12.1.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 11/35


P8_TA(2016)0007

Externe Faktoren, die Hindernisse für weibliches Unternehmertum darstellen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2016 zu externen Faktoren, die Hindernisse für weibliches Unternehmertum darstellen (2015/2111(INI))

(2018/C 011/04)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf die Artikel 16, 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das am 18. Dezember 1979 mit der Resolution 34/180 der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und der Versorgung mit diesen (1) und auf das zugehörige Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 1. März 2011 in der Rechtssache Test-Achats (C-236/09) (2),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/54/ΕG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (3),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 3. Oktober 2008 über die Umsetzung der Barcelona-Ziele auf dem Gebiet der Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter (COM(2008)0638),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. September 2010 mit dem Titel „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015“ (COM(2010)0491),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates (4),

unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten (COM(2012)0614)),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Januar 2013 mit dem Titel „Aktionsplan Unternehmertum 2020: Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen“ (COM(2012)0795),

unter Hinweis auf den Zwischenbericht der Kommission über die Barcelona-Ziele vom 29. Mai 2013 mit dem Titel „Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder in Europa mit dem Ziel eines nachhaltigen und integrativen Wachstums“ (COM(2013)0322),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2011 zur unternehmerischen Tätigkeit von Frauen in kleinen und mittelständischen Unternehmen (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2013 zum Abbau von Geschlechterstereotypen in der EU (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. September 2015 zum Thema „Soziales Unternehmertum und soziale Innovation bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit“ (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zur Wissenschafts- und Universitätslaufbahn von Frauen und zu bestehenden unsichtbaren Barrieren (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen durch Bildung und Ausbildung (9),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Oktober 2011 mit dem Titel „Initiative für soziales Unternehmertum — Schaffung eines ‚Ökosystems‘ zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation“ (COM(2011)0682),

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0369/2015),

A.

in der Erwägung, dass Unternehmertum für Beschäftigung, Wirtschaftswachstum, Innovation, Entwicklung und die Verminderung der Armut auf breiter Ebene von ausschlaggebender Bedeutung ist;

B.

in der Erwägung, dass in Artikel 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausdrücklich Bezug auf die unternehmerische Freiheit für alle Bürgerinnen und Bürger der EU genommen wird, was eine Stärkung und Förderung des Unternehmertums, einschließlich des Unternehmertums von Frauen, darstellt;

C.

in der Erwägung, dass im Jahr 2012 Frauen nur 31 % der Unternehmer (10,3 Millionen) in der EU-28 stellten (10) und dass nur 34,4 % aller Selbstständigen in der EU Frauen sind;

D.

in der Erwägung, dass Frauen häufig nur die offiziell eingetragenen Firmeneigentümerinnen sind, und zwar mit dem alleinigen Ziel, finanzielle Erleichterungen und vorteilhafte Bedingungen von den Kreditinstituten und den europäischen, nationalen und regionalen Stellen zu erhalten; in der Erwägung, dass diese Frauen in Wahrheit als „Strohfrauen“ eingesetzt werden, denn sie tragen zwar das Geschäftsrisiko, die tatsächlichen Entscheidungen werden aber Männern vorbehalten;

E.

in der Erwägung, dass die Quote der Unternehmerinnen in allen Mitgliedstaaten zu gering ist und ein ungenutztes Potenzial für Wachstum und Wohlstand verbirgt;

F.

in der Erwägung, dass Hindernisse für das weibliche Unternehmertum, wie die überproportional hohe Arbeitslosenquote bei Frauen, das konstante Gefälle bei der unternehmerischen Tätigkeit und die Unterrepräsentation von Frauen im Management von Unternehmen, miteinander verknüpft und schwierig zu handhaben sind und dass ihre Beseitigung eine komplexe Herausforderung darstellt;

G.

in der Erwägung, dass eine quantitative Forschung zu weiblichem Unternehmertum kaum existiert, dass jüngste Studien aber zeigen, dass es bei Männern wahrscheinlicher als bei Frauen ist, dass sie eine Unternehmerlaufbahn einschlagen (11);

H.

in der Erwägung, dass weibliches Unternehmertum — wobei dies sorgfältig von einer „Scheinselbstständigkeit“ zu unterscheiden ist — eine machtvolle Quelle wirtschaftlicher Unabhängigkeit darstellt, die Frauen die Möglichkeit bietet, stärker in die Arbeitsmärkte integriert zu werden; in der Erwägung, dass weibliches Unternehmertum Frauen die Gelegenheit bietet, ihre Rolle als Wirtschaftsführer zu stärken und einen kulturellen Wandel sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Unternehmen anzustoßen; in der Erwägung, dass diese Frauen eine wichtige Vorbildfunktion für Mädchen und junge Frauen einnehmen können, damit diese einen ähnlichen Weg einschlagen;

