18.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 17/4


Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen — Beitrag des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Arbeitsprogramm 2017 der Europäischen Kommission

(2017/C 017/02)

Vorlage der Fraktionen SPE, EVP, ALDE, EA und EKR

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 4. Juni 2015 zu seinen Prioritäten für den Zeitraum 2015-2020 und vom 4. Dezember 2015 zu dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2016 sowie das Protokoll über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission vom Februar 2012;

unter Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie in der Überzeugung, dass sich die Kommission im Rahmen ihrer Arbeit weiterhin auf der Grundlage eines integrierten politischen Mehrebenen-Konzepts für die Achtung dieser Prinzipien einsetzen muss und eine immer stärkere Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am europäischen Beschlussfassungsprozess wünschenswert ist;

Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Kohäsionspolitik

1.

fordert die Kommission auf, zeitnah eine neue langfristige Strategie für die nachhaltige Entwicklung der EU (Europäische Nachhaltigkeitsstrategie) bis 2030 auf der Grundlage der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 und der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) der Vereinten Nationen vorzulegen;

2.

betont die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Hinblick auf die Beseitigung von Hindernissen für Investitionen, wie sie in den Länderberichten und länderspezifischen Empfehlungen 2016 hervorgehoben wurde, und unterstreicht, dass alle Regierungs- und Verwaltungsebenen partnerschaftlich zusammenarbeiten sollten, um solche Hindernisse in ihren jeweiligen Ländern zu ermitteln und anzugehen;

3.

fordert die Kommission und die EIB zu weiteren Schritten auf, um zu gewährleisten, dass sich der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) sowie weitere von der EU finanzierte Programme gegenseitig ergänzen und verstärken; erneuert seine Forderung, den AdR in die Durchführung, die Beobachtung und die Evaluierung der Investitionsoffensive einzubinden, insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Investitionsplattformen und die Analyse der tatsächlichen Auswirkungen des EFSI auf die Bekämpfung der Investitionslücke auf regionaler und lokaler Ebene;

4.

betont, dass die Europäische Kommission — in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank — klarstellen sollte, welche Rolle den regionalen Förderbanken und anderen Finanzinstituten in dem System von Investitionsplattformen zukommt, das als Mittel zur Durchführung der Investitionsoffensive für Europa aufgebaut werden soll (1);

5.

betont, dass es einer Vereinfachung bedarf, um die Wirkung der ESIF-Programme zu verstärken und sie besser zu nutzen, und schlägt vor, zügig eine Reihe von Vereinfachungsmaßnahmen für den laufenden Programmplanungszeitraum anzunehmen; schlägt zugleich eine Intensivierung der Arbeiten zu einer grundlegenden Überprüfung des Verfahrens für die Durchführung der Kohäsionspolitik für den nächsten Programmplanungszeitraum durch eine tiefergehende Arbeit der hochrangigen Gruppe zur Vereinfachung vor, indem ein umfassender Dialog auf mehreren Ebenen besonders mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgenommen wird;

6.

schlägt vor, umfassendere Freistellungen für ESIF-Ausgaben in Bezug auf staatliche Beihilfen zu entwickeln;

7.

begrüßt die Überprüfung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Beseitigung der entsprechenden rechtlichen und administrativen Hindernisse und fordert die Kommission auf, im Jahr 2017 konkrete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Hindernisse vorzulegen und hierbei auch den Vorschlag des luxemburgischen Ratsvorsitzes der EU für ein „Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit speziellen Bestimmungen für Grenzregionen“ zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung im Hinblick auf mögliche Mängel sorgfältig zu beobachten;

8.

bedauert, dass die Halbzeitüberprüfungen mehrerer Programme und Initiativen der EU, die im dritten Quartal 2017 abgeschlossen werden, nicht auf die Halbzeitüberprüfung/-revision des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) abgestimmt sind; fordert die Kommission daher auf, ihre Überprüfungen bis zum 1. Juli 2017 abzuschließen und einen umfassenden Vorschlag für den nächsten MFR auszuarbeiten, der bis 1. Januar 2018 vorliegen muss; hofft in dieser Hinsicht, dass Verzögerungen bei der Überprüfung dieser Programme nicht zu einer späteren Annahme der Legislativvorschläge für den nächsten MFR führen;

