte Politik verfolgt, um die Unionsbürger für ihre Ziele, Herausforderungen und Aktivitäten zu sensibilisieren; stellt ferner fest, dass zusammen mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) ein gemeinsamer Verbraucherschutztag veranstaltet wird;

Interne Prüfung

21.

nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAD) 2015 eine Prüfung zum Thema „Umgang mit Interessenträgern und externe Kommunikation“ durchgeführt hat; stellt fest, dass die Behörde auf der Grundlage der vom IAD formulierten fünf Empfehlungen einen Aktionsplan entwickelt hat, der vom IAD akzeptiert wurde; stellt fest, dass die Umsetzung der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen von der Behörde regelmäßig überprüft wird;

22.

entnimmt den Angaben der Behörde, dass allen als kritisch oder sehr wichtig eingestuften Empfehlungen des IAD aus früheren Jahren nachgekommen wurde;

Leistungen

23.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof eine Prüfung der Überwachung von Ratingagenturen durch die Behörde durchgeführt hat; stellt fest, dass die Behörde im Anschluss an die Prüfung einen Aktionsplan erstellt hat, um den Empfehlungen des Rechnungshofs nachzukommen; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über die Umsetzung des Aktionsplans und die erzielten Ergebnisse Bericht zu erstatten;

Sonstige Bemerkungen

24.

betont, dass die Behörde zwar sicherstellen muss, dass alle Aufgaben vollständig und fristgerecht ausgeführt werden, sich aber gleichzeitig sorgfältig an die ihr von dem Parlament und dem Rat übertragenen Aufgaben halten sollte; vertritt die Auffassung, dass die Behörde ihr Mandat in vollem Umfang dafür nutzen sollte, die Verhältnismäßigkeit bei all ihren Tätigkeiten wirksam zu fördern; stellt fest, dass die Behörde, wann immer ihr die Befugnis zur Ausarbeitung von Level-2- und Level-3-Maßnahmen übertragen wird, bei der Ausarbeitung dieser Standards insbesondere auf die Besonderheiten der verschiedenen nationalen Märkte achten sollte, und dass die betroffenen Marktteilnehmer und Verbraucherschutzverbände frühzeitig in das Verfahren zur Festlegung von Standards sowie in die Entwurfs- und Umsetzungsphasen eingebunden werden sollten;

25.

nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die Behörde nicht alle Vorrechte wahrnimmt, die ihr in ihrem rechtlichen Rahmen eingeräumt werden; unterstreicht, dass die Behörde darauf achten sollte, dass die Ressourcen optimal genutzt werden, um ihr gesetzliches Mandat vollständig zu erfüllen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass ein stärkerer Fokus auf das ihr vom Parlament und vom Rat erteilte Mandat zu einer effizienteren Mittelverwendung und effektiveren Zielerfüllung beitragen könnte; weist ausdrücklich darauf hin, dass die Behörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und insbesondere bei der Abfassung von Durchführungsvorschriften das Parlament und den Rat zeitnah, regelmäßig und umfassend über ihre Tätigkeiten auf dem Laufenden zu halten hat;

26.

gelangt zu dem Schluss, dass die Finanzierungsregelung der Behörde überprüft werden muss; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die derzeitige Finanzierungsregelung durch die Einführung weiterer von den Marktteilnehmern zu entrichtender angemessen und anteilig festgelegter Gebühren, die die Beiträge der zuständigen nationalen Behörden zum Teil ersetzen könnten, geändert werden kann, wobei ihre Autonomie und ihre Aufsichtstätigkeit zu wahren sind;

27.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 27. April 2017 (1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der dezentralen Einrichtungen.


(1)  Angenommene Texte dieses Datums, P8_TA(2017)0155 (siehe Seite 372 dieses Amtsblatts).