9.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 185/1


Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen — Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2017

(2017/C 185/01)

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

unter Hinweis auf

die Mitteilung der Europäischen Kommission zu ihrem Arbeitsprogramm 2017 vom 25. Oktober 2016;

seine Entschließungen vom 4. Juni 2015 zu seinen Prioritäten für den Zeitraum 2015-2020 und vom 15. Juni 2016 zu seinem Beitrag zum Arbeitsprogramm 2017 der Europäischen Kommission;

das Protokoll über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission vom Februar 2012;

1.

bringt seine Bedenken darüber zum Ausdruck, dass die Europäische Union 60 Jahre nach ihrer Gründung in einer tiefen Krise steckt, die in dem weiterhin geringen Vertrauen der Unionsbürger in das europäische Projekt zum Ausdruck kommt, und sich erneuern muss; weist gleichzeitig darauf hin, dass die lokale und regionale Ebene von den Unionsbürgern alljährlich als die vertrauenswürdigste aller Regierungs- und Verwaltungsebenen in der EU eingestuft wird. Der AdR beteiligt sich daher an Bürgerdialogen mit der aktiven Mitwirkung lokaler und regionaler Entscheidungsträger zu Themen, die sich aus den Erfordernissen und Gegebenheiten vor Ort ableiten, und trägt auf diese Weise zu den Überlegungen über Europa bei;

2.

stimmt mit der Kommission überein, dass die EU vor folgenden allgemeinen Herausforderungen steht:

Umsetzung der wirtschaftlichen Erholung in die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze und die Verringerung der Ungleichheiten;

Entwicklung von Mechanismen für die europäische Solidarität, insbesondere in Bezug auf die Migrationssteuerung;

Sicherung von Frieden und Stabilität in einer zunehmend turbulenten Welt und Gewährleistung, dass die Union für die verstärkte Bedrohung durch den Terrorismus gewappnet ist;

Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen von Paris und Gestaltung ehrgeiziger und ausgewogener Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen;

die Unsicherheit, die aus dem Ergebnis der Volksabstimmung im Vereinigten Königreich erwächst;

3.

teilt zwar die Überzeugung der Kommission, dass diese Herausforderungen einen basisdemokratischen, von den Bürgern gelenkten Multi-Level-Governance-Ansatz erfordern, betont jedoch, dass das Vorgehen der EU darauf gerichtet sein muss, die Handlungskompetenz der Bürger zu stärken;

4.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Vorbereitungen des Weißbuchs über die Zukunft Europas eingebunden werden müssen, und fordert die Kommission auf, die einschlägigen Stellungnahmen des AdR zu berücksichtigen und den AdR in die Konsultationsphase einzubeziehen;

Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Kohäsionspolitik

5.

bedauert, dass im Arbeitsprogramm kaum darauf eingegangen wird, welch wesentliche Rolle die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) dabei spielen, alle Bürger und Regionen in Europa zu erreichen, den Zusammenhalt zu stärken, die Innovation zu fördern und echte europäische Solidarität für die harmonische Entwicklung der EU als Ganzer zum Ausdruck zu bringen; fordert die Kommission auf, die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 vorzubereiten, da sie die wichtigste Form der EU-Investitionspolitik ist und auf einem gebietsbezogenen Ansatz und einer aktualisierten Zukunftsvision der Städte und Regionen beruhen muss; bestärkt die Kommission zugleich darin, ihre Anstrengungen zur Verbesserung und Vereinfachung der ESIF-Verfahren fortzusetzen, um Bürokratie abzubauen und zu einer besseren Ausschöpfung beizutragen;

6.

bekräftigt seine Forderung, die im Zuge der Kofinanzierung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) von den Mitgliedstaaten und nationalen Behörden getätigten öffentlichen Ausgaben nicht als strukturelle Ausgaben im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts anzusehen, da diese Investitionen zu den Prioritäten der EU beitragen und eine zusätzliche Hebelwirkung in Bezug auf das europäische Wirtschaftswachstum besitzen;

