13.6.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 204/165 |
P8_TA(2016)0359
Optimale Nutzung des Potenzials von KMU zur Schaffung von Arbeitsplätzen
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2016 zu Methoden für die optimale Nutzung des Potenzials kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Schaffung von Arbeitsplätzen (2015/2320(INI))
(2018/C 204/20)
Das Europäische Parlament,
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gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 173 und 49, |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020), |
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unter Hinweis auf den „Small Business Act für Europa“ (COM(2008)0394), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zur Regulatorischen Eignung der EU-Vorschriften (COM(2013)0685), |
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unter Hinweis auf den Aktionsplan „Unternehmertum 2020“ der Kommission, |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU“ (COM(2011)0870), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (COM(2012)0173), |
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unter Hinweis auf die Europäische Investitionsoffensive, |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2012 zur Gestaltung eines arbeitsplatzintensiven Aufschwungs (1), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2013 zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln (2), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2014 zu der Art und Weise, in der die Europäische Union dazu beitragen kann, ein unternehmensfreundliches bzw. für Betriebe und Jungunternehmen vorteilhaftes Umfeld für mehr Arbeitsplätze zu schaffen (3), |
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unter Hinweis auf die Richtlinie über Zahlungsverzug (Richtlinie 2011/7/EU), |
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unter Hinweis auf das Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), |
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unter Hinweis auf das EU-Programm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“, |
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unter Hinweis auf das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2014 zu dem „Top-10“-Konsultationsprozess und der Verringerung des EU-Regelungsaufwands für KMU (4), |
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unter Hinweis auf den Bericht der Kommission mit dem Titel „Verringerung der Verwaltungslasten für KMU — Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen“ (COM(2011)0803), |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht der Kommission über europäische KMU 2013/2014 „A Partial and Fragile Recovery“ (Ein einseitiger und unbeständiger Aufschwung), |
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unter Hinweis auf den Eurofound-Bericht vom Januar 2013 mit dem Titel „Born global: The potential of job creation in new international businesses“ (Global von Anfang an: das Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen in neuen internationalen Unternehmen), |
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unter Hinweis auf den Eurofound-Bericht von 2013 mit dem Titel „Public policy and support for restructuring in SMEs“ (Politik und Unterstützung für Umstrukturierungen in KMU), |
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unter Hinweis auf den Eurofound-Bericht von 2016 mit dem Titel „ERM annual report 2015: Job creation in SMEs“ (ERM-Jahresbericht 2015: Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU), |
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unter Hinweis auf den Eurofound-Bericht von 2012 mit dem Titel „Public measures to support self-employment and job creation in one-person and micro enterprises“ (Politische Maßnahmen zur Förderung der Selbstständigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen in Einpersonen- und Kleinstunternehmen), |
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unter Hinweis auf den Eurofound-Bericht von 2011 mit dem Titel „SMEs in the crisis: Employment, industrial relations and local partnership“ (KMU in der Krise: Beschäftigung, Wirtschaftsbeziehungen und lokale Partnerschaften), |
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unter Hinweis auf den Eurofound-Bericht von 2011 mit dem Titel „Employee representation at establishment level in Europe“ (Arbeitnehmervertretung auf Betriebsebene in Europa), |
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unter Hinweis auf den Eurofound-Bericht von 2014 mit dem Titel „Social dialogue in micro and small companies“ (Sozialdialog in Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen), |
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unter Hinweis auf die Umfrage der Kommission von 2015 über den Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln (SAFE), |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht der Kommission über europäische KMU 2014/2015 „SMEs start hiring again“ (Neueinstellungen bei KMU), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. September 2015 zu dem Thema „Schaffung eines von Wettbewerb gekennzeichneten Arbeitsmarkts der EU für das 21. Jahrhundert: Abstimmung von Kompetenzen und Qualifikationen auf die Nachfrage und auf Beschäftigungsmöglichkeiten als Weg aus der Krise“ (5), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2015 zur Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen (6), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2012 zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftsmöglichkeiten (7), |
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unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission 2003/361/EG betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, |
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unter Hinweis auf die Eurobarometer-Umfrage von 2015 zum Thema „Internationalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen“, |
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unter Hinweis die OECD-Studie von 2015 mit dem Titel „Financing SMEs and Entrepreneurs 2015 — An OECD Scoreboard“ (Finanzierung von KMU und Unternehmern 2015: vergleichende Untersuchung der OECD), |
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gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8-0248/2016), |
A. |
in der Erwägung, dass KMU (2014 waren in der EU-28 22,3 Millionen (8) KMU tätig), auf die etwa zwei Drittel aller privatwirtschaftlichen Arbeitsplätze in der EU entfallen, mehr Arbeitsplätze schaffen als andere Privatunternehmen und dass Unternehmensgründer und KMU einen wichtigen Beitrag zum Wachstum und zur sozioökonomischen Entwicklung der EU leisten; in der Erwägung, dass durch die Unterstützung von KMU die Arbeitslosen- und Jugendarbeitslosigkeitsquoten in Europa gesenkt werden, die bei 8,9 % bzw. 19,4 % liegen (9); in der Erwägung, dass sich die Arbeitslosigkeit mit 23 Millionen Arbeitslosen 2015 nach wie vor auf einem historischen Hoch befindet; |
B. |
in der Erwägung, dass die KMU 2014 mit 71 % wesentlich zum Beschäftigungswachstum in der gewerblichen Wirtschaft (ohne den Finanzsektor) beitrugen; |
C. |
in der Erwägung, dass es von verschiedenen internen und externen Faktoren abhängt, ob KMU Arbeitsplätze schaffen, wobei zu den maßgeblichen externen Bedingungen zählt, dass der Wettbewerb — auch durch multinationale Konzerne und die Schattenwirtschaft — und die Verwaltungslast zu bewältigen sind, die Herstellungskosten wettbewerbsfähig sind und Kapital und Fachkräfte zur Verfügung stehen; |