I.

in der Erwägung, dass Frauen über ein enormes unternehmerisches Potenzial verfügen und es beim weiblichen Unternehmertum um Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Stärkung der Stellung von Frauen geht;

J.

in der Erwägung, dass die Entscheidung für die Selbstständigkeit ein Akt der Selbstverwirklichung ist, aber auch ein hohes eigenes Engagement erfordert und die Arbeit an sich sowie die hohe Personalverantwortung zu besonders langen Arbeitszeiten führt, eine Selbstständigkeit daher nicht als Zusatzeinkommen betrachtet werden sollte; in der Erwägung, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Unternehmerinnen nur zu leisten ist, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, sprich geeignete Betreuungsmöglichkeiten existieren und sich auch Väter aktiv in die Betreuungs-, Haus- und Pflegearbeit einbringen;

K.

in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit, Qualität und Erschwinglichkeit von Betreuungseinrichtungen für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung nach wie vor entscheidende Faktoren zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen darstellen;

L.

in der Erwägung, dass die Übernahme von Pflichten in den Bereichen Familie und Pflege sowohl von Männern als auch von Frauen Auswirkungen auf weibliches Unternehmertum sowie auf die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt hat, und dass die Erreichung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben die Voraussetzung dafür ist, dass Frauen wirtschaftlich unabhängig werden; in der Erwägung, dass in einem Viertel der Mitgliedstaaten kein Vaterschaftsurlaub vorgesehen ist;

M.

in der Erwägung, dass Verwaltungslasten weiterhin negative Auswirkungen auf den Unternehmergeist sowohl von Frauen als auch von Männern haben, weshalb eine wirksame Regulierung und Gesetzgebung notwendig sind, um die wirtschaftliche Stellung von Frauen zu stärken und eine stabile Wirtschaft mit einem nachhaltigen, intelligenten und integrativen Wachstum zu schaffen;

N.

in der Erwägung, dass Frauen das Niveau der Innovation des eigenen Unternehmens tendenziell niedriger als Männer einschätzen und dass nur ein geringer Anteil der vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilten Patente Frauen erteilt wurde (12);

O.

in der Erwägung, dass die Ausbildungsentscheidungen von Frauen sowie die horizontale und vertikale Geschlechtersegregation im Beruf zur Folge haben, dass die Anzahl an Frauen, die ein Unternehmen in den Bereichen Wissenschaft und Technologie gründen oder eine Erfindung zu einem rentablen Produkt machen könnten, geringer ist als die Anzahl an Männern; ferner in der Erwägung, dass Wissenschaft und Technologie, Innovation und Erfindung Konzepte darstellen, die größtenteils mit Männern in Verbindung gebracht werden, was diese Bereiche für Frauen weniger attraktiv macht und zur Folge hat, dass die Innovationen und Erfindungen von Frauen weniger anerkannt und wertgeschätzt werden;

P.

in der Erwägung, dass Unternehmerinnen öfter dazu neigen, sich auf Sektoren zu konzentrieren, die als weniger profitabel gelten, wie etwa Bildung, Gesundheitsfürsorge und Gemeinschaftsarbeiten, was im Gegensatz zu von Männern dominierten Sektoren mit einem hohen Wachstumspotenzial wie Technologie und IT steht, und dass sie öfter in Unternehmen von geringer Größe mit weniger Wachstum und Umsatz tätig sind; in der Erwägung, dass dies im Jahr 2012 in der EU-28 zu einem Nettoeinkommensgefälle von 6 % zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern führte (13);

Q.

in der Erwägung, dass neue umweltfreundliche Technologien und ökologisches Unternehmertum einen Sektor darstellen, der ein enormes Potenzial zur Entwicklung und Förderung eines gleichberechtigten Unternehmertums bietet, sowohl im Hinblick auf einen gleichberechtigten Zugang zu Finanzmitteln als auch im Hinblick auf die gleiche Zahl an teilnehmenden männlichen und weiblichen Unternehmern;

R.

in der Erwägung, dass in der Solo-Selbstständigkeit, in der sich viele Frauen befinden, meistens keine besonders hohen Gewinne erwirtschaftet werden und die Gefahr von Erwerbs- und Altersarmut für Frauen hier besonders hoch ist;

