1.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 449/198


BERICHT

über die Jahresrechnung 2015 des Europäischen Polizeiamts, zusammen mit der Antwort des Amtes

(2016/C 449/37)

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Polizeiamt (nachstehend „das Amt“, auch „Europol“) mit Sitz in Den Haag wurde mit Beschluss 2009/371/JI des Rates (1) errichtet. Das Amt hat zum Ziel, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Amt (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Amt

 

2014

2015

Haushalt (Millionen Euro)

84

95

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (1)

574

666

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amtes. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

4.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Amtes bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2015 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

5.

Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung des Amts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

a)

Die Verantwortung des Managements für die Jahresrechnung des Amts umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt die Jahresrechnung des Amts, nachdem der Rechnungsführer des Amts sie auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zur Jahresrechnung abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass die Jahresrechnung in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Amts vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

6.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob die Jahresrechnung des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (8) berücksichtigte der Hof bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Amtes.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt die Jahresrechnung von Europol seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2015 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die der Jahresrechnung des Amts für das am 31. Dezember 2015 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

11.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

12.

Mit 4,2 Millionen Euro bzw. 41 % (2014: 1,9 Millionen Euro bzw. 27 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich gebäudebezogene Leistungen wie funktionelle und technische Verbesserungen der für den Betrieb genutzten Räumlichkeiten im Hauptsitz des Amtes (1,5 Millionen Euro) oder Wartungs-/Reparaturarbeiten und zusätzliche Bauleistungen (0,8 Millionen Euro). Diese Arbeiten waren noch im Gange bzw. die entsprechenden Rechnungen waren bis Ende 2015 noch nicht eingegangen.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

13.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 13. September 2016 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amtes sind auf seiner Website www.europol.europa.eu verfügbar.

(1)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Amt bereitgestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  Artikel 39 und 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 107 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.

(8)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Bei 7 % der Zahlungen im Jahr 2011 wurden Ausnahmen und Abweichungen erfasst.

Im Gange

2013

Zwar hat das Amt Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Beschaffungsverfahren im Laufe der Jahre verbessert, doch beruhten nicht alle 2013 getroffenen Entscheidungen auf ausreichend spezifischen Auswahlkriterien oder realistischen Preisangeboten, oder sie standen nicht in Übereinstimmung mit den festgelegten beruflichen Anforderungen. Dies beeinträchtigte die Wirksamkeit der Beschaffungsverfahren.

Abgeschlossen

2014

Die Haushaltsvollzugsquote verbesserte sich 2014 erheblich, und die Übertragungen gebundener Mittel auf das folgende Haushaltsjahr sanken insgesamt auf 5,7  Millionen Euro bzw. 6,7  % (2013: 11,6  %; 2012: 19,6  %). Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) waren die Übertragungen gebundener Mittel mit 1,9  Millionen Euro bzw. 27 % (2013: 3,0  Millionen Euro bzw. 41 %) weiterhin relativ hoch. Sie standen hauptsächlich im Zusammenhang mit Instandhaltungsarbeiten und Änderungen im 2011 eröffneten Europol-Hauptsitz (1,1  Millionen Euro).

n. z.

2014

Die Annullierungsrate der aus dem Vorjahr übertragenen Mittelbindungen war mit 22 % hoch (2013: 9 %). Die Annullierungen standen in erster Linie in Verbindung mit Verzögerungen bei von externen Lieferanten durchgeführten IT-Projekten (hauptsächlich in den Bereichen Dokumentenverwaltung und Verwaltung der Vermögenswerte sowie Austausch von Polizeidaten).

n. z.


ANTWORT DES AMTES

12.

Europol nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und wird sich weiterhin darum bemühen, einen effizienten und regelkonformen Haushaltsvollzug, insbesondere in Bezug auf Mittelübertragungen im Zusammenhang mit Verwaltungsausgaben, sicherzustellen. Die baulichen Veränderungen waren aufgrund des erweiterten Mandats von Europol, insbesondere im Bereich Terrorismusbekämpfung, erforderlich geworden.