|
1.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 449/198 |
BERICHT
über die Jahresrechnung 2015 des Europäischen Polizeiamts, zusammen mit der Antwort des Amtes
(2016/C 449/37)
EINLEITUNG
|
1. |
Das Europäische Polizeiamt (nachstehend „das Amt“, auch „Europol“) mit Sitz in Den Haag wurde mit Beschluss 2009/371/JI des Rates (1) errichtet. Das Amt hat zum Ziel, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken. |
|
2. |
Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Amt (2). Tabelle Wichtigste Zahlenangaben zum Amt
|
|||||||||||||
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
|
3. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amtes. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
|
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge
|
|
11. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
|
12. |
Mit 4,2 Millionen Euro bzw. 41 % (2014: 1,9 Millionen Euro bzw. 27 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich gebäudebezogene Leistungen wie funktionelle und technische Verbesserungen der für den Betrieb genutzten Räumlichkeiten im Hauptsitz des Amtes (1,5 Millionen Euro) oder Wartungs-/Reparaturarbeiten und zusätzliche Bauleistungen (0,8 Millionen Euro). Diese Arbeiten waren noch im Gange bzw. die entsprechenden Rechnungen waren bis Ende 2015 noch nicht eingegangen. |
WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN
|
13. |
Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 13. September 2016 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.
(2) Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amtes sind auf seiner Website www.europol.europa.eu verfügbar.
(1) Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.
Quelle: Daten vom Amt bereitgestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) Artikel 39 und 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 107 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.
(8) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
ANHANG
Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren
|
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
|
2011 |
Bei 7 % der Zahlungen im Jahr 2011 wurden Ausnahmen und Abweichungen erfasst. |
Im Gange |
|
2013 |
Zwar hat das Amt Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Beschaffungsverfahren im Laufe der Jahre verbessert, doch beruhten nicht alle 2013 getroffenen Entscheidungen auf ausreichend spezifischen Auswahlkriterien oder realistischen Preisangeboten, oder sie standen nicht in Übereinstimmung mit den festgelegten beruflichen Anforderungen. Dies beeinträchtigte die Wirksamkeit der Beschaffungsverfahren. |
Abgeschlossen |
|
2014 |
Die Haushaltsvollzugsquote verbesserte sich 2014 erheblich, und die Übertragungen gebundener Mittel auf das folgende Haushaltsjahr sanken insgesamt auf 5,7 Millionen Euro bzw. 6,7 % (2013: 11,6 %; 2012: 19,6 %). Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) waren die Übertragungen gebundener Mittel mit 1,9 Millionen Euro bzw. 27 % (2013: 3,0 Millionen Euro bzw. 41 %) weiterhin relativ hoch. Sie standen hauptsächlich im Zusammenhang mit Instandhaltungsarbeiten und Änderungen im 2011 eröffneten Europol-Hauptsitz (1,1 Millionen Euro). |
n. z. |
|
2014 |
Die Annullierungsrate der aus dem Vorjahr übertragenen Mittelbindungen war mit 22 % hoch (2013: 9 %). Die Annullierungen standen in erster Linie in Verbindung mit Verzögerungen bei von externen Lieferanten durchgeführten IT-Projekten (hauptsächlich in den Bereichen Dokumentenverwaltung und Verwaltung der Vermögenswerte sowie Austausch von Polizeidaten). |
n. z. |
ANTWORT DES AMTES
|
12. |
Europol nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und wird sich weiterhin darum bemühen, einen effizienten und regelkonformen Haushaltsvollzug, insbesondere in Bezug auf Mittelübertragungen im Zusammenhang mit Verwaltungsausgaben, sicherzustellen. Die baulichen Veränderungen waren aufgrund des erweiterten Mandats von Europol, insbesondere im Bereich Terrorismusbekämpfung, erforderlich geworden. |