S.

in der Erwägung, dass sich aus verschiedenen Studien (14) ergibt, dass Unternehmerinnen Gewerbebetriebe mit einer dünneren Kapitaldecke gründen, sich für geringere Darlehen entscheiden und Rat und Finanzmittel aus der Familie anstatt Schuld- oder Eigenkapital von Banken, Business Angels oder Private-Equity- oder Risikokapital-Fonds in Anspruch nehmen;

T.

in der Erwägung, dass mit dem europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstrument das Ziel verfolgt wird, die Chancengleichheit für Frauen und Männer zu fördern, dass aber im Jahr 2013 das Verhältnis zwischen Männern und Frauen bei Kleinstkrediten 60 zu 40 betrug (15);

U.

in der Erwägung, dass Unternehmerinnen in Bezug auf die Aufnahme von Schulden und die Erweiterung ihrer Geschäftstätigkeit im Vergleich zu männlichen Unternehmern zögerlicher sind, was größtenteils an ihrem geringeren Selbstvertrauen bezüglich ihres Geschäftsbetriebs liegt;

V.

in der Überzeugung, dass die größeren Schwierigkeiten von Unternehmerinnen beim Zugang zu Finanzierungen zum Teil auf eine Schwierigkeit des Aufbaus von ausreichender Kredithistorie und Managementerfahrung zurückzuführen sein könnten;

W.

in der Erwägung, dass die Stereotypen hinsichtlich der Fähigkeiten von Frauen und Männern im Bereich des Unternehmertums unter Umständen die Beurteilung neuer Gewerbebetriebe durch die Beteiligten beeinflussen; in der Erwägung, dass die hohe Wahrscheinlichkeit, beim Versuch des Zugangs zu Finanzierungen diskriminiert zu werden, Auswirkungen auf die Entscheidungen von Frauen haben könnte, Unternehmen zu gründen oder dies mit geringeren Darlehen zu tun;

X.

in der Erwägung, dass die Einbeziehung von Menschen mit vielfältigem Hintergrund in die Investitionsprozesse unter Umständen dazu beiträgt, Gruppendenken oder ein Denken in Stereotypen zu vermeiden;

Y.

in der Erwägung, dass nach der Richtlinie 2004/113/EG eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen untersagt ist, und dass ihr Geltungsbereich Banken und Finanzdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung von Gewerbebetrieben umfasst; in der Erwägung, dass es schwierig ist, indirekte Diskriminierung in diesem Zusammenhang nachzuweisen, und dass die Mitgliedstaaten weder über Daten noch über verlässliche Informationen über Fälle von Diskriminierung in Bezug auf den Zugang zu Finanzmitteln verfügen;

Z.

in der Erwägung, dass die Daten zeigen, dass bei Frauen trotz der verbreiteten Ansicht, dass weibliche Investoren bessere Risikomanager sind (16), die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass sie eine größere Tendenz zur Risikoaversion und einen stärkeren Mangel an Zutrauen aufweisen; in der Erwägung, dass dies zu einer geringeren Fähigkeit zum Aufbau von Vertrauen bei externen Parteien führen und folglich ihre Finanzierungsmöglichkeiten beeinflussen könnte;

AA.

in der Erwägung, dass Unternehmerinnen einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten sowie zur Verringerung der sozialen Ausgrenzung leisten und den sozialen Zusammenhalt stärken; in der Erwägung, dass die Hindernisse zum sozialen Unternehmertum für Frauen wohl geringer sind und dass die gleichberechtigte Beteiligung in sozialen Sektoren eine Erfahrung ist, die das Selbstbewusstsein von Frauen stärkt und ihnen erleichtert, sich dem Unternehmertum in anderen Sektoren zu widmen;

AB.

in der Erwägung, dass Unternehmerinnen in den meisten Fällen in weniger profitablen Sektoren mit einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit tätig sind;

AC.

in der Erwägung, dass es an Forschungsarbeiten zum Thema „Geschlecht und Zugang zu Finanzmitteln für Sozialunternehmer“ fehlt und dass es allgemein für Unternehmen der Sozialwirtschaft wohl schwieriger ist, Finanzmittel zu bekommen;

AD.

in der Erwägung, dass eine sowohl formale als auch informelle unternehmerische Ausbildung ein wichtiges Mittel dafür ist, Frauen und Mädchen zu ermutigen, sich auf diesem Gebiet zu betätigen;

