28.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 227/70


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie — Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU“

(COM(2017) 479 final)

(2018/C 227/10)

Berichterstatter:

Bojidar DANEV

Ko-Berichterstatterin:

Monika SITAROVÁ HRUŠECKÁ

Konsultation der Europäischen Kommission

9.10.2017

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständig

Beratende Kommission für den industriellen Wandel (CCMI)

Annahme in der CCMI

23.1.2018

Verabschiedung auf der Plenartagung

15.2.2018

Plenartagung Nr.

532

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

166/1/2

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Mitteilung über eine intelligente, innovative und nachhaltige Entwicklung und ihren Ansatz einer Stärkung von Menschen und Unternehmen. Allerdings

müssen die langfristige Kontinuität und Vorhersagbarkeit der Politik gewährleistet sein. Die Kommission sollte die gegenwärtige Politik oder besser gesagt: das gegenwärtige Bündel politischer Maßnahmen zu einer in sich geschlossenen, langfristigen Strategie weiterentwickeln;

wendet der EWSA sich auch an den Rat, denn für die meisten industriepolitischen Fragen sind die Mitgliedstaaten zuständig und müssen zu einem kohärenten Vorgehen angehalten werden. Kein Mitgliedstaat ist allein in der Lage, mit den globalen Herausforderungen, vor denen die Industrie steht, fertig zu werden;

könnten gemeinsame Zielsetzungen und ein gemeinsamer industriepolitischer Rahmen der Schlüssel zur Zukunft Europas sein. Die diesbezüglichen Lenkungsstrukturen der EU müssen ergebnisorientiert verbessert werden;

besteht ein dringender Handlungsbedarf angesichts der beispiellosen und unvorhersehbaren Umwälzungen, die die Digitaltechnik, die Abkehr von fossilen Energieträgern („Dekarbonisierung“) und globale politische Veränderungen mit sich bringen.

Der EWSA gelangt aufgrund der Mitteilung zu nachstehenden Schlussfolgerungen:

1.1.

Die Kommission verfolgt nun die durchgehende Berücksichtigung der Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen, um günstige Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklung der Industrie zu schaffen, wie es der EWSA schon seit Jahren empfiehlt.

1.2.

Das digitale Zeitalter führt mit seinem Paradigmenwechsel zu disruptiven Veränderungen in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft.

1.3.

Die Unternehmen sind mehr denn je gefordert, neue Technologien rasch in Innovationen und Erfolge in Märkten mit immer schärferem Wettbewerb umzusetzen. Eine zentrale Position in einer globalen Wertschöpfungskette ist für viele von ihnen von größter Bedeutung.

1.4.

Die Menschen stehen im Mittelpunkt des Wandels. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen müssen den sich ändernden Umständen angepasst werden. Ein gerechter Übergang bedeutet, dass Menschen und Regionen beim Strukturwandel unterstützt werden sollten.

1.5.

Die allgemeine und berufliche Bildung ist notwendige Hilfe und Triebkraft des industriellen Wandels. Alle Arbeitnehmer brauchen zeitgemäße Qualifikationen, insbesondere digitale Kompetenzen, und viele einen neuen Beruf.

1.6.

Die Erfüllung von Umwelt-, Klimaschutz- und weiteren Nachhaltigkeitszielen bedeutet für die gesamte Wirtschaft einen tiefgreifenden Wandel. Neue Geschäftsmöglichkeiten tun sich auf. Gleichzeitig erfordert der Übergang zu einer emissionsfreien Industrie massive Investitionen in grundlegend neue, emissionsfreie Technologien und erheblich mehr saubere Elektrizität zu wettbewerbsfähigen Preisen.

1.7.

Die Investitionsquote in der europäischen Industrie ist niedrig, es gibt aber Anzeichen einer Besserung. Investoren lassen sich jedenfalls nur durch die richtigen Rahmenbedingungen für die Industrie anlocken.

1.8.

Der Zugang zu den Weltmärkten ist entscheidend für die Industrie und daher muss das Netz der Handelsabkommen nach dem Grundsatz des fairen Handels weiter ausgebaut werden.

Der EWSA spricht folgende Empfehlungen aus:

1.9.