9.

betont, wie wichtig es ist, dass die EU-Städteagenda, die von den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, in Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umgesetzt wird; hebt hervor, dass sichergestellt werden muss, dass die EU-Städteagenda mit der EU-Agenda für bessere Rechtsetzung im Einklang steht, fordert, dass die EU-Städteagenda im Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 hervorgehoben wird, und schlägt vor, die Ausarbeitung eines Weißbuchs zur Umsetzung der EU-Städteagenda in das jährliche Arbeitsprogramm 2017 aufzunehmen;

10.

ersucht die Kommission, die Ausarbeitung der Zukunftsvision der Städte und Regionen der EU für 2050 in das Arbeitsprogramm für 2017 aufzunehmen; unterstreicht die Notwendigkeit einer neuen Vision für die Städte und Regionen, da das Europäische Raumentwicklungskonzept von 1999 auf den neuesten Stand gebracht werden muss, wie es in den Schlussfolgerungen des Ministertreffens zum territorialen Zusammenhalt und der Stadtentwicklung am 27. November 2015 hervorgehoben wurde;

11.

fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen auf die Beseitigung von Verkehrsengpässen und angemessene grenzüberschreitende Verbindungen herzustellen; hierbei sollte insbesondere auf das Problem der fehlenden grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen auf lokaler und regionaler Ebene eingegangen werden. Insbesondere für kleinere Infrastrukturprojekte mit grenzüberschreitender Relevanz müssen angemessene Mittel bereitgestellt werden; erwartet, dass die Europäische Kommission einen konkreten Vorschlag und einen Zeitplan für die Einführung grenzüberschreitender multimodaler Reiseplaner und interoperabler, integrierter Fahrscheinsysteme vorlegt;

12.

bekräftigt seine Forderung an die Europäische Kommission, ein Grünbuch zur Mobilität in geografisch und demografisch benachteiligten Regionen zu erarbeiten;

13.

ruft die Kommission dazu auf, die Debatte über die Frage „Über das BIP hinaus“ erneut anzustoßen und die Notwendigkeit bzw. Machbarkeit der Entwicklung ergänzender Indikatoren für Wirtschaftsleistung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung zu prüfen;

14.

empfiehlt, dass die Europäische Kommission eine „Mindestqualifikations- und Kompetenzgarantie“ entwickelt, die von allen Mitgliedstaaten anerkannt und gebilligt wird, ohne dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems nach Artikel 165 AEUV angetastet wird, und erwartet, dass die Vorkehrungen für die Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens bis spätestens 2018 umgesetzt werden; unterstreicht die Notwendigkeit, die Abstimmung des Qualifikationsniveaus auf die Erfordernisse des Marktes unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der arbeitslosen Jugendlichen in das jährliche Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 aufzunehmen;

15.

fordert die Kommission auf, eine EU-Strategie zum demografischen Wandel zu entwickeln sowie eine Leitinitiative zum demografischen Wandel in die Halbzeitbewertung der Strategie Europa 2020 aufzunehmen und in einen frühzeitigen Dialog mit dem AdR zu treten, wenn es um die künftige Festlegung der Gebiete mit schweren und dauerhaften demografischen Nachteilen geht;

16.

erwartet, dass die Kommission Anfang 2017 einen Legislativvorschlag für eine europäische Säule sozialer Rechte vorlegt, um das Missverhältnis zwischen wirtschaftlichen Freiheiten und sozialen Rechten anzusprechen;

17.

fordert die Kommission auf, einen Rechtsrahmen zu unterbreiten, der eine Reihe einheitlicher Begriffsbestimmungen der verschiedenen Formen sozialwirtschaftlicher Organisationen in der EU umfasst, z. B. Genossenschaften, Stiftungen, Gegenseitigkeitsgesellschaften sowie Verbände, damit die sozialwirtschaftlichen Unternehmen auf einer gesicherten Rechtsgrundlage tätig werden und so die Vorteile des Binnenmarkts und des freien Verkehrs nutzen können;

18.

dringt darauf, dass die Kommission eine neue Strategie für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter 2016-2020 vorschlägt und einen Legislativvorschlag zur Änderung der Richtlinie 92/85/EWG des Rates über den Mutterschaftsurlaub vorlegt;