D. |
in der Erwägung, dass es sich bei KMU, die Arbeitsplätze schaffen, neueren Untersuchungen von Eurofound zufolge oft um junge, innovative, international tätige Unternehmen in städtischen Gebieten handelt, die von gut ausgebildeten Führungskräften geleitet werden und über umfassende Wachstums- und Investitionsstrategien verfügen; |
E. |
in der Erwägung, dass KMU entscheidend zur Stärkung des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhalts und zu intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum beitragen; in Erwägung, dass KMU auf regionaler Ebene und besonders in ländlichen Gebieten eine wichtige Rolle spielen; |
F. |
in der Erwägung, dass das weltweite Wachstum zwar zu 90 % außerhalb der EU generiert wird, aber bisher nur 13 % der KMU international, d. h. außerhalb der EU, tätig sind; |
G. |
in der Erwägung, dass die KMU in der EU unterschiedliche Merkmale aufweisen, beispielsweise in Bezug auf ihre Größe und ihre Bedeutung für die jeweilige Volkswirtschaft, und dass diese Unterschiede historisch bedingt sind; |
H. |
in der Erwägung, dass es EU-weit einen Fachkräftemangel gibt und große Unterschiede beim Fachkräfteangebot bestehen und ein Fachkräftestrom — vor allem aus den Mitgliedstaaten, die der EU nach 2004 beigetreten sind, und den Krisenländern des Euroraums in andere Mitgliedstaaten — zu beobachten ist, wodurch Randgebiete entstehen, die aufgrund dieser Abwanderung unter einem Fachkräftemangel leiden; |
I. |
in der Erwägung, dass in der EU trotz der Binnenmarktvorschriften nach wie sehr unterschiedliche Regelungen für KMU gelten, insbesondere was die Rechtssicherheit bezüglich künftiger rechtlicher Entwicklungen und die allgemeine juristische Qualität der Vorschriften angeht; |
J. |
in der Erwägung, dass Vertreter von KMU hohe Arbeitskosten als wesentliches Hemmnis für die Schaffung neuer Arbeitsplätze nennen und erwarten, dass diese Kosten gesenkt werden, zumal die Arbeitskosten gerade in überregulierten und bürokratischen Verwaltungssystemen am höchsten sind; |
K. |
in der Erwägung, dass es sich für KMU wegen ihrer kleineren Struktur schwieriger als für große Unternehmen darstellt, die Regulierungsstandards zu erfüllen; |
L. |
in der Erwägung, dass die KMU in den Bereichen Arbeitnehmervertretung und Sozialdialog weniger aktiv sind als größere Unternehmen und dass die Gewerkschaften sich in einigen Ländern vorrangig für eine bessere Arbeitnehmervertretung in KMU einsetzen und beispielsweise die Gründung von Betriebsräten in KMU anregen (10); |
M. |
in der Erwägung, dass die Sozial- und Solidarwirtschaft über 14 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz bietet, was rund 6,5 % der Beschäftigten in der EU entspricht; in der Erwägung, dass in der EU 2 Millionen Unternehmen in der Sozial- und Solidarwirtschaft tätig sind, was rund 10 % der Unternehmen in der Union entspricht; in der Erwägung, dass sich die Sozialunternehmen in der Krise als widerstandsfähig erwiesen haben; |
N. |
in der Erwägung, dass die Arbeitsplätze in KMU in Wirtschaftskrisen stabiler sind und dass sich insbesondere Genossenschaften, die in der Industrie und im Dienstleistungssektor tätig sind, seit dem Ausbruch der Krise 2008 als widerstandsfähiger erwiesen haben als andere Unternehmen ihrer Branchen; |
O. |
in der Erwägung, dass die Unternehmensübertragung auf die Mitarbeiter in Form von Genossenschaften eine erfolgreiche Art der Unternehmensübertragung darstellt, da diese Unternehmen hohe „Überlebensraten“ verzeichnen (11); |
P. |
in der Erwägung, dass zu viele Arbeitsplätze unbesetzt bleiben, weil die Arbeitskräfte nicht mobil sind, und einige Bildungs- und Ausbildungssysteme an der Realität des heutigen Arbeitsmarkts vorbeigehen; |
Q. |
in der Erwägung, dass die grüne Wirtschaft zu den Bereichen zählt, in denen während der Rezession in Europa die meisten Nettoarbeitsplätze geschaffen wurden, und dass in KMU, die eine langfristige Tätigkeit in der grünen Wirtschaft planen, die Arbeitsplätze besser gefeit sind, den derzeit in der globalisierten Wirtschaft herrschenden externen Faktoren standzuhalten (12); |
R. |
in der Erwägung, dass Angaben zu vertraglichen Vereinbarungen und zur Arbeitsorganisation in KMU generell schwierig zu beschaffen sind; |
S. |
in der Erwägung, dass Eurofound zufolge in vielen Ländern die Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten in KMU oft flexibler sind und weniger formell gehandhabt werden als in größeren Unternehmen; in der Erwägung, dass die ersten Auswirkungen der Krise offenbar dazu geführt haben, dass die „interne“ Flexibilität ausgebaut wurde, da die Unternehmen darauf hinarbeiten, dem veränderten Umfeld und den neuen externen Erfordernissen gerecht zu werden; |
T. |
in der Erwägung, dass laut EZB infolge der Staatsschuldenkrise die Finanzierungskosten der Banken in den Krisenländern des Euroraums gestiegen sind und in der Folge in Form von höheren Zinsen oder niedrigeren Krediten an die KMU weitergegeben wurden; |
U. |
in der Erwägung, dass die Schaffung dauerhafter anspruchsvoller Arbeitsplätze und das Potenzial der KMU zur Schaffung auskömmlicher und zukunftsfähiger Stellen mit EU-Haushaltsmitteln gefördert werden sollten; |
V. |
in der Erwägung, dass die Finanzierungsschwierigkeiten — insbesondere bei Unternehmen der Sozialwirtschaft — nach wie zu den größten Hindernissen für die Gründung und das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen zählen, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass es in der EU an ausreichend diversifizierten Eigenkapitalinstrumenten und an Risikokapital mangelt, ohne die ein Unternehmen jedoch nicht wachsen kann; |
W. |
in der Erwägung, dass in bestimmten Ländern Unternehmer aus historischen Gründen eher schlecht angesehen sind, was sich in einigen Fällen darin niederschlägt, dass die KMU-Wirtschaft von staatlicher Seite diskriminiert wird, während etwa für ausländische Investitionen und besonders für multinationale Unternehmen günstige Bedingungen geschaffen werden; |
X. |
in der Erwägung, dass auch durch das Verschieben von Gewinnen in Länder, die als Steueroasen gelten, ungleiche Wettbewerbsbedingungen für multinationale Unternehmen und KMU entstehen; |
Y. |
in der Erwägung, dass die Studien der Kommission keine ausführliche Bewertung der möglichen Auswirkungen der anstehenden Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) für die KMU in den einzelnen Mitgliedstaaten enthalten; |
Beschäftigungspotenzial und Facharbeiterangebot
1. |
weist erneut darauf hin, dass nahezu 99 % der europäischen Unternehmen KMU sind, die somit das Rückgrat der Wirtschaft in der Union darstellen; |
2. |
ist davon überzeugt, dass sich die Mitgliedstaaten und die Kommission, wenn sie für bessere Bedingungen für die Schaffung solider Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen sorgen wollen, mit folgenden Problemen befassen müssen, von denen die Mitgliedstaaten und Regionen unterschiedlich stark betroffen sind: Fachkräftemangel, unzureichende Einschätzung des künftigen Qualifikationsbedarfs, Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, Abwanderung von Fachkräften, unnötiger Regelungsaufwand und Rechtsunsicherheit in allen Bereichen, unzureichender Dialog zwischen den Akteuren auf dem Arbeitsmarkt, eingeschränkte Möglichkeiten, Kapital aufzunehmen und öffentliche Aufträge zu erhalten, mangelnde Innovationskapazität und Nutzung neuer Technologien, unzureichende Unterstützung von KMU durch öffentliche Investitionen, Schattenwirtschaft und Betrug sowie die Vorzugsbehandlung multinationaler Unternehmen; |