Die EU sollte in ihrem Handeln das übergeordnete Ziel verfolgen, ein gut funktionierendes Instrumentarium an Querschnittsmaßnahmen und einen vorhersehbaren rechtlichen Rahmen zu entwickeln, um Innovation anzuregen, Investitionen zu fördern und der Industrie dabei zu helfen, Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen bereitzustellen. Dies sollte einen Mehrwert mit einer messbaren Wirkung auf Wachstum und Beschäftigung haben, einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand erzeugen und allen Teilen der Gesellschaft zugutekommen.

1.10.

Es muss alles getan werden, um den Binnenmarkt zu vollenden, mit einem Fokus auf der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten. Eine wachsame Umsetzung der Wettbewerbspolitik ist notwendig, um Innovation und Fairness zu fördern, darf jedoch die EU-Unternehmen nicht in ihrem Wachstum beeinträchtigen.

1.11.

Die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt muss dringend verwirklicht werden, flankiert von einer gezielten Beschäftigungspolitik.

1.12.

Eine offene, realistische Einstellung ist gegenüber neuen, disruptiven Technologien und Geschäftsmodellen nötig, wobei darauf zu achten ist, dass Gesellschaft und Unternehmen auch von den neuen Möglichkeiten profitieren können.

1.13.

Der soziale Dialog und der Dialog mit der Zivilgesellschaft sollten auf sämtlichen Ebenen erneuert und gestärkt werden, um den Wandel zu erleichtern, soziale Probleme zu bewältigen und Konflikte zu vermeiden.

1.14.

Arbeitswelt und Bildungswesen müssen flexibel miteinander verknüpft werden, wie z. B. bei Lehrlingsausbildungen und beim Lernen am Arbeitsplatz. In vielen Mitgliedstaaten sollte die Berufsausbildung einen höheren Stellenwert erhalten.

1.15.

Die Führungsposition im Bereich einer emissionsarmen Kreislaufwirtschaft sollte für unsere Volkswirtschaften von Vorteil sein. Mit politischen Maßnahmen sollten die Entwicklung innovativer, neuer Unternehmen und die kostenaufwändige Umstellung energieintensiver Zweige der Verarbeitungsindustrie unterstützt werden, um der Verlagerung von Investitionen und CO2-Emissionen entgegenzuwirken.

1.16.

Faktoren, die es erschweren, dass die gegenwärtigen, hohen privaten Sparüberschüsse in produktive Investitionen in die Industrie und die Infrastruktur fließen, müssen untersucht werden.

1.17.

Die EU-Unterstützung sollte vorwiegend der Innovationsförderung, der Weiterentwicklung von KMU, der Hilfe für krisengeschüttelte Regionen und der Förderung der Handlungskompetenz der Menschen dienen. Die Hebelwirkung auf Privatfinanzierungen sollte ein wichtiges Kriterium sein.

1.18.

Für Maßnahmen zur Förderung von FuE und Innovation sind im nächsten Finanzrahmen mehr Mittel vorzusehen. Diese Maßnahmen sollten stärker auf die Übernahme neuer Technologien, die Weiterentwicklung und Markterfolge abzielen, ohne dass Unternehmen gleich welcher Größe davon ausgeklammert werden.

1.19.

Amtliche Statistiken sollten die veränderten Merkmale der Wirtschaft besser widerspiegeln, wie das Verschwimmen der Grenzen zwischen den Wirtschaftszweigen und neue Formen der Wirtschaftstätigkeit. Nötig ist eine gemeinsame Methode zur Berechnung des von der Industrie und dem Dienstleistungssektor erzielten Mehrwerts.

1.20.

Neben dem 20 %-Ziel bedarf es weiterer offener Überlegungen über relevante gesamtwirtschaftliche wie auch weniger aggregierte Zielvorgaben und Indikatoren für die Industriepolitik.

1.21.

Die Lenkungsstrukturen müssen verbessert werden, um für eine durchgängige Berücksichtigung der Maßnahmen und für Kohärenz in der Beschlussfassung zu sorgen, sei es durch eine Stärkung des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) oder auf andere Weise.

1.22.

