6.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/62


P8_TA(2016)0252

Verbesserung von Innovation und wirtschaftlicher Entwicklung bei der künftigen Verwaltung europäischer landwirtschaftlicher Betriebe

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2016 zur Verbesserung von Innovation und wirtschaftlicher Entwicklung bei der künftigen Verwaltung europäischer landwirtschaftlicher Betriebe (2015/2227(INI))

(2018/C 086/07)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005,

unter Hinweis auf den VN-Weltagrarrat (IAAST) der FAO, der GEF, des UNDP, des UNEP, der UNESCO, der Weltbank und der WHO,

unter Hinweis auf die am 14. Juli 2014 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 zu dem Thema „Das Proteindefizit in der EU: Wie lässt sich das seit langem bestehende Problem lösen?“ (1),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juni 2012 zur Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2015 zu Patenten und den Rechten von Pflanzenzüchtern (3),

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0163/2016),

A.

in der Erwägung, dass es Schätzungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen zufolge aufgrund des erwarteten Anstiegs der Weltbevölkerung bis 2050 auf 9,1 Milliarden bei einem Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen erforderlich sein wird, dass in den Industrieländern bis zu diesem Zeitpunkt das Nahrungsmittelangebot, das sicher und hochwertig sein sollte, um 60 % und der Anbauertrag um 24 % gesteigert werden, und dass gleichzeitig die Ressourcen für die künftigen Generationen erhalten werden müssen und Lebensmittelverschwendung und -verlust, die sich derzeit auf ein Drittel der weltweiten Produktion belaufen, vermieden werden müssen; in der Erwägung, dass die FAO darüber hinaus davon ausgeht, dass die Fläche des Ackerlands bis 2050 nur um 4,3 % zunehmen wird, sodass eine bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen erforderlich sein wird, um unter anderem gegen Bodendegradation vorzugehen;

B.

in der Erwägung, dass die Flächen überall vor einem Rückgang der intrinsischen Produktivität und der Fruchtbarkeit stehen, der durch Bodendegradation, insbesondere Bodenerosion, aufgrund des Verlusts von Ökosystemfunktionen wie der Oberbodenbildung, Humusbildung, Bestäubung, Wasserrückhaltung und des Nährstoffzyklus verursacht wird; in der Erwägung, dass ein breiter Konsens darüber besteht, dass wir, um dieses Problem zu lösen und die Produktivität aufrechtzuerhalten und zu verbessern, die Leistung solcher Ökosystemfunktionen auf innovative Weise steigern müssen, um für Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu sorgen;

C.

in der Erwägung, dass Angaben der Vereinten Nationen zufolge die Produktivität der Landwirtschaft bis 2030 verdoppelt werden muss, wenn die Ziele für nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden sollen, und dass der Agrar- und Nahrungsmittelsektor an den Klimawandel und die sich verändernden Wetterbedingungen angepasst werden und dafür sorgen muss, dass die Qualität der Ökosysteme und des Bodens verbessert und der Verlust an biologischer Vielfalt minimiert werden; in der Erwägung, dass hierzu die Verwendung mikrobiologischer Erzeugnisse in den Vordergrund gerückt werden muss, da sie das Bodenleben verbessern; in der Erwägung, dass vier der acht Millenniumsentwicklungsziele (MDG) der Vereinten Nationen in Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen;

D.

in der Erwägung, dass das Bevölkerungswachstum, höhere durchschnittliche Einkommen und ein sich veränderndes Verbraucherverhalten zu veränderten Ernährungsgewohnheiten und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach verarbeiteten Lebensmitteln und tierischem Eiweiß, wie Fleisch und Milchprodukten, führen werden;

E.

in der Erwägung, dass die Lebensqualität der in der Landwirtschaft tätigen Personen und der ländlichen Gesellschaft verbessert werden muss;

F.

in der Erwägung, dass die Landwirte zahlreiche Herausforderungen und eine steigende Anzahl an Vorschriften zu bewältigen haben, die Ressourcen im Bereich der Agrartechnologie zurückgegangen sind und sich beim Bewässerungsland die Wachstumsrate deutlich verlangsamt hat und dass die Verbraucher in der EU in dieser Situation einen geringeren Anteil ihres Einkommens denn je für Lebensmittel ausgeben; in der Erwägung, dass der derzeitige Konjunkturrückgang zu mehr Armut geführt hat, die Verbraucher in der EU oft dazu zwingt, die Hilfe von Lebensmittelbanken in Anspruch zu nehmen;

G.

in der Erwägung, dass die FAO, in ihrer zentralen Veröffentlichung, dem Weltzustandsbericht über Landwirtschaft und Ernährung („The State of Food and Agriculture“) feststellt, dass Frauen in sämtlichen Regionen einen bedeutenden Beitrag zur ländlichen Wirtschaft leisten und dass sich ihre Rolle je nach Region unterscheidet, wobei sie jedoch immer noch weniger Zugang zu den für eine Steigerung ihrer Produktivität erforderlichen Ressourcen und Möglichkeiten haben als Männer;

H.

in der Erwägung, dass die Verbraucher höhere Standards und Werte im Hinblick auf Umwelt, Nährwerte und Gesundheit in der Nahrungsmittelproduktion und hochwertigere Nahrungsmittel fordern und der Agrarsektor gleichzeitig vielfältiger und innovativer werden muss, um hochwertige, sichere und erschwingliche Lebensmittel für alle bereitzustellen und ein angemessenes und akzeptables Einkommen für die Erzeuger zu bieten;

I.

in der Erwägung, dass die landwirtschaftliche Erzeugung aufgrund des Drucks auf die natürlichen Ressourcen und der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, der Schädigung der Umwelt, des Klimawandels und der Landknappheit und aufgrund des gleichzeitigen Bevölkerungswachstums und eines sich verändernden Verbraucherverhaltens mit geringeren Ressourcen erhöht und verbessert werden muss; betont, dass eine innovative Landwirtschaft einen geringeren ökologischen Fußabdruck hinterlassen und natürliche Prozesse und Ökosystemleistungen, unter anderem Energie aus erneuerbaren Quellen und einen höheren Konsum von Lebensmitteln aus lokaler landwirtschaftlicher Erzeugung, optimal nutzen sollte;

J.

in der Erwägung, dass ein Modell der ressourceneffizienteren Landwirtschaft, durch die ihre Erzeugnisse besser optimiert werden können, von zentraler Bedeutung ist, um die Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit für sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe jeder Größe zu bewältigen und diese Betriebe besser für den Erhalt der natürlichen Ressourcen und der Umwelt auszustatten;

K.

in der Erwägung, dass die Schaffung von Modellen einer nachhaltigeren Landwirtschaft, die nicht nur darauf abzielen, die Bevölkerung zu ernähren, sondern auch Güter und Dienstleistungen, die nicht nahrungsmittelbezogen sind, bereitzustellen, in sämtlichen Regionen ein beträchtliches Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Lebens- und der Futtermittelbranche, aber zum Beispiel auch in den Bereichen Bioökonomie, grüne Chemie, Energien aus erneuerbaren Quellen und in der Tourismusbranche bietet; in der Erwägung, dass diese Arbeitsplätze sehr häufig nicht verlagerbar sind;

L.

in der Erwägung, dass die EU weltweit der größte Ausführer landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist, sodass der Agrar- und Lebensmittelsektor eine zentrale wirtschaftliche Säule der Union ist, in dem 47 Millionen Menschen in 15 Millionen nachgelagerten Unternehmen in Bereichen wie Lebensmittelverarbeitung, Einzelhandel und Erbringung von Dienstleistungen im Lebensmittelbereich beschäftigt sind und der zu einer positiven Handelsbilanz von 17 802 Millionen EUR beiträgt, die 7,2 % des Gesamtwerts der Ausfuhren der EU ausmacht;

M.

in der Erwägung, dass die Ausrichtung auf Wettbewerb und die Nachhaltigkeit der GAP zentrale Prioritäten der GAP-Reform von 2013 waren; in der Erwägung, dass die in Artikel 39 AEUV genannte Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung durch Steigerung der Produktivität der nachhaltigen Landwirtschaft und die in diesem Artikel genannte Sicherstellung von angemessenen Preisen für die Landwirte und Verbraucher unter anderem am besten durch Innovationen verwirklicht werden können; bekräftigt, dass eine nachhaltige und innovative Landwirtschaft, in der hochwertige Produkte erzeugt werden, dazu beiträgt, dass viele der im AEUV aufgeführten Ziele, die in horizontalen Politikbereichen verfolgt werden und im Zusammenhang mit Umwelt und Gesundheit stehen, verwirklicht werden; in der Erwägung, dass die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit unter anderem von der intrinsischen Produktivität und Fruchtbarkeit abhängt, die sich aus natürlichen Prozessen und Ressourcen ergeben;

N.

in der Erwägung, dass mit der am 14. Juli 2014 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Kommission und der EIB deutlich weitere Investitionen in innovative Landwirtschaft gefördert werden, da sie Finanzinstrumente zur Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft und einen Vorschlag der Kommission umfasst, der darauf abzielt, die Finanzinstrumente im Agrarsektor zu fördern und auszuweiten, um Preisschwankungen zu bekämpfen;

O.

in der Erwägung, dass der Agrarsektor häufig Zyklen der Veränderung unterworfen war, um die Produktivität der Landwirtschaft zu verbessern; in der Erwägung, dass diese Zyklen erheblich zur wirtschaftlichen Entwicklung der Landwirtschaft und zum Erreichen ihres derzeitigen Niveaus beigetragen haben; in der Erwägung, dass die Integration der neuesten Technologien in die landwirtschaftliche Praxis und die Anpassung und Neuerfindung bestehender Technologien und auch biologischer und agroökologischer Ansätze erheblichen Nutzen für landwirtschaftliche Betriebe aller Größen mit sich bringen werden; in der Erwägung, dass die Aquakultur ein noch nicht erschlossenes Potenzial birgt, was die Integration von Innovationen in herkömmliche landwirtschaftliche Methoden betrifft, das erschlossen werden kann, indem die natürlichen Ressourcen der Meere und Ozeane nachhaltig genutzt werden;

P.

in der Erwägung, dass aus verschiedenen strukturellen Gründen in einigen Mitgliedstaaten immer noch große brachliegende landwirtschaftliche Flächen ungenutzt sind;

1.

stellt fest, dass die Landwirtschaft immer schon neue Verfahren, Techniken und Erzeugungsmethoden entwickelt hat, mit denen die Erträge gesteigert, die Anpassungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Methoden an neue und sich verändernde Umstände verbessert und die Produktionskosten gesenkt wurden; stellt des Weiteren fest, dass die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft zentrale Bestandteile unserer Natur sind und durch sie Güter und Dienstleistungen erbracht werden, die über die Erzeugung von Lebensmitteln hinaus gehen und die durch die Förderung von neuen Entwicklungen verbessert werden können; ist überzeugt, dass Innovationen eine Voraussetzung sind, um diese Fortschritte aufrechtzuerhalten;

2.

ist der festen Überzeugung, dass wirtschaftliche Entwicklung und nachhaltige Erzeugung sich nicht gegenseitig ausschließen und in erster Linie durch Innovationen, Forschung und Entwicklung, neue Verwaltungs- und Geschäftsmodelle und eine verbesserte Agrarwissenschaft verwirklicht werden können; betont, dass Innovationen nicht nur im technischen Bereich, sondern auch im Bereich der Verwaltung unterstützt werden müssen, indem für kohärente und eindeutige Vorschriften mit Raum für Unternehmertum gesorgt wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass dies in jeder künftigen GAP zum Ausdruck kommt und dass bei künftigen Überarbeitungen und Reformen einschlägiger Rechtsvorschriften, durch die Neu- und Junglandwirte mit neuartigen Ideen und Geschäftsmodellen stärker anerkannt werden, Innovationen ausdrücklich berücksichtigt werden; betont, dass die europäische Landwirtschaft durch Gewinn bringende und wissensbasierten Lösungen, die durch die Strategie Europa 2020 unterstützt werden, ihr Ziel verwirklicht, hochwertige Produkte und Produkte zu erzeugen, die einen hohen Mehrwert aufweisen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bewertung des Beitrags der Bioökonomie-Strategie von 2012 zur Kreislaufwirtschaft durch die neue Kommission, da der Übergang von fossilen Brennstoffen zu Energien aus erneuerbaren Quellen dazu beiträgt, dass die Energiekosten für die Landwirte gesenkt und so mehr Investitionen und Innovationen ermöglicht werden;

3.

betont, dass die Landwirtschaft dadurch zur Lösung beitragen kann, dass sie natürliche Ressourcen umsichtig nutzt und die biologische Vielfalt sicherstellt, und dass die Förderung von Innovationen von zentraler Bedeutung für dieses Ziel ist; vertritt die Auffassung, dass landwirtschaftliche Methoden auf natürliche Ressourcen angewiesen sind, dieses Zusammenspiel optimiert werden sollte und die Produktionssysteme besser verstanden werden sollten, damit die Bewirtschaftungssysteme verbessert werden; fordert, dass mittel- und langfristig die intrinsische Produktivität, Fruchtbarkeit und Widerstandsfähigkeit unserer Agro-Ökosysteme sichergestellt werden und dass für eine Emissionsminderung gesorgt wird; betont, dass es wichtig ist, die Produktionssysteme durch besser angepasste Kulturpflanzen und Wechselsysteme und verbesserte Bewirtschaftungssysteme zu verbessern, und weist auf die Bedeutung eines lebenden Bodens hin; betont das Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht nur in der Lebensmittelproduktion, sondern auch in der Tourismusbranche und in den Bereichen Bioökonomie und grüne Chemie;

4.

berücksichtigt die Tatsache, dass der EU-Markt für Lebensmittel und Landwirtschaft einer der integriertesten Märkte in Europa ist, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Agrar- und Lebensmittelsektors in allen Mitgliedstaaten Vorschriften auszuarbeiten und umzusetzen, die für homogenere Ausgangsbedingungen und einen fairen Wettbewerb sorgen;

5.

weist darauf hin, dass kleine und mittlere Familienbetriebe ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Landwirtschaft sind und dazu beitragen, dass sozial und wirtschaftlich lebendige ländliche Gebiete geschaffen werden, die zur Erhaltung des kulturellen und natürlichen Erbes beitragen; weist des Weiteren darauf hin, dass diese landwirtschaftlichen Betriebe zuweilen Schwierigkeiten haben, den Nutzen von modernen Produktionstechniken und -verfahren zu erschließen, die für ein faires Einkommen sorgen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Landwirte verbessern und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze beitragen könnten; betont, dass Innovationen das Potenzial bergen, die Arbeitsproduktivität und das Einkommen zu erhöhen, indem die Produktionskosten gesenkt werden und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe erhöht wird; betont, dass die Eigenverantwortung für Ackerland und der Zugang zu ihm von entscheidender Bedeutung für Landwirte und landwirtschaftliche Familienbetriebe sind; tritt dafür ein, dass die Landwirtschaft zu einem erstrebenswerteren Beruf für junge Männer und Frauen gemacht wird, unter anderem indem der Zugang zu Finanzmitteln, Technologie und Unterstützungsprogrammen verbessert wird; fordert, dass neue Unternehmensideen entwickelt werden und dass die Kommission die Landwirte in dieser Hinsicht wirksamer über ihre Chancen informiert; stellt fest, dass der Landwirtschaft eine soziale Rolle zukommt, dass sie zum sozialen Zusammenhalt und zur Bekämpfung der Entvölkerung der ländlichen Gebiete beiträgt, die lokale Bevölkerung mit innovativen Dienstleistungen versorgt und einen Beitrag zum Erhalt des überlieferten Wissens leistet; hält es für wichtig, dass der Zugang zu schnellem und verlässlichem Breitbandinternet in ländlichen Gebieten sichergestellt und für innovative Konzepte gesorgt wird, die auf sämtliche benachteiligte Gebiete in der Union wie Berggebiete und Randgebiete zugeschnitten sind, und fordert die Kommission auf, dies zu einer Priorität zu machen;

6.

fordert die Kommission auf, Vorschläge für Lösungen zur Förderung der Nutzung von IKT-gestützten Verwaltungssystemen, Datenüberwachung in Echtzeit, Sensorentechnologie und des Einsatzes von Erkennungssystemen zur Optimierung von Produktionssystemen oder der Präzisionslandwirtschaft zu unterbreiten, durch die unter anderem eine Anpassung an sich verändernde Erzeugungs- und Markbedingungen erzielt werden könnte, die zu einer effizienteren und optimalen Nutzung von natürlichen Ressourcen, einer besseren Überwachung in einer Reihe von Erzeugungsphasen, höheren Anbauerträgen, einer Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks, des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen, einem besseren Verständnis des Tierverhaltens und zu einer besseren Tiergesundheit und einem besseren Tierschutz führen könnte; betont des Weiteren, dass der verstärkte Einsatz von IKT von entscheidender Bedeutung ist, sowohl im Sinne einer umweltverträglichen Landwirtschaft als auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors; empfiehlt der Kommission in diesem Zusammenhang, die unterschiedlichen einschlägigen politischen Maßnahmen besser miteinander in Einklang zu bringen, damit die digitalen Verwaltungssysteme wirksamer gefördert werden;

7.

weist darauf hin, dass eine Vereinfachung der Maßnahmen und mehr Orientierungshilfen bei der Umsetzung der Maßnahmen der GAP die Landwirte darin bestärken würden, nachhaltigere landwirtschaftliche Methoden zu wählen;

8.

ist überzeugt, dass Informationen, die von Robotersystemen, Sensorentechnologie, automatischer Steuerung und weiteren technischen Innovationen im Zusammenhang mit dem Internet der Dinge und Big Data erfasst werden, die Überwachung in Echtzeit, eine bessere Beschlussfassung und ein besseres Management der Vorgänge entlang der gesamten Lebensmittelherstellungskette ermöglichen werden; begrüßt, dass die Arbeitsgruppe 06 zu „intelligenter Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit“ der „Alliance for Internet of Things Innovation“ (AIOTI) eingesetzt wurde, und betont in diesem Zusammenhang, dass der europäische digitale Binnenmarkt für die Landwirtschaft wichtig und wesentlich ist, um Probleme der Interoperabilität zu lösen, Standards für eine bessere Konvergenz zu schaffen und Fragen des Eigentums an persönlichen und nicht persönlichen Daten, des Zugangs zu ihnen und ihrer Verwendung zu klären;

9.

ist besorgt über das geringe Bewusstsein über das Potenzial, das Big Data und das Internet der Dinge bergen, und über die Fragmentierung der damit zusammenhängenden Technologiesysteme, da dadurch die Hindernisse für die Einführung zunehmen und der Einsatz verringert wird, und ist enttäuscht über die langsame Einführung von GPS-Technologien; betont, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass diese Technologien für Landwirte sinnvoll werden; stellt fest, dass in der EU derzeit nur 10 % der Technologien der unterstützten Steuerung, weniger als 1 % der Technologien der kinematischen Echtzeit-Bewegungen und weniger als 1 % der Technologien der variablen Ausbringung eingesetzt werden; legt der Kommission nahe, den Nutzen für Umwelt und Erzeugung zu quantifizieren und für den Transfer von Bewusstsein, Wissen und Technologien zu sorgen; ist besorgt darüber, dass die Gefahr besteht, dass einige Mitgliedstaaten im Jahr 2018 Teile der Direktzahlungsbeträge verlieren, weil sie nicht über ein Liegenschaftskataster verfügen, und empfiehlt der Kommission, intelligente Instrumente bereitzustellen, die dafür konzipiert sind, die Kartographierung der landwirtschaftlichen Grundstücke voranzutreiben;

