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4.10.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 356/157 |
P8_TA(2017)0452
Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2017
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. November 2017 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/344 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2017 (COM(2017)0900 — C8-0408/2017 — 2017/2265(BUD))
(2018/C 356/34)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0900 — C8-0408/2017), |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (1), insbesondere auf Artikel 13, |
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gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2), insbesondere auf Nummer 14, |
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unter Hinweis auf den im Rahmen der Vermittlung des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans für 2018 am 18. November 2017 vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Text (A8-0359/2017), |
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unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2017/344 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2017 (3), |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0372/2017), |
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A. |
in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Rat 2017 den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben mit dem Betrag in Höhe von 1,9061 Milliarden EUR über die Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) und der Rubrik 4 (Europa in der Welt) hinaus in Anspruch genommen haben; |
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B. |
in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Rat beschlossen haben, von diesem Betrag 2017 575,0 Mio. EUR auf den bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen) und 2017, 2018 bzw. 2019 507,3 Mio., 570,0 Mio. bzw. 253,9 Mio. EUR auf den bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 (Verwaltung) verbleibenden Spielraum anzurechnen; |
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C. |
in der Erwägung, dass der für die Annahme des Haushaltsplans für 2018 einberufene Vermittlungsausschuss anschließend übereinkam, diese Anrechnung des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben anzupassen, um den 2018 in Rubrik 5 angerechneten Betrag um 252,0 Mio. EUR zu kürzen, und eine entsprechende Verrechnung in Rubrik 5 für 2020 vorzunehmen; |
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1. |
nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, im Rahmen der Einigung über den Haushaltsplan 2018 die Verrechnung des 2017 in Anspruch genommenen Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben abzuändern, um den 2018 insgesamt zur Verfügung stehenden Spielraum für Mittel für Verpflichtungen zu erhöhen; bedauert, dass manche Mitgliedstaaten den Schwerpunkt übermäßig auf die unterhalb der Obergrenzen des MFR verfügbaren Spielräume legen und häufig die von den besonderen Instrumenten gewährte Flexibilität außer Acht lassen; |
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2. |
unterstreicht, dass der Spielraum für Mittel für Verpflichtungen in dem vereinbarten Haushaltsplan für 2018 auch ohne die geänderte Verrechnung insgesamt bereits 1,3483 Mrd. EUR betragen würde, wobei nach wie vor mehr als 900 Mio. EUR im Rahmen des Flexibilitätsinstruments und des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen (GSV) zur Verfügung stehen; weist darauf hin, dass im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche 1,2 Mrd. EUR im Rahmen des GSV und des Flexibilitätsinstruments verfügbar werden dürften; |
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3. |
stellt fest, dass diese Abänderung der Verrechnung zwar nicht unbedingt erforderlich ist, jedoch 252 Mio. EUR an zusätzlichem Spielraum für 2018 anstelle von 2020 freigibt und somit zu einem früheren Zeitpunkt innerhalb des laufenden MFR zusätzliche Flexibilität gewährt; |
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4. |
bedauert, dass das Europäische Parlament und der Rat auf die Aufteilung der erwähnten Verrechnung unter Rubrik 5 auf 2018 und 2020 zurückgreifen müssen, damit der Haushalt der EU mit der für 2018 benötigten Flexibilität ausgestattet wird; bekundet seine Besorgnis über die mit diesem Schachzug einhergehende Kürzung des Spielraums in Rubrik 5 für 2020; stellt fest, dass die Billigung einer solch grenzwertigen Herangehensweise ein klares Anzeichen dafür ist, dass der Haushalt der EU nicht mit den Mitteln ausgestattet ist, die sie für die Durchführung der Maßnahmen und Programme der Union dringend benötigt; |
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5. |
billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss; |
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6. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen; |
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7. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
ANLAGE
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/344 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2017
(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2018/9.)