Der jährliche Industrietag und das hochrangige Diskussionsforum zum Thema Industriepolitik sind zu begrüßen, da sie bei den Beteiligten zu einer stärkeren Eigenverantwortlichkeit für die Strategie führen. Der Dialog mit der Industrie darf sich jedoch nicht darauf beschränken.

2.   Einleitung

2.1.

Die Industrie ist das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Sie stellt 24 % der Arbeitsplätze in der EU — 32 Mio. direkte und 21 Mio. indirekte, vorwiegend im Dienstleistungsbereich. Diese Arbeitsplätze sind mit relativ hohen Löhnen sowohl für hochqualifizierte als auch für geringer qualifizierte Arbeitnehmer verbunden. Fertigerzeugnisse machen 75 % der Exporte aus. Das industrielle Wachstum erfasst alle Teile der Wirtschaft. Die Industrie ist darüber hinaus die Wiege der Innovation in allen Wirtschaftssparten und bietet Lösungen für viele gesellschaftliche Herausforderungen. Den Kern der Wertschöpfung in unseren Volkswirtschaften bilden allerdings die zunehmenden Verflechtungen zwischen verarbeitendem Gewerbe und Dienstleistungsbranche sowie die Integration innerhalb der Wertschöpfungsketten.

2.2.

Nach vielen Jahren des Niedergangs erholen sich die Industrieproduktion, die Ausfuhren und die Beschäftigung in Europa nun offenbar wieder. Diese Erholung ist aber noch nicht vollständig, und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie ist nicht zufriedenstellend. Relativ hohe Steuern und Energiepreise, ungenügende Sach- wie auch immaterielle Investitionen, ein geringes Produktivitätswachstum, Innnovationslücken gegenüber Wettbewerbern, Fachkräftemangel und eine gedämpfte Binnennachfrage gehören zu den oft genannten Merkmalen.

2.3.

Zu den die Industrie betreffenden Megatrends gehören insbesondere:

revolutionäre technische Entwicklungen, die Digitalisierung in all ihren Anwendungsformen, aber auch die Nanotechnologie, neue Materialien, auf Biowissenschaften basierende Technologien usw.;

zunehmende Umweltanforderungen, auch zur Eindämmung des Klimawandels;

höhere Lebensstandards, alternde Bevölkerung und Verstädterung;

Globalisierung, gekennzeichnet durch offene Märkte und die Produktion in Wertschöpfungsketten, aber auch aggressives Staatsunternehmertum und Protektionismus.

Diese bekannten Trends eröffnen der europäischen Industrie eine Vielzahl an Chancen. Sie könnten aber auch ernste Gefahren für die Gesellschaft und die Industrie bergen, wenn nicht richtig und erfolgreich auf sie reagiert wird.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Der EWSA begrüßt die Mitteilung der Europäischen Kommission und stimmt mit ihrer Analyse der Lage und der Herausforderungen der europäischen Industrie weitgehend überein. Die Mitteilung ist im Wesentlichen eine Aktualisierung bestehender Vorschläge, enthält jedoch auch eine Reihe neuer Maßnahmen, die von der derzeitigen Kommission vorzulegen sind. Allerdings müssen die langfristige Kontinuität und Vorhersehbarkeit der Politik gewährleistet sein. Die Kommission sollte dringlich eine längerfristige Strategie entwickeln, zu deren Umsetzung sich auch alle Mitgliedstaaten bekennen sollten.

3.2.

Der EWSA stellt erfreut fest, dass die Kommission ein Konzept für die Industriepolitik vorlegt, wie es der EWSA seit Jahren empfohlen hat. Statt Vorschriften für zahlreiche, die Industrie betreffende Politikbereiche zu entwickeln, dabei jedoch kaum auf deren Wirkung auf die Industrie oder auf die Meinung der Industrie Rücksicht zu nehmen, verfolgt sie jetzt den Ansatz, die industrielle Entwicklung als übergreifende Priorität in diesen Politikbereichen zu berücksichtigen.

3.3.

Der EWSA hat in den vergangenen Jahren mehrfach zu den Vorschlägen der Kommission für verschiedene Industriezweige und Politikbereiche Stellung genommen (1). Seine Stellungnahmen sind im Kontext dieser Mitteilung nach wie vor in hohem Maße relevant. In der vorliegenden Stellungnahme möchte der EWSA einige gegenwärtig besonders bedeutsame Aspekte der Industriepolitik hervorheben und einige neue Bemerkungen hinzufügen.