1.

empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Wert weiblichen Unternehmertums für ihre Volkswirtschaften anzuerkennen und die Hindernisse zur Kenntnis zu nehmen, die ausgeräumt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten und Regionen auf, konkrete Strategien vorzulegen, um die Kultur des Unternehmertums von Frauen unter Berücksichtigung der Arbeiten zu fördern, die derzeit zu den Anforderungen, Motivationen und Bedingungen in Bezug auf den Abbau geschlechtsspezifischer Stereotypen, auf verschiedene Management- und Führungsstile sowie auf neue Formen der Organisation und Führung von Unternehmen durchgeführt werden;

2.

fordert die Kommission auf, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in alle zukünftigen Strategien auf dem Gebiet des Unternehmertums vollständig zu integrieren;

3.

fordert die Mitgliedstaaten auf, mit dem Privatsektor aktiv zusammenzuarbeiten, um diejenigen Unternehmen, die sich darum bemühen, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, und ihre bewährten Verfahren hervorzuheben;

4.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Programme zur Begleitung, Unterstützung und Beratung von Unternehmerinnen mit dem Ziel zu verabschieden, Pionierunternehmen zu gründen, die sich auf Grundsätze der sozialen Verantwortung gründen und Werte und Wohlstand schaffen;

5.

fordert die Mitgliedstaaten auf, auf regionaler Ebene nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zu erheben, einschließlich zu den verschiedenen Bereichen des weiblichen Unternehmertums, dessen Beitrag im sozialen Bereich anzuerkennen und regelmäßig über die Anzahl von Unternehmerinnen Bericht zu erstatten; empfiehlt, Daten zu erheben und auf europäischer Ebene mit Unterstützung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen und Eurostat zu konsolidieren; empfiehlt, dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen durch einen qualifizierten Experten für Gleichsstellungsfragen in die Methodik jeglicher Forschung, die auf dem Gebiet des Unternehmertums, der sozialen Wirtschaft und der Unternehmen der Sozialwirtschaft eingeleitet wird, integriert wird, und dass besonderes Augenmerk auf die Erfahrungen von Frauen, die von Mehrfachausgrenzung betroffen sind, gelegt wird;

6.

fordert die Kommission auf, das Thema der Förderung des weiblichen Unternehmertums in ihre zukünftige Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015 aufzunehmen;

7.

fordert einen ganzheitlichen Ansatz auf dem Gebiet der unternehmerischen Tätigkeit von Frauen, der auf die Förderung und Unterstützung von Frauen beim Aufbau einer Unternehmerlaufbahn, die Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen und geschäftlichen Möglichkeiten sowie auf die Schaffung eines Umfelds ausgerichtet ist, durch das Frauen in die Lage versetzt werden, ihr volles Potenzial zu entfalten und erfolgreiche Unternehmerinnen zu werden, indem u. a. die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, der Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen und maßgeschneiderten Schulungen sichergestellt wird;

8.

fordert die Organe, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Körperschaften auf, ihre Anstrengungen zum Abbau von Stereotypen über Frauen zu erhöhen und Maßnahmen einzuleiten, die auf die Bekämpfung von stereotypen Ansichten über die Eigenschaften und Fähigkeiten von Männern und Frauen ausgerichtet sind, die in Bereichen, die von Männern beherrscht werden fortbestehen, wie Wissenschaft und Technologie, Innovation und Erfindung; ist der Auffassung, dass Frauen in diesen Sektoren von den Entscheidungsträgern, den Investoren, dem Finanzsektor und dem Markt als weniger glaubwürdig oder weniger professionell wahrgenommen werden, was bedeutet, dass die Unternehmerinnen von potenziellen Kunden, Zulieferern, Geschäftspartnern, Banken und Investoren zuweilen mit Skepsis betrachtet werden und besonders beharrlich sein müssen, um ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten unter Beweis zu stellen und Zugang zu der benötigten Finanzierung zu erlangen;