19.

fordert die Kommission auf, unter Einbeziehung des AdR und der Mitgliedstaaten einen zweiten Bericht zur Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 vorzulegen und eine Weiterentwicklung der Strategie zu prüfen;

20.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen gegen das Phänomen der „Briefkastenfirmen“ zu ergreifen;

21.

beabsichtigt, einen Beitrag zum Europäischen Jahr des Kulturerbes 2018 zu leisten, indem er Kenntnisse über das kulturelle Erbe einer breiteren Öffentlichkeit vor Ort zugänglich macht;

22.

betont die Notwendigkeit einer erneuerten europäischen Strategie für den Tourismus und weist darauf hin, dass der Ausschuss der Regionen diesbezüglich eine Stellungnahme „Tourismus als treibende Kraft für die regionale Zusammenarbeit in der EU“ in Angriff genommen hat und der Europäischen Kommission zu dieser erneuerten europäischen Strategie Vorschläge unterbreiten wird;

23.

fordert von der Kommission eine systematischere Berücksichtigung der ländlichen Dimension in allen Politikbereichen der EU und die Vorlage eines Weißbuchs über den ländlichen Raum, das als Ausgangspunkt für eine Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums für die Zeit nach 2020 dienen soll;

24.

ruft die Kommission auf, das „blaue Wachstum“ weiter durch einen neuen umfassenden Plan für die Entwicklung der blauen Wirtschaft in Europa zu fördern, der sich insbesondere auf eine gemeinsame europäische Strategie für die Kartierung der Küsten und Meere stützt, um zur Entwicklung der blauen Wirtschaft durch eine bessere Verfügbarkeit von Daten beizutragen und dabei eine Aufsplitterung zu vermeiden und grenzüberschreitende Synergien zu nutzen; fordert ferner die Einrichtung einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft für die blaue Wirtschaft;

25.

fordert die Kommission auf, den Grundsatz der Katastrophenresilienz von Investitionen durchgehend in ihren Maßnahmen und Fonds zu berücksichtigen; ersucht die Kommission, durch Konsultation der und in Zusammenarbeit mit den lokalen, regionalen und nationalen Regierungen und mit einschlägigen Interessenträgern Leitlinien bezüglich der Frage aufzustellen, was der Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge für Europa bedeutet und wie er am besten umgesetzt werden kann;

Nachhaltige Entwicklung

26.

fordert die Kommission auf, den Aktionsplan Kreislaufwirtschaft umfassend umzusetzen und die Notwendigkeit zu bewerten, im Jahr 2017 die notwendigen Vorschläge einschließlich einer ehrgeizigen Strategie für Kunststoff in einer Kreislaufwirtschaft und Rechtsvorschriften zur Festlegung von Mindestanforderungen an die Qualität von wiederverwendetem Wasser vorzulegen, ebenso wie neue Initiativen für die Bau- und Abbruchwirtschaft ins Leben zu rufen;

27.

fordert die Kommission auf, Abschätzungen der Folgen für die Gebietskörperschaften zu allen bestehenden und ökologisch verbindlichen Zielvorgaben durchzuführen;

28.

drängt die Kommission zur Überprüfung der Klimaziele der EU und der notwendigen Mittel für deren Umsetzung im Einklang mit den auf der COP 21 in Paris verabschiedeten globalen Zielen; erinnert sie an ihre ursprüngliche Empfehlung für eine Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 % im Vergleich zu 1990; vertritt die Auffassung, dass etwaige neue Ziele einer Abschätzung der Folgen für die Gebietskörperschaften unterzogen werden sollten und das Recht der Mitgliedstaaten, ihren Energiemix selbst zu bestimmen, nicht beschränken dürfen;

29.

ruft die Kommission auf, Erwägungsgrund 15 des globalen Klimaschutzübereinkommens umzusetzen, in dem die Bedeutung eines alle staatlichen Ebenen umfassenden Ansatzes anerkannt wird, der nicht nur Städte, sondern auch Regionen umfasst;

30.

ersucht darum, in das Energieinfrastruktur-Forum der EU eingebunden zu werden, um den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf Investitionen in die Energieinfrastruktur zu vertreten, und zwar insbesondere im Bereich der dezentralen Energieerzeugung, einschließlich der Kleinsterzeugung und der Energieverteilung;