3.4.

Die Unternehmen stehen unter einem noch nie da gewesenen Anpassungsdruck, der sie oft zu radikalen Anpassungen nötigt. Sie müssen rasch neue Technologien aufgreifen und sie in Produktivitätssteigerungen und Innovationen umsetzen, damit sie im immer schärferen Wettbewerb auf den Märkten bestehen können. Eine gute Positionierung, vorzugsweise in der Mitte einer internationalen Wertschöpfungskette, ist für viele Unternehmen überlebensnotwendig. KMU können und müssen danach streben, in diesen Wertschöpfungsketten, die meistens um Großunternehmen mit einem Bedarf an Ressourcen und Netzwerken herum aufgebaut sind, einen wichtigen, innovativen Platz einzunehmen.

3.5.

Neue Industriezweige werden entstehen. Die Digitalisierung bringt unzählige neue Netze und Interaktionen hervor und begünstigt eine neue Vielfalt an Produkten und Dienstleistungen, die immer feiner auf den Kundenbedarf zugeschnitten sind. Die Weiterentwicklung von Produktion wie auch Produkt- und Dienstleistungstechnologien und das Wachstum von Start-up-Unternehmen müssen durch einschlägige Maßnahmen auf EU-Ebene erleichtert werden, weil Wertschöpfungsketten nicht an den Grenzen eines Staates Halt machen. Andererseits machen die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen maßgeschneiderte Maßnahmen erforderlich.

3.6.

Alle Unternehmen müssen ihre Betriebs- und Geschäftsvorgänge fortwährend verbessern. Veraltete und unrentable Betriebe können nicht durch Subventionen am Leben erhalten werden. Europa braucht jedoch eine große Bandbreite an Industriezweigen zur Erfüllung gesellschaftlicher Bedürfnisse, daher sollten spezifische Strategien für Branchen mit besonderen Herausforderungen entwickelt werden.

3.7.

Die Menschen stehen im Mittelpunkt des Wandels. Ohne qualifizierte, motivierte Arbeitnehmer ist die Industrie nicht denkbar. Die Chancen, die neue Technologien und Innovationen bieten, müssen genutzt werden, doch werden die Digitalisierung und andere bahnbrechende Technologien die Struktur des Arbeitsmarktes verändern, mit weniger Arbeitsplätzen im verarbeitenden Gewerbe und mehr Fachkräften im IT-Bereich. Auch die Arbeitsorganisation und Managementkonzepte werden sich verändern, was Folgen für die Qualität der Arbeit haben wird, die weniger gefährlich, dafür aber intensiver und flexibler werden wird.

3.8.

Die Auswirkungen disruptiver Technologien auf die Beschäftigung müssen sorgfältig eingeschätzt werden, und das Instrumentarium für den vorausschauenden Umgang mit den Veränderungen muss gestärkt werden. Die Anpassung der Arbeitsmärkte an den Strukturwandel wird eine gewaltige Aufgabe sein: soweit möglich, müssen Beschäftigungssicherheit oder neue Berufsaussichten geboten werden, Hilfsbedürftige müssen sozial abgesichert und der Niedergang ganzer Regionen muss verhindert werden. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung benötigt eine bessere Mittelausstattung und sein Anwendungsbereich muss erweitert werden, damit er auch die Auswirkungen des technischen Wandels erfasst. Die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern auf allen Ebenen, insbesondere der soziale Dialog auf betrieblicher Ebene unter Einbeziehung der Arbeitnehmer sind wichtige Faktoren für die Gestaltung des industriellen Wandels, erhöhen die Akzeptanz des Wandels und helfen, Konflikte zu vermeiden.

3.9.