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

9.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Wert des Unternehmertums für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen und Männer anzuerkennen, die Hindernisse, die das weibliche Unternehmertum erschweren oder sogar verhindern, zu beseitigen und einen kohärenten Rahmen von Maßnahmen zur Unterstützung der Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt zu verabschieden; empfiehlt im Nachgang zu der Entscheidung, den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Mutterschutzurlaub zurückzuziehen, und zur Gewährleistung von Fortschritten bei der Gleichstellungspolitik auf EU-Ebene einen konstruktiven Dialog unter den Organen, in dem untersucht wird, wie die Politik der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben am besten umgesetzt und eine gleichberechtigte Aufteilung familiärer Verpflichtungen auch dadurch erreicht werden kann, dass die Rolle der Männer bei der Förderung der Gleichstellung hervorgehoben wird; weist erneut darauf hin, dass der Eltern- und Vaterschaftsurlaub positive Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen haben kann, und empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs in Erwägung zu ziehen, falls sie dies noch nicht getan haben; fordert die Kommission auf, bis Ende 2016 konkrete Schritte, einschließlich Gesetzgebungsvorschlägen, zur Ausweitung der Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt durch Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben vorzuschlagen;

10.

ruft der Kommission und den Mitgliedstaaten in Erinnerung, wie wichtig es ist, die Barcelona-Ziele zu erreichen, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zur Wirklichkeit für alle werden zu lassen, die geeigneten legislativen und nicht legislativen Maßnahmen, die in dem im August 2015 veröffentlichten Fahrplan der Kommission für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben vorgesehen sind, umzusetzen und die geeigneten Instrumente und Anreize einzusetzen, einschließlich europäischer Fonds, wie etwa des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, um erschwingliche hochwertige Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere unterstützungsbedürftige Personen zu gewährleisten, einschließlich älterer Pflegebedürftiger und Familienangehöriger mit Behinderungen; erinnert daran, wie wichtig zumutbare und flexible Arbeitszeiten sind, die es Eltern und Betreuungspersonen ermöglichen, zu einer vernünftigen Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben beizutragen; erinnert daran, wie wichtig der uneingeschränkte Schutz der sozialen Rechte für die besonderen Umstände von Selbstständigen ist, ohne den ein innovatives und integratives Unternehmertum nicht möglich ist;

11.

unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit, die klassische Rollenverteilung von Männern und Frauen in der Gesellschaft, der Arbeitswelt und der Familie zu verändern und dabei eine stärkere Beteiligung der Männer an den Arbeiten im Haushalt und der Betreuung von Familienangehörigen zu fördern, zum Beispiel mittels obligatorischem Vaterschaftsurlaub und nicht übertragbarem Elternurlaub sowie durch eine öffentliche Politik, die eine tatsächliche Vereinbarkeit der familiären und beruflichen Pflichten ermöglicht, besonders für Frauen und insbesondere in sehr wettbewerbsorientierten Bereichen und solchen, die eine hohe Reisebereitschaft erforderlich machen, in denen lange Arbeitstage und flexible Arbeitszeiten sowie ständige Weiterbildung erwartet werden, um über die neuesten technologischen Entwicklungen und Chancen des Marktes im Bilde zu bleiben;

Information und Netzwerke

12.

betont, wie wichtig es ist, über die Gründungsphase hinauszusehen und diejenigen Frauen, die eine Tätigkeit als Unternehmerin gewählt haben, dabei zu unterstützen, ihre Gewerbebetriebe zu konsolidieren und zu erweitern, und wie wichtig die Vernetzung und der Austausch bewährter Verfahren, Mentorenverhälnisse, weibliche Rollenmodelle und die gegenseitige Unterstützung unter diesen Frauen auch im Hinblick darauf sind, sich in Richtung von stärker innovativen, nachhaltigen und profitablen Sektoren zu bewegen, ohne die Bedingungen für ein gesundes allgemeines Wohlbefinden zu untergraben;

13.

unterstreicht das enorme Potenzial weiblicher Innovatoren und Unternehmerinnen sowie die wichtige Rolle, die sie bei der digitalen Transformation der Wirtschaft spielen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in das digitale Potenzial von Frauen und Mädchen zu investieren sowie eine digitale unternehmerische Kultur für Frauen und die Integration von Frauen und ihre Beteiligung an der Informationsgesellschaft zu unterstützen und zu fördern;

14.

unterstreicht die große Bedeutung öffentlicher Räume, die zur Entwicklung von Projekten (die die Sichtbarkeit von Unternehmen fördern und als Gründerzentren fungieren) beitragen, finanzielle und steuerliche Unterstützung leisten sowie relevante und aktuelle Informationen und Beratung bei der Gründung von Unternehmen — insbesondere für neue Unternehmerinnen — bieten; betont desgleichen, wie wichtig Mittel für die Geschäftskonsolidierung, eine verstärkte Präsenz in sozialen Foren und politische Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sind, und weist darauf hin, dass die Behörden die Bedeutung dieser Gruppe — sowohl neue als auch etablierte Unternehmer — für die Gesellschaft anerkennen müssen;

15.

begrüßt die Einrichtung der verschiedenen europäischen Netzwerke für Unternehmerinnen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, aktiver über die Leistungen von Unternehmerinnen zu berichten und sie ausdrücklich als potentielle Rollenmodelle durch Preise für die Förderung des Unternehmertums und den Wettbewerb für europäische soziale Innovation anzuerkennen;

16.

ist der Ansicht, dass die europäischen Netzwerke für Unternehmerinnen ein europäisches und nationales Netz für die Unterstützung und Beratung von Frauen bei der Suche nach Finanzmitteln und einem leichten Zugang dazu einrichten sollten;

17.

fordert die Kommission auf, bei ihrer bevorstehenden europäischen E-Plattform für weibliches Unternehmertum den Schwerpunkt auf die Verwendung von Foren zu legen und einen schrittweisen Plan für den Zugang zu europäischen Finanzierungsmöglichkeiten aufzunehmen sowie auch die E-Plattform für potenzielle Investoren und für die staatlichen Dienste der Mitgliedstaaten attraktiv zu machen um zu versuchen, die Bürokratie für Unternehmerinnen dadurch abzubauen, dass Verwaltungsverfahren klargestellt werden, wodurch eine Plattform geschaffen wird, die ein zukünftiger Referenzpunkt für den Sektor werden könnte;

18.

fordert die Kommission auf, ohne Auswirkungen auf den Haushalt der Kommission und im Rahmen der bestehenden Struktur ein „European Business Centre“ für Frauen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und mit Unternehmen des privaten Sektors zu errichten, das als Kontaktstelle zur Förderung der Initiativen der Kommission für Unternehmerinnen fungieren, Management und technische Hilfe bieten, Netzwerke schaffen und bestehenden Netzwerken Dynamik verleihen sowie geschäftliche Initiativen und Programme, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden, überwachen und für die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei ihnen sorgen würde;

19.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu technischen und wissenschaftlichen Netzen sowie Netzen besonders relevanter Unternehmen für Unternehmerinnen zu vereinfachen, da der Zugang zu diesen Netzen grundlegend ist, um Geschäftsideen zu entwickeln, potenzielle Kunden, Zulieferer und Geschäftspartner zu treffen, den Markt, einschließlich seiner Entwicklungen, Chancen und Schwächen, zu verstehen und strategische Informationen, Kooperation und Unterstützung zu erhalten;

Zugang zu Finanzierungen

20.

fordert die Regierungen, Behörden und (sofern vorhanden) Gleichstellungsstellen der Mitgliedstaaten auf, mit dem Finanzsektor hinsichtlich ihrer Verpflichtung zur Gewährleistung der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen beim Zugang zu Kapital für Selbstständige und KMU zusammenzuarbeiten; legt ihnen nahe, die Möglichkeit zu prüfen, die Gleichstellung der Geschlechter in ihre Strukturen zur Berichterstattung über die Gewährung von Darlehen, in die Erstellung ihrer Risikoprofile, in Investitionsmandate und Personalstrukturen sowie in Finanzprodukte und deren Werbung einzuführen;

21.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Förderkarten für die Unterstützung des weiblichen Unternehmertums auszuarbeiten und das Unternehmertum und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu fördern, die von der Unternehmenskultur über die Einführung neuer Technologien bis zur Finanzierung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeit reicht;

22.

fordert die Kommission auf, die Umsetzung des Gender-Mainstreaming bei der Zuweisung von EU-Mitteln im Zusammenhang mit Unternehmertum sorgfältig zu überwachen; empfiehlt der Kommission die Einführung von Geschlechterquoten bei jeder Form gezielter Förderung für unterrepräsentierte und benachteiligte Gruppen, um für Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung eines ausgeglichenen Verhältnisses beim Unternehmertum zu gewährleisten;

23.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Sichtbarkeit der Finanzierung unternehmerischer Tätigkeiten durch die Erstellung von Förderkarten unter anderem über das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument zu steigern und Möglichkeiten — wie etwa staatliche Darlehensbürgschaften — zu erkunden, wie eine Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor für Investitionen in „weibliche“ Sektoren erreicht werden kann;

24.

unterstreicht, wie wichtig es ist, im nächsten Programmplanungszeitraum 2014-2020 alle verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten, und insbesondere die Strukturfonds, zu nutzen;