31.

möchte bereits in einer frühen Phase der politischen Planung an der Überarbeitung der EU-Richtlinien über Energieeffizienz, die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Gestaltung des Elektrizitätsmarkts beteiligt werden;

32.

fordert die Kommission auf, spezifischere Initiativen im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme- und Fernkältenetze für eine weitere Verringerung der CO2-Emissionen und zur Steigerung der Energieversorgungssicherheit vorzuschlagen;

33.

ist der Auffassung, dass die Kommission ihre Ziele in Bezug auf erneuerbare Energien höher stecken sollte, und zwar durch eine weitere Förderung, Anpassung und Verbreitung des Modells des Bürgermeisterkonvents inner- und außerhalb der EU, was einen Beitrag zur kohärenteren und nachhaltigeren Umwandlung der städtischen Governance, der Bewältigung des Klimawandels und der Einbindung der Bürger leisten würde;

34.

plädiert für die vollständige Umsetzung des 7. Umweltaktionsprogramms 2014-2020 der EU und fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie vorzulegen, in der Bestimmungen zur Gewährleistung der Einhaltung im Umweltrecht der EU festgelegt werden (2);

35.

plädiert für die vollständige Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie 2020 und fordert die Kommission daher auf, 2017 ihre seit Langem überfällige Initiative zur Vermeidung von Nettoverlusten an Biodiversität und Ökosystemleistungen zu präsentieren; wiederholt außerdem seine Forderung an die Kommission, die Naturschutzrichtlinien nicht zu überarbeiten, sondern bald eine Mitteilung zu veröffentlichen, in der konkrete Maßnahmen zur Förderung einer besseren Umsetzung derselben genannt werden (3);

36.

fordert die Kommission auf, die Mitteilung über nachhaltige Lebensmittel vorzulegen, in der ein kohärenter EU-weiter politischer Rahmen abgesteckt wird, um die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelproduktion und der Versorgungsketten sowie Handelsaspekte zu behandeln, und erinnert die Europäische Kommission an seine frühere Forderung nach spezifischeren Zielvorgaben für die Verringerung der Verschwendung von Lebensmitteln um 30 % bis 2025 (4); bekräftigt ferner seine Forderung nach der Einführung eines neuen Logos und der Festlegung eines gemeinsamen Symbols und Identitätssystems für lokale Produkte;

37.

fordert die Kommission auf, eine neue Strategie gegen Alkoholmissbrauch für den Zeitraum 2016-2025 zu veröffentlichen, die sich auf die neuesten Erkenntnisse stützt sowie gesellschaftliche Veränderungen und die bereits eingeleiteten Programme auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene berücksichtigt;

Binnenmarkt und Wettbewerb

38.

unterstützt die Forderung des Europäischen Parlaments, die Säule des Binnenmarkts in das Europäischen Semester zu integrieren, einschließlich eines Systems zur regelmäßigen Kontrolle und Bewertung;

39.

begrüßt das anstehende Paket zur MwSt.-Vereinfachung für KMU und die Start-up-Initiative als konkrete Schritte zur Verringerung des Regelungs- und Verwaltungsaufwands für die betroffenen Unternehmen; unterstreicht, dass die Rechtsvorschriften insbesondere über den Zugang der KMU zu öffentlichen Aufträgen und ihre Teilnahme an mit ESIF-Mitteln finanzierten Projekten weiter deutlich vereinfacht werden müssen;

40.

begrüßt das Interesse der Kommission an der Sharing Economy bzw. kollaborativen Wirtschaft, bekräftigt aber, dass jede durchgreifende Regulierungsinitiative einem sektorspezifischen Ansatz folgen sollte und dass die Größenordnung einer Initiative als ein Kriterium bei der Erarbeitung von Regulierungsleitlinien zu berücksichtigen ist;

41.

