15.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 58/57


P8_TA(2016)0106

Über die EU in der Schule lernen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zum Erwerb von Kenntnissen über die EU an Schulen (2015/2138(INI))

(2018/C 058/06)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

unter Hinweis auf Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG (1),

unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1093/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates vom 14. April 2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020 (3),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (4),

unter Hinweis auf die Erklärung zur Förderung von Bürgersinn und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung (Erklärung von Paris), die auf dem informellen Treffen der Bildungsminister der Europäischen Union am 17. März 2015 angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (5),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. August 2015 mit dem Titel „Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020)“ (COM(2015)0408),

unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. September 2015 zur Annahme des Jahresarbeitsprogramms 2016 für die Durchführung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (C(2015)6151),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. und 29. November 2011 zu einer Benchmark für die Lernmobilität (6),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. September 2015 mit dem Titel „Entwurf des gemeinsamen Berichts 2015 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)“ (COM(2015)0429),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. April 2009 mit dem Titel „Eine EU-Strategie für die Jugend — Investitionen und Empowerment. Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist“ (COM(2009)0200),

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (7),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Mai 1992 zu Unterrichtspolitik und Bildung vor dem Hintergrund von 1993 (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2006 zu den Initiativen für geeignete Maßnahmen, mit denen die Einbeziehung der europäischen Dimension in die Lehrpläne gefördert werden soll (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung (11),

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0021/2016),

A.

in der Erwägung, dass Bildung ein grundlegendes Menschenrecht und ein öffentliches Gut darstellt, das allen gleichermaßen offenstehen sollte;

B.

in der Erwägung, dass die wichtigste Rolle von Bildung darin besteht, vollständig mündige Bürger hervorzubringen, und aus diesem Grund über die Verwirklichung der wirtschaftspolitischen Ziele der EU und der einzelstaatlichen Strategien hinausgeht;

C.

in der Erwägung, dass zu den Zielen von Bildung auch gehört, Menschen in zunehmend komplexen, fordernden, multikulturellen und integrierten Gesellschaften auf das Leben und eine aktive Beteiligung als Bürger vorzubereiten;

D.

in der Erwägung, dass 44 % der Unionsbürger einer Umfrage von Eurobarometer aus dem Jahr 2014 zufolge der Ansicht sind, sie verstünden die Funktionsweise der EU nur bedingt, und 52 % der Europäer glauben, ihre Stimme werde in der EU nicht gehört (12);

E.

in der Erwägung, dass nur 42,61 % der EU-Bürger und sogar nur 27,8 % der 18- bis 24-Jährigen an der letzten Wahl zum Europäischen Parlament teilgenommen haben, was die niedrigste Wahlbeteiligung seit 1979 darstellt (13);

F.

in der Erwägung, dass unzureichende Kenntnisse über die EU und ein mangelndes Verständnis ihres konkreten zusätzlichen Nutzens dazu beitragen können, dass ein demokratisches Defizit wahrgenommen wird, und die ablehnende Haltung gegenüber der EU in den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern verstärken können; in der Erwägung, dass die Demokratiedefizite angegangen werden müssen, damit die immer größere Kluft zwischen der Meinung der Bürger Europas und den Organen der EU geschlossen wird;

G.

in der Erwägung, dass dem Eurobarometer Spezial 437 von 2015 zufolge eine überwältigende Mehrheit der Europäer der Aussage zustimmt, dass der Schulunterricht und die Unterrichtsmaterialien über Vielfalt in Bezug auf Religion oder Glaube, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität informieren sollten (14);

H.

in der Erwägung, dass ein gestärktes Bewusstsein für die Vorteile der Politik Europas wie beispielsweise den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr in der EU und für die Mobilitätsprogramme der EU dazu beitragen kann, dass sich ein Zugehörigkeitsgefühl zur EU, ein gemeinschaftliches Denken und die Akzeptanz multikultureller und multinationaler Gesellschaften ausbilden;

I.

in der Erwägung, dass erfolgreiche Bildungssysteme und Lehrpläne sowie mehr Einfluss und Teilhabe der Europäer an den Prozessen der Politikgestaltung der EU ein größeres Interesse an EU-Angelegenheiten, Verständnis und ein Zugehörigkeitsgefühl hervorrufen und gleichzeitig dazu beitragen könnten, soziale Spaltungen, kulturelle Abschottung und das Gefühl der Ausgeschlossenheit zu überwinden;

