29.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/134


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2017/1625 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 27. April 2017

zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0141/2017),

A.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren die besondere Bedeutung der weiteren Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen betont;

1.

stellt fest, dass der Rechnungshof (im Folgenden „Hof“) in seinem Jahresbericht 2015 festgestellt hat, dass im Zuge der Prüfung des Ausschusses der Regionen (im Folgenden „Ausschuss“) bezüglich der geprüften Themenbereiche, die die Humanressourcen und die Auftragsvergabe betrafen, keine signifikanten Mängel festgestellt wurden;

2.

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Hof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind;

3.

stellt fest, dass der Haushalt des Ausschusses hauptsächlich ein Verwaltungshaushalt ist und dass ein großer Teil der Ausgaben auf Mitglieder und Personal des Ausschusses und der Rest auf Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb entfällt; betont jedoch, dass die Einführung der ergebnisorientierten Haushaltsführung nicht nur für den Haushaltsplan des Ausschusses insgesamt gelten, sondern auch die Festlegung von spezifischen, messbaren, erreichbaren, realistischen und zeitgebundenen Zielen (SMART) für die einzelnen Abteilungen und Referate und die jährlichen Pläne der Mitarbeiter umfassen sollte; fordert den Ausschuss in dieser Hinsicht auf, den Grundsatz der ergebnisorientierten Haushaltsführung verstärkt in seine tägliche Arbeit einzuführen;

4.

stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2015 bewilligte Haushaltsmittel in Höhe von 88 900 000 EUR (gegenüber 87 600 000 EUR im Jahr 2014), darunter Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 87 200 000 EUR, zur Verfügung hatte und dass die Verwendungsrate 98,2 % betrug; weist darauf hin, dass die Verwendungsrate 2015 leicht rückläufig war;

5.

nimmt zur Kenntnis, dass 2015 eine neue bilaterale Vereinbarung über administrative Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss unterzeichnet wurde; vertraut darauf, dass diese Vereinbarung die Effizienz des Ausschusses und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses weiter steigert;

6.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Bericht über die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Parlament und dem Ausschuss (im Folgenden „Vereinbarung“) zeitnah vorgelegt wurde und darin die Zusammenarbeit zwischen beiden Organen positiv bewertet wird; stellt jedoch fest, dass die Art der in der Vereinbarung erwähnten „verstärkten“ Zusammenarbeit besser erläutert werden muss;

7.

begrüßt das Interesse des Ausschusses an einem systematischeren Ansatz im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Parlament, insbesondere in politischen Bereichen sowie mit dem Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS); ist der Ansicht, dass die Weiterentwicklung von Synergien positive Ergebnisse für beide Organe bringt;

8.

bekräftigt seine Forderung nach einer gemeinsamen Bewertung der aus der Vereinbarung resultierenden Haushaltseinsparungen, die in den nächsten Umsetzungsbericht zu der Vereinbarung einbezogen werden sollte;

9.

stellt mit Besorgnis fest, dass keines der Ziele, die sich der Ausschuss 2015 im Hinblick auf die verstärkte Beteiligung des Parlaments und des Rates an Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Stellungnahmen des Ausschusses gesetzt hat, verwirklicht wurde;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass der direkte Zugang zwischen den Gebäuden RMD und REM vom Parlament wegen Sicherheitsbedenken nach den Terroranschlägen vom November 2015 in Paris geschlossen wurde; erwartet, dass das Parlament die Sicherheitsmaßnahmen überdenken wird, da die Wiedereröffnung des Durchgangs für alle drei Organe sicherlich vorteilhaft wäre;

11.

weist mit Besorgnis auf einen kontinuierlichen Rückgang der Ausführungsrate bei den Zahlungen in einigen Haushaltsposten im Jahr 2015 hin; weist darauf hin, dass 2015 das sechste Mandat des Ausschusses begann; ist jedoch der Ansicht, dass der Ausschuss etwaigen Auswirkungen dieses Umstands auf die Haushaltsführung entgegenwirken sollte; fordert den Ausschuss auf, seine Leistung zu verbessern und sich besser auf das erste Jahr seines siebten Mandats vorzubereiten;

12.

fordert den Ausschuss nachdrücklich auf, die Transparenz seiner Tätigkeiten weiter zu verbessern und sämtliche verfügbaren Angaben zu den von seinen Mitgliedern unternommenen Dienstreisen zusammen mit einer detaillierten Kostenübersicht in den jährlichen Tätigkeitsbericht aufzunehmen;

13.

fordert den Ausschuss auf, der künftigen Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register beizutreten;

14.

stellt mit Besorgnis fest, dass ein anhaltendes unausgewogene Geschlechterverhältnis in den höheren und mittleren Führungspositionen besteht (25 % bzw. 75 % in den höheren und 38 % bzw. 62 % in den mittleren Führungspositionen); fordert den Ausschuss nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, um ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis zu erreichen, und der Haushaltsbehörde über die zur Behebung des Problems ergriffenen Maßnahmen sowie über die erzielten Ergebnisse Bericht zu erstatten;

15.

weist mit Zufriedenheit auf das geografische Gleichgewicht bei den Führungspositionen hin;

16.

ist zutiefst besorgt angesichts der hohen Anzahl an Krankheitsurlaubstagen des Personals des Ausschusses; fordert den Ausschuss auf, die Gründe hierfür zu untersuchen, die Verwaltung seiner Humanressourcen darauf auszurichten, diesen Umstand zu korrigieren, und seine Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens zielgerichtet zu gestalten, um möglichst viele Bedienstete einzubeziehen und so dazu beizutragen, diese Fehlzeiten zu vermeiden;

17.

ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die Auditempfehlungen zu der Leistung von IT-Projekten für die interne Anwendung noch nicht angemessen umgesetzt wurden; fordert den Ausschuss auf, diesen Umstand unverzüglich zu korrigieren;

18.

begrüßt die Bereitstellung der Übersetzungsdaten gemäß der harmonisierten Methodik des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzen und Dolmetschen; stellt fest, dass die laufende Überarbeitung des Verhaltenskodexes für die Übersetzung gemeinsam mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss erfolgen soll;

19.

stellt fest, dass die Quote der an externe Auftragnehmer vergebenen Übersetzungen wegen der Versetzung von Bediensteten zum Parlament im Rahmen der Vereinbarung von 2,57 % im Jahr 2014 auf fast 10 % im Jahr 2015 stieg; verlangt vom Ausschuss eine Bewertung der Kostenwirksamkeit der nun praktizierten Vereinbarung;

20.

nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss im Dezember 2015 Vorschriften über die Meldung von Missständen (Whistleblowing) angenommen hat; stellt ferner fest, dass 2015 ein Verfahren im Zusammenhang mit Whistleblowing eingeleitet wurde; fordert den Ausschuss auf, das Parlament über das weitere Geschehen in diesem Fall zu unterrichten;

21.

erachtet es als unabdingbar, dass der Ausschuss umgehend Maßnahmen infolge der beiden Urteile des Gerichts für den öffentlichen Dienst (1), des Berichts des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (2), des Berichts des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche der Kommission (3) und der Entschließungen des Europäischen Parlaments (4) ergreift und in dem Whistleblowing-Fall im Zusammenhang mit dem früheren Internen Prüfer des Ausschusses noch vor Ende des Jahres 2017 eine gerechte, ehrenvolle und faire Beilegung erwirkt;

22.

erachtet es als unabdingbar, dass der Ausschuss mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zusammenarbeitet, um unverzüglich das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst in einem Fall von Belästigung, an dem Beamte beider Organe beteiligt waren (5), umzusetzen, dem Parlament über die Fortschritte Bericht erstattet und seine Verfahren für den Umgang mit künftigen Belästigungsvorwürfen überprüft, um sicherzustellen, dass sie mit der Rechtsprechung des Gerichts für den öffentlichen Dienst in Einklang stehen;

23.

vermerkt sehr zufrieden die bisherigen Anstrengungen und Ergebnisse bei der Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks des Ausschusses und die Erneuerung der Bescheinigung im Rahmen des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS);

24.

nimmt Kenntnis von den Bemühungen des Ausschusses um eine Verbesserung seiner Informations- und Kommunikationspolitik und seinen diesbezüglichen Fortschritten;

25.

begrüßt die Informationen zur Gebäudepolitik des Ausschusses in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht, insbesondere weil es wichtig ist, die Kosten dieser Politik ordnungsgemäß zu rationalisieren und darauf zu achten, dass sie nicht übermäßig hoch ausfallen.


(1)  Urteile des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 7. Mai 2013, Rechtssache F-86/11 (ECLI:EU:F:2011:189), und vom 18. November 2014, Rechtssache F-156/12 (ECLI:EU:F:2014:247).

(2)  Abschlussbericht des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung vom 8. Oktober 2003.

(3)  Bericht des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche der Kommission vom 8. Mai 2008.

(4)  Sechs verschiedene Entschließungen des Parlaments vom 29. Januar 2004 (ABl. L 57 vom 25.2.2004, S. 8), vom 21. April 2004 (ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 153), vom 12. April 2005 (ABl. L 196 vom 27.7.2005, S. 54), vom 27. April 2006 (ABl. L 340 vom 6.12.2006, S. 44), vom 29. April 2015 (ABl. L 255 vom 30.9.2015, S. 132) und vom 28. April 2016 (ABl. L 246 vom 14.9.2016, S. 152) zur Unterstützung des Falls des Internen Prüfers des Ausschusses.

(5)  Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 26. Februar 2013 in der Rechtssache F-124/10: Vassilliki Labiri vs. Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) (ECLI:EU:F:2013:21).