6.7.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 238/120 |
P8_TA(2016)0509
Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2016 zu dem Entwurf einer Durchführungsrichtlinie der Kommission zur Änderung der Anhänge I bis V der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (D047308/01 — 2016/3010(RSP))
(2018/C 238/12)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Entwurf einer Durchführungsrichtlinie der Kommission zur Änderung der Anhänge I bis V der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (D047308/01, |
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unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 2 Buchstaben c und d und Artikel 18 Absatz 2, |
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gestützt auf die Artikel 11 und 13 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren (2), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen (3), |
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unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss (EU) 2016/715 der Kommission vom 11. Mai 2016 über Maßnahmen hinsichtlich bestimmter Früchte mit Ursprung in bestimmten Drittländern zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Schadorganismus Phyllosticta citricarpa (McAlpine) Van der Aa (4), |
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unter Hinweis auf das wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 30. Januar 2014 (5), |
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unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, |
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gestützt auf Artikel 106 Absätze 2 und 3 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in der Erwägung, dass mit dem Entwurf einer Durchführungsrichtlinie der Kommission die Anhänge I bis V der Richtlinie 2000/29/EG geändert werden sollen; in der Erwägung, dass die Richtlinie 2000/29/EG durch die Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen aufgehoben und ersetzt wird, sobald diese Verordnung in Kraft tritt; |
B. |
in der Erwägung, dass der Entwurf einer Durchführungsrichtlinie der Kommission im Widerspruch zu den Zielen der Verordnung (EU) 2016/2031 steht, indem die Anforderungen an die Einfuhr von bestimmten Früchten in die EU, die für Schädlinge anfällig sind, vor allem hinsichtlich der Schwarzfleckenkrankheit (citrus black spot) und des Zitruskrebs (citrus canker), gelockert werden; |
1. |
vertritt die Auffassung, dass der Entwurf einer Durchführungsrichtlinie nicht mit dem EU-Recht im Einklang steht, da er nicht mit dem Ziel der Verordnung (EU) 2016/2031 vereinbar ist, das darin besteht, die Pflanzengesundheitsrisiken, die von Arten, Stämmen oder Biotypen von Krankheitserregern, Tieren oder parasitären Pflanzen ausgehen, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädigen können (im Folgenden „Schädlinge“), sowie Maßnahmen zur Verringerung dieser Risiken auf ein hinnehmbares Maß zu bestimmen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verordnung (EU) 2016/2031, sobald sie in Kraft tritt (d. h. am 14. Dezember 2019), die Richtlinie 2000/29/EG aufheben und ersetzen wird; |
2. |
fordert die Kommission auf, ihren Entwurf einer Durchführungsrichtlinie (6) wie folgt zu ändern:
Abänderung 1 Entwurf einer Durchführungsrichtlinie Anhang — Absatz 4 — Buchstabe a — Ziffer i — Nummer 6 — Nummer 16.2 — Buchstabe e
Abänderung 2 Entwurf einer Durchführungsrichtlinie Anhang — Absatz 4 — Buchstabe a — Ziffer i — Nummer 7 — Nummer 16.4 — Buchstabe d — Nummer 4 a (neu)
Abänderung 3 Entwurf einer Durchführungsrichtlinie Anhang — Absatz 4 — Buchstabe a — Ziffer i — Nummer 7 — Nummer 16.4 — Buchstabe e
Abänderung 4 Entwurf einer Durchführungsrichtlinie Anhang — Absatz 4 — Buchstabe a — Ziffer i — Nummer 8 — Nummer 16.6 — Buchstabe d
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3. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
(1) ABl. L 169 vom 10.7.2000, S. 1.
(2) ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13.
(3) ABl. L 317 vom 23.11.2016, S. 4.
(4) ABl. L 125 vom 13.5.2016, S. 16.
(5) Wissenschaftliches Gutachten auf Anfrage der Kommission (Frage Nr. EFSA-Q-2013-00334) zum Risiko von Phyllosticta citricarpa (Guignardia citricarpa) für das Gebiet der EU mit der Identifizierung und Bewertung von Maßnahmen zur Risikoverminderung. EFSA Journal, 2014, 12(2):3557.
(6) Die Kommission hat dem Parlament nur die englische Version ihres Entwurfs einer Durchführungsrichtlinie übermittelt, da der Entwurf nicht in die anderen Amtssprachen übersetzt worden ist.