Die allgemeine und berufliche Bildung ist notwendige Hilfe und Triebkraft des industriellen Wandels. Alle Arbeitnehmer brauchen zeitgemäße Qualifikationen, insbesondere digitale Kompetenzen. Viele müssen für ganz neue Berufe geschult werden. Wegen der Geschwindigkeit der technischen Entwicklung ist es eine große Herausforderung, die Lehrpläne und die Zahl der Absolventen auf den sich ändernden Bedarf der Industrie abzustimmen. Lösungen für das Lernen am Arbeitsplatz, wie das in Deutschland erfolgreich praktizierte duale System, sollten eine viel breitere Anwendung finden. Zumindest in manchen Mitgliedstaaten sollte die Berufsbildung eine neue Wertschätzung erfahren. Auch die Attraktivität der MINT-Fächer muss erhöht werden.

3.10.

Die gesamtwirtschaftliche Politik und die Industriepolitik stärken sich gegenseitig. Der gegenwärtige Wirtschaftsaufschwung ist ein günstiger Moment für die Modernisierung der Verkehrs-, Energie- und Digitalinfrastruktur, die Intensivierung von FuE und deren Umwandlung in erfolgreiche Innovationen und für eine ausgewogene Regionalentwicklung. Die richtige Kombination aus makroökonomischen und industriepolitischen Maßnahmen kann für einen länger andauernden Aufschwung sorgen und die Wirtschaft und die Industrie vor einem eventuellen künftigen Konjunkturrückgang schützen.

3.11.

Der Umfang der Investitionen in die europäische Industrie ist nach wie vor besorgniserregend gering, dabei gibt es in der EU hohe Sparüberschüsse, die nicht in produktive Investitionen geflossen sind. Die Gründe dafür müssen sorgfältig untersucht werden, insbesondere auch deswegen, weil der industrielle Wandel enorme Investitionen erfordert. Eines ist jedenfalls klar: Sowohl inländische als auch internationale Investoren lassen sich nur durch Rahmenbedingungen anlocken, die für eine gute Wettbewerbsfähigkeit sorgen.

3.12.

Allerdings gibt es aber auch Anzeichen einer möglichen Besserung bei den Investitionen. In einer Welt, in der es vielerorts politische Instabilität gibt, ist die EU ein sicherer und stabiler Platz für Investitionen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nähert sich die Produktion in manchen Branchen der Vollauslastung. Dies wird Investitionen zur Kapazitätserhöhung auslösen, hoffentlich durch neue Anlagen in Europa.

3.13.

Umwelt- und Klimaerfordernisse, insbesondere das Pariser Klimaschutzübereinkommen, betreffen alle Unternehmen. In einer emissionsarmen Kreislaufwirtschaft eröffnen sich viele neue Geschäftsmöglichkeiten. Das Bestreben der EU, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen, kann für die europäische Industrie auf den Weltmärkten hilfreich sein. Vor allem energie- und ressourcenintensive Industrien müssen einen tiefgreifenden technischen Wandel durchmachen, der von Seiten der Politik entschlossen unterstützt werden muss, um der Verlagerung von Investitionen und CO2-Emissionen entgegenzuwirken. Die Umstellung von Verarbeitung und Transport auf nichtfossile Energieträger wird zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage nach Elektrizität zu wettbewerbsfähigen Preisen führen.

3.14.

Die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten — der EU, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Behörden, den Regionen, Universitäten und Schulen, Interessenträgern und Unternehmen — könnte und sollte besser sein. So könnte zum Beispiel die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen enger sein. Schulen sollten sich an Unternehmen wenden, um Lehrpläne auf Lehrlingsausbildungen abzustimmen. Am wichtigsten ist die Mitwirkung der Mitgliedstaaten durch eine zügige Um- und Durchsetzung vereinbarter Maßnahmen und Vorschriften.

3.15.

Mit den gegenwärtigen statistischen Methoden lässt sich kein zeitnahes, brauchbares Bild der Lage der Industrie in Europa zeichnen. Die Unterteilung in verarbeitendes Gewerbe, Dienstleistungen und sonstige produktive Tätigkeiten ist überholt. Ein erheblicher Teil der Wirtschaftstätigkeit bleibt bei der Berechnung des BIP unberücksichtigt. Ein- und Ausfuhrstatistiken liefern keine gute Beschreibung der industriellen Aktivität in einer Zeit, in der fast die Hälfte der Industrieproduktion Teil globaler Wertschöpfungsketten ist. Daher ist eine gemeinsame Methode zur Berechnung der Wertschöpfung und der Verflechtung von Industrie und Dienstleistungen dringend nötig.

