5.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 366/5


Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 25. April 2016 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache AT.39792(1) Stahl-Strahlmittel

Berichterstatter: Ungarn

(2016/C 366/04)

1.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die im Beschlussentwurf behandelten wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen als Vereinbarungen zwischen Unternehmen und/oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne des Artikels 101 AEUV und des Artikels 53 des EWR-Abkommens einzustufen sind.

2.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die vom Beschlussentwurf betroffenen Unternehmen an einer einzigen und ununterbrochenen Zuwiderhandlung gegen Artikel 101 AEUV und Artikel 53 des EWR-Abkommens beteiligt waren.

3.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die Vereinbarungen und/oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen eine Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne des Artikels 101 AEUV und des Artikels 53 des EWR-Abkommens bezweckten.

4.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die Vereinbarungen und/oder abgestimmten Verhaltensweisen geeignet waren, den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU bzw. des EWR erheblich zu beeinträchtigen.

5.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich der Dauer der Zuwiderhandlung.

6.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich der Adressaten des Beschlusses.

7.

Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.