31.5.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 173/82


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 87/217/EWG des Rates, der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 86/278/EWG des Rates und der Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet der Umweltberichterstattung und zur Aufhebung der Richtlinie 91/692/EWG des Rates“

[COM(2016) 789 final — 2016/0394 COD]

(2017/C 173/14)

Befassung

Europäisches Parlament, 13.2.2017

Rat der Europäischen Union, 20.2.2017

Rechtsgrundlage

Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

Verabschiedung auf der Plenartagung am

22.2.2017

Plenartagung Nr.

523

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

178/1/2

Da der Ausschuss dem Vorschlag zustimmt und sich bereits in seiner Stellungnahme 1491/90 vom 18. Dezember 1990 (*1) zu dieser Thematik geäußert hat, beschloss er auf seiner 523. Plenartagung am 22./23. Februar 2017 (Sitzung vom 22. Februar) mit 178 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen, eine befürwortende Stellungnahme abzugeben und auf den Standpunkt zu verweisen, den er in der vorgenannten Stellungnahme vertreten hat.

Brüssel, den 22. Februar 2017

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(*1)  Stellungnahme des EWSA 1491/90 zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien“ (ABl. C 60 vom 8.3.1991, S. 15).