25.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Maßnahmen und Aktionen zur Unterstützung und Beratung von Frauen, die sich für die Unternehmerlaufbahn entscheiden, zu fördern und die unternehmerische Tätigkeit von Frauen dadurch zu unterstützen, dass sie den Zugang zu Finanzierungen und anderen Arten der Unterstützung vereinfachen sowie bürokratische und sonstige Hindernisse für Unternehmensgründungen durch Frauen beseitigen;

26.

fordert die Kommission auf, Vorschläge zu analysieren und zu erarbeiten, wie das Interesse von Frauen an der Gründung eines Unternehmens geweckt werden kann; betont, dass potenzielle Unternehmerinnen auf Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht werden sollten;

27.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen mit der Sammlung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten zum Zugang von Unternehmern zu Finanzmitteln zu beginnen und die Frage weiter zu untersuchen, ob es aussagekräftige Belege für eine direkte oder indirekte Diskriminierung von Frauen in diesem Zusammenhang gibt und — falls dies so ist — wie mit den externen Faktoren verfahren werden sollte, die Einfluss darauf haben, wie Investoren beurteilen, ob von Frauen geführte Unternehmensgründungen erfolgreich sein werden;

28.

fordert die Kommission auf, den spezifischen Herausforderungen für Unternehmerinnen bei ihrer nächsten Überprüfung und Aktualisierung des „Small Business Act“ für Europa sowie in den jährlichen SBA-Berichten Rechnung zu tragen. vertritt die Ansicht, dass diese Herausforderungen in allen Programmen des SBA berücksichtigt werden sollten und dass ein zusätzlicher Aktionsplan ausgearbeitet werden sollte, um die Hindernisse für Unternehmerinnen zu beseitigen;

29.

begrüßt die von der Kommission vorgenommene Überprüfung der Anwendung der Richtlinie 2004/113/EG und ihrer Umsetzung durch die Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht, bedauert allerdings, dass der Schwerpunkt nicht auf die Ermittlung indirekter Diskriminierungen gelegt wurde; ersucht die Kommission darum, die Richtlinie weiter zu überprüfen und dabei wirksamere Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um sich mit dieser Art potentieller Diskriminierung zu befassen;

30.

ist der Ansicht, dass dafür gesorgt werden sollte, dass Unternehmerinnen in innovativen und nachhaltigen Sektoren, unter besonderer Berücksichtigung der IKT, des Bauwesens und des Transportwesens, in denen Männer stärker vertreten sind, einen leichteren Zugang zu Finanzierungen erhalten; fordert, dass in diesem Zusammenhang stärkere Kontrollen durchgeführt werden um zu verhindern, dass Frauen von Männern als „Strohfrauen“ eingesetzt werden, um Finanzierungsmittel zu Vorzugsbedingungen zu erhalten;

Schulung und Ausbildung für Unternehmer(innen)

31.

empfiehlt den Mitgliedstaaten, eine unternehmerische Kultur in den Schulungs- und Ausbildungseinrichtungen zu fördern; unterstreicht die Bedeutung von formeller und auch von informeller Ausbildung auf allen Ebenen, einschließlich des lebenslangen Lernens, für die Förderung des Unternehmertums und die Entwicklung neuer Geschäftsbereiche, einschließlich bei IKT, sowie speziell in Fachbereichen, in denen hauptsächlich Mädchen studieren, wie etwa Gesundheitsfürsorge und andere Dienstleistungen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize zu bieten, um eine ausgeglichenere Vertretung von Frauen und Männern in der Geschäftswelt zu gewährleisten, und diese Vertretung dadurch zu fördern, dass Frauen die Vorteile einer auf die Wirtschaft ausgerichteten Ausbildung näher gebracht werden;

32.

fordert Schulen und Hochschulen auf, Mädchen und Frauen dazu zu ermuntern, Fachrichtungen einzuschlagen, die zu Laufbahnen in Sektoren in den Bereichen Wissenschaft, Finanzen und profitträchtige Branchen mit hohem Wachstumspotenzial führen, einschließlich „grüner“ Technologie, digitales Umfeld und IT;

33.

fordert die Mitgliedstaaten auf, mit dem öffentlichen und dem privaten Sektor, nichtstaatlichen Organisationen, Hochschulen und Schulen zusammenzuarbeiten, um mehr Programme für die Lehrlingsausbildung sowie für die formelle und informelle Ausbildung aufzustellen, einschließlich derjenigen, bei denen Studierende schon in jungen Jahren damit beginnen, Entwicklungsprojekte auf der Grundlage echter Geschäftskonzepte durchführen, sowie Gründerzentren, die darauf ausgerichtet sind, die Stellung junger Unternehmer(innen) zu stärken, wobei diese die Kultur von Arbeitnehmerrechten erlernen, verstehen und umsetzen;