J.

in der Erwägung, dass die meisten Mitgliedstaaten die Vermittlung von Kenntnissen über die EU in ihre Lehrpläne und die Programme zur Lehrerausbildung aufgenommen haben; in der Erwägung, dass es nach wie vor Unterschiede zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten gibt;

K.

in der Erwägung, dass EU-Themen in manchen Mitgliedstaaten zwar allgemein in den verschiedenen Bildungsstufen und im Rahmen von verschiedenen Fächern des Pflichtlehrplans unterrichtet werden, als solche aber eher einen kleinen Teil des von einer bestimmten Lehrkraft zu unterrichtenden Programms darstellen;

L.

in der Erwägung, dass das Wissen und die Kompetenzen von Lehrkräften und anderen Pädagogen über EU-Themen im Wege von Ausbildungsmaßnahmen zu Beginn und während der Berufsausübung weiter ausgebaut und auf dem neuesten Stand gehalten werden müssen und dass Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte in diesem Zusammenhang wirksame und auf ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene einschlägige Unterstützung benötigen;

M.

in der Erwägung, dass der Studie „Learning Europe at school“ (Erwerb von Kenntnissen über die EU an Schulen) zufolge, die von dem privaten Beratungsunternehmen ICF GHK für die GD Bildung und Kultur erstellt wurde (15), in erster Linie Einrichtungen und Vereinigungen außerhalb der Hochschulausbildung Lehrkräften EU-Kenntnisse vermitteln;

N.

in der Erwägung, dass aus der 2014 von der Kommission vorgelegten Folgenabschätzung zum Erasmus-Programm hervorgeht, dass sich die Mobilität im Bildungswesen und die Internationalisierung des Studiums nicht nur auf die Lebensläufe und die Vermittelbarkeit positiv auswirken, sondern auch auf die Kenntnisse über Europa, auf die Ausbildung eines europäischen Bürgersinns, auf die positive Einstellung zu Europa und auf die Beteiligung an der Wahl zum Europäischen Parlament;

Europäische Dimension im Bildungswesen

1.

betont die zunehmende Bedeutung einer europäischen Dimension im Bildungswesen in den verschiedenen Unterrichtsfächern und den verschiedenen Bildungsniveaus und -arten und unterstreicht, dass das Konzept, mit dem dem komplexen, dynamischen und vielschichtigen Charakter dieser Dimension Rechnung getragen wird, umfassend und detailliert verstanden werden muss und dass die Vermittlung von Kenntnissen über die EU an Schulen ein wesentlicher Bestandteil hiervon ist;

2.

unterstreicht, dass eine EU-Dimension im Bildungswesen einen wichtigen Beitrag dazu leistet, dass die Bürger die EU besser verstehen und ihr wieder nähergebracht werden, und die Rolle der in Artikel 2 EUV verankerten Werte stärken und der Union in einer vernetzten Welt zusätzliches Gewicht verleihen kann;

3.

hält es für geboten, dass die grundlegenden Werte der Europäischen Union verstanden werden und die Verbundenheit mit ihnen gefördert wird; stellt fest, dass Kenntnisse über die gemeinsame Geschichte und die gemeinsamen Werte der EU und ihrer Mitgliedstaaten und das Bewusstsein hierfür grundlegende Voraussetzungen für das gegenseitige Verständnis, ein friedliches Miteinander, Toleranz und Solidarität und für das Verständnis der wichtigsten Grundsätze der Europäischen Union sind;

4.

weist darauf hin, dass die EU aufgrund der Auswirkungen ihrer Arbeit auf das tägliche Leben der Bürger besser wahrnehmbar sein und vermehrt in Lehrmaterialien und außerschulischen Aktivitäten in Erscheinung treten sollte; ist der Ansicht, dass explizit mit der EU verbundene Inhalte die Lehrpläne von Schulen deutlich aufwerten und die persönliche Entwicklung und Entfaltung der Lernenden bereichern können;

5.

hält es für geboten, auf das Alter und die Voraussetzungen, Bedürfnisse und Interessen der Lernenden zugeschnittene aktive und partizipative Lehrmethoden einzusetzen und die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik und der Medien — darunter auch der sozialen Medien — umfassend auszuschöpfen;

6.