7.

begrüßt die vorgeschlagene Aufstockung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), sowohl in Bezug auf die Laufzeit als auch auf die finanzielle Ausstattung, weist aber darauf hin, dass diese Ankündigung ohne eine umfassende Folgenabschätzung bzw. eine unabhängige Evaluierung vor der Erarbeitung des Kommissionsvorschlags erfolgte; betont die Notwendigkeit, auch künftig Synergien zwischen dem EFSI und anderen EU-Fonds, insbesondere dem ESIF, zu schaffen, und die Verfahren zu vereinfachen, um Bürokratie abzubauen und zu einer besseren Ausschöpfung beizutragen; betont, dass die dritte Säule der Investitionsoffensive ebenfalls gestärkt werden sollte; fordert die Kommission und die Europäische Investitionsbank auf, ihre Anstrengungen zur Sensibilisierung vor Ort zu verstärken, die geografischen Ungleichgewichte beim EFSI zu reduzieren, um die Investitionsintegration und -synergie mit Blick auf eine einheitliche Programmplanung der kohäsionspolitischen Maßnahmen zu optimieren und konkretere Informationen über vom EFSI finanzierte Projekte öffentlich verfügbar zu machen und dabei insbesondere auf den Aspekt der Zusätzlichkeit hinzuweisen;

8.

will frühzeitig einen Beitrag zu den Diskussionen über den Vorschlag zur Zukunft des mehrjährigen Finanzrahmens nach 2020, der auch die Reform des Systems der Eigenmittel umfasst, leisten;

9.

fordert eine rasche Annahme der „Omnibus-Verordnung“, damit die Wirkung der ESIF-Programme des laufenden Programmplanungszeitraums verstärkt und ihre Ausnutzung verbessert wird;

10.

betont, dass die Umsetzung der EU-Städteagenda verfolgt werden muss, und unterstreicht, dass die Belange der Städte auch in anderen EU-Politikbereichen berücksichtigt werden müssen; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einem Weißbuch zur EU-Städteagenda;

11.

bekräftigt seine Forderung nach einer europäischen Agenda für den Wohnungsbau, in welcher der bislang fragmentierte Ansatz für den Wohnungsbau horizontal mit sektorspezifischen Maßnahmen wie die Städteagenda, nachhaltige Entwicklung, Kohäsionspolitik, Wettbewerbspolitik bzw. mit sozialen Initiativen wie die Europäische Säule für soziale Rechte bewältigt wird;

12.

betont, dass ein Verhaltenskodex für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester 2017 nötig ist, und fordert, dass der Jahreswachstumsbericht durch eine Analyse im Hinblick auf die Gebietskörperschaften ergänzt wird, auch indem in die Länderberichte ein besonderes Kapitel zu diesem Thema aufgenommen wird, und dass für die Mitgliedstaaten Leitlinien über die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die nationalen Reformprogramme erlassen werden;

13.

unterstützt die weitere Ausrichtung der Kommission auf Investitionen, insbesondere durch Festlegung von Maßnahmen zur Investitionsförderung im Europäischen Semester; weist in diesem Zusammenhang auf seine Erklärung von Bratislava „Investitionen, die verbinden“ hin, in der betont wird, dass investitionsinduziertes lokales und regionales Wachstum in Strategien zur territorialen Entwicklung verankert sein muss, und hebt hervor, dass gewährleistet sein muss, dass die öffentlichen Haushalte, die hochwertige Investitionen fördern, mit anderen Finanzierungsquellen auf regionaler, lokaler, nationaler und europäischer Ebene zusammenwirken;

14.

begrüßt die Absicht der Kommission, weiter an der Umsetzung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu arbeiten, und betont, dass Europa eine langfristige Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum braucht, die richtungsweisend für das Europäische Semester ist; ist der Auffassung, dass eine solche Strategie auf der Halbzeitbilanz der Strategie Europa 2020 beruhen sollte;

