13.6.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 204/145 |
P8_TA(2016)0357
Anwendung der Richtlinie über Postdienste
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2016 zu der Anwendung der Richtlinie über Postdienste (2016/2010(INI))
(2018/C 204/18)
Das Europäische Parlament,
— |
unter Hinweis auf die Artikel 49 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu Niederlassungsfreiheit bzw. zum freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Union, |
— |
unter Hinweis auf die Artikel 101 und 102 AEUV über die Wettbewerbsvorschriften für Unternehmen, |
— |
gestützt auf Artikel 14 AEUV, |
— |
unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 26 zum AEUV betreffend Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, |
— |
unter Hinweis auf die Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (1), geändert durch die Richtlinien 2002/39/EG und 2008/6/EG (im Folgenden „Richtlinie über Postdienste“), |
— |
unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission vom 10. August 2010 zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsbehörden für Postdienste (2), |
— |
unter Hinweis auf die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (3), |
— |
unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (4), |
— |
unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (5), |
— |
unter Hinweis auf die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (6), |
— |
unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 17. November 2015 über die Anwendung der Richtlinie über Postdienste (COM(2015)0568) und das diesem Bericht beigefügte Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission (SWD(2015)0207), |
— |
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192), |
— |
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2013 mit dem Titel „Fahrplan für die Vollendung des Binnenmarkts für die Paketzustellung: Stärkung des Vertrauens in die Zustelldienste und Förderung des Online-Handels“ (COM(2013)0886), |
— |
unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 29. November 2012 mit dem Titel „Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU“ (COM(2012)0698), |
— |
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Januar 2012 mit dem Titel „Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste“ (COM(2011)0942), |
— |
unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 28. März 2011 mit dem Titel „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum — Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (COM(2011)0144), |
— |
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2014 zu einem integrierten Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU (7), |
— |
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“ (8), |
— |
gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung, |
— |
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0254/2016), |
A. |
in der Erwägung, dass der Markt für Briefsendungen nach wie vor ein Wirtschaftssektor mit guten Perspektiven für Wachstum und mehr Wettbewerb ist, auch wenn der Umfang der Briefsendungen in der EU laut der Poststatistik-Datenbank der Kommission zwischen 2012 und 2013 um durchschnittlich 4,85 % zurückgegangen ist, was dem Rückgang des Briefaufkommens während der letzten 10 Jahre entspricht, der größtenteils auf die Ersetzung durch elektronische Kommunikationsmittel zurückzuführen ist; |
B. |
in der Erwägung, dass die Umsetzung der Richtlinie über Postdienste dazu beigetragen hat, die inländischen Briefmärkte für den Wettbewerb zu öffnen, die Entwicklung aber nur schleppend voranging und nicht zur Vollendung des Binnenmarkts für Postdienste geführt hat, da der Sektor in den meisten Mitgliedstaaten immer noch von den Universaldiensteanbietern beherrscht wird; |
C. |
in der Erwägung, dass der Einsatz von IKT beständig zum Wachstum des Postdienstsektors beiträgt, da sich dadurch Innovationsmöglichkeiten eröffnen und der Markt wachsen kann; |
D. |
in der Erwägung, dass neue Wettbewerber ihren Schwerpunkt hauptsächlich auf große Geschäftskunden und dicht besiedelte Gebiete gelegt haben; |
E. |
