5.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 366/5 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 25. April 2016 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache AT.39792(1) Stahl-Strahlmittel
Berichterstatter: Ungarn
(2016/C 366/04)
1. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die im Beschlussentwurf behandelten wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen als Vereinbarungen zwischen Unternehmen und/oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne des Artikels 101 AEUV und des Artikels 53 des EWR-Abkommens einzustufen sind. |
2. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die vom Beschlussentwurf betroffenen Unternehmen an einer einzigen und ununterbrochenen Zuwiderhandlung gegen Artikel 101 AEUV und Artikel 53 des EWR-Abkommens beteiligt waren. |
3. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die Vereinbarungen und/oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen eine Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne des Artikels 101 AEUV und des Artikels 53 des EWR-Abkommens bezweckten. |
4. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die Vereinbarungen und/oder abgestimmten Verhaltensweisen geeignet waren, den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU bzw. des EWR erheblich zu beeinträchtigen. |
5. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich der Dauer der Zuwiderhandlung. |
6. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich der Adressaten des Beschlusses. |
7. |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |