4.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 282/14


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2016/C 282/09)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

EINZIGES DOKUMENT

„OLIVA DI GAETA“

EU-Nr. PDO-IT-02101 — 23.12.2015

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

1.   Name(n)

„Oliva di Gaeta“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.6. Obst und Gemüse, unverarbeitet oder verarbeitet

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Der Name „Oliva di Gaeta“ ist der Olivensorte „Itrana“ (auch Gaetana genannt) vorbehalten. Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens muss „Oliva di Gaeta“ folgende Merkmale aufweisen:

—   Form: kugelförmig;

—   Durchmesser: mindestens 12 mm;

—   Anzahl der Früchte je kg: höchstens 410;

—   Farbe: tiefrosa bis violett;

—   Verhältnis von Fruchtfleisch zu Kern: mindestens 3

—   Gesamtpolyphenolgehalt: mindestens 12 mg/kg;

—   Gesamttocopherolgehalt: mindestens 42 mg/kg

Außerdem muss das Fruchtfleisch folgende Merkmale aufweisen: Saubere und vollständige Ablösung vom Kern, weiche Konsistenz, typischer, leicht bitterer säuerlicher und/oder milchiger Geschmack, tiefrosa bis violette Farbe.

Etwaige Mängel der Früchte wie Mängel an der Schale mit oder ohne Veränderung des Fruchtfleischs, faltige Oberfläche, Vorhandensein des Stiels oder geringfügige Beschädigungen durch Pilzbefall und/oder Insekten sind bis zu einem Anteil von 6 % zulässig.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Oliven mit der g.U. „Oliva di Gaeta“ werden ausschließlich aus der Sorte „Itrana“ (auch Gaeta genannt) gewonnen. Die Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen der Sorte „Itrana“ ist nicht zulässig. Verboten ist außerdem, die Gewinnung von „Oliva di Gaeta“ aus unreifen oder überreifen Früchten, Früchten mit rotem Epikarp und/oder ohne rötliche Einschüsse im Fruchtfleisch.

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Erzeugungsschritte (Anbau, Ernte und Verarbeitung der Oliven) müssen in dem unter Punkt 4 beschriebenen abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Das mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Oliva di Gaeta“ in Verkehr gebrachte Erzeugnis muss wie folgt verpackt sein:

in Behältnissen für Lebensmittel mit einem Fassungsvermögen von höchstens 25 l. Bei dieser Verpackungsart muss auf dem Behältnis deutlich und unverwischbar das Verpackungsdatum angebracht sein;

in durchsichtigen Glasbehältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 4 l;

in Einmalbehältnissen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von höchstens 4 l.

Zum Zeitpunkt der Verpackung dürfen zur Verbesserung und Verlängerung der Haltbarkeit des Erzeugnisses Säuerungsmittel und/oder Konservierungsmittel wie L-Ascorbinsäure oder Zitronensäure eingesetzt werden.

Die Pasteurisierung der Lake ist zulässig.

Die Pasteurisierung der Oliven ist verboten.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Die für „Oliva di Gaeta“ verwendeten Etiketten müssen das grafische Symbol der Europäischen Union zur Kennzeichnung von g.U. sowie folgende weitere Angaben enthalten:

den Namen „Oliva di Gaeta“, gefolgt von der Abkürzung DOP (g.U.);

den Firmennamen und die Anschrift des Erzeugungsbetriebs;

das nachstehende Logo:

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Verboten ist die Hinzufügung jedweder nicht ausdrücklich vorgesehenen Bezeichnung. Zulässig sind hingegen Hinweise auf private Marken, sofern sie keine anpreisende Bedeutung haben oder geeignet sind, den Verbraucher in die Irre zu führen, die Angabe des Namens des Betriebs, in dem das Erzeugnis angebaut wurde, sowie andere wahrheitsgemäße und nachweisbare Hinweise, die nach den Rechtsvorschriften der EU, des Landes oder der Region zulässig sind und nicht in Widerspruch zu den Zielen und Inhalten der vorliegenden Spezifikation stehen.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Anbau- und Erzeugungsgebiet der Oliven mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Oliva di Gaeta“ liegt in den nachstehend aufgeführten Gebieten der Regionen Latium und Kampanien:

Provinz Latina: Das gesamte Gebiet der Gemeinden Bassiano, Campodimele, Castelforte, Cori, Fondi, Formia, Gaeta, Itri, Lenola, Maenza, Minturno, Monte S. Biagio, Norma, Priverno, Prossedi, Roccagorga, Roccamassima, Roccasecca dei Volsci, Sermoneta, Sezze, Sonnino, Sperlonga, Spigno Saturnia, SS. Cosma e Damiano und Terracina sowie ein Teil des Gebiets der Gemeinde Cisterna di Latina. Die südliche Grenze des Erzeugungsgebiets in der Gemeinde Cisterna di Latina entspricht dem Verlauf der Eisenbahnlinie Rom–Neapel.

Provinz Frosinone: Das gesamte Gebiet der Gemeinden Amaseno, Ausonia, Castelnuovo Parano, Coreno Ausonio, Esperia und Pico;

Provinz Rom: Das gesamte Gebiet der Gemeinden Castel Madama, Castel S. Pietro, Palestrina, Labico, Valmontone, Artena, San Gregorio da Sassola, Casape, Poli und Tivoli.

Provinzai Caserta: Das gesamte Gebiet der Gemeinden Sessa Aurunca und Cellole.