in der Erwägung, dass der Paketzustellungsmarkt hingegen von hohem Wettbewerb geprägt ist und es sich um einen innovativen und schnell wachsenden Wirtschaftszweig handelt, in dem zwischen 2008 und 2011 ein volumenmäßiges Wachstum von 33 % zu verzeichnen war, und in der Erwägung, dass der elektronische Handel für das Wachstum des Marktes ein ausschlaggebender Faktor ist; |
F. |
in Erwägung, dass durch den flächendeckenden Einsatz ferngesteuerter Flugmaschinen (Drohnen) neue schnelle, umweltfreundliche und effiziente Möglichkeiten der Paketzustellung, insbesondere in dünn besiedelten, abgelegenen und weit entfernten Gebieten, eröffnet werden; |
G. |
in Erwägung, dass Verbraucher und kleine Unternehmen berichten, dass Probleme im Zusammenhang mit der Paketzustellung, insbesondere die hohen Preise, sie davon abhielten, in anderen Mitgliedstaaten mehr zu verkaufen beziehungsweise mehr zu kaufen; |
I. Universaldienste: Verbesserung der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden
1. |
stellt fest, dass die Mindeststandards im Zusammenhang mit der Universaldienstverpflichtung (Postsendungen mit einem Gewicht von bis zu 2 kg, Postpakete von bis zu 10-20 kg, Einschreibe- und Wertsendungen sowie andere Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse wie Zeitungen und Zeitschriften), die in der EU insbesondere dahingehend reguliert sind, dass in jedem Teil der EU ein Mindestmaß an Grundversorgungsdiensten gewährleistet sein muss, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, höhere Standards festzulegen, im Allgemeinen zwar der Kundennachfrage entsprechen, bestimmte detaillierte Anforderungen, die keiner Regulierung auf EU-Ebene unterliegen, aber zurecht von den mit dieser Aufgabe betrauten nationalen Regulierungsbehörden festgesetzt werden; |
2. |
stellt fest, dass die primäre Aufgabe der nationalen Regulierungsbehörden darin besteht, den allgemeinen Zweck der Richtlinie über Postdienste sicherzustellen, nämlich die dauerhafte Bereitstellung von Universaldiensten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Aufgaben und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden auszubauen, indem hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter festgelegt werden und ein gerechter und diskriminierungsfreier Zugang zur beruflichen Bildung, begrenzte Dienstzeiten sowie ein rechtlicher Schutz gegen unbegründete Entlassungen sichergestellt werden und für den Fall einer Entlassung eine erschöpfende Liste der Gründe aufgestellt wird, die eine solche Entlassung rechtfertigen (zum Beispiel ein schwerer Rechtsverstoß), damit die Regulierungsbehörden ihre aus der Richtlinie über Postdienste erwachsenden Verpflichtungen neutral, transparent und zeitnah erfüllen können; |
3. |
ist der Ansicht, dass jegliche Ausweitung der Aufgaben der nationalen Regulierungsbehörden im Rahmen der neuen Verordnung im Paketmarkt das Problem des „Rosinenpickens“ in der Zustellbranche angehen muss, und dass Mindeststandards für alle Betreiber festgelegt werden müssen, um einen fairen und gleichberechtigten Wettbewerb sicherzustellen; |
4. |
ist der Überzeugung, dass die nationalen Regulierungsbehörden ihrer Neutralitätspflicht nur nachkommen können, wenn ihre regulatorischen Aufgaben strukturell und funktionell von Tätigkeiten getrennt sind, die mit der Beteiligung an einem Postbetreiber oder der Kontrolle eines solchen verbunden sind; ist der Meinung, dass es diensthöheren Bediensteten nationaler Regulierungsbehörden mindestens sechs Monate nach ihrem Ausscheiden aus einer nationalen Regulierungsbehörde nicht gestattet sein sollte, für einen öffentlichen Postbetreiber oder andere interessierte Parteien tätig zu werden, um Interessenkonflikten vorzubeugen; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck gesetzliche Regelungen einführen sollten, damit im Falle von Verstößen gegen diese Verpflichtung Sanktionen verhängt werden können; |
5. |
fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den nationalen Regulierungsbehörden zu erleichtern und zu stärken, um für mehr Effizienz und Interoperabilität bei der grenzüberschreitenden Zustellung zu sorgen und die regulatorische Tätigkeit der nationalen Regulierungsbehörden, einschließlich der Bereitstellung von Universaldiensten, zu überwachen, um die einheitliche Anwendung des europäischen Rechts und die Harmonisierung des Postmarkts in der EU zu gewährleisten; |
6. |
weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten durch die Richtlinie über Postdienste die Flexibilität erhalten, die notwendig ist, um lokale Besonderheiten zu berücksichtigen und die Bereitstellung der Universaldienste langfristig und nachhaltig sicherzustellen und dabei gleichzeitig den Bedürfnissen der Nutzer nachzukommen und die Anpassung an den Wandel im technischen, wirtschaftlichen und sozialen Umfeld zu leisten; |
7. |
weist darauf hin, dass die Kommission bestätigt hat, dass die Richtlinie über Postdienste keine bestimmte Eigentümerstruktur für Universaldiensteanbieter vorschreibt; vertritt die Ansicht, dass Universaldiensteanbieter nicht davon abgehalten werden sollten, in effiziente und hochwertige Postdienstleistungen zu investieren und Innovationen in diesem Bereich zu bewirken; |
II. Universaldienste aufrechterhalten und einen fairen Wettbewerb ermöglichen: Zugang, Qualität der Dienste und Bedarf der Nutzer
8. |
ist der Ansicht, dass die Tendenz besteht, den Umfang der Universaldienstverpflichtung einzuengen; fordert dazu auf, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher zu fördern, sodass die Briefzustellung im Rahmen der Universaldienstverpflichtung festgelegt werden kann; betont deshalb, dass unbedingt hochwertige Universaldienste zu annehmbaren Konditionen angeboten werden müssen, was zumindest fünf Zustellungstage und fünf Abholungstage pro Woche für jeden Bürger umfassen sollte; stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität erlauben, um die langfristige Tragfähigkeit der Universaldienste zu sichern und nationalen Besonderheiten sowie spezifischen geografischen Bedingungen Rechnung zu tragen; erinnert daran, dass die Richtlinie zwar ein gewisses Maß an Flexibilität erlaubt, dieses aber bei der Festlegung nationaler Regelungen nicht überschritten werden sollte; |
9. |
weist erneut darauf hin, dass sich die Universaldienste entsprechend dem technischen, wirtschaftlichen und sozialen Umfeld und entsprechend dem Bedarf der Nutzer entwickeln müssen und dass den Mitgliedstaaten im Rahmen der Postdienstrichtlinie die Flexibilität gewährt wird, die notwendig ist, um die lokalen Besonderheiten zu berücksichtigen und die langfristige Tragfähigkeit der Universaldienste sicherzustellen; |
10. |
ist der Auffassung, dass die Reichweite von Universalpaketdiensten und der Zugang zu ihnen, insbesondere für Bürger mit Behinderungen und mit eingeschränkter Beweglichkeit sowie für diejenigen, die in abgelegenen Gebieten wohnen, verbessert werden können und müssen; betont, dass es wichtig ist, einen barrierefreien Zugang zu den Postdiensten und die Kohärenz zwischen der Richtlinie über Postdienste und dem Rechtsakt zur Barrierefreiheit sicherzustellen; |
11. |
weist darauf hin, dass sich die Erbringung postalischer Universaldienste in vielen Mitgliedstaaten immer schwieriger gestaltet, da das Briefgeschäft rückläufig ist; stellt fest, dass viele mit der Erbringung von Universaldiensten beauftragte Anbieter diese über Einnahmen aus gewerblichen Tätigkeiten wie Finanzdienstleistungen oder Paketzustellungen finanzieren, die nicht als Universaldienste gelten; |
12. |
stellt fest, dass es in der Postbranche einige Fälle unlauteren Wettbewerbs gibt, und fordert die zuständige Behörde auf, jedes Fehlverhalten zu sanktionieren; |
13. |
fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Bereitstellung von Postdiensten als einen öffentlichen Dienst zu überwachen, um dafür zu sorgen, dass der Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen in verhältnismäßiger, transparenter und gerechter Weise erfolgt; |
14. |
betont, wie wichtig es ist, dass die Preise im Bereich der Universaldiensteverpflichtung bezahlbar sind und allen Nutzern einen Zugang zu den Diensten ermöglichen; weist erneut darauf hin, dass die nationalen Regulierungsbehörden die Erschwinglichkeit einer Briefsendung klar definieren und die Mitgliedstaaten kostenlose Postdienste für Blinde und Sehbehinderte aufrechterhalten beziehungsweise einführen müssen; |
15. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, den territorialen und sozialen Zusammenhalt sowie die damit verbundenen Qualitätsanforderungen aufrechtzuerhalten, und stellt fest, dass die Mitgliedstaaten bereits einige spezifische Merkmale anpassen können, um der lokalen Nachfrage unter Nutzung der in der Richtlinie 97/67/EG vorgesehenen Flexibilität entgegenzukommen; nimmt zur Kenntnis, dass die Postnetze und -dienste für die EU-Bürger eine hohe Bedeutung haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, nur in Ausnahmefällen in Übereinstimmung mit der EU-Wettbewerbspolitik auf Beihilfeinstrumente zurückzugreifen, und zwar in transparenter, nichtdiskriminierender und angemessener Weise, und dafür zu sorgen, dass die Kunden weiterhin Zugang zu Postdiensten haben, indem erforderlichenfalls ein Mindestmaß an Diensten am selben Zugangspunkt garantiert wird; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Ausgleichsfonds verhältnismäßig und die öffentlichen Vergabeverfahren transparent und gerecht sind; |
16. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Öffnung des Marktes auch weiterhin allen Nutzern zugutekommt, insbesondere den Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Unternehmen, indem sie die Marktentwicklungen genau überwachen; regt weitere Verbesserungen bei Schnelligkeit, Auswahl und Zuverlässigkeit der Dienste an; |
17. |
fordert die Kommission auf, die bestehende Definition der Universaldienste zu verbessern, um ein garantiertes Mindestmaß an Diensten für die Verbraucher festzulegen, die Universaldienstverpflichtung für aufstrebende Märkte fit zu machen, die Marktveränderungen in verschiedenen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen und wirtschaftliches Wachstum und sozialen Zusammenhalt zu fördern; betont jedoch, dass es in Anbetracht der spezifischen Zwänge der einzelnen Märkte sinnvoll ist, den Anbietern eine gewisse Flexibilität bei der Ausgestaltung dieses Universaldienstes einzuräumen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Lizenzverfahren im Einklang mit der aktuellen Richtlinie umzusetzen und die Lizenz- und/oder Notifikationsverfahren weiter zu harmonisieren, um ungerechtfertigte Zugangsschranken innerhalb des Binnenmarkts abzubauen, ohne dabei unnötigen Verwaltungsaufwand zu schaffen; |
18. |
betont, dass die Einführung leicht zugänglicher und bezahlbarer Schlichtungsverfahren ein interessantes Potential hat, um im Streitfall zu einer einfachen und schnellen Lösung sowohl für Betreiber wie Verbraucher zu gelangen; bestärkt die Kommission darin, Rechtsvorschriften für Verbraucherrechte im Bereich Postwesen einzuführen; |
19. |
fordert die Kommission auf, die Digitalisierung und die von ihr eröffneten Möglichkeiten, die Besonderheiten der Mitgliedstaaten sowie die allgemeine Entwicklungsrichtung der Post- und Paketmärkte bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen zu berücksichtigen. |
20. |
verweist erneut darauf, dass Mehrwertsteuerbefreiungen für Postdienste derart angewandt werden sollten, dass die Wettbewerbsverzerrungen zwischen früheren Monopolunternehmen und neuen Markteilnehmern auf ein Minimum begrenzt werden und gleichzeitig die langfristige Tragfähigkeit der Universaldiensteverpflichtung garantiert wird, damit alle Betreiber weiterhin europaweite Postdienste erbringen können; weist darauf hin, dass Mehrwertsteuerbefreiungen, die allein dem bisherigen Erbringer für andere Dienstleistungen als Universaldienste gewährt werden, eine erhebliche Hürde für die Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Markt darstellen, wenn andere Dienstleistungserbirnger der Mehrwertsteuer unterliegen; |
21. |
fordert die Kommission auf, für gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Anbietern zu sorgen, und zwar sowohl bei der traditionellen Post als auch im rasch expandierenden Geschäftsfeld der Paketzustellung sowie zwischen etablierten Postdienstleistern und neuen Marktteilnehmern; schlägt vor, dass die Kommission befugt sein sollte, zu beurteilen, ob Ausschreibungsverfahren eine unzumutbare Belastung darstellen; |
22. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, zu berücksichtigen, dass die etablierten Postdienstleister gegenüber den neuen Marktteilnehmern weder durch staatliche Unterstützung begünstigt noch durch ihre gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung oder Altlasten benachteiligt werden dürfen; |