10.

fordert die Einführung einer Präzisionslandwirtschaft, die neue Verfahren für die gesamtbetriebliche Bewirtschaftung bietet, zum Beispiel mit Hilfe von GPS/GNSS-Technologie betriebene Maschinen, die in Kombination mit ferngesteuerten Luftfahrtsystemen (RPAS bzw. Drohnen) eine zentimetergenaue Bewirtschaftung von Ackerflächen ermöglichen; teilt die Ansicht, dass durch diese Techniken sowohl der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln als auch der Wasserverbrauch erheblich reduziert werden könnten und die Bodenerosion bekämpft werden könnte; fordert die Kommission auf, die Hemmnisse für die Einführung der Präzisionslandwirtschaft abzubauen, insbesondere diejenigen, die in Zusammenhang mit den komplizierten und fragmentierten IKT-Systemen und mit der Höhe der Investitionen stehen; weist darauf hin, dass die Präzisionslandwirtschaft auch im Bereich der Viehhaltung für die Überwachung der Gesundheit und Ernährung der Tiere und des mit ihnen erzielten Ertrags wichtig ist; empfiehlt den Mitgliedstaaten, diese Methoden zu unterstützen, insbesondere indem sie die sich durch die neuen Bestimmungen für die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 bietenden Möglichkeiten nutzen; fordert die Kommission auf, bei künftigen Änderungen der GAP den Einsatz der Präzisionslandwirtschaft durch die Landwirte im Zusammenhang mit der Ökologisierung zu berücksichtigen; weist darauf hin, dass darauf geachtet werden muss, dass sämtliche landwirtschaftliche Betriebe, auch in abgelegenen Gebieten und Gebieten in äußerster Randlage und Kleinstbetriebe, sowie sämtliche andere Akteure in der Landwirtschaft in ländlichen Gebieten Zugang zu Mehrzwecktechnologien erhalten, da das Beschäftigungsniveau in diesen schutzbedürftigsten Gebieten aufrechterhalten und erhöht werden muss;

11.

begrüßt den zunehmenden Einsatz von RPAS zu landwirtschaftlichen Zwecken, da dadurch Einsparungen bei Pflanzenschutzmitteln und beim Wasserverbrauch erzielt werden können; stellt fest, dass im Zuge der Änderung der Grundverordnung für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ein Gesetzgebungsvorschlag ansteht, wonach alle Drohnen unter die Zuständigkeit der EU fallen sollen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass klare und eindeutige EU-weite Standards und Regeln für die zivile Nutzung von RPAS bestehen und dass bei künftigen Rechtsvorschriften die besonderen Bedingungen berücksichtigt werden, unter denen Drohnen in der Landwirtschaft eingesetzt werden;

12.

betont, dass neue innovative und bezahlbare Lösungen für den Agrarsektor wichtig sind, um den Einsatz umweltfreundlicherer Methoden, Güter und Ressourcen zu steigern, die insbesondere neue Anbaumethoden und Landbewirtschaftung, aber auch Wege zur Steigerung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und Wege zum schrittweisen Abbau des Bedarfs an fossilen Brennstoffen umfassen könnten;

13.

fordert innovative Lösungen bei der Tierhaltung, die zu einer besseren Tiergesundheit und einem besseren Tierschutz beitragen, wodurch weniger Tierarzneimittel, einschließlich antimikrobieller Wirkstoffe, eingesetzt werden müssen; hebt die Möglichkeiten hervor, bei der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und von verbesserten Düngemitteln den Einsatz tierischer Ausscheidungen zu optimieren; stellt fest, dass im Rahmen der Grenzen natürlicher Prozesse innovative Lösungen gefunden werden können, um bei Stallhaltungssystemen Emissionen abzuscheiden, die Verschmutzung zu verteilen und die Energieeffizienz zu erhöhen und gleichzeitig die Auswirkungen auf den Selbstkostenpreis zu verringern; weist darauf hin, dass Methan abgeschieden und für eine Energieerzeugung genutzt werden kann, die zum Klimaschutz beitragen könnte; bekräftigt, dass beim Einsatz antimikrobieller Wirkstoffe vorsichtig und verantwortungsbewusst verfahren werden sollte und dass durch effizientere und schnellere Diagnosegeräte, eine bessere Echtzeitüberwachung, gezielte Vorsichtsmaßnahmen und neue Methoden des Einsatzes, mit denen die Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe bekämpft wird, die gesamte Produktionskette verbessert werden kann und dass den Mitgliedstaaten, die in dieser Hinsicht bereits besser abschneiden, ausreichend Handlungsspielraum gewährt werden sollte, und weist darauf hin, dass im Bereich der Arzneimittel zur Behandlung neuer Krankheiten geforscht werden muss;

14.

unterstützt extensive Tierzuchtmethoden und fordert die Entwicklung innovativer Technologien, die eine genaue Bewertung des Nutzens von für die Tierzucht unterhaltenen Wiesen und Weiden für die Umwelt ermöglichen, und stellt fest, dass die Tierzucht als Ergänzung der pflanzlichen Erzeugung von Nutzen ist;

15.

weist darauf hin, dass die Rückgewinnung von tierischem Eiweiß innerhalb des Produktionszyklus wichtig ist; fordert die Kommission daher auf, Maßnahmen zur besseren Verwertung von Abfällen aus der Agrarkette auszuarbeiten und die Rückgewinnung von tierischem Eiweiß für Futtermittel zu fördern;

16.

fordert die Kommission auf, für politische Maßnahmen zur Verbesserung des Landzugangs für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe einzutreten und die tierische Erzeugung aufgrund von Weidewirtschaft, Futtermitteln und der Erzeugung von pflanzlichem Eiweiß zu fördern und sich für Forschung und Innovationen im Zusammenhang mit der nachhaltigen Erzeugung von pflanzlichem Eiweiß einzusetzen;

17.