ist der Ansicht, dass die Kommission stärker auf die erheblichen Herausforderungen im Bereich der Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI) eingehen sollte, und fordert die Kommission deshalb auf, die territorialen Auswirkungen von EU-Rechtsvorschriften auf die Erbringung der DAI — unter besonderer Berücksichtigung staatlicher Beihilfen und öffentlicher Aufträge — zu bewerten und jeglichen bestehenden Spielraum für Vereinfachungen (auch der EU-Finanzierungsinstrumente) zu nutzen; erwartet vor diesem Hintergrund, angemessen zu der 2017 anstehenden Überprüfung des „Almunia-Pakets“ in Bezug auf die Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse konsultiert zu werden;

42.

schlägt vor, im Anschluss an die derzeitige Bewertung der Richtlinie zu Rechtsmitteln bei der öffentlichen Auftragsvergabe eben diese Richtlinie zu überarbeiten, um die Mängel zu beheben, die aus Sicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bestehen;

Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und Europäisches Semester

43.

wiederholt seine Aufforderung an die Kommission und das Europäische Parlament, einen Verhaltenskodex einzuführen, der die strukturierte Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester sicherstellt; nimmt sich vor, darüber einen Dialog mit der Europäischen Kommission zu führen;

44.

ruft die Kommission erneut dazu auf, die Auswirkungen der neuen Bestimmungen zum Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG 2010) auf die Investitionskapazität der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu prüfen;

45.

ersucht die Kommission, ihn an den Vorbereitungen für das Weißbuch über die Reform der WWU zu beteiligen, in dem die Wettbewerbsfähigkeit und die soziale Dimension der WWU behandelt werden sollte;

Digitaler Binnenmarkt, Forschung und Innovation

46.

ist der Auffassung, dass eine der Hauptherausforderungen für den digitalen Binnenmarkt in der Schaffung einer nachhaltigen Datenwirtschaft besteht, und zwar auch in einem industriellen Kontext (Industrie 4.0); spricht sich dafür aus, Bedingungen zu schaffen, die den Anschluss aller Gebiete an die Breitbandversorgung und die Zusammenarbeit mit der Kommission und der Europäischen Investitionsbank erleichtern, um den Zugang zu Finanzmitteln und Förderprogrammen für die IKT-Infrastruktur zu ermöglichen, und fordert die Kommission dazu auf, im Rahmen der Umsetzung des digitalen Binnenmarkts regelmäßig über die Fortschritte zur Überwindung der digitalen Kluft (insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene) zu berichten;

47.

fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, die auf eine bessere Nutzung der von der EU finanzierten Forschungsprogramme abzielen, indem die Synergien zwischen den Finanzierungsmöglichkeiten durch Horizont 2020, ESIF und EFSI weiterentwickelt und die Verbindungen zu den Strategien für intelligente Spezialisierung auf regionaler Ebene verstärkt werden; schlägt vor, die Auswirkungen der Horizont-2020-Finanzierung auf das Wachstum herauszustellen und die „Innovationskluft“ im Zuge einer Zwischenbewertung zu untersuchen;

48.

regt eine enge Beteiligung des AdR an der Bioökonomie-Strategie 2017 an;

49.

betont, dass bei der Umsetzung neuer EU-Instrumente wie des Europäischen Innovationsrates sowie von Initiativen für offene Daten und offene Innovation die regionale Dimension berücksichtigt und damit die Innovationskluft verringert werden müssen;

EU-Handelspolitik

50.

fordert die Kommission dazu, jede bedeutende Initiative auf dem Gebiet der Handelspolitik durch territoriale Folgenabschätzungen zu flankieren, und ist der Auffassung, dass durch neue Handelsabkommen keine neuen Beschränkungen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse eingeführt werden dürfen;

51.

ersucht die Kommission, systematisch Ex-post-Evaluierungen durchzuführen, um die positiven und negativen wirtschaftlichen, umweltbezogenen, sozialen und territorialen Auswirkungen von Handelsabkommen zu messen;

52.

fordert die Kommission auf, zur Lösung von Problemen hinsichtlich der Transparenz bei der Gestaltung der Handelspolitik auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten Leitlinien zu der Frage vorzulegen, wie handelspolitische Ziele vor Verhandlungsbeginn formuliert werden, d. h. in der Phase, in der die 28 Mitgliedstaaten ein Mandat festlegen;

Justiz, Grundrechte und Migration

53.