23. |
ist der Ansicht, dass Wettbewerb und der Markt Antriebskräfte für Innovation und Entwicklung von Mehrwertdiensten sind und fordert die Kommission auf, durch Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der wirtschaftlichen Rechtfertigung Innovationen in der Branche zu unterstützen, um Mehrwertdienste wie Sendungsverfolgung, Abgabe- und Abholstellen, Wahl der Lieferzeit, geeignete Rücksendeverfahren und Zugang zu einfachen Rechtsbehelfsverfahren zu fördern; erkennt die von Postdiensteanbietern in diesem Bereich bereits unternommenen Bemühungen und getätigten Investitionen an; |
24. |
fordert die Kommission auf, die Unterstützung der Universaldiensteverpflichtungen und anderer Altlasten von Postdienstleistern nach den wichtigsten Beihilfevorschriften der Regeln für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (Gemeinschaftsrahmen von 2012 für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse) genau zu überwachen; |
25. |
ist der Auffassung, dass die Qualität von Postdiensten anhand der in der Richtlinie festgelegten Standards bewertet werden und den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht werden sollte, um die Interoperabilität zu erhöhen und die Qualität des Dienstes zu verbessern; |
26. |
weist darauf hin, dass die europäischen Postunternehmen in die Modernisierung der Interkonnektivität ihrer Netze investiert und innovative, nutzerfreundliche Dienste für Verbraucher und kleine und mittlere Online-Einzelhändler, die grenzüberschreitenden elektronischen Handel betreiben, eingeführt haben; ist der Ansicht, dass diese Investitionen mit gerechten Zugangsbedingungen geschützt werden sollten; |
27. |
bekräftigt, dass es das von der Kommission 2011 eingerichtete Forum für die Nutzer von Postdiensten begrüßt, durch das der Austausch zwischen Nutzern, Anbietern, Gewerkschaften und anderen Interessenträgern erleichtert werden soll, um Themen wie die Zufriedenheit der Endnutzer und die Bedürfnisse von Geschäftskunden sowie die Frage zu erörtern, wie die Zustellung im Rahmen des elektronischen Handels verbessert werden kann; ist der Ansicht, dass das Forum sehr sinnvoll ist und regelmäßig abgehalten werden sollte, damit mögliche Lösungen für die Verbesserung der Post- und Paketzustelldienste ausgearbeitet werden; |
III. Grenzüberschreitende Dimension und elektronischer Handel
28. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Interoperabilität und Modernisierung der Postnetze zu sorgen, und in Fällen, in denen es mehrere Universaldiensteanbieter gibt, Behinderungen des Transports von Postsendungen vorzubeugen und kleinen und mittleren Unternehmen Zugang zu den finanziell interessanten Diensten bei grenzüberschreitenden Lieferungen durch Erhöhung der Transparenz der von den Postunternehmen angewandten Tarife zu ermöglichen; |
29. |
ist der Auffassung, dass es sich bei der Paketzustellung um eine von hohem Wettbewerb geprägte, innovative und schnell wachsende Branche handelt; stellt fest, dass bezahlbare und zuverlässige Paketzustelldienste für die Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts von Bedeutung sind; stellt daher fest, dass die Öffnung dieser Branche für den Wettbewerb die Entwicklung von Mehrwertdiensten wie Sendungsverfolgung, Abgabe- und Abholstellen, flexible Lieferzeiten und Rücksendeverfahren vorangebracht hat; ist daher der Auffassung, dass neue Regelungen für diesen Markt verhältnismäßig und auf solide wirtschaftliche Erkenntnisse gestützt sein müssen; |
30. |
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sämtliche Vorteile in Betracht gezogen werden sollten, die sich aus neuen Technologien wie etwa Drohnen ergeben, da sie die Zustellung vor allem in dünn besiedelten, abgelegenen oder weit entfernten Gebieten erleichtern könnten, wobei allerdings auch Sicherheitsaspekte und die ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigt werden müssen; |
31. |
ist der Auffassung, dass der stark wettbewerbsgeprägte, innovative und schnell wachsende Paketmarkt nicht durch ungerechtfertigte Regulierung und unnötige Bürokratie behindert werden darf; |
32. |
fordert die Kommission auf, die Überwachung des Paketzustellungsmarkts gegebenenfalls in eine leistungsbasierte Richtung zu entwickeln und sich unbeschadet der Zuständigkeiten der nationalen Regulierungsbehörden für erschwingliche grenzüberschreitende Tarife einzusetzen und unlautere wettbewerbswidrige und monopolistische Praktiken aufzudecken; fordert dazu auf, die Transparenz der Tarife und die Dienstverfügbarkeit zu erhöhen, insbesondere für Endkunden und kleine und mittlere Unternehmen; |
33. |
begrüßt den Vorschlag der Kommission für den transparenten und nichtdiskriminierenden grenzüberschreitenden Zugang zu allen Netzelementen, zugehörigen Einrichtungen, einschlägigen Diensten und Informationssystemen der Postnetze für Dritte; ist der Überzeugung, dass der effiziente Einsatz der Infrastruktur wirtschaftliche Vorteile für die Universaldienstanbieter bringen und den Wettbewerb bei der grenzüberschreitenden Zustellung verstärken könnte; |
34. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr Daten zum Paketzustellungsmarkt zu sammeln, um die Entwicklung dieses Wirtschaftszweiges und seine strukturelle Entwicklung besser zu beurteilen; |
35. |
betont, wie wichtig es ist, die Qualität des Dienstes und den Schutz der Verbraucherrechte zu verbessern, um bei den Verbrauchern wieder ein hinreichendes Maß an Vertrauen aufzubauen; ist der Auffassung, dass dem Mangel an Vertrauen durch mehr Transparenz bei den Preisen, Lieferoptionen, Modalitäten und der Qualität/Erfüllung (Zeitrahmen, geographische Abdeckung, Verzögerungen und Handhabung von Fällen beschädigter oder verlorengegangener Sendungen) sowie Vertrauenslabel begegnet werden könnte; |
36. |
fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Bedingungen für die öffentliche Preissetzung und die Erbringung der Dienstleistungen (Lieferoptionen, letzter Auslieferungsversuch, Verlässlichkeit) transparenter zu machen, vor allem was den elektronischen Handel angeht; fordert, dass Transparenzprüfungen vorgenommen werden, wenn Preise nicht durch den Wettbewerb kontrolliert werden oder unverhältnismäßig hoch sind; betont, wie wichtig es ist, den Abstand zwischen Inlandspreisen und Preisen für grenzüberschreitende Leistungen zu verringern und unterstützt Maßnahmen zur Steigerung des Bewusstseins und der Fähigkeit der Verbraucher, inländische und grenzüberschreitende Preisstrukturen zu vergleichen; fordert die nationalen Regulierungsbehörden auf, die Erschwinglichkeit der Preise bei bestimmten grenzüberschreitenden Routen zu bewerten und übermäßigen Abweichungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen; |
37. |
fordert die Kommission auf, die Strategie für elektronischen Handel und grenzüberschreitende Paketzustellung zu fördern; schlägt vor, die Interoperabilität entlang der Lieferkette zu fördern und öffentlich verfügbare bewährte Verfahren für den elektronischen Einzelhandel auszuarbeiten; |
38. |
betont, wie wichtig es ist, über einen einfachen, wirksamen und grenzüberschreitenden Mechanismus für Beschwerdeverfahren und die Beilegung von Streitigkeiten zu verfügen; hebt hervor, dass die Richtlinie über alternative Streitbeilegung und das im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten eingerichtete Online-Portal Verbrauchern und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Transaktionen zugutekommen können; hält es für bedenklich, dass bis dato — obwohl die Umsetzungsfrist im Juli 2015 abgelaufen ist — lediglich 24 Mitgliedstaaten die Richtlinie über alternative Streitbeilegung umgesetzt haben und Millionen von Unionsbürgern aus diesem Grund keinen Zugang zu diesen wichtigen Rechtsmitteln haben; ist der Ansicht, dass das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bei grenzüberschreitenden Transaktionen für Verbraucher und Unternehmen sinnvoll sein könnte; fordert, dass bei Postdiensten weitere Mechanismen für angemessene Verbraucherrechtsbehelfe in Betracht gezogen werden, sollte dies erforderlich sein; |
39. |