betont, dass die Lernenden mit einer EU-Dimension im Bildungswesen nicht nur in die Lage versetzt werden sollten, sich Kenntnisse anzueignen und ein Zugehörigkeitsgefühl und Kompetenzen für die europäische Bürgerschaft heranzubilden, sondern auch dazu, sich kritisch mit der EU auseinanderzusetzen, indem unter anderem Kenntnisse über die auf der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten aufbauenden Grundwerte der EU, die Steuerungs- und Beschlussfassungsverfahren in der EU und ihren Einfluss auf den jeweiligen Mitgliedstaat und die demokratische Teilhabe des Lernenden vermittelt werden; regt an, Rollenspiele des Europäischen Jugendparlaments zu nutzen, damit Kinder und Lernende die europäischen Prozesse verstehen und für europäische Themen sensibilisiert werden;

7.

macht darauf aufmerksam, dass die EU von ihren Mitgliedstaaten mit ihren besonderen geschichtlichen Gegebenheiten und ihren verschiedenen Kulturen geformt wurde und dass die Entwicklung der EU auch künftig unauflösbar mit ihren Mitgliedstaaten verbunden ist; betont gleichzeitig den Beitrag der verschiedenen Kulturen zu den Gesellschaften und zum Erbe Europas;

8.

stellt fest, dass die EU beträchtlichen Einfluss auf die Mitgliedstaaten ausübt und dass die Vermittlung von Kenntnissen über die EU an Schulen sowohl die Rolle der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der EU als auch den Einfluss der EU auf die nationalen Entwicklungen widerspiegeln sollte;

9.

stellt fest, dass die Mitgliedstaaten und die EU gegenüber allen an der Vermittlung und dem Erwerb von Kenntnissen über die EU an Schulen beteiligten Akteuren mit gutem Beispiel vorangehen müssen, indem sie die grundlegenden europäischen Werte der sozialen Inklusion und der europäischen und internationalen Solidarität vorleben;

10.

erinnert daran, dass die Möglichkeiten der beruflichen und lebensbegleitenden Entwicklung von Lehrkräften und Pädagogen sowohl zu Beginn als auch während ihrer Berufsausübung sichergestellt, gestärkt und erweitert werden müssen und dass ihnen angemessene Unterstützung und Ressourcen zuteilwerden müssen, damit sie in die Lage versetzt werden, insbesondere mit Blick auf die geschichtliche und die staatsbürgerliche Bildung eine EU-Dimension in ihre Lehrtätigkeit aufzunehmen, auf die Lernenden ausgerichtete Strategien umzusetzen und ihre Unterrichtsmethoden an die Bedürfnisse der Lernenden anzupassen;

11.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass — beispielsweise im Wege der Ausrichtung von Seminaren auf europäischer Ebene — die Mehrsprachigkeit und die interkulturellen Kompetenzen von Pädagogen, die Mobilitätsoptionen, das Lernen voneinander und der Austausch über bewährte Verfahren unter den Lehrkräften gefördert und unterstützt werden müssen;

12.

betont die Rolle der Universitäten für die Vorbereitung und die Ausbildung hochqualifizierter und motivierter Lehrkräfte und Pädagogen; fordert, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und gefördert werden, wenn sie darauf abzielen, Möglichkeiten für spezialisierte Qualifizierungskurse an den Universitäten einzurichten, die allen eingeschriebenen Studenten und bereits im Berufsleben stehenden Lehrkräften und Pädagogen offenstehen;

13.

betont — unter Berücksichtigung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich — die große Bedeutung und das Potenzial eines europäischen Ansatzes im Geschichtsunterricht, da manche historischen Ereignisse von grundlegender Bedeutung für das Aufkommen der europäischen Ideale und Werte waren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Historikervereinigungen und Einrichtungen, in denen geschichtliche Forschung betrieben wird, zu unterstützen, sodass ihr wissenschaftlicher Beitrag zur europäischen Geschichte und ihre Rolle bei der Fortbildung von Lehrkräften an Schulen aufgewertet werden;

14.

fordert, dass das Haus der europäischen Geschichte konkrete, an Lernende und Lehrkräfte aller Bildungsstufen gerichtete Programme, Instrumente und Aktivitäten anbietet, mit denen die Einigung Europas und seine Grundwerte wirksam vermittelt werden;

15.

fordert, dass die auf die EU bezogene staatsbürgerliche und politische Bildung sowohl in den derzeitigen als auch in den künftigen Mitgliedstaaten umgehend erneuert und gestärkt wird, damit die Lernenden — mit an ihr jeweiliges Alter angepassten Mitteln — über das einschlägige Wissen, die Werte, die Fähigkeiten und die Kompetenzen verfügen können und in die Lage versetzt werden, kritisch zu reflektieren, sich eine fundierte und ausgewogene Meinung zu bilden, ihre demokratischen Rechte und Verantwortlichkeiten einschließlich des Wahlrechts wahrzunehmen, den Wert von Vielfalt zu schätzen, zum interkulturellen und interreligiösen Dialog anzuregen und sich als aktive und verantwortliche Bürger zu betätigen;

16.

stellt fest, dass eine vermehrte Beteiligung von Schülern und Eltern an den Aufgaben der schulischen Verwaltung dazu beitragen kann, Diskriminierung zu bekämpfen und die dauerhafte partizipative Demokratie und Bürgerbeteiligung zu stärken, indem sie das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren fördert; fordert Bildungseinrichtungen auf, demokratische Entscheidungsprozesse — auch im Wege einer stärkeren Gewichtung der Meinung der Vertretung der Schüler — einzuführen und vermehrt einzusetzen, da Demokratie gelernt und erfahren werden muss;

17.

hält es für geboten, die Motivation und die Möglichkeiten von Lehrkräften und Lernenden, im Wege von unmittelbaren Erfahrungen mehr über die EU zu lernen, auszuweiten, indem beispielsweise Reisen an Schulen in anderen Ländern, Besuche der europäischen Organe, Kontakte mit EU-Beamten und Angebote für Praktika für Studierende in den Organen der EU organisiert und Bildungsmedien wie zum Beispiel das europäische Jugendportal genutzt werden und umfassend auf die neuen Informations- und Kommunikationstechniken und freie Lern- und Lehrmaterialien zurückgegriffen wird;

18.

fordert, dass die Möglichkeiten der digitalen Technik für den weiteren Ausbau des grenzüberschreitenden Unterrichtens im Wege von digitalen Kursen und Videokonferenzen umfassend ausgeschöpft werden, damit es den Lernenden erleichtert wird, andere Sichtweisen und Ansätze in ihren Unterrichtsfächern zu entdecken;

19.

betont, dass das Erlernen von Fremdsprachen eine grundlegende Rolle dabei spielen kann, das interkulturelle Bewusstsein zu erweitern und Bürgern die Fähigkeiten nahezubringen, die sie für das Leben und die Erwerbstätigkeit in einer zunehmend komplexen und globalisierten Welt benötigen;

20.

betont die grundlegende Rolle des nichtformalen und des informellen Lernens wie beispielsweise der Jugendarbeit, der ehrenamtlichen Tätigkeit, der generationenübergreifenden Bildung, der Familien- und der Erwachsenenbildung sowie des Sports als eines pädagogischen Instruments für die Ausbildung sozialer und staatsbürgerlicher Fähigkeiten, Kompetenzen und Verhaltensmuster und für die Heranbildung verantwortungsbewusster und aktiver europäischer Bürger; hält es für geboten, dass diese Kompetenzen im formalen Bildungswesen anerkannt und angerechnet werden und dass formales, nichtformales und informelles Lernen verstärkt miteinander verknüpft werden;

21.

empfiehlt, dass in der Bildungspolitik ein interkultureller Ansatz verfolgt wird, mit dem eingewanderte Lernende wirksam in Schulen integriert werden können und bei dem die Integration auf den Kenntnissen über die jeweils anderen Kulturen und dem Aufbau gemeinsamer Werte beruht;

Rolle der Union

22.

fordert die Kommission auf, die Bemühungen um die Schaffung und die Förderung einer EU-Dimension im Bildungswesen und die Mobilität der Akteure im Bildungswesen auch künftig zu unterstützen und den wichtigsten Interessenträgern und den Bürgern aktiv Informationen — auch über konkrete Finanzierungsmöglichkeiten und verfügbare Studien und Berichte — zukommen zu lassen; regt in diesem Zusammenhang den verbesserten Einsatz neuer Kommunikationstechniken und Medien — darunter auch der sozialen Medien — an;

23.

fordert die Kommission auf, einen gemeinsamen Rahmen zu erstellen und Leitlinien mit konkreten Beispielen für die Vermittlung von Kenntnissen über die EU auszuarbeiten, damit das objektive und kritische Denken über den Nutzen der Europäischen Union für ihre Bürger gefördert wird, gleichzeitig jedoch der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in der allgemeinen und beruflichen Bildung Rechnung zu tragen;

24.

ersucht die Kommission, weitere Forschungsarbeiten zu den Fragen zu unterstützen, wie derzeit an den Schulen in Europa über die EU unterrichtet wird, inwiefern sie in Lehrpläne und Prüfungen eingeflossen ist, und ob a) Lehrkräfte und Pädagogen über ausreichenden Zugang zu einschlägigen EU-Programmen und EU-Maßnahmen für ihre berufliche Weiterentwicklung, lebensbegleitendem Lernen und Plattformen für den Austausch bewährter Verfahren verfügen und b) die finanzierten Maßnahmen zur Einbindung der effizienten Vermittlung von Kenntnissen über die EU an Schulen letztendlich Ergebnisse an den Schulen zeitigen;

25.

fordert die Kommission auf, Netzwerke, die die Vermittlung von Kenntnissen über die EU auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene fördern und sich daran beteiligen, und den Austausch über bewährte Verfahren zwischen diesen Netzwerken auf EU-Ebene zu beleben, zu unterstützen und zu ermöglichen und Bereiche zu ermitteln, in denen Verbesserungen erforderlich sind;

26.

fordert die Kommission auf, einen Austausch über bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern mit Blick auf die EU-Dimension im Bildungswesen und die Bekämpfung von Diskriminierung und Vorurteilen in Bildungseinrichtungen zu erleichtern und hierfür auch auf die Bewertung von Unterrichtsmaterial sowie von Strategien gegen Mobbing und gegen Diskriminierung zurückzugreifen;

27.

betont die wichtige Rolle der Programme Erasmus+, Europa für Bürgerinnen und Bürger und Kreatives Europa für die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, des Spracherwerbs, der aktiven Bürgerbeteiligung, des kulturellen Bewusstseins, des interkulturellen Verständnisses und anderer wertvoller grundlegender und übergreifender Kompetenzen; betont die große Bedeutung dieser Programme für die Stärkung des europäischen Bürgersinns und hält es für geboten, sie mit höheren und angemessenen finanziellen Mitteln zu unterstützen und den Schwerpunkt vermehrt auf ihre qualitativen Ergebnisse und einen breiter angelegten Zugang zu Mobilität zu legen, wobei insbesondere Lehrkräfte und andere Pädagogen, junge Menschen mit unterschiedlichen sozioökonomischen Voraussetzungen, schutzbedürftige und benachteiligte Bevölkerungsgruppen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen müssen;

28.

verweist auf die zahlreichen Möglichkeiten des Programms Erasmus+ und — insbesondere mit Blick auf die Mobilität von Studierenden während ihres Studiums — auf seine Popularität und Anerkennung in der Öffentlichkeit; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Bekanntheitsgrad der weniger geläufigen Bestandteile des Programms Erasmus+ wie zum Beispiel des Europäischen Freiwilligendiensts zu erhöhen;

29.

begrüßt das Arbeitsprogramm 2016 der Kommission für die Durchführung des Erasmus+-Programms und ihre Zusage, auf der Grundlage der Erklärung von Paris konkrete Folgemaßnahmen zu ergreifen, wobei insbesondere die Maßnahmen zu nennen sind, die darauf abzielen, die Auswirkungen von Erasmus+ auf die Förderung der aktiven und demokratischen Bürgerbeteiligung, des interkulturellen Dialogs, der sozialen Inklusion und der Solidarität zu erhöhen und die Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft in ihrer wichtigen Rolle für die Aufklärung der Bürger zu verstärken;

30.

fordert die Kommission auf, die pädagogischen Aspekte und die Sensibilität für die Bedürfnisse der Schulen bei den im Rahmen der Jean-Monnet-Projekte finanzierten Vorhaben zu fördern, indem dafür gesorgt wird, dass sich Schulen direkt bewerben können und dass Finanzierungen im Einklang mit der Finanzierung der Jean-Monnet-Module über einen längeren Zeitraum — beispielsweise drei Jahre — laufen; fordert die Kommission auf, die Maßnahmen der Jean-Monnet-Module Einrichtungen der Lehrerfortbildung zugänglich zu machen und diese Einrichtungen dazu anzuregen, sie in ihre Programme einzubinden;