3.16.

Der EWSA meint, dass das Ziel eines 20 %-Anteils der Industrie am BIP durch relevantere Ziele und Indikatoren ergänzt werden muss, die alle Aspekte der industriellen Entwicklung besser widerspiegeln.

3.17.

Die Lenkungsstrukturen für die bereichsübergreifende Einbeziehung von Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklung der Industrie beeinflussen, und die Lenkungsstrukturen zwischen den Mitgliedstaaten müssen gestärkt werden. Eine bessere Rechtsetzung — d. h. vorhersehbare, kosteneffiziente und faktengestützte Rechtsvorschriften — sowie transparente Ex-ante-Folgenabschätzungen sind wichtig. Die Kohärenz in der Beschlussfassung sollte durch eine Stärkung der Rolle des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) oder auf anderem institutionellen Wege gewährleistet werden. Das Silodenken auf der EU- und der einzelstaatlichen Ebene muss abgelegt werden, um auf die zunehmende Dynamik der Weltwirtschaft zu reagieren.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1.

Europas Industrie stärken: Der EWSA stimmt zu, dass die europäische Industrie eine ganzheitliche und zukunftsorientierte Vision braucht. Um die europäische Industrie zu stärken, sollte die EU in ihrem Handeln das übergeordnete Ziel verfolgen, einen gut funktionierenden und vorhersehbaren rechtlichen Rahmen zu schaffen, der Anreize für Innovation gibt und der Industrie hilft, Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen bereitzustellen. Dies sollte einen Mehrwert mit einer messbaren Wirkung auf Wachstum und Beschäftigung haben, einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand erzeugen und allen Teilen der Gesellschaft zugutekommen.

4.2.

Binnenmarkt: Der EWSA begrüßt den Ansatz einer Stärkung von Menschen und Unternehmen und pflichtet den Vorschlägen zur Stärkung des Binnenmarkts, einschließlich des Kapitalmarkts, bei. Eine bessere Normung und Selbstregulierung sind wichtige Handlungsfelder. Am wichtigsten ist, dass die Mitgliedstaaten ihrer Pflicht zur Einhaltung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften nachkommen. Eine wachsame Umsetzung der Wettbewerbspolitik ist grundlegend für Innovation und Preisbildung. Die Kommission kann in ihrer Wachsamkeit gegenüber großen globalen Akteuren nur bestärkt werden. Europäische Unternehmen dürfen jedoch nicht in ihrem Wachstum beeinträchtigt werden — der Medianwert börsennotierter Unternehmen der EU (ohne Vereinigtes Königreich) ist nur ungefähr halb so groß wie von entsprechenden US-Firmen. Es ist eine Frage der Auslegung der Definition des relevanten Marktes bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts.

4.3.

Digitales Zeitalter: Die Digitalisierung bringt einen wirklichen Paradigmenwechsel mit sich, der Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft hat und sogar geopolitische Züge aufweist. Der EWSA hat bereits in anderen Stellungnahmen eingehend zur Digitalisierung Stellung genommen. Darin ging es u. a. um Big Data, 5G, fortgeschrittene Fertigung und Robotik. Strategien der EU für einen digitalen Binnenmarkt, die Digitalisierung der europäischen Industrie, Cybersicherheit und künstliche Intelligenz sind von vordringlicher Bedeutung. Eine wichtige grundsätzliche Frage ist, wie das richtige Gleichgewicht zwischen der Anwendung neuer disruptiver Technologien und der Nutzung ihrer Vorteile einerseits und Sicherheit und Fairness andererseits hergestellt werden kann. Wichtig ist dabei eine offene, realistische Einstellung, damit Gesellschaft und Unternehmen von den neuen Möglichkeiten profitieren können.

4.4.

Emissionsarme Kreislaufwirtschaft: Die Aufrechterhaltung der Führungsposition in diesen Bereichen ist in einem Umfeld zunehmenden Wettbewerbs eine große Herausforderung, darf jedoch kein Selbstzweck sein, sondern muss einen Nutzen für unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften haben. Die Energiewende ist zu unterstützen, doch müssen die Energiepreise für die Industrie wettbewerbsfähig sein.