15.

begrüßt, dass die Kommission besonderes Gewicht auf das Problem der Jugendarbeitslosigkeit legt, indem sie die EU-Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche stärkt und ein Europäisches Solidaritätskorps ins Leben rufen will, dem eine frühzeitige, aktive und glaubwürdige Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Jugendorganisationen sowie der Zivilgesellschaft allgemein zugutekommen dürfte;

16.

bedauert, dass es an Initiativen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit mangelt, auch an solchen zur Bewertung einer europäischen Arbeitslosenversicherung, die im Falle eines schweren Konjunkturabschwungs die nationalen Systeme ergänzt und so dazu beiträgt, dass sich aus einem asymmetrischen Schock kein struktureller Nachteil für ganz Europa entwickelt;

17.

fordert, dass die Stärken und die Herausforderungen der lokalen und regionalen Ebene, einschließlich eines abweichenden Bedarfs der lokalen und regionalen Arbeitsmärkte, in der neuen europäischen Kompetenzagenda berücksichtigt werden, und freut sich auf die Mitarbeit an einem Qualitätsrahmen für Praktika sowie einem Vorschlag zum Ausbau der Mobilität für Praktikanten;

18.

erwartet den Vorschlag der Kommission für eine bessere Bewältigung der Herausforderungen im Zuge der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere hinsichtlich der Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt;

19.

beabsichtigt, den Schwerpunkt im Vorfeld des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 auf Kultur und Kulturerbe sowie auf die internationalen Kulturbeziehungen der EU zu legen, die wesentliche Komponenten für die Stärkung der europäischen Identität und die Förderung der europäischen Grundwerte, der sozialen Inklusion, der Innovation und des interkulturellen Dialogs sowie des Kultur- und Kulturerbe-Tourismus sind;

20.

betont, dass die Halbzeitüberprüfung des Programms Horizont 2020 und die bevorstehende Konsultation zum nächsten Rahmenprogramm für Forschung und Innovation als organischer Prozess begriffen werden sollten, mit dem die Innovationskluft in Europa geschlossen werden soll; kündigt einen rechtzeitigen Beitrag des AdR zu der für 2017 geplanten Überprüfung des Aktionsplans für Bioökonomie an;

Wirtschafts- und Währungsunion

21.

stellt fest, dass das Weißbuch über die Zukunft Europas auch Vorschläge zur Zukunft der WWU enthalten wird, und spricht sich für Reformen aus, die die demokratische Legitimation der WWU-Governance stärken;

22.

betont, dass es zur Verbesserung der sozialen Dimension der WWU dringend notwendig ist, soziale und auch regionale Ungleichgewichte zu beseitigen; begrüßt die Absicht der Kommission, eine europäische Säule sozialer Rechte vorzuschlagen, die die Grundlagen für eine auf sozialer Gerechtigkeit aufbauende Union enthalten soll, und besteht auf den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit;

23.

begrüßt den Vorschlag einer Überprüfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, fordert die Kommission allerdings auf, zu berücksichtigen, dass der Pakt stärker auf Wachstum ausgerichtet werden muss, vor allem mit Blick auf Investitionen, die dem Wachstum förderlich sind; bekräftigt seine Forderung nach einer vollständigen Bewertung der Auswirkungen der statistischen Vorschriften der EU auf öffentliche Investitionen in den Gebietskörperschaften;

Energieunion und Klimapolitik

24.

begrüßt das Engagement der Kommission, Energieeffizienz und erneuerbare Energien mit einer umfassenden Strategie für eine Energieunion zu fördern und sie durch solide Governance-Regeln, geeignete Maßnahmen zur Innovationsförderung, eine Überprüfung der Gestaltung des Strommarkts, eine weitere Verbesserung der Energieinfrastruktur zur Gewährleistung interregionaler und grenzübergreifender Verbindungen und die Förderung der Dezentralisierung der Energiesysteme als Schritt hin zu einem nachhaltigen und flexiblen Energiebinnenmarkt zu ergänzen;