3. |
ist der Ansicht, dass die Behebung der vorstehend genannten strukturellen Probleme unter anderem dazu führen würde, dass fairere Wettbewerbsbedingungen herrschen und mehr Wirtschaftsakteure Sozialabgaben und Steuern zahlen — wodurch die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt würden, beschäftigungsfördernde Maßnahmen — vor allem für KMU — finanzieren und für einen fairen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten und für gerechtere Marktbedingungen sorgen zu können; |
4. |
betont, dass es eines günstigen Regelungsumfelds für Investitionen bedarf, mit denen nachhaltiges Wachstum und solide Arbeitsplätze geschaffen werden; |
5. |
weist darauf hin, dass sich unter anderem die Arbeitskosten, die mit der Geschäftstätigkeit zwangsläufig einhergehen, durchaus auf das Potenzial von KMU zur Schaffung von Arbeitsplätzen und auf deren Wettbewerbsfähigkeit auswirken; betont in diesem Zusammenhang, dass die Steuerlast vom Faktor Arbeit auf andere, für Beschäftigung und Wachstum weniger nachteilige Steuerquellen verlagert werden und gleichzeitig ein angemessener Sozialschutz erhalten bleiben sollte; |
6. |
betont, dass stets für einen hohen Arbeitnehmerschutz gesorgt sein muss und dieser Schutz nicht abgebaut werden darf, um die Arbeitskosten zu senken und so die Arbeitslosigkeit zu verringern; warnt darüber hinaus davor, dass Lohnkürzungen und ein Abbau der Arbeitnehmerrechte zu einer größeren Abwanderung von Fachkräften führen und die Arbeitsplatzsicherheit beeinträchtigen könnten und den KMU infolgedessen Fachkräfte fehlen würden, prekäre Arbeitsverhältnisse in Europa indessen zunehmen würden; ist der Ansicht, dass ein flexiblerer Arbeitsmarkt nicht zu einem Abbau des Arbeitnehmerschutzes führen darf, zumal dadurch das Beschäftigungspotenzial der KMU nicht steigen würde; |
7. |
ist der Ansicht, dass das Problem des Fachkräftemangels in KMU durch die unnötige Akademisierung bestimmter Berufe nicht gelöst wird; ist der Überzeugung, dass der beruflichen Bildung und insbesondere dem in Zusammenarbeit mit KMU betriebenen dualen System mehr öffentliche Unterstützung gewährt werden sollte; betont, dass die duale Ausbildung ein wichtiges Instrument zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit darstellt, und fordert eine Unterstützung der KMU, die junge Menschen zu qualifizierten Fachkräften ausbilden und damit einen wichtigen Beitrag zur Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft leisten; weist darauf hin, dass duale Ausbildungssysteme, die in bestimmten Mitgliedstaaten funktionieren, nicht unbesehen von anderen Mitgliedstaaten übernommen werden können; |
8. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, eine starke unternehmerische Kultur zu fördern, indem entsprechende Kompetenzen in Bildung und Ausbildung vermittelt werden; |
9. |
ist der Auffassung, dass Ausbildungsprogramme in KMU von den Mitgliedstaaten gefördert werden sollten, etwa durch steuerliche und finanzielle Anreize und Qualitätsvorgaben, mit denen unter anderem für einen ausreichenden Arbeitsschutz gesorgt wird; weist erneut darauf hin, dass KMU einen ganz besonderen Qualifikationsbedarf haben; betont, dass in diesem Zusammenhang auch Anreize für duale Ausbildungsprogramme und die Kombination von Ausbildungsmaßnahmen und Möglichkeiten für Praktika geschaffen werden sollten, da diese zur Chancengleichheit aller Bürger beitragen und somit von wesentlicher Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft sind; |
10. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln, in die alle Regierungsebenen sowie Unternehmen (einschließlich der Sozialwirtschaft), Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen und andere Interessenträger eingebunden sind, damit ihre allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme so angepasst werden, dass das Missverhältnis zwischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen und dem Bedarf des Arbeitsmarktes, konkret der KMU, beseitigt wird; fordert, dass Anreize für informelles Lernen, darunter auch für die betriebliche Weiterbildung und den Wissensaustausch zwischen den Mitarbeitern, geschaffen werden sollten; |
11. |
betont, dass den Unternehmen, darunter auch KMU und Kleinstunternehmen, eine Schlüsselrolle bei der Zusammenarbeit mit den politischen Entscheidungsträgern und den Sozialpartnern zur Veränderung der Bildungs- und Ausbildungssysteme in Europa zukommt, und zwar sowohl im Hinblick auf die Lehrmethoden als auch auf die Gestaltung der Lehrinhalte, deren Schwerpunkt mehr auf die im 21. Jahrhundert nachgefragten beruflichen Fähigkeiten verlagert werden sollte, also insbesondere auf digitale Kompetenzen, Urteilsvermögen, Problemlösungskompetenz und Teamfähigkeit; betont in diesem Zusammenhang, dass praktische, lebensnahe Berufserfahrung von Bedeutung ist; |
12. |
betont, dass das Qualifikationsdefizit auf dem Arbeitsmarkt, mit dem innovative KMU konfrontiert sind, beseitigt werden muss; ist der Ansicht, dass die Kommission schwerpunktmäßig einschlägige Bildungs- und Ausbildungsangebote fördern muss, die geeignet sind, das Qualifikationsdefizit im Bereich der IKT zu beseitigen, da diese Kompetenzen für innovative KMU unverzichtbar sind; |
13. |
ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten, wenn sie Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt miteinander in Einklang bringen wollen, die Schulsysteme dahingehend reformieren müssen, dass dem veränderten gesellschaftlichen Kontext Rechnung getragen wird, was die Bedeutung des Erwerbs einer oder mehrerer Sprachen und technologischer Innovationen anbelangt; |
14. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Lehrer angemessen geschult werden und sich laufend fortbilden können, damit moderne Lehrmethoden zur Anwendung kommen und die Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden, die im 21. Jahrhundert gebraucht werden; |
15. |
fordert, dass darüber hinaus weitere Maßnahmen getroffen werden, um die Generation 50+ in den Arbeitsmarkt bzw. in Unternehmen zu integrieren oder in Bildung oder Ausbildung zu bringen, damit Langzeitarbeitslosigkeit vermieden und die Gefahr gebannt werden kann, dass diese Gruppe von Arbeitnehmern und deren Familien sozial ausgegrenzt werden; |
16. |
ist der Ansicht, dass den KMU bei der Schaffung grüner Arbeitsplätze eine wichtige Aufgabe zukommt; spricht sich dafür aus, dass weiter in das Potenzial von KMU, aus ökologischen Herausforderungen Geschäftsideen zu entwickeln, investiert wird; |
17. |
stellt fest, dass Selbstständigkeit und Kleinstunternehmen immer wichtiger werden und von größter Bedeutung für die Förderung von Innovationen und Unternehmertum sind; ist gleichwohl besorgt über das EU-weit zunehmende Phänomen der Scheinselbständigkeit, das nicht als Beitrag zur „wachsenden Zahl von Kleinstunternehmen“ beschönigt werden sollte, sondern vielmehr zur Prekarisierung der Arbeit beiträgt, zu schlechten Arbeitsbedingungen und einer unzureichenden oder fehlenden sozialen Absicherung führt und das Bild des Unternehmertums beschädigt, da viele Menschen kaum noch abgesichert sind, wodurch wieder neue soziale Probleme entstehen, die einer Lösung bedürfen; |