4.5.

Investitionen: Die zahlreichen Instrumente der EU zur Förderung von sowohl Sach- als auch immateriellen Investitionen sollten vorwiegend der Innovationsförderung, der Weiterentwicklung von KMU, der Hilfe für krisengeschüttelte Regionen, der Verbesserung der Infrastruktur und der Förderung der Handlungskompetenz der Menschen durch allgemeine und berufliche Bildung dienen. Kleine und mittlere Unternehmen brauchen nach wie vor eine stärkere Unterstützung, um unter den vielen verschiedenen Möglichkeiten die für sie passende Finanzierungsquelle zu finden, und sie brauchen wesentlich einfachere Verfahren für Antragstellung und Berichterstattung. Ein wichtiges Kriterium sollte die Hebelwirkung auf Privatfinanzierungen sein. Alle Vorschläge, auch die der hochrangigen Sachverständigengruppe für nachhaltige Finanzierung, die eine Neuorientierung der Kapitalallokation hin zu langfristigen Investitionen und Beiträgen zu nachhaltigem Wachstum bezwecken, sind willkommen (2).

4.6.

Innovation: Der EWSA stimmt zu, dass die Maßnahmen stärker auf die Übernahme neuer Technologien, die Weiterentwicklung und Markterfolge sowie auf die Zusammenarbeit in und zwischen regionalen Clustern gerichtet sein sollten. Davon dürfen keine Unternehmen gleich welcher Größe ausgeklammert werden. Das Horizont-2020-Nachfolgeprogramm sollte im nächsten Finanzrahmen mit entschieden mehr Mitteln ausgestattet werden. Wenn irgend möglich, sollte die erste industrielle Anwendung einer aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungs- und Entwicklungsarbeit innerhalb der EU stattfinden. Das Potenzial des öffentlichen Beschaffungswesens ist voll auszureizen, indem in öffentliche Ausschreibungen innovationsbezogene, umweltorientierte und soziale Kriterien unter systematischer Anwendung des Grundsatzes des wirtschaftlich günstigsten Angebots aufgenommen werden.

4.7.

Die internationale Dimension: Der Handel muss offen, aber fair und nachhaltig sein. Der Zugang zu Weltmärkten und Rohstoffen ist entscheidend für die Industrie und daher muss das Netz der Handelsabkommen weiter ausgebaut werden. Der EWSA fordert die Kommission nachdrücklich auf, die verfügbaren Instrumente zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken aktiv einzusetzen. Eine besondere Aufmerksamkeit muss dabei neuen Formen des Protektionismus von Drittländern gelten. Die EU sollte ihre Umwelt- und Sozialstandards im Rahmen von Handelsabkommen verfechten. Bei der Prüfung ausländischer Direktinvestitionen ist es wichtig, Risiken in Gestalt einer Bedrohung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung zu erkennen. Zugleich sind bei einem höheren Investitionsbedarf in der EU-Wirtschaft ausländische Direktinvestitionen natürlich zu begrüßen — schließlich sind sie ein Zeichen für das Potenzial Europas.

4.8.

Partnerschaften: Der EWSA begrüßt die Einführung eines jährlichen Industrietags und die Schaffung eines hochrangigen Diskussionsforums zum Thema Industriepolitik und bekundet sein großes Interesse an einer Mitwirkung in beiden Einrichtungen. Dieser Ansatz sollte sich auf alle Bereiche der Industriepolitik erstrecken, um die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten für die Strategie zu erhöhen. Der Dialog mit der Industrie darf jedoch nicht auf diese Wege beschränkt sein. Mehr Transparenz und Zusammenarbeit sind geboten, insbesondere bei Folgenabschätzungen.

Brüssel, den 15. Februar 2018

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  ABl. C 327 vom 12.11.2013, S. 82, ABl. C 12 vom 15.1.2015, S. 23, ABl. C 389 vom 21.10.2016, S. 50, ABl. C 311 vom 12.9.2014, S. 47, ABl. C 383 vom 17.11.2015, S. 24.

(2)  ABl. C 246 vom 28.7.2017, S. 8.