fordert in Bezug auf die Justiz die Kommission dazu auf, solche Anreize zu fördern, die den Staaten helfen, die Haftbedingungen zu verbessern, und dazu beitragen, Verfahren zur Schlichtung in Strafsachen einzuführen, die auf eine opferorientierte Justiz, die Erschließung von Alternativen zur Inhaftierung sowie Bildungsmaßnahmen zur Überwindung eines von Illegalität und Kriminalität geprägten sozialen Hintergrunds abzielen;

54.

begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, sich der Herausforderungen anzunehmen, die aus dem beispiellosen Zustrom von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Wirtschaftsmigranten nach Europa resultieren, und ist der Auffassung, dass die Vorschläge zur Reform des Dublin-Systems ein wichtiger Schritt in diese Richtung sind; erwartet jedoch, dass 2017 weitere konkrete Vorschläge für eine umfassende Migrations- und Asylpolitik der EU folgen, die auf der Wahrung der Grundrechte, der Einhaltung internationaler Verpflichtungen und dem Grundsatz der Solidarität fußt;

55.

ersucht die Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auch weiterhin einen Konsens in Bezug auf eine gemeinsame europäische Liste der sicheren Herkunftsländer herzustellen und mit als sicher angesehenen Herkunfts- und Transitländern zusammenzuarbeiten, um wirksame und zügige Rückführungsmaßnahmen ergreifen zu können, die in vollem Einklang mit den Menschenrechten und den internationalen Verpflichtungen stehen;

56.

fordert die Kommission auf, die Schaffung von Mechanismen vorzuschlagen, die es Asylsuchenden ermöglichen, außerhalb der EU ein humanitäres Visum zu beantragen, das die legale Einreise in die EU ermöglicht;

57.

erkennt den wichtigen Beitrag der Migration zum Wachstum der europäischen Wirtschaft an und fordert, im Europäischen Semester diesem Aspekt Rechnung zu tragen, insbesondere in Bezug auf die Ausgaben zur Gewährleistung der Integration von Migranten;

58.

hält es für wichtiger denn je, Schengen zu bewahren, und ersucht die Kommission, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um dem System wieder die nötige Stabilität zu verleihen; macht erneut darauf aufmerksam, dass eine Aussetzung des Schengener Übereinkommens über den grenzfreien Verkehr erhebliche Folgen in Bezug auf die physischen Kontrollen nach sich zieht und schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen haben könnte, ohne jedoch das Problem des Migrationsdrucks zu lösen;

59.

ersucht die Kommission, den LRG mehr Finanzmittel zu geben, damit sie ihrer wichtigen Rolle bei der Förderung und Integration von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Migranten gerecht werden können;

60.

ist der Ansicht, dass eine bessere Verwendung der europäischen Struktur- und Investitionsfondsmittel auf regionaler und lokaler Ebene eine Voraussetzung für die Unterstützung integrationspolitischer Maßnahmen ist; plädiert in dieser Hinsicht dafür, in den nächsten Jahren mehr Mittel für die Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Asylsuchenden, Flüchtlinge und Migrationsströme bereitzustellen sowie diese Mittel besser zu verteilen und wirksamer einzusetzen;

61.

fordert die Kommission dazu auf, 1. die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung lokaler, regionaler und nationaler Präventionsstrategien zur Bekämpfung von Radikalisierung zu unterstützen, 2. weiterhin bewährte Methoden zur Prävention von Radikalisierung in einem Handbuch zusammenzutragen und zu veröffentlichen und 3. die Zusammenarbeit zwischen Städten im Kampf gegen Radikalisierung zu fördern;

62.

ist besorgt angesichts der Schwierigkeiten bei der Überwachung der Situation unbegleiteter Minderjähriger und angesichts des Risikos, dass diese Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung werden; fordert, Inklusions- und Bildungsprogramme insbesondere für die im Hoheitsgebiet aufhältigen Minderjährigen aufzulegen und Aufnahmeverfahren anzuwenden, in die die im Gastland bereits ansässigen Landsleute dieser Minderjährigen einbezogen werden sollten, damit diese in einer Familie oder einem familienähnlichen Umfeld leben können;

Stabilität und Zusammenarbeit außerhalb der Europäischen Union

63.