18. |
betont, dass die Verwaltungslast durch geltende Rechtsvorschriften für Selbstständige und Kleinstunternehmen unverhältnismäßig höher ist als für größere Unternehmen; vertritt vor diesem Hintergrund die Ansicht, dass alle Maßnahmen, die die „Scheinselbstständigen“ betreffen, sehr gezielt durchgeführt werden müssen und nicht dazu führen dürfen, dass den Einzelnen eine unnötige Verwaltungslast trifft; |
19. |
nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass sehr viele Selbstständige prekären Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind und Selbstständige zunehmend von Armut betroffen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Kooperationsnetzwerke zwischen Kleinst- und Kleinunternehmen in Form von Genossenschaften zu fördern (beispielsweise Erzeugergenossenschaften, Freiberuflergenossenschaften, KMU-Genossenschaften, Erwerbs- und Beschäftigungsgenossenschaften), da sich die Zukunftsfähigkeit und das Beschäftigungspotenzial der Mitglieder derartiger Netzwerke erheblich verbessern; |
20. |
nimmt die Investitionsoffensive für Europa zur Kenntnis, durch die neue Arbeitsplätze geschaffen, Innovationen vorangetrieben und die Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden sollen, und hofft, dass durch das europäische Investitionsvorhabenportal — eine transparente Plattform für investitionswürdige Projekte in der EU — Investoren einen Überblick über bestehende Geschäftsmöglichkeiten erhalten und die Finanzierung von KMU und die Start-up-Förderung begünstigt wird, was langfristig erheblich dazu beitragen kann, die Arbeitslosigkeit zu senken und langfristig solide Arbeitsplätze zu fördern; fordert daher, dass verschiedene Kategorien mit angemessenen Schwellenwerten in das Europäische Investitionsprojektportal aufgenommen werden, damit KMU und Start-up-Unternehmen umfassend von diesem Portal profitieren können; |
21. |
weist darauf hin, dass sich die EU verpflichtet hat, ihre industrielle Basis durch Festlegung einer Zielvorgabe zu stärken, wonach der Anteil der Industrieproduktion am BIP bis 2020 mindestens 20 % betragen und bis 2030 auf 30 % erhöht werden soll; ist der Ansicht, dass dies eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist, dass sich die Beschäftigungssituation in Europa wirklich verbessert; |
22. |
betont, dass es angesichts der rasanten Entwicklungen bei den wissensintensiven, hochinnovativen KMU, einschließlich der Unternehmen der Sozialwirtschaft und der Genossenschaften, zukunftsweisender Rechtsvorschriften und vereinfachter Verfahren bedarf, zumal diese Unternehmen für die intelligente Spezialisierung und die Umsetzung der Städteagenda der EU sowie hinsichtlich des Pakts von Amsterdam und der Rolle von Netzwerken und Dachverbänden, wie etwa der Europäischen Innovationspartnerschaft, von großer Bedeutung sind; |
23. |
weist darauf hin, dass die KMU in Mitgliedstaaten, in denen es keine staatlichen Investitionsbanken gibt, gegenüber den KMU in Ländern mit funktionierenden staatlichen Investitionsbanken benachteiligt sein dürften, da Privatbanken nicht gerade vorrangig an Projekten für das Allgemeinwohl interessiert sind; |
24. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsvorschriften über die gleichberechtigte Behandlung von KMU bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durchzusetzen; |
25. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Gründung und Entwicklung von Unternehmen in Genossenschaftsform zu fördern, da sich diese während der Krise als widerstandsfähiger als die meisten anderen Unternehmen erwiesen haben und auch die Arbeitsplatzverluste bei ihnen geringer waren, und dafür zu sorgen, dass mehr solide Arbeitsplätze entstehen, die nicht ins Ausland verlagert werden; fordert die EIB und die Kommission auf, dem Parlament mitzuteilen, welche konkreten Maßnahmen bisher ergriffen wurden, um Genossenschaften und sozialen Unternehmen die Kapitalaufnahme zu erleichtern; |
26. |
ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt der Maßnahmen der Union und der Einzelstaaten nicht nur auf KMU, die als Start-ups gelten, und darauf liegen sollte, dass in KMU neue Arbeitsplätze entstehen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch künftig für günstige Bedingungen für Unternehmensübertragungen zu sorgen, da dadurch Arbeitsplätze in KMU, die von der Schließung bedroht sind, erhalten bleiben können; fordert, dass Unternehmensübertragungen an Mitarbeiter in Form von Genossenschaften stärker propagiert werden, da sich diese Art der Unternehmensübertragung als erfolgreich erwiesen hat; |
27. |
fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten und die kommunalen ebenso wie die regionalen Behörden, Einrichtungen des tertiären Bildungs- und Ausbildungsbereichs, zivilgesellschaftlichen Verbände, Unternehmen, Gewerkschaften und Finanzinstitute stärker einzubinden, um die Finanzierungsquellen der EU (beispielsweise den EFSI, den ESF, den EFRE, COSME, Horizont 2020 und Erasmus+) vollständig auszuschöpfen, damit die Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen, Beratung und Kapital, die zu den größten Hindernissen für das Wachstum von KMU zählen, überwunden werden können; betont außerdem, dass den grenzüberschreitenden KMU-Förderprogrammen im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA eine große Bedeutung für eine engere Kooperation zwischen KMU und Forschungseinrichtungen zukommt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine bessere Koordinierung der verschiedenen Finanzierungsinstrumente zu sorgen, die KMU in Anspruch nehmen können; |
28. |
betont diesbezüglich, dass das Schulungs- und Informationsangebot zu diesen Möglichkeiten bis heute verschwindend klein ist und dem tatsächlichen Bedarf und den vielfachen Möglichkeiten, die diese Fonds bieten könnten, nicht gerecht wird; |
29. |
fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den nationalen Kontaktstellen durchdachte und wirksame, nur an die KMU gerichtete Werbekampagnen für das Instrument „Der schnelle Weg zur Innovation“ des Programms Horizont 2020 zu entwickeln; |
30. |
fordert die KMU (darunter auch Kleinstunternehmen) sowie die lokalen und regionalen Behörden auf, die Möglichkeiten zur Kombination der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und des EFSI voll auszuschöpfen, da sich diese beiden Instrumente ergänzen; empfiehlt, die ESI-Fonds und den EFSI im im Rahmen von thematisch gegliederten, multinationalen Investitionsplattformen zu kombinieren, und fordert die Kommission und die EIB-Gruppe auf, sich intensiver um die Einrichtung solcher Plattformen zu bemühen und dadurch die Produkte der EIB-Gruppe stärker zu bewerben und die Finanzierungsmöglichkeiten der KMU zu verbessern; |
31. |
hebt hervor, dass mehr in Forschung, Innovation, qualifizierte Ausbildung und Entwicklung investiert werden muss, wenn man das qualitative Wachstum und das Beschäftigungspotenzial der europäischen KMU beleben will; betont, dass im EFSI 75 Mrd. EUR für die Unterstützung von KMU zweckgebunden wurden; begrüßt, dass die KMU-Finanzierung im Rahmen des EFSI bei den genehmigten Projekten bisher erfolgreich umgesetzt wurde; |
32. |
fordert die Kommission auf, bei der Revision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 einen Weg zu finden, die Kürzungen, die zugunsten des EFSI beim Programm Horizont 2020 vorgenommen wurden, angesichts der Bedeutung dieses Programms für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für KMU, vollständig auszugleichen; |
33. |
begrüßt, dass vermehrt Finanzinstrumente zur Unterstützung von KMU eingesetzt werden, vertritt jedoch die Ansicht, dass die Beihilfen auch weiter dorthin fließen sollten, wo sie einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur Förderung von Innovation, Entwicklung und Forschung leisten, die für die Schaffung von Arbeitsplätzen und den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg Europas entscheidend sind; |
34. |
fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts zur Förderung von KMU bis 2017 die Bereitstellung von Unionsmitteln — und zwar die Beantragung, Verwaltung und Überwachung bzw. Kontrolle der Projekte — erheblich zu vereinfachen und zu diesem Zweck insbesondere ein EU-weit einheitliches elektronisches Vergabeverfahren einzuführen, die E-Kohäsion abzuschließen, das Modell der „Einzigen Prüfung“ nach dem Risikoprinzip einzuführen, die Anforderungen in Bezug auf Daten und Informationen zu senken und die Überregulierung im Zuge einer umfassenden Optimierung der Vorschriften zu beseitigen; betont allerdings, dass zwischen dem Wunsch nach Vereinfachung und der Notwendigkeit, Betrugsfälle und andere Unregelmäßigkeiten zu ermitteln und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, abgewogen werden muss; fordert die Kommission auf, bei der Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision Vorschläge für Änderungen der Verordnungen zur Kohäsionspolitik vorzulegen, mit denen die Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, vor allem für Start-ups, die sich vergrößern möchten, verbessert werden; weist darauf hin, dass nach Berechnungen der Kommission durch elektronische Vergabeverfahren, Transparenz und die Senkung von Verwaltungsausgaben pro Jahr bis zu 50 Milliarden EUR eingespart werden könnten; |
35. |
fordert die Kommission auf, bevor sie in eine ausführliche Debatte mit dem Parlament über den künftigen Finanzrahmen und über die Kohäsionspolitik im Zeitraum ab 2020 eintritt, zunächst einschlägige quantitative Studien zu den Auswirkungen der Unterstützungsmaßnahmen und -instrumente für KMU auszuarbeiten, damit sich die Vorbereitungen auf die Ergebnisse und die Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Instrumente — im Vergleich zu anderen Maßnahmen, die nicht auf Unternehmen unterhalb einer festgelegten Größe ausgelegt sind — stützen könnten; |
36. |
betont, dass KMU in kleinstädtischen und in ländlichen Gebieten die Möglichkeit haben müssen, Fördermaßnahmen der EU und elektronische Behördendienste in Anspruch zu nehmen, damit sie ihr Beschäftigungspotenzial steigern und zur Entwicklung von Gebieten beitragen können, die von Entvölkerung bedroht sind; |
37. |
fordert die KMU auf, die Kluft zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt in Bezug auf Beschäftigung und Bezahlung zu schließen und dafür unter anderem Betreuungseinrichtungen für Kinder zu betreiben oder zu unterstützen, Pflegeurlaub und flexible Arbeitszeiten für Pflegepersonen zu gewähren und dafür zu sorgen, dass Frauen und Männern für die gleiche Arbeit auch der gleiche Lohn gezahlt wird; |
38. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Kinderbetreuungseinrichtungen vor Ort zur Verfügung stehen, damit es Eltern erleichtert wird, am Arbeitsleben teilzuhaben; |
39. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die allgemeine und berufliche Bildung im Bereich der IKT und in den MINT-Fächern zu verbessern, um den Erwerbstätigen von heute und morgen die einschlägigen IKT-Kompetenzen zu vermitteln; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme — beispielsweise offen zugängliche Kurse im Internet — zu fördern, in denen arbeitslosen jungen Menschen IKT-Kompetenzen vermittelt werden, und entsprechende Programme auch für die Generation 50+ bzw. aktive Senioren anzubieten; |
40. |
betont, dass die Gründung und der Betrieb von Start-ups, KMU und Kleinstunternehmen mit gezielten Anreizen gefördert werden müssen und dass die Einstellung qualifizierter Arbeitskräfte und die Schulung von Mitarbeitern vereinfacht werden müssen; |
41. |
hält es für wichtig, die Mobilität in der europäischen Aus- und Fortbildung weiter zu fördern; |
42. |
legt den Mitgliedstaaten, regionalen Regierungen, Bildungseinrichtungen und Sozialpartnern nahe, jungen Menschen die Gelegenheit zu bieten, unternehmerische Kompetenzen zu erwerben, und dafür zu sorgen, dass informell erworbene Ausbildungen und Kompetenzen leichter anerkannt und angerechnet werden; betont zudem, dass Mentorenprogramme für junge Unternehmer und KMU, die noch ganz am Anfang stehen, wichtig sind, damit sich nicht nur die Erfolgsquote, sondern auch die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen und der Arbeitsplätze verbessert; |
43. |
ist der festen Überzeugung, dass der Meisterbrief erhalten bleiben muss; |
44. |
begrüßt, dass das Programm „Erasmus für junge Unternehmer“ dazu beiträgt, Jungunternehmer mit dem Wissen und den Kompetenzen auszustatten, die sie brauchen, um ein Unternehmen zu gründen bzw. erfolgreich zu führen; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission solche Programme weiter fördern sollten, um sie bei den Zielgruppen bekannter zu machen und mehr junge Menschen zu befähigen, Unternehmen zu gründen und erfolgreich zu führen; |
45. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, für günstige rechtliche Rahmenbedingungen zu sorgen, um die Beschäftigung junger Menschen in KMU zu fördern oder Anreize zu schaffen, damit sie eigene Unternehmen gründen, unter anderem durch eine bessere Aufklärung und individuelle Beratungsdienste, eine unkompliziertere Kreditaufnahme und andere Finanzierungsmodelle sowie durch die Einrichtung zentraler Anlaufstellen; ist der Ansicht, dass diese Rahmenbedingungen auch die Förderung von Praktika für Studierende vorsehen sollten, damit diese erste praktische Erfahrungen in KMU sammeln können, wobei allerdings für einen angemessenen Sozialschutz zu sorgen ist; |
46. |
stellt fest, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, damit Qualifikationen und Abschlüsse — darunter auch Abschlüsse und Online-Zertifikate, die etwa in offenen Online-Kursen erworben werden, — leichter europaweit anerkannt und informelle Ausbildungen angerechnet werden können, sodass sich Fachleute mit ihrem Wissen und ihren Fertigkeiten in ganz Europa einbringen können; |
47. |
begrüßt den Legislativvorschlag der Kommission über Unternehmensinsolvenzen, der u. a. auf Fragen wie zu frühe Umstrukturierungen und einen „zweiten Anlauf“ eingeht, mit dem Unternehmensgründern die Angst vor dem Scheitern genommen und ihnen eine zweite Chance gegeben werden soll; |
48. |
betont, dass die soziale Verantwortung der Unternehmen in Europa eine lange Tradition hat und sozial verantwortlich handelnde Unternehmen bis heute mit gutem Beispiel vorangehen; betont, dass KMU eine wichtige Rolle spielen können, wenn es darum geht, für ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltiges Wachstum zu sorgen; |
Günstiges und stabiles Regelungsumfeld
49. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Wettbewerbsfähigkeit und das Beschäftigungspotenzial von Unternehmen nicht etwa durch Überregulierung zu schwächen; ist der Auffassung, dass eine Verringerung des unnötigen Regelungs- und Verwaltungsaufwands in Verbindung mit einem soliden und langfristig ausgerichteten Rechtsrahmen, unter anderem durch die systematische und effiziente Anwendung des sogenannten KMU-Tests in den Mitgliedstaaten, der richtige Weg ist, die Ausgaben der KMU zu senken und ihr Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu steigern; besteht darauf, dass dies nicht zu einem Abbau des Arbeitnehmerschutzes führen darf; |
50. |
ist der Ansicht, dass ein günstiges und stabiles Regelungsumfeld und klare Vorschriften wesentliche Voraussetzungen für die Schaffung zukunftsfähiger, solider Arbeitsplätze in KMU sind; vertritt die Auffassung, dass zu dieser regulatorischen Sicherheit unter anderem das Vertragsrecht, die Steuer- und Sozialgesetzgebung, der Arbeitnehmerschutz sowie Steuervorbescheide und darüber hinaus Rechtssicherheit und Verfahrenseffizienz gehören müssen; ist der Ansicht, dass sich ein stabiles Regelungsumfeld am besten erreichen lässt, wenn die Sozialpartner stets in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden; |
51. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu bedenken, dass KMU durch die administrativen Anforderungen unverhältnismäßig stark belastet sind und daher systematisch Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollten, mit denen die Last und die Hemmnisse möglichst gering gehalten werden, wobei stets ein angemessenes Arbeitsschutzniveau gewährleistet sein muss; betont in diesem Zusammenhang, dass bestimmte Hindernisse angesichts der sehr heterogenen KMU-Landschaft individueller Lösungen bedürfen; |
52. |
hält eine KMU-freundliche, effiziente, flexible und zugängliche öffentliche Verwaltung in den Mitgliedstaaten für überaus wichtig, wenn es darum geht, die Werte des Unternehmertums zu fördern, das Wachstum von KMU zu erleichtern und diese in die Lage zu versetzen, ihr vollständiges Potenzial zur Schaffung solider Arbeitsplätze auszuschöpfen; |
53. |
fordert die Kommission auf, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass die Mitgliedstaaten einen effizienten Erfahrungsaustausch über ihr jeweiliges Regelungsumfeld für KMU pflegen können; begrüßt in diesem Zusammenhang die Vernetzung der KMU-Beauftragten, deren Aufgabe es ist, den Konsultationsprozess mit den KMU in den Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern; regt zudem zur Zusammenarbeit zwischen KMU und den Behörden vor Ort sowie dem Bildungswesen an, zumal dies dem Aufbau von Unternehmensclustern und Gründerzentren förderlich sein und daher deren Beschäftigungspotenzial verbessern dürfte; legt den KMU nahe, es den meisten multinationalen Unternehmen gleichzutun und sich Interessenverbänden anzuschließen, um sich auf nationaler und europäischer Ebene Gehör zu verschaffen; legt den KMU-Verbänden zudem nahe, die KMU besser zu unterstützen und ihre Rolle als zuverlässige Sozialpartner stärker auszuspielen; |
54. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vorschriften für KMU zu überarbeiten und den Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ zu beherzigen, um die ungerechtfertigten bürokratischen Hürden, mit denen die KMU konfrontiert sind, zu beseitigen und für regulatorische und steuerliche Sicherheit zu sorgen, die Voraussetzung für die Stabilität und Qualität der Arbeitsplätze sind; |
55. |
betont, dass die gemäß dem „Small Business Act“ vorgesehene Ex-ante-Konditionalität unbedingt erfüllt werden muss, damit das Umfeld und die Verwaltungsverfahren für die Unternehmensentwicklung und das Unternehmertum verbessert werden und die KMU die Finanzierungsmöglichkeiten in höherem Maße in Anspruch nehmen; |
56. |
ist der Auffassung, dass die naturgemäß ungleichen Voraussetzungen, die für KMU und multinationale Konzerne gelten, ausgeglichen werden müssen, damit die KMU über zusätzliche Mittel verfügen und — gemeinsam mit öffentlichen Investitionen — solide Arbeitsplätze schaffen können; |
57. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Tätigkeit von „Business Angels“, die Bereitstellung von Gründungskapital und die Unterstützung von Marktakteuren in der Startphase mit steuerlichen Anreizen zu fördern; |
58. |
weist auf regionale Ungleichheiten und Ungleichgewichte bei der Finanzierung von KMU durch nationale Förderbanken, EU-finanzierte Programme und andere private und öffentliche Fördereinrichtungen hin; fordert gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle KMU — unter besonderer Berücksichtigung der weniger entwickelten, ärmeren und abgelegeneren oder isolierten Regionen, die stark von einem Rückgang betroffen sind bzw. in denen die Bevölkerung verstreut ist, und der Länder, die finanziellen und wirtschaftlichen Zwängen unterliegen –, was deren Finanzierungsmöglichkeiten durch EU-geförderte Finanzierungsinstrumente bei gleichzeitigem Einsatz von Vermittlern betrifft; |
59. |
ist der Ansicht, dass nur durch erleichterte Finanzierungsmöglichkeiten über den KMU-Korrekturfaktor eine stabile Finanzlage geschaffen wird, die Wachstum und die Erhaltung von Arbeitsplätzen ermöglicht; |
60. |
betont, dass Mikrokredite, deren Zielgruppe im Wesentlichen Kleinstunternehmer und Personen sind, die sich in einer benachteiligten Situation befinden und sich selbständig machen möchten, die Möglichkeit bieten, Hindernisse bei der Inanspruchnahme traditioneller Bankdienstleistungen zu überwinden; würde es begrüßen, wenn dank intelligenter Vereinfachungsinitiativen eine effektivere Prüfung der Projekte, für die Mikrokredite benötigt werden, stattfände; würde außerdem Maßnahmen in Bezug auf die Rechenschaftspflicht von Finanzierungsvermittlern begrüßen, durch die keine Überbelastungen oder unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen; |
61. |
weist darauf hin, dass KMU bei Zahlungsverzögerungen von Insolvenz bzw. Konkurs bedroht sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der Richtlinie über Zahlungsverzug besser durchgesetzt werden; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf zu prüfen, welche Finanzierungsmechanismen angemessen wären, etwa Bankgarantien; |
62. |
fordert die Kommission auf, eine europäische Rahmenverordnung auszuarbeiten, mit der die Bildung paneuropäischer Schwarmfinanzierungs- und Schwarminvestitionsmärkte erleichtert wird; |
63. |
fordert die Kommission auf, die Verbriefung von Kreditforderungen gegenüber Kleinstunternehmen und KMU zu ermöglichen, damit mehr Kredite an solche Unternehmen vergeben werden; |
64. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den für die Sozialunternehmen geltenden Regelungsrahmen zu verbessern; |
65. |
erkennt an, dass die Situation, die besonderen Bedürfnisse und die Schwierigkeiten von Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften auf Unternehmensebene berücksichtigt werden müssen; hebt hervor, dass Aufklärung, Erfahrungsaustausch, Beratung, benutzerfreundliche Anleitungen und Online-Plattformen von größter Bedeutung sind, um KMU und Kleinstunternehmen bei der wirksamen Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu unterstützen; fordert die Kommission, die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und die Mitgliedstaaten auf, weitere praktische Instrumente und Leitlinien auszuarbeiten, mit denen KMU und Kleinstunternehmen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften erleichtert wird; |
66. |