25.

empfiehlt insbesondere, dass die EU-Maßnahmen für die Gestaltung des Strommarkts und erneuerbare Energien aufeinander abgestimmt und ausgewogen sein und den lokalen und regionalen Anliegen wie beispielsweise dem Netzzugang für kleine Energieanbieter auf Ebene der Verteilungsnetze angemessen Rechnung tragen sollten;

26.

unterstützt die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und weist darauf hin, dass die Anstrengungen der Städte und Regionen in die nationalen Verpflichtungen integriert werden müssen und sowohl eine horizontale als auch eine vertikale Koordinierung, auch auf EU- und UNFCCC-Ebene notwendig ist, um die Diskrepanz zwischen den nationalen Verpflichtungen und den erforderlichen Anstrengungen zur Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 oC zu überwinden. Der AdR fordert die Kommission daher auf, seine Forderung zu unterstützen, diesen Aspekt in die nationalen Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDC) aufzunehmen, die Institutionalisierung der Plattform der nichtstaatlichen Klimaschutzakteure (Non-State Actors Zone for Climate Action, NAZCA) und die Arbeit der „Climate Champions“ im Sekretariat der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) zu verbessern sowie den Erfahrungsaustausch auf lokaler und regionaler Ebene zu erleichtern. Der AdR fordert die Kommission darüber hinaus dazu auf, Forschungsprojekte zu Städten, Regionen und Klimawandel zu fördern, um zu der künftigen Arbeit des Weltklimarates (IPCC) beizutragen;

27.

ruft die Europäische Kommission dazu auf, bei der Entwicklung des Konzepts der von den Regionen und Gemeinden festgelegten Beiträge mit dem AdR zusammenzuarbeiten, um auf lokaler und regionaler Ebene Maßnahmen zur Erreichung der auf der COP 21 in Paris vereinbarten Ziele zu fördern;

28.

fordert die Kommission auf, ihre Energie- und Klimaziele zu überarbeiten, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 % gegenüber den Werten von 1990 zu verringern, und Anpassungsmaßnahmen in alle Politikbereiche und Finanzierungsmöglichkeiten auf allen Ebenen zu integrieren. Die Kommission sollte freiwillige Initiativen für den Wandel hin zu Niedrigemission und Klimaresilienz in Städten und Regionen unterstützen. In dem Bewertungsbericht der Kommission zur EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel sollte eine Präzisierung in Bezug auf die Handlungskompetenz der Regionen und Städte vorgenommen werden;

Nachhaltige Entwicklung

29.

fordert die Kommission auf, die Umsetzung von Strategien zur Reduzierung von Katastrophenrisiken in Städten und Regionen, insbesondere in Grenzregionen, zu unterstützen und sicherzustellen, dass EU-Investitionen Normen zur Reduzierung von Katastrophenrisiken fördern;

30.

begrüßt die Errichtung der EU-Plattform zu Lebensmittelverlusten und -verschwendung und fordert die Kommission auf, durch die Festlegung ehrgeiziger Ziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung in diesem Bereich tätig zu werden. Dies sollte in den Rahmen einer EU-weiten Strategie für nachhaltige Lebensmittel gestellt werden, in der auch der Schutz der biologischen Vielfalt, Umwelt, Gesundheit, Handel, Ressourcenmanagement und Flächennutzung sowie der soziale und kulturelle Wert von Lebensmitteln behandelt werden;

31.

fordert die Kommission auf, bei der Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft die Empfehlungen des AdR zu berücksichtigen und Anfang 2017 die geplante Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie, den Vorschlag für eine Verordnung über die Mindestqualitätsanforderungen an wiederverwendetes Wasser sowie die Strategie für die Verwendung, das Recycling und die Wiederverwendung von Kunststoffen vorzulegen, in der klare und ehrgeizige Ziele in Bezug auf Kunststoffabfälle („plastic littering“) und das Auslaugen von Chemikalien aus Kunststoffen („plastic leaching“) festgelegt werden sollten; fordert die Kommission außerdem auf, zusätzliche Initiativen für die Bau- und Abbruchwirtschaft, Ökodesign-Vorschriften und die Nutzung von Sekundärrohstoffen, -materialien und -komponenten vorzuschlagen;