hebt das unerschlossene Potenzial von Technologie und Innovationen für die Entwicklung neuer Güter und Erzeugnisse (z. B. in den Bereichen Nahrungs- und Futtermittel, Maschinenbetrieb, Biochemie, biologische Schädlingsbekämpfung) hervor, mit denen möglicherweise in der gesamten Wertschöpfungskette des Agrar- und Nahrungsmittelsektors Arbeitsplätze geschaffen werden können; weist jedoch darauf hin, dass Innovationen und die Technologisierung den Verlust von Arbeitsplätzen im Bereich von traditionellen Berufen in der Landwirtschaft zur Folge haben, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für Arbeitnehmer aus den betroffenen Bereichen der Landwirtschaft bereitzustellen; weist darauf hin, dass die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Agrarsektor für die Entwicklung des ländlichen Raums, die Wiederansiedlung im ländlichen Raum und das Wirtschaftswachstum von entscheidender Bedeutung ist, und vertritt die Auffassung, dass die Landwirtschaft durch die Entwicklung moderner landwirtschaftlicher Methoden für junge Landwirte und Unternehmer attraktiver wird; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie Anreize für Landwirte geschaffen werden können, die Öffentlichkeit stärker für das Funktionieren der Lebensmittelkette und für neue Produktionsmethoden zu sensibilisieren;

18.

vertritt die Ansicht, dass die neuen Informationstechnologien reichlich Möglichkeiten zur Schaffung neuer Wertschöpfungsketten bieten, die mehr direkten Kontakt zwischen Erzeugern und Verbrauchern umfassen können und bei denen innovative Produkte, neue Dienstleistungen und eine stärkere Differenzierung der Produktion stärker im Mittelpunkt stehen, wodurch neue Einkommensquellen für Landwirte erschlossen werden können und ein transparenterer Markt geschaffen werden kann, der den Landwirten zugutekommt und ihre potenziellen Absatzmöglichkeiten erweitert; weist darauf hin, dass Innovationen in der Lebensmittelversorgungskette zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Risiken beitragen könnten;

19.

betont, dass die Verschwendung von Lebensmitteln insbesondere dann, wenn sie systematisch erfolgt, angegangen werden muss, da in Europa jährlich 100 Millionen Tonnen Lebensmittel verschwendet bzw. weggeworfen werden, was etwa 30 bis 50 Prozent der in der EU erzeugten Lebensmittel entspricht; ist der Auffassung, dass in der Lebensmittelkette auch eine stärkere Zusammenarbeit erforderlich ist, um die derzeitige Abfallmenge zu verringern; weist darauf hin, dass innovative Möglichkeiten der Verarbeitung von Lebensmittelabfällen nicht durch veraltete Regelungsrahmen behindert werden sollten und dass der Austausch bewährter Verfahren und die Priorisierung innovativer Projekte gefördert werden sollte, damit die Verschwendung und der Verlust von Lebensmitteln bekämpft wird, unter anderem im Rahmen von „Horizont 2020“;

20.

betont, dass pro Tonne vermiedenen Lebensmittelabfalls eine Einsparung von etwa 4,2 Tonnen CO2 ermöglicht würde, das heißt, die Auswirkungen wären auch aus ökologischer Sicht beträchtlich; hält außerdem einen mit dem Grundsatz der Kreislaufwirtschaft kohärenten Rechtsrahmen für geboten, in dem eindeutige Vorschriften über Nebenprodukte festgelegt sind und mit dem die Verwendung von Rohstoffen optimiert und Restabfall so weit wie möglich verringert wird;

21.

betont, dass ein nicht unwesentlicher Anteil der von biotischen Organismen stammenden Abfälle bereits verwendet wird, zum Beispiel als Tierfutter oder als Grundstoff für Biokraftstoffe; vertritt jedoch die Ansicht, dass mit Hilfe dieser Stoffe eine noch höhere Leistung erzielt werden sollte, indem der größtmögliche Mehrwert angestrebt wird und neue Technologien wie die Verarbeitung in Bioraffinerien, die Insektenzucht, die Wiederverwendung von tierischen Fetten, Enzymen und Eiweißen aus Abfällen in der Lebensmittelindustrie, die Feststoff-Fermentation, die Biogasförderung, die Gewinnung von Mineralien aus Dung und die Verwendung überschüssiger Gülle als erneuerbarer Energieträger eingesetzt werden; stellt fest, dass es an eindeutigen Vorschriften mangelt und die anderen aus Biomasse gewonnenen Ressourcen wie landwirtschaftliche Nebenprodukte und Abfallströme nur unzureichend genutzt werden, und legt der Kommission nahe, deren Wiederverwendung zum Beispiel im Energiesektor zu unterstützen, indem EU-weite Erkennungssysteme und besondere Maßnahmen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums ermöglicht werden, in deren Rahmen sich die Landwirte und weitere Akteure wie lokale Gebietskörperschaften bei kleinen Projekten einbringen könnten; stellt fest, dass diese Erkennungssysteme und besonderen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums auch den grenzüberschreitenden Verkehr erleichtern und Synergien und Kohärenz mit anderen politischen Maßnahmen der EU verbessern können;

22.

vertritt die Ansicht, dass die Zukunftsperspektiven der Produktion durch die Verschlechterung der Bodenqualität geschwächt werden und dass daher eine Änderung der Bewirtschaftungsmethoden und -systeme erforderlich ist, da die Abschaffung der Tierzucht in vielen Betrieben zum Teil für die Minderung der Bodenfruchtbarkeit aufgrund des Mangels an organischen Stoffen und des unzureichenden Einsatzes organischer Düngemittel verantwortlich gemacht werden kann; ist besorgt darüber, dass die EU bei der Herstellung von Mineraldüngern wie Phosphat stark von der Einfuhr von Mineralien abhängig ist und dass der CO2-Fußabdruck und der ökologische Fußabdruck der Mineraldüngerherstellung gewaltig ist; betont, dass Dung zu einem Mineralstoffkonzentrat weiterverarbeitet werden kann, das zur Herstellung von „grünen Düngemitteln“ verwendet werden könnte, was angesichts eines vergleichbaren Wirkungsgrads dazu führen könnte, dass weniger und schließlich gar kein Mineraldünger mehr benötigt wird; begrüßt, dass die Herstellung und der Einsatz von Mineralstoffkonzentraten einen erheblichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten — indem der Mineralstoffkreislauf geschlossen wird — und die Düngekosten landwirtschaftlicher Betriebe erheblich reduzieren werden; fordert die Kommission auf, die EU-Düngemittelverordnung zu überarbeiten und die legislativen Hindernisse in der Nitratrichtlinie zu beseitigen, damit die Weiterentwicklung der Gewinnung von Mineralstoffkonzentraten aus Dung ermöglicht und gefördert wird;

23.

ist auch besorgt darüber, dass die EU weiterhin von der Einfuhr proteinreicher Futtermittel wie Soja abhängig ist, und ruft zu einer ehrgeizigen Politik für die Entwicklung proteinreicher Kulturen in der EU auf;

24.