begrüßt sowohl die Einführung des interaktiven Online-Tools zur Gefährdungsbeurteilung (Online Interactive Risk Assessment — OiRA) durch EU-OSHA als auch anderer E-Tools in den Mitgliedstaaten, die eine Risikobeurteilung erleichtern und darauf ausgerichtet sind, die Einhaltung der Vorschriften und eine Präventionskultur insbesondere in Kleinst- und Kleinunternehmen zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Unionsmittel für Arbeitsschutzmaßnahmen im Allgemeinen und die Entwicklung von E-Tools im Besonderen mit dem Ziel in Anspruch zu nehmen, KMU zu unterstützen; |
67. |
fordert die Kommission auf, bei der Überprüfung des strategischen Rahmens den Eigenheiten und der besonderen Situation von KMU und Kleinstunternehmen auch weiterhin Rechnung zu tragen und diesen Unternehmen dabei zu helfen, die Ziele im Bereich Arbeitsschutz zu erreichen; |
68. |
fordert die Kommission auf, im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters gegebenenfalls einem differenzierten Ansatz zur Verbesserung des Umfelds für KMU zu folgen und den länderspezifischen Besonderheiten und strukturellen Unterschieden zwischen den EU-Regionen Rechnung zu tragen, damit der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt wird; fordert die Kommission darüber hinaus auf, einen Schwerpunkt auf die Belange der KMU, vor allem der Kleinstunternehmen, zu legen; |
69. |
stellt fest, dass das thematische Ziel 3 — „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen“ — dazu geführt hat, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer operativen Programme schwerpunktmäßig auch das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial von KMU fördern; betont, dass es weder durch künftige und heute noch nicht absehbare EU-weite Krisen noch durch Initiativen in großem Maßstab dazu kommen darf, dass die Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen für das thematische Ziel 3 und die Mittel für die einschlägigen Instrumente im Rahmen der Rubrik 1b des Gesamthaushaltsplans der EU gekürzt werden; stellt fest, dass KMU über wenig Eigenkapital verfügen und daher Zahlungsverzögerungen bei Rechnungen im Rahmen der Kohäsionspolitik möglichst zu vermeiden sind, um das Insolvenzrisiko zu senken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zahlungsabwicklung für KMU entsprechend weiter zu beschleunigen; |
70. |
weist darauf hin, dass sowohl aus dem Jahresbericht 2014/2015 über europäische KMU als auch aus dem Jahreswachstumsbericht 2016 hervorgeht, dass die KMU je nach Region in einem unterschiedlichen Umfeld agieren und auch anderweitige Ungleichheiten bestehen, gegen die die Mitgliedstaaten vor dem Ablauf des Programmzeitraums vorgehen sollten, wobei gleichzeitig auch die Abschaffung der nichttarifären Handelshemmnisse weiter vorangetrieben werden sollte, damit die KMU international besser aufgestellt sind; |
71. |
fordert die Mitgliedstaaten, in denen die EU-Mittel nicht vorwiegend dezentral verwaltet werden, auf, die Verwaltungskapazitäten für die technische Unterstützung sowie für die lokalen und regionalen Unterstützungssysteme für KMU (einschließlich Kleinstfirmen) auf die lokalen Behörden zu verlagern und gleichzeitig für bessere Finanzierungsmöglichkeiten und mehr Informationen zu sorgen, da dies — insbesondere in den weniger entwickelten Regionen — zu regional ausgewogeneren Ergebnissen und Mittelausschöpfungsquoten führen würde; |
72. |
betont, dass in den Gründerzentren auch mit Unternehmensentwicklern zusammengearbeitet werden muss, damit die Start-ups zu einem wichtigen Instrument für die Schaffung sicherer Arbeitsplätze werden, das Potenzial innerhalb der Unternehmen gehalten und diese vom Verkauf einer wichtigen Idee aus reinem Gewinnstreben abgebracht werden; |
73. |
hebt hervor, dass der Zugang zum Binnenmarkt unkomplizierter werden muss, indem die noch bestehenden ungerechtfertigten Verwaltungshürden abgebaut und gegen unlauteren Wettbewerb, Marktverzerrungen, Scheinselbständigkeit und Briefkastenfirmen vorgegangen wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, für KMU aus anderen Mitgliedstaaten einen fairen Zugang zu ihren Binnenmärkten sicherzustellen und dafür insbesondere grenzüberschreitende Dienstleistungen anzubieten; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der Schwerpunkt der Binnenmarktstrategie von 2015 auf KMU liegt, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihren positiven Initiativen auch konkrete Maßnahmen folgen zu lassen, die merkliche Verbesserungen für die KMU zeitigen; |
74. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, günstige rechtliche Bedingungen für Unternehmensgründungen zu schaffen, da dies ein Weg ist, gegen die — für KMU besonders abträgliche — Schattenwirtschaft vorzugehen, und dazu umfassend auf die neu eingerichtete Plattform zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zuzugreifen; stellt fest, dass die Rezession und die in vielen Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Zunahme der Schattenwirtschaft geführt haben; |
75. |
ist der festen Überzeugung, dass eine Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen ohne die aktive und massive Unterstützung der kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen in der EU nicht gelingen wird; |
76. |
unterstreicht, dass die Flüchtlinge unbedingt eine umfassende Sprachausbildung erhalten müssen, die so früh wie möglich beginnen sollte, und dass berufsbezogene Sprachkenntnisse für die Integration in den Unternehmen unerlässlich sind; |
77. |
hebt hervor, dass es weiterer Anstrengungen und Anreize bedarf, damit Menschen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen zur Gründung von KMU, darunter Sozialunternehmen und Kleinstunternehmen, angeregt werden und dies möglichst ohne Komplikationen vonstatten geht und Diskriminierung in diesem Bereich bekämpft wird; betont, dass lebenslanger Kompetenzerwerb und Beratung wichtige Instrumente sind, wenn Chancengleichheit erreicht werden soll; ist der Ansicht, dass die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten den KMU bei der Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den Arbeitsmarkt unterstützend und beratend zur Seite stehen müssen; |
78. |
fordert, dass insbesondere Kleinstunternehmen und KMU keinesfalls dazu verpflichtet werden dürfen, andere als finanzielle Angaben über ihr freiwilliges soziales Engagement zu machen; betont, dass dies zu unverhältnismäßig hohen Bürokratiekosten führen könnte und das soziale Engagement der Unternehmen gefährden würde, statt es zu fördern; |
79. |
unterstreicht, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 6. Februar 2013 (13) zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU) grundsätzlich klargestellt hat, dass die SVU in einer freien Gesellschaft nicht dazu führen darf, dass Wohltätigkeit zur Pflicht wird; ist der festen Überzeugung, dass es der Bereitschaft der Menschen zur Wohltätigkeit abträglich wäre, wenn die SVU zur Verpflichtung würde; |
80. |
unterstreicht, dass die Zeitarbeitsbranche für die KMU von besonderer Bedeutung und dementsprechend differenziert zu betrachten ist; |
Gleiche Wettbewerbsbedingungen
81. |
stellt fest, dass die Wettbewerbspolitik der EU in einigen Fällen für große Marktakteure, die aufgrund ihrer Größe kosteneffizienter arbeiten können als KMU, durchaus Vorteile haben dürfte; betont in diesem Zusammenhang, dass das Wettbewerbsrecht der EU für gleiche Bedingungen für kleine, mittlere und große Unternehmen sorgen muss, damit die größenbedingt geringere Kosteneffizienz von KMU ausgeglichen wird und diese Unternehmen dadurch — vor allem vor dem Hintergrund der neuen internationalen Handelsabkommen — in die Lage versetzt werden, sich international aufzustellen und mehr Arbeitsplätze zu schaffen; |
82. |
appelliert an die Körperschaften des öffentlichen Rechts der Mitgliedsstaaten, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen formell auf ihre gesetzlich festgelegten Aufgabenbereiche zu beschränken, damit es wegen ihrer steuerlichen Sonderstellung nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von KMU kommt; |
83. |
weist darauf hin, dass die KMU-Landschaft europaweit von vielfältigen Geschäftsmodellen und Rechtsformen gekennzeichnet ist und für all diese Unternehmen, darunter auch Akteure der Sozialwirtschaft, gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten sollten; |
84. |
ist der Ansicht, dass in der EU unterschiedliche Bedingungen für den Zugang von KMU zu Märkten, Informationen, Beratung, öffentlichen Diensten, Kompetenzen und Kapital herrschen, was auf eine Reihe struktureller Unterschiede in Bezug auf die Größe und Leistungsfähigkeit der Unternehmen zurückzuführen ist, und dass dadurch deren Potenzial, Arbeitsplätze zu schaffen, beeinträchtigt wird; vertritt daher die Ansicht, dass diese Unterschiede bei einer Evaluierung der EU-Wettbewerbspolitik und des Funktionierens des Binnenmarkts berücksichtigt werden sollten; |
85. |
ist der Ansicht, dass KMU wegen der guten Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen als attraktive Arbeitgeber gelten und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil bei der Einstellung von Fachpersonal verschaffen können; |
86. |
vertritt die Auffassung, dass die Regulierung im öffentlichen Interesse liegt und unter anderem das Ziel hat, einen wettbewerbsoffenen und fairen Markt zu schaffen, die Arbeitnehmer ebenso zu schützen wie deren Gesundheit und Sicherheit, Innovationen zu fördern und die Umwelt zu schützen; hebt hervor, dass es unbedingt eines klaren und wirksamen Regelungsrahmens bedarf, der keine unnötigen bürokratischen Belastungen für die KMU mit sich bringen darf; |
87. |
stellt fest, dass multinationale Unternehmen in Regionen, in denen der Schwerpunkt der Wirtschaftsentwicklung darauf liegt, ausländische Direktinvestition zu mobilisieren, bei der Gesetzgebung bisweilen bevorzugt behandelt werden; ist der Ansicht, dass die Vorzugsbehandlung multinationaler Unternehmen daraufhin geprüft werden sollte, wie sich etwaige negative Folgen für KMU mildern ließen, wie für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt werden könnte und wie die Kapazitäten der KMU zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausgebaut werden könnten; räumt darüber hinaus ein, dass viele KMU als Zulieferer von Produkten und Dienstleistungen für multinationale Unternehmen und deren Mitarbeiter gegründet werden; betont, dass in diesen Fällen genau zu beobachten ist, ob die Arbeitnehmerrechte geachtet werden; begrüßt, dass die OECD im Rahmen des internationalen Steuersystems für mehr Transparenz sorgt, und fordert, dass die Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) rasch umgesetzt werden; |
88. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, sich den Grundsatz zu eigen zu machen, dass Einkommen dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden, und darüber hinaus weitere Maßnahmen zu treffen, mit denen die Gewinnverlagerung durch multinationale Unternehmen unterbunden wird, damit für KMU gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen und sich deren Beschäftigungspotenzial erhöht; |
89. |
stellt fest, dass gegen Schattenwirtschaft und Steuervermeidung am besten dadurch vorgegangen werden kann, dass der Regelungsrahmen verbessert und geltendes Recht effizient durchgesetzt wird; |
90. |
ist der Ansicht, dass in Handelsabkommen mit Drittländern den strukturellen Unterschieden im KMU-Sektor zwischen den Regionen der EU Rechnung getragen und bewertet werden sollte, wie sich künftige Regelungen auf die Beschäftigungsaussichten, die Arbeitnehmerrechte und die Löhne der Beschäftigten von KMU auswirken werden; |
91. |
fordert die Kommission auf, in einer Folgenabschätzung zu untersuchen, wie sich die vorgeschlagene TTIP und die Anerkennung Chinas als Marktwirtschaft auf die Zahl und die Qualität der Arbeitsplätze im KMU-Sektor in allen Mitgliedstaaten auswirken; betont, dass diese Folgenabschätzung eine ausführliche Analyse der möglicherweise betroffenen KMU-Typen und Branchen umfassen sollte; |
92. |
stellt fest, dass der digitale Binnenmarkt durchaus Chancen bietet; betont allerdings, dass die Potenziale, Vorteile und Herausforderungen für KMU in Bezug auf ihr Wachstum und Beschäftigungspotenzial in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie in Bezug auf die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und die Sozialschutzsysteme bewertet werden müssen; empfiehlt der Kommission, die notwendigen Voraussetzungen für eine schrittweise Umsetzung und Anpassung der KMU an den digitalen Binnenmarkt zu schaffen; |
93. |
ist der Ansicht, dass die mit der Gründung und der Geschäftstätigkeit von KMU verbundenen Kosten sinken würden, wenn die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung (elektronische Behördendienste) vorangetrieben und für eine bessere Breitbandanbindung in abgelegenen Gebieten gesorgt würde; |
94. |
legt den KMU nahe, Telearbeit und „Smart Working“-Modelle zu fördern, da damit die Sachkosten der Unternehmen gesenkt werden können und die Arbeitnehmer Berufs- und Privatleben besser miteinander vereinbaren können; |
95. |
begrüßt, dass Informationsportale bereitgestellt werden, die sich ganz konkret an KMU richten, wie etwa das Portal zu Finanzierungsmöglichkeiten auf der Website „Ihr Europa“, und fordert die Kommission auf, deren Funktionalität zu verbessern, damit sie problemloser aufgerufen werden können, und sie interaktiver zu gestalten; betont insbesondere, dass das im Rahmen der Binnenmarktstrategie angekündigte zentrale digitale Zugangstor unbedingt umgesetzt werden muss, damit alle Informationen und Dienste, die mit dem Binnenmarkt zusammenhängen, über eine Online-Plattform zugänglich sind; |
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96. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABl. C 332 E vom 15.11.2013, S. 81.
(2) ABl. C 24 vom 22.1.2016, S. 2.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0394.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0459.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0321.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0264.
(7) ABl. C 68 E vom 7.3.2014, S. 40.
(8) Jahresbericht 2014/2015 über europäische KMU (http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/performance-review/index_en.htm).
(9) Angaben von Februar 2016 (http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7225076/3-04042016-BP-EN.pdf/e04dadf1-8c8b-4d9b-af51-bfc2d5ab8c4a).
(10) Eurofound-Bericht von 2011 mit dem Titel „Employee representation at establishment level in Europe“ (Arbeitnehmervertretung auf Betriebsebene in Europa).
(11) „Business Transfers to Employees under the Form of a Cooperative in Europe“ (Unternehmensübertragung auf Mitarbeiter in Form einer Genossenschaftin Europa), CECOP, 2013.
(12) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0264.
(13) ABl. C 24 vom 22.1.2016, S. 33.