betont, dass es bei der Umsetzung der überarbeiteten ENP notwendig ist, den Initiativen oberste Priorität einzuräumen, die den Dezentralisierungsprozess, die Entwicklung von Partnerschaften und den Kapazitätsaufbau auf subnationaler Ebene fördern; ersucht die Kommission, die Fazilität für Kommunal- und Regionalverwaltungen (LAF) neu zu beleben und sie auf alle Nachbarländer auszudehnen, und bekräftigt seinen Vorschlag, die Methoden, Konzepte und Instrumente der europäischen Kohäsionspolitik bei der Umsetzung der überarbeiteten ENP zu berücksichtigen;

64.

ersucht die Kommission, die Dezentralisierungsprozesse sowie die Situation der kommunalen Selbstverwaltung in den Erweiterungsländern im Rahmen ihrer jährlichen Beitrittsfortschrittsberichte genauer zu untersuchen;

65.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU einen entsprechenden Beitrag bei der Entwicklungszusammenarbeit leisten sollten, damit nachhaltige Ergebnisse erzielt werden, einschließlich der Folgemaßnahmen nach der Konferenz der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat III);

66.

fordert die Kommission dazu auf, dem Schutz von Flüchtlingen in ihren Herkunftsgebieten besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da dies wesentlich dazu beiträgt, die wachsende Zahl der Menschen, die internationalen Schutz benötigen, zu bewältigen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern, die eine große Zahl von Flüchtlingen aufnehmen; diese Länder müssen dauerhafte Aufnahmekapazitäten schaffen und Millionen Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, langfristige Perspektiven nahe ihrer Heimat bieten; erkennt in dieser Hinsicht die Notwendigkeit einer Investitionsoffensive durch die Mobilisierung von Investitionen in Drittländern an, und fordert, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU in vollem Umfang in diesen Prozess einzubinden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten dazu ermutigt werden, ihre für die Aufnahme zuständigen Pendants außerhalb der EU zu unterstützen, indem sie technische Hilfe bereitstellen und sich für einen strukturierteren Ansatz zum Schutz der Flüchtlinge aussprechen;

Bürgerschaft, Governance und bessere Rechtsetzung

67.

bekräftigt seine Forderung nach einer Vereinfachung und Verbesserung des Rechtsrahmens der Europäischen Bürgerinitiative als einzigem Instrument einer unmittelbaren Bürgerbeteiligung auf Unionsebene;

68.

macht die Kommission auf seine erfolgreichen dezentralen Kommunikationsmaßnahmen zu EU-Angelegenheiten in enger Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Medien, der Zivilgesellschaft und den EU-Institutionen aufmerksam und fordert die Europäische Kommission auf, ihre einschlägigen Anstrengungen bereits frühzeitig vor den Europawahlen 2019 zu verstärken;

69.

fordert die Kommission auf, eine EU-weite Standarddefinition von Überregulierung (Gold Plating) zum Zweck der Rechtssicherheit bei der Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts und zur Begrenzung übermäßiger Bürokratie zu erarbeiten;

70.

fordert mehr Transparenz, Zusammenarbeit und Effizienz seitens der EU-Institutionen nach der Annahme der neuen interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung und die Beteiligung des AdR in allen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens, um das Potenzial im Rechtssetzungs- und Konsultationsprozess gänzlich ausschöpfen zu können;

71.

unterstreicht die gute Zusammenarbeit mit der Kommission in der Pilotphase der 2015 und 2016 vorgenommenen territorialen Folgenabschätzung; fordert auf der Grundlage dieser guten Zusammenarbeit die Kommission auf, die territoriale Folgenabschätzung als Standardmethode bei der Beurteilung der Wirkung von Rechtsakten, die möglicherweise asymmetrische Folgen auf die Städte und Regionen haben können, und in der umfassenderen Agenda für bessere Rechtsetzung einzuführen;

72.

erwartet eine noch engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament bei der Subsidiaritätskontrolle wie auch im Rahmen seiner Subsidiaritätskonferenz 2017;

73.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Präsidenten des Europäischen Rates zu übermitteln.

Brüssel, den 15. Juni 2016

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  ECON-VI/007

(2)  COR-2015-05660.

(3)  COR-2015-02624.

(4)  Entschließung des AdR zu nachhaltig erzeugten Lebensmitteln.