34.

fordert die EU auf, in Programme zu investieren, mit denen Arbeitnehmerinnen und Unternehmerinnen, unter besonderer Berücksichtigung des Handelssektors, Fortbildungsmöglichkeiten erhalten und mit denen ihre hochwertige berufliche Weiterentwicklung sichergestellt wird;

35.

unterstreicht nachdrücklich, wie wichtig es ist, beispielsweise mithilfe von Subventionen den Zugang von Unternehmerinnen zu Schulungen zu grundlegenden rechtlichen Themen für die Gründung und Führung eines Unternehmens wie etwa die Gesetze über Unternehmensgründungen, das geistige Eigentum und den Datenschutz, die Steuervorschriften, den E-Commerce, verfügbare öffentliche Subventionen usw. sowie zu Schulungen zu Themen wie neue Informations- und Kommunikationstechnologien, Nutzung sozialer Netzwerke, Online-Handel, Vernetzung usw. zu erleichtern;

36.

stellt mit Besorgnis fest, dass Frauen häufig ein negatives Bild ihrer Fähigkeiten haben, was wahrscheinlich auf die in der Gesellschaft verankerten Stereotypen zurückzuführen ist, und öfter als Männer eingestehen, dass es ihnen an unternehmerischen Fähigkeiten, Selbstvertrauen, Durchsetzungsvermögen und Bereitschaft, bei der Gründung eines Unternehmens Risiken einzugehen, mangelt, weshalb Unternehmerinnen Programme zur Motivation und psychologischen Betreuung zur Verfügung stehen müssen, die ihnen dabei helfen, das Vertrauen in sich selbst zu stärken;

Soziales Unternehmertum

37.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschungsarbeiten in Auftrag zu geben, durch die erklärt werden soll, warum Frauen beim sozialen Unternehmertum stärker unternehmerisch tätig sind und welche möglichen Multiplikatoreffekte dies auf das traditionelle Unternehmertum haben kann;

38.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung von Finanzinstrumenten, die Unternehmen anhand ihres Beitrags zur Gesellschaft bewerten, und die Entwicklung von Gütesiegeln für soziales und ökologisches Unternehmertum zu unterstützen; empfiehlt die Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung von Frauen als Maßnahmen mit sozialen Auswirkungen, die wiederum soziale Unternehmer dazu anregen würden, ihr Unternehmen aus einer Geschlechterperspektive zu betrachten;

39.

unterstreicht, dass alternative Geschäftsmodelle wie Kooperativen und Gegenseitigkeitsgesellschaften eine wichtige Rolle bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter spielen und eine nachhaltige und integrative Entwicklung sowie nachhaltiges und integratives Wachstum fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, solche alternativen Geschäftsmodelle zu erleichtern und zu fördern;

o

o o

40.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 373 vom 21.12.2004, S. 37.

(2)  ABl. C 130 vom 30.4.2011, S. 4.

(3)  ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.

(4)  ABl. L 180 vom 15.7.2010, S. 1.

(5)  ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 56.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0074.

(7)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0320.

(8)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0311.

(9)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0292.

(10)  Bericht der Kommission (2014) über „Statistical Data on Women Entrepreneurs in Europe“ (Statistische Daten zu Unternehmerinnen in Europa).

(11)  Kommission (2012), Flash Eurobarometer 354 zu „Entrepreneurship in the EU and beyond“ (Unternehmertum in der EU und darüber hinaus).

(12)  Bericht der Kommission (2008) über „Politikbewertung: Förderung von Innovation und Unternehmertum durch Frauen“.

(13)  Kommission (2014), Studie über „Statistical Data on Women Entrepreneurs in Europe“ (Statistische Daten zu Unternehmerinnen in Europa).

(14)  Europäisches Parlament (2015), Fachabteilungsstudie zum Thema „Unternehmerische Selbstständigkeit von Frauen: Abbau des geschlechtsspezifischen Gefälles beim Zugang zu Finanzdienstleistungen und weiteren Dienstleistungen und im sozialen Unternehmertum“.

(15)  Kommission (2015), Zwischenbewertung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments.

(16)  KPMG (2015), Bericht über „Women in Alternative Investments“ (Frauen bei alternativen Investitionen).