31.

stellt fest, dass die Union derzeit eine Krise ihrer demokratischen Legitimation durchlebt, die nicht nur darauf zurückzuführen ist, dass die Europäer nicht genug über die Mechanismen der EU wissen, sondern auch darauf, dass ihre Stimme bei der Beschlussfassung nicht mehr gehört wird; betont, dass die Union ihre Legitimation nur dann wiedererlangen kann, wenn sie dem Zusammenbruch ihrer demokratischen Strukturen Einhalt gebietet und wieder mit den Bürgern in Kontakt tritt;

32.

fordert die Kommission auf, das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ wirksam umzusetzen, damit die Ziele einer demokratischen und inklusiveren Gesellschaft verwirklicht werden und die Beteiligung der Bürger am Beschlussfassungsprozess somit gestärkt wird;

33.

fordert die Kommission auf, die Auswirkungen sämtlicher EU-Programme auf die Ausbildung des Bürgersinns bei den Teilnehmern und auf ihre Sensibilisierung für die staatsbürgerliche Beteiligung intensiv zu überwachen;

34.

ersucht die Kommission, die virtuellen Plattformen eTwinning, EPALE und School Education Gateway weiter auszubauen und ihre Verbreitung möglichst umfassend zu fördern und auch in Zukunft andere digitale Plattformen wie zum Beispiel „Die EU für Lehrer/innen“ zu unterstützen und zu erweitern, sodass der Zugang zu hochwertigen, einfach einzusetzenden, aktuellen und in allen EU-Sprachen verfügbaren Unterrichtsmaterialien für den Erwerb von Kenntnissen über die EU erleichtert wird;

35.

ersucht die Kommission, die derzeit auf der Plattform „Die EU für Lehrer/innen“ verfügbaren Materialien von im Unterrichtsleben stehenden Lehrkräften und von auf EU-Studien spezialisierten Wissenschaftlern kritisch überprüfen zu lassen, damit dafür gesorgt ist, dass diese Materialien hochwertig und praxistauglich sind;

36.

unterstreicht die Rolle der Informationsbüros der europäischen Organe und begrüßt ihr Engagement für die Förderung der Beziehungen mit den Mitgliedstaaten, mit einzelstaatlichen, regionalen und lokalen Bildungseinrichtungen, mit Jugendorganisationen und mit den Medien, damit diese einander nähergebracht werden und damit dafür gesorgt wird, dass junge Menschen die Rolle der Organe in ihrem täglichen Leben verstehen;

37.

fordert eine offene und öffentliche Debatte zwischen der Kommission, den Städten sowie lokalen und regionalen Behörden über den Zusammenhang zwischen Schulsystemen und urbanen Modellen, damit die Auswirkungen der unterschiedlichen Herangehensweisen an die interkulturellen Beziehungen im modernen Europa verstanden werden;

38.

regt die Kommission dazu an, die Vermittlung von Kenntnissen über die EU an Schulen zum frühestmöglichen Zeitpunkt als zu befolgende Empfehlung im Verhandlungsprozess mit den Bewerberländern für einen EU-Beitritt zu fördern;

Rolle der Mitgliedstaaten

39.

regt die Mitgliedstaaten dazu an, ihre Bildungssysteme und alle Arten von auf die EU bezogenen Inhalten in den Lehrplänen aller Bildungsstufen — auch der beruflichen Bildung und der Ausbildung — zu unterstützen, zu überprüfen und zu aktualisieren, um so die EU-Dimension in enger Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Akteuren auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene zu stärken, und bestärkt die Regionen und die lokalen Behörden insbesondere dann, wenn ihnen unmittelbare Kompetenzen im Bildungssystem zufallen, ebenso zu verfahren;

40.

hält die Mitgliedstaaten dazu an, sämtliche Möglichkeiten, im Wege der formalen, der nichtformalen und der informellen Bildung Lernenden, Lehrkräften und anderen Pädagogen mehr Informationen über die EU zu vermitteln, zu fördern und die diesbezüglichen Finanzinstrumente, Programme und Initiativen der EU umfassend auszuschöpfen und zu ergänzen;

41.

ersucht die Mitgliedstaaten, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die interkulturelle, diskriminierungsfreie und inklusive Bildung und die Werte der Bürgerschaft in den Lehrplänen von Schulen und Hochschulen zu fördern;

42.

fordert die Mitgliedstaaten auf, auch im Rahmen verstärkter Partnerschaften mit der Privatwirtschaft vermehrt in hochwertige Bildung zu investieren, Chancengleichheit für alle zu fördern und sämtlichen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Lehrkräften und anderen Pädagogen die Unterstützung zuteilwerden zu lassen, die sie benötigen, um die EU-Dimension im Bildungswesen vom frühesten Kindesalter an und auch außerhalb des Klassenzimmers einzuführen und ständig auszubauen;

43.

fordert die Mitgliedstaaten auf, für einen gleichberechtigten und inklusiven Zugang aller Lernenden zu innovativer und hochwertiger formaler und nichtformaler Bildung und für Möglichkeiten des lebensbegleitenden Lernens zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, den Vorschlag für eine Richtlinie aus dem Jahr 2008 zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung anzunehmen, da mit dieser Richtlinie im Bildungssystem Schutz vor einer Diskriminierung aus den genannten Gründen gewährt werden würde;

44.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Migranten-, Flüchtlings- und Glaubensgemeinschaften in respektvolle und zur Eigenverantwortung anleitende Prozesse zum Aufbau der Bürgerbeteiligung einzubinden und für ihre Teilhabe am bürgerlichen und kulturellen Leben zu sorgen;

45.

fordert die Mitgliedstaaten auf, hochwertige Ausbildungsangebote zu EU-Themen für Lehrkräfte, sonstige Pädagogen, Jugendbetreuer und Ausbilder zu fördern und bereitzustellen, indem sie ihnen beispielsweise die Möglichkeit einräumen, ihre Ausbildung teilweise in einem anderen Mitgliedstaat zu absolvieren, und indem sie wie etwa im Wege der Einführung und Förderung einer Auszeichnung als „Europa-Lehrkraft“ dafür sorgen, dass ihre Kompetenzen mit Blick auf den Unterricht über die EU anerkannt werden;

46.

vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten im Dialog und gemeinsam mit den Akteuren im Bildungswesen danach streben sollten, Ideen und Modelle bewährter Verfahren für die Integration der EU-Dimension in ihre Bildungsprogramme auszutauschen, damit beispielsweise das Wissen junger Menschen über den Prozess des Aufbaus der EU-Bürgerschaft und die EU-Organe und ihr Verständnis hierfür gestärkt und diese Menschen somit in die Lage versetzt werden, die Union als wesentlichen Bestandteil ihres Lebensumfelds, den sie gestalten können und sollen, wahrzunehmen;

47.

fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Sozialpartner und die Organisationen der Zivilgesellschaft — insbesondere Jugendorganisationen — bei der Überbrückung der Kluft zwischen den EU-Organen und den Bürgern Europas anzuerkennen und strukturiert und nachhaltig zu unterstützen, indem sie die Instrumente der partizipativen und direkten Demokratie fördern und stärken;

o

o o

48.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.

(2)  ABl. L 325 vom 23.11.2012, S. 1.

(3)  ABl. L 115 vom 17.4.2014, S. 3.

(4)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(5)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

(6)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 31.

(7)  ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.

(8)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

(9)  ABl. C 150 vom 15.6.1992, S. 366.

(10)  ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 100.

(11)  ABl. C 8 E vom 14.1.2010, S. 12.

(12)  Standard-Eurobarometer 81, Frühjahr 2014: „Die öffentliche Meinung in der Europäischen Union“ (http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb/eb81/eb81_publ_de.pdf), S. 123 und 137.

(13)  http://www.eprs.sso.ep.parl.union.eu/lis/lisrep/13-EPRS-publications/2015/COMM_STUD_558351_UpdateReview-EN.pdf, S. 43-45.

(14)  Special Eurobarometer 437 (2015): „Discrimination in the EU in 2015“ (http://ec.europa.eu/COMMFrontOffice/PublicOpinion/index.cfm/ResultDoc/download/DocumentKy/68004), S. 100.

(15)  http://www.eupika.mfdps.si/Files/Learning%20Europe%20at%20School%20final%20report.pdf.