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5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Das aus 44 Gemeinden bestehende geografische Gebiet ist von zusammenhängender, gleichförmiger Beschaffenheit und erstreckt sich entlang der Bergrücken der Tiburtiner, der Prenestiner, der Lepiner, der Ausoner und der Auruncer Berge. Bei den in diesem Gebiet angebauten Oliven handelt es sich fast ausschließlich um die Sorte „Itrana“ (auch Gaetana genannt); sie ist eng mit der örtlichen Gesellschaftsstruktur verknüpft, die im Laufe der Jahrhunderte die Entwicklung des Gebietes und damit auch das Leben der jeweils dort ansässigen Bevölkerung bestimmt und insbesondere die Wirtschaft des Gebiets geprägt hat. Die Sorte „Itrana“ (auch Gaetana genannt) hat sich vollkommen an die Bodenbedingungen des Anbaugebiets von „Oliva di Gaeta“ angepasst, außerhalb dieses Gebiets ist sie weniger stark verbreitet.

Bei der Olive „Itrana“ handelt es sich um eine spät reifende Sorte mit zwei Verwendungszwecken. Geerntet werden die vollreifen Früchte. Die Feststellung des richtigen Reifegrads der Olive ist eine entscheidende Voraussetzung für die Erreichung der Merkmale von „Oliva di Gaeta“. Die zur Gewinnung von „Oliva di Gaeta“ verwendeten Früchte müssen zum Zeitpunkt der vollen Reife geerntet werden, die erreicht ist, wenn das Epikarp schwarz, glänzend und stellenweise von einem auch bei Pflaumen anzutreffenden, vor Ort als „panno“ bezeichneten Reif überzogen ist und das Fruchtfleisch eine von außen nach innen intensiver werdende dunkel-weinrote Farbe angenommen hat. Die Feststellung des richtigen Reifegrads der Frucht durch den Landwirt und/oder den Verarbeiter ist ein wichtiger Schritt zur Erzielung der richtigen Farbe von „Oliva di Gaeta“ nach dem Fermentierungsprozess.

Der Fermentierungsprozess der Oliven bei der Herstellung von „Oliva di Gaeta“ erfolgt nach dem traditionellen, „Sistema all’itrana“ genannten Verfahren. Dieses von Generation zu Generation der örtlichen Verarbeiter überlieferte Verfahren wird ausschließlich im abgegrenzten Gebiet angewandt und umfasst eine natürliche Auslösung der Milchsäuregärung ohne direkte Beigabe von Salz und/oder künstlichen Säuerungsmitteln. Es handelt sich um ein Verfahren, das sich im Laufe der Zeit herausgebildet hat und das sich auf Gärungsprozesse mit einer vielfältigen und spontan gebildeten Bakterienflora stützt, die zunächst heftig und dann langsamer verlaufen und schließlich durch die Beigabe von Salz stabilisiert werden. Zur Steuerung dieses Prozesses muss der Verarbeiter das Gemisch aus Wasser und Oliven, dem anschließend Salz beigegeben wird, genau beobachten. Im Lauf dieses Prozesses muss der Verarbeiter in regelmäßigen Abständen Lake hinzufügen, damit die Oliven nie mit Luft in Berührung kommen.

Die Steuerung des richtigen Gärungsverlaufs ist neben der Feststellung, ob das Fruchtfleisch weich genug ist, damit es vom Kern abgelöst werden kann, ein entscheidendes Merkmal, durch das sich der leicht bittere, säuerliche und/oder milchige Geschmack von „Oliva di Gaeta“ gegenüber anderen Tafelolivensorten auszeichnet.

Aus zahlreichen Hinweisen in verschiedenen historischen, bis in die Zeit des Herzogtums Gaeta zurückreichenden Dokumenten, die sich mit der Erzeugung von und dem Handel mit (schwarzen) Tafeloliven befassen, geht hervor, dass der Ursprung der gleichnamigen Olive im Verwaltungsgebiet dieses Herzogtums liegt.

Der Name „Oliva di Gaeta“ lässt sich historisch auf den Namen des Ursprungsgebiets zurückführen, das zum gleichnamigen Herzogtum gehörte, sowie auf den Abgangshafen der Schiffe zu den großen Abnehmermärkten für schwarze Oliven. Seit dieser Zeit wird der Name „Oliva di Gaeta“ von Händlern und Erzeugern verwendet, um die schwarze Tafelolive der Sorte „Itrana“ zu bezeichnen, die nach einem besonderen lokalen Verarbeitungsverfahren hergestellt wird. Historisch gesehen ist der Zusammenhang zwischen dem Erzeugnis und dem Gebiet auch durch zahlreiche andere schriftliche Zeugnisse belegt, von denen viele auch historische Hinweise auf das Verarbeitungsverfahren der schwarzen Tafeloliven enthalten. Der Name „Oliva di Gaeta“ ist inzwischen seit mehreren Jahrzehnten eingeführt, was durch Rechnungen, Etiketten, Werbematerial und Veröffentlichungen belegt ist.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung)

Die konsolidierte Fassung der Produktspezifikation kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335

oder

direkt über die Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (www.politicheagricole.it), oben rechts auf dem Bildschirm auf „Prodotti DOP e IGP“ (g.U.-/g.g.A.-Erzeugnisse) klicken, dann links auf „Prodotti DOP, IGP e STG“ (g.U.-/g.g.A.-/g.t.S-Erzeugnisse) und zuletzt auf „Disciplinari di produzione all’esame dell’UE“ (Spezifikationen von Produkten zur Prüfung durch die EU).


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.