empfiehlt den Einsatz von Bewirtschaftungssystemen, die auf die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe zugeschnitten sind und bei denen die Nährstoffbilanz auf Betriebsebene, die in Zusammenhang mit den verschiedenen Ketten im Produktionszyklus steht, ermittelt und bewertet wird, was dazu beiträgt, dass die Auswirkungen einzelner landwirtschaftlicher Betriebe auf die Umwelt gemessen und betriebsspezifische Nährstoffbilanzen berechnet werden können; stellt fest, dass ein effizienter Einsatz von Mineralstoffen zu höheren Ernteerträgen und einem geringeren Bedarf an Düngemitteln führt und zu wirksamen Fütterungsmethoden beiträgt, sodass er es den Landwirten ermöglicht, ihre Arbeit zu verbessern und gleichzeitig die Kosten zu senken und von allgemeinen Maßnahmen wegzukommen; fordert die Kommission auf, bereits geplante Pilotprojekte in diesem Bereich mittels Kofinanzierung aus verschiedenen europäischen Fonds, unter anderem im Rahmen von „Horizont 2020“ und aus dem EFSI, zu unterstützen und eine Studie zu dieser Problematik vorzulegen;

25.

fordert die Einführung hochpräziser emissionsarmer Techniken für die Lagerung, den Transport und die Ausbringung von Dung, die zu einer bedeutenden Verbesserung der Nährstoffaufnahme der Pflanzen aus dem Dung führen und damit den Bedarf an Mineraldüngern senken und das Risiko der Kontamination von Gewässern verringern würden;

26.

weist darauf hin, dass bessere Ausbringungstechniken einer der zentralen Faktoren sind, um die Gesamtemissionen an Ammoniak zu verringern, und dass jedes Land daher sicherstellen sollte, dass emissionsarme Techniken zur Gülleausbringung mit Bandverteiler (unter Verwendung von Schleppschuh- oder Schleppschlauch-Systemen), durch Eindrillen oder Ansäuerung angewandt werden;

27.

weist darauf hin, dass sich klimaschonende landwirtschaftliche Methoden in dreifacher Hinsicht positiv auswirken könnten, indem nämlich die nachhaltige Produktion gestärkt wird, für eine klimaresistente Landwirtschaft gesorgt wird, die sich ändernde und widrige Wetterbedingungen besser bewältigen kann, und indem die Emissionen aus dem Agrarsektor dadurch verringert werden, dass produktive und ressourceneffiziente Systeme und Kreislaufsysteme gefördert werden; betont, dass die Land- und Forstwirtschaft insofern einzigartig sind, da sie die Fähigkeit zur aktiven CO2-Abscheidung durch Pflanzen, Aufforstung, den Anbau von bodenbedeckenden Kulturen und Leguminosen, die Begrenzung der Bodenbearbeitung und der permanenten Bodenbedeckung, Waldschutzstreifen, die auch dem Kulturpflanzenschutz und der Wasserkapazität zugutekommen, und die Bindung von Treibhausgasen im Boden (Kohlenstoffsenken) haben; weist in diesem Zusammenhang auf das auf der COP21 vorgestellte Vier-Promille-Programm und die Möglichkeiten für finanzielle Anreize hin; hält die Landwirte an, den Einsatz dieser neuen und innovativen Methoden fortzusetzen und zu steigern;

28.

betont, dass der Agroforstwirtschaft eine wesentliche Rolle in den Agrarsystemen zukommt, insbesondere da sie Überschwemmung und Bodenerosion verringert und die Bodengesundheit verbessert; fordert die weitere Integration innovativer baumbasierter Ansätze in die landwirtschaftliche Tätigkeit und die Beseitigung von Verwaltungslasten, damit die Planung auf der Ebene der Einzugsgebiete, die Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten und die Wasserbewirtschaftung optimiert werden; unterstreicht die mit Bäumen verbundenen Vorteile für eine erhöhte Nachhaltigkeit und Produktivität der Landwirtschaft sowie für den Erhalt der biologischen Vielfalt und die lokale und regionale wirtschaftliche Entwicklung; weist darauf hin, dass traditionelle silvopastorale Systeme multifunktionale nachhaltige Arten der Landnutzung sind, die zu schützen und zu belohnen sind, dass gleichzeitig aber auch neuere Methoden der Integration von Bäumen in die landwirtschaftlichen Systeme im Flachland, zum Beispiel der Streifenanbau, berücksichtigt werden sollten;

29.

vertritt die Ansicht, dass die Bodenqualität ökonomisch und ökologisch von Bedeutung ist, da eine Verschlechterung des ökologischen Zustands zu weniger produktiven Böden, einer geringeren Verfügbarkeit von Nährstoffen, einer höheren Schädlings- und Krankheitsanfälligkeit der Pflanzen, einem geringeren Wasserhaltevermögen und einer Minderung der Artenvielfalt führen würde; fordert die Kommission auf, innovative Methoden und den Austausch bewährter Verfahren zu unterstützen, zum Beispiel Fruchtwechselsysteme, die permanente Bedeckung des Bodens, die Begrenzung der Bodenbearbeitung oder die Düngung mit Grünleguminosen und stickstoffbindenden Bakterien, damit eine weitere Bodendegradation verhindert wird; weist darauf hin, dass die Landwirte zur Bekämpfung der Verödung der Böden und der Eutrophierung darin bestärkt werden sollten, Bewässerungssysteme weiterzuentwickeln, wozu auch die Verbesserung der Wassereffizienz und die Anwendung von sparsamen Bewässerungstechniken gehören; vertritt die Auffassung, dass das Zusammenspiel der Nutzung von organischen Substanzen und der Produktion besser verstanden werden muss; begrüßt die Forschungsanstrengungen zu innovativen Methoden wie dem Einsatz von Mikroben (Bakteriendünger) und die Untersuchungen zu den Wechselwirkungen mit Mykorrhiza, pflanzenwachstumsfördernden Rhizobakterien und Pflanzenwuchsregulatoren-Bakterien zwischen Pflanzen und Böden, durch die Umweltauswirkungen verringert werden könnten und der Einsatz von für die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt schädlichen chemischen Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln reduziert werden könnte; stellt fest, dass eine nachhaltige Bodennutzung, die dem ortsspezifischen Bedarf Rechnung trägt, wichtig ist;

30.

stellt fest, dass Landwirtschaftssysteme nicht produktiv sind, wenn sie die meiste Zeit des Jahres entweder überflutet oder von Dürren betroffen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Innovationen in den Bereichen Wasserbewirtschaftung und Gewässerschutz zu fördern, die mit landwirtschaftlichen Auskunfts- und Beratungsdiensten kombiniert sind und bei denen innovative Techniken und Technologien zur Verringerung verschwenderischer Bewässerungsmethoden und zur Minderung von Überschwemmungen eingesetzt werden; fordert die Anwendung dieser neuen Techniken in Verbindung mit bestehenden und neuen Landschaftselementen, wie zum Beispiel Weiher, sowie mit Methoden, die der Steigerung der Wasserrückhaltung im Boden und in mit der Landwirtschaft verbundenen Habitaten, wie Feuchtwiesen, dem Schutz von Zonen der Einsickerung in das Grundwasser und der Steigerung des Einsickerungsvermögens der Böden und der Wasserrückhaltung dienen; begrüßt Synergien auf Landschaftsebene mit der Bewirtschaftungsplanung für die Einzugsgebiete; fordert die Förderung der Einführung von Techniken der „regenerativen Landwirtschaft“ zum Beispiel zur Steigerung der Tiefe der Oberbodenschicht, zur Förderung der Humusbildung oder zur Einarbeitung von Kompost in sterbende oder ungesunde Böden, damit sie ihre Funktionen wieder optimal erfüllen;

31.

fordert mehr Anstrengungen zur Entwicklung und vollständigen Umsetzung von Systemen für integrierten Pflanzenschutz, indem Forschungsarbeiten zu nichtchemischen Alternativen und risikoarmen Maßnahmen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie umweltfreundlicheren Schädlingsbekämpfungsmitteln unterstützt werden; warnt davor, dass Pflanzenschutzmittel prophylaktisch eingesetzt werden, und betont in dieser Hinsicht, dass beim integrierten Pflanzenschutz die Wechselwirkung zwischen biologischen und chemischen Maßnahmen auf intelligentere Weise genutzt werden sollte; betont, dass Innovationen im Bereich der alternativen Stoffe mit geringem Risiko gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften und physische Maßnahmen sowie die Biostimulation und die biologische Bekämpfung auf EU-Ebene stärker gefördert werden könnten; ist besorgt darüber, dass der derzeitige Ansatz für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nicht optimal ist und dass die Rechtsvorschriften zur Schaffung von Anreizen für die Entwicklung eines integrierten Pflanzenschutzes einen Rückstand aufweisen; fordert die Kommission auf, einen Fahrplan vorzuschlagen, der auf ein nachhaltigeres System des Pflanzenschutzes ausgerichtet ist, das Beratungsdienste umfasst; stellt fest, dass durch biologische Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit Schädlingen und Krankheiten der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln verringert und ein Beitrag zu einer größeren Widerstandsfähigkeit der Pflanzen geleistet werden könnte;

32.

fordert eine ständige Weiterentwicklung innovativer Techniken der Pflanzenzüchtung, die für neue und unterschiedliche Sorten mit höheren Erträgen, einem höheren Nährwert, einer größeren Widerstandsfähigkeit gegenüber Schädlingen und Krankheiten und widrigen Wetterverhältnissen und für die Ermöglichung einer größeren biologischen Vielfalt von entscheidender Bedeutung sind, wobei die europäischen Saatgutbanken jedoch aufrechterhalten werden; weist darauf hin, dass Techniken der Züchtung Möglichkeiten zur Verringerung der Auswirkungen der herkömmlichen Landwirtschaft auf die Umwelt bieten können; warnt vor der Alleinabhängigkeit von chemischen Stoffen bei neuen Sorten; missbilligt den derzeitigen Verwaltungs- und Regulierungsaufwand der Betriebe und fordert lokale Programme für den Zuchtbetrieb; betont, dass die Zulassung neuer Sorten mit der nötigen Sorgfalt erfolgen muss; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Einsatz von neuen Techniken, für die eine angemessene Risikobewertung durchgeführt wurde, wenn dies vorgeschrieben ist, und die uneingeschränkt im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip stehen, zu fördern und den Zugang von im Zuchtsektor tätigen KMU zu biologischen Stoffen sicherzustellen, und erwartet, dass sie diesbezügliche Innovationen umfassend unterstützt; missbilligt die vor Kurzem getroffene Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) vom 25. März 2015 in den Rechtssachen G2/12 und G2/13;

33.

betont im Zusammenhang mit innovativen Züchtungsmethoden für Pflanzensorten und Tierrassen die Regelungen für den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (4), wonach allgemeine Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren für die Züchtung von Pflanzen und Tieren nicht patentierbar sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Auslegung und den Geltungsbereich dieser Ausnahmeregelung zu prüfen, da der freie Zugang zu Züchtungsmaterial und seine freie Verwendung im Interesse der Ernährungssicherheit auch künftig sichergestellt sein müssen;

34.

betont, dass der Einsatz von Finanzierungsinstrumenten zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen in Europa beitragen kann; stellt fest, dass nur fünf Mitgliedstaaten die sich im Rahmen des neuen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums bietenden zusätzlichen Möglichkeiten genutzt haben, um zur Schließung von Marktlücken marktkompatible Finanzierungsinstrumente in Anspruch zu nehmen; fordert die Kommission auf, den Zugang zu Krediten zu erleichtern, da das Fehlen eines solchen Zugangs häufig innovationshemmend ist;

35.

begrüßt die Vereinbarung zwischen der Kommission und der EIB und die Bereitschaft, landwirtschaftliche Vorhaben und junge Landwirte zu unterstützen, indem neue Finanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise in Form von Garantiefonds, revolvierenden Fonds oder Investitionskapital, für die Mitgliedstaaten bereitgestellt werden, mit denen Landwirten und landwirtschaftlichen Zusammenschlüssen wie Genossenschaften, Organisationen und Zusammenschlüssen von Erzeugern und deren Partnern die Kreditaufnahme erleichtert wird, um Investitionen in Modernisierungsmaßnahmen in den Betrieben zu unterstützen, und indem Finanzierungsmöglichkeiten bereitgestellt werden, um Hindernisse für die Kreditaufnahme zu beseitigen, von denen Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind, und jungen Landwirten Finanzierungsmodelle für den Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit angeboten werden sowie — mit Blick auf die Prüfung und Markteinführung innovativer Produkte — für Investitionen in die öffentliche Forschung in Kombination mit öffentlich-privaten Partnerschaften gesorgt wird; bekräftigt, dass das Parlament diese finanzielle Unterstützung fließen sehen und jedwede Hindernisse beim Zugang zu dieser Finanzierung beseitigen möchte;

36.

fordert die Kommission auf, gründlich zu untersuchen, welche neuen Kompetenzen in Zukunft für die Verwaltung europäischer landwirtschaftlicher Betriebe notwendig sind, und deren Verbreitung über alle vorhandenen Instrumente zu fördern;

37.

stellt fest, dass ein großes Potenzial für ein besseres Risikomanagement besteht, und hält die derzeitigen im Risikomanagement und im Marktmanagement eingesetzten Instrumente für unterentwickelt und sieht die Gefahr, dass dadurch kurzfristig die Produktivität und langfristig die Innovationskraft leiden wird; fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zu eruieren, wie Anreize für private Versicherungsmodelle, die widrige Witterungsverhältnisse, Tierseuchen, Pflanzenkrankheiten, Schädlingsbefall und Umweltvorfälle — gemäß Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 — abdecken, geschaffen werden können, und darüber zu berichten;

38.

begrüßt, dass die Europäische Innovationspartnerschaft AGRI (EIP-AGRI) neue Möglichkeiten der angewandten Forschung in der Landwirtschaft und der partizipatorischen Innovation unter Einbeziehung der ländlichen Akteure eröffnet; ist besorgt darüber, dass die EIP-AGRI auf nationaler Ebene nur vereinzelt umgesetzt wird, und fordert die Kommission unter diesem Aspekt auf, so einfache Beteiligungsverfahren wie möglich sicherzustellen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie die Kofinanzierungsmechanismen der EIP-AGRI und weitere politische Maßnahmen der EU so verändert werden können, dass Anreize für eine effektivere Forschung geschaffen werden, die den Bedarf des Marktes und die Notwendigkeit, nachhaltige agronomische und agroökologische Methoden zu schaffen, stärker berücksichtigt und sich am Bedarf der Betriebe und am sozioökonomischen Bedarf orientiert, damit länderübergreifende wissenschaftliche Fokusgruppen und bessere Beteiligungsmöglichkeiten für Unternehmen geschaffen werden; fordert die Kommission auf, sich bei der Aufstellung einer auf die Programme von Horizont 2020 abgestimmten expliziten Innovations- und Forschungsagenda aktiver zu engagieren;

39.

betont die große Bedeutung der Sensibilisierung und Information der Verbraucher; hebt hervor, dass mehr Transparenz in den Versorgungsketten und bei der Erzeugung den Verbrauchern helfen kann, fundiertere Entscheidungen mit Blick darauf zu treffen, welche Erzeugnisse sie erwerben; vertritt die Ansicht, dass hiermit wiederum ein Beitrag dazu geleistet werden kann, dass Landwirte höhere Erträge aus ihrer Tätigkeit erzielen;

40.

vertritt die Auffassung, dass wirtschaftliche Entwicklung und ökologische Nachhaltigkeit miteinander einhergehen, wenn genug Raum für Innovation und unternehmerische Initiative bleibt und Maßnahmen ergriffen werden, um nicht gerechtfertigte Unterschiede bei der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten zu verhindern und rückwirkend zu bekämpfen, damit tatsächlich faire Wettbewerbsbedingungen in der Union geschaffen werden, unter anderem indem an neuen und sinnvollen Technologien, wie der Satellitenbildgebung, geforscht wird; fordert die Kommission auf, für wirklich faire Wettbewerbsbedingungen in der Landwirtschaft zu sorgen und gleichzeitig sicherzustellen, dass einschlägige Umweltvorschriften, etwa die Vogelschutzrichtlinie, in den Mitgliedstaaten uneingeschränkt geachtet werden und deren unterschiedlichen, widersprüchlichen und suboptimalen Umsetzung ein Ende gesetzt wird;

41.

ist besorgt darüber, dass gemäß der Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 insgesamt gesehen keine wesentlichen Fortschritte erzielt wurden, was den Beitrag der Landwirtschaft zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt betrifft;

42.

betont, dass sich die GAP stärker an den Bedürfnissen der Landwirte und den Bedingungen vor Ort orientieren sollte, ohne die politischen Ziele aus den Augen zu verlieren; betont, dass es eines einfacheren und flexibleren Rechtsrahmens bedarf, bei dem nationale und lokale Gegebenheiten stärker berücksichtigt werden und der besser dazu geeignet ist, Synergien mit anderen Wirtschaftszweigen zu schaffen, indem der Wissensaustausch und die Integration der Ressourcennutzung verbessert und gefördert werden, und der besser im Einklang mit der Kreislaufwirtschaft steht, damit die Bekanntheit von bestehenden Systemen der besonderen Kennzeichnung zu Werbezwecken verbessert wird und neue Innovationen im Bereich der Förderung der Vielfalt europäischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse gefördert werden; betont des Weiteren, dass mit einer wettbewerbsorientierten und nachhaltigen GAP sichergestellt wird, dass mehr innovative Methoden eingesetzt werden und die europäische Landwirtschaft langfristig zukunftsfähig ist, indem das staatliche Eingreifen gestrafft wird und Anreize für Innovationen im öffentlichen Sektor und in der Privatwirtschaft geschaffen werden, die zur wirtschaftlichen Entwicklung Europas, insbesondere des ländlichen Raums, beitragen;

43.

fordert die Kommission auf, alle zwei Jahre einen Bericht darüber vorzulegen, wie sich die Finanzierung und sonstige Maßnahmen der Union im Bereich der landwirtschaftlichen Innovation auf die Entwicklung des Selbstkostenpreises und des Ertragspreises landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie auf die damit zusammenhängenden finanziellen und wirtschaftlichen Zukunftsperspektiven landwirtschaftlicher Familienbetriebe in der Union auswirken;

44.

erachtet die Innovationskraft als wesentliches Instrument und zentrale horizontale politische Priorität im Hinblick auf die weitere Entwicklung, Umsetzung und Verwirklichung der Ziele der GAP-Reform 2014–2020; fordert die Kommission daher auf, eine ehrgeizigere übergreifende Strategie mit messbaren Ergebnissen auszuarbeiten, damit Forschung und Innovation mit den politischen Prioritäten abgestimmt und entsprechende Schwerpunkte gesetzt werden können; betont, dass die GAP mehr Flexibilität für den Einsatz neuer Techniken und Methoden bieten sollte, ohne dass sich der Verwaltungsaufwand erhöht; ist der Überzeugung, dass eine horizontale Priorität des europäischen Rechtsrahmens darin bestehen sollte, ausreichenden Spielraum für Pilotprogramme und die Prüfung innovativer Technologien unter Beachtung des Vorsorgeprinzips zu schaffen;

45.

fordert die Kommission auf, auch in anderen Bereichen der Regulierung, die die Schaffung eines besser funktionierenden und integrierten Binnenmarkts zum Ziel hat, sicherzustellen, dass Regelungen und politische Maßnahmen auf eine Verbesserung des Wettbewerbs abzielen;

46.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 58.

(2)  ABl. C 193 vom 30.6.2012, S. 1.

(3)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0473.

(4)  Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen.