Brüssel, den 18.5.2016

COM(2016) 296 final

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Aufhebung des Beschlusses 2010/289/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Slowenien


Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Aufhebung des Beschlusses 2010/289/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Slowenien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 12,

auf Empfehlung der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Mit dem Beschluss 2010/289/EU 1 hat der Rat am 2. Dezember 2009 auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags festgestellt, dass ein übermäßiges Defizit in Slowenien bestand. Der Rat stellte fest, dass für das Jahr 2009 ein gesamtstaatliches Defizit von 5,9 % des BIP geplant war, das damit über dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 3 % liegen sollte. Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand sollte sich 2009 den Planungen zufolge auf 34,2 % des BIP belaufen und somit unter dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP bleiben.

(2)Gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates richtete der Rat auf Empfehlung der Kommission am selben Tag eine Empfehlung an Slowenien mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2013 zu beenden. Diese Empfehlung des Rates wurde veröffentlicht.

(3)Am 21. Juni 2013 war der Rat der Auffassung, dass Slowenien wirksame Maßnahmen in Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags ergriffen hatte, dass jedoch nach der Annahme der ursprünglichen Empfehlung unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten waren. Infolgedessen stellte der Rat auf Empfehlung der Kommission fest, dass die in Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 genannten Voraussetzungen erfüllt waren, und sprach erneut nach Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags eine Empfehlung an Slowenien für die Beendigung des übermäßigen Defizits bis 2015 aus. Diese neue Empfehlung des Rates wurde veröffentlicht.

(4)Am 5. März 2014 richtete die Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 in Anbetracht der Risiken in Bezug auf die Erreichung einer dauerhaften Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2015 eine Empfehlung an Slowenien, auf dass das Land die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der vollständigen Einhaltung der Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013, insbesondere hinsichtlich der vom Rat empfohlenen Konsolidierungsanstrengung, ergreift.

(5)Gemäß Artikel 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit werden die zur Durchführung des Defizitverfahrens erforderlichen Daten von der Kommission zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Anwendung dieses Protokolls teilen die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates 2 zweimal jährlich, und zwar zum 1. April und zum 1. Oktober, die Höhe ihrer Defizite und ihres öffentlichen Schuldenstands sowie andere damit verbundene Variablen mit.

(6)Es ist Sache des Rates, auf der Grundlage der übermittelten Angaben über die Aufhebung des Beschlusses zu entscheiden, mit dem das Bestehen eines übermäßigen Defizits festgestellt worden war. Zudem sollte ein Beschluss über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits nur aufgehoben werden, wenn die Kommission in ihrer Prognose davon ausgeht, dass das Defizit den Schwellenwert von 3 % des BIP im Prognosezeitraum nicht überschreiten wird. 3

(7)Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 nach der im April 2016 erfolgten Datenmeldung Sloweniens zur Verfügung gestellt wurden, das Stabilitätsprogramm 2016 und die Frühjahrsprognose 2016 der Kommission lassen folgende Schlussfolgerungen zu:

Das gesamtstaatliche Defizit hatte 2013 mit 15,0 % des BIP seinen Höchststand erreicht, wurde 2014 auf 5,0 % des BIP abgesenkt und erreichte 2015 2,9 % des BIP. Die Absenkung des Defizits im Jahr 2015 geht vor allem darauf zurück, dass sich einmalige Effekte, die 2014 zu einem Anstieg des Defizits (um 1,1 % des BIP) geführt hatten, nicht wiederholten, und dass sich die laufenden Einnahmen deutlich erhöhten (um 1,4 % des BIP), was das Wachstum der laufenden Ausgaben (um 0,2 % des BIP) sowie der Bruttokapitalausgaben (um 0,2 % des BIP) im Zusammenhang mit einer höheren Absorptionsrate von EU-Mitteln mehr als aufwog.

Gemäß dem Stabilitätsprogramm für 2016-2019, das die slowenische Regierung am 28. April 2016 vorgelegt hat, soll sich das gesamtstaatliche Defizit 2016 auf 2,2 % des BIP verringern und 2016 1,6 % des BIP erreichen. In ihrer Frühjahrsprognose 2016 erwartet die Kommission für 2016 ein Defizit von 2,4 % des BIP und für 2017 von 2,1 % des BIP. Das Defizit wird demnach im gesamten Prognosezeitraum unter dem Referenzwert von 3 % des BIP bleiben.

Der strukturelle Haushaltssaldo, d. h. der konjunkturbereinigte gesamtstaatliche Haushaltssaldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen, hat sich im Zeitraum 2013-2015 um 0,7 % des BIP verschlechtert.

Die Schuldenquote stieg wegen schuldenstandserhöhender Bestandsanpassungen sowie einmaliger Ausgaben von 71 % des BIP im Jahr 2013 auf 83,2 % im Jahr 2015. Der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission zufolge hat der Bruttoschuldenstand im Jahr 2015 seinen Höchststand erreicht und wird 2017 dank einer Verringerung der Liquiditätspuffer auf 78 % des BIP sinken.

(8)Ab dem Jahr 2016, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Slowenien der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und sollte sich in angemessenem Tempo seinem mittelfristigen Ziel nähern, und zwar auch durch die Einhaltung des Ausgabenrichtwertes, und das Schuldenstandskriterium im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 einhalten. In diesem Zusammenhang besteht augenscheinlich ein Risiko, dass 2016 in gewissem Umfang vom erforderlichen Anpassungspfad von 0,6 % des BIP in Richtung des mittelfristigen Ziels abgewichen wird. Bei einer unveränderten Politik besteht für 2017 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der empfohlenen Haushaltskorrektur von 0,6 % des BIP in Richtung des mittelfristigen Ziels. Slowenien wird den Prognosen zufolge die Übergangsregelung für den Schuldenabbau 2016 erfüllen und 2017 weitgehend erfüllen. Insgesamt werden 2016 und 2017 weitere Maßnahmen erforderlich sein.

(9)Nach Artikel 126 Absatz 12 des Vertrags ist ein Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit im betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist.

(10)Slowenien hat sein übermäßiges Defizit nach Ansicht des Rates korrigiert, weshalb der Beschluss 2010/289/EU aufgehoben werden sollte –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass Sloweniens übermäßiges Defizit korrigiert worden ist.

Artikel 2

Der Beschluss 2010/289/EU wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Republik Slowenien gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1) Beschluss 2010/289/EU des Rates vom 2. Dezember 2009 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Slowenien (ABl. L 125 vom 21.5.2010, S. 46).
(2) Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1).
(3) Im Einklang mit den Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und den Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme.