|
Legislative und nichtlegislative Politikoptionen zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wurden erwogen. Im Rahmen der Folgenabschätzung wurde eine umfassende Analyse der einzelnen politischen Optionen von einem Basisszenario (Option 0) hin zu EU-weiten Maßnahmen durchgeführt. Es wurden keine bevorzugten Optionen ausgewählt, um die politische Entscheidungsfreiheit der Kommission zwischen Optionen in den folgenden fünf Bereichen zu wahren:
i) Optionen zur stärkeren Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektrizitätssektor
Ein gemeinsamer europäischer Rahmen für Förderregelungen: 1 ausschließliche Nutzung von Marktmechanismen, 2 Verdeutlichung der Vorschriften mithilfe eines Toolkits, 3 verpflichtender Übergang zu Investitionsbeihilfen.
Ein stärker koordinierter regionaler Ansatz: 1 verbindliche regionale Förderung, 2 verbindliche teilweise Öffnung der Förderregelungen für die grenzüberschreitende Beteiligung.
Ein auf Energie aus erneuerbaren Quellen ausgerichtetes Finanzinstrument: 1 ein Finanzinstrument auf EU-Ebene mit weit gefassten Förderfähigkeitskriterien; 2 ein Finanzinstrument auf EU-Ebene zur Förderung von risikoreicheren Projekten im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen.
Vereinfachung der Verwaltungsverfahren: 1 Stärkung der Vorschriften, darunter jene für eine zentrale Anlaufstelle, Zeiträume und vereinfachte Verfahren für das Repowering, 2 Genehmigungsverfahren wären durch automatische Genehmigung und einfache Mitteilung für kleine Projekte zeitlich begrenzt.
ii) Optionen zur stärkeren Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Wärme und Kältesektor:
Einbeziehung erneuerbarer Energie in die Wärmeund Kälteversorgung: 1 Verpflichtung der Anbieter fossiler Brennstoffe zur Einbeziehung erneuerbarer Energie in die Wärmeund Kälteversorgung, 2 gleiche Verpflichtung für alle Brennstoffanbieter.
Einfachere Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und Abwärme in Fernwärme‑ und kältesystemen: 1 Austausch bewährter Verfahren, 2 Energieeffizienzausweise und Schaffung eines Zugangs für lokal erzeugte Wärme und Kälte, 3 Maßnahmen nach Option 2 im Zusammenspiel mit einem zusätzlich verstärkten Verbraucherschutzrahmen.
iii) Optionen zur stärkeren Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor:
Einbeziehung erneuerbarer Energie im Verkehrssektor: 1 Verpflichtung zur Beimischung moderner Biokraftstoffe in der EU, 2 Verpflichtung zur Beimischung aller im Verkehrssektor eingesetzten Biokraftstoffe sowie schrittweiser Ausstieg aus Biokraftstoffen auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen (Unteroptionen: 2A partieller schrittweiser Ausstieg aus Biokraftstoffen auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen bis 2030, 2B vollständiger schrittweiser Ausstieg aus Biokraftstoffen auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen bis 2030, 2C schnellerer schrittweiser Ausstieg aus Biodiesel auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen und größere Treibhausgaseinsparungen bis 2030), 3 vorhergehende Optionen sowie spezifische Verpflichtung zur Beimischung von Biokraftstoffen im Luft‑ und Seeverkehr, 4 Verpflichtung zur Einsparung von Treibhausgasemissionen (Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen) (Unteroptionen: 4B Verpflichtung zur Einsparung von Treibhausgasemissionen für alle Kraftstoffe und im Bereich der Elektrizität, 4C Verpflichtung zur Einsparung von Treibhausgasemissionen für moderne Kraftstoffe und im Bereich der Elektrizität, 4D Verpflichtung zur Verringerung von Treibhausgasemissionen für moderne Kraftstoffe, Elektrizität und herkömmliche Kraftstoffe).
iv) Optionen zur Stärkung und Sensibilisierung von Verbrauchern von Energie aus erneuerbaren Quellen:
Stärkung der Verbraucher hinsichtlich der Erzeugung, des Eigenverbrauchs und der Speicherung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen: 1 EU-Leitlinien für den Eigenverbrauch, 2 Stärkung der Verbraucher hinsichtlich des Eigenverbrauchs und der Speicherung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen, 3 Ferneigenverbrauch für Gemeinden.
Offenlegung von Informationen für Elektrizität aus erneuerbaren Quellen: 1 Stärkung des Systems für Herkunftsnachweise; 2 Maßnahmen nach Option 1 sowie Verpflichtung zur Nutzung von Herkunftsnachweisen für Zwecke der Offenlegung, 3 Maßnahmen nach Option 2 sowie Ausweitung der Herkunftsnachweise auf alle Elektrizitätserzeugungsquellen.
Rückverfolgung von Brennstoffen aus erneuerbaren Quellen zur Verwendung in der Wärme und Kälteerzeugung sowie im Verkehrssektor: 1 Ausweitung der Herkunftsnachweise auf gasförmige Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen, 2 Ausweitung der Herkunftsnachweise auf flüssige und gasförmige Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen, 3 Entwicklung alternativer Rückverfolgungssysteme für flüssige und gasförmige Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen.
v) Optionen, um die Verwirklichung eines Energieanteils von mindestens 27 % aus erneuerbaren Quellen im Jahr 2030 sicherzustellen:
nationale Ziele für 2020: nationale Ziele für 2020 als Grundlage vs. Ausgangswert.
Zielpfad: linear vs. nichtlinear.
Mechanismen zur Vermeidung fehlender Ambitioniertheit gegenüber dem EU-Ziel für Energie aus erneuerbaren Quellen: 1 Überprüfung der Ambitioniertheit der nationalen Pläne, 2 Einführung einer Überprüfungsklausel, um zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls zusätzliche Umsetzungsmechanismen vorzuschlagen, 3 ambitioniertere EU-weite Maßnahmen, 4 Einführung verbindlicher nationaler Zielvorgaben.
Vermeidung und Schließung einer Umsetzungslücke: 1 Überprüfung der nationalen Pläne, 2 Einführung einer Überprüfungsklausel, um zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls zusätzliche Umsetzungsmechanismen vorzuschlagen, 3 ambitioniertere EU-weite Maßnahmen, 4 Einführung verbindlicher nationaler Zielvorgaben.
|