32.

ist bereit und gewillt, seine Zusammenarbeit mit der Kommission in Bezug auf die seit Langem erwarteten Maßnahmen zu dem prioritären Ziel 4 des siebten Umweltaktionsprogramms (UAP) der EU 2014-2020 durch die Technische Plattform für die Zusammenarbeit im Umweltbereich auszubauen; bedauert, dass die für 2017 geplanten Initiativen nichtlegislativer Natur sind, und bekräftigt seine Forderung nach einer EU-Richtlinie, in der Vorschriften über die Gewährleistung der Einhaltung im EU-Umweltrecht festgelegt werden, und nach einer neuen Richtlinie für den Zugang zu Rechtsmitteln in Umweltfragen;

33.

bekräftigt im Einklang mit der vor Kurzem veröffentlichten Cork-2.0-Erklärung seine Forderung nach einem Weißbuch zu den ländlichen Gebieten als Ausgangspunkt für die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums nach 2020 und fordert praktische Maßnahmen für das sogenannte „rural proofing“, d. h. die „ländliche Eignung“ der EU-Politik, da die ländlichen Gebiete oftmals vernachlässigt werden und von wichtigen politischen Entwicklungen abgekoppelt sind;

34.

betont in Bezug auf die Vorbereitungen für die GAP nach 2020 den engen Zusammenhang zwischen der Entwicklung des ländlichen Raums und der Landwirtschaft und fordert deshalb Unterstützungsmaßnahmen für bäuerliche Familienbetriebe, insbesondere zur Eindämmung der Preisvolatilität bei Agrarerzeugnissen;

35.

wird sich auch weiterhin für eine nachhaltige Governance der Weltmeere zugunsten der europäischen Küsten- und Meeresregionen und ihrer marinen und maritimen Wirtschaft einsetzen; zur Schaffung von blauem Wachstum und blauen Arbeitsplätzen wird der AdR eng mit den Regionen und allen Interessenträgern betreffend Governance und Kapazitätenaufbau, Bewältigung der Herausforderungen in der Lebensmittelerzeugung, Verringerung des Drucks auf die Umwelt durch illegale Fischereipraktiken und Verschmutzung sowie Meeresforschung, Wissenschaft und Innovation zusammenarbeiten;

36.

bedauert, dass die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2017 dem Thema Gesundheit nicht genügend Aufmerksamkeit widmet, zumal sie die Mitgliedstaaten und ihre Regionen in ihren Bemühungen zur Verbesserung der Vorbeugung, zur Reform und Optimierung ihrer Gesundheitssysteme, insbesondere durch E-Health-Lösungen, und zur Entwicklung umfassender Demografiestrategien unterstützen sollte;

Binnenmarktstrategie, KMU, Industrie, Wettbewerb und digitaler Binnenmarkt

37.

begrüßt die Absicht der Kommission, Maßnahmen zur Stärkung des Binnenmarktes für Waren auf den Weg zu bringen, insbesondere in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung und nicht konforme Produkte, und betont, dass weiter an der Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen gearbeitet werden muss, der ganz zu Recht einer der wichtigsten Aspekte der Binnenmarktstrategie ist;

38.

bekräftigt seine Forderung nach Aufnahme der Binnenmarktsäule in das Europäische Semester mit einem System für die regelmäßige Kontrolle und Bewertung;

39.

nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, sich für die europäische Industrie einzusetzen, und betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auch von einer wettbewerbsfähigen Lieferkette abhängt und dass die Handelspolitik in diesem Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung ist;

