12.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 418/3


Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen

(2016/C 418/03)

Nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens (1) der nachstehend genannten Antidumpingmaßnahme ging kein ordnungsgemäß begründeter Antrag auf Überprüfung ein; daher gibt die Kommission bekannt, dass diese Maßnahme außer Kraft treten wird.

Diese Bekanntmachung wird nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (2) veröffentlicht.

Ware

Ursprungs- oder Ausfuhrländer

Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Tag des Außerkrafttretens (3)

Bestimmte Fettalkohole und ihre Gemische

Indien

Indonesien

Malaysia

Antidumpingzoll

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1138/2011 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Fettalkohole und ihrer Gemische mit Ursprung in Indien, Indonesien und Malaysia (ABl. L 293 vom 11.11.2011, S. 1).

12.11.2016


(1)  ABl. C 58 vom 13.2.2016, S. 8.

(2)  ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 21.

(3)  Die Maßnahme wird an dem in dieser Spalte angeführten Tag um Mitternacht außer Kraft treten.