bestärkt die Mitgliedstaaten darin, Kostensenkungen zu unterstützen, indem die Interoperabilität des Paketversands- und Zustellungsverfahrens erhöht wird, und europäische Standards für integrierte Sendungsverfolgungssysteme auszuarbeiten; begrüßt den Fortschritt, den die Industrie bei der grenzüberschreitenden Bedienung von Verbrauchern und KMU durch die Verbesserung der Interoperabilität und Sendungsverfolgung erreicht hat; spricht sich dafür aus, offene Instrumente und Indikatoren für die Dienstqualität zu entwickeln, damit die Verbraucher die Angebote verschiedener Dienstleister miteinander vergleichen können; begrüßt den Fortschritt als Bestätigung des vom Europäischen Parlament unterstützten und geforderten marktwirtschaftlichen Ansatzes; spricht sich für die Schaffung von Plattformen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Zustelldiensten aus, damit für die Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten in Bezug auf Lieferoptionen und Rückgabelösungen geschaffen werden; |
40. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu untersuchen, inwieweit grenzüberschreitende Paketzustellungen im Einklang mit den verschiedenen Vorschriften erfolgen, die sich entweder aus internationalen Handelsabkommen (z. B. die Vorschriften des Weltpostvereins (WPV) und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)) oder dem EU-Recht (z. B. dem Zollkodex der Union) ergeben, vor allem was die Universaldiensteverpflichtung angeht, die missbraucht werden und zu Marktverzerrungen führen kann; spricht sich dafür aus, dass die Europäische Union die Aufnahme in den Weltpostverein beantragt, um eine vollständige Integration der europäischen Postbranche zu erreichen; |
41. |
befürwortet den Grundsatz der Erfassung statistischer Daten über den Paketzustellungsmarkt, um einen besseren Einblick in die wichtigsten Marktteilnehmer, die Wettbewerbsstruktur und die Entwicklung des Marktes zu gewinnen; |
IV. Soziale Dimension: Beschäftigungsförderung
42. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, allen Arbeitskräften im Postdienstsektor gute Arbeitsbedingungen und das erforderliche Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu garantieren, unabhängig von Größe und Art des Arbeitgeberunternehmens, Beschäftigungsort oder zugrunde liegendem Vertrag; unterstreicht die Bedeutung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere in Anbetracht des demografischen Wandels und der hohen Mobilität der Arbeitnehmer im Postdienstsektor; begrüßt die Zusammenarbeit der Europäischen Agentur für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (EU-OSHA) mit den sektoralen Sozialpartnern im Rahmen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze — den Stress managen“; |
43. |
stellt fest, dass sich der Postdienstsektor in den vergangenen Jahren durch den technologischen Fortschritt und die Digitalisierung stark gewandelt hat und dass die Modernisierung und Diversifizierung der Postdienste starke Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und Beschäftigung hat; |
44. |
stellt fest, dass die Liberalisierung der Postbranche in manchen Mitgliedstaaten zu wesentlichen Unterschieden zwischen Universaldienstanbietern und konkurrierenden Postanbietern bei den Arbeitsbedingungen und der Entlohnung geführt hat; ist der Auffassung, dass vermehrter Wettbewerb keine rechtwidrigen sozialen Praktiken nach sich ziehen und nicht zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen darf; |
45. |
stellt fest, dass wenn Postunternehmen die Möglichkeit nutzen, ihre Produktion insbesondere in Randregionen auf innovative Weise zu entwickeln und zu erweitern, sich dies auch auf die Beschäftigung positiv auswirken würde. |
46. |
stellt jedoch fest, dass die Zahl der Teilzeitbeschäftigten, Leiharbeiter und Selbstständigen angestiegen ist und dass der allgemeine Trend hin zu flexibleren Beschäftigungsverhältnissen geht, die in manchen Fällen mit prekären Beschäftigungsbedingungen ohne angemessenen Schutz der Beschäftigten einhergehen können; begrüßt die Entwicklung neuer Arbeitszeitmodelle, die es den Arbeitnehmern zum Beispiel ermöglichen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, eine berufsbegleitende Ausbildung zu absolvieren oder sich für eine Teilzeitbeschäftigung zu entscheiden; weist darauf hin, dass neue, flexible Beschäftigungsverhältnisse mögliche Gefahren wie Überlastung der