40.

betont, wie wichtig eine intelligente Rechtsetzung und der Abbau von Verwaltungsaufwand für KMU sind, insbesondere durch die weitere Stärkung des Programms REFIT und die Gewährleistung, dass bei der Ausarbeitung neuer Vorschriften deren Auswirkungen auf KMU systematisch berücksichtigt werden;

41.

bringt seine Unterstützung für die Einrichtung eines Forums der Städte für die kollaborative Wirtschaft zum Ausdruck, an dem der Ausschuss maßgeblich beteiligt ist; bedauert in diesem Zusammenhang jedoch, dass kein Vorschlag zur Wahrung der Rechte bei neuen Formen der Beschäftigung, die im Ergebnis der Digitalisierung entstanden sind, vorgelegt wurde;

42.

betont, dass der Beschluss über und der Rahmen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) überarbeitet werden müssen, und fordert die Kommission auf, 2017 eine öffentliche Konsultation einzuleiten, damit die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit haben, darzulegen, welche Schwierigkeiten sie mit der Kontrolle staatlicher Beihilfen für die Finanzierung von DAWI haben;

43.

betont, wie wichtig ein effizientes System für die Vergabe öffentlicher Aufträge ist, um die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Lage zu versetzen, die Investitionsziele der EU zu erfüllen, und fordert die Kommission auf, Unterstützung zu leisten, um die umfassende Umsetzung der Richtlinien für die öffentliche Auftragsvergabe zu gewährleisten und die Probleme der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Anwendung dieser Richtlinien zu bewerten;

44.

bekräftigt seine Forderung nach einer neuen europäischen Strategie für den Tourismus mit einer eigenen Haushaltslinie für Tourismus in der EU und fordert sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten dringend auf, kleinen und mittleren Fremdenverkehrsunternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern;

45.

begrüßt die Bemühungen der Kommission, die Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt abzuschließen, auch durch elektronische Auftragsvergabe, und wird über die neu geschaffene gemeinsame partizipative Breitbandplattform seinen Beitrag leisten; betont, dass alle europäischen Gebiete vom digitalen Binnenmarkt profitieren müssen, indem sie Zugang zu Hochgeschwindigkeitsbreitbandverbindungen haben;

Justiz, Sicherheit, Grundrechte und Migration

46.

betont, dass die Migration ein komplexer, mehrstufiger Prozess ist, in dem die Ziel- und die Herkunftsländer, -regionen und -städte eine bedeutende Rolle spielen. Es ist wichtig, einen verstärkten Dialog und eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Institutionen sowohl der EU als auch der Herkunfts- und Transitländer der Migranten und ihrer jeweiligen regionalen und lokalen Ebene zu fördern;

47.

ruft daher die Kommission auf, die Empfehlungen des AdR zum Schutz der Flüchtlinge in ihren Herkunftsländern und zu dem neuen Rahmen für Partnerschaftsvereinbarungen zu berücksichtigen;

48.

dringt auf Unterstützung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Durchführung der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems und anderer, auf der Grundlage der Europäischen Migrationsagenda entwickelter EU-Instrumente, wie die überarbeiteten Bestimmungen über die legale Einwanderung und der Aktionsplan für Integration; fordert die Kommission auf, die AdR-Empfehlungen zur Integration von Migranten in ihrer Halbzeitbewertung der Europäischen Migrationsagenda zu berücksichtigen; verweist darauf, dass Integration ein Prozess ist, der sowohl Rechte als auch Pflichten umfasst;

49.

ist besorgt angesichts der Schwierigkeiten bei der Überwachung der Situation unbegleiteter Minderjähriger und angesichts der Gefahr, dass diese Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung werden; fordert nachdrücklich, Inklusions- und Bildungsprogramme sowohl für die Minderjährigen selbst als auch für die mit ihrer Aufnahme befassten Lokal- und Regionalverwaltungen ebenso wie für die im Gastland bereits ansässigen Landsleute dieser Minderjährigen aufzulegen; diese sollten in die Aufgabe eingebunden werden, zu gewährleisten, dass Minderjährige vorübergehend in Gastfamilien oder in angemessen ausgestatteten Einrichtungen leben können, in denen ihre soziale, emotionale und kognitive Entwicklung gefördert werden kann;