Arbeitskräfte oder nicht leistungsgerechte Bezahlung ausschließen müssen; verweist daher mit Nachdruck auf die Notwendigkeit der Arbeitsmarktflexibilität einerseits und der Notwendigkeit der wirtschaftlichen und sozialen Sicherheit der Arbeitskräfte andererseits; betont, dass die Verringerung der Arbeitskosten durch eine Verschlechterung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nicht als Flexibilität betrachtet werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit in der Postdienstbranche zu überwachen; fordert die Mitgliedstaaten generell auf, dafür zu sorgen, dass flexible Beschäftigungsverhältnisse keine nachteiligen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte haben; |
47. |
begrüßt die wichtige Rolle der Gewerkschaften, die in vielen Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den Universaldienstanbietern darum bemüht sind, den Wandel im Postdienstsektor in sozial verträglicher Weise zu bewältigen; hebt die Bedeutung starker, unabhängiger Sozialpartner im Postsektor, eines institutionalisierten sozialen Dialogs und der Einbeziehung der Beschäftigten in Unternehmensangelegenheiten hervor; |
48. |
betont die Wichtigkeit der Überwachung der Einhaltung vorgeschriebener Fahr- und Ruhezeiten sowie Arbeitsstunden im Postsektor; vertritt die Ansicht, dass die Einhaltung mithilfe von in den Fahrzeugen installierten digitalen Kontrollgeräten überwacht werden sollte; erinnert daran, dass die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr nicht für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen gilt; fordert aus diesem Grund eine Intensivierung der Kontrollen von Arbeits- und Ruhezeiten; weist erneut darauf hin, dass alle Aufgaben in Bezug auf die Aktivität eines Arbeitnehmers als Arbeitszeit anzusehen sind; betont außerdem die Wichtigkeit der Überwachung der Einhaltung europäischer und nationaler Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, einschließlich der Bedingungen in Fahrzeugen, für alle an Postzustellungen beteiligten Personen unabhängig von deren Beschäftigungsstatus als Selbständige, Subunternehmer, Zeitarbeiter oder vertraglich Beschäftigte; |
49. |
hält es für unerlässlich, ein Gleichgewicht zwischen freiem Wettbewerb, den Bedürfnissen der Verbraucher, einem wirtschaftlich tragfähigen und funktionstüchtigen Universaldienst und dem Erhalt von Arbeitsplätzen sicherzustellen; |
50. |
ist beunruhigt über Versuche, bestehende Mindestlohnregelungen dadurch zu umgehen, dass das Arbeitspensum in einem Maße erhöht wird, dass es in der bezahlten Arbeitszeit nicht bewältigt werden kann; |
51. |
begrüßt die wichtige Arbeit des Ausschusses für den sozialen Dialog im Postdienstsektor und weist auf das Projekt der europäischen Sozialpartner „Managing demographic challenges and finding sustainable Solutions by the social partners in the postal sector“ (Bewältigung der demographischen Herausforderungen und Suche nach tragfähigen Lösungen durch die Sozialpartner im Postsektor) hin; |
52. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr Daten zu den Beschäftigungszahlen und -Bedingungen im Postdienstsektor zu sammeln, um die tatsächliche Situation nach der vollständigen Öffnung der Märkte besser einschätzen und auf Entwicklungen und mögliche Probleme effizient reagieren zu können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neue Mittel für die automatische Postzustellung sowie deren Auswirkungen auf die Beschäftigungsbedingungen und -zahlen strikt zu überwachen und gegebenenfalls die Notwendigkeit einer Modernisierung der Sozial- und Arbeitsgesetzgebung zu bewerten, um mit Änderungen im Postsektor Schritt zu halten; fordert die Sozialpartner auf, erforderlichenfalls auch Tarifverträge zu aktualisieren, um hohe Arbeits- und Beschäftigungsstandards sicherzustellen; |
o
o o
53. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14.
(2) ABl. C 217 vom 11.8.2010, S. 7.
(3) ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 63.
(4) ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 1.
(5) ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64.
(6) ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0067.
(8) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0009.