50.

ruft die Kommission auf, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spezifische und praktische Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten für die Aufnahme und Integration von Migranten bereitzustellen, und bekräftigt seine Forderung, den direkten Zugang lokaler und regionaler Gebietskörperschaften zu den entsprechenden Finanzierungsinstrumenten der EU zu fördern;

51.

fordert die Kommission auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung von Präventionsstrategien zur Bekämpfung von Radikalisierung zu unterstützen, weiterhin bewährte Methoden zur Prävention von Radikalisierung durch regionale und lokale Politikgestaltung zusammenzutragen und bekannt zu machen und die Zusammenarbeit zwischen Städten im Kampf gegen Radikalisierung zu fördern;

EU-Handelspolitik

52.

stellt fest, dass die Kommission beabsichtigt, die Handelsverhandlungen mit den USA, Japan, dem Mercosur, Mexiko, Tunesien und den ASEAN-Ländern fortzusetzen sowie neue Mandate für die Einleitung von Verhandlungen mit der Türkei, Australien, Neuseeland und Chile anstrebt, ist jedoch der Auffassung, dass die Kommission deren Mehrwert stärker hervorheben müsste;

53.

bekräftigt insbesondere mit Blick auf die ehrgeizige künftige Handelsagenda, dass die Kommission jede bedeutende Initiative auf dem Gebiet der Handelspolitik durch Abschätzungen der Folgen für die lokale und regionale Ebene flankieren sollte;

Stabilität und Zusammenarbeit außerhalb der Europäischen Union

54.

begrüßt, dass in der globalen Strategie der EU ausdrücklich die Modernisierung der externen Partnerschaften gefordert und festgestellt wird, dass die EU verschiedene Wege zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit in ihrer Umgebung gegen die akutesten Fälle staatlicher, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und klima-/energiespezifischer Fragilität unterstützen und wirksamere migrationspolitische Maßnahmen für Europa und seine Partner ausarbeiten wird;

55.

unterstreicht den Beitrag des AdR — durch seine gemischten beratenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen sowie durch die Veranstaltung der Erweiterungstage mit Partnern aus den Beitrittsländern — zu dem erweiterungspolitischen Ziel der Kommission, mit Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern gemeinsam Stabilität und Wohlstand zu mehren;

56.

betont, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) ihre Wirkung nur dann auf Dauer entfalten kann, wenn sie all jenen Vorteile bringt, auf die sie ausgerichtet ist; hebt hervor, dass für Ausgewogenheit zwischen den östlichen und südlichen Nachbarn gesorgt werden muss; unterstreicht die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Verankerung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft und fordert in diesem Zusammenhang mehr Unterstützung für den Dezentralisierungsprozess in den Nachbarländern;

57.

betont, dass die regionale Zusammenarbeit einen bedeutenden Beitrag zur weltweiten Stabilität leistet, und fordert die Kommission nachdrücklich dazu auf, die Zusammenarbeit mit der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM), der Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP) und der Arbeitsgruppe Ukraine des AdR insbesondere bei der Umsetzung von Regionalprogrammen und neuen Initiativen zu intensivieren;

58.

unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Umsetzung der überarbeiteten ENP-Initiativen zur Unterstützung des Dezentralisierungsprozesses, von Städtepartnerschaften und des Aufbaus von Kapazitäten auf der subnationalen Ebene hohe Priorität einzuräumen; verweist auf die Nikosia-Initiative, die der AdR zur Unterstützung libyscher Städte gestartet hat und die dazu beiträgt, libysche Städte entsprechend ihrem Bedarf bei der Wiederherstellung ihrer Kapazitäten als Erbringer von Dienstleistungen technisch zu unterstützen; fordert die Kommission auf, solche Formen einer von der Basis ausgehenden Zusammenarbeit stärker zu fördern und ausreichend administrative und finanzielle Ressourcen bereitzustellen; bekräftigt die Notwendigkeit, als Ersatz für die frühere Fazilität für Kommunal- und Regionalverwaltungen neue Instrumente für den Kapazitätenaufbau in den Beitritts- und in den ENP-Ländern zu entwickeln;

59.

unterstützt die jüngsten Entwicklungen im Nachgang zu der Fusion des EU-Bürgermeisterkonvents für Klima und Energie mit dem Compact of Mayors, durch die der weltweit größte Zusammenschluss von Städten im Kampf gegen den Klimawandel entstanden ist; erklärt sich bereit, seine internationalen Kanäle, Kontakte, Ansprechpartner und Partnerschaften (die ARLEM für den Konvent Süd und den Konvent Afrika, die CORLEAP für den Konvent Ost, den ICLEI und die Urbanisierungspartnerschaft EU-China für Nordamerika und Südostasien usw.) zu nutzen, um seine Bemühungen zur Eindämmung, Anpassung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels sowie zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung weiter zu verstärken;

60.

fordert die Kommission auf, eng mit dem AdR zusammenzuarbeiten, um die Berücksichtigung der spezifischen Anliegen, Erfahrungen und Beiträge der europäischen Städte in der neuen Verwaltungsstruktur des Globalen Bürgermeisterkonvents zu fördern;

61.

begrüßt den Vorschlag für einen neuen Partnerschaftsrahmen mit Drittländern sowie die neue europäische Investitionsoffensive für Drittländer und fordert, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in diesen Prozess einzubinden;

62.

fordert die Kommission nachdrücklich dazu auf, bei den Verhandlungen über den überarbeiteten Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, die Umsetzung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen und das Nachfolgeabkommen zum Abkommen von Cotonou, die den Schwerpunkt der AdR-Jahreskonferenz zur dezentralen Zusammenarbeit im März 2017 bilden, die aktive Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Entwicklungszusammenarbeit zu fördern;

Bürgerschaft, Governance und bessere Rechtsetzung

63.

fordert die Kommission auf, die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative (EBI) zu überarbeiten, um den Rechtsrahmen für dieses Instrument zu vereinfachen und zu verbessern;

64.

begrüßt die REFIT-Initiative der Kommission und insbesondere den Vorschlag, die Transparenz und die demokratische Kontrolle der Verfahren für delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sowie für bestimmte Sekundärrechtsakte zu bewerten;

65.

bekräftigt seine Forderung, im Zuge der Folgenabschätzungen zu neuen EU-Rechtsakten gegebenenfalls auch eine Bewertung der Auswirkungen auf die lokale und regionale Ebene vorzunehmen; schlägt eine engere Zusammenarbeit zwischen dem AdR und dem neu gegründeten Fachzentrum für Kommunal- und Regionalpolitik der Gemeinsamen Forschungsstelle bei der Umsetzung des EU-Rechts vor;

66.

fordert mehr Transparenz, Zusammenarbeit und Effizienz der EU-Institutionen und begrüßt, dass sich diese in der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung dazu verpflichtet haben, insbesondere für Legislativvorschläge gemeinsam umfassende Ziele und Prioritäten festzulegen; fordert, den AdR in alle Phasen des Rechtsetzungsprozesses einzubinden, um sein diesbezügliches Potenzial vollständig auszuschöpfen;

67.

erwartet eine noch engere Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Europäischen Parlament bei der Subsidiaritätskontrolle wie auch im Rahmen seiner Subsidiaritätskonferenz 2017;

68.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem slowakischen EU-Ratsvorsitz und dem Präsidenten des Europäischen Rates zu übermitteln.

Brüssel, 8. Dezember 2016

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA